Umsetzungshilfe zum Berufsauftrag

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Transkript:

Umsetzungshilfe zum Berufsauftrag Kommentar 1. Einleitung Am 15. April 2003 ist vom DEK der Berufsauftrag für Lehrkräfte an der Volksschule in Form einer Broschüre herausgegeben worden. Erstmals ist damit der bis anhin nur implizit vorhandene Berufsauftrag explizit formuliert worden. Da der Kanton die Aufgaben der einzelnen Lehrkräfte nicht bis ins Detail geregelt hat, sind im Berufsauftrag nur Aussagen über die grundlegenden Pflichten der Lehrkräfte enthalten. Schulbehörden und Schulleitungen haben somit Spielraum für Präzisierungen und Ergänzungen. Der VTGS und der LTG erachteten es als notwendig, einen Leitfaden für die Umsetzung in die Praxis zu erarbeiten. Die vorliegende Umsetzungshilfe ist von einer Gruppe aus Vertretern von Schulgemeinden, der Lehrerschaft und der Schulleiter erarbeitet worden und ist eine gemeinsame Empfehlung von VTGS, LTG und VSL TG. Um eine möglichst einheitliche Praxis im Kanton sicher zu stellen, werden die Schulgemeinden gebeten, bei der Umsetzung des Berufsauftrages diese Empfehlung anzuwenden. 1 Die Umsetzungshilfe besteht aus einer Tätigkeitentabelle und diesem Kommentar.

2. Umsetzung 3. Ziel 4. Grundlagen 5. Zeiterfassung Mit der Umsetzung des Berufsauftrages ist im Schuljahr 04/05 zu beginnen. Die Tätigkeitentabelle basiert auf den Erfahrungen der Arbeitsgruppenmitglieder. Sie ist deshalb nicht abschliessend. Um sie zu verbessern, zu vervollständigen und der Praxis anzupassen, ist geplant, die Erfahrungen welche die Schulen im Umsetzungsjahr machen, auszuwerten. Das Ziel dieser Umsetzungshilfe ist, die im Berufsauftrag festgehaltenen jährlichen 300 350 Arbeitsstunden im Bereich, Beiträge an die eigene Schule, Zusammenarbeit, Beratung, Betreuung und Kommunikation genauer zu definieren und eine einheitliche Handhabung vorzugeben. Die an der Schule anfallenden Aufgaben sollen damit möglichst ausgewogen verteilt werden können, damit nicht einzelne Lehrkräfte einer zu grossen Belastung ausgesetzt sind. Die Grundlagen dieser Umsetzungshilfe bilden der Berufsauftrag für Lehrkräfte und die dazugehörende Handreichung. Als weitere Grundlage dient die Tatsache, dass auch Lehrkräfte eine Jahresarbeitzeit leisten, welche dem übrigen Staatspersonal angelehnt ist. Die Schulferien können daher nur teilweise für die persönlichen Ferien genutzt werden. Vorwiegend dienen sie der individuellen und gemeinsamen. Sie sollen aber auch für das Vorbereiten des Unterrichts, für gemeinsame Arbeiten und zur Kompensation von übermässiger zeitlicher Belastung, d.h. Kompensation von Überstunden, genutzt werden. Im Weitern basiert die Umsetzungshilfe auf den heute praktizierten Schulformen. Sollten Schulformen ändern, so sind selbstverständlich Anpassungen vorzunehmen. Eine generelle Zeiterfassung wird nicht empfohlen. Zum Einen ist im Berufsauftrag keine Gesamtjahresarbeitszeit definiert, zum Andern soll nicht zuviel administrativer Aufwand betrieben werden müssen. 