Europaschule in Niedersachsen. Handreichung zur Erstellung des Antrags

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Transkript:

Europaschule in Niedersachsen Handreichung zur Erstellung des Antrags Stand: 17.12.2013

1. Grundsätzliches Diese Handreichungen geben den Schulen Hinweise im Umgang mit dem neuen Erlass Europaschule in Niedersachsen vom 5.6.2013, insbesondere zur Antragstellung auf diesen Titel und zum Umgang mit dem im Erlass enthaltenen Scoring-Modell. Der Erlass trat zum 1.8.2013 in Kraft und tritt mit Ablauf des 31.7.2018 außer Kraft. In der Checkliste für Schulen (s. Punkt 7c.) ist aufgeführt, wie der Antrag formal zusammenzustellen und über den für Ihre Schule zuständigen Europakoordinator einzureichen ist. Diese Handreichungen dienen zur Hilfe der inhaltlichen Gestaltung des Antrags. Sowohl der Erlass mit Scoring-Modell, als auch die Handreichungen incl. Checkliste sind für Schulen auf der Homepage der Niedersächsischen Landesschulbehörde (www.landesschulbehoerde-niedersachsen.de/) unter dem Stichwort Europaschule einzusehen und runterzuladen. 2. Die Punkteverteilung Die Schulen stellen den Antrag gemäß Erlass. Teil des Antrags ist das Scoring-Modell, in dem die Schulen ihre Europaarbeit zunächst selbst bepunkten. Im Scoring-Modell ist jedes aufgeführte Kriterium in Unterpunkte unterteilt. Die Schulen geben sich zu jedem Kriterium eine gesamte Punktzahl, die aber nicht unbedingt jeden einzelnen Unterpunkt einschließen muss. Die Schule legt selbst die Schwerpunkte ihrer europäischen Arbeit dar und kann so auch volle Punktzahl in einem Kriterium erlangen, wenn nicht alle Unterpunkte des Kriteriums abgedeckt sind. Die Schule begründet die Punkteverteilung im Antrag und durch die Anlagen. In der Spalte Anmerkungen führt die Schule stickpunktartig die Punkte auf, die zur entsprechenden Selbstbepunktung geführt haben. Bei der Bepunktung durch die Niedersächsische Landesschulbehörde werden die Unterschiede der einzelnen Schulen und Schulformen berücksichtigt. Die Begründung der Punktevergabe im Antrag der Schule wird dabei zugrunde gelegt; sie sollte daher so konkret wie möglich sein. 3. Entwicklungsprozess Im Antrag sollte nicht nur der aktuelle Stand der Europaarbeit beschrieben werden. Es geht hier auch um die entsprechende Prozessentwicklung. Dabei ist der Ist-Stand der Europaarbeit zwar anzugeben, es ist aber auch von Bedeutung, dass die Schule Ziele in diesem Bereich beschreibt, Verantwortungen für Aufgabenbereiche festlegt, ihren Ressourceneinsatz für den Bereich Europa darlegt, die Qualifizierung der Kollegen darstellt und einen Evaluationsplan aufstellt. Machen Sie deutlich, inwieweit die Teilprozesse im Bereich Europaarbeit bei Ihnen schon eingeführt und abgesichert sind und wo sie sich noch in der Entwicklung befinden. Für Schulen, die die Bezeichnung "Europaschule in Niedersachsen" erneut beantragen, ist es vorteilhaft, das Erreichen der im letzten Antrag beschriebenen und festgelegten Ziele zu erläutern. 4. Struktur Legen Sie dar, wer die Koordinierung des Bereichs Europa an der Schule übernimmt, wie die Kommunikation erfolgt, wie sich die Organisation des Bereiches (z.b. Europateam an der Europaschule in Niedersachsen Handreichungen 2

