Bildungszielplanung 2016

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Impressum Nicole Samuelson-Redeker Angela Haesche Agentur für Arbeit Bremen-Bremerhaven Frank Sänger Jobcenter Bremen Uwe Petzold Jobcenter Bremerhaven Bremen, im Dezember 2015 Die Steuerung der Weiterbildungsförderung erfolgt über die Ausgabe von Bildungsgutscheinen. Die Agentur für Arbeit (AA) und die Jobcenter Bremen und Bremerhaven analysieren die Entwicklung von Angebot und Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt unter qualifikatorischen Aspekten und entwickeln hieraus konkrete Vorstellungen über qualitative und quantitative Weiterbildungsbedarfe. Sie informieren die Bildungsträger frühzeitig über die Planungen. 2

Rahmenbedingungen 2016 Inhaltsverzeichnis 1 Rahmenbedingungen 2016... 4 1.1 Planungsgrößen 2016... 4 1.1.1 Umfang der Förderung der beruflichen Weiterbildung... 4 1.1.2 Förderung beschäftigter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer... 5 1.1.3 Geschäftspolitische Zielrichtung mit dem Förderungsaspekt der Nachhaltigkeit... 5 1.1.4 Erwartungen zur Ausgabe von Bildungsgutscheinen... 6 1.1.5 Initiative zur Flankierung des Strukturwandels (nur im Rechtkreis SGBIII)... 6 1.2 Zielgruppenorientierung... 6 2 Arbeitsmarktliche Ausrichtung der Bildungsziele... 8 2.1 Verteilung der Bildungsziele FbW (ohne IFlaS) nach berufsfachlichen Schwerpunkten... 8 2.1.1 Bildungsziele mit einer Dauer von mehr als 12 Monaten (Umschulungen)... 8 2.1.2 Weiterbildung mit einem beruflichen Teil-Abschluss bzw. ohne beruflichen Abschluss (Anpassungsweiterbildung)... 9 3 Planungen im Rahmen der Initiative zur Flankierung des Strukturwandels (IFlaS)... 14 3.1 Bildungsziele, die im Rahmen der Initiative zur Flankierung des Strukturwandels (IFLaS) förderbar sind... 14 Legende: BA = Bundesagentur für Arbeit, IFlaS = Initiative zur Flankierung des Strukturwandel; FbW = Förderung der beruflichen Weiterbildung; BGS = Bildungsgutschein/e; TZ = Teilzeit, VZ = Vollzeit; QM = Qualitätsmanagement; TQM = Total Quality Management 3

Rahmenbedingungen 2016 1 Rahmenbedingungen 2016 Die Bildungszielplanung ist abhängig von den bisherigen Ergebnissen der Förderung beruflicher Weiterbildung, den Bedingungen des regionalen Arbeitsmarktes, der Kundenstruktur und des Angebots erreichbarer Bildungsträger. Arbeitsmarktprogramme des Bundes, der Länder und Kommunen nehmen einen geschäftspolitischen Einfluss. Für das Jahr 2016 erstellen - wie in den Vorjahren - die Agentur für Arbeit Bremen-Bremerhaven und das Jobcenter Bremen und Jobcenter Bremerhaven eine gemeinsame Bildungszielplanung. Die Planung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente erfolgt unter dem Vorbehalt der Veränderungen des regionalen bzw. für die Kundinnen und Kunden erreichbaren Arbeitsmarktes und wird bei Bedarf im laufenden Jahr angepasst. Um dem Anspruch an die gemeinsame regionale Kooperation gerecht zu werden, wurde diese Bildungszielplanung mit den arbeitsmarktpolitischen Akteuren vom Grundsatz abgestimmt. 1.1 Planungsgrößen 2016 1.1.1 Umfang der Förderung der beruflichen Weiterbildung AA Bremen-Bremerhaven: Der Budgetansatz beträgt für den SGB III - Bereich im Jahr 2016 rund 5,7 Mio.. Das entspricht einem Anteil am Eingliederungstitel von rund 32 %. Daraus ergeben sich für die Agentur für Arbeit Bremen - Bremerhaven bei FbW 1.148 und im Bereich IFlaS 240 Eintritte. Die geplanten Eintritte 2016 bewegen sich damit auf dem Niveau des Jahres 2015. In Verbindung mit dem Ziel der Agentur für Arbeit mehr Maßnahmen durchzuführen, die unmittelbar oder mittelbar zum Ausbildungsabschluss führen, gibt es keine strikte Vorgabe für die Maßnahmedauer. Sie soll den Ausbildungsinhalten und ggf. der Zielgruppe angemessen sein. Im Bereich der Umschulungen plant die Agentur für Arbeit erneut mindestens 20 Eintritte in einzelbetriebliche Umschulungen. Dabei ist es ein Ziel der Agentur für Arbeit, diese Anzahl perspektivisch deutlich zu steigern. Jobcenter Bremen: Das Jobcenter plant für 2016 mit einem Budget von ca. 11,9 Mio. (entspricht einem Anteil am Eingliederungstitel von ca. 30 %) und setzt unverändert einen geschäftspolitischen Schwerpunkt auf die Förderung der beruflichen Weiterbildung. Für 2016 sind entsprechend des Budgetansatzes 1.800 Eintritte in FbW geplant. Davon 480 (26,7 %) Eintritte in längerfristige Umschulungen. Der Anteil der betrieblichen Umschulungen wird 2016 erneut mit 50 Eintritten geplant. Das Jobcenter Bremen hat seit 2013 mit einem hohen Anteil an Eintritten in abschlussorientierte Umschulungen die Initiative Ausbildung wird was- Spätstarter gesucht besonders mitgetragen. Das in 2013 gestartete Screening für die Zielgruppe der 25-40 Jährigen, die über keinen Berufsabschluss verfügen, wird auch in 2016 kontinuierlich fortgeführt und die Begleitung in sich anschließende Umschulungen intensiviert. Des Weiteren wird die 4