6. Führungsinstrument Um den Zeitbedarf für die Aufgaben im jährlichen 300 350 Arbeitsstunden-Bereich ermitteln zu können, ist die aufzuwendende Zeit jedoch grundsätzlich einmal zu erfassen. Nur so ist der individuelle Stundenbedarf jeder einzelnen Lehrkraft zuverlässig feststellbar. Danach ist es den Schulgemeinden überlassen, ob sie in den Folgejahren mit pauschalen Zeitbudgets arbeiten oder die Zeiten periodisch durch Erfassung überprüfen lassen. Eine mögliche Erfassungshilfe kann unter www.vtgs.ch abgerufen werden. Die Umsetzungshilfe ist wie der Berufsauftrag ein Führungsinstrument für die Schulbehörden und Schulleitungen. Sie dient aber auch der Selbstkontrolle für die einzelnen Lehrkräfte. Mit dem Berufsauftrag werden die Schulgemeinden in die Pflicht genommen, bedingt dieser doch eine klare Jahresplanung für die gesamte Schule. Um die Aufgaben, aber auch die innerhalb der Schule zu koordinieren und Schwerpunkte für das Schuljahr setzen zu können, ist es notwendig, mit den einzelnen Lehrkräften jährliche Mitarbeitergespräche zu führen. Schulen mit Qualitätsmanagement und Personalführung erfüllen diese Anforderung bereits. 7. Die jährlichen 300 350 Arbeitsstunden Die im Berufsauftrag festgelegten jährlichen 300 350 Arbeitsstunden sind die Sollarbeitszeit, die von einer Lehrkraft im Bereich, Beiträge an die eigene Schule, Zusammenarbeit, Beratung, Betreuung und Kommunikation erwartet wird. Über 350 Arbeitsstunden Leistet eine Lehrkraft gemäss pauschaler Stundenzuteilung oder nach definitiver Stundenabrechnung mehr als 350 Stunden in diesem Arbeitsbereich, ergeben die Mehrstunden Überzeit, welche wie folgt ausgeglichen werden soll: 1. Gewährung einer Pensenentlastung 2. Entschädigung der Aufgabe 2 3

8. Tätigkeitentabelle 4 3.Falls andere Lehrkräfte die 350 Arbeitsstunden nicht erfüllen, ist im Folgejahr eine Umverteilung der Aufgaben zu prüfen 4. Vergabe von Aufgaben an Externe Die variablen 50 Arbeitsstunden (300 350 Stunden) Der variable Teil von 50 Arbeitstunden dient sowohl als Gefäss für nicht präzis erfassbare diverse Tätigkeiten als auch für erwartete Überstunden einer Lehrkraft. Unter 300 Arbeitsstunden Weist die Lehrkraft während der Aufgabenverteilung, im Laufe des Schuljahres oder bei der Jahresabrechnung eine Zeit von unter 300 Arbeitsstunden aus, sind Vorkehrungen, wie eine bessere Verteilung der Aufgaben, vermehrte oder ähnliches zu treffen. Ist keine der Massnahmen möglich, kann die Lehrkraft auch zusätzliche Lektionen übernehmen. Besondere Aufgaben Als Spezialfall gelten die «Besonderen Aufgaben» gemäss Tätigkeitentabelle. Für eine Lehrkraft, welche eine dieser Tätigkeiten ausübt, gilt für diese «Besondere Aufgabe» bereits das Überschreiten der 300 Stunden als Überzeit. Beispiel: Eine Lehrkraft weist am Ende des Schuljahres im 300 350 Arbeitsstundenbereich 315 geleistete Stunden aus. Hinzu kommen nun noch 30 Stunden infolge Arbeit als Verantwortliche der Schulbibliothek. Dies ergibt gesamthaft 345 Arbeitsstunden. Ausbezahlt, bzw. kompensiert werden nun nicht alle 45 Stunden, welche die 300 Arbeitsstunden überschreiten, sondern nur die 30 Stunden dieser besonderen Aufgabe. In der Tätigkeitentabelle sind die möglichen Aufgaben und Tätigkeiten einer Lehrkraft aufgelistet und den im Berufsauftrag definierten Aufgaben- und Arbeitszeitbereichen zugeordnet worden. Beim Zuordnen ist die Arbeitsgruppe auf eine Reihe von Aufgaben gestossen, welche sie nicht als Aufgaben der Lehrkräfte im Rahmen des 5 Berufsauftrages betrachtet. Deshalb weist die Tätigkeitentabelle einen Bereich «Zusatzaufgaben» auf. Diese Zusatzaufgaben sind entweder durch Lektionenentlastung zu kompensieren oder separat zu entschädigen. Auf Wunsch der Lehrkraft können diese Zuatzaufgaben, wenn es die Aufgabenverteilung zulässt, dem Bereich der jährlichen 300 350 Arbeitsstunden angerechnet werden. 