Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Informatiksteuerungsorgan des Bundes ISB A555 Drucker Klassifizierung: Typ: Nicht klassifiziert IKT-Standard Ausgabedatum: 2015-02-03 Version: 4.01 Status: Genehmigt Ersetzt: 4.0 Verbindlichkeit: Weisung Genehmigt durch: Informatiksteuerungsorgan Bund, am 2015-01-06 Beilagen:
Inhaltsverzeichnis 1 Anwendungsbereich... 3 2 Geltungsbereich... 3 3 Verbindlichkeit... 3 4 Einsatzgebiet Drucker... 3 4.1 Zuständigkeit... 3 4.2 Definition... 3 4.3 Einzusetzende Produkte... 4 4.4 Zusätzliche Vorgaben... 4 5 Einsatzgebiet Druckermanagement... 5 5.1 Zuständigkeit... 5 5.2 Definition... 5 5.3 Einzusetzende Produkte... 5 5.4 Zusätzliche Vorgaben... 5 6 Schlussbestimmungen... 6 6.1 Aufhebung bisheriger Vorgaben... 6 6.2 Übergangsbestimmungen... 6 6.3 Inkrafttreten... 6 Anhänge... 7 A. Änderungen gegenüber Vorversion... 7 B. Bedeutung der Schlüsselwörter zur Bestimmung des Verbindlichkeitsgrades 7 C. Abkürzungen... 7 D. Referenzen... 7 2/7
Das Informatiksteuerungsorgan Bund erlässt gestützt auf Artikel 17 Absatz 1 der Verordnung über die Informatik und Telekommunikation in der Bundesverwaltung (BinfV) nachfolgende Weisungen. 1 Anwendungsbereich Der vorliegende Standard gibt vor, welche Produkte im Einsatzgebiet Drucker und welche Software zu deren Steuerung einzusetzen sind. 2 Geltungsbereich Der Geltungsbereich der Weisungen ist identisch mit dem Geltungsbereich der BinfV 1. 3 Verbindlichkeit Der Verbindlichkeitsgrad der einzelnen Vorgaben wird mittels der im Anhang B zusammengestellten, in Grossbuchstaben geschriebenen Schlüsselwörter gekennzeichnet. 4 Einsatzgebiet Drucker 4.1 Zuständigkeit Zuständig für das Einsatzgebiet Drucker ist der Standarddienst Büroautomation inkl. UCC (SD BA/UCC). 4.2 Definition 1. Ein Drucker dient der Ausgabe von elektronischen Dokumenten auf Papier. Eingesetzt werden Druckgeräte und Multifunktionsgeräte (mit Funktionen wie z. B. Kopieren oder Scannen von Dokumenten), welche direkt am Netzwerk angeschlossen werden. 2. Nicht in diesem Standard geregelt sind die Vorgaben für Print Factory Drucker [A551] und Secure Printing [A033-25], sowie alle Spezialdrucker wie z.b. Thermodrucker, Plotter, Label-Drucker, 3-D Drucker und ähnliche. 3. Das Einsatzgebiet Drucker ist auf der Service-Landkarte R009 Teil des Gebietes Technische Services Unpersönliche Peripherie Drucken und Scannen. 1 SR 172.010.58 3/7
4.3 Einzusetzende Produkte 1. Im Einsatzgebiet Drucker wird eine Mehrproduktestrategie verfolgt. 2. Als Drucker MUSS eines der Produkte oder deren Nachfolgeprodukte gemäss Sortimentsliste aus dem Rahmenvertrag mit dem Provider eingesetzt werden: Bezeichnung des Segments Segment 1 Segment 2 Segment 3 Segment 4 Segment 5 Segment 6 Segment 7 Segment 8 Segment 9 Segment 10 Standardeinsatzgebiet / Gerätetyp ø Monatsvolumen Laserdrucker schwarz/weiss, A4 Max. Druckvolumen pro Monat: 500 Seiten Empfohlene Anzahl Benutzer: 1-3 Laserdrucker color, A4 Max. Druckvolumen pro Monat: 500 Seiten Empfohlene Anzahl Benutzer: 1-3 Laserdrucker schwarz/weiss, A4 Max. Druckvolumen pro Monat: 10 000 Seiten Empfohlene Anzahl Benutzer: 3-20 Inkjetdrucker color, color, A4 Max. Druckvolumen pro Monat: 5 000 Seiten Empfohlene Anzahl Benutzer: 3-20 Laserdrucker color, A3 Max. Druckvolumen pro Monat: 5 000 Seiten Empfohlene Anzahl Benutzer: 3-10 Multifunktionsgerät schwarz/weiss, A4 Max. Druckvolumen pro Monat: 2 500 Seiten Empfohlene Anzahl Benutzer: 1-5 Multifunktionsgerät color, A4 Max. Druckvolumen pro Monat: 2 500 Seiten Empfohlene Anzahl Benutzer: 1-5 Multifunktionsgerät color, A3 Max. Druckvolumen pro Monat: 5 000 Seiten Empfohlene Anzahl Benutzer: 3-10 Multifunktionsgerät schwarz/weiss, A3 Max. Druckvolumen pro Monat: 20 000 Seiten Empfohlene Anzahl Benutzer: 5-30 Multifunktionsgerät color, A3 Max. Druckvolumen pro Monat: 20 000 Seiten Empfohlene Anzahl Benutzer: 5-30 Hersteller resp. Provider 4.4 Zusätzliche Vorgaben 1. Drucker MÜSSEN mindestens die Druckersprachen Postscript und PCL unterstützen. 2. Drucker MÜSSEN über Microsoft Windows Printserver angesteuert werden können. 3. Drucker MÜSSEN für die gemäss Standard A454 und A455 standardisierten Betriebssysteme Universaltreiber in den Sprachen Deutsch, Französisch, Italienisch und Englisch zur Verfügung stehen. 4. Drucker MÜSSEN, abgesehen von den Ausnahmen unter Punkt 5, direkt am Netzwerk angeschlossen werden. 4/7