Rahmenbedingungen 2016 Strategie des bisherigen Projektes Vorbereitung zur Externenprüfung als Nachqualifizierung (NQVorE) fortgeführt. Jobcenter Bremerhaven: Das Jobcenter Bremerhaven plant für 2016 mit einem Budget von ca. 3,3 Mio. Euro. Dies entspricht einem Anteil am Eingliederungstitel des Jobcenters Bremerhaven von 26 Prozent und ist gleichbedeutend mit der Planung von 481 Eintritten in berufliche Weiterbildung. Der Anteil abschlussorientierter Eintritte beträgt dabei ca. 29 Prozent, bzw. 137 Eintritte, und liegt damit deutlich über dem Ergebnis von 2015. Die Förderung der beruflichen Weiterbildung genießt im Jobcenter Bremerhaven in 2016 weiterhin geschäftspolitische Priorität und stellt ein Kernelement in der Förderpolitik dar. Vor dem Hintergrund einer sich zunehmend verfestigten Arbeitslosigkeit einerseits und eines wachsenden Fachkräftebedarfs andererseits, kommt der Qualifizierungsförderung, insbesondere der abschlussorientierten Förderung, eine maßgebliche Rolle zu. Im September 2015 waren im Jobcenter 10.942 erwerbsfähige Leistungsbezieher/-innen ohne Berufsabschluss gemeldet (Anteil 75,1 %). Das Jobcenter Bremerhaven unterstützt die aktuellen Initiativen der Bundesregierung für Fachkräfte in der Erziehung und der Altenpflege, die Initiative Erstausbildung für junge Erwachsene sowie die Strategie des Projektes "Vorbereitung zur Externenprüfung als Nachqualifizierung" (NQVorE) (vgl. 1.1.3) im Lande Bremen. 1.1.2 Förderung beschäftigter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Die Qualifizierungen geringqualifizierter Beschäftigter (WeGebAU) konnten 2015 gegenüber dem Vorjahr gut ausgebaut werden; neben der traditionell schwerpunktmäßig geförderten Altenpflege-Branche konnten Förderungen im Bereich Sicherheitsgewerbe und Bautenschutz/Schiffbau realisiert werden. Dies soll auch in 2016 fortgeführt werden. Wie auch in 2015 kommen folgende Förderungen in Betracht: Nach 82 und 131a SGB III können (unabhängig von der bereits vorhandenen Qualifikation) Beschäftigte in Klein- und mittelständischen Unternehmen (KMU) gefördert werden, wobei die Erlangung eines Berufsabschlusses hier nicht vorrangig ist; für Geringqualifizierte ist dies nach 81 Abs. 2 SGB III möglich. Geplant sind analog zum Jahr 2015 rund 265 Eintritte. 1.1.3 Geschäftspolitische Zielrichtung mit dem Förderungsaspekt der Nachhaltigkeit Die Agentur für Arbeit und die Jobcenter wollen auch im Jahr 2016 einen deutlichen Beitrag zur Sicherung des Fachkräftebedarfs leisten. Dabei wird im Rahmen der Bildungszielplanung zum einem ein Schwerpunkt auf den regionalen Arbeitskräftebedarf gelegt und zum anderen die offensive Ausrichtung auf die Gruppe der Erwachsenen ohne einen verwertbaren Berufsabschluss fortgesetzt. Bei der Auswahl des individuellen Qualifizierungsziels liegt der Fokus auf eine hohe Integrationswahrscheinlichkeit in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung nach Beendigung der Maßnahme. Dabei ist der Aspekt einer langfristigen, möglichst dauerhaften Beschäftigungsmöglichkeit (Nachhaltigkeit) zu berücksichtigen. In diesem Zusammenhang sind auch alle Möglichkeiten der Nachqualifizierung (Umschulung oder Nachholen eines Bildungsabschlusses außerhalb der regulären Ausbildung) gemeinsam 5