9. Bemerkungen zu einzelnen Tätigkeiten in der Tabelle: 9.1 Die soll durch den Berufsauftrag keinesfalls eingeschränkt werden. Sie soll jedoch offen dargelegt und koordiniert werden, um den Bedürfnissen von Lehrkraft und Schule gerecht zu werden. Insofern kann auch die persönliche fallweise eingeschränkt werden, falls die übrigen Aufgaben der Schule sonst nicht wahr genommen werden können. Ein gewisses Selbststudium zur Erhaltung des Ausbildungsstandes und zur persönlichen Information über die eigene Schule und das Schulwesen wird vorausgesetzt. Das Selbststudium wird dann als anerkannt, wenn der persönliche Unterricht und dadurch die Schule als Ganzes davon profitieren. Die Deklaration des Selbststudiums ist vorgängig mit der Schulbehörde oder Schulleitung abzusprechen. 9.2 Beiträge an die eigene Schule Diverse Tätigkeiten wie kurze Absprachen, Telefonate, Mitteilungen, Aktenstudium, Mails usw. lassen sich mit vernünftigem Aufwand nicht erfassen. Diese Tätigkeiten werden durch die variablen 50 Stunden der 300 350 Arbeitsstunden abgedeckt. Auch jenen Lehrkräften, welche «Besondere Aufgaben» (siehe Zusammenarbeit unter Beiträge an die eigene Schule) übernehmen, sollen diese 50 Stunden zugestanden werden. Daher ergeben sich bei Lehrkräften, welche «Besondere Aufgaben» inne haben, bereits bei der Erfüllung von 300 Arbeitsstunden Überzeiten. Wenn somit als Folge einer «besonderen Aufgabe» 300 Stunden überschritten werden, sind die für diese Aufgabe geleisteten Überstunden zu kompensieren oder zu entschädigen.

9.3 Elterngespräche Die Elterngespräche sind zwei Bereichen zugeordnet. Die jährlich wiederkehrende Einzelbesprechung mit den Eltern (Standortgespräch) gehört zur Aufgabe der Klassenlehrkraft und ist dem Bereich «Unterricht» zugeteilt. Dieses Gespräch tangiert die jährlichen 300 350 Arbeitsstunden nicht. Werden im gleichen Jahr weitere Standortgespräche geführt, werden diese unter dem Titel «Beratung, Betreuung, Kommunikation» dem Bereich 300 350 Arbeitsstunden angerechnet. 9.4 Unterricht Die Präsenzzeit vor und nach dem Unterricht gehört grundsätzlich zur Vorund Nachbereitung des Unterrichtes. Infolge der erhöhten Präsenz oder Auffangzeit der Kindergärtnerinnen von mindestens 15 Minuten pro Halbtag vor dem Unterricht werden den Kindergärtnerinnen pro Schuljahr pauschal 50 Stunden an das 300 350 Stundengefäss angerechnet. Diese 50 Stunden werden nur anerkannt, wenn tatsächlich Präsenzzeit geleistet wird. ten 300 350 Arbeitsstunden ist schwierig. Mit der Festlegung einer Jahresarbeitszeit für die Lehrkräfte der Schulischen Heilpädagogik könnte man diesem Umstand am ehesten gerecht werden. Es ist aber auch möglich, allein die 20% für Administration, Beratung und Kommunikation in Jahresstunden umzurechnen. Zusammen mit den 300 350 Arbeitsstunden, welche für sämtliche Lehrkräfte gelten, erhöht sich so für die Lehrkräfte der Schulischen Heilpädagogik der zu leistende Stundenaufwand. Beispiel einer SHP-Lehrkraft im 100%-Pensum: 24 Lektionen Arbeit mit dem Kind 6 Lektionen für Administration, Beratung, Kommunikation Umrechnung der 6 Lektionen auf Jahresstunden: 6 Lektionen x 40 Schulwochen x 0,75 Stunden x Faktor 1,7* = ca. 300 Arbeitsstunden pro Jahr Zusammen mit den 300 350 Arbeitsstunden gemäss Berufsauftrag haben die Lehrkräfte für Schulische Heilpädagogik jährlich gesamthaft 600 650 Arbeitsstunden im Bereich, Beiträge an die eigene Schule, Zusammenarbeit, Beratung, Betreuung, Kommunikation und Administration auszuweisen. Hat eine Schulgemeinde eine andere Lektionenaufteilung vereinbart, verändert sich der zu leistende Stundenanteil entsprechend. 