Schule) darstellt und wie sich der Bereich mit anderen Themenfeldern in der Schule vernetzt. 5. Beratung und Unterstützung Sie haben die Möglichkeit, sich vor Ihrer Antragstellung mit den Europaberatern bzw. - koordinatoren Ihrer jeweiligen Regionalabteilung in Verbindung zu setzen, die Sie gerne in Ihrer Antragstellung unterstützen: Kontakt Braunschweig Tobias Woithe Tel: 0531 484-3363 Tobias.Woithe@nlschb.niedersachsen.de Lüneburg Sylvia Onstein Tel: 04131 15-2849 Sylvia.Onstein@nlschb.niedersachsen.de Hannover Dagmar Kiesling Tel: 0511 106-2459 Dagmar.Kiesling@nlschb.niedersachsen.de Osnabrück Susanne Schepers Tel: 0541 314-466 Susanne.Schepers@nlschb.niedersachsen.de Fordern Sie diese Unterstützung bitte über das unter Punkt 6. aufgeführte Beratungs- und Unterstützungsangebot der Niedersächsischen Landesschulbehörde an. Bitte planen Sie genügend Zeit ein, um den Antrag gegebenenfalls noch nachbessern zu können. Reichen Sie den Antrag bitte rechtzeitig spätestens zum 1. Februar des Antragsjahres ein. Es gilt das Datum des Poststempels. 6. Inhaltliche Im Folgenden sind inhaltliche zur Erstellung des Antrags aufgeführt, die erklären, was mit den einzelnen Kriterien gemeint ist, wo Unterstützung angefragt werden kann und wo man weitere Informationen zu einzelnen Themen bekommt. Die sind als Anregungen zu verstehen, weder erheben sie Anspruch auf Vollständigkeit, noch sollen sich Schulen verpflichtet fühlen, die Liste der komplett abzuarbeiten. Alle Unterstützungsangebote der Niedersächsischen Landesschulbehörde können auf der Homepage der Behörde (www.landesschulbehoerde-niedersachsen.de/bu/schulen) unter Beratung und Unterstützung angefordert werden. Dazu müssen Sie sich im Schul-Login einloggen (Benutzername: lschbnetz, Passwort: ist in der Schule bekannt, ansonsten setzen Sie sich bitte mit der Leitstelle Beratung und Unterstützung in Verbindung, Tel.: 0541 314 333). Außerdem werden diesen Handreichungen Best-practice-Anträge unterschiedlicher Schulformen beigefügt, an denen sich die Antragsteller orientieren können. Kriterien Verankerung im Schulprofil und im Schulprogramm - Ist das Europaprofil im Schulprogramm und im Leitbild verankert? - Wenn Sie kein Schulprogramm und Leitbild haben (weil Sie z.b. eine neu gegründete Schule sind, die beides erst entwickelt), dann führen Sie hier im Sinne einer Europaschule in Niedersachsen Handreichungen 3

Kriterien Integration europäischer Themen in den Unterricht ( Europa-Curriculum ) Prozessdokumentation den geplanten Prozess zu diesem Ziel auf und machen deutlich, in welcher Prozessphase Sie sich gerade befinden, um das Europaprofil der Schule im Schulprogramm und Leitbild zu verankern. - Unterstützung in der Entwicklung eines Schulprogramms und Leitbildes bieten die Schulentwicklungsberater an der Niedersächsischen Landesschulbehörde. - Wie ist das Thema Europa in den schuleigenen Curricula verankert? Wo kann ein europäischer Bezug im Fachunterricht leicht hergestellt werden? Ideal wäre hier ein Europa-Curriculum, das einen Überblick über die Verankerung des Themas Europa in möglichst vielen Fächern gibt. - Die Empfehlung zur Europabildung in der Schule der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland empfiehlt hier die Umsetzung vor allem in den Fächern Geschichte, Politik, Geographie und Religion, sowie in den künstlerisch-musischen Fächern und den Sprachen. In diesem Zusammenhang wird auch auf die Förderung und Anwendung des Europäischen Referenzrahmens und des Europäischen Portfolios der Sprachen hingewiesen: europass.cedefop.europa.eu/de/resources/europeanlanguage-levels-cefr Die Fachberatung Unterrichtsqualität an der Niedersächsischen Landesschulbehörde kann hier unterstützen. - Das Europäische Informationszentrum bietet hier Informations- und Unterrichtsmaterial zum Thema Europa: www.eiz-niedersachsen.de/europa-in-der-schule/ - Auch die Europäische Kommission und die europe direct Büros als deren lokale und regionale Anlaufstelle bieten Material und Information zum Thema Europa in der Schule: ec.europa.eu/deutschland/work_study/youth/youth_downlo ads_de.htm - Über den Unterricht hinaus kann hier z.b. aufgeführt werden, wenn Europapolitiker eingeladen werden, der Europatag an der Schule zelebriert wird und welche europabezogenen Projekte oder Projektwochen die Schule durchführt. Ist die Schule Umweltschule in Europa, Schule ohne Rassismus Schule mit Courage oder Humanitäre Schule (hier mit einem internationalen Projekt)? Förderung der - Erwähnen Sie hier auch Module oder Einheiten, die Sie an Europaschule in Niedersachsen Handreichungen 4

