PARKHÄUSER - GARAGEN

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Transkript:

VORLESUNGSUNTERLAGEN PARKHÄUSER - GARAGEN Dipl..-Ing. Dr. Anton PECH AUSGABE 05-2014

PARKHÄUSER - GARAGEN 01 PROBLEMATIK VERKEHR 02 PROJEKTSPEZIFISCHE PLANUNGSGRUNDLAGEN 03 GESETZLICHE RAHMENBEDINGUNGEN 04 ENTWURFSGRUNDLAGEN GARAGE 05 ENTWURF BAUWERK 06 MECHANISCHE PARKSYSTEME 07 OBERFLÄCHENGESTALTUNG 08 TECHNISCHE AUSRÜSTUNG 09 BENÜTZUNG UND BETRIEB 10 AUSFÜHRUNGSBEISPIELE 11 EINZELVORTRÄGE 01 PROBLEMATIK VERKEHR 01.1 Motorisierung 000.0.0 01.20.0 Verkehrsströme UNTERKAPITEL 01.3 Ruhender Verkehr, Stellplätze

01 PROBLEMATIK VERKEHR 01.1 Motorisierung 01 PROBLEMATIK VERKEHR 01.1 Motorisierung 01 PROBLEMATIK VERKEHR 01.1 Motorisierung PROBLEMATIK VERKEHR 1909 RAMBUSCHEK Anlage, Einrichtung und Betrieb von Garagen sind Fragen, die für jeden Automobilbesitzer von großer Bedeutung sind und die schon bei Anschaffung eines Wagens berücksichtigt werden sollten. 1925 MÜLLER Je mehr ein Kraftwagen vom Luxusbeförderungsmittel eines kleinen begüterten Kreises zum beruflichen Verkehrsmittel breiter Bevölkerungsschichten sich entwickelt, desto brennender wird die Frage seiner Unterbringung. Dies gilt in gleicher Weise für den einzelnen Wagen im Villenvorort wie für die große Zahl von Automobilen im Inneren der Stadt. Die noch vielfach anzutreffende behelfsmäßige Unterbringung in Ställen, Remisen, auf dunklen Plätzen oder Höfen, wo sie den Besitzern am wenigsten im Wege sind, entspricht nicht mehr den heutigen Anforderungen.... Ja, im Grunde ist die Lösung der Garagenfrage eigentlich mit eine unerlässliche Voraussetzung der Verkehrsregelung und damit die zuerst zu erfüllende Forderung. 01 PROBLEMATIK VERKEHR 01.1 Motorisierung PROBLEMATIK VERKEHR 1925 KOCH Da im Verkehrsleben bei einem vorliegenden Bedürfnis selbst bei noch so starken Krisen eine Rückentwicklung nicht eintritt, können wir also damit rechnen, dass über kurz oder lang Automengen, und dies vor allem in den Großstädten, erscheinen werden, die noch vor wenigen Jahren phantastisch waren. 1931 CONRADI Die Zahl der Automobile ist ständig im Wachsen begriffen. Das Kraftfahrzeug ist zum Gebrauchsgegenstand geworden. Mit dieser Entwicklung des Fahrzeugbaues konnte aus manigfaltigen Gründen der Garagenbau nicht Schritt halten.

01 PROBLEMATIK VERKEHR 01.1 Motorisierung PROBLEMATIK VERKEHR 1937 MÜLLER Der Flächen- und Raumhunger für die ruhenden Fahrzeuge ist eine Eigenart des Kraftverkehrs. Bei der Lösung der Aufgabe handelt es sich keineswegs nur um rein bautechnisch-konstruktive Fragen, sondern, wenn man das Problem in seiner Gesamtheit betrachtet, um solche des Verkehrsstädtebauers.... Der ruhende Verkehr schlägt die Brücke zwischen den beiden Grundelementen einer Stadt, zwischen den Straßen und den Hochbauten. 1953 VAHLEFELD, JACQUES Für zahlreiche Kraftwagenhalter sind im Zusammenhang mit den Fahrzeugen fast ausschließlich die mit dem Verkehr selbst verbundenen Umstände von Interesse, weniger aber jene bei der Ruhestellung der Fahrzeuge.... Meist wurde früher vor der Anschaffung eines Wagens ein entsprechender Platz zur Einstellung auf dem zu eigenen Zwecken genutzten Grund hergerichtet, während sich heute viele Fahrzeugbesitzer erst nach dem Wagenkauf um einen Stellplatz kümmern. 01 PROBLEMATIK VERKEHR 01.1 Motorisierung MOTORISIERUNG ist im Allgemeinen der Ausstattungsstand und die Nutzung von Kraftfahrzeugen innerhalb eines Landes. Sie wird vom Wunsch der Menschen nach einem eigenen Verkehrsmittel und dessen Gebrauch zur Fortbewegung getragen. MOTORISIERUNGSGRAD gibt an, wie viele Fahrzeuge (PKW, LKW, Motorräder etc.) auf 1000 Einwohner einer bestimmten Region entfallen. MOTORISIERUNGSGRADE [PKW PRO 1000 EINWOHNER] Staat/Region Motorisierungsgrad Jahr Motorisierungsgrade in Österreich 2003 VR China 7 1999 Syrien 9 1999 Israel 229 1999 Libanon 349 1999 Dänemark 351 2001 Spanien 451 2001 Schweden 454 2001 Belgien 456 2001 Großbritannien 465 2001 Frankreich 485 2001 Österreich 505 2003 Deutschland 541 2003 Italien 574 2001 USA 777 1999 01 PROBLEMATIK VERKEHR 01.1 Motorisierung MOTORISIERUNGSGRADE [PKW PRO 1000 EINWOHNER]

01 PROBLEMATIK VERKEHR 01.1 Motorisierung MOTORISIERUNGSZIFFER drückt aus, wie viele Personen einer bestimmten Region auf ein dort angemeldetes Fahrzeug (KFZ etc.) entfallen. MOTORISIERUNGSDICHTE liefert die Anzahl der Fahrzeuge bezogen auf eine bestimmte Fläche (Siedlungsfläche, Verkehrsfläche etc.). VOLLMOTORISIERUNG wird die Tatsache verstanden, dass auf jede Familie ein PKW entfällt, dies entspricht einem Motorisierungsgrad von 360 400 PKW/1000 Einwohner. MOTORISIERUNGSPROGNOSEN stellen eine Schätzung der Weiterentwicklung der Motorisierung dar und sollten nicht mit Verkehrsprognosen (Vorhersage des Verkehrsaufkommens) verwechselt werden. Grundsätzlich kann in zwei Arten von Prognosemethoden unterschieden werden. Trendprognosen beruhen auf Extrapolation unter Verwendung mathematischer Funktionen und Berücksichtigung von Sättigungswerten. Bei den Modellprognosen finden neben dem Parameter Zeit auch andere Einflussfaktoren (Wirtschaftswachstum, Rohstoffangebot, Umweltbewusstsein etc.) Eingang in die Vorhersage. 01 PROBLEMATIK VERKEHR 01.1 Motorisierung BESTANDSSTATISTIK KFZ ÖSTERREICH 1920-2007 KRAFTFAHRZEUGBESTAND kann den Bestandsstatistiken des Österreichischen Statistischen Zentralamtes entnommen werden. In ihnen wird bei der Fahrzeugart unterschieden in Krafträder, PKW, Kombi, LKW und Tankwagen, Omnibusse, Zugmaschinen und Sonderfahrzeuge und in die Regionen gesamtes Bundesgebiet und Bundesländer bis zu den einzelnen Zulassungsbehörden. 01 PROBLEMATIK VERKEHR 01.1 Motorisierung KFZ-BESTAND ÖSTERREICH 2008

01 PROBLEMATIK VERKEHR 01.2 Verkehrsströme 01 PROBLEMATIK VERKEHR 01.2 Verkehrsströme 01 PROBLEMATIK VERKEHR 01.2 Verkehrsströme VERHALTENSORIENTIERTER VERKEHR Die Unterteilung des Verkehrs nach dem Fahrtzweck ergibt sich aus der Vielfalt der Verkehrsbedürfnisse. Eine vorerst grobe Unterscheidung führt zu den drei Hauptgruppen: Arbeitspendlerverkehr, Wirtschaftsverkehr und Freizeitverkehr. FLÄCHENORIENTIERTER VERKEHR Neben dem Fahrtzweck ergibt sich für die Verkehrsplanung als weiteres Verkehrsmerkmal die örtliche Zuordnung von Quelle und Ziel der Fahrt und damit verbunden die verschieden Arten von Verkehrsströmen. Eine Aussage über Verkehrsstromarten ist jeweils an die Festlegung von definierten Gebieten gebunden. 01 PROBLEMATIK VERKEHR 01.2 Verkehrsströme VERHALTENSORIENTIERTER VERKEHR ARBEITS-, BERUFSPENDLERVERKEHR Die Arbeitsbevölkerung (Tagespendler) nützt im innerstädtischen Bereich den öffentlichen Stellplatz am längsten und erhält in den seltensten Fällen hier einen kostengünstigen Stellplatz außerhalb der öffentlichen Verkehrsflächen. Bewohner aus verkehrstechnisch unterversorgten Randgebieten Arbeitsbevölkerung, die das KFZ zur Ausübung ihres Berufes benötigt. WIRTSCHAFTSVERKEHR Quantitativ geringer Stellplatzbedarf, jedoch von besonderer wirtschaftlicher Bedeutung (meist Kurzparker). Durch häufigen Wechsel besteht die Möglichkeit der rationellen Nutzung der Stellplätze. Lieferverkehr Einkaufsverkehr Erledigungsverkehr FREIZEIT-, ERHOLUNGSVERKEHR Zumeist nach der Abendspitze und am Wochenende Kurzparkzonen und Garagen müssen in einem zumutbaren Abstand vom Zielpunkt liegen (z.b. Theater feststehender Zeitpunkt keine Zeit zur Parkplatzsuche Witterungseinfluss).

01 PROBLEMATIK VERKEHR 01.2 Verkehrsströme VERHALTENSORIENTIERTER VERKEHR Ganglinien und Summenlinien des verhaltensorientierten Verkehrs 01 PROBLEMATIK VERKEHR 01.2 Verkehrsströme VERHALTENSORIENTIERTER VERKEHR Tagesganglinien Wien West (Zählstelle Hietzinger Kai) STADTEINWÄRTS STADTAUSWÄRTS 01 PROBLEMATIK VERKEHR 01.2 Verkehrsströme FLÄCHENORIENTIERTER VERKEHR DURCHGANGSVERKEHR ist jener Verkehr, der ein abgegrenztes Gebiet durchfährt, ohne dass zwischen ihm und diesem Gebiet ein ursächlicher Zusammenhang besteht. Eine Beachtung des Durchgangsverkehrs in Verbindung mit der Planung von Parkbauten sollte besonders bei der Lage der Ein und Ausfahrten erfolgen. ZIELVERKEHR Er fährt von außen in ein bestimmtes Zielgebiet ein und beendet hier seine Fahrt mit der Suche nach einem Stellplatz er wird damit ab dem Erreichen seines Zielortes zum Parksuchverkehr. QUELLVERKEHR ist jener Verkehr, der in einem abgegrenzten Gebiet startet und es verlässt. Damit werden für den Ziel bzw. Binnenverkehr Stellplätze frei. BINNENVERKEHR Quelle und Ziel liegen innerhalb des definierten Gebietes. Bei Fahrtantritt wird ein Stellplatz frei, bei Erreichen des Zielortes beginnt die Suche nach einem Stellplatz ( Parksuchverkehr ).

01 PROBLEMATIK VERKEHR 01.2 Verkehrsströme FLÄCHENORIENTIERTER VERKEHR Verkehrsströme 01 PROBLEMATIK VERKEHR 01.2 Verkehrsströme VERKEHRSLENKENDE MASSNAHMEN Verdichtetes Verkehrsaufkommen führt besonders im urbanen Umfeld zur Überlastung der Verkehrssysteme. Verkehrsspitzen bringen dabei den Verkehrsfluss zum Stillstand. Eine auf Systemanalyse und Prognosen aufbauende Verkehrsentwicklungsplanung greift hier steuernd ein, um die Kapazitätsauslastung zu optimieren und die Umweltressourcen weitgehend zu schonen bzw. zu stärken. Trennung des regional orientierten Durchgangs- und Pendlerverkehrs vom städtischen Ziel- und Quellverkehr. Entwicklung von intelligenten Verkehrslösungen, die auf eine hierarchienübergreifende, sanfte und breit angelegte Verkehrsbeeinflussung der Stadtbenützer und ihres Alltagsverhaltens setzt. Ausbau der öffentlichen Nahversorgung zu einem flächendeckenden, alle Bevölkerungsgruppen ansprechenden Transportsystem innerhalb der Stadt einschließlich durchgängiger Anbindungen in die Region. Aufbau eines Parkleitsystems, das ausgehend von einer strukturierten Parkraumbewirtschaftung eine optimale Nutzung der vorhandenen Stellflächen für Fahrzeuge ermöglicht. 01 PROBLEMATIK VERKEHR 01.3 Ruhender Verkehr, Stellplätze 01 PROBLEMATIK VERKEHR 01.3 Ruhender Verkehr, Stellplätze

01 PROBLEMATIK VERKEHR 01.3 Ruhender Verkehr, Stellplätze RUHENDER VERKEHR Die Überlastung durch Verkehr, vor allem in verdichteten Stadtgebieten, ist weltumspannend und längst kein Privileg des hoch entwickelten Wirtschaftraums auf unserem Globus. Der flächenfressende ruhende Verkehr bildet dabei jenen Anteil, der den als Öffentlichkeit wahrgenommenen Raum von Stadt wesentlich mitprägt. Bei den überall stattfindenden Verdichtungsprozessen behindern die Fahrzeuge die komplexen Aufgaben des urbanen Raums zunehmend. Ausgehend von den Stehzeiten, ein Fahrzeug ist durchschnittlich pro Tag weniger als 1 Stunde in Betrieb und rund 23 Stunden irgendwo nutzlos abgestellt, sind es die Langzeitparker, die den lebendigen auf Austausch, Information und Kommunikation hin ausgerichteten öffentlichen Stadtraum vor allem belasten. 01 PROBLEMATIK VERKEHR 01.3 Ruhender Verkehr, Stellplätze UNTERSCHIEDLICHE ANSPRÜCHE AN DEN STRASSENRAUM BEISPIELHAFT 01 PROBLEMATIK VERKEHR 01.3 Ruhender Verkehr, Stellplätze PARKIERUNGSKONZEPTE Das Konzept der autofreien Innenstadt und der Typ der Tiefgarage Der Stadtgürtel um das Stadtzentrum und der Typ des Parkhauses Der Stadtrand und Zonen mit niedriger Dichte und der Typ des Parkplatzes Das Park-and-Ride-System als Umsteigeplatz an der Stadtperipherie Die flexible Nutzung privater Betriebsgaragen außerhalb der Auslastungsspitzen Die Parkraumbewirtschaftung des öffentlichen Straßenraums Die Preissteuerung der Parkgebühren in Relation von Zentrum und Peripherie

01 PROBLEMATIK VERKEHR 01.3 Ruhender Verkehr, Stellplätze NUTZUNG ÖFFENTLICHEN STRASSENRAUMS Die Einrichtung von Grünzonen, Fußgängerzonen, Zonen beruhigten Verkehrs und Spielstraßen zur Verbesserung des Wohnumfelds verringern dabei den Straßenraum für den fließenden und ruhenden Verkehr zusätzlich. In vielen Nebenstraßen konnte, um dem gegenzusteuern durch die großräumige Neuorganisation in Einbahnsysteme und eine Einrichtung von Schrägparkplätzen eine Erhöhung der Stellplatzzahlen erreicht werden. In den Stadtstrukturen des 19. Jahrhunderts oder gar in noch älteren Stadtteilen sind diese Maßnahmen auf Grund der engen Straßenprofile jedoch nur beschränkt umsetzbar. 01 PROBLEMATIK VERKEHR 01.3 Ruhender Verkehr, Stellplätze STELLPLÄTZE IN ALTBAUTEN IM ZUGE VON GENERALSANIERUNGEN INNENHOFFLÄCHE ALS PKW ABSTELLPLATZ 01 PROBLEMATIK VERKEHR 01.3 Ruhender Verkehr, Stellplätze AUSFÜHRUNGSBEISPIEL 1: NACHTRÄGLICHER EINBAU STELLPLÄTZE 1070 Wien, Schottenfeldgasse 45 Biedermeierhaus aus dem Jahre 1840 mit Straßen- und zwei Seitentrakten: Garagengröße 427: m² Stellplatzanzahl: 15

01 PROBLEMATIK VERKEHR 01.3 Ruhender Verkehr, Stellplätze AUSFÜHRUNGSBEISPIEL 1: NACHTRÄGLICHER EINBAU STELLPLÄTZE 01 PROBLEMATIK VERKEHR 01.3 Ruhender Verkehr, Stellplätze AUSFÜHRUNGSBEISPIEL 2: NACHTRÄGLICHER EINBAU STELLPLÄTZE 1070 Wien, Schottenfeldgasse 67 Gründerzeithaus mit 5-geschoßigem Straßen-, Seiten- und Hoftrakt: Garagengröße 354: m² Stellplatzanzahl: 18 01 PROBLEMATIK VERKEHR 01.3 Ruhender Verkehr, Stellplätze AUSFÜHRUNGSBEISPIEL 2: NACHTRÄGLICHER EINBAU STELLPLÄTZE

01 PROBLEMATIK VERKEHR 01.3 Ruhender Verkehr, Stellplätze STELLPLÄTZE IN ALTBAUTEN IM ZUGE VON GENERALSANIERUNGEN Hoffläche überdeckt und/oder unterkellert 01 PROBLEMATIK VERKEHR 01.3 Ruhender Verkehr, Stellplätze AUSFÜHRUNGSBEISPIEL 3: NACHTRÄGLICHER EINBAU STELLPLÄTZE 1090 Wien, Lazarettgasse 6 Wohnhausanlage aus den Jahren 1886-1900 mit Straßen- und Hoftrakten Garagengröße 1116: m² Stellplatzanzahl: 44 01 PROBLEMATIK VERKEHR 01.3 Ruhender Verkehr, Stellplätze TIEFGARAGEN UND PARKHÄUSER ALS INITIALZÜNDUNG FÜR STADTERNEUERNDE STRUKTURPLANUNG Quartiersgarage als Hochgarage: Ziel einer solchen Betrachtungsweise ist es, das Problem der nachträglichen Stellplatzschaffung in bestehenden Wohnquartieren bei seiner räumlichen Realisierung in den Gesamtkontext der verkehrsberuhigenden Maßnahmen einzubetten. Abgesehen von den Kleinstsammelgaragen, die sich durch ihre geringe Trakttiefe in eine gründerzeitliche Blockrandbebauung einfügen lassen, ist bei Schwerpunktlösungen auf das Potenzial städtebaulicher Veränderbarkeit von Stadtraum zu achten. Volksgarage als Tiefgarage im Straßenraum: Als Volksgarage wird derzeit in Wien ein Garagenmodell bezeichnet, deren Errichtung über eine Sonderförderung der Stadt Wien erfolgt mit dem Ziel, durch Schaffung von Dauerparkgaragen, meist als Tiefgaragen in den öffentlichen Straßen versenkt, den Fehlbestand an Stellplätzen für die Wohnbevölkerung in den bereits großteils sanierten Stadtbereichen wettzumachen und öffentlichen Straßenraum für die Bewohner zurückzugewinnen.

01 PROBLEMATIK VERKEHR 01.3 Ruhender Verkehr, Stellplätze ANORDNUNGSMÖGLICHKEITEN VON HOCHGARAGEN Freistehende Anordnung: Durch Reduktion der Baublocklänge Hochgarage in Kombination mit neuer Stirnseite Neuschaffung von öffentlichem Raum Wohn- bzw. Spielstraße Stirnseitige Anordnung: Bei Baublocks mit innerer Baufluchtlinie Problemstellung der Querlüftung in den Hof. Einlagerung von Läden bzw. gewerblichen Kleinstbetrieben im EG- Bereich erwünscht Urbanität Stirnseitige Anordnung mit Fremdnutzung: Mit flankierender Fremdnutzung, kritische Problemstellung der Querlüftung in den Hof, gute Einbindung in das städtische Gefüge durch die Ergänzung bzw. Überlagerung einzelner Funktionen. Durchgesteckte Anordnung: Bei langen Baublöcken möglich, umsichtige Planung des Hof- und Straßenraumes notwendig, Problem der Querlüftung in den Hof. 01 PROBLEMATIK VERKEHR 01.3 Ruhender Verkehr, Stellplätze STELLPLÄTZE UNABHÄNGIG VON SANIERTEN ALTHÄUSERN Nutzung von vorhandenen Freiflächen durch den Einbau eines teilversenkten offenen Parkgeschoßes: Vorteil: relativ geringe Kosten, gute städtebauliche Integration Nachteil: Situation nicht oft vorhanden, Stellplatzangebot zu gering durch den Einbau einer überdeckten Tiefgarage: Vorteil: gute städtebauliche Integration Nachteil: Situation nicht oft vorhanden, Stellplatzkosten für Dauerparker ungestützt zu hoch Nutzung des Straßenprofils Tiefgaragen durch den Einbau einer Tiefgarage oder einer voll automatisch betriebenen mechanischen Tiefgarage: Vorteil: keine Grundablösen, gute städtebauliche Integration Nachteil: Kosten bei mechanischen Systemen relativ hoch Errichtung von offenen Hochgaragen Bezirkssammelgaragen Vorteil: kostengünstig, großes Stellplatzangebot Nachteil: längere Fußwege, architektonische Integration in Ensembles problematisch 03 GESETZLICHE RAHMENBEDINGUNGEN 03.1 Definitionen 000.0.0 03.20Städtebauliche 0 UNTERKAPITEL Vorschriften E 03.3 Baulicher Brandschutz 03.4 Verkehrsflächen 03.5 Ausrüstung 03.6 Betriebsvorschriften 03.7 Pflichtstellplätze

03 GESETZLICHE RAHMENBEDINGUNGEN 03.1 Definitionen 03 GESETZLICHE RAHMENBEDINGUNGEN 03.1 Definitionen A D Rechtsvorschrift Wien Gesetz über Anlagen zum Einstellen von KFZ und über Tankstellen, letzte Änderung: 08.09.2004 Niederösterreich NÖ Bautechnikverordnung 1997 Burgenland Reichsgaragenordnung vom 17.02. 1939, letzte Änderung: 01.01.1988 Bauordnung für das Burgenland vom 15.12. 1969, letzte Änderung: 1986 Kärnten Kärntner Bauordnung 1992 Kärntner Bauvorschriften vom 19.06. 1985, letzte Änderung: 1990 Oberösterreich Oberösterreichisches Bautechnikgesetz vom 28.11. 1994 Steiermark Steiermärkisches Baugesetz (LGBl. Nr. 78/2003) Salzburg Salzburger Garagenverordnung vom 10.12. 2003 Tirol Tiroler Bauordnung (LGBl. 35/2005) Vorarlberg Vorarlberger Stellplatzverordnung von 2001 Baden-Württemberg GaVO vom 08.08. 1995, letzte Änderung: 07.07. 1997 Bayern GaV vom 30.11. 1993, letzte Änderung: 03.08. 2001 Berlin GaVO vom 02.09 1998, letzte Änderung: 02.09. 1998 Brandenburg BbgGStV vom 12.10. 1994, letzte Änderung: 29.10. 2001 Bremen Bremische GStV vom 10.11. 1980 Hamburg GaVO vom 17.04. 1990, letzte Änderung: 29.11. 1994 Hessen GaVO vom 16.11. 1995, letzte Änderung: 01.06. 1996 Mecklenburg-Vorpommern GarVO vom 10.11. 1993, letzte Änderung: 20.03. 2001 Niedersachsen GaVO vom 04.09. 1989 Nordrhein-Westfalen GarVO vom 02.11. 1990, letzte Änderung: 20.02. 2000 Rheinland-Pfalz GarVO vom 13.07. 1990, letzte Änderung: 16.12. 2002 Saarland GarVO vom 30.08. 1976 Sachsen SächsGarVO vom 17.01. 1995, letzte Änderung: 07.02. 2000 Sachsen-Anhalt GaVO LSA vom 15.05. 1997, letzte Änderung: 30.09. 2002 Schleswig-Holstein GarVO vom 30.11. 1995, letzte Änderung: 11.03. 2004 Thüringen ThürGarVO vom 28.03. 1995, letzte Änderung: 28.03. 1995 03 GESETZLICHE RAHMENBEDINGUNGEN 03.1 Definitionen AUSZUG RECHTSVORSCHRIFTEN GARAGEN A D Rechtsvorschrift Wien Gesetz über Anlagen zum Einstellen von KFZ und über Tankstellen, letzte Änderung: 08.09.2004 Niederösterreich NÖ Bautechnikverordnung 1997 Burgenland Reichsgaragenordnung vom 17.02. 1939, letzte Änderung: 01.01.1988 Bauordnung für das Burgenland vom 15.12. 1969, letzte Änderung: 1986 Kärnten Kärntner Bauordnung 1992 Kärntner Bauvorschriften vom 19.06. 1985, letzte Änderung: 1990 Oberösterreich Oberösterreichisches Bautechnikgesetz vom 28.11. 1994 Steiermark Steiermärkisches Baugesetz (LGBl. Nr. 78/2003) Salzburg Salzburger Garagenverordnung vom 10.12. 2003 Tirol Tiroler Bauordnung (LGBl. 35/2005) Vorarlberg Vorarlberger Stellplatzverordnung von 2001 Baden-Württemberg GaVO vom 08.08. 1995, letzte Änderung: 07.07. 1997 Bayern GaV vom 30.11. 1993, letzte Änderung: 03.08. 2001 Berlin GaVO vom 02.09 1998, letzte Änderung: 02.09. 1998 Brandenburg BbgGStV vom 12.10. 1994, letzte Änderung: 29.10. 2001 Bremen Bremische GStV vom 10.11. 1980 Hamburg GaVO vom 17.04. 1990, letzte Änderung: 29.11. 1994 Hessen GaVO vom 16.11. 1995, letzte Änderung: 01.06. 1996 Mecklenburg-Vorpommern GarVO vom 10.11. 1993, letzte Änderung: 20.03. 2001 Niedersachsen GaVO vom 04.09. 1989 Nordrhein-Westfalen GarVO vom 02.11. 1990, letzte Änderung: 20.02. 2000 Rheinland-Pfalz GarVO vom 13.07. 1990, letzte Änderung: 16.12. 2002 Saarland GarVO vom 30.08. 1976 Sachsen SächsGarVO vom 17.01. 1995, letzte Änderung: 07.02. 2000 Sachsen-Anhalt GaVO LSA vom 15.05. 1997, letzte Änderung: 30.09. 2002 Schleswig-Holstein GarVO vom 30.11. 1995, letzte Änderung: 11.03. 2004 Thüringen ThürGarVO vom 28.03. 1995, letzte Änderung: 28.03. 1995 03 GESETZLICHE RAHMENBEDINGUNGEN 03.1 Definitionen Garagen, Parkhäuser sind bauliche Anlagen oder Räume, die zum Abstellen betriebsbereiter Kraftfahrzeuge bestimmt sind. Als nicht betriebsbereit gilt ein Kraftfahrzeug, wenn die Batterie ausgebaut und der Treibstofftank entleert ist. Einstellplätze, Abstellplätze, Abstellflächen So werden unbebaute oder nur mit Schutzdächern versehene Flächen bezeichnet, die zum Einstellen von Kraftfahrzeugen bestimmt sind. Stellplatz, Abstellplatz, Einstellplatz ist jene Teilfläche einer Anlage zum Einstellen von Kraftfahrzeugen, die dem Abstellen des einzelnen Fahrzeuges einschließlich seiner Inbetriebnahme sowie dem Öffnen der Türen, des Kofferraumes und der Motorhaube dient. Nebenanlagen sind sonstige Räume oder Anlagen, die zum Betrieb einer Garage oder eines Einstellplatzes dienen. Im Allgemeinen werden darunter die Verbindungswege und Rangierflächen, Zu- und Abfahrten, Waschplätze, Werkstätten, Lagerräume, Räume für das Bedienungspersonal etc. verstanden.

