FÖRDER-PROGRAMM Austausch Kühl-/Gefriergeräte Heizkostenzuschuss-Bezieher/innen erhalten im Rahmen des befristeten Förderprogramms einen Zuschuss von max. 250 Euro für den Austausch eines mindestens 5 Jahre alten Kühl-/Gefriergerätes auf ein Gerät der Energieeffizienzklasse A+ oder A++. Diese Geräte sind wesentlich stromsparender als Altgeräte und entlasten daher die Stromrechnung der nächsten Jahre. Wer kann die Förderung beantragen? Personen, die die Voraussetzungen für die Gewährung des Heizkostenzuschusses des Landes Oberösterreich (2008/2009) erfüllen und das Gerät in einer Wohnung mit Hauptwohnsitz in Oberösterreich einsetzen und wenn ein eigener Haushalt vorliegt (z.b. nicht bei Heimunterbringung). Wie hoch ist die Förderung? maximal 250 Euro für ein Gerät pro Person und Haushalt Achtung: befristete Förderung! Antragstellung von 1. April 2009-30.September 2009 möglich (Rechnungsdatum). Welche Geräte werden gefördert? Kühlschrank, Gefriergerät oder Kühl-/Gefrierkombination der Energieeffizienz-Klasse A+ oder A++ mit mindestens 120 Liter Nutzinhalt Die Energieeffizienz-Klasse A+ oder A++ erkennen Sie durch das Pickerl am Gerät. Solche Geräte sind im Betrieb besonders stromsparend. Das Altgerät muss mindestens 5 Jahre alt sein und nachweislich ordnungsgemäß entsorgt werden.
Hinweis: Es wird darauf hingewiesen, dass der Zuschuss von max. 250 Euro pro Person und Haushalt nur für ein Kühl-/Gefriergerät mit zumindest der Energieeffizienzklasse A+ gewährt wird. Die Rückerstattung des Zuschusses erfolgt nur, wenn das Original- Antragsformular unterschrieben, vollständig ausgefüllt und bestätigt wurde. Zusätzlich ist die Vorlage der Rechnungskopie erforderlich. Angaben zum Neugerät Art des Neugerätes Kühlschrank Gefrierschrank Kühl-/Gefrier-Kombination Nutzinhalt des Neugerätes Energieeffizienzklasse des Neugerätes A+ A++ Markenname Kaufpreis Bestätigung über die ordnungsgemäße Entsorgung des Altgerätes durch den Händler oder durch das Altstoffsammelzentrum bzw. Rückgabestelle: Die Daten des Altgerätes sind vom jeweiligen Übernehmer anzugeben. Alter des Altgerätes Jahre Art des Altgerätes Kühlschrank Gefrierschrank Kühl-/Gefrier-Kombination Bitte unbedingt ausfüllen! Unterschrift und Firmenstempel (Verkäufer) oder Stempel Altstoffsammelzentrum/Rückgabestelle Wird vom Amt ausgefüllt! Förderungsbetrag Geschäftspartner Nr. Datum / Unterschrift Bearbeiter/in Datum / Unterschrift Bearbeiter/in Bei Rückfragen: Amt der Oö. Landesregierung, Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft, Abteilung Umweltschutz, Kundenbüro und Förderungen, Kärntnerstraße 10 12, 4021 Linz, Tel. 0732/7720-14501
Bestimmungen für Gewährung eines Zuschusses für den Ankauf eines Kühl-/Gefriergerätes - Für den Austausch eines mindestens 5 Jahre alten Kühl-/Gefriergerätes, bei gleichzeitigem Ankauf eines neuen Kühl- /Gefriergerätes, jedenfalls der Energieeffizienzklasse A+ und einem Nutzinhalt von mindestens 120 Liter wird an sozial Bedürftige ein Zuschuss gewährt. - Dieser Zuschuss beträgt maximal 250 Euro. Sollte der Förderungsbetrag nach Abzug aller sonstigen Gutschriften, Rabatte, Skonti etc. den Bruttokaufpreis des neuen Gerätes übersteigen, so wird der Zuschuss bis zum Erreichen des Bruttokaufpreises gekürzt. - Das geförderte Kühl-/Gefriergerät muss in einer Wohnung im Bundesland Oberösterreich eingesetzt werden. Bei dieser Wohnung muss es sich um den Hauptwohnsitz handeln (für Kühl-/Gefriergeräte in Zweitwohnsitze ist kein Zuschuss möglich). Dieser Hauptwohnsitz muss während des Antragszeitraumes gegeben sein und zumindest für die Dauer von zwei Monaten bestehen bzw. bestanden haben. - Ein Rechtsanspruch auf den Zuschuss für ein energieeffizientes Kühl-/Gefriergerät