Politische System Österreichs - Ein kurzer Einblick in die nationale Ebene - Das politische System ist auf folgenden Grundsätzen ( Baugesetzen der österreichischen Bundesverfassung) aufgebaut: Republik, Demokratie, Bundesstaat, Rechtsstaat und Gewaltentrennung. Gewaltentrennung bedeutet, dass die Staatsgewalt auf die Legislative, Exekutive und Judikative aufgeteilt wird. Sie ist ein wesentlicher Bestandteil eines demokratischen Verfassungsstaates, soll Machtmissbrauch verhindern und der Sicherung des Rechtsstaats dienen. Die Legislative ist weitgehend für die Gesetzgebung zuständig, die Exekutive für die Vollziehung der Gesetze (Verwaltung) und die Judikative für die Rechtsprechung. Auf Bundesebene Legislative Exekutive Judikative Parlament Nationalrat Bundesrat Bundespräsident/in Bundesregierung Bundeskanzler/in Bundesminister/innen Ordentliche Gerichte Bezirksgerichte Landesgerichte Oberlandesgericht Oberster Gerichtshof Außerordentliche Gerichte Verfassungsgerichtshof Verwaltungsgerichtshof Arbeitsgerichte Kartellgerichte Schiedsgerichte der Sozialversicherung
Nationalrat und Bundesrat Das Parlament setzt sich aus Nationalrat und Bundesrat zusammen. Nationalrat In den Nationalratswahlen wird im Wesentlichen festgelegt, welche Parteien in den Nationalrat einziehen und die Regierung bilden sollen. Der Nationalrat setzt sich aus 183 Mitgliedern zusammen. Wie die einzelnen Parteien zahlenmäßig unter diesen 183 Mitgliedern vertreten sind, hängt von den erhaltenen Wahlstimmen ab. Der Nationalrat ist zu einem großen Teil für die Gesetzgebung verantwortlich, da dort über Gesetzesentwürfe verhandelt und abgestimmt wird. Er übt auch eine Kontrollfunktion gegenüber der Bundesregierung aus und kann sie durch ein Misstrauensvotum absetzen. Bundesrat Der Bundesrat vertritt die Bundesländer. Die Mitglieder werden von den einzelnen Landtagen entsandt. Falls der Bundesrat mit einem Gesetzesvorschlag des Nationalrats nicht einverstanden ist, kann er Einspruch erheben. (Im Endeffekt kann der Bundesrat aber nur Gesetze verzögern, da der Nationalrat durch einen Beharrungsbeschluss den Einspruch aufheben kann.) Bundesrat und Nationalrat bilden gemeinsam die Bundesversammlung, die in öffentlicher Sitzung zur Angelobung des/der Bundespräsidenten/in zusammentritt. Sie kann auch eine Volksabstimmung zur vorzeitigen Absetzung des/der Bundespräsidenten/in anordnen sowie Beschlüsse über allfällige Kriegserklärungen fassen.
