Örtliches Raumordnungsprogramm 1994
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- Guido Bretz
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1 Stadtgemeinde LITSCHAU 3874 Litschau, Stadtplatz 25 Tel.: 02865/219 oder 220, Fax: 02865/ Homepage: GZ E Örtliches Raumordnungsprogramm Änderung Entwurf Text- und Plandokumente Erläuterungsbericht mit Verordnung Geb-Blatt Flächenwidmungsplan Änderungsplan Litschau, Juli 2016 Die Unterlagen stehen während der Auflagefrist anonym und kostenlos unter zum Download bereit
2 Impressum Ersteller GEMEINDERAT der Stadtgemeinde LITSCHAU Stadtplatz 25 A-3874 Litschau, Bezirk Gmünd T: oder 220 F: E: mit fachlicher Unterstützung Kommunaldialog Raumplanung GmbH Ingenieurbüro für Raumplanung und Raumordnung Dipl. Ing. Margit Aufhauser-Pinz Mag. Stefan Aufhauser Feldgasse 1, 3130 Herzogenburg, T Fil. Oehling: Mostviertelplatz 1, 3362 Oehling Fil. St. Pölten: Europaplatz 7, 3100 St. Pölten E office@kommunaldialog.at
3 Inhalt 1 Einleitung Verordnung Grundlagenforschung im Sinne 25 Abs. 4 NÖ ROG Bevölkerungsentwicklung Baulandbilanz Naturgefahren Beschreibung der Änderungen Neudarstellung des Flächenwidmungsplanes mit neuem Blattschnitt Berichtigung von Übertragungsfehlern KG Litschau: Umwidmung des alten Festplatzes von Bauland-Sondergebiet in Bauland- Betriebsgebiet KG Litschau: Neuwidmung eines Teiles des Bahnhofsgeländes KG Litschau: Widmungsbereinigung beim Stadtplatz KG Schönau: Neuwidmung eines erhaltenswerten Gebäudes im Grünland Flächenbilanz gemäß 13 Abs 5 NÖ ROG Kosten der Änderung Anhang Genderhinweis: Wir legen großen Wert auf geschlechtliche Gleichberechtigung. Soweit sich die in diesem Bericht verwendeten Bezeichnungen auf natürliche Personen beziehen, gilt die gewählte Form für beide Geschlechter. Bei der Anwendung dieser Bezeichnungen auf bestimmte natürliche Personen ist die jeweils geschlechtsspezifische Form zu verwenden. E-1-
4 1 Einleitung Das örtliche Raumordnungsprogramm der Stadtgemeinde Litschau stammt aus dem Jahr 1994 und wurde zwischenzeitig 12 Mal geändert. Derzeit arbeitet der Gemeinderat an einer generellen Überarbeitung des örtlichen Raumordnungsprogramms mit Neuerstellung eines örtlichen Entwicklungskonzeptes. Die vorliegende Neudarstellung des vollständigen Flächenwidmungsplanes dient unter anderem der Schaffung verbindlicher Grundlagen für die generelle Überarbeitung. Die 13. Änderung umfasst folgende Änderungspunkte: Neudarstellung des Flächenwidmungsplanes mit neuem Blattschnitt Berichtigung von Übertragungsfehlern bei der digitalen Neudarstellung: KG Gopprechts: KG Reichenbach: KG Hörmanns: KG Litschau. Bauland-Sondergebiet: Ergänzung Funktion Feuerwehr Bauland-Sondergebiet: Ergänzung Funktion Feuerwehr Bauland-Sondergebiet: Ergänzung Funktion Reithalle Bauland-Sondergebiet: Ergänzung Funktion Straßenmeisterei Bauland-Sondergebiet: Ergänzung Funktion Aufbahrungshalle Klarstellung der Bauland Grenze beim Abfluss Herrensee Widmungsänderung: KG Litschau: Umwidmung des alten Festplatzes von Bauland-Sondergebiet in Bauland-Betriebsgebiet Neuwidmung eines Teiles des Bahnhofsgeländes als Bauland-Betriebsgebiet