03 GESETZLICHE RAHMENBEDINGUNGEN 03.1 Definitionen Rangierflächen Flächen, die in Anbetracht des voraussichtlichen Fahrzeugwechsels, der Gestalt und der Einrichtungen der Garagen und Einstellplätze für den gefahrlosen Betrieb notwendig sind. Zu- und Abfahrten sind Wege zwischen der öffentlichen Verkehrsfläche und dem Stellplatz. Garagentypen Anlagen zum Einstellen von Kraftfahrzeugen werden hinsichtlich ihrer behördlichen Vorschreibungen unterschieden in Klein-, Mittel- und Großanlagen, wobei das Unterscheidungskriterium entweder die Bodenfläche oder die Anzahl der Fahrzeuge ist. Bei der Festlegung der maßgebenden Bodenfläche differieren die Angaben von Summe der Abstell- und Verkehrsflächen, ausgenommen der Zu- und Abfahrten bis zur lichten Grundrissfläche einschließlich der feuergefährdeten Räume. 03 GESETZLICHE RAHMENBEDINGUNGEN 03.1 Definitionen GARAGENTYPEN A D Kleinanlagen Mittelanlagen Großanlagen Wien 100 m² >100 1000 m² >1000 m² Niederösterreich 100 m² >100 400 m² > 400 m² Burgenland 100 m² >100 400 m² > 400 m² Kärnten 100 m² >100 1000 m² >1000 m² Oberösterreich 100 m² >100 1000 m² >1000 m² Steiermark 100 m² >100 1000 m² >1000 m² Salzburg 100 m² >100 400 m² > 400 m² Vorarlberg 4 KFZ >4 KFZ >4 KFZ Baden-Württemberg 100 m² >100 1000 m² >1000 m² Bayern 100 m² >100 1000 m² >1000 m² Berlin 100 m² >100 1000 m² >1000 m² Brandenburg 100 m² >100 1000 m² >1000 m² Hamburg 100 m² >100 1000 m² >1000 m² Hessen 100 m² >100 1000 m² >1000 m² Mecklenburg-Vorpommern 100 m² >100 1000 m² >1000 m² Niedersachsen 100 m² >100 1000 m² >1000 m² Nordrhein-Westfalen 100 m² >100 1000 m² >1000 m² Rheinland-Pfalz 100 m² >100 1000 m² >1000 m² Saarland 100 m² >100 1000 m² >1000 m² Sachsen 100 m² >100 1000 m² >1000 m² Sachsen-Anhalt 100 m² >100 1000 m² >1000 m² Schleswig-Holstein 100 m² >100 1000 m² >1000 m² Thüringen 100 m² >100 1000 m² >1000 m² 03 GESETZLICHE RAHMENBEDINGUNGEN 03.2 Städtebauliche Vorschriften 03 GESETZLICHE RAHMENBEDINGUNGEN 03.2 Städtebauliche Vorschriften die bestehende oder beabsichtigte Verkehrssituation die Größe der Anlage die Lage und Größe der Tore die Einmündung der Fahrverbindung in die öffentliche Verkehrsfläche die Wahrung des Stadtbildes die Erfordernisse des Umweltschutzes

03 GESETZLICHE RAHMENBEDINGUNGEN 03.2 Städtebauliche Vorschriften Garagen und Parkbauten als Bauwerke bedürfen grundsätzlich einer behördlichen Bewilligung. Ausnahmen oder Erleichterungen können je nach Standort und geltenden Vorschriften für Kleinanlagen mit nur einigen Fahrzeugen oder Krafträdern gelten. Die Bebauungsbestimmungen, aufbauend auf der jeweiligen Flächenwidmung, berücksichtigen dabei: die bestehende oder beabsichtigte Verkehrssituation die Größe der Anlage die Lage und Größe der Tore die Einmündung der Fahrverbindung in die öffentliche Verkehrsfläche die Wahrung des Stadtbildes die Erfordernisse des Umweltschutzes 03 GESETZLICHE RAHMENBEDINGUNGEN 03.3 Baulicher Brandschutz 03 GESETZLICHE RAHMENBEDINGUNGEN 03.3 Baulicher Brandschutz mit Brandmeldeanlage mit Löscheinrichtung Unterirdische Garagen [ m² ] Geschlossene oberirdische Garagen [ m² ] Offene oberirdische Garagen [ m² ] A Mechanische Garagen Unterirdische Garagen [ m² ] Geschlossene oberirdische Garagen [ m² ] Offene oberirdische Garagen [ m² ] Wien 1500 1500 2500 3 ) 1500 m² 3500 3500 3500 Niederösterreich 5 ) 1500 1500 2500 1500 m² 3000 3000 5000 Burgenland 1000 2500 2500 4 ) Kärnten 1500 3000 1 ) 5000 3000 3000 1 ) 5000 Oberösterreich 2500 5000 15000 5000 10000 30000 Steiermark 2500 5000 15000 5000 10000 30000 Salzburg 1500 2500 6000 4 ) 3000 5000 Tirol 1500 3000 1 ) 5000 3000 3000 1 ) 5000 Vorarlberg 100 PKW 200 PKW 200 PKW TRVB 1500 2500 6000 2 ) 3000 5000 6000 03 GESETZLICHE RAHMENBEDINGUNGEN 03.3 Baulicher Brandschutz Als baulicher Brandschutz werden in den behördlichen Vorschreibungen und Auflagen vor allem die Brandabschnittsbildung und die brandschutztechnische Ausführung der Umfassungsbauteile geregelt. BRANDABSCHNITTE Brandabschnitte stellen Grundmodule jeder brandtechnischen Überlegung dar und sollen das Übergreifen eines Brandes auf andere Gebäude bzw. Gebäudeteile verhindern bzw. erschweren. Im Regelfall (Ausnahmen möglich) ist innerhalb einer Mittel- oder Großgarage jedes Geschoß als eigener Brandabschnitt auszubilden. Bei zusätzlicher Verwendung von Brandmelde- und Löschanlagen können diese Abmessungen noch vergrößert werden. In jedem Brandabschnitt sind in Abhängigkeit von der Garagengröße Rauchabzüge im Ausmaß von 0,1 bis 0,5 % der Grundrissfläche an lüftungstechnisch geeigneten Stellen zu situieren. Diese geforderte natürliche Brandrauchentlüftung ist auch durch mechanische Brandrauchentlüftungsanlagen ersetzbar.

03 GESETZLICHE RAHMENBEDINGUNGEN 03.3 Baulicher Brandschutz BRANDABSCHNITTE mit Brandmeldeanlage mit Löscheinrichtung Unterirdische Garagen [ m² ] Geschlossene oberirdische Garagen [ m² ] Offene oberirdische Garagen [ m² ] Mechanische Garagen Unterirdische Garagen [ m² ] Geschlossene oberirdische Garagen [ m² ] Offene oberirdische Garagen [ m² ] Wien 1500 1500 2500 3 ) 1500 m² 3500 3500 3500 Niederösterreich 5 ) 1500 1500 2500 1500 m² 3000 3000 5000 Burgenland 1000 2500 2500 4 ) Kärnten 1500 3000 1 ) 5000 3000 3000 1 ) 5000 Oberösterreich 2500 5000 15000 5000 10000 30000 Steiermark 2500 5000 15000 5000 10000 30000 Salzburg 1500 2500 6000 4 ) 3000 5000 Tirol 1500 3000 1 ) 5000 3000 3000 1 ) 5000 Vorarlberg 100 PKW 200 PKW 200 PKW TRVB 1500 2500 6000 2 ) 3000 5000 6000 Baden-Württemberg 2500 5000 6000 m³ Bayern 2500 5000 6000 m³ 5000 10000 Berlin 2500 5000 6000 m³ 5000 10000 Brandenburg 2500 5000 6000 m³ 5000 10000 Hamburg 2500 5000 6000 m³ 5000 10000 Hessen 2500 5000 6000 m³ 5000 10000 Mecklenburg-Vorpommern 2500 5000 5000 10000 Niedersachsen 2500 5000 5000 10000 Nordrhein-Westfalen 2500 5000 6000 m³ 5000 10000 Rheinland-Pfalz 2500 5000 6000 m³ 5000 10000 Saarland 2500 5000 7500 5000 10000 15000 Sachsen 2500 5000 300 PKW 5000 10000 Sachsen-Anhalt 2500 5000 6000 m³ 5000 10000 Schleswig-Holstein 2500 5000 6000 m³ 5000 10000 Thüringen 2500 5000 6000 m³ 5000 10000 1 ) 5000 m², wenn es sich um Erdgeschoßgaragen handelt. 2 ) Bei Parkdecks unbegrenzt. 3 ) Bei Garagengeschoßen, die zumindest an zwei Seiten Öffnungen 5 % der Geschoßfläche haben. 4 ) Die Ausbreitung eines Brandes kann durch unbebaute Geländestreifen oder besondere Sicherheitseinrichtungen verhindert werden. 5 ) Wenn die Fußbodenoberkante der Garage weniger als 1,30 m unter dem anschließen Gelände liegt oder die Umfassungswände in jedem Geschoß zumindest an zwei Seiten mindestens 5 % der Geschoßfläche offen sind, sind keine Brandabschnitte erforderlich. A D 03 GESETZLICHE RAHMENBEDINGUNGEN 03.3 Baulicher Brandschutz BAUTEILE Grundsätzlich sollte davon ausgegangen werden, dass alle tragenden und raumbildenden Bauteile in einer brandbeständigen Ausführung (REI 90) auszuführen sind. Je nach Standort und Größe sowie Höhenlage und Geschoßanzahl können beispielsweise für Kleingaragen, freistehende Objekte oder eingeschoßige Garagen die Anforderungen auf brandhemmend (REI 30) oder auch geringer reduziert werden. Fußböden dürfen auch in Bezug auf längere Brandeinwirkungen nicht entflammen oder müssen aus nichtbrennbaren Materialien bestehen. Türen und Tore in brandabschnittsbildenen Wänden innerhalb von Garagen sind grundsätzlich in der Feuerwiderstandsklasse EI 2 30-C auszuführen, einzelne Vorschreibungen fordern auch eine höhere Widerstandsklasse. 03 GESETZLICHE RAHMENBEDINGUNGEN 03.4 Verkehrsflächen 03 GESETZLICHE RAHMENBEDINGUNGEN 03.4 Verkehrsflächen 0 Hintereinanderaufstellung bis 45 45 bis 60 60 bis 90 90 Senkrechtaufstellung mit Gegenverkehr Wien 3,0 m 4,0 m 6,0 m 6,0 m 6,0 m Steiermark 3,5 m 4,5 m 6,5 m 6,5 m Salzburg 3,5 m 3,5 m 4,5 m 6,5 m 6,5 m Vorarlberg 4,0 m 5,0 m 6,5 m 6,5 m Baden-Württemberg 3,0 m 3,0 3,5 1 ) 4,0 4,5 1 ) 5,5 6,5 1 ) 5,5 6,5 1 ) 5,0 m Bayern 3,0 m 3,0 3,5 1 ) 4,0 4,5 1 ) 5,5 6,5 1 ) 5,5 6,5 1 ) 5,0 m Berlin 3,0 3,5 1 ) 3,0 3,5 1 ) 5,5 6,5 1 ) 5,5 6,5 1 ) 5,5 6,5 1 ) 5,0 m Brandenburg 3,0 3,5 1 ) 3,0 3,5 1 ) 4,0 4,5 1 ) 5,5 6,5 1 ) 5,5 6,5 1 ) 5,0 m Hamburg 3,0 3,5 1 ) 3,0 3,5 1 ) 5,5 6,5 1 ) 5,5 6,5 1 ) 5,5 6,5 1 ) 5,0 m Hessen 3,0 3,5 1 ) 3,0 3,5 1 ) 5,5 6,5 1 ) 5,5 6,5 1 ) 5,5 6,5 1 ) 5,0 m Mecklenburg-Vorpommern 3,0 3,5 1 ) 3,0 3,5 1 ) 5,5 6,5 1 ) 5,5 6,5 1 ) 5,5 6,5 1 ) 5,0 m Niedersachsen 3,0 3,5 1 ) 3,0 3,5 1 ) 5,5 6,5 1 ) 5,5 6,5 1 ) 5,5 6,5 1 ) 5,0 m Nordrhein-Westfalen 3,0 3,5 1 ) 3,0 3,5 1 ) 5,5 6,5 1 ) 5,5 6,5 1 ) 5,5 6,5 1 ) 5,0 m Rheinland-Pfalz 3,0 3,5 1 ) 3,0 3,5 1 ) 5,5 6,5 1 ) 5,5 6,5 1 ) 5,5 6,5 1 ) 5,0 m Saarland 3,0 3,5 1 ) 3,0 3,5 1 ) 5,5 6,5 1 ) 5,5 6,5 1 ) 5,5 6,5 1 ) 5,0 m Sachsen 3,0 3,5 1 ) 3,0 3,5 1 ) 5,5 6,5 1 ) 5,5 6,5 1 ) 5,5 6,5 1 ) 5,0 m Sachsen-Anhalt 3,0 3,5 1 ) 3,0 3,5 1 ) 5,5 6,5 1 ) 5,5 6,5 1 ) 5,5 6,5 1 ) 5,0 m Schleswig-Holstein 3,0 3,5 1 ) 3,0 3,5 1 ) 5,5 6,5 1 ) 5,5 6,5 1 ) 5,5 6,5 1 ) 5,0 m Thüringen 3,0 3,5 1 ) 3,0 3,5 1 ) 5,5 6,5 1 ) 5,5 6,5 1 ) 5,5 6,5 1 ) 5,0 m 1 ) abhängig von der Fahrgassenbreite (2,30; 2,40; 2,50 m) A D

03 GESETZLICHE RAHMENBEDINGUNGEN 03.4 Verkehrsflächen Verkehrsflächen müssen grundsätzlich ohne Gefährdung der Nutzer befahr- und begehbar sein. Einschränkungen in deren Benutzung sind rechtzeitig durch entsprechende Beschilderungen anzuzeigen. ZU- UND ABFAHRTEN Die Abmessungen von Zu- und Abfahrten zu Garage oder Parkhaus und die dazugehörigen Tore müssen im Hinblick auf den Fassungsraum der Anlage und die Anbindung an das öffentliche Straßennetz eine sichere Durchfahrt ermöglichen. Als Mindestbreiten dafür sind Abmessungen von 2,50 bis 3,50 m in Abhängigkeit des Garagentyps sowie des Gesamtgewichts und der Breite der Fahrzeuge festgelegt. Vergrößerungen der Abmessungen sind, wenn es die Verkehrssicherheit oder die Größe der Fahrzeuge erfordert, speziell in Kurven erforderlich. Ergänzend zu den Mindestbreiten können auch kleinstmögliche Kurvenradien meist als Angabe eines Mindestinnenfahrbahnradius (5,00 bis 6,00 m für PKW) vorgegeben sein. 03 GESETZLICHE RAHMENBEDINGUNGEN 03.4 Verkehrsflächen BREITE VON ZU- UND ABFAHRTEN BEI MITTEL- UND GROSSGARAGEN A D Breite [ m ] 2,50 2,75 2,80 3,00 3,50 Niederösterreich nur für PKW für alle KFZ Burgenland KFZ 3,5 t KFZ 3,5 t Kärnten KFZ 3,5 t KFZ 3,5 t Steiermark Breite 2 m Breite 2 m Salzburg Breite 2 m Breite 2 m Tirol KFZ 3,5 t KFZ 3,5 t Vorarlberg Breite 2 m Breite 2 m Baden-Württemberg PKW Bayern PKW Berlin PKW Brandenburg PKW Hamburg PKW Hessen PKW Mecklenburg-Vorpommern PKW Niedersachsen PKW Nordrhein-Westfalen PKW Rheinland-Pfalz PKW Saarland PKW Sachsen PKW Sachsen-Anhalt PKW Schleswig-Holstein PKW Thüringen PKW 03 GESETZLICHE RAHMENBEDINGUNGEN 03.4 Verkehrsflächen STELLFLÄCHENABMESSUNGEN A D PKW Senkrechtaufstellung PKW Hintereinanderaufstellung einspurige KFZ PKW Behindertenstellplätze Mindestnutzfläche pro PKW Wien 4,80 x 2,30 m 6,00 x 2, 30 m Niederösterreich 4,80 x 2,30 m 4,80 x 3,50 m 25 m² Burgenland 25 m² Kärnten 5,00 x 2,30 m 5,00 x 3,30 m Oberösterreich 5,00 x 2,30 m 5,00 x 3,50 m 2,60 x 1,00 m Steiermark 5,00 x 2,30 m 6,00 x 2, 30 m 5,00 x 3,50 m Salzburg 5,00 x 2,30 m 6,00 x 2, 30 m 5,00 x 3,50 m Tirol 5,00 x 2,30 m 5,00 x 3,50 m Vorarlberg 5,00 x 2,30 m 5,00 x 3,30 m 2,60 x 1,00 m Baden-Württemberg 5,00 x 2,30 m 6,00 x 2,30 m 5,00 x 3,50 m Bayern 5,00 x 2,30 m 5,00 x 3,50 m Berlin 5,00 x 2,30 m 5,00 x 3,50 m Brandenburg 5,00 x 2,30 m 5,00 x 3,50 m Hamburg 5,00 x 2,30 m 5,00 x 3,50 m Hessen 5,00 x 2,30 m 5,00 x 3,50 m Mecklenburg-Vorpommern 5,00 x 2,30 m 5,00 x 3,50 m Niedersachsen 5,00 x 2,30 m 5,00 x 3,50 m Nordrhein-Westfalen 5,00 x 2,30 m 5,00 x 3,50 m Rheinland-Pfalz 5,00 x 2,30 m 5,00 x 3,50 m Saarland 5,00 x 2,30 m 5,00 x 3,50 m Sachsen 5,00 x 2,30 m 5,00 x 3,50 m Sachsen-Anhalt 5,00 x 2,30 m 5,00 x 3,50 m Schleswig-Holstein 5,00 x 2,30 m 5,00 x 3,50 m Thüringen 5,00 x 2,30 m 5,00 x 3,50 m

03 GESETZLICHE RAHMENBEDINGUNGEN 03.4 Verkehrsflächen FAHRFLÄCHEN Als Fahrflächen werden einerseits die Rangierflächen im Bereich der Stellplätze und andererseits auch die Flächen und Abmessungen von Rampen verstanden. Für die Rangierflächen gelten Mindestabmessungen in Abhängigkeit von der Aufstellart, der Breite der Stellplätze und eines eventuellen Gegenverkehrs. Für Längsneigungen von Rampen ist eine Bandbreite von 10 bis 25 % festgelegt, wobei die jeweiligen Maximalneigungen abhängig sind von der Lage der Rampe (Innenrampen, Außenrampen) und der Größe der Garage. Ergänzend zu den Rampenneigungen existieren noch Vorgaben zu den Neigungsbrüchen es sind erforderliche Ausrundungen/Abschrägungen vorzusehen sodass eine gefahrlose Benützung möglich ist mit Angaben von Ausrundungsradien zwischen 5 und 15 m. 03 GESETZLICHE RAHMENBEDINGUNGEN 03.4 Verkehrsflächen RANGIERFLÄCHENBREITEN 0 Hintereinanderaufstellung bis 45 45 bis 60 60 bis 90 90 Senkrechtaufstellung mit Gegenverkehr Wien 3,0 m 4,0 m 6,0 m 6,0 m 6,0 m Steiermark 3,5 m 4,5 m 6,5 m 6,5 m Salzburg 3,5 m 3,5 m 4,5 m 6,5 m 6,5 m Vorarlberg 4,0 m 5,0 m 6,5 m 6,5 m Baden-Württemberg 3,0 m 3,0 3,5 1 ) 4,0 4,5 1 ) 5,5 6,5 1 ) 5,5 6,5 1 ) 5,0 m Bayern 3,0 m 3,0 3,5 1 ) 4,0 4,5 1 ) 5,5 6,5 1 ) 5,5 6,5 1 ) 5,0 m Berlin 3,0 3,5 1 ) 3,0 3,5 1 ) 5,5 6,5 1 ) 5,5 6,5 1 ) 5,5 6,5 1 ) 5,0 m Brandenburg 3,0 3,5 1 ) 3,0 3,5 1 ) 4,0 4,5 1 ) 5,5 6,5 1 ) 5,5 6,5 1 ) 5,0 m Hamburg 3,0 3,5 1 ) 3,0 3,5 1 ) 5,5 6,5 1 ) 5,5 6,5 1 ) 5,5 6,5 1 ) 5,0 m Hessen 3,0 3,5 1 ) 3,0 3,5 1 ) 5,5 6,5 1 ) 5,5 6,5 1 ) 5,5 6,5 1 ) 5,0 m Mecklenburg-Vorpommern 3,0 3,5 1 ) 3,0 3,5 1 ) 5,5 6,5 1 ) 5,5 6,5 1 ) 5,5 6,5 1 ) 5,0 m Niedersachsen 3,0 3,5 1 ) 3,0 3,5 1 ) 5,5 6,5 1 ) 5,5 6,5 1 ) 5,5 6,5 1 ) 5,0 m Nordrhein-Westfalen 3,0 3,5 1 ) 3,0 3,5 1 ) 5,5 6,5 1 ) 5,5 6,5 1 ) 5,5 6,5 1 ) 5,0 m Rheinland-Pfalz 3,0 3,5 1 ) 3,0 3,5 1 ) 5,5 6,5 1 ) 5,5 6,5 1 ) 5,5 6,5 1 ) 5,0 m Saarland 3,0 3,5 1 ) 3,0 3,5 1 ) 5,5 6,5 1 ) 5,5 6,5 1 ) 5,5 6,5 1 ) 5,0 m Sachsen 3,0 3,5 1 ) 3,0 3,5 1 ) 5,5 6,5 1 ) 5,5 6,5 1 ) 5,5 6,5 1 ) 5,0 m Sachsen-Anhalt 3,0 3,5 1 ) 3,0 3,5 1 ) 5,5 6,5 1 ) 5,5 6,5 1 ) 5,5 6,5 1 ) 5,0 m Schleswig-Holstein 3,0 3,5 1 ) 3,0 3,5 1 ) 5,5 6,5 1 ) 5,5 6,5 1 ) 5,5 6,5 1 ) 5,0 m Thüringen 3,0 3,5 1 ) 3,0 3,5 1 ) 5,5 6,5 1 ) 5,5 6,5 1 ) 5,5 6,5 1 ) 5,0 m 1 ) abhängig von der Fahrgassenbreite (2,30; 2,40; 2,50 m) A D 03 GESETZLICHE RAHMENBEDINGUNGEN 03.4 Verkehrsflächen RAMPEN- NEIGUNGEN A D Niederösterreich Kärnten Steiermark Salzburg Tirol Vorarlberg Baden-Württemberg Bayern Berlin Brandenburg Hamburg Hessen Mecklenburg-Vorpommern Niedersachsen Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz Saarland Sachsen Sachsen-Anhalt Schleswig-Holstein Thüringen 10 % 12 % 13 % 15 % 18 % 20 % 25 % allgemein Garagen > 1 Stellplatz f. 2-spurige KFZ, außen nicht überdeckt nicht überdeckt Mittel- und Großgaragen, nicht überdeckt allgemein innen überdeckt Kleingaragen Garagen > 1 Stellplatz f. 2-spurige KFZ, innen Kleingaragen allgemein Mittel- und Großgaragen, überdacht, seitlich geschlossen Sammelgaragen, außen Mittel- und Großgaragen Sammelgaragen, innen Kleingaragen