9.5. Lehrkräfte für Schulische Heilpädagogik Der Berufsauftrag gilt für alle Stufen- und Fachlehrkräfte der Thurgauer Volksschule und des Kindergartens, folglich auch für die Lehrkräfte der Schulischen Heilpädagogik. Die erhöhte Zusammenarbeit der Lehrkräfte der Schulischen Heilpädagogik mit den Klassenlehrkräften, die Gespräche mit den Eltern, die Kontakte mit Behörden, Organisationen und weiteren Diensten sowie der administrative Aufwand und die Förderplanung erfordern jedoch deutlich mehr Zeit als bei den Regelklassenlehrkräften. Von der Schulaufsicht wird daher für ein 100%-Pensum folgende Aufteilung empfohlen: 10. Lehrkräfte mit Teilpensum Bei Lehrkräften im Teilpensum gelten die Stunden im Verhältnis zum Beschäftigungsgrad. Z.B. ein 50% Pensum ergibt 150 175 Stunden für, Beiträge an die eigene Schule und Kommunikation. 80% Arbeit mit dem Kind, 20% für Administration, Beratung, Kommunikation. Die Abgrenzung zwischen diesem Aufwand, der bereits mit dem Erteilen von weniger Lektionen abgegolten ist und den im Berufsauftrag definier- *Im Faktor 1,7 ist die Vorbereitungs- und Nachbereitungszeit enthalten. 6 7

Tabelle der Tätigkeiten Arbeitszeit im Bereich, Beiträge an die eigene Schule, Beratung, Betreuung, Kommunikation 300 350 Arbeitsstunden = Sollarbeitszeit Bei einem 100%-Pensum sind mindestens 300 Arbeitsstunden zu leisten. Eine gewisse Anzahl von Überstunden (bis maximal 350 Arbeitsstunden) darf erwartet werden. Zudem lassen sich in der Variablen von 50 Stunden auch Tätigkeiten unterbringen, die zeitlich kaum erfasst werden können. Wird die Sollarbeitszeit über- oder unterschritten, gelten folgende Regelungen: Mehr als 350 Arbeitsstunden = Überzeit Sie wird kompensiert, ausbezahlt oder es wird eine Entlastung des Pensums gewährt. Weniger als 300 Arbeitsstunden = Zeitdefizit der Lehrkraft Für das Folgejahr sind Vorkehrungen (Übernahme von zusätzlichen Aufgaben oder Lektionen) zu treffen. Teilaufträge Aufgaben Tätigkeiten, die an einer Schule vorkommen Bemerkungen Grundsatz Jährlich 300 350 Arbeitsstunden (immer soweit ausserhalb der Unterrichtszeit) Obligatorische en Koordinierte Persönliche Obligatorische Stufen- und Fachkonferenzen Obligatorische Fort- und zur Erhaltung der Lehrbefähigung SchilW An Erfahrungszirkeln, Praxisgruppen mitwirken Bildungsexkursionen planen und teilnehmen saktivitäten planen (inkl. Administration) Hospitation an einer fremden Schule während der unterrichtsfreien Zeit An Erfahrungszirkeln, Praxisgruppen mitwirken Bildungsexkursionen planen und teilnehmen Jeder Lehrkraft stehen mindestens 4% der gesamten Arbeitszeit für zur Verfügung. Die Verteilung der koordinierten und persönlichen sowie des Selbststudiums einer Lehrkraft hängt von der Situation und den Bedürfnissen von Schule und Lehrkraft ab. Angerechnet wird der Teil der Konferenz oder Fort- und, der in der unterrichtsfreien Zeit stattfindet., die auf Grund von Bedürfnissen der