Rahmenbedingungen 2016 mit den Netzwerkpartnern aus Kammern, Verbänden und Initiativen auszuschöpfen. Hierdurch sollen Ausbildungsabschlüsse nachträglich anerkannt oder absolviert werden, z.b. durch Externenprüfungen und Steigerung der Beratung im Rahmen der Anerkennungsverfahren. Auf diese Weise wird die in 2013 gestartete Initiative Ausbildung wird was Spätstarter gesucht als Strategie für 2016 fortgesetzt. Die Arbeitsagentur und die Jobcenter führen die Strategie zur "Vorbereitung zur Externenprüfung als Nachqualifizierung" (NQVorE) fort. Ein Fachkräftebedarf wurde insbesondere für folgende Branchen identifiziert: Gesundheitswesen und Pflege (vor allem Altenpflege und Altenpflegehilfe), Sozial- und Bildungswesen (vor allem Erzieherinnen und Erzieher), Informationsverarbeitung, im gewerblich technischen Bereich der Industrie sowie dem Sektor der erneuerbaren Energien, die Transportunternehmen, die Speditionen, die Lagerwirtschaft und die Häfen sind Wachstumsbranchen. Diese Wirtschaftszweige haben weiterhin einen hohen Bedarf an qualifizierten Fahrerinnen und Fahrern sowie an Fachkräften im Lagerwesen; hier ist der gesamte Bereich der Lagerei, Post- und Kurierdienste zu berücksichtigen. Die niedrigen Zinsen und die öffentlichen Investitionen in die Infrastruktur haben den Baubereich stabilisiert, aber auch in Nebenberufen wie z.b. im Metall- Elektro- und Holzbereich, werden Fachkräfte nachfragt. Fachverkäufer/innen werden insbesondere im Lebensmittelhandwerk gesucht. In der Produktion von Lebensmitteln sind Fachkräfte ebenfalls nicht ausreichend vorhanden (Beispiel Fleischerinnen/ Fleischer). 1.1.4 Erwartungen zur Ausgabe von Bildungsgutscheinen Die Einlösungsquote in 2015 (ausgegebene Bildungsgutscheine im Verhältnis zu realisierten Eintritten) lag bei ca. 85 % in den Bereichen SGB II und III. Daher richtet sich die Bildungszielplanung nach einer entsprechend erhöhten Erwartung bei der Ausgabe (Rechnungsgröße 10 %). Zudem soll die Verteilung der Eintritte im Jahresverlauf gleichmäßig gesteuert werden. Dabei ist es Ziel der Agentur für Arbeit und der Jobcenter, 60 % der Eintritte bereits im ersten Halbjahr zu realisieren. 1.1.5 Initiative zur Flankierung des Strukturwandels (nur im Rechtskreis SGBIII) Neben Umschulungen, die überwiegend in betrieblicher Form durchgeführt werden sollen, werden Teilqualifikationen und Vorbereitungslehrgänge auf Externenprüfungen angeboten. Zur Abgrenzung von konventionellen Anpassungsmaßnahmen zu Teilqualifikationen im Sinne der Initiative sind der Bildungszielplanung die Anlagen 1 IFlaS und 2 Berufsanschlussfähige Teilqualifikationen beigefügt. Die Schwerpunkte entsprechen den jeweiligen Bildungszielplanungen. Das mittelfristige Ziel der Maßnahmen ist immer die Erlangung eines Berufsabschlusses, möglichst mit einer starken Beteiligung an Anleitung und Schulung im Betrieb. Außerhalb dieser Initiative steht der Agentur für Arbeit nur ein eingeschränktes Budget für ausbildungsabschlussorientierte Maßnahmen zur Verfügung. -Anlage 1 Hinweise zur Umsetzung der Initiative zur Flankierung des Strukturwandels (IFlaS) aus den Weisungen 12/2015 - Initiative zur Flankierung des Strukturwandels (IFlaS) 6

Rahmenbedingungen 2016 -Anlage 2 berufsanschlussfähige Teilqualifikationen; hierzu ist auch eine Checkliste veröffentlicht (in der Anlage 2 enthalten). 1.2 Zielgruppenorientierung Im Rahmen der Aushändigung von Bildungsgutscheinen sind alle besonderen Zielgruppen des Arbeitsmarktes, wie Migrantinnen und Migranten (u.a. auch Flüchtlinge im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten), ausländische Fach- und Führungskräfte sowie Wiedereinsteigerinnen und Wiedereinsteiger ins Berufsleben angemessen zu berücksichtigen. Für die Personengruppe der Wiedereinsteigenden wird explizit ein Kontingent an Bildungsgutscheinen zur Verfügung gestellt, das sich am individuellen Bedarf der Bewerberinnen und Bewerber dieser Zielgruppe orientiert, unabhängig von der arbeitsmarktlichen Betrachtung der restlichen Bildungsziele. Dies soll zu einer nachhaltigen Wirkung der bildungspolitischen Ausrichtung führen und auch nach Auslaufen besonderer Förderprojekte Frauen und Männern einen dauerhaften Wiedereinstieg in das Berufsleben ermöglichen. Die Förderung von Frauen soll entsprechend deren Anteil an den Arbeitslosen erfolgen. 7

Arbeitsmarktliche Ausrichtung der Bildungsziele 2 Arbeitsmarktliche Ausrichtung der Bildungsziele Um Beratungsfachkräften, Bildungsträgern und Gremien eine Orientierung über diejenigen Bildungsziele zu geben, die einen nachhaltigen Integrationserfolg erwarten lassen, werden Ziele und Vorstellungen zum Inhalt der Maßnahmen genannt.. 2.1 Verteilung der Bildungsziele FbW (ohne IFlaS) nach berufsfachlichen Schwerpunkten 2.1.1 Bildungsziele mit einer Dauer von mehr als 12 Monaten (Umschulungen) Bildungsziel AA Bremen- Bremerhaven JC Bremen JC Bremerhaven Gesamt: Betrieblich 20 50 35 105 kaufmännisch und Einzelhandel 10 100 0 110 gewerblich technisch 5 195 46 246 Pflege/ Erziehung/Gesundheit 10 135 56 201 ohne Berufsangabe 3 0 0 3 Gesamt 48 480 137 665 Hinter den o.g. Bildungszielen werden insbesondere folgende Berufe gesehen: Betrieblich Nach aktuellem Bedarf der Wirtschaft, vor allem im Gesundheitswesen, im Handwerk, im Dienstleistungsbereich, in der industriellen Fertigung und der IT-Branche Schwerpunkte von überbetrieblichen Maßnahmen: kaufmännisch und Einzelhandel Speditions-, Groß- und Außenhandelskaufleute, Einzelhandelskaufleute, Kaufleute im Gesundheitswesen gewerblich technisch Metall- Elektroberufe, Bau- und Baunebenberufe, Fachkräfte im Medizinbereich, IT-Fachberufe, Sicherheitsberufe, Fachkräfte in Lager/ Logistik/ Hafen, Berufskraftfahrer/innen, Eisenbahner im Betriebsdienst Pflege/ Erziehung/Gesundheit Altenpflegefachkräfte (examinierte Altenpfleger/innen und generalistische Ausbildung zum/r Helfer/in in der Alten- und Krankenpflege, Erzieher/innen, Sozialassistenten/innen, Heilerziehungspfleger/innen) ohne Berufsangabe alle mit besonderer arbeitsmarktlicher Relevanz im Einzelfall Teilhabe am Arbeitsleben alle, unter Berücksichtigung der persönlichen Einschränkungen und des Arbeitsmarktes Wiedereinstieg alle, unter Berücksichtigung der beruflichen Fachkenntnisse und des persönlichen Lebensumfeldes 8