03 GESETZLICHE RAHMENBEDINGUNGEN 03.4 Verkehrsflächen GEHWEGE Wenn für den Fußgängerverkehr keine eigenen Fußwege vorhanden sind, so ist neben der Fahrbahn von Zu- und Abfahrten zur Garage ein erhöhter Gehsteig mit Mindestbreiten von 0,60 bis 0,80 m erforderlich. Großgaragen erfordern jedoch in den meisten Fällen gesonderte Zuund Abgänge für Fußgänger. Die maßgebenden Bestimmungen für den Fußgängerverkehr betreffen die Einhaltung erforderlicher Fluchweglängen und Durchgangsbreiten, da sich danach auch die Anzahl der Treppenhäuser bzw. Ausgänge richten muss. Die in den Vorschreibungen enthaltenen Fluchtweglängen von 30 bis 50 m sind als Höchstentfernung zwischen dem weitest entfernten Geschoßpunkt und den rettenden Zugängen zu verstehen, wobei anzunehmen ist, dass alle Stellplätze besetzt sind. 03 GESETZLICHE RAHMENBEDINGUNGEN 03.4 Verkehrsflächen FLUCHTWEGE A D Wien Niederösterreich Steiermark Salzburg Tirol Vorarlberg Fluchtweglänge 30 m 40 m 50 m Garage sowie deren brandgefährdete Nebenräume: Ausgang Ausgang ins Freie od. brandbeständiges Stiegenhaus od. Fluchttunnel Mittel- und Großgaragen: Ausgang Garage sowie deren brandgefährdete Nebenräume: Ausgang geschlossene offene Großgaragen: Großgaragen: Zugang des Zugang des Fluchtweges Fluchtweges unterirdische Garagenanlagen: Zugang des Fluchtweges Baden-Württemberg Bayern Berlin Brandenburg Hamburg Hessen Mecklenburg-Vorpommern geschlossene Mittel- und Niedersachsen Großgaragen: Nordrhein-Westfalen Ausgang, Stiege Rheinland-Pfalz Saarland Sachsen Sachsen-Anhalt Schleswig-Holstein Thüringen Sammelgaragen: Ausgang ins Freie od. zu Stiegen offene Mittelund Großgaragen: Ausgang, Stiege Breite des Fluchtweges in jeder Garage 1,0 m Großgaragen 1,0 m Anzahl der Ausgänge für jede Garage 1 für jedes Geschoß von bei Rampenführung 0,8 m Mittel- und Großgaragen 2 Großgaragen 1,0 m Großgaragen 1,0 m in jeder Garage 0,8 m für jedes Geschoß von Mittel- und Großgaragen 2 Sammelgaragen > 50 Stellplätze: 2 in entgegengesetzter Richtung für jedes Geschoß von Mittel- und Großgaragen 2 03 GESETZLICHE RAHMENBEDINGUNGEN 03.4 Verkehrsflächen LICHTE RAUMHÖHE Vorgaben der lichten Raumhöhe in Garagen und Parkbauten sowie bei Stellplätzen mit und ohne Schutzdächer gelten für alle begehbaren Bereiche, d.h. auch unter Unterzügen, Lüftungsleitungen etc. sowie für die Durchfahrtshöhe in den Fahrbereichen. Auf die zulässige Fahrzeughöhe ist durch geeignete Verkehrzeichen bei der Einfahrt hinzuweisen. Zusätzlich zu den Bestimmungen einzelner Garagengesetze gelten jedoch die Vorschreibungen über die Mindesthöhen von Fluchtwegen. D Kleinanlagen Mittelanlagen Großanlagen Steiermark 2,10 m 2,10 m 2,10 m Salzburg 2,00 m 2,00 m 2,00 m Vorarlberg 2,00 m 2,10 m 2,10 m Baden-Württemberg 2,00 m 2,00 m 2,00 m Bayern 2,00 m 2,00 m 2,00 m Berlin 2,00 m 2,00 m 2,00 m Brandenburg 2,00 m 2,00 m 2,00 m Hamburg 2,00 m 2,00 m 2,00 m Hessen 2,00 m 2,00 m 2,00 m Mecklenburg-Vorpommern 2,00 m 2,00 m 2,00 m Niedersachsen 2,00 m 2,00 m 2,00 m Nordrhein-Westfalen 2,00 m 2,00 m 2,00 m Rheinland-Pfalz 2,00 m 2,00 m 2,00 m Saarland 2,00 m 2,00 m 2,00 m Sachsen 2,00 m 2,00 m 2,00 m Sachsen-Anhalt 2,00 m 2,00 m 2,00 m Schleswig-Holstein 2,00 m 2,00 m 2,00 m Thüringen 2,00 m 2,00 m 2,00 m

03 GESETZLICHE RAHMENBEDINGUNGEN 03.5 Ausrüstung 03 GESETZLICHE RAHMENBEDINGUNGEN 03.5 Ausrüstung A D Allgemein Kleingaragen Mittel- u. Großgaragen Wien je 20 Stellplätze 2 Stück, für alle weiteren 20 SP je 1 2 Stück mit 10 kg Geräte mit 10 kg Niederösterreich 1 Stück je angefangene 200 m² 1 Stück der Leistungsklasse 4 Burgenland 1 Stück bis 10 KFZ 1 Stück; bis 20 KFZ 2 und für jeweils weitere 20 KFZ 1 Stück Steiermark 1 Stück mit 6 kg je 10 KFZ 1 Stück mit 6 kg je 10 KFZ Salzburg 1 Stück mit 6 kg für je 10 KFZ 1 Stück mit 6 kg Tirol 1 Stück je angefangene 300 m² 1 Stück mit einer der Anlage angepassten Größe für die ersten 25 KFZ 2 Stück und für jeweils weitere Vorarlberg 1 Stück 25 angefangene KFZ 1 Stück mit 6 kg Trockenpulver für die ersten 20 KFZ 2 und Saarland für jeweils weitere 20 KFZ 1 Stück 03 GESETZLICHE RAHMENBEDINGUNGEN 03.5 Ausrüstung HEIZUNGEN Heizungen in Garagen aus betrieblichen Gründen meist nicht erforderlich müssen so beschaffen sein, dass Treibstoffe und Dämpfe, Treibgase und andere leicht brennbare Dämpfe sich nicht daran entzünden können. Hinsichtlich der maximalen Oberflächentemperaturen von Heizungsanlagen sind Obergrenzen zwischen 100 und 300 C vorgegeben. Nicht zulässig sind sowohl in der Garage als auch in deren zugehörigen brandgefährdeten Nebenräumen die Situierung von Rauchfangputztürchen, Schornsteinreinigungsöffnungen, Gasmessern, Füllstutzen für die Lagerung von leicht brennbaren Flüssigkeiten sowie Öl-Luft- und Öl-Gaserhitzer. 03 GESETZLICHE RAHMENBEDINGUNGEN 03.5 Ausrüstung LÜFTUNGEN Garagen und deren gefährdete Nebenräume müssen, ob mechanisch oder natürlich, derart entlüftet werden, dass sich an keiner Stelle der Garage eine unzulässig hohe Anreicherung der Luft durch gesundheitsschädliche Stoffe einstellt. Natürliche Belüftung Die Voraussetzungen für eine natürliche Belüftung sind dann gegeben, wenn die Anreicherung der Luft mit gesundheitsschädlichen Stoffen wirksam verhindert wird und ins Freie führende Lüftungsöffnungen so angebracht sind, dass eine ständig wirksame Durchlüftung gewährleistet ist. Mechanische Belüftung Diese sind vorzusehen, wenn die natürliche Belüftung keine ausreichende Luftqualität gewährleisten kann. Als Parameter für die Dimensionierung sind in den gesetzlichen Vorschreibungen hauptsächlich der CO-Gehalt und der Luftwechsel angeführt.

03 GESETZLICHE RAHMENBEDINGUNGEN 03.5 Ausrüstung ANFORDERUNGEN MECHANISCHE BELÜFTUNG A mechanische Be- und Entlüftungsanlagen Leistung der Entlüftungsanlagen CO-Überwachungsanlage Wien alle Garagentypen 1 ) 0,01 Volums-% 2 ) Niederösterreich alle Garagentypen 1 ) 6-maliger Luftwechsel/h Luftwechselzahl < 6 Kärnten Mittel- und Großgaragen 6-maliger Luftwechsel/h Steiermark geschlossene Mittel- und Großgaragen 1,5 m über dem Fußboden ein Halbstundenwert 50 ppm CO 3 ) Salzburg Mittel- und Großgaragen 12-maliger Luftwechsel/h Tirol 12 m³ Abluft/(h m²); 300 Mittel- und Großgaragen m³ Abluft/(h SP) Vorarlberg TRBV ÖNORM Sammelgaragen unter- und oberirdisch geschlossene Garagen geschlossene Garagen, bei denen der Fahrweg länger ist als die Stellplatzlänge 1,5 m über dem Fußboden 100 ppm CO/h 3 ) Lüftungsrate gemäß ÖNORM M 7603 Lüftungsrate gemäß ÖNORM M 7603 geschlossene Großgaragen (NF < 2000 m²) mechanisch belüftete Sammelgaragen mit mehr als 50 Stellplätzen Garagen mit mehr als 20 Stellplätzen und intermittierender Betriebsweise der Lüftungsanlage 03 GESETZLICHE RAHMENBEDINGUNGEN 03.5 Ausrüstung BRANDRAUCHENTLÜFTUNG Mechanisch betriebene Brandrauchentlüftungsanlagen sind eine technische Alternative zur natürlichen Brandrauchentlüftung und haben die Aufgabe, den Brandrauch so weit zu verdünnen, dass der Löschangriff der Feuerwehr erleichtert und eine rasche Entrauchung möglich wird. Ihre Dimensionierung ist nach technischen Richtlinien vorzunehmen. BRANDMELDEANLAGEN In größeren Garagen sind selbstständige Brandmeldeanlagen Einrichtungen, die ohne menschliches Zutun das Auftreten und/oder eine Veränderung der Barndkenngrößen messen, vergleichen oder feststellen und Veränderungen möglichst ohne Zeitverzug als Alarm an die jeweilige Brandmeldestelle weiterleiten. Auf Grund des erhöhten Sicherheitsbedürfnisses werden diese Anlagen vor allem in Mittel- und Großgaragen und in größeren mechanischen Anlagen behördlich gefordert. 03 GESETZLICHE RAHMENBEDINGUNGEN 03.5 Ausrüstung BRANDBEKÄMPFUNG Der Umfang der erforderlichen Brandschutzmaßnahmen richtet sich in erster Linie nach der Art und der Größe der Garage. In öffentlichen Großgaragen mit einem unbestimmten Nutzerkreis werden mehr Maßnahmen erforderlich sein als in Wohnhausgaragen. Wandhydranten Sie sind an trockene oder nasse Steigleitungen angeschlossen und müssen ohne Beeinträchtigung der Betriebsbereitschaft gegen Einfrieren, Verschmutzung und Missbrauch geschützt werden. Ihre Situierung und Anzahl ist im Einvernehmen mit dem zuständigen Feuerwehrkommando festzulegen. Handfeuerlöscher Feuerlöscher sind Brandbekämpfungsmittel der ersten Löschhilfe, die noch vor dem Eintreffen der Feuerwehr zu Löschmaßnahmen nutzbar sind. Sie sollen an der Wand montiert sein und sind vor schädlichen Einflüssen wie Nässe, Frost, Hitze und zu großer Verstaubung zu schützen. Die gesetzlichen Vorschreibungen hinsichtlich Größe und Anzahl sind stark unterschiedlich.

03 GESETZLICHE RAHMENBEDINGUNGEN 03.5 Ausrüstung HANDFEUERLÖSCHER A D Allgemein Kleingaragen Mittel- u. Großgaragen Wien je 20 Stellplätze 2 Stück, für alle weiteren 20 SP je 1 2 Stück mit 10 kg Geräte mit 10 kg Niederösterreich 1 Stück je angefangene 200 m² 1 Stück der Leistungsklasse 4 Burgenland 1 Stück bis 10 KFZ 1 Stück; bis 20 KFZ 2 und für jeweils weitere 20 KFZ 1 Stück Steiermark 1 Stück mit 6 kg je 10 KFZ 1 Stück mit 6 kg je 10 KFZ Salzburg 1 Stück mit 6 kg für je 10 KFZ 1 Stück mit 6 kg Tirol 1 Stück je angefangene 300 m² 1 Stück mit einer der Anlage angepassten Größe für die ersten 25 KFZ 2 Stück und für jeweils weitere Vorarlberg 1 Stück 25 angefangene KFZ 1 Stück mit 6 kg Trockenpulver für die ersten 20 KFZ 2 und Saarland für jeweils weitere 20 KFZ 1 Stück 03 GESETZLICHE RAHMENBEDINGUNGEN 03.5 Ausrüstung BELEUCHTUNG Zur Beleuchtung von Anlagen zum Einstellen von Kraftfahrzeugen ist nur elektrisches Licht zulässig. Die Beleuchtungssysteme müssen so beschaffen sein, dass brennbare Gase und Dämpfe dadurch nicht entzündet werden können. Hauptbeleuchtung Die Hauptbeleuchtung hat alle allgemein zugänglichen Bereiche der Anlage (Zu- und Abfahrten, Fluchtwege, Abstell- und Fahrflächen) ausreichend zu beleuchten, wobei als ausreichend in einigen Vorschriften mindestens 50 Lux angesehen werden. Notbeleuchtung Der Umfang der erforderlichen Notbeleuchtung ist dabei länderspezifisch und erstreckt sich von den Fluchtwegen bis zur gesamten Anlage mit Beleuchtungsstärken von 0,5 bis 5,0 Lux. Spätestens beim Versagen der Hauptbeleuchtung muss sich die Notoder Sicherheitsbeleuchtung selbstständig einschalten und eine Brenndauer von 0,5 bis 1,0 Stunden gewährleisten. 03 GESETZLICHE RAHMENBEDINGUNGEN 03.5 Ausrüstung NOTBELEUCHTUNG A D Lichtstärke Mindestbrenndauer elektrische Quelle Wien Mittel- und Großg.: 0,5 Lux 1 Stunde Niederösterreich Mittel- und Großg.: 0,5 Lux 1 Stunde Burgenland Großgaragen (> 2500 m²): 0,5 Lux Oberösterreich Mittel- und Großg.: 0,5 Lux 1 Stunde Salzburg 0,5 Lux Steiermark Großgaragen (geschlossener Bauart): 1,0 Lux Tirol Großgaragen (inkl. Fluchtwege): 0,5 Lux 30 Minuten Sammelgaragen ohne Vorarlberg ausreichendes Tageslicht oder > 50 KFZ: 5 Lux Baden-Württemberg Großgaragen (geschlossener Bauart): 1,0 Lux 1 Stunde Mittel- und Großgaragen Bayern (geschlossener Bauart): 1,0 Lux Berlin Großgaragen (geschlossener Bauart): 1,0 Lux Brandenburg Hamburg Mittel- und Großgaragen Hessen (geschlossener Bauart): Mecklenburg-Vorpommern 1,0 Lux Niedersachsen Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz Großgaragen (geschlossener Bauart): 1,0 Lux Saarland Mittel- und Großgaragen Sachsen (geschlossener Bauart): 1,0 Lux Sachsen-Anhalt Großgaragen (geschlossener Bauart): 1,0 Lux Schleswig-Holstein Mittel- und Großgaragen Thüringen (geschlossener Bauart): 1,0 Lux vom Stromnetz der Hauptbeleuchtung unabhängige Quelle od. Batterien vom Stromnetz der Hauptbeleuchtung unabhängige Quelle vom Stromnetz der Hauptbeleuchtung unabhängige Quelle od. Batterien Messung der Lichtstärke: Wien In einem Abstand von einem Meter über dem Fußboden. Niederösterreich/Deutschland In den Achsen der Verkehrswege in einem Abstand von 0,85 m über dem Fußboden

03 GESETZLICHE RAHMENBEDINGUNGEN 03.6 Betriebsvorschriften 03 GESETZLICHE RAHMENBEDINGUNGEN 03.6 Betriebsvorschriften Gebrauch von offenem Licht und Feuer sowie Rauchen Laufenlassen der Motoren am Stand Hupen in offenen Anlagen Einfahrt von Sonderfahrzeugen (z.b. mit Flüssiggasantrieb) 03 GESETZLICHE RAHMENBEDINGUNGEN 03.6 Betriebsvorschriften Jede Anlage zum Einstellen von Kraftfahrzeugen ist so zu betreiben, dass eine Gefährdung der Gesundheit der Anlagenbenutzer, der Bewohner derselben Liegenschaft oder der Nachbarn durch Gase, Dämpfe, Brand oder Explosion sowie Belästigungen durch Lärm, Geruch oder Erschütterungen vermieden werden. Die Bestimmungen umfassen daher hauptsächlich nachfolgende, dem Garagenutzer zur Kenntnis zu bringende Verbote: Gebrauch von offenem Licht und Feuer sowie Rauchen Laufenlassen der Motoren am Stand Hupen in offenen Anlagen Einfahrt von Sonderfahrzeugen (z.b. mit Flüssiggasantrieb) 03 GESETZLICHE RAHMENBEDINGUNGEN 03.6 Betriebsvorschriften Die einzelnen Verbote sind mit dauerhaftem Anschlag an gut sichtbaren Stellen und in ausreichender Anzahl kundzumachen. Hinsichtlich des Betriebes ist auch noch auf die mögliche, erforderliche oder unzulässige Lagerung von Stoffen zu achten. Die Lagerung von leichtbrennbaren Feststoffen, Kraftstoffen (ausgenommen dem Tankinhalt abgestellter Fahrzeuge sowie dem Inhalt mitgeführter Reservebehälter), Gasflaschen, Schmiermittel oder brennbaren Flüssigkeiten mit niedrigem Flammpunkt ist in den meisten Fällen generell verboten oder nur in Kleinstmengen zulässig. Hingegen sollten in größeren Garagen Bindmittel und Materialien zur Bindung ausgelaufener brennbarer Flüssigkeiten und Öle zur Verfügung stehen. Weitere Betriebsvorschriften umfassen die dauerhafte und gut kennbare Markierung (Bodenmarkierungen) der Fahrverbindungen, der Stellplätze und des Verlaufes der notwendigen Verbindungswege.

03 GESETZLICHE RAHMENBEDINGUNGEN 03.7 Pflichtstellplätze 03 GESETZLICHE RAHMENBEDINGUNGEN 03.7 Pflichtstellplätze 1 Einstellplatz je Heime Schulen Wohnhäuser Krankenhäuser Bürogebäude Beherbergungsbetriebe Sportanlagen A Wien Niederösterreich Burgenland Oberösterreich Steiermark Vorarlberg 10 Wohneinheiten 80 m² Auf- 80 m² Auf- 80 m² Aufeinheiten 5 Zimmer- 1,0 Wohneinheitesonen 50 Per- od. 300² enthalts- raum raum raum Apparteenthaltsenthalts- od. Aufenthaltsrauments alle 100 m² 5 Lehrpersonesportfläche, Hallen- 1,0 Wohneinheit Betten 2 bis 20 und 5 4 Betten 40 m² NF 5 Betten zusätzlich Schüler eine alle 10 über 18 J. Zuschauerplätze 1,0 Wohneinheit Besucher 20 1 Klasse 6 Betten 6 Betten je 3 Sport- 2 bis 8 stätten- benützer 1,0 Wohneinheit od. 20 bis Klasse Betten zimmer und je 10 Heimplätze 0,3 bis 1 3 bis 9 1 Fremden- 30 m² NF 80 m² NF Zuschauerplätze 1,0 Wohneinheinehmeeinheit Besucher 5 Dienst- 1 Miet- 15 5 Betten 20 Schüler 5 Betten entsprechend dem chend dem chend dem Gästechend dem entspre- entspre- 1,25 entspre- 1,0 Wohneinheit voraussichtlichesichtlichesichtlichen Wohsichtlichen voraus- vorauszimmer, 5 voraus- Bedarf Bedarf Bedarf nungen Bedarf 03 GESETZLICHE RAHMENBEDINGUNGEN 03.7 Pflichtstellplätze PFLICHTSTELLPLÄTZE Unter diesem Begriff versteht man jene Abstellplätze, deren Errichtung und dauerhafte Verfügbarkeit die Baubehörde einem Bauherrn vorschreibt, der eine bewilligungspflichtige Baumaßnahme plant. Städte und Länder legen in den Bauordnungen und Garagenverordnungen fest, nach welchen Kriterien die vorzuschreibende Anzahl der Pflichtstellplätze berechnet wird (Stellplatzverpflichtung). Es gibt meist zwei offizielle Ausweichmöglichkeiten: Zahlung einer Ausgleichsabgabe an die Gebietskörperschaft Sicherung der nötigen Pflichtstellplätze außerhalb des eigenen Grundstücks in einer bereits bestehenden Garage innerhalb einer maximalen Entfernung von z.b. 500 m. 03 GESETZLICHE RAHMENBEDINGUNGEN 03.7 Pflichtstellplätze PFLICHTSTELLPLÄTZE (NUR AM BEISPIEL ÖSTERREICH) 1 Einstellplatz je Heime Schulen Wohnhäuser Krankenhäuser Bürogebäude Beherbergungsbetriebe Sportanlagen A Wien Niederösterreich Burgenland Oberösterreich Steiermark Vorarlberg 1,0 Wohneinheiten 1,0 Wohneinheit 1,0 Wohneinheit 1,0 Wohneinheit 1,0 Wohneinheit 10 Wohneinheiten od. 300² Aufenthaltsraum 2 bis 20 Betten 80 m² Aufenthaltsraum 5 Lehrpersonen und 5 Schüler über 18 J. 80 m² Aufenthaltsraum 80 m² Aufenthaltsraum 5 Zimmereinheiten od. Appartements 4 Betten 40 m² NF 5 Betten 1 Klasse 6 Betten 6 Betten 2 bis 8 Heimplätze od. 20 bis 80 m² NF 0,3 bis 1 Klasse 3 bis 9 Betten 5 Betten 20 Schüler 5 Betten 1,0 Wohneinheit entsprechend dem voraussichtlichen Bedarf entsprechend dem voraussichtlichen Bedarf 30 m² NF 5 Dienstnehmer entsprechend dem voraussichtlichen Bedarf 1 Fremdenzimmer 50 Personen alle 100 m² Hallensportfläche, zusätzlich eine alle 10 Zuschauerplätze 20 Besucher je 3 Sportstättenbenützer und je 10 Zuschauerplätze 1 Mieteinheit 1,25 Gästezimmer, 5 Wohnungen 15 Besucher entsprechend dem voraussichtlichen Bedarf

04 ENTWURFSGRUNDLAGEN GARAGE 04.1 Entwurfselemente im Grundriss 000.0.0 04.20Regelfahrzeuge 0 UNTERKAPITEL 04.3 Entwurfsschablonen 04.4 Stellplatzanordnungen 04.5 Entwurfselemente im Aufriss 04.6 Zweiradstellplätze 04.7 Busstellplätze 04 ENTWURFSGRUNDLAGEN GARAGE 04.1 Entwurfselemente im Grundriss 04 ENTWURFSGRUNDLAGEN GARAGE 04.1 Entwurfselemente im Grundriss 04 ENTWURFSGRUNDLAGEN GARAGE 04.1 Entwurfselemente im Grundriss ENTWURFSGRUNDLAGEN GARAGE Anlagen für den ruhenden Verkehr sind in erster Linie Verkehrsanlagen, d.h. der verkehrstechnische Entwurf und die betrieblichen Anforderungen sind bestimmend für die Gestaltung von Parkbauten. Architektonische Gesichtspunkte sollten jedoch keineswegs außer Acht gelassen werden. Die verkehrstechnischen Hauptaufgaben beim Entwurf sind: die Fahrzeuge auf einer vorgegebenen Stellfläche wirtschaftlich unterzubringen. die Anlage mit möglichst geringem Zeitaufwand für den Nutzer und möglichst verkehrssicher zu füllen und zu entleeren. Als Randbedingungen die Vorschriften der Behörden und je nach den Anforderungen des vorgesehenen Betriebs einen angemessenen Komfort für den Parkraumbenutzer zu gewährleisten.

