Liebe Mitglieder! Konkret bedeutet dies:



Ähnliche Dokumente
Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren

Gesetzesänderungen «Nominee», Entwurf

Monitoring-Service Anleitung

Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit?

Inhaltsübersicht Produktinformationsblatt zur Jahres-Reiserücktritts-Versicherung der Europäische Reiseversicherung AG

Einkaufsführer Hausverwaltung Was Sie bei Suche und Auswahl Ihres passenden Verwalters beachten sollten

Die Post hat eine Umfrage gemacht

Professionelle Seminare im Bereich MS-Office

Kann ich die Prämien für die private Lebensversicherung als Betriebsausgaben von der Steuer absetzen?

Versicherungspflicht der Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften

Schärfere Haftung in Sachen Umwelt.

Berufshaftpflicht für Steuerberater

40-Tage-Wunder- Kurs. Umarme, was Du nicht ändern kannst.

Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft:

Alle gehören dazu. Vorwort

Damit auch Sie den richtigen Weg nehmen können die 8 wichtigsten Punkte, die Sie bei der Beantragung Ihrer Krankenversicherung beachten sollten:

Schutz am Arbeitsplatz. Wir schaffen das.

Krankenkassenwahl: Nicht nur eine Frage des Beitragssatzes

PKV-Info. Lohnt der Wechsel innerhalb der PKV?

JAN HÖNLE. Checkliste Tierversicherungen

GEGENÜBERSTELLUNG PRODUKTINFORMATIONSBLATT

Abschrift. Zur Optionspflicht, welche für Sie am eingetreten ist, weisen wir Sie auf folgendes hin:

Bericht des Aufsichtsrats der Österreichische Staatsdruckerei Holding AG FN s

Wichtig ist die Originalsatzung. Nur was in der Originalsatzung steht, gilt. Denn nur die Originalsatzung wurde vom Gericht geprüft.

Lassen Sie sich dieses sensationelle Projekt Schritt für Schritt erklären:

Vermögensschadenshaftpflichtversicherung

Online bezahlen mit e-rechnung

Welchen Weg nimmt Ihr Vermögen. Unsere Leistung zu Ihrer Privaten Vermögensplanung. Wir machen aus Zahlen Werte

In diesem Tutorial lernen Sie, wie Sie einen Termin erfassen und verschiedene Einstellungen zu einem Termin vornehmen können.

Lineare Gleichungssysteme

Familienversicherung. Voraussetzungen für die beitragsfreie Familienversicherung 2015.

MY-CAREER-HOMEPAGE.com

Meet the Germans. Lerntipp zur Schulung der Fertigkeit des Sprechens. Lerntipp und Redemittel zur Präsentation oder einen Vortrag halten

Sicherheit für eine unbeschwerte Zukunft: Jetzt gibt es 2 Versicherungen, die Sie doppelt entlasten!

Leitbild. für Jedermensch in leicht verständlicher Sprache

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Outlook. sysplus.ch outlook - mail-grundlagen Seite 1/8. Mail-Grundlagen. Posteingang

Wir machen neue Politik für Baden-Württemberg

icloud nicht neu, aber doch irgendwie anders

Kfz-Versicherung für Fahranfänger. mit der Lizenz zum Fahren

Reglement Mediator SAV / Mediatorin SAV

Informationen zur Prüfung Geprüfter Handelsfachwirt (IHK)/Geprüfte Handelsfachwirtin (IHK)

Kaufvertrag über ein gebrauchtes Kraftfahrzeug

INFORMATIONSBLATT. Wohnsitzwechsel. Vorwort

Merkblatt Fondsgebundene Lebens- oder Rentenversicherung abgeschlossen Was nun?

Das große ElterngeldPlus 1x1. Alles über das ElterngeldPlus. Wer kann ElterngeldPlus beantragen? ElterngeldPlus verstehen ein paar einleitende Fakten

Welche Versicherungen brauchen Sie als Student oder Auszubildender?

Der Kalender im ipad

Dieser Ablauf soll eine Hilfe für die tägliche Arbeit mit der SMS Bestätigung im Millennium darstellen.