Arbeitsmarktliche Ausrichtung der Bildungsziele 2.1.2 Weiterbildung mit einem beruflichen Teil- Abschluss bzw. ohne beruflichen Abschluss (Anpassungsweiterbildung) Bildungsziel AA Bremen- JC JC Gesamt: Bremerhaven Bremen Bremerhaven Metall- und Maschinenbau 60 80 0 115 Elektrofachkräfte 30 60 0 80 Schweißfachkräfte 55 70 30 140 Wach-, und Sicherheitsgewerbe 30 120 0 120 Hotel, Gaststätten, Touristik 20 60 0 60 Gesundheits-, Pflege-, und Erziehungsleistungen 110 250 26 326 Baunebenberufe (Sanitär/Heizung/Klima, Maler, Tischler, Dachdecker etc.) 20 100 0 90 Regenerative Energien (Wind- Wasser- kraft, Blockkraftwerke etc.) 50 70 0 100 Hafen, Spedition/ Logistik, Groß- und Außenhandel 135 260 40 375 Fahrer/-in, Baumaschinist/-in 130 100 47 247 Sonstige kaufmännische Berufe 220 300 35 475 Informationstechnik (IT), Medien, Anwenderschulungen 135 90 0 195 Nachqualifizierung Externenprüfung 10 80 5 85 Sonstige Berufe 50 200 161 311 Wiedereinstieg 45 0 0 45 Gesamt 1.100 1.840 344 2.764 Hinweise: Maßnahmen mit Sprachanteilen müssen berufsbezogen ausgeprägt sein und werden daher in dem Bildungsziel geplant, das dem angestrebten Beruf entspricht. Nach einer Vereinbarung mit dem Land Bremen werden über den Europäischen Sozialfond (ESF) geförderte Maßnahmen, die ein gemeinsames arbeitsmarktpolitisches Ziel verfolgen, bei der Ausgabe von Bildungsgutscheinen nach individuellem Förderbedarf berücksichtigt. 9

Arbeitsmarktliche Ausrichtung der Bildungsziele Hinter den o.g. Bildungszielen werden insbesondere folgende Qualifizierungsinhalte gesehen: Metall- und Maschinenbau Elektrofachkräfte Schweißfachkräfte Konstruktion, Montagetechnik Schiffbautechnik Fluggerätetechnik Anlagenbau Trennen, Umformen, Fügen Zerspanungstechniken Steuerungstechnik (z.b. SPS), Robotik Programmieren und Einrichten von CNC-gesteuerten Maschinen Arbeitsplanung Qualitätssicherung, Qualitätsprüfung Lesen und Interpretieren von technischen Zeichnungen Hydraulik, Pneumatik CAD, CATIA und vergleichbare Konstruktions- und Zeichenprogramme CAD/CAE (AutoCAD,CATIA V4/V5,INVENTOR, Unigraphics, Solid Works für Konstrukteure, Techniker und Ingenieure) Elektrotechnik Elektronik Fluggerätetechnik System- und Netzwerktechnik Leitungselektronik Schaltschrankbau Robotik Installation, Wartung, Instandsetzungen von Maschinen und Anlagen,. Arbeitsplanung Qualitätssicherung, Qualitätsprüfung Lesen und Interpretieren von technischen Zeichnungen Hydraulik, Pneumatik, Regelungstechnik Sicherheits- und Haussteuerungssysteme Fehleranalyse an Fahrzeugen und Maschinen Leitungsmessungen durchführen Steuerungen aufbauen und prüfen Vorbereitung auf Schweißfachprüfungen Durchführung der Prüfung Nachbereitung WIG/MAG/MIG/Autogen mit gültigen Scheinen 10

Arbeitsmarktliche Ausrichtung der Bildungsziele Wach- und Sicherheitsgewerbe Hotel, Gaststätten, Touristik Gesundheits-, Pflege-, und Erziehungsleistungen Baunebenberufe (Sanitär/Heizung/Klim a, Maler, Tischler, Dachdecker etc.) Regenerative Energien (Wind- Wasserkraft, Blockkraftwerke etc.) Hafen, Spedition/ Logistik, Groß- und Außenhandel Basiswissen Wach- und Sicherheitsdienste IHK Sachkundeprüfung gemäß 34a GewO Grundwissen in Englisch, interkulturelle Kompetenz Teilqualifikationen mit Anrechnungsmöglichkeiten für Berufsabschlüsse Anwenderschulungen im Bereich Küche, Service, Bankett- und Konferenzdienst, Ausschank und Bar, Kantine, Etage Anpassungen für Veranstaltungs- und Ticketservice und -organisation Fortbildungen für Tourismusmanagement, Tourenplanung etc. Hotelmanagement Teilqualifikationen mit Anrechnungsmöglichkeiten für Berufsabschlüsse Anerkennung ausländischer Pflegeausbildungen und Abschlüsse Anpassungsfortbildungen in allen Fachebenen der Pflegeberufe (Altenpflegehilfe, Pflegeassistenz, Einzelthemen wie Demenz, Wundpflege bis hin zur Pflegeleitung, Pflegemanagement, interkulturelle Kompetenz). Anpassungen für Therapeut/innen unterhalb des akademischen Niveaus, die für eine Integration Voraussetzung sind ( z.b. Lymphdrainage-Kurse) Fachgerechte und menschenwürdige Betreuung von alten und pflegebedürftigen Menschen Neubau- und Sanierungsarbeiten im jeweiligen Fachbereich Wärmedämmmaßnahmen Inbetriebnahme und Wartung moderner Energie- und Hauswassersysteme Ausbauarbeiten/ Trockenbau (Metall, Gipsplatten, Holz, Kunststoffe) Altbausanierung, Restaurierung Solaranlagen, Heizungsbau Fenster- und Türenbau Fußbodenarbeiten vom Estrich bis Parkettverlegung Teilqualifikationen mit Anrechnungsmöglichkeiten für Berufsabschlüsse Kunststoffbearbeitung zur Herstellung von Windkraftanlagen Servicemonteur Windkraft Spezielle Fortbildungen für den Offshore-Bereich Teilqualifikationen mit Anrechnungsmöglichkeiten für Berufsabschlüsse Handels- und Zollvorschriften Fachenglisch Moderne und verzahnte Lagerlogistik Internationaler Verkehr Einsatz moderner Ortungs- und Sicherheitssysteme Zahlungsverkehr und Buchführung Grundlagen Ladungs- und Transportsicherung Rechtliche Grundlagen für den Handel und Verkehr Fahrertraining mit Lizenzen für Niederflurfahrzeuge (Stapler) und Krane 11

