Niedersächsischer Landtag 15. Wahlperiode Drucksache 15/4283 Kleine Anfrage mit Antwort Wortlaut der Kleinen Anfrage der Abgeordneten Jan-Christoph Oetjen, Christian Dürr (FDP), eingegangen am 10.10.2007 Marktentwicklung der Biokraftstoffe in Niedersachsen Die Nutzung von Biokraftstoffen schont nicht nur fossile Reserven, sondern kann auch einen erheblichen Anteil daran leisten, die vorgegebenen Ziele zur CO 2 -Reduzierung zu erreichen. So wurden allein im Jahr 2006 durch die Nutzung von Biokraftstoffen mehrere Millionen Tonnen CO 2 eingespart. Diese doppelte Funktion gilt es zu nutzen. Dabei hat Biodiesel den größten Anteil am deutschen Biokraftstoffmarkt. Das Energiesteuergesetz hat in Verbindung mit dem Biokraftstoffquotengesetz die bisherigen Erfolge im Bereich der Biodieselproduktion jäh beendet. Die Hersteller von Biokraftstoffen in Niedersachsen beklagen wegen der Besteuerung von Biodiesel seit 2006 einen massiven Absatzeinbruch. Im Ergebnis führt dies zu mehr CO 2 und weniger Arbeitsplätzen in Niedersachsen. Der von der Bundesregierung eingeführte Beimischungszwang für biogene Kraftstoffe hat darüber hinaus dazu geführt, dass die Biodieselbeimischungen mehr und mehr durch Importe gedeckt werden. Dies wiederum geht nicht nur zulasten der heimischen Wirtschaft, sondern unterstützt mittelbar die Zerstörung der Tropenwälder, die in vielen Entwicklungs- und Schwellenländer für die Produktion von Biokraftstoffen gerodet werden. Um diesen Trend zu stoppen und einen aktiven Beitrag für die niedersächsische Wirtschaft und den Umweltschutz zu leisten, ist es notwendig, die aktuelle Lage der Biokraftstoffproduktion in Niedersachsen genau zu untersuchen. Nur auf diesem Weg kann das Ziel der Vergrößerung der Herstellungskapazitäten erreicht werden. Dies vorausgeschickt, fragen wir die Landesregierung: 1. Wie viele Betriebe produzieren in Niedersachsen mit welchen Kapazitäten Biokraftstoffe? 2. Wie stellt sich die Absatzentwicklung dieser Betriebe seit 2003 dar, und welche Absatzprognosen können für die Zukunft abgegeben werden bzw. inwieweit sind weitere Anlagen zur Herstellung von Biokraftstoffen geplant? 3. Wie wirkt sich die Besteuerung der Biokraftstoffe auf die Entwicklung der Betriebe aus, und wie hoch wäre das entsprechende CO 2 -E insparpotenzial bei einer Steuerbefreiung von Rein- Biokraftstoffen? 4. Trifft es zu, dass für 2008 eine weitere Erhöhung von 6 Cent und ab 2012 die volle Mineralölbesteuerung wirksam werden sollen? 5. Ab welchem Rohölpreis sind Biokraftstoffe nach Ansicht der Landesregierung wettbewerbsfähig, und welche Maßnahmen sollen ergriffen werden, um die Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern bzw. weitere Absatzeinbrüche zu verhindern? 6. Inwieweit profitieren Biokraftstoffhersteller vom Beimischungszwang für biogene Kraftstoffe für Autos, und wie hoch ist der Importanteil der Biodieselbeimischungen? 7. Welche Bedeutung misst die Landesregierung dem Anbau von Ölpflanzen zur Herstellung von Biokraftstoffen für die niedersächsische Landwirtschaft bei? 8. Welche Haltung nimmt die Landesregierung zur Forderung nach Aussetzung der nächsten Steuerstufen bzw. zur Steuerbefreiung für Busse, Bahnen und Schwerverkehr ein, und inwieweit sieht sie die Möglichkeit, diese Forderung über den Bundesrat zu unterstützen? (An die Staatskanzlei übersandt am 17.10.2007 - II/721-776) 1
