Positionspapier. Wald & Forstwirtschaft. Verein für Landschaftspflege und Artenschutz in Bayern (VLAB)

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Transkript:

Positionspapier Wald & Forstwirtschaft Verein für Landschaftspflege und Artenschutz in Bayern (VLAB) - staatlich anerkannte Umwelt- und Naturschutzvereinigung - Copyright 2016 Verein für Landschaftspflege & Artenschutz in Bayern Wald und Forstwirtschaft Rund ein Drittel der Fläche Deutschlands ist bewaldet. Die übrigen Teile des Landes werden als meist intensiv bewirtschaftete landwirtschaftliche Produktionsflächen und als Siedlungs-, Gewerbe- und Verkehrsflächen genutzt. Aufgrund seiner Flächengröße und der noch häufig unzerschnittenen und infrastrukturell geringen Beeinflussung ist der Wald für den Arten- und Landschaftsschutz und für viele Gemeinwohlfunktionen von hohem Wert. Wälder gehören - auch wenn sie sich in ihrem Alter, der Baumartenzusammensetzung und in ihrer Bewirtschaftungsform regional stark unterscheiden - mit zu den naturnahesten Bereichen Deutschlands. Trotz jahrhundertelanger Veränderungen ist der Wald ein wichtiger Lebensraum für viele Tiere, Pflanzen, Flechten und Pilze geblieben. Wälder dienen zunehmend unseren Erholungs- und Freizeitbedürfnissen. Sie erfüllen wichtige Schutz- und Nutzfunktionen für die Daseinsvorsorge, zum Beispiel für den Bodenschutz, für den Wasserhaushalt, für das Mikro- und Makroklima und als Kohlendioxidspeicher. Ihre volkswirtschaftliche Bedeutung wird oft unterschätzt, ist jedoch tatsächlich sehr groß: Die privaten, kommunalen und staatlichen Forstbetriebe versorgen die be- und verarbeitenden Bereiche der Holzindustrie kontinuierlich mit dem umweltfreundlichen und gesellschaftlich stark nachgefragten Rohstoff Holz und sichern Tausende Arbeitsplätze. Eine integrative, nachhaltige Waldbewirtschaftung in Deutschland verringert den Import von Hölzern aus Großkahlschlägen oder illegaler Holznutzung in der borealen und tropischen Zone. Sie hilft mit, den dramatischen Verlust an globaler Biodiversität abzuschwächen und kann Vorbild für Staaten mit weniger schonender Nutzung sein. Der VLAB unterstützt daher eine naturnahe und integrative Bewirtschaftung der Wälder in Deutschland. 1

Biodiversität und Artenschutz im Wald Wälder erfüllen je nach Besitzart, Größe und der Fachkenntnisse der Bewirtschafter unterschiedlichste Zielsetzungen: Öffentliche Wälder (Bundes-, Landes- und Kommunalwälder) sind unter Einhaltung definierter Naturschutzstandards vorbildlich und integrativ zu bewirtschaften. Die öffentlichen Wälder dienen neben der Holznutzung einer Vielzahl gesellschafts- und umweltpolitischer Erwartungen und Anforderungen. Bei stark konkurrierenden Interessen sind die naturschutzpolitischen Zielsetzungen bei der Waldbewirtschaftung vorrangig zu erfüllen. Private Wälder sind im Sinne der einschlägigen Gesetze, Verordnungen und Richtlinien nachhaltig zu bewirtschaften. Sie erfüllen für die Besitzer überwiegend den Zweck der Holzproduktion. Die Beratungsangebote und Inhalte der Länderforstverwaltungen an private Waldbesitzer sind im Waldnaturschutz zu verbessern und zu intensivieren. Freiwillige zusätzliche Leistungen privater Waldbesitzer für den Artenschutz und die Biodiversität sind in Form einer kostenfreien staatlichen Beratung und durch staatliche Fördermittel angemessen zu unterstützen und zu fördern. Abbildung 1: Deutschlands Wälder werden viel zu jung geerntet, obwohl viele Baumarten ein Höchstalter von mehreren hundert Jahren erreichen könnten. Metastudien belegen: Die Biodiversität in Wäldern steigt mit dem Waldalter und den Baumdimensionen. Grafik MARKUS LIEGL 2