Arbeitsmarktliche Ausrichtung der Bildungsziele Fahrer/-in, Baumaschinist/-in Sonstige kaufmännische Berufe Informationstechnik (IT), Medien, Anwenderschulungen Hafenkompetenzpass/ Hafenlogistiker Arbeitssicherheit in Lager, Häfen und Verkehr Containerumschlag Autoumschlag Offshore- Transporte Berufskraftfahrer/in- Ausbildung mit Führerschein CE und ADR-Scheinen Lagerarbeiten und kaufmännische Inhalte für Fahrer/in Komplexe Baumaschinenschulung mit intensiver Praxiseinweisung Bei hoher Integrationswahrscheinlichkeit auch Führerschein DE oder Spezialscheine (Autokrane, Straßenbahnen), wenn anders keine Integration möglich Teilqualifikationen mit Anrechnungsmöglichkeiten für Berufsabschlüsse Waren- Kunden- und Buchhaltungssysteme (SAP, Datev, Lexware usw.) Buchhaltung (Lohn/ Gehalt und Finanzen) Kaufmännische Sachbearbeitung für Klein- und Mittelbetriebe, insbesondere im Handwerk (Alleinkraft) Office-Management und Teamassistenz Verkaufs- und Vertriebsschulungen, Online-Marketing, Vertriebsmanagement Training für Callcenter-Agents Anwenderschulungen unabhängig von dem beruflichen Umfeld für IT-Arbeitskräfte Vorbereitung und Ablegen notwendiger Zertifikate, um in IT-nahen Dienstleistungsunternehmen oder in Fachabteilungen tätig werden zu können Inhaltliche Schwerpunkte sollten überwiegend sein: Programmierung, IT-Sicherheit, Software für Online- Dienstleistungen, Graphik-Design für Web-Anwendungen, Sicherheitsanwendungen, Diese Bildungsziele sind den jeweiligen Zielberufen der Bildungszielplanung zuzuordnen und bilden kein eigenes Bildungsziel. Gemeint sind praxisorientierte betriebswirtschaftliche Grundlagen (keine Studieninhalte, sondern stark an den Erfordernissen betrieblicher Praxis ausgerichtet), wie z. B: Akademikerinnen und Akademiker Elemente und Zusammenhänge des wirtschaftlich organisierten Betriebes: Marketing, Vertrieb, Kostenkalkulation, Controlling, Personal- und Arbeitsrecht) Unternehmensziele, Unternehmensführung, Unternehmenssteuerung, Visionen und Strategien Kenntnisse im Projektmanagement Zielfindung, Teambildung, Planung Struktur, Kommunikation, Abläufe, Phasen, Kosten, Terminsetzung, Projektcontrolling, Risikomanagement Kenntnisse im Qualitäts- und Prozessmanagement: Analyse, Optimierung, Neuausrichtung, Kostenrechnung, Kennzahlen, QM, TQM Praxisprojekt (inkl. Projektabschluss mit Präsentation) pädagogische Zusatzqualifikationen für Personen im Umgang mit traumatisierten Flüchtlingen 12

Arbeitsmarktliche Ausrichtung der Bildungsziele Nachqualifizierung Externenprüfung Bremer Lernweg Sonstige Berufe Erwerb von Sprachkenntnissen Teilhabe am Arbeitsleben Wiedereinstieg Weiterbildungen, die gezielt auf die Externenprüfung vorbereiten. Es sollen vorrangig vorhandene zertifizierte Angebote genutzt werden. Verkürzungen, Einzelfallzulassungen und Sonderförderungen (Ergänzungsmittel) im Rahmen des laufenden Projekts sind ebenfalls möglich. Teilqualifikationen mit Anrechnungsmöglichkeiten für Berufsabschlüsse Über Teilzertifikate zum Berufsabschluss in den Branchen: Einzelhandel, Bau- und Baunebenberufe, Gartenbau, Maler Alle Berufs- und Qualifikationsfelder unter besonderer Berücksichtigung der Arbeitsmarktrelevanz im Einzelfall Berufsbezogenes Englisch. Unter besonderer Berücksichtigung der Arbeitsmarktrelevanz auch in Russisch, Arabisch, Chinesisch, Spanisch, Portugiesisch und Französisch Anpassungsfortbildungen im Einzelfall Überwiegend Fortbildungen, die eine Bürotätigkeit ermöglichen Auf die Ausführungen unter 1.2 wird Bezug genommen, bevorzugt werden abschlussorientierte Maßnahmen (Umschulungen) und Teilqualifikationen mit Anrechnungsmöglichkeiten für Berufsabschlüsse; gleichzeitig soll der Bereich der MINT-Berufe gefördert werden 13