Eva Douma: Die Vorteile und Nachteile der Ökonomisierung in der Sozialen Arbeit

Novell Client. Anleitung. zur Verfügung gestellt durch: ZID Dezentrale Systeme. Februar ZID Dezentrale Systeme

Wichtige Forderungen für ein Bundes-Teilhabe-Gesetz

Teilnahmebedingungen für Guidefinder Gewinnspiele und Rabattaktionen

Der Kontowecker: Einrichtung

Anmeldung zum Triathlon Camp 2014 auf Fuerteventura Seite 1

BETRIEBS- KRANKENKASSE

Anmeldeverfahren. Inhalt. 1. Einleitung und Hinweise

Datum Ausgabe 05/2009

Kostenstellen verwalten. Tipps & Tricks

Anleitung über den Umgang mit Schildern

Wie erreiche ich was?

1 Einleitung. Lernziele. automatische Antworten bei Abwesenheit senden. Einstellungen für automatische Antworten Lerndauer. 4 Minuten.

Gesetzliche Unfallversicherung in der Berufsgenossenschaft

ALEMÃO. Text 1. Lernen, lernen, lernen

Kontakt. Telefon 0043-(0) Mobil 0043-(0)

WSW Energie & Wasser AG, Wuppertal Kündigung der Gaslieferverträge

L10N-Manager 3. Netzwerktreffen der Hochschulübersetzer/i nnen Mannheim 10. Mai 2016

Ihre Informationen zum neuen Energieausweis.

Dann zahlt die Regierung einen Teil der Kosten oder alle Kosten für den Dolmetscher.

ANLEITUNG ZUR ERSTANMELDUNG ONLINE AN DER UNIVERSITÄT WIEN (FÜR ERASMUS-STUDIERENDE)

ENTWURF. Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages

Leichte-Sprache-Bilder

Sie möchten beruhigt in die Zukunft blicken Wir bieten flexiblen und günstigen Schutz.

TESTEN SIE IHR KÖNNEN UND GEWINNEN SIE!

Euler Hermes CAP/CAP+

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Kommunikations-Management

Der vorliegende Konverter unterstützt Sie bei der Konvertierung der Datensätze zu IBAN und BIC.

Robert Günther Versicherungsmakler

59c Zulassung als Rechtsanwaltsgesellschaft, Beteiligung an beruflichen Zusammenschlüssen

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014

Statuten in leichter Sprache

AUF LETZTER SEITE DIESER ANLEITUNG!!!

Änderungen zum Jahreswechsel 2010

Ich kann auf mein Einkommen nicht verzichten. Die BU PROTECT Berufsunfähigkeitsversicherung.

Finanzdienstleistungen

Zeichen bei Zahlen entschlüsseln

Letzte Krankenkassen streichen Zusatzbeiträge

Mitteilung nach 28 Abs. 4 VVG über die Folgen bei Verletzungen von Obliegenheiten im Versicherungsfall

Elternzeit Was ist das?

Berechtigungen im Kalender Anleitung für die Rechtevergabe im Outlook Kalender FHNW, Services, ICT

L 04 12/15 A N T R A G A U F I N V A L I D I T Ä T S V E R S O R G U N G F Ü R Z A H N Ä R Z T E

Alltag mit dem Android Smartphone

Handbuch zur Anlage von Turnieren auf der NÖEV-Homepage

Ihre Joker für eine entspannte Vorsorge

Arbeitslos Wohnen in den Niederlanden, Arbeiten in Deutschland

Schnellstart - Checkliste

Mehr Arbeits-Plätze für Menschen mit Behinderung auf dem 1. Arbeits-Markt

Das sogenannte Beamen ist auch in EEP möglich ohne das Zusatzprogramm Beamer. Zwar etwas umständlicher aber es funktioniert

Transkript:

Liebe Mitglieder! Wie schon vor einigen Wochen im Zusammenhang mit unserem Informationsschreiben zur Berufshaftpflichtversicherung angekündigt, möchten wir Ihnen/Euch die wichtigsten Informationen dazu noch einmal zusammenfassen und im Anschluss daran unser Angebot einer gesetzeskonformen Versicherung, wie wir es mit der Wiener Städtischen Versicherung ausgehandelt haben, unterbreiten. Das neue Psychologengesetz (PG 2013, 39, siehe Anhang) schreibt im Rahmen der Neuregelungen der Berufspflichten von Klinischen und Gesundheits-PsychologInnen verpflichtend vor, im Zusammenhang mit ihrer eigenverantwortlichen Berufsausübung eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen und gegebenenfalls nachzuweisen, die folgende Kriterien erfüllt: 1. Sie muss bei einem in Österreich zugelassenen Versicherer abgeschlossen werden 2. Die Mindestversicherungssumme (= Mindestdeckungssumme) pro Versicherungsfall muss mindestens 1 Mio. Euro betragen 3. Die Haftungshöchstgrenze darf das Dreifache davon nicht unterschreiten (d.h. muss drei Versicherungsfälle pro Jahr decken) 4. Die Nachhaftung (d.h. die Haftung für Versicherungsfälle, die während der Dauer des Versicherungsverhältnisses entstanden, aber erst nach dessen Ende geltend gemacht werden) muss unbegrenzt sein, d.h. sie darf weder ausgeschlossen noch zeitlich begrenzt werden 5. Der Versicherungsvertrag muss dem BM für Gesundheit jederzeit nachgewiesen werden können 6. Für den Versicherer besteht ebenfalls Auskunftspflicht gegenüber dem BM für Gesundheit, insbesondere in Bezug auf Änderungen und Beendigung des Versicherungsverhältnisses. Konkret bedeutet dies: Personen, die den Beruf eigenverantwortlich ausüben (und zwar unabhängig davon, ob die Tätigkeit freiberuflich oder im Anstellungsverhältnis ausgeübt wird), müssen einen Einzelversicherungsvertrag mit einer Mindestversicherungssumme von 1 Mio. Euro und unbeschränkter Nachhaftung abschließen (Eigene Polizze auf den eigenen Namen!). Die bisher übliche Mitversicherung im Rahmen einer Gruppenversicherung, wie es auch die GkPP angeboten hat, ist nach einhelliger Rechtsansicht des BM für Gesundheit und namhafter ExpertInnen der Versicherungswirtschaft nicht konform mit den neuen Bestimmungen, da a) bei Gruppenversicherungen die Nachhaftung ausgeschlossen ist (siehe Pkt.4) und

b) die Möglichkeiten von Versicherer und Versicherten, ihren Nachweisverpflichtungen (Pkte. 5 und 6) nachzukommen, eingeschränkt ist, weil das Bestehen der Versicherung an die aufrechte Mitgliedschaft bei der versicherten Gruppe gebunden ist. ACHTUNG! Diese nicht gesetzeskonformen Einschränkungen gelten auch für das Zusatzangebot für klinisch- und gesundheitspsychologisch tätige PsychotherapeutInnen, das ein Psychotherapie- Berufsverband derzeit anbietet! Aufgrund von Übergangsbestimmungen ( 48 Abs 7 PG, siehe Anhang) und unterschiedlichen Inkrafttretensbestimmungen (siehe u.a. 50) treffen diese neuen Regelungen verschiedene Personengruppen unterschiedlich: A) Personen, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des PG 2013 (d.h. am 1. Juli 2014) bereits in die Listen der Klinischen bzw. Gesundheits-PsychologInnen eingetragen waren, müssen nicht sofort eine Versicherung nach den neuen Bestimmungen abschließen, sondern haben bis zum 31. Dezember 2015 Zeit, eine solche Versicherung abzuschließen und dem BM für Gesundheit nachzuweisen. Wer bereits über eine Gruppenversicherung versichert ist, kann daher bis zum Ende der Übergangsfrist auch in dieser verbleiben. B) Personen, die erst nach dem 1. Juli 2014 in die Listen der Klinischen bzw. Gesundheits- PsychologInnen eingetragen werden, haben den Abschluss der Versicherung bereits bei der Eintragung nachzuweisen, sofern die Aufnahme einer eigenverantwortlichen Berufsausübung beabsichtigt ist ( 39 Abs 1). C) Personen, die nach dem 25. Oktober 2013 (Zeitpunkt des Inkrafttretens von 39, siehe 50) in die Listen der Klinischen bzw. Gesundheits-PsychologInnen eingetragen worden sind, müssten die rechtskonforme Versicherung auf Verlangen dem BM für Gesundheit nachweisen können, da sie aber ansonsten unter die Übergangsbestimmungen des 48 fallen, herrscht beträchtliche Rechtsunsicherheit, sodass es eher unwahrscheinlich ist, dass das BM ein solches Verlangen vor Ablauf der Übergangsfrist nach 48 Abs 7 aussprechen wird. D) Personen, die sich in Ausbildung für Klinische bzw. Gesundheits-Psychologie befinden, und zwar egal, ob nach PG 1990 oder PG 2013, sind nicht zur eigenverantwortlichen Berufsausübung berechtigt und daher nicht verpflichtet, eine Versicherung nach 39 abzuschließen; dasselbe gilt für alle anderen PsychologInnen, die keine GPL/KPL sind (z.b. für A&O-PsychologInnen, sowie noch - PsychotherapeutInnen mit Psychologie-Abschluss). Derzeit sind etliche sehr unterschiedliche Versicherungsangebote im Umlauf. Abgesehen von Gruppenversicherungsangeboten (Kennzeichen: Mitversicherung bei einer Gruppe oder einem Verband, deren oder dessen Mitglied man ist, unter einer gemeinsamen Polizzennummer, Versicherung endet automatisch mit Ausscheiden aus der Gruppe oder dem Verband, in der Regel Ausschluss der Nachhaftung) gibt es Angebote über echte Einzelversicherungen, die lediglich über Berufsverbände, aber auch über Gewerkschaften oder Makler vermittelt werden. Die unterschiedlichen Prämienhöhen kommen dabei über Rabatte zustande, die die Versicherer den vermittelnden Organisationen oder Personen gewähren, wobei die Rabatte den Vermittlungsanteil an der Prämie reduzieren; diese Rabatte werden daher in der Regel nur Personen angeboten, die in einem besonderen Verhältnis zum Vermittler stehen, etwa durch Mitgliedschaft bei der vermittelnden Organisation oder durch das Einräumen von Generalvollmachten an den vermittelnden Makler. Weiters hängen die Rabatte von der angebotenen Vertragslaufzeit ab, die, soweit wir das überblicken können, bei den meisten Angeboten 10 Jahre beträgt. Sollte man die Versicherung vorher beenden wollen (etwa, weil man den Versicherer wechseln will, in Pension oder Karenz geht, oder die eigenverantwortliche Berufsausübung ein- oder ruhend stellt) so ist bei den meisten Angeboten innerhalb der ersten drei Jahre ein Prämienzuschlag nachzuzahlen, danach ist

