Gutachten STB-319/07 TÜV. Bebauungsplan 7D-Hustebecke der Stadt Werne Geräuschimmissionen durch einen Hundesportplatz

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Transkript:

G.-Nr. A.-Nr. STB-319/07 Datum 09.12.2007 Zeichen Spe Gutachten Bebauungsplan 7D-Hustebecke der Stadt Werne Geräuschimmissionen durch einen Hundesportplatz TÜV NORD GmbH & Co. KG Technikzentrum Essen Zentralabteilung Bautechnik Langemarckstraße 20 45141 Essen Tel.: 0201/825-33 68 Fax: 0201/825-33 77 www.tuev-nord.de Amtsgericht Hamburg HRB 88330 Geschäftsführung Dipl.-Ing. Rudolf Wieland www.tuev-am-bau.de TÜV Auftraggeber Betreff Umfang Gutachter Stadt Werne Stadtplanung Konrad-Adenauer-Platz 1 59368 Werne Immissionsschutz - Lärm 21 Seiten Dipl.-Phys.Ing. Georg Spellerberg Gewerbelärm Verkehrslärm Sport-/Freizeitlärm Geräuschemissionen Bau- und Raumakustik Lärm am Arbeitsplatz Erschütterungen Qualitätssicherung Bau Schadstoffe im Bau Thermografie, Luftdichtheit Olfaktometrie Umweltverträglichkeit 07_0319g01.doc

Inhalt Seite 1 Aufgabenstellung...3 2 Beurteilungsgrundlagen...3 2.1 Verwaltungsvorschriften, Normen und Richtlinien...3 2.2 Planungserlass und Orientierungswerte...4 2.3 Immissionsrichtwerte für Freizeitanlagen...6 3 Immissionspunkte...7 4 Geräuschemissionen...7 4.1 Emissionsansatz...8 4.2 Geräuschquellen...9 5 Berechnung der Geräuschimmissionen...11 5.1 Ausbreitungsmodell...11 5.2 Genauigkeit der Prognose...12 5.3 Randbedingungen...12 5.4 Ergebnisse der Ausbreitungsrechnung...13 6 Beurteilung...14 6.1 Mitttelwertbetrachtung...14 6.2 Veranstaltungen...15 6.3 Kurzzeitige Geräuschspitzen...16 Die Zentralabteilung Bautechnik der TÜV Nord GmbH & Co KG wird beim Deutschen Akkreditierungsrat unter der DAR-Registriernummer DAP-PL-2866.00 als Prüflabor nach DIN EN ISO 17025:2000 für Maschinen- und Bauakustik sowie für Geräusche am Arbeitsplatz und in der Nachbarschaft geführt. Darüber hinaus ist die Zentralabteilung bekanntgegebene Messstelle nach 26 BImSchG für die Ermittlung der Emissionen und Immissionen von Geräuschen und Gerüchen. 07_0319g01.doc Seite 2 von 21

1 Aufgabenstellung Die Stadt Werne plant die Aufstellung des Bebauungsplans 7D Hustebecke. Im Plangebiet ist die Errichtung von Wohnbebauung vorgesehen. Das Gelände wird derzeit teilweise landwirtschaftlich genutzt, teilweise befindet sich bereits Wohnbebauung auf dem Gelände. Ein weiterer Teil wird als Kleingärten genutzt. Unmittelbar westlich des Plangebietes befindet sich der Hundeplatz des Gebrauchshundesportvereins Werne e.v.. Aufgabe dieser Untersuchung ist es, die Auswirkungen der Geräuschimmissionen durch den Betrieb des Hundeplatzes auf die geplante Wohnbebauung zu prognostizieren und zu beurteilen. Die Beurteilung erfolgt nach DIN 18005 unter Berücksichtigung der TA Lärm und der Freizeitlärmrichtlinie des Landes Nordrhein-Westfalen. 2 Beurteilungsgrundlagen 2.1 Verwaltungsvorschriften, Normen und Richtlinien Die Beurteilung der Geräuschimmissionen erfolgt nach [1] Berücksichtigung von Emissionen und Immissionen bei der Bauleitplanung sowie der Genehmigung von Vorhaben (Planungserlass) Gem. RdErl. d. Ministers für Landes- und Stadtentwicklung, d. Ministers für Arbeit, Gesundheit und Soziales und d. Ministers für Wirtschaft, Mittelstand und Verkehr vom 08.07.1982 [2] DIN 18005-1, Ausgabe Juli 2002 Schallschutz im Städtebau - Grundlagen und Hinweise für die Planung [3] Beiblatt 1 zur DIN 18005 Teil 1, Ausgabe Mai 1987 Schallschutz im Städtebau - Schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung [4] Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) vom 26.08.98 (Gemeinsames Ministerialblatt 1998, Nr. 26, Seite 503 ff). 07_0319g01.doc Seite 3 von 21