Planungen im Rahmen der Initiative zur Flankierung des Strukturwandels (IFlaS, nur im Rechtskreis SGB III) 3 Planungen im Rahmen der Initiative zur Flankierung des Strukturwandels (IFlaS, nur im Rechtskreis SGB III) Weiterbildungsförderung im Rahmen der Initiative zur Flankierung des Strukturwandels (IFlaS) wird nur für die Agentur für Arbeit besonders ausgewiesen, da hier gesonderte Mittel zur Verfügung stehen. Die Jobcenter fördern diese Ziele im Rahmen ihrer allgemeinen Bildungszielplanung. Förderungsfähige Maßnahmen sind: Maßnahmen mit Abschluss in anerkannten Ausbildungsberufen (Umschulungen), vorrangig im Betrieb, Lehrgänge zur Vorbereitung auf die Externenprüfung nach 45 Abs. 2 Berufsbildungsgesetz (BBIG) bzw. 36 Handwerksordnung (HwO), Berufsanschlussfähige Teilqualifikationen. Hierzu gehören o die im Rahmen des Bundesprogramms JobstarterConnect erprobten Ausbildungsbausteine des BIBB für 14 Ausbildungsberufe, o die im Rahmen des BA-Forschungsprojektes Optimierung der Qualifizierungsangebote für gering qualifizierte Arbeitslose erstellten Teilqualifikationen, o Angebote, bei denen Bildungseinrichtungen die in Anlage 1 aufgeführten Konstruktionsprinzipien berücksichtigt haben. Anlage 1 enthält auch eine beispielhafte Aufstellung von Angeboten, bei denen es sich ausdrücklich um keine berufsanschlussfähigen Teilqualifikationen handelt. Wiedereinsteigerinnen und Wiedereinsteiger können auch über IFlaS gefördert werden, wenn es sich um Anpassungsmaßnahmen ohne Berufsabschluss oder Teilqualifikation handelt. 3.1 Bildungsziele, die im Rahmen der Initiative zur Flankierung des Strukturwandels (IFlaS) förderbar sind Bildungsziel AA Bremen-Bremerhaven betrieblich 20 kaufmännisch und Einzelhandel 45 gewerblich technisch 75 Pflege/ Erziehung/ Gesundheit 90 ohne Berufsangabe 10 Gesamt 240 Die Berufe, die hinter den Förderungen stehen, sind 2.1. und 2.2. zu entnehmen. 14

Planungen im Rahmen der Initiative zur Flankierung des Strukturwandels (IFlaS, nur im Rechtskreis SGB III) Anlage 1 Hinweise zur Umsetzung der Initiative zur Flankierung des Strukturwandels (IFlaS) Die Förderung im Rahmen von IFlaS soll dazu genutzt werden, Geringqualifizierten den Erwerb anerkannter Berufsabschlüsse bzw. berufsanschlussfähiger Teilqualifikationen zu ermöglichen und Berufsrückkehrenden bzw. Wiedereinsteigenden die Rückkehr in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu erleichtern. 1. Förderfähiger Personenkreis In IFlaS einbezogen werden 1. Arbeitslose (vorrangig Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfänger) und von Arbeitslosigkeit unmittelbar bedrohte Arbeitnehmer/-innen ohne abgeschlossene Berufsausbildung sowie Wiederungelernte i. S. d. 81 Abs. 2 Nr. 1 SGB III, 2. arbeitslose und von Arbeitslosigkeit unmittelbar bedrohte Berufsrückkehrende ( 20 SGB III) und Wiedereinsteigende, bei denen eine Weiterbildung notwendig ist, um sie beruflich einzugliedern ( 81 Abs. 1 Nr. 1 SGB III). Die Einbeziehung setzt weiter voraus, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einen alleinigen Handlungsbedarf in der Schlüsselgruppe Qualifikation haben, geeignet sind für die angestrebte Weiterbildung bzw. die damit verbundene berufliche Tätigkeit und damit eine erfolgreiche Maßnahmeteilnahme und nachhaltige Integration erwartet werden kann. Zur Abklärung der für eine abschlussorientierte Weiterbildung erforderlichen Eignungsvoraussetzungen (z.b. in gesundheitlicher Hinsicht oder in den Bereichen intellektueller Fähigkeiten, nicht kognitiver Merkmale wie z.b. Motivation und sozialer Kompetenzen) bieten die Fachdienste der BA vielfältige Unterstützungsangebote, deren Nutzung empfohlen wird. 2. Qualifizierungsziele/Maßnahmearten/-mix Für Geringqualifizierte können ausschließlich Qualifizierungsziele gefördert werden, die auf anerkannte Berufsabschlüsse ausgerichtet sind und für die in der jeweiligen Region, bezogen auf das voraussichtliche Ausbildungsende, ein regionaler Bedarf erkennbar ist. Im Rahmen von IFlaS ist auf einen Qualifizierungsmix nachfolgender Maßnahmearten beruflicher Weiterbildung zu achten: Maßnahmen mit Abschluss in anerkannten Ausbildungsberufen (Umschulungen), vorrangig im Betrieb, Lehrgänge zur Vorbereitung auf die Externenprüfung nach 45 Abs. 2 Berufsbildungsgesetz (BBiG) bzw. 36 Handwerksordnung (HwO), Berufsanschlussfähige Teilqualifikationen. Hierzu gehören o die im Rahmen des Bundesprogramms JobstarterConnect erprobten Ausbildungsbausteine des BIBB für 14 Ausbildungsberufe, o die im Rahmen des BA-Forschungsprojektes Optimierung der Qualifizierungsangebote für gering qualifizierte Arbeitslose erstellten Teilqualifikationen, o Angebote, bei denen Bildungseinrichtungen die in Anlage 2 aufgeführten Konstruktionsprinzipien berücksichtigt haben. Anlage 2 Teil B der Weisung/Information enthält auch eine beispielhafte Aufstellung von Angeboten, bei denen es sich ausdrücklich um keine berufsanschlussfähigen 15