Bundespräsident/in und Bundesregierung Die Exekutive, die ausführende Gewalt im Staat, bilden auf Bundesebene Bundespräsident/in und Bundesregierung. Bundespräsident/in Das Staatsoberhaupt Österreichs wird alle sechs Jahre vom Volk gewählt und kann nur einmal wiedergewählt werden. Zu den Kompetenzen des/der Bundespräsidenten/in zählt beispielsweise die Vertretung der Republik nach außen sowie die Ernennung und Entlassung der Bundesregierung, wobei die Mehrheitsverhältnisse im Nationalrat berücksichtigt werden. Bundesregierung Der Bundesregierung gehören der/die Bundeskanzler/in, der/die Vizekanzler/in sowie die übrigen Bundesminister/innen an. Alle Mitglieder der Bundesregierung sind gleichberechtigt. Die Bundesregierung ist für die obersten Verwaltungsgeschäfte des Bundes zuständig. Eine wichtige Schlüsselkompetenz ist die Erstellung der Regierungsvorlagen, die als Gesetzesvorlagen im Nationalrat zur Beschlussfassung eingebracht werden. Bundeskanzler/in: Theoretisch steht es dem/der Bundespräsidenten/in frei, wen er für das Amt des/der Bundeskanzlers/in bestimmt. Praktisch richtet er/sie sich bei der Ernennung an die Mehrheitsverhältnisse im Nationalrat. Als Vorsitzender der Bundesregierung ist der/die Bundeskanzlerin primus inter pares (lat. Erster unter Ranggleichen). Er/Sie kann den Bundesministern/innen keine Weisungen erteilen, kann sie aber beim/bei der Bundespräsidenten/in zur Abberufung vorschlagen. Bundesminister/innen: Im Regelfall werden die Bundesminister/innen vom/von der Bundespräsidenten/in nach den Vorschlägen des/der Bundeskanzlers/in ernannt. Die Bundesregierung muss sich binnen einer Woche nach ihrer Bestellung dem Nationalrat stellen. Bei dieser Gelegenheit und zu jedem anderen Zeitpunkt kann der Nationalrat der Regierung insgesamt oder einzelnen ihrer Mitglieder das Misstrauen aussprechen, was die Amtsenthebung zur Folge hätte.
Die Bundesminister/innen konzentrieren sich auf ihre jeweiligen Zuständigkeitsbereiche (z.b. Verteidigung, Wissenschaft und Forschung, Soziales oder Unterricht, Kunst und Kultur ) Staatssekretäre/innen unterstützen die Bundesminister/innen bei den Amtsgeschäften und müssen sich an deren Weisungen halten. Fragen zum Text Auf welchen Grundsätzen basiert das politische System in Österreich? Warum ist Gewaltentrennung wichtig? Was entscheiden Nationalratswahlen? Was sind die Aufgaben des Nationalrats? Was ist die Bundesversammlung und was kann sie bewirken? Wer bildet die Exekutive auf Bundesebene? Was sind die Aufgaben des Österreichischen Staatsoberhauptes? Wer ist für die obersten Verwaltungsgeschäfte des Bundes zuständig? Was berücksichtigt der/die Bundespräsident/in bei der Ernennung des/der Bundeskanzlers/in? Was kann der Nationalrat tun, wenn er mit der neuen Regierung oder einzelnen ihrer Mitglieder nicht einverstanden ist?
Mitglieder der Bundesregierung Werner Faymann Bundeskanzler Josef Pröll Vizekanzler und Finanzen Doris Bures Infrastruktur Gabiele Heinisch- Hosek Frauenangelegenheiten Michael Spindelegger Äußeres Maria Fekter Inneres Claudia Bandion- Ortner Justiz Rudolf Hundstorfer Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Reinhold Mitterlehner Wirtschaft, Familie und Jugend Nikolaus Berlakovich Landwirtschaft und Umwelt Claudia Schmied Unterricht, Kunst und Kultur Norbert Darabos Bundesminister Landesverteidigung und Sport Johannes Hahn Wissenschaft und Forschung Alois Stöger Gesundheit
Staatssekretäre/innen Staatssekretäre/innen werden wie Bundesminister/innen bestellt. Sie gehören nicht der Bundesregierung an und nehmen an den Ministerratssitzungen nur mit beratender Stimme teil. Staatssekretäre/innen sind an die Weisungen des/der Bundesministers/in gebunden und unterstützen diesen/e in der Geschäftsführung oder vertreten ihn/sie im Parlament. Soweit ein/e Bundesminister/in einen/e Staatssekretär/in mit der Besorgung bestimmter Geschäfte betraut hat, ist der/die Staatssekretär/in berechtigt, Weisungen zu erteilen. Josef Ostermayer Staatssekretär im Bundeskanzleramt Reinhold Lopatka Staatssekretär im Finanzministerium Andreas Schieder Staatssekretär im Finanzministerium Christine Marek Staatssekretärin im Wirtschaftsministerium