besteht nicht. - Soziale Bedürftigkeit liegt vor, wenn das monatliche Nettoeinkommen aller tatsächlich im Haushalt/der Wohnung lebenden Personen die Summe der fiktiv anzuwendenden Ausgleichszulagerichtsätze für das Jahr 2009 (Alleinstehende: Euro 772,40; Ehepaar/Lebensgemeinschaft: Euro 1.158,08; je Kind Euro 110,02 [= Erhöhung des Richtsatzes für jedes Kind von Euro 80,95 zuzüglich Kinderzuschuss von Euro 29,07]) nicht übersteigt. Bei Haushaltsgemeinschaft von Eltern(teilen) mit erwachsenen, selbsterhaltungsfähigen Kind(ern) ist für das Kind die für eine allein stehende Person festgelegte Einkommensgrenze von 772,40 anzuwenden; bei gemeinsamem Haushalt von Geschwistern jeweils dieser Richtsatz. - Es gelten für sämtliche Anträge die Einkommensverhältnisse des Jahres 2008 (bei unregelmäßigen, der Durchschnitt der letzten sechs Monate 2008). - Anträge müssen bis spätestens 9. Oktober 2009 bei der Förderstelle eingelangt sein. - Die Förderaktion läuft vom 1. April 2009 bis 30. September 2009 (maßgeblich für die Gewährung des Zuschusses ist das Rechnungsdatum. Es muss innerhalb der Laufzeit liegen). - Bei der antragstellenden Person muss ein eigener Haushalt vorliegen. Ein solcher liegt bei einer Heimunterbringung jedenfalls nicht vor. Leben mehrere Personen in einem Haus, liegen getrennte Haushalte nur insoweit vor, als diese Personen in jeweils abgeschlossenen Wohneinheiten (Küche, Wohn/Schlafraum, Sanitäreinheit) leben. - Ein Zuschuss für den Austausch eines energieeffizienten Kühl-/Gefriergerätes kann nur jenen Personen gewährt werden, die auch tatsächlich das geförderte Gerät in ihrem Hauptwohnsitz verwenden. Im Übrigen gelten alle Bestimmungen für die Gewährung eines Heizkostenzuschusses Förderungserklärung Ich/Wir erkläre/n, 1. die Allgemeinen Förderungsrichtlinien des Landes Oberösterreich, Fin-010104/187-2007, verlautbart in der Amtlichen Linzer Zeitung vom 10. Jänner 2008, Folge 1/2008, und auf der Homepage des Landes Oberösterreich unter http://www.land-oberoesterreich.gv.at, bzw. die Richtlinien zur Umweltförderung in Oberösterreich, verlautbart in der Amtlichen Linzer Zeitung vom 24. Jänner 2002, Folge 2/2002, vollinhaltlich und verbindlich anzuerkennen. 2. Die im Förderungsansuchen enthaltenen sowie bei der Abwicklung und Kontrolle der Förderung anfallenden personenbezogenen und gemäß dem Datenschutzgesetz 2000, BGBl. I Nr. 165/1999 in der geltenden Fassung, automationsunterstützt verarbeiteten Daten können an die zuständigen Organe des Bundes, die zuständigen Landesstellen, den Oö. Landesrechnungshof für Prüfungszwecke, die Organe der EU für Kontrollzwecke, das beim Bundeskanzleramt eingerichtete Kontaktkomitee für die Koordinierung der Finanzierungs- und Förderungseinrichtungen, andere Förderungsstellen auf Anfrage, insoweit dies für deren Koordinationsaufgaben erforderlich ist, sowie an Dritte zum Zwecke der Erstellung der notwendigen wirtschaftlichen Analysen und Berichte über die Auswirkung der Förderung unter Wahrung von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen übermittelt werden. 3. Name und Adresse der Förderungsempfängerinnen und Förderungsempfänger sowie Zweck, Art und Höhe der Förderung können in Förderberichte aufgenommen werden. 4. Soweit eine aus den Z. 1. und 2. sich ergebende Datenverwendung nicht ohnedies zulässig ist, stimme ich gemäß 8 Abs. 1 Z 2 und 9 Z 6 des Datenschutzgesetzes der Datenverwendung, insbesonders auch einer Veröffentlichung im Rahmen von Förderberichten (Z. 2.), ausdrücklich zu. 5. Ich erkläre weiters, dass ich die Bestimmungen für die Zuerkennung des Zuschusses für ein Kühl-/Gefriergerät zur Kenntnis genommen habe, meine Angaben im Antrag vollständig und richtig sind und verpflichte mich, den Zuschuss samt Zinsen (Z. 2) zurückzuzahlen, wenn dieser auf Grund wissentlich unrichtiger Angaben erwirkt wurde und nehme zur Kenntnis, dass wissentlich unrichtige Angaben eine strafrechtliche Verfolgung nach sich ziehen können. 