[1] Freizeitlärm-Richtlinie, Messung, Beurteilung und Verminderung von Geräuschimmissionen bei Freizeitanlagen, RdErl. d. Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vom 15.01.2004 - V - 5-8827.5 - (V Nr. 1/04) - Bei der Berechnung der Immissionen werden zugrunde gelegt: [5] DIN ISO 9613-2, Ausgabe Oktober 1999 Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien, Teil 2: Allgemeines Berechnungsverfahren [4] Parkplatzlärmstudie Empfehlungen zur Berechnung von Schallemissionen aus Parkplätzen, Autohöfen und Omnibusbahnhöfen sowie von Parkhäusern und Tiefgaragen - Schriftenreihe des Bayerischen Landesamtes für Umweltschutz, 5. überarbeitete Auflage, 2006 [5] Änderungen gegenüber Parkplatzlärmstudie 5. Auflage Bayerischen Landesamtes für Umweltschutz, 6. Auflage, November 2006 [3] DIN EN ISO 3744, Ausgabe November 1995 "Akustik - Bestimmung der Schalleistungspegel von Geräuschquellen aus Schalldruckmessungen" Von unserem Auftraggeber wurden uns Lagepläne zur Verfügung gestellt. 2.2 Planungserlass und Orientierungswerte Der Planungserlass enthält keine quantitativen Vorgaben zur Beurteilung von Geräuschimmissionen. Bis zu einer anderweitigen Festlegung können zur Beurteilung die Angaben der DIN 18005 herangezogen werden. Im Beiblatt zu dieser Norm werden in Abhängigkeit von der Gebietsausweisung die folgenden Orientierungswerte für eine angemessene Berücksichtigung des Schallschutzes in der städtebaulichen Planung genannt 1 : Gebiet tags db(a) nachts db(a) Reines Wohngebiet WR 50 40 / 35 Allgemeines Wohngebiet WA 55 45 / 40 Mischgebiet/ Dorfgebiet MI/MD 60 50 / 45 Gewerbegebiet GE 65 55 / 50 1 Die im vorliegenden Fall maßgeblichen Werte sind durch Fettdruck hervorgehoben. 07_0319g01.doc Seite 4 von 21

Bei den beiden angegebenen Nachtwerten gilt der niedrigere für Industrie-, Gewerbe- und Freizeitlärm, der höhere für Verkehrslärm. Der Belang des Schallschutzes ist bei der erforderlichen Abwägung im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens nach 1 Abs. 6 BauGB als ein wichtiger Gesichtspunkt neben anderen Belangen zu verstehen. Die Abwägung kann bei Überwiegen anderer Belange zu einer entsprechenden Zurückstufung des Schallschutzes führen. Wenn im Rahmen der Abwägung von den Orientierungswerten abgewichen wird, sollte ein Ausgleich durch geeignete Maßnahmen vorgesehen und planungsrechtlich abgesichert werden. 07_0319g01.doc Seite 5 von 21