und Umwidmung von Grünland-Lagerplatz in Bauland- Betriebsgebiet Umwidmung von Teilen des Stadtplatzes von Bauland-Kerngebiet in Verkehrsfläche öffentlich KG Schönau: Widmung eines erhaltenswerten Gebäudes im Grünland Das Örtliche Raumordnungsprogramm der Gemeinde wurde noch NICHT hinsichtlich seiner Umweltauswirkungen im Rahmen einer Strategischen Umweltprüfung untersucht und abgewogen. Die Erstbeurteilung der Änderungspunkte des Örtlichen Raumordnungsprogramms hat ergeben, dass bei allen Änderungen von vornherein davon ausgegangen werden kann, dass offensichtlich keine Umweltauswirkungen zu erwarten sind und kein Umweltbericht zu erstellen ist. Die Gemeinde hat der Umweltbehörde die Unterlagen zur Vorprüfung und der Entscheidung, dass kein Umweltbericht zu erstellen ist vorgelegt. Eine Stellungnahme der Behörde liegt noch nicht vor. E-2-
5 2 Verordnung Verordnungstext Stadtgemeinde Örtliches Raumordnungsprogramm Änderung-Entwurf 1 Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Litschau ändert gemäß 25 ivm 24 NÖ ROG 2014 das Örtliche Raumordnungsprogramm in den Katastralgemeinden Gopprechts, Hörmanns, Litschau und Reichenbach ab. Zusätzlich wird der Flächenwidmungsplan für das gesamte Gemeindegebiet neu dargestellt. 2 Die Widmung und Nutzung der einzelnen Grundflächen werden so abgeändert bzw. festgelegt, wie dies in dem von der Kommunaldialog Raumplanung GmbH, Feldgasse 1, 3130 Herzogenburg, GZ 16031E, verfassten Plan auf allen 8 Planblättern neu dargestellt und im Erläuterungsbericht begründet ist. Plandarstellung und Erläuterungsbericht sind Bestandteil der Verordnung. 3 Diese Verordnung tritt nach ihrer Genehmigung durch die NÖ Landesregierung und mit dem auf dem Ablauf der zweiwöchigen Kundmachungsfrist folgenden Tag in Kraft. E-3-
6 3 Grundlagenforschung im Sinne 25 Abs. 4 NÖ ROG 3.1 Bevölkerungsentwicklung Abbildung 1 (Quelle: Statistik Austria, eigene Bearbeitung) E-4-
7 Jahr Bevölkerungsentwicklung, Litschau, Bez. Gmünd, Land NÖ Gemeinde Politischer Bezirk Bundesland absolut 1869=100 absolut 1869=100 absolut 1869= Tabelle 1 (Quelle: Statistik Austria, eigene Bearbeitung) Die Gemeinde Litschau ist von einer ausgeprägten Abwanderung betroffen. Seit dem Jahr 1869 musste die Stadtgemeinde bereits einen Bevölkerungsrückgang von mehr als der Hälfte der Bewohner hinnehmen. Ein kleiner positiver Trend kann aber dennoch festgestellt werden. Erstmals seit dem Jahr 1910, also erstmals seit über 100 Jahren, konnte man zwischen den Jahren 2011 und 2015 einen Bevölkerungsanstieg von 8 Personen feststellen. Dies ist mit Sicherheit kein großer Anstieg allerdings kann es ein Zeichen für beginnende positivere Zeiten in Litschau sein. Nicht nur die Stadtgemeinde Litschau ist von Abwanderung betroffen. Der gesamte Bezirk Gmünd kämpft seit Jahrzehnten mit dem Problem der immer weniger werdenden Bewohner. Die Gründe hierzu sind vielfältig. Bis ins Jahr 2010 waren in der Stadtgemeinde jeweils beide, für die Bevölkerungsentwicklung relevanten Komponenten, die Wanderungs- und die Geburtenbilanz negativ. Erst ab dem Jahr 2010 begannen einige Wohn-Projekte und es konnte ein Zuzug in die Stadtgemeinde ausfindig gemacht werden. Dieser Zuwachs hilft allerdings nur bedingt die stets deutlich negative Geburtenbilanz auszugleichen. Die genauere Auflistung der Bevölkerungsbilanz seit dem Jahr 2002 ist in Tabelle 2 zu finden. E-5-