5. Direkt am Arbeitsplatzsystem DÜRFEN Drucker nur dann angeschlossen werden, wenn aus wichtigen Gründen ein am Netzwerk angeschlossener Drucker nicht in Frage kommt. Dies gilt insbesondere für sensitive Beiche z.b. in militärischen Analgen sowie für Standorte des EDA im Ausland ohne geeignete Netzwerkanbindung. Der abschliessende Entscheid liegt beim zuständigen Leistungserbringer. 5 Einsatzgebiet Druckermanagement 5.1 Zuständigkeit Zuständig für das vorliegende Einsatzgebiet ist der Standarddienst Büroautomation inkl. UCC (SD BA/UCC). 5.2 Definition 1. Das Druckermanagement dient der Überwachung, Konfiguration und Steuerung der Drucker. 2. Das Einsatzgebiet Druckermanagement ist auf der Service-Landkarte R009 Teil des Gebietes Technische Services Unpersönliche Peripherie Drucken und Scannen. 5.3 Einzusetzende Produkte 1. Im Einsatzgebiet Druckermanagement wird eine Mehrproduktestrategie verfolgt. 2. Für das Management der Drucker MÜSSEN folgende Softwarelösungen eingesetzt werden: Standardeinsatzgebiet Verbrauchsmaterial-Management Flotten-Management Benutzerauthentifiziertes Drucken und Scannen (gemäss A033-25) Universaldruckertreiber Hersteller, Produkt Netaphor, Site Audit, Web Jetadmin Nuance, Safe Com, Universeller Druckertreiber 5.4 Zusätzliche Vorgaben 1. Die Fax-Funktion MUSS bei Multifunktionsgeräten aus Sicherheitsgründen (Beschluss A-IS Nr. 66.10 vom 6.6.2007) ausgeschaltet sein. 5/7
6 Schlussbestimmungen 6.1 Aufhebung bisheriger Vorgaben Der vorliegende Standard ersetzt das bisherige Dokument A555 Version 3.01. 6.2 Übergangsbestimmungen 1. Bestehende Geräte, welche nicht dem Standard A555 entsprechen, DÜRFEN soweit wirtschaftlich sinnvoll weiter verwendet werden. 2. Nach Ablauf einer Übergangsfrist von 4 Jahren nach der Beschaffung solcher Geräte MÜSSEN diese durch standardisierte Geräte ersetzt werden. Werden jedoch kritische Vorgaben bezüglich Sicherheit nicht eingehalten, MÜSSEN die Geräte sofort ersetzt werden. 6.3 Inkrafttreten Der vorliegende Standard tritt auf den 1. Februar 2015 in Kraft. 6/7
Anhänge A. Änderungen gegenüber Vorversion Migration des Standards in die neue Vorlage gemäss R010, Version 2-0. B. Bedeutung der Schlüsselwörter zur Bestimmung des Verbindlichkeitsgrades Der Verbindlichkeitsgrad der einzelnen Vorgaben wird im Dokument mittels folgender in Grossbuchstaben geschriebenen Schlüsselwörter gekennzeichnet: MUSS DARF NICHT DARF SOLL KANN Vorgabe, die einzuhalten ist (gewährte Ausnahmen ausgenommen) Option, die nicht gewählt werden darf Die Option ist explizit erlaubt. Die Nutzer entscheiden, ob sie die Option nutzen möchten. Betrifft die Vorgabe eine IKT-Lösung, muss der Anbieter der Lösung die Option anbieten. Option, die im Normalfall zu wählen ist. Es kann jedoch ohne Ausnahmegewährung des ISB davon abgewichen werden, insbesondere wenn die Wirtschaftlichkeit oder Sicherheit andernfalls nicht mehr gewährleistet werden können. Die Abweichung von der Vorgabe ist jedoch schriftlich zu begründen. Akzeptierte Option. Betrifft die Vorgabe eine Lösung, entscheidet der Anbieter der Lösung darüber, ob er die Option unterstützen will. C. Abkürzungen Kürzel ISB Bedeutung Informatiksteuerungsorgan des Bundes D. Referenzen [BinfV] [A551] [A033-25] Verordnung über die Informatik und Telekommunikation in der Bundesverwaltung vom 09. Dezember 2011 (Stand am 01. Januar 2012); SR 172.010.58 Standard; Druckerinfrastruktur für professionell aufgebaute Druckstrassen Print Factory Drucker; Standard A033-25 Secure Printing 7/7