04 ENTWURFSGRUNDLAGEN GARAGE 04.1 Entwurfselemente im Grundriss MINIMALABMESSUNGEN: Minimalabmessungen der Stellplatzanlagen, sind für die Schaffung von Pflichtstellplätzen nach den einzelnen Bauordnungen heranziehbar und gehen davon aus, dass einem Stellplatznutzer ein bestimmter Stellplatz zugewiesen wird, d.h. dem Nutzer die örtlichen Verhältnisse vertraut sind. EMPFOHLENE ABMESSUNGEN: Empfohlene Abmessungen gelten für Stellplätze und Fahrflächen in gewerblich genutzten Anlagen oder bei häufig wechselnden Nutzern. Es muss davon ausgegangen werden, dass dem Nutzer die örtlichen Verhältnisse nicht bekannt sind und aus diesem Grund größere Reserven und Sicherheitsabstände einzuhalten sind. 04 ENTWURFSGRUNDLAGEN GARAGE 04.1 Entwurfselemente im Grundriss FAHRZEUGABMESSUNGEN L B H R S UV UH W F T Länge Breite Höhe Radstand Spurweite Überhang vorne Überhang hinten Wendekreisdurchmesser Bodenfreiheit Türlänge Fahrzeugabmessungen [m] Österreich 1987 Österreich 2003 80 % 90 % 80 % 90 % L Länge 4,44 4,68 4,41 4,57 B Breite 1,71 1,76 1,72 1,75 H Höhe 1,45 1,48 1,52 1,58 R Radstand 2,60 2,68 2,64 2,72 S Spurweite 1,44 1,47 1,47 1,51 UV Überhang vorne 0,88 0,93 0,84 0,89 UH Überhang hinten 1,05 1,10 0,97 1,05 W Wendekreis- 11,27 11,30 11,13 11,41 04 ENTWURFSGRUNDLAGEN GARAGE 04.1 Entwurfselemente im Grundriss FAHRZEUGABMESSUNGEN LÄNGE Die Fahrzeuglänge setzt sich aus Radstand, Überhang vorne und Überhang hinten zusammen. Da diese drei Parameter ebenfalls statistisch ausgewertet wurden, lässt sich eine Überprüfung der Daten, deren Verteilungen und die Auswirkung der Schwankungen in den Einzelparametern auf den Gesamtparameter der PKW Länge durchführen. Häufigkeitsverteilungen PKW-Längen ÖSTERREICH 1987 ÖSTERREICH 2003

04 ENTWURFSGRUNDLAGEN GARAGE 04.1 Entwurfselemente im Grundriss FAHRZEUGABMESSUNGEN Entwicklung der Fahrzeuglängen Deutschland Österreich 1960-2003 04 ENTWURFSGRUNDLAGEN GARAGE 04.1 Entwurfselemente im Grundriss FAHRZEUGABMESSUNGEN BREITE Die Fahrzeugbreite ist eine Merkmalsgröße, die im Wesentlichen von der menschlichen Anatomie bestimmt wird. Entwicklungen der KFZ Breite wie in den Vereinigten Staaten wo seit Anfang der 30er Jahre Fahrzeuge mit drei Sitzplätzen nebeneinander allgemeiner Standard sind wurden in Europa bisher nicht nachvollzogen. Häufigkeitsverteilungen PKW-Breiten ÖSTERREICH 1987 ÖSTERREICH 2003 04 ENTWURFSGRUNDLAGEN GARAGE 04.1 Entwurfselemente im Grundriss FAHRZEUGABMESSUNGEN Entwicklung der Fahrzeugbreiten Deutschland Österreich 1960-2003

04 ENTWURFSGRUNDLAGEN GARAGE 04.1 Entwurfselemente im Grundriss FAHRZEUGABMESSUNGEN Abmessungen aktueller PKW-Modelle in mm Datenstand 2005 Marke Type Breite Breite inkl. Spiegel Länge BMW 3er-Serie 1817 2013 4520 5er-Serie 1846 2030 4841 7er-Serie 1902 2133 5039 Mercedes C-Klasse 1728 1977 4526 E-Klasse 1822 1990 4818 S-Klasse 1871 2113 5076 M 1911 2127 4780 Opel Astra 1753 2033 4515 Signum 1798 2036 4651 Zafira 1801 2026 4467 Volkswagen Golf 1759 2003 4200 Passat 1820 1991 4770 04 ENTWURFSGRUNDLAGEN GARAGE 04.1 Entwurfselemente im Grundriss FAHRZEUGABMESSUNGEN HÖHE Die PKW Höhen wurden früher nur aus Gründen der Vollständigkeit im Rahmen der charakteristischen Fahrzeugabmessungen statistisch untersucht, da für die Festlegung der Geschoßhöhen und der lichten Durchfahrtshöhen andere Gesichtspunkte maßgeblich sind. Häufigkeitsverteilungen PKW-Höhen ÖSTERREICH 1987 ÖSTERREICH 2003 04 ENTWURFSGRUNDLAGEN GARAGE 04.1 Entwurfselemente im Grundriss FAHRZEUGABMESSUNGEN RADSTAND Der Radstand eines Fahrzeuges ist einer der maßgeblichsten Parameter für das Fahrverhalten. Für viele Typen eines Herstellers wird der Radstand, unabhängig von der äußeren Form, konstant gehalten. Dadurch ist dieser Parameter über längere Zeitreihen nur sehr geringen kurzfristigen Schwankungen unterworfen und längerfristig im Mittelwert und im Maximalwert relativ stabil. Häufigkeitsverteilungen PKW-Radstände ÖSTERREICH 1987 ÖSTERREICH 2003

04 ENTWURFSGRUNDLAGEN GARAGE 04.1 Entwurfselemente im Grundriss FAHRZEUGABMESSUNGEN SPURWEITE Der größte Teil der Fahrzeuge weist unterschiedliche Spurweiten an Vorder- und Hinterradachsen auf. In die statistische Untersuchung wurde der Mittelwert der Spurweiten eingesetzt. Für das Fahrverhalten eines Fahrzeuges bei Reduktion auf ein Einspurfahrzeug ist die Spurweite (mittlere Spurweite) von untergeordneter Bedeutung. ÜBERHANG VORNE, ÜBERHANG HINTEN Der Überhang vorne eines Fahrzeuges ist ein maßgebender Parameter für den Flächenbedarf beim Einparken. Der vorderste Eckpunkt gibt bei Annahme einer rechteckigen Grundrissprojektion des Fahrzeuges die äußerste Berandung der bei Kurvenfahrt überstrichenen Fläche an. Die Überhanglänge hinten ist nur zu Beginn der Kurvenfahrt für den Flächenbedarf maßgebend, da es hier zu einem Auslenken des Hecks kommt. 04 ENTWURFSGRUNDLAGEN GARAGE 04.1 Entwurfselemente im Grundriss FAHRZEUGABMESSUNGEN WENDEKREIS Unter dem Wendekreis wird der Durchmesser des Kreises verstanden, der bei vollem Einschlag der Vorderräder und der Fahrt im Vollkreis vom äußersten Punkt der Karosserie bestrichen wird. Über den gesamten Untersuchungszeitraum ergab sich eine unveränderte Verteilung mit einem Mittelwert von 10,5 m bis 11,0 m. Häufigkeitsverteilungen PKW-Wendekreise ÖSTERREICH 1987 ÖSTERREICH 2003 04 ENTWURFSGRUNDLAGEN GARAGE 04.1 Entwurfselemente im Grundriss FAHRZEUGABMESSUNGEN ZUSAMMENHÄNGE ZWISCHEN DEN FAHRZEUGABMESSUNGEN Für die Festlegung von Regel bzw. Entwurfsfahrzeugen, deren Abmessungen aus statistischen Untersuchungen resultieren, ist es unumgänglich, auch den Zusammenhang zwischen den einzelnen Parametern zu betrachten. Um diesen herzustellen, wurden rund 200 Fahrzeugtypen einer Korrelationsanalyse mittels linearer Regression unterzogen. Ergebnisgleichungen Korrelationsanalyse Fahrzeugabmessungen 1987 Gleichung Regressionsgerade Korrelationskoeffizient Bestimmtheitsmaß [ % ] B = 0,222 x L + 71,40 0,818 66,9 L = 1,717 x R 5,48 0,817 66,8 B = 0,422 x R + 60,14 0,422 54,5 B = 1,075 x S + 16,40 0,897 80,4 R = 1,435 x S + 51,92 0,683 46,7 UV = 0,220 x R + 25,58 0,324 10,5 UH = 0,500 x R 32,02 0,503 25,3 UV = 0,212 x L 9,69 0,657 43,1 UH = 0,395 x L 74,70 0,834 69,5 R = 0,104 x W + 136,90 0,501 25,1

04 ENTWURFSGRUNDLAGEN GARAGE 04.1 Entwurfselemente im Grundriss FAHRZEUGABMESSUNGEN Lineare Regressionen Fahrzeugabmessungen 1987 04 ENTWURFSGRUNDLAGEN GARAGE 04.1 Entwurfselemente im Grundriss STELLPLATZLÄNGE Bei Markierung der Stellplatzlänge von 4,80 m und Annahme eines durchschnittlichen Abstandes des Fahrzeuges von der vorderen Stellplatzbegrenzung von 0,10 m ergibt sich eine maximal zulässige Fahrzeuglänge von 4,70 m, dies entspricht einem prozentuellen Anteil von 95,2 % des Gesamtkollektives 2003. Bei Markierung von 5,00 m langen Stellplätzen steigt der prozentuelle Anteil auf 98,7 % an. Stellplatzlänge Summenlinie Fahrzeuglängen 2003 Stellplatzlänge: MINIMAL EMPFOHLEN 4,80 m 5,00 m 04 ENTWURFSGRUNDLAGEN GARAGE 04.1 Entwurfselemente im Grundriss STELLPLATZBREITE Die Stellplatzbreite sollte unter besonderem Augenmerk auf ein mögliches Ein und Aussteigen des Lenkers aus dem Fahrzeug festgelegt werden. Für eine statistische Untersuchung des Breitenbedarfes können drei Türöffnungswinkel definiert werden: 30 Grad: gerade noch vertretbar STP30 45 Grad: bequem STP45 60 Grad: volle Türöffnung STP60 Stellplatzbreiten unterschiedlicher Türöffnungswinkel

04 ENTWURFSGRUNDLAGEN GARAGE 04.1 Entwurfselemente im Grundriss STELLPLATZBREITE Die in der Tabelle angegebenen Benutzerverhältnisse für unterschiedliche Stellplatzbreiten gelten nur für die Betrachtung des Stellplatzes als Einzelbox. Dass auf dem Nachbarparkplatz ein Fahrzeug mit geringerer Breite bzw. kein Fahrzeug abgestellt sein kann oder im anderen Extremfall ein überbreites Fahrzeug auf dem benachbarten Stellplatz parkt, wird dabei nicht berücksichtigt. Benutzerverhältnisse unterschiedlicher Stellplatzbreiten ohne Sicherheitsabstand Stellplatzbreite unmöglich vertretbar bequem volle Öffnung < 30 30 45 60 [ m ] [ % ] [ % ] [ % ] [ % ] 2,10 87 13 1 0 2,20 42 58 4 1 2,30 13 87 11 3 2,40 1 99 45 5 2,50 0 100 80 24 2,60 0 100 97 55 2,70 0 100 99 82 2,80 0 100 100 97 04 ENTWURFSGRUNDLAGEN GARAGE 04.1 Entwurfselemente im Grundriss STELLPLATZBREITE Zur Berücksichtigung der Verhältnisse auf dem Nachbarstellplatz besteht: die statistische Möglichkeit, über sämtliche additiven Kombinationen von zwei Fahrzeugen den Mittelwert (MW) und die Standardabweichung (SA) zu bilden und sie der doppelten Stellplatzbreite gegenüberzustellen, bzw. die wahrscheinlichkeitstheoretische Betrachtung, dass der Mittelwert von zwei beliebigen Fahrzeugbreiten aus einer normal verteilten Grundgesamtheit die Stellplatzbreite übersteigt. EINZELSTELLPLATZ ADDITIVE KOMBINATIONEN WAHRSCHEINLICHKEITS- ZWEI STELLPLÄTZE THEORETISCHE BETRACHTUNG 04 ENTWURFSGRUNDLAGEN GARAGE 04.1 Entwurfselemente im Grundriss STELLPLATZBREITE Simulationsrechnung prozentuelle Anteile der Türöffnungswinkel bei Stellplatzbreiten von 200 bis 250 cm Stellplatzbreite: MINIMAL EMPFOHLEN 2,30 m 2,50 m

04 ENTWURFSGRUNDLAGEN GARAGE 04.1 Entwurfselemente im Grundriss FAHRGASSENBREITE Die Breite der Fahrgasse, die ein Fahrzeug benötigt, um in einem Zuge vorwärts oder rückwärts in einen Parkplatz einzufahren, ist von verschiedenen Parametern abhängig. Unter anderem von: der Geometrie des Fahrzeuges, der Breite des Stellplatzes und dem Aufstellwinkel. Die Bestimmung der Fahrgassenbreite ist mittels theoretischer und empirischer Untersuchungen möglich. Dafür stehen grundsätzlich vier Verfahren zur Verfügung: analytische Berechnungsverfahren geometrische und grafische Näherungsmethoden Modellversuche Fahrversuche Bei der Bestimmung der Fahrgassenbreite sind abschließend noch zwei grundlegende Vorgangsweisen zu unterscheiden: Auf Grund statistischer Untersuchungen wird ein repräsentatives Fahrzeug (=Entwurfsfahrzeug) festgelegt und anschließend für dieses die Fahrgassenbreite bestimmt. Für jedes Fahrzeug werden die Fahrgassenbreiten bestimmt und diese dann einer statistischen Untersuchung unterzogen. 04 ENTWURFSGRUNDLAGEN GARAGE 04.1 Entwurfselemente im Grundriss BEWEGUNGSCHARAKTERISTIK DES FAHRZEUGES Die Bewegungscharakteristik eines Fahrzeuges bei Kurvenfahrt ist im Allgemeinen ein komplexer Vorgang, der jedoch für die Anlagen des ruhenden Verkehrs, wo mit niedrigen Geschwindigkeiten gefahren wird, sehr vereinfacht werden kann. Dynamische Eigenschaften werden vernachlässigt. Bei Kurvenfahrt treten keine Fliehkräfte auf. Schräglaufwinkel und Schlupf der Räder werden nicht berücksichtigt. Reduktion des Zweispurfahrzeuges auf ein Einspurfahrzeug. Die Vorderräder werden auf einer vorgegebenen Leitkurve geführt. Die Hinterräder bewegen sich auf einer Schleppkurve, die mittels Schleppkurvenkonstruktion bestimmt wird. Das Fahrzeug verhält sich bei Vorwärts und Rückwärtsfahrt gleich. 04 ENTWURFSGRUNDLAGEN GARAGE 04.1 Entwurfselemente im Grundriss BEWEGUNGSCHARAKTERISTIK DES FAHRZEUGES WRM WRA WRM WRI 2 2 A R R EWM arctan A A äußererwendekreisradius mittlerer Wendekreisradius innerer Wendekreisradius 2 WRA UV R EWA EWM EWI 2 B 2 äußerer Einschlagwinkel mittlerer Einschlagwinkel innerer Einschlagwinkel (4.01)

04 ENTWURFSGRUNDLAGEN GARAGE 04.1 Entwurfselemente im Grundriss LEITKURVEN Die Leitkurven lassen sich aus zwei fahrtechnischen Grundelementen zusammensetzen: kontinuierliches Einlenken aus der Geraden in den Bogen Einschlag der Vorderräder im Stand Leitkurve 1: Der Fahrzeuglenker fährt unter stetig zunehmendem Lenkradeinschlag aus der Geraden in einen Bogen, den er mit ebenso stetig abnehmendem Lenkradeinschlag wieder verlässt. Leitkurve 2: Der Fahrzeuglenker schlägt die Vorderräder mit vollem Einschlagwinkel im Stand ein und fährt mit unverändertem Lenkradeinschlag einen Bogen, den er durch Stehenbleiben und Rücklenken der Räder im Stand wieder verlässt. 04 ENTWURFSGRUNDLAGEN GARAGE 04.1 Entwurfselemente im Grundriss LEITKURVEN Leitkurve 3: Der Fahrzeuglenker schlägt bei Bogenbeginn die Vorderräder mit vollem Einschlagwinkel im Stand ein und beginnt mit der Bogenfahrt. Die Ausfahrt aus dem Bogen erfolgt unter stetigem Rückstellen des Lenkradeinschlages (Kombination Leitkurve 2-1). Leitkurve 4: Der Fahrzeuglenker fährt unter zunehmendem Lenkradeinschlag von der Geraden in den Bogen, den er durch Stehenbleiben und Rücklenken der Räder im Stand wieder verlässt (Kombination Leitkurve 1-2). LEITKURVE 1 LEITKURVE 2 LEITKURVE 3 LEITKURVE 4 04 ENTWURFSGRUNDLAGEN GARAGE 04.1 Entwurfselemente im Grundriss NÄHERUNGSMETHODEN Beim Lenken eines Fahrzeuges entlang der Elementfolge Gerade Kreis wird der Schnittpunkt der Fahrzeugmittelachse mit der vorderen Radachse entlang der vorgegebenen Leitkurve Traktor geführt. Die Hinterräder bewegen sich dabei auf einer Schleppkurve Traktrix, die dem Kreismittelpunkt näher liegt als die Leitlinie. Schleppkurvenkonstruktionen HAUSKA TENNER HALTER

04 ENTWURFSGRUNDLAGEN GARAGE 04.1 Entwurfselemente im Grundriss Schleppkurvenkonstruktion nach GUHLMANN 04 ENTWURFSGRUNDLAGEN GARAGE 04.1 Entwurfselemente im Grundriss Ablauf der Schleppkurvenkonstruktion nach GUHLMANN Algorithmus für Mi: 1 x i-2, y i-2, Mi-2, R x Hi-2, y Hi-2 2 x i-1, y i-1, x Hi-2, y Hi-2 S 3 x i, y i, x i-1, y i-1 L, 4 = - S 5 H = L sin 6 Z = arcsin (R/H ) 7 Mi = Z + S Beginn des Algorithmus: 1 P 1 und P 2 auf Anfangsgerade 2 somit gilt M1 = M2 = 0 3 Start mit i = 3 04 ENTWURFSGRUNDLAGEN GARAGE 04.1 Entwurfselemente im Grundriss Schleppkurvenkonstruktionen Vergleich Fahrflächen

04 ENTWURFSGRUNDLAGEN GARAGE 04.1 Entwurfselemente im Grundriss Fahrkurven nach Leitkurve 3, rechteckige Geometrie 04 ENTWURFSGRUNDLAGEN GARAGE 04.1 Entwurfselemente im Grundriss NÄHERUNGSMETHODEN Abhängigkeit der Fahrgassenbreite von der Stellplatzbreite 2003 04 ENTWURFSGRUNDLAGEN GARAGE 04.1 Entwurfselemente im Grundriss MODELLVERSUCHE Modellversuche sind nur für die Klärung grundsätzlicher Fragen sinnvoll einsetzbar. Die Bestimmung der erforderlichen Fahrgassenbreite kann nur anhand repräsentativer Regelfahrzeuge erfolgen. Es wird dabei mittels eines Modellfahrzeuges in einem bestimmten Maßstab vorzugsweise 1:50 (1:100) die Schleppkurve ermittelt. Modellfahrzeug nach MARX

04 ENTWURFSGRUNDLAGEN GARAGE 04.1 Entwurfselemente im Grundriss FAHRVERSUCHE Um die theoretischen Zusammenhänge zwischen der Breite des Stellplatzes und jener der Fahrgasse zu überprüfen, sind mit ausgewählten Personenkraftwagen Fahrversuche durchgeführt worden. Das Ergebnis zeigt, inwieweit die Annahmen über die Leitkurven und das Fahrverhalten eines Fahrzeuges bei Kurvenfahrt mit der Praxis übereinstimmen. Auswertung Fahrversuch 100002 04 ENTWURFSGRUNDLAGEN GARAGE 04.1 Entwurfselemente im Grundriss FAHRVERSUCHE Vergleich Fahrversuche EDV-Berechnungen 2. GRUNDLAGEN 04 ENTWURFSGRUNDLAGEN GARAGE 04.1 Entwurfselemente im Grundriss FAHRVERSUCHE 21 Fahrzeugtypen 839 Fahrversuche VERSUCHSRASTER

04 2. GRUNDLAGEN ENTWURFSGRUNDLAGEN GARAGE 04.1 Entwurfselemente im Grundriss FAHRKURVEN MONITOR FAHRKURVEN ENTZERRT 04 ENTWURFSGRUNDLAGEN GARAGE 04.1 Entwurfselemente im Grundriss FAHRVERSUCHE Polygonale Geometrie rechteckige Geometrie POLYGONALE GEOMETIRE RECHTECKIGE GEOMETRIE MAX. EINSCHLAGWINKEL: 37,3 MAX. EINSCHLAGWINKEL: 39,2 MITTL. WENDEKREISRADIUS: 431 CM MITTL. WENDEKREISRADIUS: 413 CM 04 ENTWURFSGRUNDLAGEN GARAGE 04.1 Entwurfselemente im Grundriss Fahrkurven nach Leitkurve 3, polygonale Geometrie

04 2. GRUNDLAGEN ENTWURFSGRUNDLAGEN GARAGE 04.1 Entwurfselemente im Grundriss AUSWERTUNG FAHRVERSUCHE POLYGONALE GEOMETRIE 04 2. GRUNDLAGEN ENTWURFSGRUNDLAGEN GARAGE 04.1 Entwurfselemente im Grundriss DIE PHASEN DES EINPARKVORGANGES PHASE 1 : ANFAHRT ZUM STELLPLATZ 2. GRUNDLAGEN 04 ENTWURFSGRUNDLAGEN GARAGE 04.1 Entwurfselemente im Grundriss DIE PHASEN DES EINPARKVORGANGES PHASE 2 : FINDEN DES ANLENKPUNKTES VOLLER LENKRADEINSCHLAG

04 2. GRUNDLAGEN ENTWURFSGRUNDLAGEN GARAGE 04.1 Entwurfselemente im Grundriss DIE PHASEN DES EINPARKVORGANGES PHASE 3 : KURVENFAHRT IM VOLLKREIS 04 2. GRUNDLAGEN ENTWURFSGRUNDLAGEN GARAGE 04.1 Entwurfselemente im Grundriss DIE PHASEN DES EINPARKVORGANGES PHASE 4 : KOLLISIONSPUNKT VORNE KONTINUIERLICHES RÜCKLENKEN 2. GRUNDLAGEN 04 ENTWURFSGRUNDLAGEN GARAGE 04.1 Entwurfselemente im Grundriss DIE PHASEN DES EINPARKVORGANGES PHASE 5 : KOLLISIONSPUNKT HINTEN

04 2. GRUNDLAGEN ENTWURFSGRUNDLAGEN GARAGE 04.1 Entwurfselemente im Grundriss DIE PHASEN DES EINPARKVORGANGES PHASE 6 : ENDE EINPARKVORGANG 04 ENTWURFSGRUNDLAGEN GARAGE 04.1 Entwurfselemente im Grundriss FAHRGASSENBREITE Die bei Einfahrt in den Stellplatz zur Verfügung stehende Breite B e ist bei Annahme von mittig abgestellten Fahrzeugen größer als die markierte Stellplatzbreite B s. Die nachfolgenden Ausführungen gehen von den Annahmen einer Fahrzeugbreite B von 1,80 m und einem Sicherheitsabstand von 10 cm aus. 2 2 e s a (4.01) e s a Einahrtsreite telllatreite ahreugreite icherheitsastand m m m m Fahrgassenbreite MINIMAL (Punkt A) 5,50 m 90 -Aufstellung EMPFOHLEN (Punkt B) 6,00 m 04 ENTWURFSGRUNDLAGEN GARAGE 04.1 Entwurfselemente im Grundriss FAHRGASSENBREITE - STELLPLATZBREITE