2.3 Immissionsrichtwerte für Freizeitanlagen Für die Beurteilung der Geräuschimmissionen von Freizeitanlagen ist in Nordrhein- Westfalen der Runderlass V-5-8827.5-V (Nr. 1/04) heranzuziehen. In der Freizeitlärm- Richtlinie wird zwischen Lärmeinwirkungen an Werk- und Sonntagen während der Tages- und Nachtzeit sowie zusätzlicher Ruhezeiten unterschieden. Für insgesamt neun Beurteilungszeiträume werden entsprechend der Nutzung der angrenzenden Gebiete gestufte Immissionsrichtwerte genannt, die die Schwelle markieren, oberhalb der in der Regel mit erheblichen Belästigungen zu rechnen ist. Die folgende Aufstellung zeigt für die einzelnen Beurteilungszeiträume die Immissionsrichtwerte sowie die Dauer des Beurteilungszeitraumes T B gemäß Ziffer 3.1 und Ziffer 3.3, über die die Geräuscheinwirkungen zu mitteln sind: Richtwerte Freizeitanlagen WR WA MD/MI T B nach Freizeitlärm-Richtlinie NRW db(a) db(a) db(a) h werktags Tageszeit 08.. 20 Uhr 50 55 60 12 Ruhezeiten 06.. 08 Uhr 45 50 55 2 20.. 22 Uhr 45 50 55 2 Nachtzeit 22.. 06 Uhr 35 40 45 1* sonn- und feiertags * lauteste Stunde Tageszeit 09.. 13 Uhr 15.. 20 Uhr 45 50 55 9 Ruhezeiten 07.. 09 Uhr 45 50 55 2 13.. 15 Uhr 45 50 55 2 20.. 22 Uhr 45 50 55 2 Nachtzeit 22.. 07 Uhr 35 40 45 1* Einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen sollen den Richtwert während der Tages- und Ruhezeiten um nicht mehr als 30 db(a) und während der Nachtzeit um nicht mehr als 20 db(a) überschreiten. Gemäß Ziffer 3.2 gelten Veranstaltungen als selten, wenn sie höchstens an 10 Tagen oder Nächten eines Kalenderjahres und in diesem Rahmen auch nicht an mehr als 2 aufeinanderfolgenden Wochenenden stattfinden. Bei diesen seltenen Veranstaltungen dürfen die o.g. Richtwerte um nicht mehr als 10 db(a), keinesfalls aber die folgenden Höchstwerte überschritten werden: tags, außerhalb der Ruhezeiten tags, innerhalb der Ruhezeiten nachts 70 db(a) 65 db(a) 55 db(a) 07_0319g01.doc Seite 6 von 21

Einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen dürfen die für seltene Ereignisse geltenden Immissionsrichtwerte tags um nicht mehr als 20 db(a) und nachts um nicht mehr als 10 db(a) überschreiten. 3 Immissionspunkte Für die Beurteilung wurden insgesamt 6 Immissionspunkte im Bereich der geplanten Wohnbebauung ausgewählt. Die Lage der Hundesportanlage und der Immissionspunkte zeigt Bild 1 im Anhang. 4 Geräuschemissionen Nach Angaben des Hundesportvereins sind folgende Öffnungszeiten des Hundesportplatzes zu berücksichtigen: Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag Samstag Sonntag 15 21 Uhr 9 12 und 15 21 Uhr 15 21 Uhr 15 21 Uhr 9 12 und 15 21 Uhr 9 21 Uhr 10 17 Uhr Demnach sind Samstag mit der längsten Öffnungszeit und der Sonntag mit den längsten Ruhezeiten als die kritischen Tage anzusehen. Größere Veranstaltungen sind bis zu 6 mal im Jahr zu erwarten. Diese teilen sich in drei Agility Veranstaltungen und drei VPG-Prüfungen auf. Bei diesen Veranstaltungen sind höhere Geräuschimmissionen zu erwarten. 07_0319g01.doc Seite 7 von 21

4.1 Emissionsansatz Die Emissionen von Quellen im Freien werden im Allgemeinen durch Schallleistungspegel L WA nach DIN 45635 beschrieben, die sich nach folgenden Beziehungen berechnen: L WA = L AFm + 10 lg ( S / 1 m 2 ) bzw. bei halbkugelförmiger Ausbreitung L WA = L AFm + 20 lg ( s m / 1 m ) + 8 mit L AFm mittl. Schalldruckpegel auf Hüllfläche oder in definiertem Abstand S Größe der Hüllfläche mittlerer Abstand des Messpunktes zur Quelle. s m Bei Linienquellen (z.b. definierte Fahrwege) kann zur Beschreibung der Emissionen der längenbezogene Schallleistungspegel L WA = L WA - 10 lg ( l /l 0 ) mit L WA Schallleistungspegel l Länge der Linienquelle ( l 0 = 1 m) und bei Flächenquellen (z.b. Rangier- oder Arbeitsflächen) der flächenbezogene Schallleistungspegel L WA = L WA - 10 lg ( S / S 0 ) mit L WA Schallleistungspegel S Größe der schallabstrahlenden Fläche ( S 0 = 1 m 2 ) herangezogen werden. 07_0319g01.doc Seite 8 von 21