Planungen im Rahmen der Initiative zur Flankierung des Strukturwandels (IFlaS, nur im Rechtskreis SGB III) Teilqualifikationen handelt. Die Agenturen für Arbeit schätzen auf der Grundlage der dort zusammengestellten Konstruktionsprinzipien eigenständig ein, ob es sich bei Weiterbildungen um berufsanschlussfähige Teilqualifikationen im Sinne der BA handelt. Sie können hierzu bei einigen Aspekten (z.b. inhaltliche Ausrichtung an einem Berufsbild, Kompetenzfeststellung) die Fachkunde der zuständigen Stellen (z.b. Kammern) nutzen; eines förmlichen Genehmigungs- bzw. Zustimmungsverfahrens durch diese Stellen bedarf es jedoch nicht. Für Berufsrückkehrende und Wiedereinsteigende können zur Unterstützung der Rückkehr in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen auch andere Qualifizierungsziele z.b. im Bereich der Anpassungsqualifizierung gefördert werden. Anlage 2 A. Konstruktionsprinzipien berufsanschlussfähiger Teilqualifikationen Berufsanschlussfähige Teilqualifikationen sind abgegrenzte und standardisierte Einheiten innerhalb der Gesamtstruktur eines Ausbildungsberufes, deren Absolvieren den Erwerb eines Berufsabschlusses sicherstellen soll. Qualifizierungen, die weder zu den im BA-Projekt entwickelten Teilqualifikationen noch zu den JobstarterConnect-Ausbildungsbausteinen gehören sind nur dann berufsanschlussfähige Teilqualifikationen im BA-Sinne, wenn die nachfolgenden Konstruktionsprinzipien berücksichtigt wurden: 1. Inhaltliche Ausrichtung am Berufsbild Geregelte Ausbildungsberufe bilden den Referenzrahmen für Teilqualifikationen. Die Teilqualifikationen müssen in der Summe alle Positionen eines Berufsbildes abdecken; die jeweiligen Ausbildungsordnungen, Ausbildungsrahmenpläne und Rahmenlehrpläne der Berufsschulen sind zu berücksichtigen. An dieser Stelle bietet sich die Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen (Kammern) an, die Aussagen zur Übereinstimmung der Lehrinhalte nach Inhalte und Dauer mit entsprechenden Ausbildungsabschnitten aus der betreffenden Ausbildungsordnung treffen können. 2. Dauer/ Anzahl Teilqualifikationen sollen berufliche Handlungsfähigkeit herstellen und hinsichtlich ihrer Dauer auf die Zielgruppe der Geringqualifizierten abgestimmt sein. Die Zahl der Teilqualifikationen innerhalb eines Berufs muss begrenzt sein (Vermeidung von Fragmentierung, Aufrechterhaltung von Transparenz, Begrenzung von administrativen und Prüfungsaufwänden). Daraus leiten sich folgende Anforderungen ab: Mindestdauer einer Teilqualifikation: zwei Monate Höchstdauer einer Teilqualifikation: sechs Monate Anzahl der Teilqualifikationen je Beruf: fünf bis acht zeitlicher Gesamtumfang aller Teilqualifikationen orientiert sich an einer Dauer von etwa zwei Dritteln der Erstausbildungszeit. 16

Planungen im Rahmen der Initiative zur Flankierung des Strukturwandels (IFlaS, nur im Rechtskreis SGB III) 3. Zuschnitt auf betriebliche Einsatzgebiete/ Verwertbarkeit auf dem Arbeitsmarkt Die Teilqualifikation soll den Teilnehmer/ die Teilnehmerin in die Lage versetzen, nach Abschluss im vorgesehenen betrieblichen Einsatzgebiet einzumünden. Es geht also nicht darum, lediglich verschiedene Positionen aus einem Berufsbild zu einer Teilqualifikation zusammenfassen. Beispiel: Verkäuferin/ Verkäufer: Lehrgangsinhalte wie kundenorientiertes Führen von Verkaufsgesprächen, Abwickeln von Kassiervorgängen, Nutzen von Kassensystemen, Warenpräsentation gehören zwar auch zu Lernfeldern des Rahmenlehrplans im Ausbildungsberuf. Die Aneinanderreihung dieser Inhalte macht aber aus einer Qualifizierung noch keine anschlussfähige Teilqualifikation. Auch die anderen Konstruktionsprinzipien müssen Beachtung finden. Die für das vorgesehene betriebliche Einsatzgebiet notwendigen Kompetenzen sowie die jeweiligen betrieblichen Arbeits- und Geschäftsprozesse müssen berücksichtigt werden, um Arbeitsmarktverwertbarkeit zu gewährleisten. Teilqualifikationen müssen obligatorisch betriebliche Praxisphasen enthalten. Diese sollten nicht weniger als ein Viertel der Gesamtdauer einer Teilqualifikation umfassen und so gestaltet sein, dass es sich um angeleitete Lern- und Übungsphasen im betrieblichen Arbeitskontext handelt. 4. Kompetenzfeststellung Die in einer Teilqualifikation erworbenen Kompetenzen werden unter Berücksichtigung von Qualitätsstandards, wie sie auch bei Berufsabschlussprüfungen gelten, individuell festgestellt. Die zentralen Festlegungen zur Durchführung der individuellen Kompetenzfeststellung für BA- Teilqualifikationen bilden hier den Orientierungsrahmen (z.b. Einrichtung von Prüfungsausschüssen beim Träger unter obligatorischer Hinzuziehung betrieblicher Experten oder Nutzung der Prüfungsausschüsse der Kammern). Die Eignung des Trägers zur Durchführung der Kompetenzfeststellung muss nachgewiesen sein (z.b. durch FKS nach der AZWV). Inwieweit ggf. bestehende Prüfungsausschüsse der Kammern im Bereich der Berufsausbildung auch zur Kompetenzfeststellung von Teilqualifikationen genutzt werden können, ist mit den Kammern abzustimmen. 5. Zertifikate Den Teilnehmerinnen und Teilnehmern sind strukturierte und aussagefähige Zertifikate auszuhändigen, die sowohl der Teilnehmerin/ dem Teilnehmer als auch potenziellen Arbeitgebern eine Orientierung bieten. Hierzu muss das Zertifikat mindestens folgende Bestandteile aufweisen: Angabe der ggf. erworbenen Berechtigungsnachweise Angabe von Praktikumsbetrieb und dauer. Darüber hinaus muss das Zertifikat Aussagen zum vorhandenen Kompetenzprofil enthalten, da die Teilqualifikation der Teilnehmerin/ dem Teilnehmer eine Perspektive bieten soll, einen anerkannten Berufsabschluss zu einem späteren Zeitpunkt zu erwerben. Detaillierte Kompetenzprofile mit Verweisen auf die entsprechenden Berufsbildpositionen der Ordnungsmittel erleichtern die passgenaue Weiterführung von Bildungsschritten und geben Kammern ein zuverlässiges Auskunftsmittel an die Hand, um über die Zulassung zu einer Externenprüfung zu entscheiden. 17