8 Bevölkerungsentwicklung nach Komponenten Insgesamt durch Geburtenbilanz durch Wanderungsbilanz Statistische Korrektur Tabelle 2 (Quelle: Statistik Austria, eigene Bearbeitung) Ein weiterer wichtiger Faktor der Bevölkerung Litschaus ist die signifikant hohe Anzahl an Nebenwohnsitzern. Im Jahr 2015 hatten 1142 Personen in Litschau einen Nebenwohnsitz gemeldet. Was gemessen an der Bevölkerungszahl als sehr hoch angesehen werden darf. Daraus folgt auch, dass 18,14% aller Gebäude in Litschau ( 228 Gebäude) ausschließlich von Personen bewohnt werden, die nur einen Nebenwohnsitz in der Gemeinde haben. Dem Entgegenzuwirken ist sicherlich eine der Hauptaufgaben der nächsten Jahre bzw. dem nächsten Jahrzehnt. E-6-
9 3.2 Baulandbilanz Gemeinde: Litschau Stichtag: gesamt bebaut: unbebaut: Bauland- davon: Reserve in ha: in ha: in ha: Auf.Zone befristet Vertrag in % (A) (B) (C) (D) Bauland-Wohngebiet 98,22 64,63 33,59 11,23 0,00 0,00 34,2 Bauland-Kerngebiet 13,77 12,35 1,42 0,00 0,00 0,00 10,3 Bauland-Agrargebiet 43,44 37,78 5,66 0,53 0,00 0,00 13,0 Bauland-erhaltensw. Ortsstr. 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Zwischensumme: 155,44 114,76 40,68 11,76 0,00 0,00 26,2 Bauland-Betriebsgebiet 22,80 13,73 9,07 0,00 0,00 0,00 39,8 Bauland-Industriegebiet 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Bauland-Sondergebiet 17,08 10,16 6,91 2,72 0,00 0,00 40,5 SUMME: 195,31 138,66 56,66 14,49 0,00 0,00 29,0 Tabelle 3 (Quelle: Auswertung GeoTime) Art der Ermittlung: digital Hersteller: Kommunaldialog Raumplanung GmbH Feldgasse Herzogenburg (A): Aufschließungszone gem. 16 Abs. 4 (B): befristetes Bauland gem. 17 Abs. 1 (C): Vertragsbauland gem. 17 Abs. 2 (D): (unbebaut/gesamt)*100 Die Flächenbilanz des Baulandes in der Stadtgemeine weist im Wohnbauland eine Reserve von 26,2% oder 40,68ha auf. In Summe sind in der Gemeinde 155,44 ha als Wohnbauland gewidmet, 114,76ha sind bebaut. Im Wohnbauland besteht eine Baulandreserve von 34,2%. Diese Widmungen stammen allesamt aus alten Widmungsperioden und sind sicherlich eine Herausforderung für die Stadtgemeinde. E-7-
10 3.3 Naturgefahren Im Gemeindegebiet sind folgende Gefährdungspotenziale aus naturräumlicher Sicht bekannt: Überflutungsbereich für Gopprechts, Reichenbach, Schönau, Litschau und Hörmanns: Abflussuntersuchung Niederösterreich - Lainsitz, Braunaubach, Romaubach und Reißbach, WA3 - Regionalstelle Waldviertel, 2006 Abbildung 3 Überflutungsbereich Gopprechts (Quelle: nöatlas) Abbildung 2 Überflutungsbereich Schönau (Quelle: nöatlas) E-8-
11 Abbildung 5 Übeflutungsbereich Reichenbach (Quelle: nöatlas) Abbildung 4 Überflutungsbereich Litschau (Quelle: nötlas) E-9-
