A555 Drucker. IKT-Standard. Ausgabedatum: Version: Ersetzt: 4.0. Genehmigt durch: Informatiksteuerungsorgan Bund, am

Ähnliche Dokumente
A704 Thin Client Rechner

A281 Dokument-Management

A705 Bildschirm. IKT-Standard. Ausgabedatum: Version: Ersetzt: Genehmigt durch: Informatiksteuerungsorgan Bund, am

A007 Web Content Management Systeme (CMS)

A701 Workstations. IKT-Standard. Ausgabedatum: Version: Status: Ersetzt: 2.14

A472 Datenbanken. IKT-Standard. Ausgabedatum: Version: 2.3. Ersetzt: Version 2.2

A007 Web Content Management Systeme (CMS)

A023 DNS Services. IKT-Architekturvorgabe. Ausgabedatum: Version: Ersetzt: 1.01

R008 Adressierung des World Wide Web (WWW) in der Bundesverwaltung

A361 Web-Server. IKT-Standard. Ausgabedatum: Version: Ersetzt: Genehmigt durch: Informatiksteuerungsorgan Bund, am

A702 Mobile-PC. IKT-Standard. Ausgabedatum: Version: Status: Ersetzt: 2.13

A501 Disk-Subsystem. IKT-Standard. Ausgabedatum: Version: Ersetzt: 2.02

A506 Backup Software. IKT-Standard. Ausgabedatum: Version: Ersetzt: 1.12

P030 The Open Group Architecture Framework (TO-GAF) als Unternehmensarchitektur Methode für die Bundesverwaltung

A585 Mailserver. IKT-Standard. Ausgabedatum: Version: Ersetzt: Genehmigt durch: Informatiksteuerungsorgan Bund, am

P028 Richtlinien des Bundes für die Gestaltung von barrierefreien

P008 ICO-Methode. IKT-Standard. Ausgabedatum: Version: Ersetzt: 4.6. Genehmigt durch: Informatiksteuerungsorgan Bund, am

P028 Richtlinien des Bundes für die Gestaltung von barrierefreien

A733 Server-Hardware. IKT-Standard. Ausgabedatum: Version: 1.0. Ersetzt: - Genehmigt durch: Informatiksteuerungsorgan Bund, am

A732 Serverbetriebssysteme

A009 IP-Adressverwaltung

A505 Network Attached Storage (NAS)

P025 Ressourcen- und Umweltstandards für die Beschaffung der IKT-Infrastruktur

A050 Supportprozesse Immobilien

A006 Beilage 2: Spezifikation BBL: Physikalische Spezifikation und Transponderchip

I007 Interoperabilitätsstandards (ech-0014)

A290 Geschäftsverwaltung (GEVER)

A051 Supportprozesse Materialbewirtschaftung

1 Schutzbedarfsanalyse Angaben zum Schutzobjekt Schutzbedarfsanalyse Teil Schutzbedarfsanalyse Teil 2...

P028 Richtlinien des Bundes für die Gestaltung von barrierefreien Internetangeboten

Beilage 4 zum Standard P025: Beschaffungskriterien Ressourcen und Umwelt; A682 Host-Server, A683 Unix-Server, A684 Intel-Server

Weisungen über die harmonisierten Beschaffungsprozesse

A034 High End GIS. IKT-Standard. Ausgabedatum: Version: Ersetzt: 1.1. Genehmigt durch: Informatiksteuerungsorgan Bund, am

A373 Vertragsmanagement

Standardeinsatzgebiet. Informatikstrategieorgan Bund (ISB) Markus Bieri, BBL Emmanuel A. Granges, ISB

Verordnung über die elektronische Kriegführung und die Funkaufklärung

1 Schutzbedarfsanalyse... 2

Verordnung über die zivile Schifffahrt der Bundesverwaltung

Finanzierung und Steuerung im E-Government IKT-Steuerung und Standarddienste in der Bundesverwaltung

