Amt für Landwirtschaft und Forsten Regensburg Pflanzenbau Oberpfalz

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Transkript:

ERZEUGERRINGE OBERPFALZ QUALITÄTSGETREIDE QUALITÄTSKARTOFFELN SAAT- UND PFLANZGUT Amt für Landwirtschaft und Forsten Regensburg Pflanzenbau Oberpfalz Pflanzenbau-Informationen Oberpfalz 1/2008 20.12.2007 Seite 1 Gesegnete Weihnachten, ein gutes Neues Jahr! Zum Jahreswechsel wünschen wir unseren Mitgliedern schöne Weihnachtsfeiertage und im neuen Jahr viel Glück, Gesundheit und Erfolg in Ihren Betrieben. Für die angenehme Zusammenarbeit im abgelaufenem Jahr bedanken wir uns. Mit folgenden Hinweisen und Informationen möchten wir unseren Beratungs- und Informationsauftrag 2008 fortsetzen. Aktuell für unsere Mitglieder Versuchsberichtsheft 2007 Sie erhalten beiliegend das Versuchsberichtsheft 2007 des Amtes für Landwirtschaft und Forsten Regensburg mit einer Fülle an Informationen zu Sorten, Pflanzenbau und Pflanzenschutz. Grundnährstoffe Phosphat - Kali - Kalk Standard-Bodenuntersuchung Für eine gezielte optimale Düngung ist die Kenntnis über den aktuellen Nährstoffgehalt im Boden unbedingt Voraussetzung. Nach der neuen Düngeverordnung (DVO) vom 13. Januar 2006 ist vor der Aufbringung wesentlicher Nährstoffmengen bei P 2 0 5 sind dies 30 kg/ha innerhalb eines Jahres der im Boden verfügbare Nährstoffgehalt auf der Grundlage entsprechender Bodenuntersuchungen für jeden Schlag ab einem Hektar, in der Regel im Rahmen der Fruchtfolge, aber mindestens alle 6 Jahre zu ermitteln. Da auch Kali und Kalk für eine optimale Pflanzenernährung Grundvoraussetzung sind, sollte gleichzeitig die Bodenuntersuchung auf diese Hauptnährstoffe erfolgen. Es empfiehlt sich bei größeren Schlägen (größer als ca. 2-3 ha) mehrere Mischproben untersuchen zu lassen, um evtl. vorhandene Unterschiede in der Bodenbeschaffenheit und Nährstoffversorgung besser zu erfassen. In dieser Ausgabe: Versuchsberichtsheft Seite 1 Bodenuntersuchungen Seite 1/2 PS-Geräteprüfung Seite 2 Düngeverordnung Seite 2 Bankverbindung/ Jahresbeitrag Seite 3 Dokumentation Seite 3 Feldbetreuung Seite 3 Pflanzenbautagungen Seite 4 Die Unkostenbeiträge betragen bis auf weiteres: - Standardprobe (ph;p;k): 4,70 plus MwSt. - Magnesium: 2,55 plus MwSt. - sonstige Spurenelemente: je Element 4,40 plus MwSt. Bei den Spurenelementen werden ein Ackerund ein Grünlandpaket zu je 8,50 plus MwSt. angeboten. Das Ackerpaket umfasst die Elemente Mangan, Kupfer, Zink und Bor. Beim Grünlandpaket sind es die Elemente Mangan, Natrium, Kupfer und Zink. Anmeldung bei Ihrem zuständigen Ringwart. Den Ringwart für Ihr Gebiet finden Sie im Versuchsheft (Seite 285). Umweltgerechter Pflanzenbau DSN-Düngeberatung Dieses Stickstoff-Beratungssystem wird wie bisher fortgeführt. Sie erhalten neben dem festgestellten Bodenvorrat eine schlagspezifische Düngeempfehlung. Antragsvordrucke für die Anmeldung erhalten Sie bei Ihrem Amt für Landwirtschaft und Forsten, bei Ihrem Ringwart oder an der ER- Geschäftsstelle. Für Winterungen ist eine baldige Anmeldung bis spätesten Ende Januar erforderlich. Für die Probenahme bei Mais, Zuckerrüben und Kartoffeln sollte die Anmeldung bis spätestens Ende Februar erfolgen. Wichtig ist, die beabsichtigte Ausbringmenge an Gülle im Erhebungsbogen anzugeben, da die Düngeempfehlung mit oder ohne Güllegabe erstellt wird. Oft sind gerade bei Mais Einsparungen bei der Mineraldüngung möglich. Geschäftsstelle: Im Gewerbepark A 10, 93059 Regensburg, Tel: 0941/29717-0 (Heinrich Hofstetter) Amt für Landwirtschaft und Forsten, Im Gewerbepark A 10, 93059 Regensburg Pflanzenbau: Wolfgang Sichelstiel (Tel.: 0941/2083-160), Alois Dürr (Tel.: 0941/2083-161)

Pflanzenschutz: Josef Rupprecht (Tel.: 0941/2083-162), Thomas Mayer (Tel.: 0941/2083-150)