Antwort der Landesregierung Niedersächsisches Ministerium Hannover, den 28.11.2007 für den ländlichen Raum, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz - 105.1 01425 (53) - Die kleine Anfrage beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt: Zu 1: In Niedersachsen sind drei größere Biodieselproduzenten ansässig mit einer Produktionskapazität von insgesamt ca. 200 000 t/a. sowie ein Ethanolproduzent mit einer Produktionskapazität von 60 000 t/a., der ausschließlich Ethanol unter anderem auch zu Pharmaethanol veredelt. Die genauen Anteile der Biokraftstoffproduktion sind der Landesregierung nicht bekannt. In Niedersachsen bestehen zudem ca. 50 kleinere und mittlere Ölmühlen neueren Datums, die Rapsöl als Kraftstoff, zur technischen Nutzung, als Lebensmittel und Rohstoff zur Biodieselherstellung anbieten. Die Verarbeitungskapazitäten dieser Ölmühlen belaufen sich auf ca. 200 000 bis 250 000 t Rapssaat/Jahr, dies entspricht ungefähr der halben niedersächsischen Jahreserntemenge Raps. Zu 2: Die Absatzentwicklung gestaltet sich je nach Kraftstoff sehr unterschiedlich. Aufgrund der Steuerbegünstigung und des dadurch früher bestehenden Preisvorteils bestand nach Biokraftstoffen eine rege Nachfrage. In Niedersachsen wurden insbesondere Kapazitäten zur Herstellung von rohem Rapsöl aufgebaut. Mit dem Anziehen der Rohstoffpreise sowie der beginnenden Besteuerung der reinen Biokraftstoffe, insbesondere Biodiesel und Rapsöl für den privaten und gewerblichen Bereich, reduzierte sich dieser Preisvorteil für den Nutzer wesentlich, z. T. bis ins Negative. Durch die gesetzlichen Rahmenbedingungen sind die Vorgaben zu den Anteilen von Biokraftstoffen im Gesamtkraftstoffmarkt im Wesentlichen vorgegeben (siehe Biokraftstoffquotengesetz). Für über 50 % der Produktion wird auch nach der angestrebten Quotenerhöhung auf 7 % der steuerbegünstigte Reinkraftstoffmarkt der einzige Absatzkanal bleiben. Weitere Anlagen, vor allem zur Herstellung von Bioethanol, sind im Bau oder in der Planung (z. B. Papenburg oder Stade). In einigen Fällen wurde die Investitionsentscheidung vor dem Hintergrund der stark gestiegenen Rohstoffkosten und der unsicheren Marktentwicklung der Rohstoffmärkte verschoben oder es wird ein geplantes Projekt nicht realisiert. Zu 3: Die Besteuerung wirkt insbesondere in Kombination mit den steigenden Rohstoffpreisen und den damit steigenden Produktionskosten stark Nachfrage dämpfend. Zudem lassen sich die steigenden Kosten nicht in Gänze an die Kunden weitergeben, wodurch die Erlöse einbrechen. Entlastend wirkt die Nachfrage zur Zumischung zu Diesel- oder Ottokraftstoff, wobei hier die größeren Hersteller profitieren können. Bei einigen mittleren Biokraftstoff-Herstellern führt dies mittlerweile zu massiven Umsatzeinbußen, denen mit Kurzarbeit bzw. vorübergehender Einstellung der Produktion begegnet wird. Sollte sich der Trend fortsetzen, sind Betriebsaufgaben nicht auszuschließen. Einsparpotentiale bei Substitution von fossilen Kraftstoffen: CO 2 -Einsparung Rapsöl CO 2 -Einsparung Biodiesel CO 2 -Einsparung Ethanol (Stärke) = 2,2 kg / Liter* = 2,2 kg / Liter* = 1,75 kg / Liter* 2
Einsparpotentiale bei Substitution von fossilen Kraftstoffen: CO 2 -Einsparung Ethanol (Zucker) = 1,80 kg / Liter* CO 2 -Einsparung Ethanol (Lignoz.) = 2,5 kg / Liter * C0 2 -Vermeidungskosten: Rapsöl = 83 Euro/t CO 2 * Biodiesel = 154 Euro/t CO 2 * Ethanol (Stärke) = 252 Euro/t CO 2 * Ethanol (Zucker) = 290 Euro/t CO 2 * Ethanol (Lignoz.) = 295 Euro/t CO 2 * *) Je nach Verfahren und Rohstoff können diese Zahlen, besonders bei Ethanol, stark variieren. Zu 4: Ja! Zu 5: Die Frage, ab welchem Rohölpreis Biokraftstoffe wettbewerbsfähig werden, ist in der Form nicht zu beantworten. Steigende Rohölpreise - gegenwärtig liegen die Notierungen nahe bei 95 $ pro Barrel - haben auch steigende Agrarrohstoffpreise zurfolge, die ihrerseits wieder die Herstellungskosten für Biokraftstoffe beeinflussen. Die Wettbewerbsfähigkeit ist deshalb nur zeitnah in Relation zu den jeweiligen Verbraucherpreisen (Großhandels- bzw. Tankstellenpreise) zu ermitteln. Allein um den Mehrverbrauch zu kompensieren, der beim Biodieseleinsatz durch die geringere Energiedichte hervorgerufen wird, müsste die Preisdifferenz von reinem Biodiesel zu Dieselkraftstoff etwa 8 % betragen. Hinzu kommt ein Mehraufwand durch engere Motorölwechsel-Intervalle. Um reines Pflanzenöl als Kraftstoff nutzen zu können, muss der Motor entsprechend umgebaut