der Ausstieg meist zuschlagsfrei. Von vornherein z.b. eine einjährige Laufzeit, die dann jeweils jährlich erneuert werden muss, zu vereinbaren, kommt sehr viel teurer. GkPP-Angebote für Berufshaftpflichtversicherung NEU: Die nachstehende Angebotspalette, die die GkPP mit Unterstützung einer sehr versierten Maklerin mit ihrem alten und neuen Partner, der Wiener Städtischen Versicherung, ausverhandelt hat, folgt ebenfalls dem oben geschilderten Procedere, d.h., die genannten Jahresprämien sind bereits für GkPP-Mitglieder zulasten unseres Vermittlungsanteils rabattiert. Für alle Varianten der Berufshaftpflichtversicherung gilt: - Einzelpolizze auf den eigenen Namen zur Gewährleistung der Nachweispflicht, damit individuelle Laufzeit - Versicherungsschutz für eigenverantwortliche klinisch- bzw. gesundheitspsychologische Tätigkeit i.s. des PG 2013 einschließlich der Tätigkeit von Personen, die dem/r VersicherungsnehmerIn fachlich unterstellt und weisungsgebunden sind, und deren Tätigkeit er/sie verantwortet, sowie darüberhinausgehend - eigenverantwortliche psychotherapeutische Tätigkeit i.s. des PthG 1990, mediatorische Tätigkeit i.s. des ZivMedG, Supervision und arbeits- und organisationspsychologische Tätigkeit - zehnjährige Vertragslaufzeit mit zuschlagsfreiem Ausstieg nach dem dritten Jahr - Weiterführung der Versicherung unabhängig von der Mitgliedschaft bei der GkPP - unbeschränkte Nachhaftung Angebotsvarianten Berufshaftpflichtversicherung (rabattierte Jahresprämien für GkPP-Mitglieder): - Grundvariante gem. 39 PG 2013, Mindestdeckung 1 Mio. : 93,50 Varianten für die freiwillige Höherversicherung der Mindestdeckung nach: - Variante 1,5 Mio. 99,- - Variante 2 Mio. 110,50 - Variante 3,5 Mio. 131,75 - Variante 5 Mio. 144,50 Zusatzangebot Berufsrechtsschutzversicherung (gilt nur in Kombination mit einer der oben angeführten Haftpflichtversicherungsvarianten): ist nicht gesetzlich verpflichtend vorgeschrieben, günstig bei Strafverfolgung im Zusammenhang mit der Berufsausübung 36,- Jahresprämie Wichtiger Hinweis zur bisherigen Gruppenversicherung der GkPP: Aufgrund der Übergangsfrist bis zum 31. 12. 2015 wird die Gruppenversicherung bis zum Ende des nächsten Gruppenversicherungsjahres (28. 2. 2015) jedenfalls für diejenigen Mitglieder, die dies wünschen, unverändert weitergeführt. Tipps für Ihre/Eure Vorgangsweise und Entscheidungsfindung (je nach Zugehörigkeit zu den oben beschriebenen Personengruppen A-D):