Kriterien Mehrsprachigkeit und des Fremdsprachen-profils Ihrer Schule implementiert haben, die aber nicht unbedingt über ein Halb- oder Schuljahr laufen. - Wird der europäische Tag der Sprachen gesondert geplant? - Gibt es AGs oder andere außerunterrichtliche Sprachlernangebote oder kooperiert die Schule hier mit anderen Einrichtungen? - Wie nehmen Sie in der Kommunikation mit den Elternhäusern auf die unterschiedlichen Muttersprachen der Schülerinnen und Schüler Rücksicht? - Hier kann die Fachberatung Interkulturelle Bildung hilfreich sein, die über die Niedersächsische Landesschulbehörde angefragt werden kann. Entwicklung und Stärkung interkultureller Kompetenzen - Gibt es Daten zur Anzahl der Teilnehmer an Schüleraustauschen, Kursfahrten ins Ausland, etc.? - Werden diese Mobilitäten im Hinblick auf die Auswirkung auf die interkulturelle Kompetenz evaluiert? - Gibt es Daten zur Anzahl der Schüler mit Migrationshintergrund? - Werden Schülerinnen und Schüler mit interkulturellen Trainings gezielt auf Auslandsmobilitäten im Rahmen von Schulpartnerschaften oder längeren Auslandsaufenthalten (vielleicht auch extern durch private Anbieter) vorbereitet? - Wie werden Rückkehrer aus dem Ausland oder Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer oder Eltern mit Migrationshintergrund zur Stärkung der interkulturellen Kompetenz eingebunden? - Gibt es Partnerschaftsverträge mit Partnern aus dem Ausland? - Gibt es Zielvereinbarungen für diese Partnerschaften? - Bestehen virtuelle Partnerschaften, z.b. über etwinning? - Einen guten Überblick über die Möglichkeiten im Rahmen der Fördermöglichkeiten der EU-Bildungsprogramme (z.b. LEONARDO oder COMENIUS) bietet die Homepage des Pädagogischen Austauschdienstes (www.kmk-pad.org) oder die Seite des Niedersächsischen Kultusministeriums (Startseite Schule Schülerinnen und Schüler/Eltern Europäische und internationale Bildungsaktivitäten), hier finden Sie auch den Europalotsen, der einen Überblick über Angebote und Möglichkeiten für Schulen in der europäischen Arbeit bietet. - Einen guten Überblick über Stiftungen bietet der Europaschule in Niedersachsen Handreichungen 5