Weisungen des Bundesrates zu den zentral eingestellten IKT-Mitteln

Verordnung des EFD über die Zentrale Ausgleichsstelle

Verordnung des EFD über die Zentrale Ausgleichsstelle

IKT-Grundsätze zur Umsetzung des Programms GEVER Bund

A281 Document Management

Verordnung über den elektronischen Geschäftsverkehr mit den Grundbuchämtern und dem Handelsregisteramt (EGvV)

R008 Adressierung des World Wide Web (WWW) in der Bundesverwaltung

Installation / Aktualisierung von Druckertreibern unter Windows 7

Verordnung über die Beschaffungsorganisation in der Verwaltung des Kantons Basel-Landschaft

Reglement über die Verzinsung der Altersguthaben und Anpassung der laufenden Pensionen. Gültig ab 4. Dezember 2015

Kantonale Geoinformationsverordnung (KGeoIV)

Verordnung über die elektronische Übermittlung im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens

MERKBLATT VORAUSSETZUNG FÜR DAS INVERKEHRBRINGEN FEUERWERKSKÖRPER DER KATEGORIEN F1, F2, F3

Verordnung über die elektronische Übermittlung im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens

Beilage 1 zum Standard P026: Betriebliche Vorgaben für den Ressourcen und Umwelt schonenden Einsatz von IKT-Standardgeräten

Organisationsverordnung für den Bundesrat (OV-BR)

Verordnung des EDI über neuartige Lebensmittel

Weisungen des Bundesrates über die IKT-Sicherheit in der Bundesverwaltung

Verordnung über die Versicherung der Angestellten der Bundesverwaltung in der Pensionskasse des Bundes PUBLICA

Bundesamt für Informatik und Telekommunikation BIT

Verordnung des EDI über neuartige Lebensmittel. vom 16. Dezember 2016 (Stand am 1. Mai 2017)

Verordnung über die Katastrophenhilfe im Ausland

Hörgeräte - Tarifvertrag

Kennzeichnung von Brand- und Rauchschutzabschlüssen

Verordnung der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht über die ausländischen Banken in der Schweiz

Kantonale Geoinformationsverordnung (KGeoIV)

Verordnung über die Rückerstattung der Verrechnungssteuer (VRV) vom (Stand )

GESETZ ÜBER ZWEITWOHNUNGEN DER GEMEINDE ST. MORITZ

Verordnung über die Gewährung von Steuererleichterungen im Rahmen der Regionalpolitik

1 Gegenstand und Zweck

Verordnung über Messmittel zur amtlichen Messung der Geschwindigkeit im Strassenverkehr

W7.4.60: Nationales Dachreglement für das Migros Label Aus der Region. Für die Region.

Verordnung zum Bundesgesetz über die Raumplanung vom 22. Juli 1979 (Raumplanungsverordnung)

Verordnung über das Schweizerische Handelsamtsblatt

Neue Funktionen von HP Druckern kennen und richtig einsetzen. Dieter Lämbgen & Alex Näpfer / 6. April 2016

Verordnung über die Akkreditierung von Medienschaffenden für das Medienzentrum Bundeshaus und über die Zutrittsberechtigung zum Medienzentrum

Verordnung über die Katastrophenhilfe im Ausland

Das Rektorat der Fachhochschule Westschweiz

Verordnung über die Verwendung der Bezeichnungen «Berg» und «Alp» für landwirtschaftliche Erzeugnisse und daraus hergestellte Lebensmittel

A054 Supportprozesse Personalwesen

Weisungen des Bundesrates über die Informatik und Telekommunikation

Verordnung über Turnen und Sport an Berufsschulen

Inhaltsverzeichnis Vergabeordnung

IKT-Strategie des Bundes Anhang B: Masterplan

Stand der Technik im Seilbahnbau. EU-Seilbahnrichtlinie. EU-Seilbahnrichtlinie. EU-Seilbahnrichtlinie CEN-Seilbahnnormen CEN-Seilnormen

Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Invalidenversicherung (EG IVG) vom (Stand )

Instruktionen Betreffend Bearbeitung von SwissDRG (elektronische Daten)