Schule und des Teams von der SB/SL beschlossen wird. Persönliche auf Grund der Bedürfnisse der einzelnen Lehrkraft. Sie wird der SB/SL offen gelegt und kann eingeschränkt werden, falls die übrigen Aufgaben der Schule dadurch nicht wahr genommen werden können. Das Recht auf Hospitation gemäss RRV bleibt gewährleistet. Teilaufträge Aufgaben Tätigkeiten, die an einer Schule vorkommen Bemerkungen Persönliche Beratung in Anspruch nehmen Selbststudium Interne Betreuung Beiträge an die eigene Schule, Zusammenarbeit Jährlich 300 350 Arbeitsstunden (immer soweit ausserhalb der Unterrichtszeit) Lehrerorganisationen Disziplinarmassnahmen Öffentlichkeitsarbeit Arbeitsgruppen Schulanlässe an PH, HfH und an weiteren öffentlichen Institutionen bei privaten Anbietern saktivitäten planen (inkl. Administration) Professionelle Beratung Supervision Fachzeitschriften lesen und auswerten Mitteilungsschriften lesen Fachliteratur Besuch von Fach-Vorträgen Einführung oder Unterstützung von Lehrkräften des eigenen Teams In Lehrerkonferenzen und deren Untergruppen (Stufen- und Fachgruppen) mitwirken In den Berufsorganisationen der Lehrerschaft mitwirken Klassenübergreifende Organisation und Durchführung von Disziplinarmassnahmen An Projekten der Elternbildung teilnehmen, Öffentlichkeitsarbeit für die Schule leisten (Schulzeitung, Pressebeiträge, öffentliche Veranstaltungen) Fasnacht, Camp, Räbeliechtliumzug, Pro Juventute, Papiersammlung etc. Festanlässe Schulentwicklung, Hospitationskonzept, Sporttag, Projektwoche etc. Disco, Sporttag, Schulfest, Schlussfeierlichkeiten Persönliche auf Grund der Bedürfnisse der einzelnen Lehrkraft. Sie wird der SB/SL offen gelegt und kann eingeschränkt werden, falls die übrigen Aufgaben der Schule dadurch nicht wahr genommen werden können. Das Recht auf Hospitation gemäss RRV bleibt gewährleistet. Das Selbststudium wird dann als anerkannt, wenn der persönliche Unterricht oder die Schule als Ganzes davon profitiert und sie mit SB/SL koordiniert wird. Nicht gleichzusetzen mit dem Mentorat Wird in Absprache mit der SB/SL angerechnet, sofern nicht anderweitig entschädigt Gehört nicht zum Berufsauftrag, ist im Einzelfall mit der SB/SL abzuklären. Sofern von SB/SL beauftragt/bewilligt Sofern von SB/SL beauftragt/bewilligt Sofern nicht kompensiert 8 9

Teilaufträge Aufgaben Tätigkeiten, die an einer Schule vorkommen Bemerkungen Spezielle Projekte Konvente und Teamsitzungen Kommissionen Delegation Besondere Aufgaben Jährlich 300 350 Arbeitsstunden (immer soweit ausserhalb der der Unterrichtszeit) Beiträge an die eigene Schule, Zusammenarbeit SchülerInnen Klassenbezogene Projekte, die ein spezielles Angebot des Ortes und für die Schüler freiwillig sind Schulhausteam, Stufenkonvent, Fachkonvent Schulkonvent, Jahrgangsteam Mitarbeit in Kommissionen Delegation in schulnahe Organisationen wie z.b. in Institutionen für Jugendarbeit, Sport, Lehrstellen, Gemeindebibliothek usw. EDV-Verantwortlicher (i-scout) Gesamt-Stundenplan erstellen Fachverantwortliche Ansprechsperson Administrative oder fachliche Verantwortung für Teilbereiche wie SHP, TW, HW, Sport usw. Projektbeauftragter, Q-Beauftragter Unterrichtsmaterial Bibliothek Sportmaterial Werkraum Vorbereitung auf weiterführende Schule Musiksaal und Instrumente Betreuung ausserhalb des ordentlichen Unterrichts: Laufbahnberatung, Berufswahlfragen, Schnupperlehrbetreuung, Betreuung