Hintergrundinformation 1/2014: Eingliederungsbulletin 2013 der IV-Stelle Schwyz Schwyz, Februar 2014 Rubiswilstrasse 8, Ibach/SZ, Telefon 041 819 04 25, Telefax 041 819 05 25, Postanschrift: Postfach 53, 6431 Schwyz info@aksz.ch www.aksz.ch
Inhaltsverzeichnis 1. Berufliche Eingliederung ist möglich Transparenz dazu auch.. 3 2. Meldungen und Anmeldungen... 4 3. Massnahmen der Frühintervention (FI) und Arbeitsvermittlung (AV).. 4 4. Berufliche Eingliederung... 6 5. Erhalt von Arbeitsplätzen und Platzierung an neuen Arbeitsplätzen... 6 6. Besondere Massnahmen für psychisch kranke Personen 7 7. Eingliederungsorientierte Rentenrevision 7 8. Beispiel einer erfolgreichen beruflichen Eingliederung...... 7 9. Verein Netzwerk Arbeit Kanton Schwyz...... 8 10. Schlussbemerkung und Dank 9 2
1. Berufliche Eingliederung ist möglich Transparenz dazu auch Ist die berufliche Eingliederung von Menschen mit dauernden gesundheitlichen Problemen möglich? Ja! Die Antwort ist eindeutig. Eine positive Antwort ist dann möglich, wenn die betroffene Person, das Unternehmen, der behandelnde Arzt und die Sozialversicherer zusammenspannen. Nur gemeinsam klappt es. Die Ausgleichskasse / IV-Stelle Schwyz leistet ihren Anteil an diesem Prozess. Sie engagiert sich mit Fachpersonal und massgeschneiderten Versicherungsleistungen für die Eingliederung von Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen. Mit der 4. und der 5. IVG-Revision und neu mit dem ersten Massnahmenpaket der 6. IV-Revision ab dem 1. Januar 2012 wurden die Instrumente, die für die Eingliederung zur Verfügung stehen, weiter ausgebaut. Mit Erfolg. Die Ausgleichskasse / IV-Stelle Schwyz ist sich als öffentliches Dienstleistungsunternehmen bewusst, dass Transparenz über die Geschäftstätigkeit eine wichtige Grundlage für das Vertrauen in die Sozialwerke ist. Dafür setzen wir uns Tag für Tag ein. Das vorliegende Eingliederungsbulletin erscheint seit April 2008. Es zeigt konkret, transparent und technisch klar auf, welche Versicherungsleistungen die Fachleute der IV-Stelle Schwyz im Bereich der beruflichen Eingliederung bearbeitet und entschieden haben. Fakten statt Parolen. Weitere finanzielle und sozialpolitisch bedeutsame Leistungen der Ausgleichskasse / IV-Stelle Schwyz wie Hilflosenentschädigungen, Renten oder medizinische Massnahmen sind nicht aufgeführt. Hier verweisen wir auf den Zahlenteil in unserem letzten Geschäftsbericht: http://www.aksz.ch/cgi-bin/dokumente/jahresberichte/2013/gb_sz_2012_low.pdf Noch eine Vorbemerkung: Die Zuständigkeit der IV-Stellen ist äusserst einfach und absolut klar geregelt: Der Wohnsitz der versicherten Person bestimmt die zuständige IV-Stelle. Die hier präsentierten Zahlen sind für eine gesamtschweizerische Einordnung deshalb im Vergleich zur schwyzerischen Wohnbevölkerung von rund 149'000 Personen zu betrachten. Wir stellen uns jedem Benchmark. 3
2. Meldungen und Anmeldungen Seit dem 1. Januar 2008 existiert neben der klassischen IV-Anmeldung ein neues Meldeverfahren: Versicherte Personen können sich bei der IV-Stelle Schwyz für ein persönliches Beratungsgespräch melden. Es wird abgeklärt, ob und in welchem Rahmen die IV-Stelle Schwyz Unterstützung bieten kann und ob eine Anmeldung sinnvoll ist. Zur Meldung sind auch weitere Beteiligte berechtigt wie Angehörige, behandelnde Ärztinnen und Ärzte oder Arbeitgeber. Rechtsgrundlage 2012 2013 Meldungen Art. 3b IVG 184 209 - davon IV-Anmeldungen nach erfolgten