REGLEMENT ÜBER DIE FAMILIENERGÄNZENDE KINDERBETREUUNG DER GEMEINDE OBERWIL

Verordnung über die Aufnahme in die Brückenangebote

Verordnung des VBS über das Personal für die Friedensförderung, die Stärkung der Menschenrechte und die humanitäre Hilfe

1 Allgemeine Bestimmungen

SANKTIONSREGLEMENT der Agro-Marketing Suisse AMS zur GARANTIEMARKE SUISSE GARANTIE. Zertifizierter Bereich. Dok. Nr. 9d

I005 NSAP-Adressierung in der Bundesverwaltung

Reglement über das Verfahren zur Positionierung der Löhne im teilrevidierten Städtischen Lohnsystem (Positionierungsreglement; PoR)

Verordnung über die Organisation und den Betrieb des kantonalen Bildungszentrums für Gesundheitsberufe (BZG Kanton Solothurn)

Verordnung über die Wahl und die Wiederwahl der Beamtinnen und Beamten der allgemeinen Bundesverwaltung für die Amtsdauer

Verordnung der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht über die ausländischen Banken in der Schweiz

GRUPPIERUNGSREGLEMENT. Ausgabe 2016

Verordnung über die Gebühren im Ausländerrecht *

Revision des Gefahrengutrechts Vernehmlassungsverfahren

Einführungsverordnung zum eidgenössischen Ausweisgesetz (EV AwG) vom (Stand )

Transkript:

Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Informatiksteuerungsorgan des Bundes ISB A555 Drucker Klassifizierung: Typ: Nicht klassifiziert IKT-Standard Ausgabedatum: 2015-02-03 Version: 4.01 Status: Genehmigt Ersetzt: 4.0 Verbindlichkeit: Weisung Genehmigt durch: Informatiksteuerungsorgan Bund, am 2015-01-06 Beilagen:

Inhaltsverzeichnis 1 Anwendungsbereich... 3 2 Geltungsbereich... 3 3 Verbindlichkeit... 3 4 Einsatzgebiet Drucker... 3 4.1 Zuständigkeit... 3 4.2 Definition... 3 4.3 Einzusetzende Produkte... 4 4.4 Zusätzliche Vorgaben... 4 5 Einsatzgebiet Druckermanagement... 5 5.1 Zuständigkeit... 5 5.2 Definition... 5 5.3 Einzusetzende Produkte... 5 5.4 Zusätzliche Vorgaben... 5 6 Schlussbestimmungen... 6 6.1 Aufhebung bisheriger Vorgaben... 6 6.2 Übergangsbestimmungen... 6 6.3 Inkrafttreten... 6 Anhänge... 7 A. Änderungen gegenüber Vorversion... 7 B. Bedeutung der Schlüsselwörter zur Bestimmung des Verbindlichkeitsgrades 7 C. Abkürzungen... 7 D. Referenzen... 7 2/7

Das Informatiksteuerungsorgan Bund erlässt gestützt auf Artikel 17 Absatz 1 der Verordnung über die Informatik und Telekommunikation in der Bundesverwaltung (BinfV) nachfolgende Weisungen. 1 Anwendungsbereich Der vorliegende Standard gibt vor, welche Produkte im Einsatzgebiet Drucker und welche Software zu deren Steuerung einzusetzen sind. 2 Geltungsbereich Der Geltungsbereich der Weisungen ist identisch mit dem Geltungsbereich der BinfV 1. 3 Verbindlichkeit Der Verbindlichkeitsgrad der einzelnen Vorgaben wird mittels der im Anhang B zusammengestellten, in Grossbuchstaben geschriebenen Schlüsselwörter gekennzeichnet. 4 Einsatzgebiet Drucker 4.1 Zuständigkeit Zuständig für das Einsatzgebiet Drucker ist der Standarddienst Büroautomation inkl. UCC (SD BA/UCC). 4.2 Definition 1. Ein Drucker dient der Ausgabe von elektronischen Dokumenten auf Papier. Eingesetzt werden Druckgeräte und Multifunktionsgeräte (mit Funktionen wie z. B. Kopieren oder Scannen von Dokumenten), welche direkt am Netzwerk angeschlossen werden. 2. Nicht in diesem Standard geregelt sind die Vorgaben für Print Factory Drucker [A551] und Secure Printing [A033-25], sowie alle Spezialdrucker wie z.b. Thermodrucker, Plotter, Label-Drucker, 3-D Drucker und ähnliche. 3. Das Einsatzgebiet Drucker ist auf der Service-Landkarte R009 Teil des Gebietes Technische Services Unpersönliche Peripherie Drucken und Scannen. 1 SR 172.010.58 3/7