Zur Sicherung und Förderung der biologischen Vielfalt in den öffentlichen Wäldern fordert der VLAB folgende Waldnaturschutz-Mindeststandards. Diese sind konsequent anzuwenden und stichprobenartig durch unabhängige Prüfer regelmäßig zu evaluieren: Schaffung differenzierter und laubholzreicher Waldstrukturen, Belassen von starkem stehenden und liegenden Totholz (Ziel mindestens 30 m 3 je Hektar), dauerhafter Erhalt von Biotopbäumen und kleinerer Altholzinseln in gleichmäßiger Verteilung, Belassen von Sukzessionsflächen, Einrichtung temporärer Ruhezonen für besonders störungsempfindliche Tierarten (Auerhuhn, Schwarzstorch, Fisch- und Schreiadler, Rotmilan etc.), Schutz sehr alter Bäume, Erhalt und Pflege von Sonderstandorten im Wald, zum Beispiel Mittelwälder, Moore, Magerrasen, Zwergstrauchheiden, Blockhalden und Felsströme, Quellen, stehende und fließende Kleingewässer, Waldwiesen, Erhalt und Neuschaffung artenreicher Waldaußen- und Innenränder, keine flächige Düngung von Waldbeständen, keine Vollbaumnutzung, maßvolle Nutzung von Waldrestholz (mind. 50% Waldrestholz muss im Wald verbleiben), Verzicht auf eine systematische Walderschließung in sensiblen Bereichen wie Moore, Quellhorizonte, Blockhalden, Bachtälchen. Zum Schutz von Reliktarten und stark gefährdeter oder unmittelbar vom Aussterben bedrohter Arten reicht eine nachhaltige, integrative Waldbewirtschaftung mit den definierten Naturschutz-Mindeststandards alleine nicht aus. Partiell-segregative Strukturen müssen daher die integrative Forstwirtschaft ergänzen. In allen öffentlichen Wäldern sind zu diesem Zwecke Hotspot-Kartierungen durchzuführen. Sie haben das Ziel, Wälder oder kleinere Waldteile mit einer besonders großen Lebensvielfalt (Hotspots) zu erfassen. Nach einer ökologischen Wertanalyse sind Wälder oder Waldteile mit einer weit überdurchschnittlichen Anzahl gefährdeter Spezies - unabhängig von ihrer Größe, dem Waldalter und der der Baumartenzusammensetzung als Wildnisgebiete der natürlichen Entwicklung bis hin zum Zerfall und zur natürlichen Verjüngung zu überlassen. Die Wildnisgebiete sind den anerkannten Umwelt- und Naturschutzverbänden in digitalisierter Form mitzuteilen. Eine starre Festlegung von Flächenprozenten für die Ausweisung von Totalreservaten, wie in der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt vom 07. November 2007 gefordert, ist unter den Aspekten des Arten- und Waldnaturschutzes nicht zielführend und schafft unnötige Konflikte. Der VLAB lehnt daher die Forderungen anderer Naturschutzverbände zu einer pauschalen und naturschutzfachlich nicht abgesicherten Unterschutzstellung von Wäldern, das so genannte Naturwaldverbundsystems, ab. Die Gründung weiterer Großschutzgebiete (Nationalparks) wird durch den VLAB zwar begrüßt, ist jedoch für den Artenschutz und die Biodiversität gegenwärtig nicht vorrangig. Eine Umwandlung öffentlicher Wälder in bürgerlich-rechtliche Gesellschaftsformen oder ein Verkauf öffentlicher Wälder ist zu unterlassen. 3