04 ENTWURFSGRUNDLAGEN GARAGE 04.1 Entwurfselemente im Grundriss HINDERNISSE Hindernisse stellen eine Störung der endlosen Reihe von Stellplätzen dar und sind gesondert zu betrachten. Bei zu geringen Fahrzeugabständen zu Hindernissen kommt es zu Fehlaufstellungen und zum Verlust von Stellplätzen. Bei der Betrachtung der Arten von Hindernissen ergeben sich zwei Kategorien. Hindernisse, die den Einparkvorgang behindern, und Hindernisse, die das Verlassen des Fahrzeuges, d.h. das Öffnen der Fahrertüre erschweren. Hindernisse im Stellplatzbereich 04 ENTWURFSGRUNDLAGEN GARAGE 04.1 Entwurfselemente im Grundriss BEHINDERTENGERECHTE STELLPLÄTZE Besonderes Augenmerk sollte auch auf die Anordnung von Stellplätzen für behinderte Menschen ( Rollstuhlfahrer ) gelegt werden. behindertengerechte MINIMAL 3,30 m Stellplatzbreite EMPFOHLEN 3,50 m Behindertengerechte Stellplätze Abmessungen EMPFOHLEN 04 ENTWURFSGRUNDLAGEN GARAGE 04.1 Entwurfselemente im Grundriss RAMPENANLAGEN Gerade Rampe, Zusammenhang Fahrgassenbreite, Sicherheitsabstand, Ausrundungsdurchmesser, Rampenbreite

04 ENTWURFSGRUNDLAGEN GARAGE 04.1 Entwurfselemente im Grundriss RAMPENANLAGEN KREISFÖRMIGE RAMPEN (4.01) i l i l a a i a l R R R R A R R A R R R A 2 2 2 2 2 2 04 ENTWURFSGRUNDLAGEN GARAGE 04.1 Entwurfselemente im Grundriss RAMPENANLAGEN Breitenbedarf von Wendel- und Halbkreisrampen 04 ENTWURFSGRUNDLAGEN GARAGE 04.1 Entwurfselemente im Grundriss SCHRÄGAUFSTELLUNG Fahrgassenbreite bei Schrägaufstellung

04 ENTWURFSGRUNDLAGEN GARAGE 04.2 Regelfahrzeuge 04 ENTWURFSGRUNDLAGEN GARAGE 04.2 Regelfahrzeuge 04 ENTWURFSGRUNDLAGEN GARAGE 04.2 Regelfahrzeuge REGELFAHRZEUGE Als Maßstab für eine ökonomische geometrische Bemessung von Anlagen des ruhenden Verkehrs kann folgender Grundsatz aufgestellt werden: Stellplätze und die zugehörigen Manövrierflächen werden so bemessen, dass sie vom überwiegenden Teil der Benutzer, Rampen und ebene Fahrwege so, dass sie von allen Benutzern ohne Einschränkung befahren werden können. Zitat DUNKER 1971 04 ENTWURFSGRUNDLAGEN GARAGE 04.2 Regelfahrzeuge BEMESSUNGSFAHRZEUG EAR

04 ENTWURFSGRUNDLAGEN GARAGE 04.2 Regelfahrzeuge EINPARKVORGANG Um die Zusammenhänge zwischen der Fahrgassenbreite und der Einfahrtsbreite durch ein Fahrzeug möglichst gut anzunähern, wurde ein 80 % Fahrzeug mit korrigierten Abmessungen gewählt und als Zusammenhang zwischen den Einzelabmessungen die Ergebnisse der linearen Regressionen herangezogen. Zusammenhang zwischen den Einzelabmessungen Regelfahrzeug Einparkvorgang in cm mittels linearer Regressionen Abmessung Statistik 80 % L B R S UV UH W gewählt L 444-444 441-445 442-445 B 171 170-170 172 - - - 170 R 260 262 260-260 270 264 254 260 S 144-143 145 - - - - 145 UV 88 85-83 - - - - 85 UH 96(105) 101-98 - - - - 100 W 1127 - - 1184 - - - - 1130 04 ENTWURFSGRUNDLAGEN GARAGE 04.2 Regelfahrzeuge REGELFAHRZEUG EINPARKVORGANG 04 ENTWURFSGRUNDLAGEN GARAGE 04.2 Regelfahrzeuge FAHRVORGANG Die für dieses Fahrzeug gewählten Abmessungen sollten den Anforderungen aller Fahrzeuge genügen. Dieser Grundsatz kann bei einigen Abmessungen nicht wirtschaftlich vertreten werden, weshalb versucht wurde, einer größtmöglichen Zahl von Fahrzeugen zu entsprechen. Am Beispiel Fahrzeuglänge demonstriert ist es nicht sinnvoll, ein Regelfahrzeug mit 5,40 m anzugeben, wenn nur rund 0,4 % aller Fahrzeuge länger als 5,10 m sind. Zusammenhang zwischen den Einzelabmessungen Regelfahrzeug Fahrvorgang in cm mittels linearer Regressionen Abmessung %-KFZ L B R S UV UH W gewählt L 99,6-579 527-517 442-510 B 98,1 185-191 199 - - - 200 R 100,0 300 331-338 270 264 272 310 S 100,0-171 180 - - - - 170 UV 96,0 98-94 - - - - 100 UH 67,1 127-123 - - - - 100 W 99,6 - - 1664 - - - - 1300

04 ENTWURFSGRUNDLAGEN GARAGE 04.2 Regelfahrzeuge REGELFAHRZEUG FAHRVORGANG 04 ENTWURFSGRUNDLAGEN GARAGE 04.2 Regelfahrzeuge ZUSAMMENFASSUNG: ABMESSUNGEN REGELFAHRZEUGE Fahrzeugabmessung Einparkvorgang Fahrvorgang L 445 cm 510 cm B 170 cm 200 cm R 260 cm 310 cm S 145 cm 170 cm UV 85 cm 100 cm UH 100 cm 100 cm W 1130 cm 1300 cm A 362 cm 404 cm WRM 446 cm 510 cm EWM 35,7 37,0 04 ENTWURFSGRUNDLAGEN GARAGE 04.3 Entwurfsschablonen 04 ENTWURFSGRUNDLAGEN GARAGE 04.3 Entwurfsschablonen

04 ENTWURFSGRUNDLAGEN GARAGE 04.3 Entwurfsschablonen ENTWURFSSCHABLONEN Die Entwurfsschablonen stellen die Berandung der Fahrfläche des entsprechenden Regelfahrzeuges dar und sind im Maßstab 1:100 und 1:200 ausgearbeitet. Neben den äußeren Berandungen und der Leitkurve sind auf allen Schablonen auch die Stellung der vorderen Radachse und damit des Fahrzeuges sowie die Fahrtrichtung eingetragen. Die Überlagerung von einzelnen Elementen kann nur dann erfolgen, wenn im Überlagerungspunkt die Fahrtrichtung und die Lage des Fahrzeuges ident sind. Die Richtung der Leitkurve kann dabei eine Winkeländerung besitzen, jedoch ist auf den maximalen Einschlagwinkel der Vorderräder EWM des zugehörigen Regelfahrzeuges zu achten. 04 ENTWURFSGRUNDLAGEN GARAGE 04.3 Entwurfsschablonen SCHABLONEN EINPARKVORGANG Als Minimumsleitkurve wurde für den Einparkvorgang die Leitkurve 3 ausgewertet. Die Addition eines Sicherheitsabstandes zur äußeren Berandung kann für den Einparkvorgang entfallen, da durch die Berechnung der Schablonen mit rechteckiger Geometrie im Vergleich zur tatsächlichen polygonalen Geometrie des Fahrzeuges bereits genügend Sicherheitsabstand enthalten sowie durch die Zulässigkeit des Reversierens eine zusätzliche Möglichkeit zum Einparken gegeben ist. Typ E EINPARKVORGANG 9 Schablonen E00 0-Grad-Aufstellwinkel E70 70-Grad-Aufstellwinkel E30 30-Grad-Aufstellwinkel E75 75-Grad-Aufstellwinkel E45 45-Grad-Aufstellwinkel E80 80-Grad-Aufstellwinkel E50 50-Grad-Aufstellwinkel E90 90-Grad-Aufstellwinkel E60 60-Grad-Aufstellwinkel 04 ENTWURFSGRUNDLAGEN GARAGE 04.3 Entwurfsschablonen ENTWURFSSCHABLONEN EINPARKVORGANG

04 ENTWURFSGRUNDLAGEN GARAGE 04.3 Entwurfsschablonen ENTWURFSSCHABLONE EINPARKVORGANG E00 04 ENTWURFSGRUNDLAGEN GARAGE 04.3 Entwurfsschablonen ENTWURFSSCHABLONE EINPARKVORGANG E75 UND E90 04 ENTWURFSGRUNDLAGEN GARAGE 04.3 Entwurfsschablonen SCHABLONEN FAHRVORGANG Die äußere Berandung der Fahrfläche stellt für die Fahrvorgänge den minimalen Flächenbedarf für ein Fahrzeug mit den Abmessungen des Regelfahrzeuges Fahrvorgang dar. Um für alle Verkehrsteilnehmer eine reibungslose Fahrt zu gewährleisten, sind zusätzlich Sicherheitsabstände entlang der Bogenaußenberandungen vorzusehen. Als Empfehlung ist in den Schablonen ein Abstand von 50 cm enthalten. Typ FG FAHRVORGANG GRUNDELEMENT 4 Schablonen FGGK Gerade-Kreis FGK Kreis (Vollkreis) FGKG Kreis-Gerade FGKK Kreis-Kreis tangential Typ FMK FAHRVORGANG MINIMUMSKURVE 9 Schablonen FMK20 Minimumskurve 20 FMK120 Minimumskurve 120 FMK30 Minimumskurve 30 FMK150 Minimumskurve 150 FMK45 Minimumskurve 45 FMK180 Minimumskurve 180 FMK60 Minimumskurve 60 FMK200 Minimumskurve 200 FMK90 Minimumskurve 90 Typ FFV FAHRVORGANG FAHRGASSENVERSATZ 8 Schablonen FFV02 Fahrgassenversatz 2,0 m FFV10 Fahrgassenversatz 10,0 m FFV04 Fahrgassenversatz 4,0 m FFV12 Fahrgassenversatz 12,0 m FFV06 Fahrgassenversatz 6,0 m FFV14 Fahrgassenversatz 14,0 m FFV08 Fahrgassenversatz 8,0 m FFV16 Fahrgassenversatz 16,0 m Typ FW FAHRVORGANG WENDEKURVE 3 Schablonen FW12 Fahrgassenabstand 12,0 m FW16 Fahrgassenabstand 16,0 m FW14 Fahrgassenabstand 14,0 m

04 ENTWURFSGRUNDLAGEN GARAGE 04.3 Entwurfsschablonen ENTWURFSSCHABLONEN FAHRVORGANG 04 ENTWURFSGRUNDLAGEN GARAGE 04.3 Entwurfsschablonen ENTWURFSSCHABLONE FAHRVORGANG FGGK 04 ENTWURFSGRUNDLAGEN GARAGE 04.3 Entwurfsschablonen ENTWURFSSCHABLONE FAHRVORGANG FGKG

04 ENTWURFSGRUNDLAGEN GARAGE 04.3 Entwurfsschablonen ENTWURFSSCHABLONE FAHRVORGANG FMK 180 04 ENTWURFSGRUNDLAGEN GARAGE 04.3 Entwurfsschablonen ENTWURFSSCHABLONE FAHRVORGANG FFV08 04 ENTWURFSGRUNDLAGEN GARAGE 04.3 Entwurfsschablonen ENTWURFSSCHABLONE FAHRVORGANG FW14

04 ENTWURFSGRUNDLAGEN GARAGE 04.4 Stellplatzanordnungen 04 ENTWURFSGRUNDLAGEN GARAGE 04.4 Stellplatzanordnungen 04 ENTWURFSGRUNDLAGEN GARAGE 04.4 Stellplatzanordnungen STELLPLATZANORDNUNGEN Für größere Nutzflächen sind zahlreiche Anordnungen von Stellplätzen denkbar, ohne dass von vornherein die günstigste Art der Fahrzeugaufstellung erkannt werden kann. Eine Beeinflussung der Stellflächen bei überbauten Parkgeschoßen durch konstruktive Elemente sollte für eine optimale Nutzung möglichst gering sein. Die nachfolgenden Abbildungen beschränken sich auf rechteckige Stellflächen mit 500/250 cm bzw. 600/250 cm, welche von Wänden, Stützen, Abschrankungen, Borden, Schwellen, Markierungen, usw. begrenzt sind, sowie auf die Aufstellwinkel 0, 45 und 90. Rampenanlagen, Treppen, Aufzüge, Installationen liegen außerhalb dieser Flächen und sind bei einer Betrachtung des gesamten Garagenbauwerkes noch zu berücksichtigen. 04 ENTWURFSGRUNDLAGEN GARAGE 04.4 Stellplatzanordnungen 0- BZW. 90-GRAD-AUFSTELLUNG, LÄNGSSCHEIBEN, FAHRGASSENBREITE 6 BZW. 3 M Platzbedarf [ m²/kfz ] 27,9 25,2 20,4

04 ENTWURFSGRUNDLAGEN GARAGE 04.4 Stellplatzanordnungen 90-GRAD-AUFSTELLUNG, STÜTZEN, FAHRGASSENBREITE 6,00 M Hochgarage Tiefgarage Platzbedarf [ m²/kfz ] 24,0 22,0 21,3 21,0 04 ENTWURFSGRUNDLAGEN GARAGE 04.4 Stellplatzanordnungen 90-GRAD-AUFSTELLUNG, QUERSCHEIBEN, FAHRGASSENBREITE 6,00 M Hochgarage Tiefgarage Platzbedarf [ m²/kfz ] 28,0 22,8 21,9 21,4 04 ENTWURFSGRUNDLAGEN GARAGE 04.4 Stellplatzanordnungen 90-GRAD-AUFSTELLUNG - RANDBEREICHE

04 ENTWURFSGRUNDLAGEN GARAGE 04.4 Stellplatzanordnungen 90-GRAD-AUFSTELLUNG - RANDBEREICHE 04 ENTWURFSGRUNDLAGEN GARAGE 04.4 Stellplatzanordnungen 0-BZW. 45-GRAD-AUFSTELLUNG, LÄNGSSCHEIBEN, FAHRGASSENBREITE 4,00 M Platzbedarf [ m²/kfz ] 25,4 22,7 04 ENTWURFSGRUNDLAGEN GARAGE 04.4 Stellplatzanordnungen 45-GRAD-AUFSTELLUNG, STÜTZEN, FAHRGASSENBREITE 4,00 M Platzbedarf [ m²/kfz ] 21,2 20,8

04 ENTWURFSGRUNDLAGEN GARAGE 04.4 Stellplatzanordnungen 45-GRAD-AUFSTELLUNG - STÜTZENRASTER 04 ENTWURFSGRUNDLAGEN GARAGE 04.4 Stellplatzanordnungen 45-GRAD-AUFSTELLUNG - STÜTZENRASTER 04 ENTWURFSGRUNDLAGEN GARAGE 04.5 Entwurfselemente im Aufriss 04 ENTWURFSGRUNDLAGEN GARAGE 04.5 Entwurfselemente im Aufriss

04 ENTWURFSGRUNDLAGEN GARAGE 04.5 Entwurfselemente im Aufriss LÄNGS- UND QUERNEIGUNGEN Waren früher die Probleme der Motorleistung für die Dimensionierung der Neigungen ausschlaggebend, so sind es heute die Sicherheit, die Bequemlichkeit und die Geschwindigkeit, mit der die Fahrzeuge bewegt werden. Bei Vergleichen mit internationaler Literatur zeigt sich, dass Rampenneigungen von 15 % bis 20 % als obere Grenze übereinstimmend empfohlen werden. LÄNGSNEIGUNGEN VON RAMPEN 3-5 % max. 7 % 5-10 % max. 15 % bis 15 % max. 20 % Parkrampen: Wegen der teilweisen Identität von Fahrweg und Manövrierfläche und wegen der sehr langen Fahrwege zu den Stellplätzen sollten übersichtliche und flach geneigte Rampen zur Ausführung kommen. Gerade Vollgeschoßrampen, gekrümmte Rampen: Scharfe Krümmungen oder Kreuzungspunkte an den Rampenenden wirken sich ungünstig auf Sichtrelationen und somit auf den Betriebsablauf aus. Gerade Halbgeschoßrampen: Die Wechsel von geraden Abschnitten und scharfen Krümmungen, geneigten und ebenen Strecken folgen so rasch aufeinander, dass der Einfluss der Längsneigung keine besondere Auswirkung auf den Betriebsablauf zeigt. Es können daher, wenn erforderlich, auch die größten fahrtechnisch noch zulässigen Neigungen angewandt werden. 04 ENTWURFSGRUNDLAGEN GARAGE 04.5 Entwurfselemente im Aufriss KUPPEN UND WANNEN Anders als im Straßenbau wird in Anlagen für den ruhenden Verkehr die Gestaltung der Neigungswechsel im Wesentlichen durch die Geometrie der Fahrzeuge bestimmt. Aus der statistischen Untersuchung ergaben sich die maßgeblichen Fahrzeugabmessungen wie folgt: Fahrzeugabmessungen Kuppe Wanne R = 240 310 cm UH = 100 130 cm UV = 70 100 cm F min = 10 cm HH = HV = 15 20 cm UW min = 6,58 (11,5 %) UW max = 15,95 (28,6 %) 04 ENTWURFSGRUNDLAGEN GARAGE 04.5 Entwurfselemente im Aufriss KUPPEN Beim Befahren einer Kuppe wird zur Begrenzung der Fahrfläche nach unten eine Zylindermantelfläche festgelegt, die durch den Radstand und die Bodenfreiheit des Fahrzeuges bestimmt wird. Zwischen der Fahrbahnfläche und dem Fahrzeug soll dabei ein gewählter Bodenabstand nicht unterschritten werden. Als Grenzwert für berührungsfreies Fahren kann dieser Bodenabstand NULL gesetzt werden. 2 2 F R R 4 F R k 1202cm 2 8 F 8 F (4.01) R 310cm F 10cm Rk, min 1202cm

04 ENTWURFSGRUNDLAGEN GARAGE 04.5 Entwurfselemente im Aufriss KUPPEN Als unterer Grenzwert, ab dem eine Ausrundung bzw. Abschrägung der Kuppe auf Grund der Fahrzeugabmessungen nicht mehr erforderlich ist, ergibt sich eine Rampenneigung on 7,4 (12,9 %). Bei dieser Neigung kommt es gerade zu keiner Berührung der Knickkante mit dem Fahrzeugboden. 2 F tan 2 R R 310cm F 10 cm min 7,4 12,9 % 4 F R tan 2 R 4 F 2 (4.01) 04 ENTWURFSGRUNDLAGEN GARAGE 04.5 Entwurfselemente im Aufriss KUPPEN KUPPENABHRGUNG urch die Abschrägung der Kuppe kommt es zur Halbierung des Neigungswechsels. ie maximale Länge der Abschrägung LK kann mit der Länge des Radstandes gleichgesetzt werden. Aus dieser Bedingung ergibt sich auch die maximale Neigung, bei der eine Kuppenabschrägung mit ENER Geraden noch sinnoll ist, mit 14,8 (26,4 %). R 2 4 F 4 F 2 sin R cos (4.01) 04 ENTWURFSGRUNDLAGEN GARAGE 04.5 Entwurfselemente im Aufriss KUPPEN KUPPENAURUNUNG Befindet sich der Neigungswechsel an der Kuppe zwischen der inimalneigung (12,9 %) und der aximalneigung (26,4 %), kann der Knickpunkt auch mittels Kreisbogen, der dem Zylinderkreis eingeschrieben ist und mit ihm einen gemeinsamen Berührpunkt im cheitel besitzt, ausgerundet werden. Als ereinfachter Richtwert kann auch eine Ausrundung mit einem Radius 12 m angesetzt werden. R 2 F cot RR 2 2 tan 4 (4.01)

04 ENTWURFSGRUNDLAGEN GARAGE 04.5 Entwurfselemente im Aufriss KUPPEN KUPPENAURUNUNG (angentenlängen) R RR 2 100 (4.01) LK [cm] RRK [cm] s R [%] 04 ENTWURFSGRUNDLAGEN GARAGE 04.5 Entwurfselemente im Aufriss KUPPEN L HE URHFAHRHHE Ausgehend on einer minimalen lichten Geschohhe on 2,10 m und damit erbunden einem Fahrzeug mit einer gleichen maximalen Fahrzeughhe ist auf Grund der ertikalen chrägstellung des Fahrzeuges beim Befahren einer Kuppe eine grere lichte Geschohhe im Kuppenbereich erforderlich. cos cos 31,76 ( 210cm, 130cm) 222cm ( 5,71 10 %) 231cm ( 11,31 20 %) (4.01) 04 ENTWURFSGRUNDLAGEN GARAGE 04.5 Entwurfselemente im Aufriss WANNEN Bei der Gestaltung on Neigungswechseln in Form on Wannen muss darauf geachtet werden, dass der tiefste, im Bereich der berhänge liegende Punkt den Boden nicht berührt. ieser Punkt muss nicht mit dem äuersten Punkt der Fahrzeugberandung zusammenfallen, sondern kann sich im gesamten Bereich der berhänge befinden (Fronterkleidungen, Auspuff, reibstofftank etc.). Eine berührungsfreie Fahrbewegung kann nur erreicht werden, wenn die durch die berhangwinkel UW festgelegte Fahrzeugbegrenzungsebene an keiner telle on der Fahrbahnebene berührt oder durchdrungen wird. Als unterer Grenzwert, ab dem eine Wannenabschrägung bzw. Wannenausrundung nicht erforderlich ist, ergibt sich somit der minimale berhangwinkel UW min on 6,6 (11,5 %).

04 ENTWURFSGRUNDLAGEN GARAGE 04.5 Entwurfselemente im Aufriss WANNEN WANNENABHRGUNG ie maximale Abschrägungslänge ist wie bei der Kuppe durch die Länge des Radstandes gegeben. a durch die Wannenabschrägung eine Halbierung der Rampenneigung eintritt, ergibt sich die maximale Rampenneigung bei Verwendung ENER Abschrägung als doppelter minimaler berhangwinkel mit 13,2 (23,4 %). R sin 2 sin 2 (4.01) 04 ENTWURFSGRUNDLAGEN GARAGE 04.5 Entwurfselemente im Aufriss WANNEN WANNENAURUNUNG Bei Verwendung der Wannenabschrägung als angenten an den Ausrundungskreis ergibt sich ein Ausrundungshalbmesser RRW, der Kuppenausrundung kann auch bei der Wannenausrundung ein ereinfachter Richtwert, hier edoch mit einem Radius on 30 m angesetzt werden. ie EAR 05 empfiehlt für diesen Fall nur einen Radius on 20 m. R sin RR 2 2 sin tan 2 4 (4.01) 04 ENTWURFSGRUNDLAGEN GARAGE 04.5 Entwurfselemente im Aufriss WANNEN WANNENAURUNUNG (angentenlängen) RR 2 R 100 (4.01) LW [cm] RRW [cm] s R [%]

04 ENTWURFSGRUNDLAGEN GARAGE 04.5 Entwurfselemente im Aufriss WANNEN L HE URHFAHRHHE ie die urchfahrtshhe bestimmenden Voraussetzungen über die Fahrzeughhe, wie sie bei der Kuppe angewandt wurden, gelten ebenfalls bei der Wanne, edoch mit geänderten geometrischen Beziehungen. Es ergibt sich bei maximaler Rampenneigung on 20 % eine erforderliche urchfahrtshhe im Wannenbereich on 2,30 m. 2 R tan 2 2 cos 2 (4.01) 218cm ( 5,71 10 %) 226cm ( 11,31 20 %) 04 ENTWURFSGRUNDLAGEN GARAGE 04.6 Zweiradstellplätze 04 ENTWURFSGRUNDLAGEN GARAGE 04.6 Zweiradstellplätze 04 ENTWURFSGRUNDLAGEN GARAGE 04.6 Zweiradstellplätze ZWERAELLPLZE ie Aufstellung on Zweirädern innerhalb on Parkhäusern und Garagen erfordert wie für Autos eine Planung mit festgelegten Parkstandsabmessungen und dafür reserierten Bereichen in der Garage. Planungshinweise dafür sind in den EAR 05 enthalten. RRER as Abstellen on otorrädern beschränkt sich in der Regel auf das Freihalten on Flächen zum Aufbocken des Zweirades. Bei der Bereichsmarkierung on tellplätzen sollten die tellplatzbreiten mit 1,50 m für enkrechtaufstellung und 1,10 m für 45 Aufstellung sowie die tellplatzlängen mit 2,20 m gewählt werden. Einzelne Baugesetze und Verordnungen knnen sowohl für die tellplatzbreite wie auch die tellplatzlänge abweichende Abmessungen orschreiben.