Früherfassungen IV-Anmeldungen für Personen über 18 Jahre IV-Anmeldungen für Personen unter 18 Jahren Art. 29 ATSG 175 198 Art. 29 ATSG 841 757 Art. 29 ATSG 383 402 Die freiwillige Meldemöglichkeit entspricht offensichtlich einem Bedürfnis. Knapp 50 % der Meldungen kommen von den Arbeitgebern. Rund 20 % der Meldungen gehen von Ärztinnen und Ärzten ein. Die behandelnden Mediziner wissen offensichtlich, dass auch bei komplexen Diagnosen auf psychische Gesundheitsschäden mit oft schwierigen Heilbehandlungen der Königsweg eben in der Arbeitsintegration besteht. Genau hier liegen aber die Grenzen der Heilbehandlung durch die Ärztinnen und Ärzte: Sie können keine (Test-/oder Trainings-)Arbeitsplätze finden. Genau hier liegen aber auch die Chancen der Fachleute der IV-Stelle Schwyz: Sie können mitwirken, einen Weg zurück in die Arbeitswelt zu finden. Die nachfolgenden Werte zeigen, wo dies möglich war. 3. Massnahmen der Frühintervention (FI) und Arbeitsvermittlung (AV) Falls angezeigt, kann die IV-Stelle Schwyz im Rahmen der Frühintervention (FI) unmittelbar nach einer Meldung oder Anmeldung aktiv werden. Sie unterstützt versicherte Personen dabei, möglichst schnell wieder im Arbeitsprozess Fuss zu fassen. So lässt sich in vielen Fällen vermeiden, dass sich gesundheitliche Probleme chronifizieren. Wichtig ist während der Frühintervention insbesondere der Erhalt von Arbeitsplätzen. Dies kann beispielsweise erreicht werden, indem der Arbeitplatz durch bauliche Massnahmen der gesundheitlichen Einschränkung einer betroffenen Person angepasst wird, oder durch Ausbildungskurse, um eine Umplatzierung im Unternehmen zu ermöglichen. Die Frühinterventionsmassnahmen beinhalten folgende Angebote: Ausbildungskurse Anpassungen am Arbeitsplatz Arbeitsvermittlung (AV) Berufsberatung sozialberufliche Rehabilitation Beschäftigungsmassnahmen 4
Rechtsgrundlage 2012 2013 FI-Erstgespräche Art. 1quinquies IVV 617 629 - davon Berufsberatungen auf FI- Stufe 28 36 Total Zusprachen FI-Massnahmen - davon Anpassungen am Arbeitsplatz Art. 7d IVG 204 607 19 14 - davon Ausbildungskurse 14 32 - davon sozialberufliche Rehabilitation - davon Beschäftigungsmassnahmen - davon Zusprachen AV neuer Arbeitsplatz - davon Zusprachen AV Erhaltung Arbeitsplatz Nach FI-Phase keine Eingliederung möglich Art. 1septies, b und c IVV 3 8 7 5 115 170 46 378 252 171 Total Arbeitsvermittlung (AV) Art. 18 IVG 161 206 - davon Zusprachen AV neuer Arbeitsplatz im Rahmen von FI - davon Zusprachen AV Erhaltung Arbeitsplatz im Rahmen von FI Einarbeitungszuschüsse im Rahmen der Arbeitsvermittlung 115 143 46 63 Art. 18b IVG 10 18 Eingliederung ist nur durch eine enge Zusammenarbeit mit Arbeitgebern möglich. Die IV-Stelle Schwyz kann Arbeitgeber, die eine gesundheitlich eingeschränkte Person anstellen, während der Einarbeitung finanziell und durch Beratung unterstützen. Arbeitgebende erhalten zudem einen Beitrag an allfällige Prämienerhöhungen der Krankentaggeldversicherung und der beruflichen Vorsorge, wenn eine vermittelte Person innerhalb von zwei Jahren erneut arbeitsunfähig wird. 5