4.2 Geräuschquellen Als wesentliche Geräuschquellen können angesehen werden: Der eigentliche Hundeplatz mit Wartestand Der Bereich des Vereinsheims Der Parkplatz, auf dem auch teilweise Hunde in den Fahrzeugen bzw. Anhängern verwahrt werden. Hundeplatz Auf dem Hundeplatz wird neben der Schutzhundausbildung auch Agility-Training betrieben. Dabei ist häufig mit bellenden Hunden zu rechnen, die auch die wartenden Hunde zum Bellen anregen. Wir gehen aufgrund an anderen Hundeplätzen durchgeführten Geräuschmessungen von einem mittleren Schallleistungspegel während der Trainingszeiten aus von L WA = 105 db(a). Dieser Wert liegt über dem Wert, der in der sächsischen Freizeitlärmstudie genannt wird, ist aber aufgrund des relativ hohen Anteils Agility-Trainings unseres Erachtens gerechtfertigt. Bei den vom Verein genannten relativ langen Öffnungszeiten gehen wir von einer etwa 50%-igen effektiven Nutzung des Hundesportplatzes aus. Dies wird bei der Berechnung der Geräuschimmissionen berücksichtigt. Bei Veranstaltungen ist aufgrund des möglichen Einsatzes von Lautsprecheranlagen und der größeren Anzahl Hunde von einem Schallleistungspegel L WA = 110 db(a) auszugehen. 07_0319g01.doc Seite 9 von 21

Vereinsheim Freifläche Für die Freifläche des Vereinsheims gehen wir von einem mittleren flächenbezogenen Schallleistungspegel aus von L WA = 66 db(a). Dies berücksichtigt lauteres Sprechen und vereinzeltes Bellen von Hunden. Für Veranstaltungen gehen wir auch hier von einem 5 db(a) höheren Pegel aus. Die Verwahrungsboxen an der Ostseite des Vereinsheims werden üblicherweise nicht mehr genutzt. Parkplatz Auf dem Parkplatz sind etwa 25 Stellplätze vorhanden. Die Geräusche der an- und abfahrenden Pkw können gegenüber den von den gegebenenfalls in den Fahrzeugen verwahrten Hunden verursachten Bellgeräuschen vernachlässigt werden. Ausgehend von bis zu 10 gleichzeitig in den Fahrzeugen bzw. Anhängern bellenden Hunden ergibt sich ein Gesamtschallleistungspegel von LWA = 90 db(a) 07_0319g01.doc Seite 10 von 21

5 Berechnung der Geräuschimmissionen 5.1 Ausbreitungsmodell Die Ausbreitungsrechnung wurde auf einem PC mit der Software CADNA/A durchgeführt. Die Lage von Quellen, Hindernissen und Aufpunkten wurde digitalisiert und durch ein dreidimensionales kartesisches Koordinatensystem beschrieben. Die Abstände zwischen Quellen und Aufpunkten sowie zwischen Quellen und Hindernissen wurden anhand der eingegebenen Geometrie vom Programm selbsttätig ermittelt. Die Berechnung des Immissionsanteils einer Quelle erfolgt damit gemäß DIN ISO 9613-2 nach der Beziehung L AT (DW) = L WA + D c - A div - A gr - A atm - A bar mit L AT (DW) Immissionsanteil einer Quelle bei Mitwind L WA D c Schallleistungspegel Richtwirkungskorrektur A Dämpfung aufgrund.. A div A gr A atm A bar.. geometrischer Ausbreitung.. des Bodeneffektes.. von Luftabsorption.. von Abschirmung Die Immissionsanteile der einzelnen Quellen werden getrennt für jeden Bezugspunkt berechnet und anschließend nach folgender Beziehung energetisch addiert: L AT m (DW) = 10 lg 10 i= 1 0,1L AT,i (DW ) mit L AT,i Immissionsanteil einer Quelle i i, m Index bzw. Anzahl der berücksichtigten Quellen Das Rechenmodell der DIN ISO 9613-2 führt zu einem Immissionspegel, der mittelfristig dem energetischen Mittelwert bei leichtem Mitwind und leichter Temperaturinversion entspricht (Mitwind-Mittelungspegel L AT (DW)). 07_0319g01.doc Seite 11 von 21