04 ENTWURFSGRUNDLAGEN GARAGE 04.6 Zweiradstellplätze ABEUNGEN VN RRAABELLANLAGEN 04 ENTWURFSGRUNDLAGEN GARAGE 04.6 Zweiradstellplätze ZWERAELLPLZE FAHRRER Für das Abstellen on Fahrrädern wurden unterschiedliche ysteme entwickelt, wobei eine der erbreitetsten Formen die hhenersetzte, kompakte Unterbringung darstellt. Bei dieser platzsparenden Abstellweise werden die Vorderräder zwischen Bügeln in Abständen on 25 bis 40 cm gehalten, wobei edoch die Nachteile des Verhakens der Lenker, der Beschädigung on Kabeln, der Fahrradbeleuchtung oder on Bremszügen besteht und ein seitlicher Zutritt zum Fahrrad nicht immer mglich ist. Für ein gesichertes Abstellen ohne Nachteile der kompakten Unterbringung empfiehlt sich eine hhengleiche Aufstellung mit ontage on Fahrradhaltern im Abstand on 1,20 bis 1,50 m. Bei oppelaufstellung ist dabei auch eine flächensparendere Vorderradüberlappung mglich. Als erforderliche Fahrgassenbreite empfehlen sich indestabmessungen on 1,30 m bei Richtungserkehr und 1,80 m bei Gegenerkehr. 04 ENTWURFSGRUNDLAGEN GARAGE 04.6 Zweiradstellplätze ABEUNGEN VN FAHRRAABELLANLAGEN

04 ENTWURFSGRUNDLAGEN GARAGE 04.7 Busstellplätze 04 ENTWURFSGRUNDLAGEN GARAGE 04.7 Busstellplätze 04 ENTWURFSGRUNDLAGEN GARAGE 04.7 Busstellplätze ie Planung on tellplätzen für Busse erfordert eine genaue efinition der Fahrzeugart und der glichkeiten des Einund Aussteigens. Anlagen für den ffentlichen Verkehr erfordern gänzlich andere Abmessungen als reine Busoder Betriebsgaragen. FAHRZEUGABEUNGEN hnlich wie bei den PKW gibt es auch für Busse die unterschiedlichsten Grenausführungen. Beginnend bei Kleinbussen mit rund 2,30 m Breite, 8,00 m Länge und 3,00 m Hhe bis zu oppelstockbussen mit maximal 2,50 m Breite, 12,00 m Länge und 4,10 m Hhe sowie onderlängen bis maximal 18,00 m für Gelenkbusse. 04 ENTWURFSGRUNDLAGEN GARAGE 04.7 Busstellplätze KFRBU (AFGRF F)

04 ENTWURFSGRUNDLAGEN GARAGE 04.7 Busstellplätze BUE (AFGRF F) 04 ENTWURFSGRUNDLAGEN GARAGE 04.7 Busstellplätze FLHENBEARF AUFR Ausgehend on einer Bodenfreiheit on mindestens 25 cm bei einem Radstand on 6,00 m sowie einem orderen und hinteren berhangwinkel 8 knnen für Kuppenund Wannenabschrägungen ausrundungen geringere Anforderungen als bei PKW gestellt werden. a die Rampen aber auch durch Personenkraftwagen befahrbar sein müssen, gelten alle Aussagen über Kuppenund Wannenabschrägungen auch für Busse. ie lichte urchfahrtshhe (ohne icherheitsabstand) ist im Bereich on Kuppen und Wannen entsprechend der zulässigen Fahrzeughhe zu dimensionieren. Für eine maximale Fahrzeughhe on 4,10 m ergibt sich dabei für Rampenneigungen on 10 % bis 20 % lichte urchfahrtshhe Kuppe HLK = 4,60 4,90 m lichte urchfahrtshhe Wanne HLW = 4,30 4,50 m 04 ENTWURFSGRUNDLAGEN GARAGE 04.7 Busstellplätze FLHENBEARF GRUNR Wie bei den Personenkraftwagen knnen auch für Busse auf Grund der Fahrzeugabmessungen und des Wendekreises Leitund chleppkuren ermittelt werden. Für die unterschiedlichen odelle ergibt sich dabei eine groe Formenielfalt, die aber durch den Grundsatz Fahrflächen sind von allen Fahrzeugen ungehindert zu befahren für allgemeine Busgaragen (Busse bis 12,0 m Länge) auf die Abmessungen nach abelle eingeschränkt werden knnen. FAHRZEUGABEUNGEN VN BUEN Fahrzeuglänge Fahrzeugbreite Radstand berhang orne berhang hinten Wendekreisdurchmesser auen Wendekreisdurchmesser innen

04 ENTWURFSGRUNDLAGEN GARAGE 04.7 Busstellplätze KURVENLAUFBL PPELEKERBU (AFGRF F) 04 ENTWURFSGRUNDLAGEN GARAGE 04.7 Busstellplätze KURVENLAUFBL GELENKBU (AFGRF F) 04 ENTWURFSGRUNDLAGEN GARAGE 04.7 Busstellplätze ELLPLAZANRNUNGEN Für die Gre der tellplätze ist es nicht zielführend, eine umfassende statistische Untersuchung durchzuführen, sondern es ist für eine überwiegende ehrheit aller Busse eine tellplatzgre festzulegen bzw. für bestimmte Anlagen des ffentlichen Verkehrs für eine orgegebene Fahrzeugkategorie zu planen. Bei Busgaragen für Reise und ouristenbusse ergibt sich eine maximale tellplatzlänge on 12,00 m und bei Berücksichtigung einer Flächenoptimierung auf Grund unterschiedlicher Abmessungen ein inimum on rund 11,50m. ie tellplatzbreite muss unter dem Gesichtspunkt des Einparkorganges betrachtet werden und sollte 4,00 m, d.h. einen indestabstand zwischen den Bussen on 1,50 m, nicht unterschreiten. Für die Fahrgassenbreite kann für Aufstellwinkel on 0 bis 45 eine Breite on 6,90 m7,50 m angenommen werden, Aufstellwinkel grer 45 sind nicht zu empfehlen. tellplatzabmessungen on Busstellplätzen tellplatzbreite tellplatzlänge Fahrgassenbreite

04 ENTWURFSGRUNDLAGEN GARAGE 04.7 Busstellplätze ELLPLAZANRNUNGEN BEAUFELLWNKEL 0 Platzbedarf [ m²/kfz ] 04 ENTWURFSGRUNDLAGEN GARAGE 04.7 Busstellplätze ELLPLAZANRNUNGEN BEAUFELLWNKEL 45 VARANEN A UN B Platzbedarf [ m²/kfz ] 04 ENTWURFSGRUNDLAGEN GARAGE 04.7 Busstellplätze ELLPLAZANRNUNGEN BEAUFELLWNKEL 45 VARANEN UN Platzbedarf [ m²/kfz ]

04 ENTWURFSGRUNDLAGEN GARAGE 04.7 Busstellplätze ELLPLAZANRNUNGEN BEAUFELLWNKEL 45 VARANEN E UN F Platzbedarf [ m²/kfz ] 04 ENTWURFSGRUNDLAGEN GARAGE 04.7 Busstellplätze ELLPLAZANRNUNGEN BEAUFELLWNKEL 45 VARANE G Platzbedarf [ m²/kfz ] 04 ENTWURFSGRUNDLAGEN GARAGE 04.7 Busstellplätze ELLPLAZANRNUNGEN BEAUFELLWNKEL 45 VARANE H Platzbedarf [ m²/kfz ]

04 ENTWURFSGRUNDLAGEN GARAGE 04.7 Busstellplätze BUEGE Für die Anordnung und Planung on Bussteigen (Bushalteplätzen) und erminals sollten aus erkehrstechnischer icht folgende Gesichtspunkte betrachtet werden glichst kurze Verbindung zwischen traennetz und Bushalteplatz. Verkehrssichere Ausführung der Anbindung des erminals bei den Einund Ausfahrten. Klare rennung einzelner Linienführungen, Fahrtrichtungen und Verkehrsrelationen. Gesicherte Zuund Abgänge für die Fahrgäste. eutliche Abgrenzung zwischen Fahrflächen, tellflächen sowie Pflege, Wartungsund Reparatureinrichtungen. e nach zu erwartendem oder geplantem Verkehrsaufkommen sowie der Art der Fahrzeuge kann für den Abfertigungsbereich eine Längs, enkrecht, chräg, ägezahnoder Boxenaufstellung sinnoll sein. 04 ENTWURFSGRUNDLAGEN GARAGE 04.7 Busstellplätze GL HKE EN ER BUEGANRNUNG HEA H A B E F G LNGAUFELLUNG HRGAUFELLUNG ENKREHAUFELLUNG BENER KA ERAUFELLUNG GEZAHNAUFELLUNG KRE FR GE AUFELLUNG AUENKRE KRE FR GE AUFELLUNG NNENKRE 04 ENTWURFSGRUNDLAGEN GARAGE 04.7 Busstellplätze BUHALEPLAZ HRGGEELLEN BUEGEN

04 ENTWURFSGRUNDLAGEN GARAGE 04.7 Busstellplätze BUHALEPLAZ LANGGEELLEN BUEGEN 04 ENTWURFSGRUNDLAGEN GARAGE 04.7 Busstellplätze BUEGE LANGBUEG KURZBUEG HRG peziell bei der Planung on Bussteigen für den ffentlichen Verkehr besitzen die Verkehrsunternehmen der tädte und Länder meist eigene Richtlinien für die Ausgestaltung und die indestabmessungen. ie angegebenen ae und ituierungsmglichkeiten sollten daher nur einem ersten Entwurf für die Abschätzung und als dee mglicher Anordnungen dienen, die detaillierte Planung ist dann auf die Richtlinien und Vorgaben des Betreibers abzustimmen. 05 ENTWURF BAUWERK 05.1 Architektonische Grundlagen 000.0.0 05.20.0 Verkehrsströme UNTERKAPITEL außerhalb E der Garage 05.3 Verkehrsströme innerhalb der Garage 05.4 Entwurfsbeispiele 05.4.1 GARAGE TWIN-TOWERS WIENERBERG

05 ENTWURF BAUWERK 05.2 Verkehrsströme außerhalb der Garage 05 ENTWURF BAUWERK 05.2 Verkehrsströme außerhalb der Garage 05 ENTWURF BAUWERK 05.2 Verkehrsströme außerhalb der Garage Die Verkehrsanbindung einer Garage muss nach verkehrstechnischen Erkenntnissen gestaltet werden. Der an der Garage vorbeiführende fließende Verkehr ist dabei ebenso zu berücksichtigen wie der Ziel- und Quellverkehr der Garage. Häufig verlangt die Baubehörde auch ein Verkehrsgutachten, das eine ausreichende Leistungsreserve im umliegenden Straßenraum (Kapazität von Ampelkreuzungen und Straßenzügen etc.) für das geplante Projekt nachweist. Wird kein Gutachten verlangt, sollte dennoch ein Verkehrsplaner zu Rate gezogen werden, um späteren Überraschungen vorzubeugen. 05 ENTWURF BAUWERK 05.2 Verkehrsströme außerhalb der Garage FLIESSENDER VERKEHR Im Normalfall wird der vorhandene Straßenverkehr Priorität vor den Garagenkunden haben und es muss sichergestellt werden, dass weder zur Garage zufahrende noch abfahrende Fahrzeuge zu einer Behinderung führen. Garagenein- und ausfahrten werden daher in der Regel in Seitengassen verlegt. Die Zufahrt kann dann durch Einbahnen und Abbiegeverbote erheblich länger, und auch komplizierter werden, eine entsprechende Zufahrtsbeschilderung ist dann unbedingt erforderlich. Je größer die Garage und je mehr Kurzparkverkehr zu erwarten ist, desto wichtiger ist eine sorgfältige Prüfung der Situation. Nötigenfalls muss mit der zuständigen Verkehrsabteilung der Stadt nach Möglichkeiten gesucht werden, drohende Nachteile zu entschärfen, z.b. durch Änderung einer Einbahnführung. Derartige Maßnahmen benötigen eine längere Vorlaufzeit, und ein rechtzeitig abgestimmtes und umgesetztes Verkehrskonzept kann Probleme vermeiden.

05 ENTWURF BAUWERK 05.2 Verkehrsströme außerhalb der Garage GARAGEN-ZIELVERKEHR Bei Garagen, die den Empfehlungen in diesem Buch entsprechen, werden Zufahrt und Einfahrt in die Garage zügig funktionieren. Zu einem Stau bei der Einfahrt wird es kaum jemals kommen, wenn nicht ein stark frequentierter Gehsteig überfahren werden muss. Vorsicht ist am Platz, wenn extreme Spitzenfrequenzen zu erwarten sind. Dies ist bei Messen, Sportstadien und anderen Großveranstaltungen, Konzertsälen, Universitäten, Weiterbildungszentren, großen Park+Ride-Anlagen etc. der Fall. GARAGEN-QUELLVERKEHR Können die an der Schrankenanlage abgefertigten Fahrzeuge die Garage zügig verlassen, gibt es in der Garage keinen Rückstau und Wartezeiten, schädliche Abgasemissionen und teurer Lüftungsaufwand werden vermieden. Dies funktioniert nur dann, wenn die Ausfahrt auf die öffentliche Straße leicht erfolgen kann und auch nicht durch vorbeiführenden Fußgängerverkehr behindert wird. 05 ENTWURF BAUWERK 05.2 Verkehrsströme außerhalb der Garage VERKEHRSUNTERSUCHUNG Eine Verkehrsuntersuchung besonders im Hinblick auf die Anbindung an den öffentlichen Straßenraum und die geplante Stellplatzanzahl ist im Einzelfall mit nachfolgendem Inhalt zu erstellen: Analyse der vorhandenen Verkehrssituation am Standort und im Untersuchungsgebiet. Abschätzung der absehbaren Verkehrsentwicklung in der Regel für einen Entwicklungszeitraum von 10 Jahren unter Berücksichtigung geplanter Bauvorhaben im Umfeld. Bestimmung des Verkehrsaufkommens der geplanten Garage in Abhängigkeit von der Stellplatznutzung. Prognose der Verteilung des durch die Stellplätze in der Garage erzeugten Verkehrs auf das umliegende Straßennetz. Überlagerung des zusätzlichen Verkehrs aus der Garage mit der prognostizierten Grundbelastung. Verkehrstechnische Beurteilung des Gesamtverkehrs an den Ein- und Ausfahrten sowie an den relevanten Kreuzungen im Untersuchungsgebiet. 05 ENTWURF BAUWERK 05.2 Verkehrsströme außerhalb der Garage VERKEHRSUNTERSUCHUNG Das spezifische Verkehrsaufkommen pro Stellplatz ist vor allem vom Garagentyp Dauerparker für Wohnnutzung, Park & Ride-Anlagen für Büronutzung oder Kurzparker für den Wirtschafts- und Besucherverkehr abhängig und sowohl für den Tagesverkehr als auch für die Spitzenstunden (Zeitraum von 1,0-2,0 Stunden je nach Standort und Nutzerart) im Quell- bzw. Zielverkehr zu ermitteln. Als Richtwerte können die Angaben der Tabelle 5.01 angesetzt werden. Richtwerte für spezifisches Verkehrsaufkommen und prozentuelle Anteile der Spitzenstunden Nutzer spezifisches Verkehrsaufkommen 1) Morgenspitze Nachmittagsspitze Nachtspitze Zielverkehr Quellverkehr Zielverkehr Quellverkehr Zielverkehr Quellverkehr Wohnbevölkerung 1,5 3,0 3 % 21 % 15 % 7 % 1 5 % 1 5 % Berufspendler (Büro) 2,0 30 % 3 % 4 % 20 % - - Wirtschaftsverkehr 2,0 10,0 7 % 7 % 17 % 17 % - - Besucherverkehr 1,5 3 % 3 % 10 % 10 % - - Park & Ride 2,0 50 % - - 30 % - - 1) PKW-Fahrten pro Tag und Stellplatz (verteilt zu jeweils 50 % auf den Quell- und Zielverkehr)

05 ENTWURF BAUWERK 05.3 Verkehrsströme innerhalb der Garage 05 ENTWURF BAUWERK 05.3 Verkehrsströme innerhalb der Garage 05 ENTWURF BAUWERK 05.3 Verkehrsströme innerhalb der Garage Wichtig für den Betrieb in Parkbauten ist eine eindeutige Verkehrsführung, sie muss schon durch die bauliche Gestaltung vorbestimmt sein. Zusätzliche lenkende Maßnahmen tragen zur Vereinfachung und Beschleunigung des Betriebsablaufes bei, dazu zählen Verkehrszeichen in Anlehnung an die Straßenverkehrsordnung, Fahrbahnmarkierungen in Form von Sperrflächen, Trenn- und Leitlinien sowie Texthinweise in möglichst großer und kräftiger Schrift. Weiters können an kritischen Stellen und zur zusätzlichen Information der Nutzer verkehrsabhängige Lichtsignalanlagen angeordnet werden. Die zweckmäßigste Rampenform und Rampenanordnung kann nur unter Berücksichtigung einer Vielzahl von Gesichtspunkten gefunden werden. Anzahl der Stellplätze Anzahl der Geschoße Geschoßhöhe Verkehrsaufkommen Nutzung (Dauerparker/Kurzparker) Grundstücksform und -größe Anbindung an Straßennetz 05 ENTWURF BAUWERK 05.3 Verkehrsströme innerhalb der Garage Die Nutzung der Rampen kann einspurig im Richtungsverkehr oder mehrspurig meist zweispurig mit Gegenverkehr erfolgen. Von der Bauform her kann in gerade Rampen und gekrümmte bzw. kreisförmige Rampen (Wendelrampe) unterschieden werden. Sind die Parkdecks selbst geneigt und übernehmen die Fahrgassen die Funktion der Rampen, spricht man von einer Parkrampe. Im Allgemeinen sind kurze Rampenwege anzustreben und häufige Richtungswechsel wenn möglich zu vermeiden. Lange Stockwerksdurchfahrten sollten nur für den suchenden Verkehr angeordnet sein, der ausfahrende Verkehr sollte stets die kürzesten Geschoßumfahrten zugeordnet bekommen, um den Parkbetrieb sowie den Fußgängerverkehr nicht unnötig zu behindern.

05 ENTWURF BAUWERK 05.3 Verkehrsströme innerhalb der Garage GERADE VOLLRAMPEN Ein- und zweispurige gerade Vollgeschoßrampe 05 ENTWURF BAUWERK 05.3 Verkehrsströme innerhalb der Garage GERADE VOLLRAMPEN Ein- und zweispurige gerade Vollgeschoßrampe H L 100 s L LGes H s LSW LSK Br Rampenlänge Gesamtrampenlänge Geschoßhöhe Rampenneigung L Ges Rampenbreite (siehe Kapitel 4.1.7.1) LSW LSK L 2 Wannenabschrägung (siehe Kapitel 4.5.3.1) Kuppenabschrägung (siehe Kapitel 4.5.2.1) [ cm ] [ cm ] [ cm ] [ % ] [ cm ] [ cm ] [ cm ] (5.01) LGes [ cm ] s [ % ] 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 LSW [ cm ] 0 0 0 0 33 67 100 133 167 200 233 LSK [ cm ] 0 0 0 0 25 50 75 100 125 150 175 250 5000 4167 3571 3125 2807 2558 2360 2200 2069 1961 1871 260 5200 4333 3714 3250 2918 2658 2451 2283 2146 2032 1938 270 5400 4500 3857 3375 3029 2758 2542 2367 2223 2104 2004 280 5600 4667 4000 3500 3140 2858 2633 2450 2300 2175 2071 290 5800 4833 4143 3625 3251 2958 2724 2533 2377 2246 2138 H 300 6000 5000 4286 3750 3363 3058 2815 2617 2454 2318 2204 310 6200 5167 4429 3875 3474 3158 2906 2700 2530 2389 2271 320 6400 5333 4571 4000 3585 3258 2997 2783 2607 2461 2338 330 6600 5500 4714 4125 3696 3358 3088 2867 2684 2532 2404 340 6800 5667 4857 4250 3807 3458 3178 2950 2761 2604 2471 350 7000 5833 5000 4375 3918 3558 3269 3033 2838 2675 2538 05 ENTWURF BAUWERK 05.3 Verkehrsströme innerhalb der Garage GERADE VOLLRAMPEN Ein- und zweispurige gerade Vollgeschoßrampe EINSPURIG ZWEISPURIG ZWEISPURIG VERSCHRÄNKT PARALLELLAUFEND

05 ENTWURF BAUWERK 05.3 Verkehrsströme innerhalb der Garage GERADE VOLLRAMPEN Gerade Vollgeschoßrampe Variante A Rampenanordnung und Verkehrsführung gerade Vollgeschoßrampen seitlich und parallel laufend Erschließungsverkehr getrennt Richtungsverkehr (Einbahn) möglich Bewertung Suchfahrten leicht möglich klare Verkehrsführung gute Sichtrelationen bei kleineren Bauwerken enge Kurven 05 ENTWURF BAUWERK 05.3 Verkehrsströme innerhalb der Garage GERADE VOLLRAMPEN Regelgeschoß Vollgeschoßrampe Variante A Variante Länge [m] Breite [m] Fläche [m²] Stellplätze m²/stellplatz A1 40,00 24,50 980,00 19 51,58 A2 48,50 24,50 1188,30 33 36,01 A3 48,50 40,50 1964,30 60 32,74 05 ENTWURF BAUWERK 05.3 Verkehrsströme innerhalb der Garage GERADE VOLLRAMPEN Gerade Vollgeschoßrampe Variante B Rampenanordnung und Verkehrsführung gerade Vollgeschoßrampen seitlich und parallel laufend Erschließungsverkehr verflochten Gegenverkehr Bewertung Suchfahrten leicht möglich klare Verkehrsführung auf Sichtrelationen in den Verknüpfungspunkten achten Kollisionsgefahr bei Rampenanbindungen, aus Sicherheitsgründen Fahrgassenverbreiterung nötig Stellplätze im Bereich Rampenanbindungen nur bedingt nutzbar

05 ENTWURF BAUWERK 05.3 Verkehrsströme innerhalb der Garage GERADE VOLLRAMPEN Regelgeschoß Vollgeschoßrampe Variante B Variante Länge [m] Breite [m] Fläche [m²] Stellplätze m²/stellplatz B1 40,00 24,25 970 23 42,17 B2 48,50 24,25 1176,13 31 37,94 B3 48,50 40,25 1952,13 58 33,66 05 ENTWURF BAUWERK 05.3 Verkehrsströme innerhalb der Garage GERADE VOLLRAMPEN Gerade Vollgeschoßrampe Variante C Rampenanordnung und Verkehrsführung gerade Vollgeschoßrampen im Zentrum und parallel laufend Erschließungsverkehr getrennt Richtungsverkehr (Einbahn) möglich Bewertung Suchfahrten leicht möglich klare Verkehrsführung auf Sichtrelationen in den Verknüpfungspunkten achten rechtskurvige Verkehrsführung 05 ENTWURF BAUWERK 05.3 Verkehrsströme innerhalb der Garage GERADE VOLLRAMPEN Regelgeschoß Vollgeschoßrampe Variante C Variante Länge [m] Breite [m] Fläche [m²] Stellplätze m²/stellplatz C1 48,50 40,50 1964,25 64 30,69

05 ENTWURF BAUWERK 05.3 Verkehrsströme innerhalb der Garage GERADE VOLLRAMPEN Gerade Vollgeschoßrampe Variante D Rampenanordnung und Verkehrsführung gerade Vollgeschoßrampen seitlich und parallel laufend Rampen hintereinander situiert Erschließungsverkehr getrennt Richtungsverkehr (Einbahn) möglich Bewertung direkte Ein-/Ausfahrt zu/von den Parkgeschoßen klare Verkehrsführung kurze Wege auf Sichtrelationen in den Geschoßeinfahrten achten große Längserstreckung 05 ENTWURF BAUWERK 05.3 Verkehrsströme innerhalb der Garage GERADE VOLLRAMPEN Gerade Vollgeschoßrampe Variante E Rampenanordnung und Verkehrsführung gerade Vollgeschoßrampen seitlich und gegenläufig Erschließungsverkehr getrennt Richtungsverkehr (Einbahn) möglich Bewertung klare Verkehrsführung gute Sichtrelationen Ein- und Ausfahrten in die Garage von zwei Straßen aus vorteilhaft wiederholte Suchfahrten nur mit Gegenverkehrsbereichen möglich 05 ENTWURF BAUWERK 05.3 Verkehrsströme innerhalb der Garage GERADE VOLLRAMPEN Regelgeschoß Vollgeschoßrampe Variante E Variante Länge [m] Breite [m] Fläche [m²] Stellplätze m²/stellplatz E1 40,00 24,50 980,00 19 51,58 E2 48,50 24,50 1188,30 33 36,01 E3 48,50 40,50 1964,30 60 32,74

05 ENTWURF BAUWERK 05.3 Verkehrsströme innerhalb der Garage GERADE VOLLRAMPEN Gerade Vollgeschoßrampe Variante F Rampenanordnung und Verkehrsführung gerade Vollgeschoßrampen seitlich und gegenläufig Erschließungsverkehr verflochten Richtungsverkehr (Einbahn) möglich Bewertung klare Verkehrsführung Suchfahrten leicht möglich auf Sichtrelationen in den Verknüpfungspunkten achten Kollisionsgefahr bei Rampenanbindungen, aus Sicherheitsgründen Fahrgassenverbreiterung nötig Kollisionsgefahr durch Verflechtung dreier Verkehrsströme Stellplätze im Bereich Rampenanbindungen nur bedingt nutzbar 05 ENTWURF BAUWERK 05.3 Verkehrsströme innerhalb der Garage GERADE VOLLRAMPEN Regelgeschoß Vollgeschoßrampe Variante F Variante Länge [m] Breite [m] Fläche [m²] Stellplätze m²/stellplatz F1 40,00 24,50 980,00 23 42,61 F2 48,50 24,50 1188,25 31 38,33 F3 48,50 40,50 1964,25 58 33,87 05 ENTWURF BAUWERK 05.3 Verkehrsströme innerhalb der Garage GERADE VOLLRAMPEN Gerade Vollgeschoßrampe Variante G