Pflanzenbau-Informationen Oberpfalz 1/2008 20.12.2007 Seite 2 Soweit Sie am Neutral kontrollierten Anbau teilnehmen, ist eine N-Bodenuntersuchung vorgeschrieben (Ausnahme: flachgründige Kies- und Moorböden). Der Unkostenbeitrag für eine Probe (2 Tiefen) beträgt 16,- plus MwSt. Halten Sie bitte für einen reibungsloser Ablauf Ihre mit dem Ringwart vereinbarten Termine ein. Neue Regelung seit 2007- unbedingt drandenken Nährstoffvergleich bis 31. März erstellen Informationen zum Nährstoffvergleich Nach den Vorgaben der neuen Düngeverordnung vom Januar 2006 muss jeder Betriebsinhaber einen betrieblichen Nährstoffvergleich erstellen, und zwar? für Stickstoff und Phosphat;? jährlich für jedes Düngejahr bis zum 31. März des Folgejahres? als Gesamtflächenbilanz (ähnlich der bisherigen Feld-Stall-Bilanz) oder als Zusammenfassung von Einzelflächenbilanzen aller Schläge und Bewirtschaftungseinheiten;? einschließlich einer Fortschreibung zu mehrjährigen Nährstoffsalden mit Bildung von Durchschnittswerten für Stickstoff auf Basis der letzten drei Düngejahre und für Phosphat auf Basis der letzten sechs Düngejahre beginnend mit dem Kalenderjahr 2006 bzw. mit dem Wirtschaftsjahr 2006/2007. Zu beachten sind insbesondere die maximal zulässigen Nährstoffüberhänge. Diese dürfen folgende Werte nicht überschreiten: Stickstoff im Ø der letzten 3 Düngejahre 2006-2008 90 kg/ha und Jahr 2007-2009 80 kg/ha und Jahr 2008 2010 70 kg/ha und Jahr ab 2009-2011 60 kg/ha und Jahr Phosphat im Ø der letzten 6 Düngejahre (gilt auch rückwirkend): 20 kg P 2 O 5 je ha und Jahr Bei Überschreitung dürfen im Ø der letzten Bodenuntersuchung (CAL) nicht mehr als 20 mg P 2 O 5 / 100 g Boden vorhanden sein. Ausnahmen von der Verpflichtung zur Nährstoffsaldierung haben wir im RS 1/2007 ausführlich dargestellt. Besonders zu beachten: Betriebe mit weniger als 10 ha LN sind nicht mehr automatisch von der Erstellung des Nährstoffvergleiches befreit! Unsere Angebote zur Nährstoffbilanzierung: Erstellung durch Ihren Ringwart. Zum Preis von 14,00 zzgl. MwSt. und Versand erhalten Sie den Nährstoffvergleich als Flächenbilanz von Ihrem Ringwart gerechnet. Bei Bedarf senden Sie einfach den beiliegenden gelben Erhebungsbogen vollständig ausgefüllt an den für Sie zuständigen Ringwart. Sie können Ihren Nährstoffvergleich mit dem PC- Programm LKP-Nährstoffvergleich selbst rechnen. Dazu benötigen Sie allerdings die neue Version, die seit Anfang 2007 zur Verfügung steht. Altnutzern steht ein up date zu 33,00 incl. Versand zur Verfügung. Neunutzer können das Programm zu 45,00 incl. MwSt. und Versand bestellen. Denken Sie daran Pflanzenschutzgeräteprüfung ist Pflicht Gut funktionierende Geräte sind eine unabdingbare Voraussetzung für eine gezielte und umweltschonende Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln. PS- Geräte müssen im 2-jährigen Turnus geprüft werden. Plakette und Prüfbericht werden im Rahmen der InVeKoS-Prüfungen kontrolliert. Verstöße können zu Kürzungen bei Fördergeldern führen. Melden Sie sich deshalb rechtzeitig zur Geräteprüfung an. Obergrenze von 170 kg N/ha aus Wirtschaftsdünger tierischer Herkunft beachten Aus Wirtschaftsdüngern tierischer Herkunft dürfen nach 4 Abs. 3 der Düngeverordnung (DVO) im Durchschnitt max. 170 kg Gesamtstickstoff pro Hektar landwirtschaftlich genutzter Fläche eines Betriebes ausgebracht werden. Dies gilt für o.g. Dünger auch dann, wenn sie in Mischungen, z.b. Biogassubstrate, ausgebracht werden. Nur auf Antrag und unter Beachtung einer Reihe besonderer Auflagen kann auf intensivem Grünland (= mind. 4 Schnitte) bzw. Feldgras eine Gesamt-N-Menge von bis zu 230 kg/ha aus Wirtschaftsdüngern tierischer Herkunft ausgebracht werden. Als Auflagen sind u.a. zu nennen: - Erstellung eines Düngeplans zu Beginn eines Düngejahres - Ausbringung ausschließlich mit verlustmindernden Verfahren (z.b. Schleppschlauch, Schleppschuh...)