12 Abbildung 6 Überflutungsgebiet Hörmans (Quelle: nöatlas) Die Überflutungsbereiche durchqueren den Ortsbereich der drei Ortschaften Schönau Lischau und Hörmanns. Bauland ist insofern davon betroffen, dass die Abflussuntersuchungen in Abschnitten des bebauten Baulandes und innerhalb des geschlossenen Ortsbereiches Flächen als gefährdet ausweisen. Es handelt sich dabei um altes gewidmetes Bauland. Aus dem 15 NÖ ROG 2014 ist nicht ableitbar, dass die Gemeinde Maßnahmen zur Sicherung des Baulandes aufgrund von Naturgefahren setzen muss. Die Karte mit der Darstellung der Gefahrenhinweise für Rutschprozesse sind Gefährdungspotenziale verteilt über das gesamte Gemeindegebiet zu finden. Es gibt keine Bereiche die eine besondere Größe aufweisen, vielmehr handelt es sich um, kleine Bereiche Unbebautes Wohnbauland liegt nicht in den gekennzeichneten Bereichen. E-10-
13 Abbildung 7 Geogene Gefahrenhinweiskarte Litschau (Quelle: nöatlas) Für Litschau bestehen im Gemeindegebiet keine Hinweise für Sturzgefährdungen. Aus den Kartenunterlagen Rutsch- und Sturzprozesse ist nicht ableitbar, dass die Gemeinde Maßnahmen zur Sicherung des gewidmeten Baulandes setzen muss (Bausperre aufgrund von Naturgefahren, 15 NÖ ROG). Für die Gemeinde ist kein Gefahrenzonenplan erlassen. E-11-
14 Die zuständige Wasserrechtsbehörde teilte im vergangenen Jahr mit, dass vier Flächen als Verdachtsfläche in die Verdachtsflächendatenbank eingetragen wurden. Die Gemeinde wurde von der Abteilung Wasserwirtschaft des Landes NÖ darüber informiert, dass Altstandorte erfasst wurden (Ergebnisse des Projektes SEAST). Die entsprechende Kartengrundlage vom Land NÖ weist jedoch für die Gemeinde keine Standorte mit erhöhtem Gefährdungspotential auf. Abbildung 8 Ausschnitt aus den Planungsgrundlagen zu den Altlasten (Quelle: cadenza, NÖ Land, online ) E-12-
15 Der Abgleich der Daten mit dem Verdachtsflächenkataster des Umweltbundesamtes (digital am ) brachte folgendes Ergebnis: Für die Verdachtsflächen außerhalb des geschlossenen Ortsgebietes wurde vom Gemeinderat eine Bausperre verhängt. E-13-
16 4 Beschreibung der Änderungen 4.1 Neudarstellung des Flächenwidmungsplanes mit neuem Blattschnitt Als Plangrundlage für die generelle Überarbeitung des Flächenwidmungsplanes wurde ein neuer Blattschnitt gewählt. Die Anzahl der Planblätter erhöht sich zwar von sieben auf acht Planblätter, es werden aber nun keine Ortschaften mehr durchschnitten, was die Lesbarkeit der Pläne insgesamt verbessert. Bei der Übertragung des Flächenwidmungsplanes auf die digitale Katastermappe (DKM) wurde keine aktuelle, sondern eine alte Katastergrundlage verwendet, sodass zwischen aktueller Plangrundlage und aktuellem Flächenwidmungsplan nicht gewollte Klaffungen bestehen, diese wurden in der vorliegenden Plandarstellung bereinigt. Zusätzlich wurden die Aufschließungszonen ohne inhaltliche Änderung der Freigabebedingungen durchgehend nummeriert. Aus Gründen der Rechtssicherheit (neuer Plattschnitt, Berücksichtigung von Mappenberichtigungen und Festlegung von Straßenfluchtlinien) wird der gesamte Flächenwidmungsplan neu dargestellt. 4.2 Berichtigung von Übertragungsfehlern Bei der digitalen Übertragung der Widmungsdaten gingen Funktionszuweisungen für Bauland- Sondergebiete verloren, die in den analogen Plänen enthalten waren. Diese werden ergänzt. KG Gopprechts: Bauland-Sondergebiet-Feuerwehr Abbildung 9: Ausschnitt Änderungsplan E-14-