05 ENTWURF BAUWERK 05.3 Verkehrsströme innerhalb der Garage GERADE HALBRAMPEN Halbrampen 05 ENTWURF BAUWERK 05.3 Verkehrsströme innerhalb der Garage GERADE HALBRAMPEN Halbrampen H L 100 2 s L LGes H s LSW LSK Rampenlänge Gesamtrampenlänge Geschoßhöhe Rampenneigung L Ges LSW LSK L 2 Wannenabschrägung (siehe Kapitel 4.5.3.1) Kuppenabschrägung (siehe Kapitel 4.5.2.1) [ cm ] [ cm ] [ cm ] [ % ] [ cm ] [ cm ] (5.01) LGes [ cm ] s [ % ] 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 LSW [ cm ] 67 100 133 167 200 233 267 300 333 367 400 LSK [ cm ] 50 75 100 125 150 175 200 225 250 275 300 250 1308 1224 1158 1107 1068 1038 1015 998 986 979 975 260 1358 1269 1200 1146 1104 1071 1046 1027 1014 1005 1000 270 1408 1315 1242 1184 1139 1104 1077 1057 1042 1031 1025 280 1458 1360 1283 1223 1175 1138 1108 1086 1069 1058 1050 290 1508 1406 1325 1261 1211 1171 1140 1115 1097 1084 1075 H 300 1558 1451 1367 1300 1246 1204 1171 1145 1125 1110 1100 310 1608 1497 1408 1338 1282 1238 1202 1174 1153 1137 1125 320 1658 1542 1450 1377 1318 1271 1233 1204 1181 1163 1150 330 1708 1588 1492 1415 1354 1304 1265 1233 1208 1189 1175 340 1758 1633 1533 1454 1389 1338 1296 1263 1236 1216 1200 350 1808 1678 1575 1492 1425 1371 1327 1292 1264 1242 1225 05 ENTWURF BAUWERK 05.3 Verkehrsströme innerhalb der Garage GERADE HALBRAMPEN Ein- und zweispurige Halbrampe

05 ENTWURF BAUWERK 05.3 Verkehrsströme innerhalb der Garage GERADE HALBRAMPEN Gerade Halbgeschoßrampe Variante A Rampenanordnung und Verkehrsführung gerade Halbgeschoßrampen paarweise kombiniert kombinierte Rampen gleich geneigt Erschließungsverkehr verflochten Gegenverkehr Bewertung klare Verkehrsführung einfache und kostengünstige Ausführung hauptsächlich für zeitgerichtete Verkehrsströme sinnvoll Gegenverkehr auf Rampe, bauliche Maßnahmen nötig lange Wege enge Kurven Kollisionsgefahr im Rampenbereich 05 ENTWURF BAUWERK 05.3 Verkehrsströme innerhalb der Garage GERADE HALBRAMPEN Regelgeschoß Halbgeschoßrampe Variante A Variante Länge [m] Breite [m] Fläche [m²] Stellplätze m²/stellplatz A1 32,50 32,75 1064,40 32 33,30 A2 40,50 32,75 1326,40 44 30,10 A3 48,50 32,75 1588,40 56 28,40 05 ENTWURF BAUWERK 05.3 Verkehrsströme innerhalb der Garage GERADE HALBRAMPEN Gerade Halbgeschoßrampe Variante B Rampenanordnung und Verkehrsführung gerade Halbgeschoßrampen paarweise kombiniert kombinierte Rampen verschränkt Erschließungsverkehr verflochten Richtungsverkehr (Einbahn) Bewertung klare Verkehrsführung einfache und kostengünstige Ausführung auf Sichtrelation in den Verknüpfungspunkten achten lange Wege

05 ENTWURF BAUWERK 05.3 Verkehrsströme innerhalb der Garage GERADE HALBRAMPEN Regelgeschoß Halbgeschoßrampe Variante B Variante Länge [m] Breite [m] Fläche [m²] Stellplätze m²/stellplatz B1 32,50 32,75 1064,40 32 33,30 B2 40,50 32,75 1326,40 44 30,10 B3 48,50 32,75 1588,40 56 28,40 05 ENTWURF BAUWERK 05.3 Verkehrsströme innerhalb der Garage GERADE HALBRAMPEN Gerade Halbgeschoßrampe Variante C Rampenanordnung und Verkehrsführung gerade Halbrampe Mittelrampe kombiniert kombinierte Rampe gleich geneigt Erschließungsverkehr getrennt Richtungsverkehr (Einbahn) Bewertung Suchfahrten leicht möglich klare Verkehrsführung Gegenverkehr auf Rampe, bauliche Maßnahme nötig 05 ENTWURF BAUWERK 05.3 Verkehrsströme innerhalb der Garage GERADE HALBRAMPEN Regelgeschoß Halbgeschoßrampe Variante C Variante Länge [m] Breite [m] Fläche [m²] Stellplätze m²/stellplatz C1 32,50 32,75 1064,38 30 35,48 C2 48,50 32,75 1588,38 54 29,41 C3 64,50 32,75 2112,38 74 28,55

05 ENTWURF BAUWERK 05.3 Verkehrsströme innerhalb der Garage GERADE HALBRAMPEN Gerade Halbgeschoßrampe Variante D 05 ENTWURF BAUWERK 05.3 Verkehrsströme innerhalb der Garage GERADE HALBRAMPEN Gerade Halbgeschoßrampe Variante E Gerade Halbgeschoßrampe Variante F 05 ENTWURF BAUWERK 05.3 Verkehrsströme innerhalb der Garage VOLLWENDELRAMPEN Einspurige Vollwendelrampe BEQUEM MINDESTENS

05 ENTWURF BAUWERK 05.3 Verkehrsströme innerhalb der Garage VOLLWENDELRAMPEN Zweispurige Vollwendelrampe 05 ENTWURF BAUWERK 05.3 Verkehrsströme innerhalb der Garage VOLLWENDELRAMPEN 2 Ri Li, Ges 360 LSWi LSWm L L R L L R B m i, Ges Br Ri 2 i,m,a,ges i,m,a i,m,a LSW LSK r i,m,a i,m,a Rampenbrei te m, Ges LSW L LSK R a i R B i i LSW Gesamtrampenlängeinnen, Mitte, außen Rampenlänge innen, Mitte, außen Radius innen, Mitte, außen Rampenöffnungswinkel r a i LSWi L Wannenabschrägung innen, Mitte, außen Kuppenabschrägung innen, Mitte, außen i, Ges [ ] L [ cm ] [ cm ] [ cm ] [ cm ] [ cm ] [ cm ] a, Ges (5.01) 05 ENTWURF BAUWERK 05.3 Verkehrsströme innerhalb der Garage VOLLWENDELRAMPEN Verkehrsströme in Wendelrampen

05 ENTWURF BAUWERK 05.3 Verkehrsströme innerhalb der Garage VOLLWENDELRAMPEN Vollwendelrampen Steigungen 05 ENTWURF BAUWERK 05.3 Verkehrsströme innerhalb der Garage VOLLWENDELRAMPEN Vollwendelrampe Variante A Rampenanordnung und Verkehrsführung Vollwendelrampe Ein- und Ausfahrt getrennt einspurig Erschließungsverkehr getrennt Richtungsverkehr (Einbahn) Bewertung Suchfahrten leicht möglich klare Verkehrsführung kurze Wege großer Flächenbedarf 05 ENTWURF BAUWERK 05.3 Verkehrsströme innerhalb der Garage VOLLWENDELRAMPEN Vollwendelrampe Variante B Rampenanordnung und Verkehrsführung Vollwendelrampe Ein- und Ausfahrt in einem Bauteil zweispurig verschränkt Erschließungsverkehr getrennt Gegenverkehr im Parkgeschoß Bewertung klare Verkehrsführung kurze Wege Suchfahrten möglich Kreuzung des ein- und ausfahrenden Verkehrs baulich kompliziert

05 ENTWURF BAUWERK 05.3 Verkehrsströme innerhalb der Garage VOLLWENDELRAMPEN Vollwendelrampe Variante C Rampenanordnung und Verkehrsführung Vollwendelrampe Ein- und Ausfahrt in einem Bauteil zweispurig gleich geneigt Erschließungsverkehr getrennt Gegenverkehr im Parkgeschoß Bewertung klare Verkehrsführung kurze Wege Suchfahrten möglich Gegenverkehr auf Rampe, bauliche Maßnahmen nötig Kreuzung des ein- und ausfahrenden Verkehrs Gegenverkehr auf Rampe, bauliche Maßnahmen nötig 05 ENTWURF BAUWERK 05.3 Verkehrsströme innerhalb der Garage HALBWENDELRAMPEN Einspurige Halbwendelrampe BEQUEM Zweispurige Halbwendelrampe MINDESTENS 05 ENTWURF BAUWERK 05.3 Verkehrsströme innerhalb der Garage HALBWENDELRAMPEN Halbwendelrampen Steigungen

05 ENTWURF BAUWERK 05.3 Verkehrsströme innerhalb der Garage HALBWENDELRAMPEN Halbwendelrampe Variante A Rampenanordnung und Verkehrsführung Halbwendelrampe Ein- und Ausfahrt getrennt einspurig Erschließungsverkehr verflochten Richtungsverkehr (Einbahn) Bewertung klare Verkehrsführung Suchfahrten leicht möglich baulich kompliziert 05 ENTWURF BAUWERK 05.3 Verkehrsströme innerhalb der Garage HALBWENDELRAMPEN Regelgeschoß Halbwendelrampe Variante A Variante Länge [m] Breite [m] Fläche [m²] Stellplätze m²/stellplatz A1 52,80 32,50 1384,27 39 35,49 A2 48,50 24,60 1007,97 26 38,77 A3 60,80 32,50 1645,07 51 32,26 05 ENTWURF BAUWERK 05.3 Verkehrsströme innerhalb der Garage HALBWENDELRAMPEN Halbwendelrampe Variante B Rampenanordnung und Verkehrsführung Halbwendelrampe Ein- und Ausfahrt in einem Bauteil zweispurig verschränkt Erschließungsverkehr getrennt Richtungsverkehr (Einbahn) Bewertung klare Verkehrsführung kurze Wege bei der Ausfahrt Suchfahrten bedingt möglich baulich kompliziert

05 ENTWURF BAUWERK 05.3 Verkehrsströme innerhalb der Garage HALBWENDELRAMPEN Regelgeschoß Halbwendelrampe Variante B Variante Länge [m] Breite [m] Fläche [m²] Stellplätze m²/stellplatz B1 47,50 32,50 1381,11 41 33,69 B2 40,50 23,50 776,01 21 36,95 B3 55,50 32,50 1641,91 53 30,98 05 ENTWURF BAUWERK 05.3 Verkehrsströme innerhalb der Garage HALBWENDELRAMPEN Halbwendelrampe Variante C Rampenanordnung und Verkehrsführung Halbwendelrampe Ein- und Ausfahrt in einem Bauteil zweispurig gleich geneigt Erschließungsverkehr getrennt Richtungsverkehr (Einbahn) Bewertung klare Verkehrsführung kurze Wege bei der Ausfahrt Suchfahrten möglich Gegenverkehr auf Rampe, bauliche Maßnahmen nötig rechtskurvige Fahrt des ausfahrenden Verkehrs 05 ENTWURF BAUWERK 05.3 Verkehrsströme innerhalb der Garage HALBWENDELRAMPEN Regelgeschoß Halbwendelrampe Variante C Variante Länge [m] Breite [m] Fläche [m²] Stellplätze m²/stellplatz C1 47,50 32,50 1381,11 41 33,69 C2 40,50 23,50 776,01 21 36,95 C3 55,50 32,50 1641,91 53 30,98

05 ENTWURF BAUWERK 05.3 Verkehrsströme innerhalb der Garage HALBWENDELRAMPEN Halbwendelrampe Variante D 05 ENTWURF BAUWERK 05.3 Verkehrsströme innerhalb der Garage PARKRAMPEN Werden die Parkdecks selbst geneigt und übernehmen die darauf befindlichen Fahrgassen ganz oder teilweise die Funktion der Rampen, entsteht die Konstruktion einer Parkrampe. Durch das Fehlen der Rampenbauwerke entsteht ein besonders geringer Flächenbedarf je Stellplatz. L Ges L Ges H s H s 2 100 Gesamtrampenlänge Geschoßhöhe Rampenneigung [ cm ] [ cm ] [ % ] LGes [ cm ] s [ % ] 2 3 4 5 6 7 250 6250 4167 3125 2500 2083 1786 260 6500 4333 3250 2600 2167 1857 270 6750 4500 3375 2700 2250 1929 280 7000 4667 3500 2800 2333 2000 290 7250 4833 3625 2900 2417 2071 H 300 7500 5000 3750 3000 2500 2143 310 7750 5167 3875 3100 2583 2214 320 8000 5333 4000 3200 2667 2286 330 8250 5500 4125 3300 2750 2357 340 8500 5667 4250 3400 2833 2429 350 8750 5833 4375 3500 2917 2500 (5.01) 05 ENTWURF BAUWERK 05.3 Verkehrsströme innerhalb der Garage PARKRAMPEN Parkrampe Variante A Rampenanordnung und Verkehrsführung Parkrampe rechteckig, geradlinig Erschließungsverkehr verflochten Gegenverkehr Bewertung klare Verkehrsführung Suchfahrten möglich lange Wege

05 ENTWURF BAUWERK 05.3 Verkehrsströme innerhalb der Garage PARKRAMPEN Regelgeschoß Parkrampe Variante A Variante Länge [m] Breite [m] Fläche [m²] Stellplätze m²/stellplatz A1 56,50 32,50 1836,25 70 26,23 05 ENTWURF BAUWERK 05.3 Verkehrsströme innerhalb der Garage PARKRAMPEN Parkrampe Variante B 05 ENTWURF BAUWERK 05.3 Verkehrsströme innerhalb der Garage PARKRAMPEN Parkrampe Variante C Rampenanordnung und Verkehrsführung Parkwendel Kreisförmig Erschließungsverkehr verflochten Gegenverkehr Bewertung klare Verkehrsführung Suchfahrten möglich lange Wege

05 ENTWURF BAUWERK 05.3 Verkehrsströme innerhalb der Garage PARKRAMPEN Parkrampe Variante D Rampenanordnung und Verkehrsführung Parkrampe Kreisförmig Erschließungsverkehr getrennt Richtungsverkehr (Einbahn) Bewertung klare Verkehrsführung Suchfahrten möglich großer Flächenbedarf lange Wege 05 ENTWURF BAUWERK 05.3 Verkehrsströme innerhalb der Garage SONDERFORMEN Als Sonderformen für die Situierung von Rampenanlagen und die Gestaltung von Parkhäusern kommen alle Kombinationsmöglichkeiten von Vollgeschoß- oder Halbgeschoßrampen mit Wendelrampen in Frage. Auch flache Bögen als Sonderformen von Parkrampen wurden bereits ausgeführt und sind in der Literatur bekannt. Kombination Vollgeschoßrampe Vollwendelrampe 05 ENTWURF BAUWERK 05.3 Verkehrsströme innerhalb der Garage FUSSGÄNGERVERKEHR Treppenhausvarianten

0 E ANIS E AR SSTE E 0.1 erfprer 000.0.0 0. ersubsste NTER A ITE e 0. llut tise rsste e 0.4 Autufe 0.5 reseiben 0. Einprilfen 06 MECHANISCHE PARKSYSTEME 06.1 Mehrfachparker 06 MECHANISCHE PARKSYSTEME 06.1 Mehrfachparker 06 MECHANISCHE PARKSYSTEME 06.1 Mehrfachparker MECHANISCHE PARKSYSTEME Je nach System entfallen bei mechanischen Anlagen die Eigenbewegungen der Fahrzeuge im Garagenbauwerk ganz oder teilweise. Sie werden ersetzt durch mechanische Förderanlagen mit Bewegungen in horizontaler und/oder vertikaler Richtung. Das Grundelement jeder mechanischen Anlage stellt die Parkplattform dar, auf der der PKW abgestellt und anschließend von Förderanlagen verschoben wird. Die derzeit üblichen mechanischen Anlagen sind von der Bewegungscharakteristik in die nachfolgenden Arten einteilbar. Mehrfachparker Verschubsysteme vollautomatische Systeme

06 MECHANISCHE PARKSYSTEME 06.1 Mehrfachparker Die Idee mechanischer Anlagen ist bereits so alt wie das Auto selbst. In einer Veröffentlichung aus dem Jahr 1909 sind bereits Angaben über Automobil-Garagen mit mechanischen Hebebühnen und Vorrichtungen zur Stapelung von Fahrzeugen enthalten. Dabei wird das Fahrzeug mittels Vorrichtungen gehoben und seitlich auf einer Bühne abgesetzt. PRIVATGARAGE MIT HEBEBÜHNE 1909 06 MECHANISCHE PARKSYSTEME 06.1 Mehrfachparker VOLL AUTOMATISCHES BEFÖRDERUNGSPRINZIP JEWELLER BUILDING CHICAGO, 1926 06 MECHANISCHE PARKSYSTEME 06.1 Mehrfachparker KENT-GARAGE NEW YORK, 1928

06 MECHANISCHE PARKSYSTEME 06.1 Mehrfachparker MEHRFACHPARKER Doppelparker mit Grube DOPPELPARKER MIT GRUBE *) Raumhöhen h 2,90 3,60 m Grubentiefe t 1,60 2,00 m Breitenbedarf E 2,60 3,00 m Plattformbreiten E 2,30 2,70 m Breitenbedarf D 4,90 5,40 m Plattformbreiten D 4,60 5,05 m Grubenlänge ~ 5,40 m *) Richtwerte für die Planung, Herstellerangaben beachten E = Einzelanlage, D = Doppelanlage 06 MECHANISCHE PARKSYSTEME 06.1 Mehrfachparker Mehrfachparker ohne Grube MEHRFACHPARKER OHNE GRUBE *) Raumhöhen h 2,80 4,10 m Breitenbedarf 2,60 2,80 m Plattformbreiten b 2,20 2,30 m Längenbedarf 5,00 5,90 m *) Richtwerte für die Planung, Herstellerangaben beachten 06 MECHANISCHE PARKSYSTEME 06.1 Mehrfachparker Dreifachparker mit Grube DREIFACHPARKER MIT GRUBE *) Raumhöhen h 4,60 5,00 m Grubentiefe t 3,40 3,80 m Breitenbedarf E 2,80 3,20 m Plattformbreiten E 2,30 2,70 m Breitenbedarf D 5,10 5,50 m Plattformbreiten D 4,60 5,05 m Grubenlänge ~ 5,40 m *) Richtwerte für die Planung, Herstellerangaben beachten E = Einzelanlage, D = Doppelanlage

06 MECHANISCHE PARKSYSTEME 06.1 Mehrfachparker Sonderformen von Mehrfachparkern 06 MECHANISCHE PARKSYSTEME 06.1 Mehrfachparker 06 MECHANISCHE PARKSYSTEME 06.1 Mehrfachparker

06 MECHANISCHE PARKSYSTEME 06.1 Mehrfachparker 06 MECHANISCHE PARKSYSTEME 06.1 Mehrfachparker 06 MECHANISCHE PARKSYSTEME 06.2 Verschubsysteme 06 MECHANISCHE PARKSYSTEME 06.2 Verschubsysteme

06 MECHANISCHE PARKSYSTEME 06.2 Verschubsysteme Quer und längs verschiebbare Parkplatten ermöglichen es, im Vergleich zu konventionellen Systemen auf der gleichen Fläche mehr Abstellstände unterzubringen, indem Teile der Fahrgassen und schwer zugängige Räume hinter Stützen genützt werden können. Die Abstellstände werden waagrecht befahren und eignen sich für den Einsatz in Hoch- und Tiefgaragen. Ein Verschub von leeren Platten für den Fall, dass eine Überfahrt erforderlich wird, ist nicht immer nötig. Verschubsysteme Parkplatten QUER VERSCHIEBLICH LÄNGS VERSCHIEBLICH 06 MECHANISCHE PARKSYSTEME 06.2 Verschubsysteme Parkplatten Einzelplatte PARKPLATTEN *) Raumhöhe mind. 2,20 m Plattenhöhe max. 0,10 m Breitenbedarf E 2,10 2,40 m Plattformbreiten E 1,80 2,10 m Plattformlänge E 3,50 4,00 m *) Richtwerte für die Planung, Herstellerangaben beachten E = Einzelplattform 06 MECHANISCHE PARKSYSTEME 06.2 Verschubsysteme

06 MECHANISCHE PARKSYSTEME 06.3 Vollautomatische Parksysteme 06 MECHANISCHE PARKSYSTEME 06.3 Vollautomatische Parksysteme 06 MECHANISCHE PARKSYSTEME 06.3 Vollautomatische Parksysteme In vollautomatischen Parkbauten wird der PKW in eine Einfahrtsbox gefahren und abgestellt. Der Weitertransport erfolgt automatisch durch Aktivierung der Steuerung. Platzbedarf Das ist der wichtigste Vorteil der mechanischen Systeme. Sie wurden dafür entwickelt, auf engstem Raum Autos unterzubringen, und die beengten Platzverhältnisse in asiatischen Großstädten forcierten ihre Entwicklung. Europäische Grundstückspreise und Stadtverhältnisse ergeben andere Kostenrelationen, und hier bieten sich voll mechanische Systeme in erster Linie für die Nachrüstung von Althäusern ohne Garagen an. Kundenkomfort In der herkömmlichen Garage muss man zu einem freien Stellplatz fahren und dort einparken. Wie leicht und schnell das geht, hängt von der Planungsqualität und der Ausstattung der Garage ab. In der vollmechanischen Anlage bietet die Annahmebox meist bequem Platz zum Aussteigen, das Fahrzeug muss allerdings sehr genau positioniert werden, damit es abtransportiert werden kann. Unterstützt wird dies durch Signalanzeigen. 06 MECHANISCHE PARKSYSTEME 06.3 Vollautomatische Parksysteme Energiebedarf Voll mechanische Garagen erfordern weniger Energie für Beleuchtung und Lüftung, wenn man sie mit Rampen-Tiefgaragen vergleicht. Der Vergleich mit Parkhäusern, die ohne mechanische Lüftung auskommen und mit Tageslicht versorgt werden, gilt natürlich in weit geringerem Ausmaß, wenn überhaupt. Der Energiebedarf für den Wagentransport ist in der vollmechanischen Anlage allerdings erheblich. Abgase Theoretisch sollte die voll mechanische Anlage günstiger sein, weil die Fahrwege, die die Wagen mit eigener Motorkraft zurücklegen, kurz sind. Tatsächlich hängt dies von der Planung und Ausführung der jeweiligen Garage ab. Die Abgase entstehen kleinräumig und genau in dem Bereich, in dem sich die Menschen bewegen müssen, in solchen Garagen ist deshalb eine zusätzliche mechanische Lüftung nötig.