Pflanzenbau-Informationen Oberpfalz 1/2008 20.12.2007 Seite 3 - Bodenuntersuchungen auf Stickstoff (N min ) und Phosphat alle 4 Jahre (mind. 1 Untersuchung je 5 ha Fläche) Daneben sind noch eine Vielzahl anderer Regelungen zu beachten. Es wird deshalb allen Betrieben mit intensiver Viehhaltung, bei denen mehr als 170 kg N/ha LF aus Wirtschaftsdüngern tierischer Herkunft anfallen empfohlen, dass sie einen Teil der Gülle an viehlose oder viehschwache Betriebe abgeben. Dazu ist ein entsprechender Abnahmevertrag abzuschließen. Zur Berechnung der Stickstoffobergrenze werden von der Nährstoffausscheidung lediglich die Stall- bzw. Lagerverluste abgezogen. Ausbringverluste können nicht angesetzt werden. Ein Kalkulationsprogramm finden Sie im Internet unter www.lfl.bayern.de. Die Nichtbeachtung dieser O- bergrenze stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, ist Cross Compliance relevant und ist auch ein Verstoß gegen die Gute landwirtschaftlich Praxis mit der Folge von Kürzungen bei KuLaP und Ausgleichszulage. 6 Monate Lagerkapazität für Gülle und Jauche Ab 1. Januar 2009 müssen alle tierhaltenden Betriebe nach der Anlagenverordnung (VaWS) vom 18.01.2006 eine Lagerkapazität für Gülle und Jauche für mind. 6 Monate nachweisen. Die je nach Tierart mindestens erforderlichen Mengen können im Gelben Heft zur Düngung auf den Seiten 91, 92 und 93, Tabelle 6b und 6c nachgelesen werden. Im Internet bietet die LfL unter www.lfl.bayern.de ein entsprechendes Kalkulationsprogramm zur Berechnung der erforderlichen Lagerkapazität in Abhängigkeit von der vorhandenen Tierhaltung an. Dort sind auch noch zusätzliche Informationen nachzulesen. Für Betriebsleiter, welche am 1.1.2009 mindestens 60 Jahre alt sind und bei denen die Betriebsnachfolge offen ist, ist eine Härtefallregelung vorgesehen. Details zur Härtefallregelung sind derzeit noch nicht bekannt. Alle anderen Betriebe sollten sich rechtzeitig um zusätzliche Lagerkapazitäten umsehen. Dies kann in Form des Baues einer neuen Güllegrube geschehen. Falls in der näheren Umgebung freie Güllegruben vorhanden sind, bietet sich aber auch die Anpachtung an. Das ist meist billiger und ist besonders bei unklarer künftiger Betriebsentwicklung zu empfehlen. Die Ämter für Landwirtschaft und Forsten unterstützen Sie gern bei der Vermittlung. Wie wichtig ein ausreichend dimensionierter Güllelagerraum ist hat sich v.a. auch in den letzten Wochen wieder gezeigt, als in manchen Teilen der Oberpfalz wegen des frühen Wintereinbruchs mit Schneefall schon Anfang November keine Gülle mehr ausgebracht werden konnte. Zusätzlich sei aber auch darauf hingewiesen, dass schon frühzeitig ein Gülleverteilplan aufgestellt werden sollte mit dem Ziel, dass die Güllegrube in jedem Fall Ende September/ Anfang Oktober leer ist. Änderungen unbedingt melden. Betriebsübergaben, Bankverbindungen Bitte melden Sie uns Namensänderungen und vor allem Änderungen Ihrer Bankverbindung. Rücklastschriften wegen