Personengruppe A ist erst ab 31 12. 2015 verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung gem. 39 PG 2013 nachzuweisen, d.h., sie kann den bisherigen Status (unversichert oder gruppenversichert) vorerst beibehalten, um dann rechtzeitig vor Ablauf des Jahres 2015 die Versicherung NEU abzuschließen; der Abschluss einer Einzelversicherung NEU ist davor prinzipiell zu jedem beliebigen Zeitpunkt individuell möglich; auch bisher Gruppenversicherte (das laufende GkPP- Gruppenversicherungsjahr endet am 28. 2. 2014) können jetzt bereits umsteigen. Unversicherte aus dieser Personengruppe können jedoch auch überbrückungsweise in die Gruppenversicherung eintreten, welche noch bis 28. 2. 2015 weitergeführt wird, und danach in die gesetzeskonforme Einzelversicherung umsteigen. Die Versicherungspflicht gem. 39 PG 2013 entfällt zudem, wenn die eigenverantwortliche Berufsausübung beim BM für Gesundheit ruhend gestellt wird. Dies sollte man sich aber gründlich überlegen! Personengruppe B (auch Personen, die sich derzeit noch nach PG 1990 in Ausbildung befinden, aber erst nach dem 1. 7. 2014 einreichen können) muss bereits anlässlich der Eintragung in die Listen der Klinischen bzw. Gesundheits-PsychologInnen das Vorliegen einer gesetzeskonformen Versicherung nachweisen, sofern die eigenverantwortliche Berufsausübung nicht gleichzeitig ruhend gestellt wird. Ein wenn auch vorübergehender Einstieg in die Gruppenversicherung bringt dieser Personengruppe wenig (siehe unten) bis nichts. Für Personengruppe C ist die Lage derzeit am schwierigsten: Aufgrund der unsauberen Gesetzeslage ( 39 PG 2013 ist bereits in Kraft, die dazu gehörige Übergangsbestimmung des 48 Abs. 7 noch nicht) könnte man annehmen, dass für sie dasselbe gilt wie für Personengruppe A, auf der sicheren Seite, egal welche Gesetzesauslegung zum Tragen kommt, ist man jedoch eher mit einem baldigen Abschluss einer Versicherung NEU. Dieser Umstand führt dazu, dass diese Gruppe am heftigsten zu einem baldigen Abschluss gedrängt wird Personengruppe D ist nicht von den Bestimmungen des 39 PG 2013 betroffen, es kann sich jedoch als sinnvoll erweisen, freiwillig welche Variante einer Haftpflichtversicherung auch immer abzuschließen. Derzeit zeichnet sich ab, dass z.b. AusbildungskandidatInnen für GPL/KPL dazu genötigt werden, das Vorliegen einer Versicherung nachzuweisen, um überhaupt einen (Taschengeld-)Ausbildungsplatz zu bekommen. Es bedarf noch dringender Klärung, wieweit eine solche Vorgangsweise von Praxisausbildungseinrichtungen überhaupt (arbeitsrechtlich) legal ist. Für A&O-PsychologInnen kann es sich insbesondere im Zusammenhang mit umfassenden Aufträgen bei großen Firmen als empfehlenswert erweisen, einen Versicherungsvertrag mit einer höheren Mindestdeckung abzuschließen. Für PsychotherpeutInnen mit Psychologieabschluss ist vorerst (die Versicherungspflicht für PsychotherapeutInnen wird wohl recht bald kommen) eine Gruppenversicherung, die auch psychotherapeutische Tätigkeit einschließt, wie die von der GkPP angebotene, ausreichend. Wir raten dringend, beim Entscheidungsprozess (Pro/Kontra Versicherung, wenn ja, welches Angebot am Markt) eine gründliche (Gesamt)Kosten/(Gesamt)Nutzenrechnung anzustellen; die meisten Angebote sind der Höhe nach vielleicht billiger als andere, aber dafür mit kostenpflichtigen Mitgliedschaften oder anderen Haken, etwa Generalvollmachten über alle Versicherungsangelegenheiten verbunden. Zum Schluss die Bitte um Eure/Ihre Rückmeldung: 1. Wenn Sie/Du bisher bei der GkPP-Gruppenversicherung versichert waren/warst, bitten wir Sie/Dich um Rückmeldung bis 21. Februar 2014, ob Sie i) ein weiteres Jahr (bis 28. 2. 2015) darüber versichert bleiben wollen, ii) ohne weitere Versicherung ausscheiden wollen oder