Abbildung 2: Sowohl eine integrative Forstwirtschaft mit definierten Naturschutzstandards, als auch partiell-segregative Elemente vom Biotopbaum bis hin zum Wildnis- und Großschutzgebiet - sind für den Biodiversitäts- und Artenschutz in Wäldern notwendig. Grafik JOHANNES BRADTKA & JÖRG MÜLLER Wald und Wild Wald und Wild gehören gleichwertig zusammen. Die Wälder müssen sich natürlich und artenreich verjüngen und die Wildtiere gesunde Populationen und artspezifische, Verhaltensformen ausbilden können. In öffentlichen Wäldern sind verstärkt Ruhezonen, die nicht bejagt werden dürfen, für das Wild einzurichten. Wir fordern, die bisher gesetzlich festgesetzten Rotwildgebiete aufzulösen. Zur Evaluierung der Schalenwilddichten und der natürlichen Verjüngung der Wälder sind periodisch wiederkehrende Gutachten zur Situation der Waldverjüngung durchzuführen. Die Abschusspläne sind an den Ergebnissen dieser Gutachten verbindlich festzusetzen und effektiver als bisher zu kontrollieren. Die Aus- und Fortbildung der Jäger im Natur- und Artenschutz ist zu verbessern. 4

Schutz- und Nutzfunktionen Der Wald besitzt eine Vielzahl bedeutender Schutz- und Nutzfunktionen: Er filtriert und speichert Niederschlagswasser, verhindert einen schnellen Oberflächenabfluss und beugt somit Hochwasserereignissen wirksam vor. Wälder sind effektive Kohlenstoffspeicher. Sie binden langfristig große Mengen des schädlichen Treibhausgases Kohlendioxid (CO2) und tragen dadurch zu einer wesentlichen Reduktion des Kohlendioxidgehaltes der Atmosphäre bei. Der Wald kämmt mit seinen Baumkronen große Mengen Feinstaub und Ruß aus und minimiert in Siedlungsnähe Lärm- und Schallbelastungen von Verkehrswegen. Bewaldete Hanglagen und Wälder der Mittel- und Hochgebirge schützen vor Bodenerosion, Steinschlag, Muren und Lawinen. Intakte Waldgebiete bieten Raum für Erholungs- und Freizeitaktivitäten und sind ein wesentlicher Faktor für einen sanften und naturverträglichen Tourismus, gerade in ländlich strukturierten Gebieten. Eine vorbildliche, integrative Forstwirtschaft mit den definierten Naturschutzstandards erfüllt alle wesentlichen Schutz- und Nutzfunktionen des Waldes. Private Waldbesitzer sind durch die Landesforstverwaltungen bei Maßnahmen, die den Schutz- und Nutzfunktionen in besonderer Weise dienen, kostenfrei zu beraten und finanziell zu fördern. Waldästhetik Wälder besitzen einen Eigenwert und sind nicht beliebig belastbar. Sie wirken landschaftsprägend und vermitteln dem Menschen unbewusst wichtige Grundbedürfnisse: Schutz, Heimatgefühl und Identität. Infrastrukturelle Eingriffe, wie Siedlungs-, Gewerbebauten und der Verkehrswegebau, verändern ihr prägendes Bild. Auch wenn es keine objektiv messbaren Kriterien für die Schönheit von Landschaften geben kann, müssen zusammenhängende Waldgebiete die bisher infrastrukturell nur gering beeinträchtigt wurden, in ihrer Größe, Geschlossenheit und mit ihrem charakteristischen Landschaftsbild bewahrt werden. Weitere Fragmentierungen und sonstige Eingriffe sind zu stoppen bzw. nur auf zwingend gesellschaftlich notwendige Baumaßnahmen zu beschränken. Aktuell schaffen der Bau und Betrieb von Windrädern in Waldgebieten optisch und landschaftsästhetisch stark bedrängende und belastende Verhältnisse. Windräder zerstören das Erscheinungsbild ganzer Waldlandschaften und vermitteln ihnen den Charakter eines Industrieraumes. Ihre Dominanz mit Gesamthöhen von über 200 m verstärkt aufgrund der Bevorzugung exponierter Waldstandorte diesen Eindruck. Der Bau von Windrädern im Wald schädigt die Biodiversität, den Erholungswert und die landschaftsästhetische Funktion von Waldlandschaften. Er ist sowohl in öffentlichen, als auch in privaten Wäldern grundsätzlich zu untersagen../. 5