falscher Bankverbindung belasten uns zum Teil mit einem Betrag von 3,00. Das ist doch ein erheblicher Anteil des Jahresbeitrages. Wir stellen dies säumigen Mitgliedern in Rechnung. Denken Sie bei Betriebsübergaben auch an den Erzeugerring. Anpassung unumgänglich Jahresbeitrag 2008 Auf Grund des neuen Agrarwirtschaftsgesetzes und der damit verbundenen Förderumstellung kommen wir leider nicht umhin, den Beitrag moderat auf 15,00 Euro plus MwSt. für 2008 anzupassen. In diesem Betrag sind die Kosten für den Wissenstransfer (Rundschreiben) das Versuchsheft und der Ring- und LKP-Anteil anthalten. Dokumentation Aufzeichnungen zur Produktion, Lagerung und Transport im Pflanzenbau rücken auch im Pflanzenbau weiter in den Vordergrund. Die Rückverfolgbarkeit ist geltendes Recht. Wie bereits im Vorjahr bieten wir Ihnen wieder einfache Dokumentationskarten, sowie das EDV- Programm LKP-Produktpass plus an. Dieser LKP-Produktpass wurde zu einem einfachen Schlagdateiprogramm mit Deckungsbeitragsrechnung erweitert. Zum Kennenlernen kann dieses Programm aus dem Internet unter www.eurosoft.de heruntergeladen werden. Eine Bestellliste liegt bei. Ab 2008 noch enger Verbundberatung - Feldbetreuung Das LKP mit seinen angeschlossenen Erzeugerringen als Verbundpartner des Staates werden in der Pflanzenbauberatung noch stärker eingebunden. Eine unabhängige und neutrale Beratung wird damit sichergestellt, ist allerdings nicht mehr kostenlos. Wir werden zukünftig auch stärker in die Telefonberatung einbezogen. In der Vegetation stehen wir für Sie zusätzlich zur Verfügung. Über den genauen Ablauf werden wir Sie in einem der nächsten Rundschreiben ausführlich informieren. Auf einem beiliegenden Beiblatt haben wir Ihnen unser Angebot für die Saison 2008 zusammengestellt.

Pflanzenbau-Informationen Oberpfalz 1/2008 20.12.2008 Seite 4 Pflanzenbau-Versammlungen der Ämter für Landwirtschaft und Forsten in der Oberpfalz 2008 Lkr Datum Uhrzeit Ort Veranstaltung AS 15.01.08 19:30 Großenfalz Pflanzenbautagung 04.03.08 19:30 Gebenbach Grünlandtagung CHA 23.01.08 13:00 Cham Pflanzenbautag NM 29.01.08 8:30 Dietfurt Pflanzenbautag 30.01.08 19:30 NM-Schafhof Pflanzenbautag 01.02.08 8:30 Ballertshofen Pflanzenbautag 08.02.08 8:30 Seubersdorf Pflanzenbautag 11.02.08 19:30 Berching Pflanzenbautag R 09.01.08 19:30 Hemau Pflanzenbautag 15.01.08 19:30 Pfatter Pflanzenbautag 22.01.08 19:30 Bubach am Forst Pflanzenbautag 29.01.08 19:30 Pfakofen Pflanzenbautag 12.02.08 9:00 Köfering Ackerbautag 19.02.08 13:00 Adlersberg Pflanzenbautag 21.02.08 19:30 Bernhardswald Pflanzenbautag SAD 20.02.08 9:00 Schwarzenfeld Pflanzenbautag TIR 31.01.08 9:00 Wiesau Pflanzenbautag WEN 14.02.08 13:00 Weiden Pflanzenbautag 14.02.08 19:30 Oberlind Pflanzenbautag 21.02.08 19:30 Preißach Pflanzenbautag Die Veranstaltungslokale bzw. Terminänderungen entnehmen Sie bitte der örtlichen Presse bzw. den Info- Blättern oder den Internet-Terminkalendern der Ämter für Landwirtschaft und Forsten.