4.3 Einzusetzende Produkte 1. Im Einsatzgebiet Drucker wird eine Mehrproduktestrategie verfolgt. 2. Als Drucker MUSS eines der Produkte oder deren Nachfolgeprodukte gemäss Sortimentsliste aus dem Rahmenvertrag mit dem Provider eingesetzt werden: Bezeichnung des Segments Segment 1 Segment 2 Segment 3 Segment 4 Segment 5 Segment 6 Segment 7 Segment 8 Segment 9 Segment 10 Standardeinsatzgebiet / Gerätetyp ø Monatsvolumen Laserdrucker schwarz/weiss, A4 Max. Druckvolumen pro Monat: 500 Seiten Empfohlene Anzahl Benutzer: 1-3 Laserdrucker color, A4 Max. Druckvolumen pro Monat: 500 Seiten Empfohlene Anzahl Benutzer: 1-3 Laserdrucker schwarz/weiss, A4 Max. Druckvolumen pro Monat: 10 000 Seiten Empfohlene Anzahl Benutzer: 3-20 Inkjetdrucker color, color, A4 Max. Druckvolumen pro Monat: 5 000 Seiten Empfohlene Anzahl Benutzer: 3-20 Laserdrucker color, A3 Max. Druckvolumen pro Monat: 5 000 Seiten Empfohlene Anzahl Benutzer: 3-10 Multifunktionsgerät schwarz/weiss, A4 Max. Druckvolumen pro Monat: 2 500 Seiten Empfohlene Anzahl Benutzer: 1-5 Multifunktionsgerät color, A4 Max. Druckvolumen pro Monat: 2 500 Seiten Empfohlene Anzahl Benutzer: 1-5 Multifunktionsgerät color, A3 Max. Druckvolumen pro Monat: 5 000 Seiten Empfohlene Anzahl Benutzer: 3-10 Multifunktionsgerät schwarz/weiss, A3 Max. Druckvolumen pro Monat: 20 000 Seiten Empfohlene Anzahl Benutzer: 5-30 Multifunktionsgerät color, A3 Max. Druckvolumen pro Monat: 20 000 Seiten Empfohlene Anzahl Benutzer: 5-30 Hersteller resp. Provider 4.4 Zusätzliche Vorgaben 1. Drucker MÜSSEN mindestens die Druckersprachen Postscript und PCL unterstützen. 2. Drucker MÜSSEN über Microsoft Windows Printserver angesteuert werden können. 3. Drucker MÜSSEN für die gemäss Standard A454 und A455 standardisierten Betriebssysteme Universaltreiber in den Sprachen Deutsch, Französisch, Italienisch und Englisch zur Verfügung stehen. 4. Drucker MÜSSEN, abgesehen von den Ausnahmen unter Punkt 5, direkt am Netzwerk angeschlossen werden. 4/7