17 KG Reichenbach: Bauland-Sondergebiet-Feuerwehr KG Hörmanns: Bauland-Sondergebiet-Reithalle Abbildung 10: Ausschnitt Änderungsplan Abbildung 11: Ausschnitt Änderungsplan E-15-
18 KG Litschau: Bauland-Sondergebiet-Straßenmeisterei bzw. Aufbahrungshalle (die Aufbahrungshalle blieb der der Umwidmung des Landespflegeheimes von Bauland-Sondergebiet in Bauland- Kerngebiet ohne Funktionszuweisung übrig) Abbildung 12: Ausschnitt Änderungsplan KG Litschau: Klarstellung der Baulandgrenze im Bereich des Abflusses des Herrensees Abbildung 13: Ausschnitt Flächenwidmungsplan Entwurf E-16-
19 Im Plan der 10. Änderung des Flächenwidmungsplanes ist die Baulandgrenze eindeutig entlang der Grundstücksgrenze zum Röhrenbach gezeichnet. Abbildung 14: Ausschnitt Flächenwidmungsplan 10. Änderung ÖROP 1994 E-17-
20 Im Plan der 12. Änderung des Flächenwidmungsplanes ist die Baulandgrenze eindeutig entlang Hochwasserlinie gezeichnet. Abbildung 15: Ausschnitt Flächenwidmungsplan 12. Änderung ÖROP 1994 Diese Änderung war nie Gegenstand eines Änderungsverfahrens, sie wird daher berichtigt. (In der Verordnung zur Neudarstellung des Flächenwidmungsplanes im Jahr 2013 sind alle vom Gemeinderat gewollten Änderungspunkte ausdrücklich angeführt, rechtlich ist daher unklar, welche hier derzeit gültig ist). Ergänzung von Funktionszuweisungen von Bauland-Sondergebietswidmungen, die in den analogen Plänen enthalten werden und bei der digitalen Übertragung verloren gingen. E-18-
21 4.3 KG Litschau: Umwidmung des alten Festplatzes von Bauland-Sondergebiet in Bauland-Betriebsgebiet Umwidmung von Bauland-Sondergebiet-Festplatz in Bauland-Betriebsgebiet im Gesamtausmaß von ca m² Abbildung 16: Ausschnitt Änderungsplan Der alte Festplatz der Freiwilligen Feuerwehr Litschau im Betriebsgebiet in der Nähe des Bahnhofes Litschau wird schon seit Jahren nicht mehr verwendet, die Feste werden auf anderen Plätzen durchgeführt. In der Stadtgemeinde gibt es auch keine andere vergleichbare Institution, die Bedarf für ein spezielles Festgelände hätte. Einzelveranstaltungen dürfen ja auch im Grünland abgehalten werden. Aufgrund des nicht mehr bestehenden Bedarfes für das Bauland-Sondergebiet ist vorgesehen, die Flächen analog der umgebenden Widmung in Bauland-Betriebsgebiet umzuwidmen um sie einer betrieblichen Nutzung zuzuführen. Die Grundstücke stehen im Eigentum der Stadtgemeinde Litschau. Ihre Verfügbarkeit für den gewidmeten Verwendungszweck ist daher sichergestellt. Die Flächen liegen mitten im Bauland-Betriebsgebiet, sie sind erschlossen und bebaubar im Sinne der Bestimmungen des NÖ ROG Es liegen keine Anhaltspunkte vor, aufgrund derer eine weitere spezielle Untersuchung ihrer Bebaubarkeit erforderlich wäre. E-19-