4. Berufliche Eingliederung (Massnahmen beruflicher Art im engeren Sinn) Die IV-Stelle Schwyz unterstützt Behinderte durch Arbeitsvermittlung beim Wiedereinstieg in den Arbeitsprozess. Kann eine versicherte Person ihre bisherige Tätigkeit nicht mehr ausüben, wird sie bei der Berufswahl beraten. Bei Bedarf finanziert die IV-Stelle Schwyz eine Umschulung, damit die betroffene Person in einem neuen Tätigkeitsbereich Fuss fassen kann. Bei Erstausbildungen übernimmt die IV-Stelle Schwyz die Mehrkosten, welche durch die gesundheitliche Einschränkung entstehen. Rechtsgrundlage 2012 2013 Berufsberatung Art. 15 IVG 100 105 Erstmalige berufliche Ausbildung Art. 16 IVG 102 118 Umschulung Art. 17 IVG 148 182 Arbeitsvermittlung (AV) Art. 18 IVG 161 206 5. Erhalt von Arbeitsplätzen und Platzierung an neuen Arbeitsplätzen Durch die beruflichen Eingliederungs- und Frühinterventionsmassnahmen konnten in der Zeit zwischen 1. Januar bis 31. Dezember 2013 insgesamt 244 Arbeitsplätze erhalten werden. 90 versicherte Personen fanden mit Unterstützung der IV-Stelle Schwyz eine neue Stelle mit befristetem oder unbefristetem Arbeitsvertrag. Hier die Details: 2012 2013 Arbeitsplatzerhalt im gleichen Tätigkeitsbereich 189 211 Arbeitsplatzerhalt nach Umplatzierung im Unternehmen 36 33 Neue Arbeitsplätze mit befristetem Arbeitsvertrag 16 15 Neue Arbeitsplätze mit unbefristetem Arbeitsvertrag 68 75 Total Eingliederungen 320 334 6
6. Besondere Massnahmen für psychisch kranke Personen Viele der Personen, die sich bei der IV-Stelle Schwyz anmelden, leiden an einer psychischen Krankheit. Die so genannten Integrationsmassnahmen sind auf ihre Bedürfnisse zugeschnitten: Durch Aufbau- und Motivationstraining können sich psychisch kranke Personen langsam wieder an den Arbeitsprozess gewöhnen und ihre restliche Arbeitsfähigkeit erhalten. Integrationsmassnahmen werden sowohl im ersten Arbeitsmarkt als auch zur Vorbereitung in geschütztem Rahmen durchgeführt. Total Zusprachen Integrationsmassnahmen Rechtsgrundlage 2012 2013 Art. 14a IVG 85 87 - davon Belastbarkeitstraining 21 21 - davon Aufbautraining 25 23 - davon wirtschaftsnahe Integration am Arbeitsplatz 39 31 -davon Arbeit zur Zeitüberbrückung - 2 -davon Beratung und Begleitung von Personen aus den Rentenrevisionen - 10 7. Eingliederungsorientierte Rentenrevision Mit Inkrafttreten der IV-Revision 6a auf Anfang 2012 hat die IV-Stelle Schwyz den verstärkten Auftrag, die Leistungs- und Erwerbsfähigkeit von Rentenbezügern mit Hilfe von gezielten Eingliederungsmassnahmen soweit zu verbessern, dass eine Wiedereingliederung möglich wird und die Rente nicht mehr oder nur noch reduziert benötigt wird. Rechtsgrundlage 2013 Total Rentenrevisionen Art. 34 IVG 553 - davon Rente erhöht Art. 34 IVG 35 - davon Rente hinabgesetzt Art. 34 IVG 19 - davon Rente aufgehoben Art. 34 IVG 132 - davon Rente unverändert 367 Zum Zweck der Wiedereingliederung von IV-Rentnerinnen und IV-Rentnern konnte die IV-Stelle Schwyz Unternehmen im Kanton Schwyz gewinnen, die sich engagieren und Einsatzplätze dafür zur Verfügung stellen. Dies war vor allem innerhalb des Netzwerkes Arbeit möglich (siehe dazu nächster Abschnitt). 7
8. Beispiel einer erfolgreichen beruflichen Eingliederung Frau R. erhält von der IV-Stelle Schwyz aufgrund einer psychischen Erkrankung seit dem Jahr 2007 eine IV-Rente. Der Wunsch nach einer beruflichen Integration war bei Frau R. immer sehr gross und wurde von der IV-Stelle Schwyz mehrmals im Rahmen der Arbeitsvermittlung unterstützt. Nachdem Frau R. zuerst bei der BSZ eine Stelle fand, konnte sie später bei der Bäckerei Baumgartner in Einsiedeln einen Monat lang schnuppern und anschliessend ein dreimonatiges Arbeitstraining starten. Das Arbeitstraining wurde eng von der IV-Stelle Schwyz begleitet und es fanden regelmässige Standortgespräche statt. Ziel des Arbeitstrainings war es ganz klar, anschliessend eine Teilzeitstelle bei der Bäckerei antreten zu können. Und das gelang Frau R. Seit Ablauf des dreimonatigen Arbeitstrainings arbeitet sie nun zu 40 % in der Bäckerei Baumgartner und ist dort auch sehr gut ins Team integriert. Eine weitere erfolgreiche Eingliederung. 