iii) gleich in eine Einzelversicherung umsteigen wollen. In letzterem Fall senden wir Ihnen die Antragsunterlagen für die Versicherung umgehend zu. 2. Wenn Sie/Du bisher nicht versichert waren/warst, aber überbrückungsweise in die Gruppenversicherung eintreten möchten/möchtest, bitten wir ebenfalls um Rückmeldung. Der Eintritt in die Gruppenversicherung ist auch nach dem 1. 3. 2014 möglich, das Versicherungsjahr dauert jedoch in jedem Fall bis zum 28. 2. 2015. Eine Reduktion der Prämie ist nicht möglich. 3. Wenn Sie/Du bisher nicht versichert waren/warst, aber nun die Einzelversicherung neu abschließen möchten/möchtest, senden wir Ihnen/Dir die Antragsunterlagen dafür auf Anfrage gerne zu. Da die Laufzeit beim Einzelvertrag individuell ist, ist dies jederzeit möglich. Zu guter Letzt: Wie Sie/Ihr seht, haben wir lange und gründlich recherchiert und lange und gründlich verhandelt. Wir sind überzeugt, Ihnen/Euch hiermit umfassende Information und ein absolut seriöses und gutes Angebot zu liefern. Andrea Birbaumer (Obfrau) Reinhilde Trinks (Geschäftsführerin) Alle Rückmeldungen bitte mit dem Betreff Versicherung an Frau Koller: buero@gkpp.at Anhang Die genannten Paragraphen im PG 2013 im vollen Wortlaut: Berufshaftpflichtversicherung 39. (1) Berufsangehörige haben vor Aufnahme ihrer eigenverantwortlichen Berufsausübung zur Deckung der aus der Berufsausübung entstehenden Schadenersatzansprüche eine Berufshaftpflichtversicherung bei einem zum Geschäftsbetrieb in Österreich berechtigten Versicherer abzuschließen und diese während der Dauer ihrer Berufsberechtigung aufrechtzuerhalten. (2) Für den Versicherungsvertrag muss Folgendes gelten: 1. die Mindestversicherungssumme hat für jeden Versicherungsfall zur Deckung der aus der gesundheitspsychologischen und/oder klinisch-psychologischen Berufsausübung entstehenden Schadenersatzansprüche eine Million Euro zu betragen. Eine Haftungshöchstgrenze darf pro einjähriger Versicherungsperiode das Dreifache der Mindestversicherungssumme nicht unterschreiten, 2. der Ausschluss oder eine zeitliche Begrenzung der Nachhaftung des Versicherers ist unzulässig. (3) Die Versicherer sind verpflichtet, dem Bundesminister (der Bundesministerin) für Gesundheit unaufgefordert und umgehend jeden Umstand zu melden, der eine Beendigung oder Einschränkung des Versicherungsschutzes oder eine Abweichung von der ursprünglichen Versicherungsbestätigung bedeutet oder bedeuten kann, und auf Verlangen des Bundesministers (der Bundesministerin) für Gesundheit über solche Umstände Auskunft zu erteilen. (4) Die Berufsangehörigen haben dem Bundesminister (der Bundesministerin) für Gesundheit auf dessen (deren) Verlangen den entsprechenden Versicherungsvertrag jederzeit nachzuweisen. Übergangsbestimmungen 48. (7) Berufsangehörige, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Bundesgesetzes in die jeweilige Berufsliste eingetragen sind, haben bis längstens 31.12.2015 eine Berufshaftpflichtversicherung gemäß

39 abzuschließen. Die Versicherer haben dem Bundesministerium für Gesundheit eine Liste über die bei ihnen versicherten Berufsangehörigen, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Bundesgesetzes bereits in die Berufslisten eingetragen waren, zum Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung längstens binnen zwei Jahren ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Bundesgesetzes vorzulegen. Vollzugs- und Inkrafttretensbestimmungen 50. (4) Es treten in Kraft: 1. mit 25. Oktober 2013 die 32 Abs. 6, 39 sowie 40 Abs. 6,