06 MECHANISCHE PARKSYSTEME 06.3 Vollautomatische Parksysteme Lärm Die voll mechanische Anlage besteht aus einem großen Hohlkörper, in dem durch die Transportvorgänge Körperschall als unangenehme Begleiterscheinung entsteht. Bei unterirdischen Anlagen ist dies leicht zu beherrschen, ein Einbau in Parkhäusern stellt aber hohe Anforderungen an die technische Ausführung der Anlage und der Gebäudehülle, soll die unmittelbare Wohnumgebung nicht gestört werden. Sicherheit Wie ein früherer Wiener Polizeipräsident feststellte, gibt es in Wien mangels Ereignissen keine Kriminalstatistik für Garagen. Garagenkriminalität ist tatsächlich nach wie vor selten, obwohl Fernsehsendungen und psychologische Gründe oft zu anderen Annahmen führen. Rampengaragen weisen grundsätzlich ein höheres Risiko für Diebstähle von beispielsweise Radkappen oder Autoeinbrüche auf als vollmechanische Anlagen. 06 MECHANISCHE PARKSYSTEME 06.3 Vollautomatische Parksysteme Wirtschaftlichkeit und Eignung Voll mechanische Garagen sind sowohl in der Errichtung als auch im Betrieb wesentlich teurer als Rampengaragen. Vollmechanische Systeme können beispielsweise dort eine gute Lösung darstellen, wo es bautechnisch oder aus Platzgründen keine andere Alternative gibt und die hohen Kosten durch einen starken Nutzeffekt gerechtfertigt werden Standort Anzahl der Eignung als Anzahl der Ein- und mechanisches Nutzung Lage Ausfahrten DP ZP Parksystem City 3 hohe Spitzen 2 3 0 Einzelhandel um City herum 2 3 hohe Spitzen 2 3 0 Außenbezirk 2 mittl., hohe Spitzen 3 1 1 City 3 hohe Spitzen 3 2 0 Büro um City herum 3 hohe Spitzen 3 2 0 Außenbezirk 1 Spitzen 2 x täglich 1 3 1 Wohnen 1 2 3 1 3 Freizeit 3 hohe Spitzen 1 3 0 Hotel 2 fallweise Spitzen 2 2 1 2 Bahnhof 2 hohe Spitzen 1 2 2 3 1 Flughafen 3 hohe Spitzen 1 3 0 1 Krankenhaus um City herum 2 3 2 2 1 2 Universität Außenbezirk 1 2 2 2 1 2 Messe Kongress 3 hohe Spitzen 1 3 0 0 = nicht empfohlen; 1 = gering; 2 = mittel; 3 = stark; DP = Dauerparker; ZP = Zeitparker 06 MECHANISCHE PARKSYSTEME 06.3 Vollautomatische Parksysteme KOMBILIFTE, PARKAUTOMATEN Kombilifte, bei einigen Firmen auch als Parkautomaten bezeichnet, werden in zwei- oder dreietagiger Ausführung angeboten, wobei die Einfahrtsebene bei der zweietagigen Ausführung unten oder oben sein kann und bei der dreietagigen Ausführung in der Mitte liegt. Die jeweilige Einfahrtsebene weist immer einen Stellplatz weniger als die anderen Ebenen auf. Kombilift dreietagige Ausführung

06 MECHANISCHE PARKSYSTEME 06.3 Vollautomatische Parksysteme FLURPARKER Flurparker sind eine Kombination von Autoaufzügen mit Verschubplattformen. Flurparker zweietagige Ausführung 06 MECHANISCHE PARKSYSTEME 06.3 Vollautomatische Parksysteme 06 MECHANISCHE PARKSYSTEME 06.3 Vollautomatische Parksysteme PATERNOSTER Paternosteranlagen bestehen aus Umlaufaufzügen mit ständig in Bewegung befindlichen Parkpaletten. Paternostersysteme

06 MECHANISCHE PARKSYSTEME 06.3 Vollautomatische Parksysteme VOLLAUTOMATISCHE ANLAGEN Vollautomatische Anlagen basieren auf den Grundlagen von Hochregallagern, wobei hier die Fahrzeuge mittels Fördereinrichtungen zu den Ruheplätzen gebracht und bei Bedarf einer Fahrzeugbereitstellung wieder in die Übergabestation transportiert werden. Automatikparker Parksafe 06 MECHANISCHE PARKSYSTEME 06.3 Vollautomatische Parksysteme 06 MECHANISCHE PARKSYSTEME 06.4 Autoaufzüge 06 MECHANISCHE PARKSYSTEME 06.4 Autoaufzüge

06 MECHANISCHE PARKSYSTEME 06.4 Autoaufzüge Autoaufzüge verbinden Stellplätze und Straßen ohne Rampen und stellen eine Sonderform der Lastenaufzüge dar. Mit Autoaufzügen werden Fahrer und Fahrzeug auf die Parkebenen von Parkhäusern oder Tiefgaragen transportiert. Sie sind möglichst mit zwei gegenüber liegenden Zugängen auszuführen, um die Zu- und Wegfahrt zu erleichtern. Bis zu Förderhöhen von 18 m sollte der Antrieb hydraulisch erfolgen. Bei Förderhöhen über 18 m werden Seilantriebe erforderlich. Kabinenabmessungen Autoaufzüge 06 MECHANISCHE PARKSYSTEME 06.4 Autoaufzüge Autoaufzüge Kabinenausführungen 06 MECHANISCHE PARKSYSTEME 06.4 Autoaufzüge Autoaufzüge Fahrtenzahlen

06 MECHANISCHE PARKSYSTEME 06.5 Drehscheiben 06 MECHANISCHE PARKSYSTEME 06.5 Drehscheiben 06 MECHANISCHE PARKSYSTEME 06.5 Drehscheiben Drehscheiben, Drehplatten EBEN BEFAHRBARE PLATTE DREHSCHEIBEN *) AUFGESETZTE PLATTE Plattendurchmesser d ~ 4,50 m Tiefe Grube 0 35 cm Plattendicke ~ 10 cm Höhe über Boden 0 10 cm *) Richtwerte für die Planung, Herstellerangaben beachten 06 MECHANISCHE PARKSYSTEME 06.5 Drehscheiben

06 MECHANISCHE PARKSYSTEME 06.6 Einparkhilfen 06 MECHANISCHE PARKSYSTEME 06.6 Einparkhilfen 06 MECHANISCHE PARKSYSTEME 06.6 Einparkhilfen Einparkhilfen EINPARKHILFEN *) Verschiebeweg 2,10 3,70 m Achslast PKW ~ 1000 kg lichte Garagenbreite 1,65 2,15 m Fahrzeugbreite 1,40 1,90 m *) Richtwerte für die Planung, Herstellerangaben beachten 0 TE NIS E A SR ST NG 0.1 Abfertiun snlen 000.0.0 0. 0.0.0 Tre NTER A ITE 0. ftun 0.4 Brn sut 0.5 Eletri 0. silfe 0. Gren ls Sstffe ittenten 0. Besilerun 0. Entwsserun seinritunen

08 TECHNISCHE AUSRÜSTUNG 08.1 Abfertigungsanlagen 08 TECHNISCHE AUSRÜSTUNG 08.1 Abfertigungsanlagen 08 TECHNISCHE AUSRÜSTUNG 08.1 Abfertigungsanlagen Parkabfertigungsanlagen oder Parkieranlagen sind die Steuer- und Informationszentrale eines Garagenbetriebs und dienen der Zufahrtskontrolle, dem Kartenverkauf und der Parkdatenerfassung. Sie sind daher vor allem für den Kurzparkbetrieb nötig. KOMPONENTEN ABFERTIGUNGSANLAGEN 08 TECHNISCHE AUSRÜSTUNG 08.1 Abfertigungsanlagen Die verkehrstechnische Bemessung von Abfertigungsanlagen erfolgt einerseits über eine Bemessungsverkehrsstärke ( maßgebende Belastung ), die aus einer spezifischen Belastung sowie der Anzahl maximal gleichzeitig belegter Stellplätze resultiert und andererseits über die Abfertigungszeiten und Kapazitäten des Abfertigungssystems. Da die Bemessungsverkehrsstärke maßgeblich auch von der Nutzungsart und dem Standort abhängt, empfiehlt es sich, spezifische Bemessungsangaben mit einem Verkehrsplaner zu erarbeiten. ABFERTIGUNGSZEITEN UND KAPAZITÄTEN VON ABFERTIGUNGSSYSTEMEN Einfahrt Ausfahrt Abfertigungszeizeit Kapazität Abfertigungs- Kapazität [s] [PKW/h] [s] [PKW/h] Kurzparker Kredit-/Debitkarten 22 25 160 16 20 210 Kundenkarten 16 17 210 22 25 160 Handkasssierung 14 18 240 Chipkartentickets 10 11 340 9 12 360 Magnetstreifentickets 12 14 290 10 12 340 Dauerparker Magnetstreifentickets 15 16 235 13 15 270 Transponderchipkarten 9 11 380 9 12 360

08 TECHNISCHE AUSRÜSTUNG 08.1 Abfertigungsanlagen DATENZENTRALE Die Datenzentrale ist das Herz der Anlage, die alle Teile der Anlage mit den benötigten Daten versorgt und die dort anfallenden Daten verarbeitet und speichert. Bei sehr komplexen Anlagen z.b. auf einem Flughafen mit mehreren Parkhäusern und Parkplätzen und mit etlichen Kassenautomaten teilen sich mehrere Computer die Arbeit der Datenzentrale. Systeme mit handelsüblichen Computern sollten wegen der einfacheren Wartung und Instandhaltung herstellerspezifisch adaptierten Computern vorgezogen werden. Moderne Systeme verfügen über eine grafische Benutzeroberfläche, die leicht und intuitiv bedienbar ist und möglichst wenige Bedienschritte für Standardabläufe erfordert. Das der Datenzentrale zugeordnete Codiergerät muss für alle in der Anlage verwendeten Codierarten geeignet sein. 08 TECHNISCHE AUSRÜSTUNG 08.1 Abfertigungsanlagen PARKSÄULE 08 TECHNISCHE AUSRÜSTUNG 08.1 Abfertigungsanlagen PARKSÄULENBEDIENUNG 1: Vor dem Einfahrtsschranken Ticketknopf drücken Parken mit Ticket 6: Parkgebühr bezahlen Parken mit Kreditkarte 1: Kredit- bzw. Maestro-Karte an der Einfahrtssäule zuführen 2: Ticket entnehmen 7: Ticket abziehen 2: Schranken öffnet sich Einparken 3: Schranken öffnet sich 4: Fahrzeug parken und Ticket sicher verwahren 8: Ausparken und zum Schranken fahren 9: Ticket zuführen 3: Zum Bezahlen bis zum Ausfahrtsschranken fahren und Kredit- bzw. Maestro-Karte zuführen 4: Bei Bedarf Quittungsknopf drücken 5: Zum Bezahlen Ticket dem Parkautomaten zuführen 10: Schranken öffnet sich 5: Schranken öffnet sich

08 TECHNISCHE AUSRÜSTUNG 08.1 Abfertigungsanlagen EIN- UND AUSFAHRTSSCHRANKEN (PARKSCHRANKE) 08 TECHNISCHE AUSRÜSTUNG 08.1 Abfertigungsanlagen SCHRANKENINSEL 08 TECHNISCHE AUSRÜSTUNG 08.1 Abfertigungsanlagen ANORDNUNGSMÖGLICHKEITEN ABFERTIGUNGSANLAGEN EINSPURIG MIT WECHSELSPUR ZWEISPURIG

08 TECHNISCHE AUSRÜSTUNG 08.1 Abfertigungsanlagen KASSENAUTOMAT 08 TECHNISCHE AUSRÜSTUNG 08.1 Abfertigungsanlagen INNENLEBEN VON PARKSÄULE UND KASSENAUTOMAT 08 TECHNISCHE AUSRÜSTUNG 08.2 Tore 08 TECHNISCHE AUSRÜSTUNG 08.2 Tore

08 TECHNISCHE AUSRÜSTUNG 08.2 Tore TORE In Garagen sind Tore ein Bestandteil der Ein- und Ausfahrtskontrolle sowie der Brandabschnittsbildung. Bei größeren Garagen mit Kurzparkbetrieb ist im Ein- und Ausfahrtsbereich mit hoher Öffnungsund Schließfrequenz im Nacht- und Wochenend-Betrieb zu rechnen. Tore sollen daher mit Rücksicht auf die gegebenenfalls hohen mechanischen Anforderungen und den jedenfalls nötigen Funktionsablauf beim Kurzparkbetrieb ausgewählt werden. 08 TECHNISCHE AUSRÜSTUNG 08.2 Tore Tor-Anordnung für hohe und mittlere Anforderungen 08 TECHNISCHE AUSRÜSTUNG 08.2 Tore TOR-ANORDNUNG FÜR GARAGEN MIT NIEDRIGEN ANFORDERUNGEN

08 TECHNISCHE AUSRÜSTUNG 08.2 Tore TORE FÜR HOHE, MITTLERE UND NIEDRIGE ANFORDERUNGEN ÜBERSICHT/TEIL 1 Anforderung Anzahl Rampe Tor Stellplätze Anzahl Ausführung A hoch öffentliche Garage mit Kurzparkbetrieb beliebig 2 Richtungsfahrbahnen Neigung beginnt NACH dem Schrankenbereich 1 EF 1 AF Schnelllauftor (empfohlen); Segment- oder Rolltor B mittel Bürohaus mit Besucher- Parken B1: >100 B2: <100 2 Richtungsfahrbahnen Neigung beginnt NACH dem Schrankenbereich 1 EF 1 AF Schnelllauftor (empfohlen); Segment- oder Rolltor C niedrig Wohnhaus, kleines Bürohaus (keine hausfremden Parker) C1 > 50 C2 < 50 2 Richtungsfahrbahnen Neigung kann unmittelbar beim Tor beginnen 1 Fahrspur mit ampelgesteuertem Wechselverkehr Neigung kann unmittelbar beim Tor beginnen 1 EF 1 AF 1 Segment- oder Rolltor Segment- oder Rolltor (Kipptor nur bei Minimal- Anforderungen) 08 TECHNISCHE AUSRÜSTUNG 08.2 Tore TORE FÜR HOHE, MITTLERE UND NIEDRIGE ANFORDERUNGEN ÜBERSICHT/TEIL 2 Anforderung Toranordnung/-steuerung Durchschnittl. Arbeitszyklen/Tor Einfahrt Ausfahrt pro Tag pro Jahr A hoch öffentliche Garage mit Kurzparkbetrieb über die Schrankenanlage; Öffnungszeiten können über eine Jahres- Schaltuhr mit Kalenderfunktion (auch für Wochenenden und Feiertage) festgelegt werden. Ausschließlich Heavy-duty-Ausführung verwenden! B mittel Bürohaus mit Besucherparken B1 Tor jeweils hinter Kontrollschranken (empfohlen): Wie A über die Schrankenanlage B2 Einfahrtstor vor dem Kontrollschranken: Kartenleser, Induktionsschleife Bewegungsmelder oder Bewegungsmelder Heavy-duty-Ausführung empfohlen; andernfalls sind Richtwerte je nach geplanter Hausorganisation zu ermitteln (Schließzeiten der Tore und Benützungsfrequenz während der Schließzeiten) C niedrig Wohnhaus, kleines Bürohaus (keine hausfremden Parker) C1 2 Tore EF/AF Induktionsschleife C2 1 Tor Fernbedienung über Handsender oder Schlüsselschalter Bewegungsmelder Handsender, Schlüsselschalter oder Seilzugschalter 1,0 x Anzahl der Stellplätze 1,8 x Anzahl der Stellplätze x 300 Tage x 300 Tage 08 TECHNISCHE AUSRÜSTUNG 08.2 Tore SEKTIONALTOR

08 TECHNISCHE AUSRÜSTUNG 08.2 Tore BRANDSCHUTZ-SCHIEBETOR 08 TECHNISCHE AUSRÜSTUNG 08.2 Tore BRANDSCHUTZ-SCHIEBEFALTTOR 08 TECHNISCHE AUSRÜSTUNG 08.3 Lüftung 08 TECHNISCHE AUSRÜSTUNG 08.3 Lüftung

08 TECHNISCHE AUSRÜSTUNG 08.3 Lüftung GRUNDLAGEN Für den dauerhaften Schutz der menschlichen Gesundheit wurden im österreichischen Immissionsschutzgesetz Luft (IG-L) für folgende Luftschadstoffe Immissionsgrenzwerte festgelegt: Konzentrationwerte [mg/m³ Luft] Luftschadstoff HMW MW8 TMW JMW Schwefeldioxid SO 2 0,2 0,12 Kohlenmonoxid CO 10 Stickstoffdioxid NO 2 0,2 Schwebestaub 0,15 Partikel PM 10 0,05 0,0400 Blei in PM 10 Pb 0,0005 Benzol C 6H 6 0,0050 HMW Halbstundenmittelwert MW8 Achtstundenmittelwert (halbstündige Schrittfolge) TMW Tagesmittelwert JMW Jahresmittelwert PM 10 Partikel mit mittlerem Partikeldurchmesser von 10 m 08 TECHNISCHE AUSRÜSTUNG 08.3 Lüftung LÜFTUNGSSYSTEME Natürliche Lüftung Natürliche Garagenlüftung kommt nach den Bestimmungen der ÖNORM H 6003 nur in Situationen zum Einsatz, bei welchen das Garagenfußbodenniveau nicht tiefer als 3,0 m unter dem anschließenden Geländeniveau liegt. Mechanische Lüftung Mechanische Garagenlüftungsanlagen erfordern den Einsatz von Ventilatoren. Sie sind so auszubilden, dass eine Durchlüftung des gesamten Garagenraumes erfolgt. Luftdurchlässe für Zuluft und Abluft können in Deckennähe angeordnet werden. Wegen der nahezu gleichen Dichte der Leitsubstanz CO und Luft sowie wegen der in Garagen üblicherweise geringen Raumhöhe ist in Bodennähe keine bedenkliche Anreicherung von Luftschadstoffen zu erwarten. 08 TECHNISCHE AUSRÜSTUNG 08.3 Lüftung LÜFTUNGSSYSTEME Querlüftung Bei Querlüftung wird der Zuluft-Volumenstrom an der Längsseite eines rechteckigen Garagenraumes eingebracht und der Abluft- Volumenstrom im Bereich der gegenüber liegenden Längsseite abgeführt. Radikallüftung Wenn vor den Ausfahrten von Tiefgaragen mit zeitweisen Verkehrsbehinderungen zu rechnen ist, dann können sich im Garagenbereich an den Ausfahrtsrampen durch nachrückende Fahrzeugkolonnen erhebliche Leerlaufemissionen ergeben. Um auch in derartigen kritischen Situationen eine Überschreitung zulässiger Schadstoffkonzentrationen im Rampenbereich zu vermeiden, besteht die Möglichkeit, für diese Bereiche mechanische Radikallüftungsanlagen als Sicherheitseinrichtungen vorzusehen. Die Nennluftmengen derartiger Lüftungsanlagen liegen normalerweise erheblich über den für die normale Garagenlüftung erforderlichen Luftmengen.

08 TECHNISCHE AUSRÜSTUNG 08.6 Löschhilfe 08 TECHNISCHE AUSRÜSTUNG 08.6 Löschhilfe 08 TECHNISCHE AUSRÜSTUNG 08.6 Löschhilfe ERSTE LÖSCHHILFE Unter ERSTER LÖSCHHILFE sind jene Löschmaßnahmen zu verstehen, die vor Eintreffen der Feuerwehr mit Kleinlöschgeräten durchgeführt werden können, die sich im Gefahrenbereich befinden. Empfehlungen für die Ausrüstung von Gefahrenbereichen mit Handfeuerlöschern sind in Richtlinie TRVB F 124 zusammengefasst. Es werden darin folgende Arten von Handfeuerlöschern angeführt: Trockenlöscher mit Glutbrandpulver Kurzzeichen G Trockenlöscher mit Flammbrandpulver Kurzzeichen P Kohlendioxidlöscher Kurzzeichen K Schaumlöscher Kurzzeichen S Nasslöscher Kurzzeichen N D-Wandhydrant Kurzzeichen DH 08 TECHNISCHE AUSRÜSTUNG 08.6 Löschhilfe ERWEITERTE LÖSCHHILFE Die ERWEITE LÖSCHHILFE umfasst organisierte Löschmaßnahmen, die vor Eintreffen der Feuerwehr durch Betriebsangehörige mit im Gefahrenbereich bereitgestellten Löschgeräten durchgeführt werden. In Richtlinie TRVB F 124 werden dafür folgende Geräte angeführt: Fahrbare Trockenlöschgeräte mit Glutbrandpulver Kurzzeichen G Fahrbare Trockenlöschgeräte Flammbrandpuder Kurzzeichen P Fahrbare Kohlendioxidlöschgeräte Kurzzeichen K Fahrbare Schaumlöschgeräte Kurzzeichen K Fahrbare Kombinationslöschgeräte Kurzzeichen KBL Trockenlöschanhänger Kurzzeichen G od. P Kombinationslöschanhänger Kurzzeichen KBLA C-Wandhydranten Kurzzeichen CH Schaumhydranten Kurzzeichen SH

08 TECHNISCHE AUSRÜSTUNG 08.6 Löschhilfe STEIGLEITUNGEN UND WANDHYDRANTEN Steigleitungen erleichtern das rasche Eingreifen der Feuerwehr, indem sie zeitraubendes Auslegen von Schläuchen teilweise oder gänzlich überflüssig machen. In trockene Steigleitungen wird das Löschwasser erst im Bedarfsfall von der Feuerwehr oder automatisch eingespeist. Die Einspeisstelle ist bei der Feuerwehrzufahrt an einer jederzeit zufahrbaren Stelle in ca. 1 m Höhe anzubringen. Sie darf keinesfalls in Schächten oder am Boden untergebracht werden. Nasse Steigleitungen stehen ständig unter Wasserdruck zur Löschwasserförderung. Aus einsatztaktischen Gründen sind nasse Steigleitungen trockenen Steigleitungen vorzuziehen. Aus betrieblicher Sicht sind nasse Steigleitungen wegen der Vandalismusgefahr problematisch. Steigleitungen sind bereits während der Bauführung Zug um Zug mit dem Rohbau funktionsfähig zu installieren. Die Schlauchanschlussstellen sollen ca. 1 m über dem Fußboden liegen und in Mauernischen angebracht werden. 08 TECHNISCHE AUSRÜSTUNG 08.6 Löschhilfe LÖSCHWASSERLEITUNG LÖSCHWASSEREINSPEISUNG 08 TECHNISCHE AUSRÜSTUNG 08.6 Löschhilfe SPRINKLERANLAGEN Sprinkleranlagen sind selbstständige Brandschutzeinrichtungen. Sie haben die Aufgabe, einen Entstehungsbrand unter Kontrolle zu halten. Eine Sprinkleranlage kann weder Löschkräfte noch sonstige Maßnahmen zur Brandbekämpfung ersetzen. Durch eine Sprinkleranlage wird das Löschwasser in einem fest verlegten Rohrleitungsnetz zu zweckmäßig verteilten, ebenfalls fest verlegten Düsen ( Sprinklern ) geleitet. Die Sprinkler sind im Bereitschaftszustand der Sprinkleranlage ständig geschlossen und öffnen sich erst, wenn sie auf ihre Öffnungstemperatur erwärmt sind. Im Brandfall öffnen sich daher nicht alle Sprinkler, sondern nur jene, die sich im Bereich eines Brandherdes befinden. Schmelzlot-Sprinklerdüsen mit Sprühteller über der Düsenöffnung Sinnbild

08 TECHNISCHE AUSRÜSTUNG 08.6 Löschhilfe SPRINKLERROHRNETZ 08 TECHNISCHE AUSRÜSTUNG 08.8 Beschilderung 08 TECHNISCHE AUSRÜSTUNG 08.8 Beschilderung 08 TECHNISCHE AUSRÜSTUNG 08.8 Beschilderung Leitsystem außen: Garagen mit Kurzparkbetrieb erfüllen eine verkehrstechnische Aufgabe. Je größer sie sind, desto ausgeprägter ist ihre öffentliche Funktion als Bestandteil des Verkehrsgeschehens in der Stadt. Um diese Funktion gut erfüllen zu können, muss die Existenz der Garage auch für den Ortsfremden leicht wahrnehmbar sein. Dazu sind entsprechende Hinweise nötig. Städtisches Leitsystem, Zufahrtsbeschilderung Einfahrtsbeschilderung Anzeige der Benützungsmöglichkeiten und -beschränkungen

08 TECHNISCHE AUSRÜSTUNG 08.8 Beschilderung Leitsystem innen: Das innere Leitsystem umfasst die Wegführung der einfahrenden Autofahrer zu einem (freien) Stellplatz, die Orientierungshinweise der Fußgänger aus der Garage und zurück, das rasche Finden der Bezahlmöglichkeit und anderer benötigter Einrichtungen (Lift, WC etc.) sowie die Wegführung bei der Ausfahrt aus der Garage. Leitsystem für Autofahrer - für das Finden eines freien Stellplatzes - Führen zu Behindertenplätzen, Frauen-Parkplätzen etc. - Orientierungssystem für Autofahrer, allgemein Leitsystem für Fußgänger - Stellplatz-Nummerierung - Orientierungssystem für Fußgänger - garagenspezifische Informationen - Fluchtwegbeschilderung - Namensgebung für Ausgänge - Kennzeichnung der Eingänge Benützungshinweise an den Ein- und Ausfahrts-Kontrollgeräten, bei Kassen und Aus- und Eingängen 08 TECHNISCHE AUSRÜSTUNG 08.8 Beschilderung SINNBILDER FÜR DIE ANWENDUNG IN ANLAGEN DES RUHENDEN VERKEHRS 08 TECHNISCHE AUSRÜSTUNG 08.9 Entwässerungseinrichtungen 08 TECHNISCHE AUSRÜSTUNG 08.9 Entwässerungseinrichtungen

08 TECHNISCHE AUSRÜSTUNG 08.9 Entwässerungseinrichtungen SAMMELGRUBEN UND SAMMELRINNEN Sammelgruben und Sammelrinnen ohne Kanalanschluss (auch als Verdunstungsrinnen bezeichnet) sind nur für kleine Anlagen mit einer geringen Fahrzeugfrequenz meist Garagen für Wohnzwecke sinnvoll einsetzbar, da in gewerblichen Anlagen auch aus der Sicht der Garagenreinigung immer eine Entwässerung anzustreben ist. Behördlichen Vorschreibungen entsprechend hat in den meisten Fällen der Garagenboden ein Gefälle zu Sammelgruben, Sammelrinnen oder Kanaleinläufen zu besitzen und ist in Entwässerungsfelder zu teilen. Das Fassungsvermögen der Sammelgruben bzw. Sammelrinnen wird häufig mit mindestens 50 Liter (entspricht einer durchschnittlichen Tankfüllung) angegeben, um im Fall von austretendem Treibstoff nur eine Konzentration auf eine Stelle zu erhalten. Es empfiehlt sich daher auch nicht, diese Sammelzonen direkt unter Stellplätzen anzuordnen. Die Abdeckung der Schächte und Rinnen ist sowohl im Fahrgassen- als auch im Stellplatzbereich befahrbar auszuführen. 08 TECHNISCHE AUSRÜSTUNG 08.9 Entwässerungseinrichtungen STELLPLATZENTWÄSSERUNG MIT SAMMELRINNEN SAMMELSCHÄCHTEN