9. Verein Netzwerk Arbeit Kanton Schwyz Arbeiten trotz gesundheitlicher Beeinträchtigung birgt sowohl für den Arbeitgeber als auch für die betroffenen Personen Herausforderungen. Der Verein Netzwerk Arbeit setzt hier an. Er hat zum Ziel, Arbeitgeber im Kanton Schwyz zu vernetzen und ihnen eine Plattform zu bieten, auf der sie sich über aktuelle Themen austauschen können. Besonders im Fokus steht die Eingliederung und der Umgang mit Personen mit gesundheitlicher Beeinträchtigung. Mitglieder des Vereins Netzwerk Arbeit bekennen sich dazu, Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen eine Chance zu geben. Der Verein führt jährlich etwa zwei Informationsveranstaltungen zu immer wechselnden Themen durch. Informationen zum Verein sind Im Internet zu finden: http://www.netzwerk-arbeit.ch/dynamic/page.asp?seiid=19 Ende August 2013 führte der Verein einen Informationsanlass durch. Das aktuelle Thema Depressionen: Wie gehe ich im Arbeitsalltag damit um? stiess auf breites Interesse. Über 120 Personen nahmen am Anlass in Einsiedeln teil. Sandro Cavegn (Mister Schweiz), Christine Heim (Präsidentin Verein Equilibrium), Dr, Niklas Baer (Psychiatrie Baselland) und Emil Gwerder (erlebniswelt muotathal gmbh) beleuchteten das Thema Depressionen aus den Blickwinkeln eines Angehörigen, einer Betroffenen, der Medizin und aus Sicht eines Arbeitgebers. Am 22. Januar 2014 fand ein Gespräch zwischen Nils Jent und Röbi Koller unter dem Titel Das zweite Leben des Dr. Nils Jent statt. Nils Jent ist seit einem Motorradunfall schwer behindert. Er ist blind, sprechbehindert und im Rollstuhl. Trotzdem hat er studiert, promoviert und arbeitet heute an der Universität St. Gallen im Bereich Disability and Integration. Röbi Koller verfasste die Biografie von Nils Jent, welche 2011 erschien. Die rund 150 Teilnehmenden erlebten im Seedamm Plaza im Pfäffikon SZ einen interessanten Abend mit einem sehr beeindruckenden Nils Jent. Das Leben von Nils Jent wurde zudem verfilmt. Der Film Unter Wasser atmen - Das zweite Leben des Dr. Nils Jent wird anlässlich der Mitgliederversammlung des Vereins Netzwerk Arbeit Kanton Schwyz am 12. Februar 2014 in Einsiedeln gezeigt (Start Mitgliederversammlung um 17.30 Uhr, Filmstart um 18.30 Uhr). Der Film erhielt am Zurich Film Festival 2011 den Publikumspreis. 8
10. Schlussbemerkung und Dank Ausgliederung verhindern Eingliederung verstärken: Diesen Auftrag kann die IV-Stelle Schwyz nur dann erfolgreich erfüllen, wenn versicherte Personen, Arbeitgeber, Ärzte, Erstversicherer und die beauftragten Leistungserbringer im Bereich der beruflichen Eingliederung gut zusammen arbeiten. Allein kann die IV-Stelle Schwyz keine Erfolge erzielen. Das vorliegende Bulletin soll im Kernbereich der Eingliederung unsere Bestrebungen, Erfolge und Resultate aufzeigen. Damit verbunden ist der grosse Dank an alle Personen und Institutionen, die tagtäglich mit uns zusammenarbeiten: Gegen Ausgliederung für Eingliederung. Kontaktperson Herr Hubert Scherwey Bereichsleiter IV-Beratung Ausgleichskasse / IV-Stelle Schwyz 6431 Schwyz hubert.scherwey@aksz.ch Direktwahl 041 819 05 04 9