5.2 Genauigkeit der Prognose Die DIN ISO 9613-2 enthält eine Abschätzung zur Genauigkeit der Prognose. Für einzelne Quellen ist danach im vorliegenden Fall von einer geschätzten Genauigkeit von ± 3 db auszugehen. Bei n gleichen Quellenanteilen mit jeweils gleicher Unsicherheit reduziert sich die Unsicherheit nach dem Gaußschen Fehlerfortpflanzungsgesetz um den Faktor 1 n. Damit nimmt die Genauigkeit der Prognose mit wachsender Zahl der Quellen zu. Voraussetzung ist allerdings, dass die Quellen nicht kohärent sind. Diese Voraussetzung ist hier erfüllt. Erfahrungsgemäß verbleibt eine Restgenauigkeit von ± 1 db, die durch die Maximalabschätzungen beim Emissionsansatz (Pegelhöhen, Betriebsdauern, Impulszuschläge, Gleichzeitigkeitsfaktor) mehr als kompensiert wurde. Damit liegt die Prognose in der Gesamtheit u. E. auf der sicheren Seite und einseitige Pegelzuschläge für Prognoseunsicherheiten sind nicht erforderlich. 5.3 Randbedingungen Bei der Ausbreitungsrechnung werden folgende Ansätze berücksichtigt: Luftabsorption, Bodendämpfung und meteorologische Korrektur werden nach DIN ISO 9613-2 berechnet. Die Luftabsorption A atm wird aus den Eingangsgrößen Lufttemperatur T = 10 C und relative Luftfeuchte F r = 70 % bestimmt. Es wird von weitgehend ebenem Gelände ausgegangen. 07_0319g01.doc Seite 12 von 21

5.4 Ergebnisse der Ausbreitungsrechnung Die Lage von Quellen und Immissionspunkten kann Bild 1 im Anhang entnommen werden. Die Tabelle 1 im Anhang zeigt die Emissionsansätze für die unterschiedlichen Quellen. Nach der Ausbreitungsrechnung kann an den Immissionspunkten von folgenden Mitwind-Mittelungspegeln während der Einwirkzeiten ausgegangen werden: Bezeichnung L AT (DW) tags db(a) IP1 54.2 IP2 52.1 IP3 48.8 IP4 49.4 IP5 46.0 IP6 51.3 07_0319g01.doc Seite 13 von 21

6 Beurteilung 6.1 Mitttelwertbetrachtung Die folgende Aufstellung zeigt die möglichen Einwirkzeiten T während der einzelnen Beurteilungszeiten nach der Freizeitlärmrichtlinie und die sich ergebenden Korrekturwerte für die o.g. Wirkpegel: Beurteilungszeiten T T B K T nach Freizeitlärm-Richtlinie NRW h h db werktags Tageszeit 08.. 20 Uhr 11 12-0.4 Ruhezeiten 06.. 08 Uhr - 2-20.. 22 Uhr 1 2-3.0 Nachtzeit 22.. 06 Uhr - 1* - sonn- und feiertags Tageszeit 09.. 13 Uhr -2.6 15.. 20 Uhr 5 9 Ruhezeiten 07.. 09 Uhr - 2-13.. 15 Uhr 2 2 0.0 20.. 22 Uhr 1 2-3.0 Nachtzeit 22.. 07 Uhr - 1* - Die Impulshaltigkeit der Geräuschimmissionen wurde bereits bei den Emissionsansätzen berücksichtigt, wird also hier nicht separat aufgeführt. Die folgende Aufstellung zeigt die Beurteilungspegel an den einzelnen Immissionspunkten unter Berücksichtigung der o.g. Korrekturwerte: Beurteilungszeiten IP1 IP2 IP3 IP4 IP5 IP6 IRW Freizeitlärm-Richtlinie Wirkpegel 54.2 52.1 48.8 49.4 46.0 51.3 werktags 08.. 20 Uhr 53.8 51.7 48.4 49.0 45.6 50.9 55 20.. 22 Uhr 51.2 49.1 45.8 46.4 43 48.3 50 sonn- und feiertags 09.. 13 Uhr 15.. 20 Uhr 51.6 49.5 46.2 46.8 43.4 48.7 55 13.. 15 Uhr 54.2 52.1 48.8 49.4 46 51.3 50 20.. 22 Uhr 51.2 49.1 45.8 46.4 43 48.3 50 Insbesondere zur sonntäglichen Ruhezeit sind an den nächstgelegenen Wohnhäusern Überschreitungen der Immissionsrichtwerte zu erwarten. Daher empfehlen wir, die Nutzung während dieser Zeit einzuschränken, das heißt Sonntags zwischen 13 Uhr und 15 Uhr den Hundeplatz zu sperren, wobei diese Einschränkung nicht für Veranstaltungen gilt. 07_0319g01.doc Seite 14 von 21