5. Direkt am Arbeitsplatzsystem DÜRFEN Drucker nur dann angeschlossen werden, wenn aus wichtigen Gründen ein am Netzwerk angeschlossener Drucker nicht in Frage kommt. Dies gilt insbesondere für sensitive Beiche z.b. in militärischen Analgen sowie für Standorte des EDA im Ausland ohne geeignete Netzwerkanbindung. Der abschliessende Entscheid liegt beim zuständigen Leistungserbringer. 5 Einsatzgebiet Druckermanagement 5.1 Zuständigkeit Zuständig für das vorliegende Einsatzgebiet ist der Standarddienst Büroautomation inkl. UCC (SD BA/UCC). 5.2 Definition 1. Das Druckermanagement dient der Überwachung, Konfiguration und Steuerung der Drucker. 2. Das Einsatzgebiet Druckermanagement ist auf der Service-Landkarte R009 Teil des Gebietes Technische Services Unpersönliche Peripherie Drucken und Scannen. 5.3 Einzusetzende Produkte 1. Im Einsatzgebiet Druckermanagement wird eine Mehrproduktestrategie verfolgt. 2. Für das Management der Drucker MÜSSEN folgende Softwarelösungen eingesetzt werden: Standardeinsatzgebiet Verbrauchsmaterial-Management Flotten-Management Benutzerauthentifiziertes Drucken und Scannen (gemäss A033-25) Universaldruckertreiber Hersteller, Produkt Netaphor, Site Audit, Web Jetadmin Nuance, Safe Com, Universeller Druckertreiber 5.4 Zusätzliche Vorgaben 1. Die Fax-Funktion MUSS bei Multifunktionsgeräten aus Sicherheitsgründen (Beschluss A-IS Nr. 66.10 vom 6.6.2007) ausgeschaltet sein. 5/7

6 Schlussbestimmungen 6.1 Aufhebung bisheriger Vorgaben Der vorliegende Standard ersetzt das bisherige Dokument A555 Version 3.01. 6.2 Übergangsbestimmungen 1. Bestehende Geräte, welche nicht dem Standard A555 entsprechen, DÜRFEN soweit wirtschaftlich sinnvoll weiter verwendet werden. 2. Nach Ablauf einer Übergangsfrist von 4 Jahren nach der Beschaffung solcher Geräte MÜSSEN diese durch standardisierte Geräte ersetzt werden. Werden jedoch kritische Vorgaben bezüglich Sicherheit nicht eingehalten, MÜSSEN die Geräte sofort ersetzt werden. 6.3 Inkrafttreten Der vorliegende Standard tritt auf den 1. Februar 2015 in Kraft. 6/7

Anhänge A. Änderungen gegenüber Vorversion Migration des Standards in die neue Vorlage gemäss R010, Version 2-0. B. Bedeutung der Schlüsselwörter zur Bestimmung des Verbindlichkeitsgrades Der Verbindlichkeitsgrad der einzelnen Vorgaben wird im Dokument mittels folgender in Grossbuchstaben geschriebenen Schlüsselwörter gekennzeichnet: MUSS DARF NICHT DARF SOLL KANN Vorgabe, die einzuhalten ist (gewährte Ausnahmen ausgenommen) Option, die nicht gewählt werden darf Die Option ist explizit erlaubt. Die Nutzer entscheiden, ob sie die Option nutzen möchten. Betrifft die Vorgabe eine IKT-Lösung, muss der Anbieter der Lösung die Option anbieten. Option, die im Normalfall zu wählen ist. Es kann jedoch ohne Ausnahmegewährung des ISB davon abgewichen werden, insbesondere wenn die Wirtschaftlichkeit oder Sicherheit andernfalls nicht mehr gewährleistet werden können. Die Abweichung von der Vorgabe ist jedoch schriftlich zu begründen. Akzeptierte Option. Betrifft die Vorgabe eine Lösung, entscheidet der Anbieter der Lösung darüber, ob er die Option unterstützen will. C. Abkürzungen Kürzel ISB Bedeutung Informatiksteuerungsorgan des Bundes D. Referenzen [BinfV] [A551] [A033-25] Verordnung über die Informatik und Telekommunikation in der Bundesverwaltung vom 09. Dezember 2011 (Stand am 01. Januar 2012); SR 172.010.58 Standard; Druckerinfrastruktur für professionell aufgebaute Druckstrassen Print Factory Drucker; Standard A033-25 Secure Printing 7/7