werden. Diese Nachrüstsätze kosten - je nach Motorvariante - zwischen einem und mehreren Tausend Euro. Auch bei pflanzenöltauglichen Motoren sind häufigere Motorölwechsel erforderlich. Dieser technische Mehraufwand sowie Kosten für Transport, Lagerung und Reinigung des Kraftstoffs sind lt. Bundesverband Pflanzenöl e. V. im Vergleich zum Biodieselbetrieb mit Zusatzkosten von etwa 30 Ct/l zu kalkulieren. Der Bericht der Bundesregierung an den Deutschen Bundestag zur Entwicklung des Biokraftstoffmarktes einschließlich der Frage einer Über- oder Unterkompensation wurde im Oktober 2007 vorgelegt. Der Bericht schloss mit dem Ergebnis, dass Biodiesel von Januar bis Juli 2006 in Höhe von 20,9 Ct/l, Biodiesel von August 2006 bis Juni 2007 in Höhe von 5,74 Ct/l, Pflanzenöl im Jahr 2006 in Höhe von 27,2 Ct/l und Pflanzenöl im ersten Halbjahr 2007 in Höhe von 21,83 Ct/l überkompensiert war. In Anbetracht der zum 1. Januar 2008 anstehenden Reduzierung der steuerlichen Entlastung um 6 Ct/l schlägt das Bundesministerium der Finanzen vor, die beschlossene Besteuerung von Biodiesel beizubehalten. Die ebenfalls zum 1. Januar 2008 anstehende erstmalige Reduzierung der Steuerentlastung für Pflanzenöl in Höhe von 10 Ct/l soll ebenfalls beibehalten werden. Darüber hinaus ist aufgrund der festgestellten Überkompensation zumindest die Angleichung an die steuerliche Entlastung von Biodiesel geboten. Die Union zur Förderung von Oel- und Proteinpflanzen e. V. (UFOP) hat am 19. Oktober 2007 einen eigenen Biokraftstoffbericht vorgelegt, der aufzeigt, dass sich die Konkurrenzfähigkeit von Biodiesel in den letzten Monaten dramatisch verschlechtert hat. Grund ist die Verteuerung der Roh- 3
stoffe infolge des weltweiten Anstiegs der Getreide- und Ölsaatenpreise. Die Rohstoffe sind im Preis noch stärker angestiegen als die Preise für die fossilen Kraftstoffe. Der UFOP-Bericht stellt für den Zeitraum Januar bis Juni 2007 eine Unterkompensation in Höhe von drei Cent je Liter fest. Im Juli erhöht sich der Fehlbetrag auf fünf Cent, im August auf zehn und im September sogar auf 13 Cent je Liter. Die Unterkompensation wird weiter ansteigen, wenn die geplante nächste Steuerstufe tatsächlich in Kraft treten sollte. Die Landesregierung erwartet vom Bund, dass er aufgrund sich abzeichnender Unterkompensation insbesondere beim Biodiesel dieses zeitnah feststellt und durch Aussetzen oder Rücknahme weiterer geplanter Steuererhöhungen reagiert und auf dieser Basis ein schlüssiges Konzept zur Weiterentwickelung der deutschen Biokraftstoffpolitik, die bisher auf die Reinkraftstoffe B100, E85/E100, Biomethan und Synthesekraftstoffe ausgerichtet war, und für Versorgungssicherheit und heimische Wirtschaft erhebliche positive Effekte brachte, vorlegt. Zu 6: Das Biokraftstoffquotengesetz legt die Beimischungsquoten und die steuerlichen Rahmenbedingungen bis 2015 fest. Der geforderte Mindestanteil von Biokraftstoff kann sowohl durch Beimischung zu Dieselkraftstoff als auch durch Inverkehrbringen reinen Biokraftstoffs sichergestellt werden. Die damit theoretisch festgelegte Wahlfreiheit scheint den Quotenverpflichteten die größtmögliche Flexibilität zu belassen. Die Bundesregierung selbst verfolgt neuerdings jedoch das Ziel, Biokraftstoffe als Volumenkraftstoff im Markt zu etablieren. Entsprechend hat sie mit der Verabschiedung des Biokraftstoffquotegesetzes ihre Präferenz gesetzt, denn sie selbst schätzt die generelle Konkurrenzfähigkeit von reinem Biodiesel und von Pflanzenöl durch die zunehmende steuerliche Belastung als tendenziell abnehmend ein. Mit dem Biokraftstoffquotengesetz wurde darüber hinaus eine Weichenstellung in Richtung einer ordnungsrechtlichen Förderung der Biokraftstoffe vollzogen. Die bisherige Steuerbegünstigung wurde nun durch Abnahmeverpflichtungen ersetzt - und im Gegenzug dafür wird dieser erste Ansatz für zusätzlichen Wettbewerb im Kraftstoffmarkt in Gestalt der