Die sonstigen Überschreitungen von ca. 1 db(a) an IP1 während der abendlichen Ruhezeiten können unseres Erachtens hingenommen werden. Alternativ empfehlen wir die Errichtung einer Lärmschutzwand von ca. 3 m Höhe und einer Länge von ca. 20 m entlang des Zauns an der Ostgrenze des Vereinsheims. Dadurch würde an IP1 die Einhaltung der Immissionsrichtwerte während der abendlichen Ruhezeiten erreicht. An allen anderen Wohnhäusern werden die Immissionsrichtwerte ansonsten eingehalten. Um die Einhaltung auch während der Ruhezeit am Sonntagmittag zu gewährleisten, wäre eine Lärmschutzwand mit einer Höhe von 5 m erforderlich, die entlang der Grundstücksgrenze der Wohnbebauung wie in Bild 2 rot dargestellt verläuft. Dann könnte auf eine Sperrung während der Ruhezeit verzichtet werden. 6.2 Veranstaltungen Bei Veranstaltungen ist insbesondere aufgrund des Einsatzes von Lautsprecheranlagen und der größeren Anzahl Besucher und Hunde mit höheren Geräuschemissionen und immissionen zu rechnen (siehe Abschnitt 4). Die folgende Aufstellung zeigt die zu erwartenden Geräuschimmissionen bei Veranstaltungen: Beurteilungszeiten IP1 IP2 IP3 IP4 IP5 IP6 IRW Freizeitlärm-Richtlinie Wirkpegel 59.0 56.6 53.2 54.0 50.6 56.0 werktags 08.. 20 Uhr 58.6 56.2 52.8 53.6 50.2 55.6 65 20.. 22 Uhr 56.0 53.6 50.2 51.0 47.6 53.0 60 sonn- und feiertags 09.. 13 Uhr 15.. 20 Uhr 56.4 54.0 50.6 51.4 48.0 53.4 65 13.. 15 Uhr 59.0 56.6 53.2 54.0 50.6 56.0 60 20.. 22 Uhr 56.0 53.6 50.2 51.0 47.6 53.0 60 Die Immissionsrichtwerte für seltene Ereignisse werden überall eingehalten. Maßnahmen sind demnach nicht erforderlich. 07_0319g01.doc Seite 15 von 21

6.3 Kurzzeitige Geräuschspitzen Kurzzeitige Geräuschspitzen sind durch Einzelereignisse hervorgerufene Maximalwerte des Schalldruckpegels, die im bestimmungsgemäßen Betriebsablauf auftreten. Die kurzzeitigen Geräuschspitzen werden durch den Maximalpegel L AFmax beschrieben. Beim Bellen der Hunde können Pegelspitzen bis zu etwa L WAFmax 118 db(a) auftreten. Der maßgebende Immissionspunkt IP1 liegt etwa d = 35 m entfernt. Der Spitzenpegel L AF,max ergibt sich nach L AF,max = L WA [20 lg(d/d 0 ) + 11] + K 0 mit L AF,max Maximalpegel L WA Schallleistungspegel d Abstand zur Quelle (d 0 = 1m) K 0 3 db für eine Ausbreitung im Halbkugelfeld zu L AFmax = 115 [20 lg (35) + 11] + 3 79 db(a). Mit Spitzenpegeln, die den Tag-Richtwert von 55 db(a) um mehr als 30 db(a) überschreiten ist somit nicht zu rechnen. Für den Inhalt Dipl.-Phys.Ing. Georg Spellerberg 07_0319g01.doc Seite 16 von 21

Tabelle 1: Emissionsdaten Bezeichnung Schalleistung Lw Schalleistung Lw'' Tag Nacht Tag Nacht (dba) (dba) (dba) (dba) Hundeplatz 102.0 65.7 Freifläche Vereinsheim 89.1 66.0 Parkplatz 90.0 60.7 07_0319g01.doc Anlage Seite 1

Tabelle 2: Geräuschimmissionen Quelle Teilpegel Tag Bezeichnung IP1 IP2 IP3 IP4 IP5 IP6 Hundeplatz 52.0 49.9 47.2 47.9 44.8 49.6 Freifläche Vereinsheim 49.5 45.9 39.9 41.5 36.2 44.7 Parkplatz 42.8 43.9 41.5 40.5 37.3 41.1 Summe 54.2 52.1 48.8 49.4 46.0 51.3 07_0319g01.doc Anlage Seite 2

Gutachten STB-319/07 vom 09.12.2007 Bild 1: Lageplan 07_0319g01.doc Anlage Seite 3

Bild 2: Ausschnitt 07_0319g01.doc Anlage Seite 4

Bild 3: Lärmschutzwand Variante 2 07_0319g01.doc Anlage Seite 5