Kriterien Teilnahme an europäischen Projekten, Aktionen, Wettbewerben, Jugendforen und Planspielen Niedersächsische Freiwilligenserver www.freiwilligenserver.de (Link Stiftungen ) oder der Bundesverband deutscher Stiftungen: www.stiftungen.org - Unterstützung bieten in diesem gesamten Bereich die Europaberater an der Niedersächsischen Landesschulbehörde (Kontakt s. oben). - Führen Sie hier auch Projekte und Aktionen auf, die vielleicht nur in Teilbereichen einen europäischen Bezug haben. - Unter den oben angegebenen Links finden Sie beim Pädagogischen Austauschdienst, beim Europäischen Informationszentrum und bei der Europäischen Kommission weitere Informationen und Angebote in diesem Bereich. Vernetzung - Arbeiten Sie mit Schulen in Ihrer Region oder mit außerschulischen Partnern gemeinsam an europäischen Themen? - Welchen Beitrag leistet die Schule dabei? Wie bringt sich die Schule aktiv ein? Beschreiben Sie die Kooperation. - Hilfreich kann hier das europe direct Büro in der Region sein, das Sie bei der Kontaktvermittlung zu regionalen Partnern unterstützen kann. Personalentwicklung und - qualifizierung - Führen Sie hier neben dem Fortbildungskonzept der Schule mit europäischem Bezug z.b. die Teilnahme von Kolleginnen und Kollegen an europäischen Fortbildungen im Rahmen der EU-Bildungsprogramme auf. - Gibt es vielleicht Kompetenzen, die Kolleginnen und Kollegen außerschulisch erworben haben, aber in der Schule einbringen? - Wer koordiniert den Bereich Europa an der Schule? - Gibt es ein Europateam an der Schule? Bekommen die Mitglieder themengerechte Fortbildungen? Qualitätssicherung - Nutzen Sie hier die Ergebnisse aus bereits vorliegenden Evaluationen (z.b. aus COMENIUS oder LEONARDO Projekten, dort wird diese bereits in der Antragstellung und in der Berichterstattung verlangt). - Hilfreich kann hier die Seite des QAS-Projekts sein (Project Support for Quality and Sustainability): http://www.programkontoret.se/qas Nutzen Sie bereits vorliegende Schuldaten. - Achten Sie auf die Ausrichtung der Qualitätssicherung auf das Schulprogramm und das Leitbild ihrer Schule. Europaschule in Niedersachsen Handreichungen 6

Kriterien Dokumentation der bereits stattgefundenen Maßnahmen und Aktivitäten Darstellung der geplanten Maßnahmen und Aktivitäten - Findet eine Selbstbewertung oder ein Feedback zu den aufgeführten Maßnahmen statt? - Dokumentieren Sie nur Maßnahmen, die maximal 5 Jahre zurückliegen. - Hier können Dokumentationen genutzt werden, die bereits vorliegen. Machen Sie evtl. deutlich, wie Sie aufgrund dieser Evaluationsergebnisse die Maßnahmen und Aktivitäten bezüglich der Zielsetzung nachgebessert haben. - Erstellen Sie hier eine Art Zeitplan, der die geplanten Maßnahmen aufführt und auch Zuständigkeiten erkennen lässt. - Welches Ziel verfolgen die Maßnahmen? - Im ERASMUS+ Programm wird für die Anträge in der Leitaktion 1 ( Lernmobilität von Einzelpersonen ) ein sog. European Development Plan der Schule verlangt. Vielleicht können Sie Formulierungen aus diesem Teil des Antrags auch für den Antrag im ERASMUS+-Programm nutzen. - Wie sind der Ressourceneinsatz und die Qualifizierung geplant? - Gibt es einen Evaluationsplan für diese Maßnahmen? - Wer macht was bis wann mit wem? - Wird in 5 Jahren ein neuer Antrag auf den Titel Europaschule in Niedersachsen gestellt, dient dieser Plan als Grundlage zur Überprüfung der Entwicklung der Schule in diesem Bereich. Bleiben Sie also realistisch. 7. Formales Das Antragsschreiben Bitte orientieren Sie sich bei der Antragstellung an folgendem Wortlaut: Sehr geehrte(r) Frau/Herr... (Name der/des für Sie zuständigen schulfachlichen Dezernentin_en), sehr geehrte(r) Frau/Herr (Name der/des für Sie zuständigen Europadezernentin_en), hiermit reichen wir fristgerecht zum 1.2.20 unseren Antrag auf die Verleihung des Titels Europaschule in Niedersachsen ein. Die notwendige Zustimmung des Schulträgers wurde eingeholt. Das Scoring-Modell wurde vollständig ausgefüllt. Im Antrag wurde dargelegt und begründet, welche Kriterien des Scoring-Modells von der Schule erfüllt werden. Im Scoring-Modell wurde der Bezug zu evt. Anlagen erstellt. Es beinhaltet eine Dokumentation der bereits stattgefundenen Maßnahmen und Aktivitäten und eine Darstellung der geplanten Maßnahmen und Aktivitäten. Europaschule in Niedersachsen Handreichungen 7