Rein-Biokraftstoffanbieter sukzessive zurückgedrängt werden. Sowohl der von der Bundesregierung eingeführte Beimischungszwang für biogene Kraftstoffe als auch die EEG-basierte Mindestvergütung für die Pflanzenölverstromung mittels Blockheizkraftwerken hat dazu geführt, dass der gestiegene energetische Pflanzenölbedarf vermehrt durch Importe gedeckt wird. Die heimischen Biodieselhersteller sind an der Belieferung zur Beimischung nur in geringem Umfang beteiligt. Zu etwa 80 % wird derzeit der Anteil für die Beimischung importiert - insbesondere als B99-Biodieselimporte aus den USA. Diese erhalten dort eine Steuervergünstigung von 1 $ pro Gallone (= 0,16 Euro pro Liter) - welche nicht an einen Inlandsabsatz gekoppelt ist. Biodiesel aus den USA ist dadurch günstiger als der in Deutschland erzeugte. Zwischenzeitlich hat das BMF in dem Erlass zum Biokraftstoffquotengesetz vom 16. Juli 2007 u. a. darauf hingewiesen, dass Biodiesel nur bei Einhaltung der Normparameter für die Jodzahl als Biokraftstoff hinsichtlich der Quotierbarkeit und der energiesteuerlichen Anforderungen anerkannt wird. Diese Jodzahl wird von besagten B99-Importen jedoch nicht eingehalten. Zu 7: In Niedersachsen basiert die Rohstoffbereitstellung der Landwirtschaft auf der Basis von Rapssaat für die Verwendung von Raps-Methyl-Ester im Kraftstoffsektor. Die niedersächsische Rapsanbaufläche in der Größenordnung von 130 000 ha wird jeweils zur Hälfte für den Nahrungsmittelsektor und für eine energetische Verwertung genutzt. Grundsätzlich begrüßt die Landesregierung den Anbau von Ölpflanzen zur Herstellung von Biokraftstoffen. Aufgrund der veränderten Situation auf den Agrarrohstoffmärkten und der Entwicklung von Biokraftstoffen der sogenannten zweiten Generation hält sie eine weitere Steigerung der Anbauflächen von Ölpflanzen zur Biokraftstoffproduktion für unwahrscheinlich. Zu 8: Die Landesregierung vertritt die Auffassung, dass die steuerliche Besserstellung oder steuerliche Befreiung des Einsatzes von Biokraftstoffen im öffentlichen Verkehr und im Transportgewerbe eine von mehreren Varianten zur Erhöhung des Einsatzes von erneuerbarer Energie im Wirtschafts- 4
kreislauf darstellt. Sie sieht es jedoch in erster Linie als Aufgabe des für diesen Bereich des Steuerrechts zuständigen Bundes an, hier stimmige Gesamtkonzepte vorzulegen. Bereits in der Vergangenheit hat sich der Bundesrat sowohl im Rahmen der Beratungen des Gesetzes zur Neuregelung der Besteuerung von Energieerzeugnissen und zur Änderung des Stromsteuergesetzes im März 2006 als auch des Gesetzes zur Einführung einer Biokraftstoffquote im September 2006 mit der vollständigen Steuerbefreiung des Einsatzes von Biodiesel und Pflanzenöl im ÖPNV, beim Gelegenheitsverkehr (Taxen, Mietwagen) und im Speditionssektor befasst. Die Landesregierung unterstützt eine Entschließung des Bundesrates zum Energiesteuergesetz - gemeinsamer Antrag der Länder Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg - mit dem Ziel, die im Energiesteuergesetz vorgesehene stufenweise Erhöhung der Energiesteuer auf reinen Biodiesel und reine Pflanzenöle bis zu einer abschließenden Klärung der Wettbewerbsfähigkeit der genannten Kraftstoffe gegenüber Dieselkraftstoff fossiler Herkunft zeitlich zu strecken, eine Regelung zur Anpassung der Steuersätze im Falle der Unterkompensation der Mehrkosten bei der Herstellung von Biokraftstoffen gegenüber Mineralkraftstoffen in das Energiesteuergesetz aufzunehmen, die Energiebesteuerung von Bio- und Mineralkraftstoffen auf deren Energiegehalt zu beziehen sowie eine Umstellung der Besteuerung auf Grundlage des Klimabeitrages zu prüfen und unter der Bedingung der Gewährleistung einer positiven Klimaschutz- und Umweltbilanz, sowie Absicherung regionaler Wertschöpfungsketten, eine Erhöhung des Beimischungsanteils von Biodiesel nach dem Biokraftstoffquotengesetz vorzusehen. Hans-Heinrich Ehlen (Ausgegeben am 07.12.2007) 5