bei Lernschwierigkeiten und persönlichen Problemen Besondere Lernangebote wie Lernstudio etc. Präsenzzeit der Kindergarten-Lehrkräfte Sofern institutionalisiert Inklusive evtl. Protokolle, Mitarbeit in Kommissionen, deren Aufgabe zu den gemeinsamen Grundaufgaben der Schule gehört. Sofern von SB/SL beauftragt/bewilligt Für diese Funktionen sind Pflichtenhefte zu erstellen. Wenn die Sollzeit von 300 Stunden überschritten ist, Pensenentlastung gewähren, Mehrstunden entschädigen oder Aufgabe extern vergeben. Für die erhöhte Präsenzzeit im Kindergarten werden der Kindergärtnerin pro Schuljahr 50 Stunden an die 300 350 Beratung, Betreuung, Kommunikation Teilaufträge Aufgaben Tätigkeiten, die an einer Schule vorkommen Bemerkungen SchülerInnen Eltern Dienste Jährlich 300 350 Arbeitsstunden (immer soweit ausserhalb der Unterrichtszeit) Diverses Planen, Koord. Organisieren reflektieren Evaluieren Zeugnisse und Berichte schreiben Veranstaltung mit Elterngruppen planen und durchführen (Elternabende, Klassenelternrat, Elternbildungszirkel usw.) Zusätzliche Elterngespräche planen und durchführen Besprechungen, Sitzungen mit Behörden, Schulleitung und Aufsichtspersonen Besprechungen und Konsultationen mit internen und externen Spezialdiensten wie KJPD, PPD, SHP usw., planen, durchführen und auswerten Absprachen zwischen Lehrkräften betr. SchülerInnen Langfristige Klassenplanung und Planung des Fachgebietes Auswertungen des Unterrichts Klassenadministration Interne Hospitationen Unterrichtsplanung und Koordination Organisieren des gesamten Unterrrichtes Unterrichts-Reflektionen, Intervision Beratung in Anspruch nehmen Evaluieren des eigenen Unterrichts, Teilnahme an Schulevaluationen Zeugnisse, Berichte, Beurteilungen, Promotionen, Beobachtungsprotokolle zuhanden Eltern, Behörden und Spezialdiensten abfassen und weiterleiten Stunden angerechnet, sofern die Präsenzzeit vor dem Unterricht mindestens 15 Min pro Halbtag beträgt. Ein Standort-Elterngespräch pro Schüler und pro Schuljahr gehört zum Unterricht. Beratung, Betreuung, Kommunikation Planung und Auswertung In den variablen 50 Arbeitsstunden enthalten, da der Aufwand für eine zeitliche Erfassung zu gross ist. Die Administration der eigenen Klasse ist Aufgabe der Klassenlehrkraft. Je nach Thema, siehe auch Weiterentwicklung des eigenen Unterrichtes (direkt unterrichtsbezogene Zeit) Qualitätssicherung 10 11

Teilaufträge Aufgaben Tätigkeiten, die an einer Schule vorkommen Bemerkungen Unterricht Vor- und Nachbereiten Kommentieren Korrigieren Unterrichten Erziehen Betreuen Beraten Klassenbezogene Projekte, die einen Bezug zum Unterricht haben und für die Klasse verpflichtend sind Ausflüge, Exkursionen, Klassenlager Vorbereiten Nachbereiten Materialbeschaffung für Klasse Präsenzzeit, Auffangzeit vor und nach dem Unterricht Unterrichten Klassenbezogene Projekte, die einen Bezug zum Unterricht haben und für die Klasse verpflichtend sind Ausflüge, Exkursionen, Klassenlager Nachhilfestunden bei Wissenslücken infolge Krankheit, Unfall oder Umzug Disziplinarstrafen, Nachsitzen Disziplinarische Unterredungen mit Schülerinnen und Schülern und Gruppen führen, Strafmassnahmen anordnen, begleiten und auswerten. Pausenaufsicht Schnupperlehre Für die Vorbereitung und Durchführung eines 5-tägigen Klassenlagers können maximal 30 Stunden an «Beiträge an die eigene Schule» angerechnet werden. Für die erhöhte Präsenzzeit im Kindergarten werden der Kindergärtnerin pro Schuljahr 50 Stunden an die 300 350 Stunden angerechnet, sofern die Präsenzzeit vor dem Unterricht mindestens 15 Minuten pro Halbtag beträgt. Grössere Wissenslücken sind über separaten Stützunterricht aufzufangen. igene Klasse betreffend Während der Unterrichtszeit Während der Unterrichtszeit Unterricht Beurteilen Zusätzliche Betreuungsaufgaben Führungsaufgaben Besondere Aufgaben Einzelbesprechungen mit Eltern (Elterngespräche) planen und durchführen Lager während den Schulferien Mentorate Aufgabenhilfe Supervision an einer fremden Schule Praktikanten betreuen, beurteilen, Berichte abfassen und mit den Verantwortlichen besprechen Stellvertretende Betreuung einer andern Klasse Schulvorstand, Teamleiter, Lehrervertreter inkl. Behördesitzungen Leitung von Kommissionen EDV-Verantwortlicher (i-scout) Gesamt-Stundenplan erstellen Fachverantwortliche Ansprechsperson Adm. Verantwortung für Teilbereiche wie SHP, TW, HW, Sport usw. Projektbeauftragter, Q-Beauftragter Unterrichtsmaterial Bibliothek Musiksaal und Instrumente Sportmaterial Werkraum Prüfungsvorbereitung auf weiterführende Schulen Ein Standortgespräch pro Schüler und Schuljahr: Zusätzliche Elterngespräche siehe «Beratung, Betreuung, Kommunikation» im 300 350 Arbeitsstundenbereich. Sofern diese Aufgaben nicht durch Dritte oder die Schule separat entschädigt werden, kann der Stundenaufwand auf Wunsch der Lehrkraft in Absprache mit der SB/SL an «Beiträge an die eigene Schule» angerechnet werden. Zusätzliche Aufgaben Abhängig von den Anforderungen des Unterrichts gemäss Lehrplan und der Lektionenzahl gemäss Rechtsstellungsverordnung (direkt unterrichtsbezogene Zeit) Teilaufträge Aufgaben Tätigkeiten, die an einer Schule vorkommen Bemerkungen Sofern keine Kompensationsmöglichkeit, separat entschädigen Der Schulvorstand, Teamleiter oder Lehrervertreter steht Schulhaus und / oder Stufen übergreifend den Konventen vor. Dieser Aufwand wird separat entlastet bzw. vergütet, kann auf Wunsch der Lehrkraft auch an «Beiträge an die eigene Schule» angerechnet werden. Für diese Funktionen sind Pflichtenhefte zu erstellen. Für diese Funktionen sind Pflichtenhefte zu erstellen. Wenn die Sollzeit von 300 Stunden überschritten ist, Pensenentlastung gewähren, Mehrstunden entschädigen oder Aufgabe extern vergeben. 12 13

Abkürzungen SB SL SchilW PH HfH RRV KJPD PPD SHP TW HW Q-Beauftragter Schulbehörde Schulleitung Schulinterne Lehrerweiterbildung Pädagogische Hochschule Hochschule für Heilpädagogik Regierungsrats-Verordnung Kinder- und jugendpsychiatrischer Dienst Pädagogisch psychologischer Dienst Schulische Heilpädagogik Textiles Werken Hauswirtschaft Qualitätsbeauftragter 14

Umsetzungshilfe zum Berufsauftrag für Lehrkräfte an der Volksschule und des Kindergartens Eine gemeinsame Empfehlung von VTGS Verband Thurgauer Schulgemeinden LTG Lehrerinnen und Lehrer Thurgau VSL TG Vereinigung Schulleiterinnen und Schulleiter Thurgau mit Unterstützung des AVK Amtes für Volksschule und Kindergarten VTGS Geschäftsstelle Webi-Zentrum Romanshornerstr. 28 8580 Amriswil Telefon 071 414 04 50 geschaeftstelle@vtgs.ch www.vtgs.ch LTG Geschäftsstelle Zürcherstrasse 191 8500 Frauenfeld Telefon 052 720 15 41 geschaeftsstelle@ltg.ch www.ltg.ch Juli 2004