22 Rechtlich schutzwürdige Interessen Dritter werden durch die Umwidmung nicht beeinträchtig. Änderungsanlass: Die wesentliche Änderung der Grundlagen aufgrund des nicht mehr gegebenen Bedarfes der Freiwilligen Feuerwehr Litschau. 4.4 KG Litschau: Neuwidmung eines Teiles des Bahnhofsgeländes Neuwidmung einer nicht mehr benötigten Eisenbahnlage als Bauland-Betriebsgebiet im Gesamtausmaß von ca m². Umwidmung von Grünland-Lagerplatz in Bauland-Betriebsgebiet im Gesamtausmaß von ca m². Abbildung 17: Ausschnitt Luftbild überlagert mit Änderungsplan Die NÖVOG (= Eigentümerin und Betreiberin der Waldviertelbahn) benötigt Teile des Bahnhofareals in Litschau nicht mehr für den Eisenbahnbetrieb und plant daher den Verkauf der Flächen an das Raiffeisen Lagerhaus Gmünd-Vitis. Im Flächenwidmungsplan der Gemeinde sind die Flächen mit ihrer übergeordneten Eisenbahnwidmung kenntlich gemacht, sie haben keine (Ge- E-20-
23 meinde-)widmung im Sinne des NÖ ROG Gem. 42 Abs. 5 NÖ ROG 2014 hat die Gemeinde für die nicht mehr für den Betrieb der Eisenbahn erforderlichen Flächen binnen Jahresfrist eine Widmung festzusetzen. Aufgrund der Umgebungssituation ist aus raumplanerisch-fachlicher Sicht die Neuwidmung als Bauland-Betriebsgebiet die fachlich geeignete Widmung. Abbildung 18: Ausschnitt Flächenwidmungsplan Entwurf (Übersicht) Das alte Eisenbahngrundstück wäre für sich gesehen aufgrund seiner Form kaum verwertbar, daher wird ein Teil des südlich angrenzenden Lagerplatzes in die Baulandwidmung einbezogen. Abbildung 19: Ausschnitt Flächenwidmungsplan Entwurf (das Eisenbahngrundstück ist markiert) Damit entsteht eine wirtschaftlich sinnvoll nutzbare Bauland-Einheit. Aufgrund der bestehenden Bebauung bzw. der bestehenden Nutzung gelten die Flächen bereits als bebaut im Sinne der Widmung Bauland-Betriebsgebiet, durch die Widmung werden daher keine neuen Baulandreserven geschaffen. Die Flächen liegen mitten im Bauland-Betriebsgebiet, sie sind erschlossen und bebaubar im Sinne der Bestimmungen des NÖ ROG Es liegen keine Anhaltspunkte vor, aufgrund derer eine weitere spezielle Untersuchung ihrer Bebaubarkeit erforderlich wäre. E-21-
24 Rechtlich schutzwürdige Interessen Dritter werden durch die Umwidmung nicht beeinträchtig. Änderungsanlass: Die wesentliche Änderung der Grundlagen aufgrund der Verpflichtung, eine Widmung festzulegen. 4.5 KG Litschau: Widmungsbereinigung beim Stadtplatz Umwidmung von Bauland-Kerngebiet in Verkehrsfläche-öffentlich im Gesamtausmaß von ca. 350m² Abbildung 20: Ausschnitt Luftbild überlagert mit Änderungsplan An der Ostseite des Stadtplatzes sind Teile der öffentlichen Verkehrsfläche als Bauland-Kerngebiet gewidmet. Diese Widmung entspricht nicht der tatsächlichen Nutzung, es ist auch nicht geplant diese Teile des Stadtplatzes zu bebauen es würden einige Grundstücke ihren Anschluss an das öffentliche Gut verlieren. Die Widmung soll der tatsächlichen und auch zukünftig geplanten Nutzung angepasst werden. E-22-
25 4.6 KG Schönau: Neuwidmung eines erhaltenswerten Gebäudes im Grünland Neuwidmung eines erhaltenswerten Gebäudes im Grünland mit der fortlaufenden Nummer 100. Abbildung 21: Ausschnitt Luftbild überlagert mit Änderungsplan Im Geb-Blatt im Anhang ist dokumentiert, dass das neu zu widmende Gebäude die rechtlichen Widmungsvoraussetzungen des NÖ ROG 2014 für erhaltenswerte Gebäude im Grünland erfüllt. bewilligtes Hauptgebäude keine wesentliche Beeinträchtigung des Landschaftsbildes/Entsprechung