6. Bei einer Rückforderung gemäß Z. 1 werden ab dem Tag der Auszahlung Zinsen in der Höhe von 6 % über dem zum Zeitpunkt der Auszahlung der Förderung geltenden Basiszinssatz ( 1 Abs. 1 1. Euro-Justiz-Begleitgesetz, BGBl. I Nr. 125/1998) pro Jahr geltend gemacht. Der ermittelte Zinssatz gilt unverändert bis zur vollen Abstattung des Rückzahlungsbetrages, im Falle eines Zahlungsverzuges werden die verrechneten Zinsen kapitalisiert. Bei einer unterjährigen Zinsenberechnung erfolgt die Zinsenfestlegung auf Basis tatsächlicher Tage. Unterschrift Antragsteller/in
FÖRDER-PROGRAMM Ablauf so kommen Sie zur Förderung! Bestätigung Ihrer Wohnsitzgemeinde am Antragsformular, dass Sie die Voraussetzungen für den Heizkostenzuschuss-Bezug erfüllen. Das Antragsformular erhalten Sie am Gemeindeamt, beim Amt der Oö. Landesregierung / Abt. Umweltschutz (0732-7720-14501) oder beim O.Ö. Energiesparverband (0732-7720-14380, www.energiesparverband.at) Kauf eines Kühlschrankes, eines Gefriergerätes oder einer Kühl-/ Gefrier-Kombination mit einer Energieeffizienz-Klasse A+ oder A++, in einem Geschäft Ihrer Wahl (Rechnung aufheben!). Bestätigung der ordnungsgemäßen Entsorgung des Altgerätes am Antragsformular entweder durch: Verkäufer/in des Neugerätes, wenn Altgerät dort zurückgenommen wird oder das Altstoffsammelzentrum, bei dem das Altgerät abgegeben wird oder die Rückgabestelle beim Kauf über den Versandhandel Einsenden des Antragsformulars zusammen mit einer Kopie der Rechnung des Neugerätes an: Amt der Oö. Landesregierung, Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft, Abteilung Umweltschutz, Kärntnerstraße 10-12, 4021 Linz Das Land OÖ überweist Ihnen den Förderbetrag. Was ist sonst noch wichtig? Info über stromsparende Haushaltsgeräte unter www.energiesparverband.at Broschüren rund um s Energie sparen (z.b. Haushaltsgeräte, Beleuchtung) sind kostenlos beim O.Ö. Energiesparverband erhältlich Nähere Information Amt der Oö.Landesregierung, Abt. Umweltschutz, 0732-7720-14501 O.Ö. Energiesparverband, Landstraße 45, 4020 Linz, 0732-7720-14380
KÜHL-/GEFRIERGERÄT Antrag auf Gewährung von Förderungsmitteln Stark umrandete Felder sind von der Gemeinde auszufüllen! LAND OBERÖSTERREICH Amt der Oö. Landesregierung Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft Abteilung Umweltschutz Kärntnerstraße 10 12 4021 Linz UWD-US/E-15a Eingangsstempel Zutreffendes ankreuzen! Antragsteller/in Name Vorname männlich weiblich Familienname Geb.-Datum Staatsbürgerschaft: Österreich andere EU-Bürger Sonstige Adresse des Hauptwohnsitzes PLZ Ort Straße Nummer Telefonnummer Bankverbindung Konto-Nr. BLZ Bankinstitut Stromhändler/Stromversorger Haushaltsangehörige Familien- und Vorname, Geburtsjahr Beruf bzw. Tätigkeit Verwandtschaftsverhältnis bzw. Stellung zum Antragsteller Monatliches Nettoeinkommen in Euro Anzuwendende Einkommensgrenze in Euro Antragsteller/in Summe: Das Antragsformular hat nur mit der Bestätigung der Gemeinde Gültigkeit! Die Gemeinde bestätigt die Angaben über Antragsteller, Haushaltsangehörige und Haushaltseinkommen. Die sozialen Voraussetzungen für die Gewährung des Heizkostenzuschusses 2008/2009 sind gegeben folglich auch für den Landeszuschuss für den Austausch/Ankauf eines energieeffizienten Kühl-/Gefriergerätes. Unterschrift und Stempel der Wohnsitzgemeinde Nähere Informationen und die Förderungsrichtlinien des Landes Oberösterreich finden Sie unter: www.land-oberoesterreich.gv.at Stand: März 2009 DVR: 0069264