Planungen im Rahmen der Initiative zur Flankierung des Strukturwandels (IFlaS, nur im Rechtskreis SGB III) B. Was sind keine berufsanschlussfähigen Teilqualifikationen im BA-Sinn? Qualifzierungsbausteine nach 69 BBiG Maßnahmen der Anpassungsweiterbildung (z.b. MS-Office/ SAP-Weiterbildungen, CNC-/ CAD-Weiterbildungen, Baumaschinenbedienung, Gabelstaplerausbildung, Betreuungsassistenz/ Betreuungskraft in Pflegeheimen/ Pflegehilfskraft Qualitätsmanagement, Erwerb von Berechtigungen wie Führerscheinen, beschleunigter Grundqualifikation, Sachkundeprüfung (IHK) im Bewachungsgewerbe, Schweißscheinen, IHK Fortbildungsprüfungen, usw.) Mit den aufgeführten Konstruktionsprinzipien berufsanschlussfähiger Teilqualifikationen, die generell im Rahmen der beruflichen Weiterbildungsförderung zu berücksichtigen sind, verfügen die AA über die notwendigen Anhaltspunkte, um Bildungseinrichtungen über die Anforderungen zu informieren und vorliegende Angebote einzuschätzen. Zur weiteren Unterstützung kann auch die nachfolgende Checkliste herangezogen werden. 18

Planungen im Rahmen der Initiative zur Flankierung des Strukturwandels (IFlaS, nur im Rechtskreis SGB III) Checkliste Berufsanschlussfähige Teilqualifikationen Die nachfolgende Checkliste soll Anhaltspunkte bei der Einschätzung liefern, ob es sich bei Weiterbildungsangeboten um berufsanschlussfähige Teilqualifikationen im Sinne der BA handelt. 1 1. Inhaltliche Ausrichtung an einem Berufsbild 1.1 Die Teilqualifikationen sind inhaltlich an einem Berufsbild eines geregelten, mindestens zweijährigen Ausbildungsberufes ausgerichtet 1.2 Wenn ja, an welchem 1.3 Die Teilqualifikationen decken in ihrer Summe alle Positionen eines Berufsbildes ab; die jeweiligen Ausbildungsordnungen, Ausbildungsrahmenpläne und Rahmenlehrpläne der Berufsschulen wurden berücksichtigt 2. Dauer und Anzahl der Teilqualifikationen je Beruf 2.1 Die einzelnen Teilqualifikationen dauern mindestens zwei Monate 2.2 Die einzelnen Teilqualifikationen dauern höchstens sechs Monate 2.3 Die Anzahl der Teilqualifikationen je Beruf liegt zwischen fünf und acht 2.3 Der zeitliche Gesamtumfang aller Teilqualifikationen beträgt insgesamt Monate (Es empfiehlt sich hier eine Orientierung an einer Dauer von etwa zwei Dritteln der jeweiligen Erstausbildungszeit) 3. Zuschnitt der Teilqualifikationen auf betriebliche Einsatzgebiete 3.1 Die für das vorgesehene betriebliche Einsatzgebiet notwendigen Kompetenzen werden vermittelt 3.2 Die jeweiligen betrieblichen Arbeits- und Geschäftsprozesse sind berücksichtigt 3.3. Die Teilqualifikation enthält obligatorisch betriebliche Praxisphasen (möglichst mindestens ein Viertel der Gesamtdauer einer Teilqualifikation) 4. Kompetenzfeststellung 4.1 Die in der Weiterbildung erworbenen Kompetenzen werden im Rahmen praktischer und theoretischer Prüfungen individuell festgestellt Die Feststellung der Kompetenzen soll erfolgen durch den Träger selbst unter Nutzung der Prüfungsausschüsse der Kammern auf folgende Weise: Ja Nein 4.2 Wenn die Kompetenzfeststellung durch den Träger selbst erfolgt: 5. Zertifikate Die Eignung des Trägers zur Durchführung der Kompetenzfeststellung wurde durch externe Stellen geprüft und bestätigt (z.b. FKS, Kammern). Bei der Durchführung der Prüfungen werden die Qualitätsstandards, die bei Berufsabschlussprüfungen gelten, berücksichtigt. Zur Feststellung der Kompetenzen wird ein Prüfungsausschuss beim Träger eingerichtet. Dem Prüfungsausschuss gehören obligatorisch betriebliche Experten an. 5.1 Die Teilnehmer erhalten strukturierte und aussagefähige Zertifikate 5.2 Die Zertifikate weisen folgende Bestandteile auf Angabe der ggf. erworbenen Berechtigungsnachweise Angabe von Praktikumsbetrieb und dauer Aussagen zum vorhandenen Kompetenzprofil 1 An einigen Stellen bietet es sich an, die Fachkunde der zuständigen Stellen zu nutzen; eines förmlichen Genehmigungs- bzw. Zustimmungsverfahrens durch diese Stellen bedarf es jedoch nicht. Werden Fragen mit Nein beantwortet, handelt es sich nicht um berufsanschlussfähige Teilqualifikationen im BA-Sinne 19