der Bautradition des Umlandes keine Bestandsgefährdung durch Hochwasser, Steinschlag, Rutschungen, Grundwasser, ungenügende Tragfähigkeit des Untergrundes, Lawinen, ungünstiges Kleinklima oder eine andere Auswirkung natürlicher Gegebenheiten (auch die Gefahrenhinweiskarte des Landes NÖ weist für beide Gebäude kein erhöhtes Gefährdungspotential aus) für den Verwendungszweck erforderliche Verkehrserschließung gewährleistet In dem Gebäude wurden baubehördlich nicht bewilligte Umbauten vorgenommen (dem Eigentümer wurde zwischenzeitig die Wiederherstellung des vorherigen Zustandes angeordnet). Durch diese Umbauten (Dach zwischen Haus und Garage) wurde aber weder die Größe noch die Nutzung des Gebäudes wesentlich verändert, das ursprüngliche Gebäude bleibt nach wie vor erkennbar. Im Sinne der Richtlinien der Abteilung RU1 handelt es sich daher um kein neues Gebäude ( aliud ) sondern nach wie vor um das bewilligte Gebäude. Die Tatsache, dass das Gebäude nicht als erhaltenswertes Gebäude im Grünland gewidmet ist, wurde erst im Zuge der oben angeführten behördlichen Tätigkeit erkannt. Das Gebäude wurde während dem zweiten Weltkrieg errichtet und nie als Landwirtschaft im eigentlichen Sinn geführt. Es sind keine Gründe dafür erkennbar, warum es nicht so wie die angrenzenden Gebäude als erhaltenswertes Gebäude im Grünland gewidmet ist. Es dürfte sich hier um eine bisher nicht erkanntes Widmungs-Versehen handeln. E-23-
26 Änderungsanlass: Bereinigung eines Widmungsfehlers im Sinne einer Gleichbehandlung aller Gemeindebürger. E-24-
27 5 Flächenbilanz gemäß 13 Abs 5 NÖ ROG Gesamte Stadtgemeinde NACH DER ÄNDERUNG gesamt bebaut: unbebaut: Bauland- davon: Reserve in ha: in ha: in ha: Auf.Zone befristet Vertrag in % (A) (B) (C) (D) Bauland-Wohngebiet 98,22 64,63 33,59 11,23 0,00 0,00 34,2 Bauland-Kerngebiet 13,74 12,32 1,42 0,00 0,00 0,00 10,4 Bauland-Agrargebiet 43,44 37,78 5,66 0,53 0,00 0,00 13,0 Bauland-erhaltensw. Ortsstr. 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Zwischensumme: 155,40 114,73 40,68 11,76 0,00 0,00 26,2 Bauland-Betriebsgebiet 23,74 13,73 10,01 0,00 0,00 0,00 42,2 Bauland-Industriegebiet 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Bauland-Sondergebiet 16,75 10,16 6,59 2,72 0,00 0,00 39,3 SUMME: 195,90 138,62 57,27 14,49 0,00 0,00 29,2 Art der Ermittlung: digital (A): Aufschließungszone gem. 16 Abs. 4 (B): befristetes Bauland gem. 17 Abs. 1 (C): Vertragsbauland gem. 17 Abs. 2 (D): (unbebaut/gesamt)*100 E-25-
28 6 Kosten der Änderung Durch die geplanten Umwidmungen entstehen der Gemeinde KEINE Kosten für infrastrukturelle Maßnahmen. Litschau, Gemeinderat der Stadtgemeinde Litschau Bgm. Rainer Hirschmann Kommunaldialog Raumplanung GmbH Ingenieurbüro für Raumplanung & Raumordnung DI Margit Aufhauser-Pinz Stadtplatz 25 A-3874 Litschau A-3130 Herzogenburg, Feldgasse 1 T +43 (0) 2865 / 219 T +43 (0) 2782 / gemeinde@litschau.at office@kommunaldialog.at Fn d, LG St. Pölten E-26-
29 7 Anhang Geb-Blatt Flächenwidmungsplan Entwurf (Planblätter 1 bis 8) Änderungsplan (Planblätter 5 und 8) E-27-
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