Bei Rückfragen zum Antrag wenden Sie sich bitte an (tragen Sie hier bitte die Telefonnummer und die Email-Adresse der Schulleitung und Ihres Europakoordinators oder Europabeauftragten an Ihrer Schule ein). Mit freundlichem Gruß Einreichen des Antrags Bitte reichen Sie den Antrag über Ihren zuständigen Europaberater bzw. koordinator in Ihrer jeweiligen Regionalabteilung ein: Kontakt Braunschweig Tobias Woithe Dez. 4 Wilhelmstr. 62-69 38100 Braunschweig Lüneburg Sylvia Onstein Dez. 4 Auf der Hude 2 21339 Lüneburg Hannover Dagmar Kiesling Dez. 4 Am Waterlooplatz 11 30169 Hannover Osnabrück Susanne Schepers Dez. 4 Mühleneschweg 8 49090 Osnabrück Ihr Antrag wird anschließend von dort aus an Ihren schulfachlichen Dezernenten und dann an Ihren Europadezernenten weitergeleitet. Checkliste für Schulen Bevor Sie Ihren Antrag bei der für Sie zuständigen Regionalabteilung der Nds. Landesschulbehörde einreichen, stellen Sie bitte sicher, dass die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind: Die notwendige Zustimmung des Schulträgers wurde eingeholt und liegt als Kopie bei. Das Scoring-Modell wurde vollständig ausgefüllt. Im Antrag wurde dargelegt und begründet, welche Kriterien des Scoring-Modells von der Schule erfüllt werden. Im Scoring-Modell wurde der Bezug zu evt. Anlagen erstellt. Beispiel: Kriterien Das Europaprofil ist im Schulprogramm verankert. Max. Anmerkungen der Antrag stellenden Schule Punktzahl 20 Punkte Auszug aus dem Schulprogramm: Ein wesentlicher Aspekt unseres Profils sind die Auslandsaktivitäten. Unsere Schule sieht ihren Erziehungs- und Bildungsauftrag unter anderem darin, ihre SuS auf ein Leben in Europa vorzubereiten. Im Schulalltag wird diesem Europaschule in Niedersachsen Handreichungen 8

Anspruch durch entsprechende Unterrichtsinhalte, Projekte und Kontakte mit dem europäischen und außereuropäischen Ausland Rechnung getragen. Viele Schülerinnen und Schüler in der dualen Ausbildung nehmen an der Zusatzausbildung zum Europakaufmann/Europakauffrau teil. Sie absolvieren ein mindestens dreiwöchiges Auslandspraktikum. (s. Anlage 1) Anlage 1: Kopie des Schulprogramms Der Antrag umfasst alle erforderlichen Unterlagen, die lt. Erlass des MK Europaschulen in Niedersachsen einzureichen sind. ein formloses Anschreiben eine Selbsteinschätzung lt. Scoring-Modell ggf. nummerierte Anlagen eine Dokumentation der bereits stattgefundenen Maßnahmen und Aktivitäten eine Darstellung der geplanten Maßnahmen und Aktivitäten Wir wünschen Ihnen bei der Antragstellung auf den Titel Europaschule in Niedersachsen gutes Gelingen. Europaschule in Niedersachsen Handreichungen 9