Heilpädagogische Schule Windisch
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- Etta Frank
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1 Stellenbeschreibung Klassenlehrperson HPS Version vom Klassenlehrperson Die Klassenlehrperson 1 (Klp) ist verantwortlich für die Förderung der ihr anvertrauten Kinder. Sie setzt sich für eine ganzheitliche Erfassung ein. Sie berücksichtigt sowohl die Behinderung, als auch das familiäre Umfeld des Kindes. Die Klp orientiert sich an den gesetzlichen Grundlagen der Sonderschulen des Kantons Aargau. Innerhalb der Schule bilden das Leitbild der Heilpädagogischen Schule sowie die übergeordneten pädagogischen Grundsätze die wesentliche Grundlage der Arbeit einer Klp. 2. Stelleninhaberin Die Schulleitung der Heilpädagogischen Schule überträgt Vorname Name, geb. TT.MM.JJJJ nachstehend Mitarbeiter / Lehrperson genannt die Funktion Klassenlehrperson 3. Stellenbezeichnung Klassenlehrperson 4. Ziel der Stelle Ziel der Stelle ist die Erteilung des Schulunterrichts an der HPS. 5. Einordnung in die Organisation Laut Organigramm der HPS 6. Stellvertretung Bei längerer Abwesenheit muss eine ausgebildete Fachperson als Stellvertretung angestellt werden. Bei kurzer Abwesenheit, wie Krankheit, wird die Betreuung der Kinder und Jugendlichen gemäss Notfallszenario sichergestellt. 1 Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermassen für beide Geschlechter. Seite 1 von 5
2 7. Anforderungsprofil Die Klp besitzt ein Diplom einer abgeschlossenen von der EDK anerkannten Lehrerausbildungsinstitution und ist zu mindestens 40% an der HPS angestellt. Erwünscht ist eine heilpädagogische Zusatzausbildung. Eine unbefristete Anstellung bedingt eine heilpädagogische Zusatzausbildung. Ausgewiesene Fähigkeit und Bereitschaft zur Zusammenarbeit im Team werden vorausgesetzt. 8. Aufgaben und Verantwortung 8.1. Berufsauftrag Die Klp ist gemäss dem Lohndekret Lehrpersonen auf der Lohnstufe 10 (Sonderschulen) angestellt und untersteht somit dem GAL. Gesetz über die Anstellung von Lehrpersonen (GAL) 24 SAR Verordnung über die Anstellung und Löhne der Lehrpersonen (VALL) 30 bis 38a SAR siehe Anhang 8.2. Interdisziplinäre Zusammenarbeit Die Interdisziplinäre Zusammenarbeit gilt an der HPS als unabdingbar und selbstverständlich. Die Koordination über diese Zusammenarbeit liegt bei der Klassenlehrperson. Diese hat die Führung über das Kompetenzteam (aller an der Förderung involvierten Mitarbeitenden) Administrative Arbeiten - Erstellen des Jahresprogramms der Klasse - Erstellen des Stundenplans gemäss Vorgaben - Entwickeln der individuellen Förderprogramme gemäss Förderplanung nach ICF - Koordination der interdisziplinären Zusammenarbeit. => Leitung über das Kompetenzteam (aller an der Förderung involvierten Mitarbeitenden) - Festhalten der Entwicklungsschritte der Lernenden, der kindsspezifischen Beobachtungen, der wichtigen Ereignisse und Gesprächspunkte im Schuljahresverlauf im Lehreroffice (Datenbank). - Verfassen der jährlichen Lernberichte der Schülerinnen und Schüler - Erstellen eines Zwischenberichtes während des Schuljahres zuhanden Dritter - Führen der Präsenz- und Mahlzeitenkontrolle - Führen der direkt unterstellten Mitarbeitenden - Erstellen des Arbeitszeugnisses / des -berichts für ihre Praktikantin/ ihren Praktikanten - Erstellen des Klassenlagerbudgets und der Abrechnungen der klassenbezogenen Schulanlässe, und des Klassenkredits - Erstellen des Budgets und der Abrechnung der klassenbezogenen Schulanlässe und des Klassenkredits 8.4. Besondere Aufgaben Die Klp übernimmt in Absprache mit der Schulleitung befristete Aufgaben. Seite 2 von 5
3 9. Rechte und Pflichten 9.1. Rechte Die Klp hat in Absprache mit der Schulleitung Weisungsbefugnis gegenüber ihren Teammitgliedern (Pädagogisch Mitarbeitende, Studierende, Praktikantinnen und -praktikanten). Die Klp unterzeichnet die allgemeine Korrespondenz in ihrem Bereich. Die Klp kann in Absprache mit der Schulleitung in externen Kommissionen und Arbeitsgruppen mitarbeiten. Die Klp ist gegenüber Fachpersonen des SPD und der IV/sva auskunftsberechtigt, anderen Personen gegenüber mit Einwilligung der Eltern. Bezüglich Datenschutzes gelten die Weisungen des Kantons Aargau. In Zweifelsfällen ist der Rechtsdienst des Kantons anzufragen Pflichten Die Klp untersteht der Schweigepflicht. Diese betrifft alle im Zusammenhang mit der Tätigkeit erworbenen Kenntnisse. Die Schweigepflicht gilt auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Die Klp ist verpflichtet zur Teilnahme an Sitzungen, in Arbeitsgruppen/Projektgruppen, im U-Team sowie im Peer Review. Die Teilnahme an Anlässen der gesamten Schule ist obligatorisch. Die Klp ist verpflichtet, alle für die Administration notwendigen Daten an die Trägerschaft weiterzugeben. Bei wichtigen Vorkommnissen informieren sie umgehend die Schulleitung. Die Klp ist verpflichtet, die zur Gewährleistung der Betriebssicherheit notwendigen Reparaturen an die zuständigen Stellen zu melden. 10. Inkraftsetzung Diese Stellenbeschreibung ist Bestandteil des Arbeitsvertrages. Sie ist intern im NAS-Laufwerk unter dem Bereich ViP abgelegt. Über Anpassungen und Änderungen informiert die Schulleitung., TT. Monat. JJJJ Schulleitung Edi Lüthi, Schulleiter Ort, Datum Vorname Nachname Anhang Seite 3 von 5
4 Gesetz über die Anstellung von Lehrpersonen (GAL) SAR Berufsauftrag Der Berufsauftrag basiert auf den Bildungszielen, den Lehrplänen und den weiteren Anforderungen des jeweiligen Schultyps. Er umfasst insbesondere a) das Unterrichten gemäss Lehrplan (Planung, Vorbereitung und Auswertung); b) die Beratung, Förderung und Beurteilung der Schülerinnen und Schüler beziehungsweise Studierenden; c) das Erziehen im Rahmen der Grundsätze von Verfassung und Gesetz und die Unterstützung der Eltern in deren generellem Erziehungsauftrag; d) die Weiterbildung, einzeln und gemeinsam; e) die Zusammenarbeit in der Schule sowie mit Eltern und Behörden; f) die Erledigung von Organisations- und Verwaltungsaufgaben im Schulalltag; g) die Mitarbeit an der Gestaltung und Entwicklung der Schule; h) die Evaluation der Arbeit an der Schule.... Verordnung über die Anstellung und Löhne der Lehrpersonen (VALL) SAR Allgemeiner Berufsauftrag 1 Die Erfüllung des Berufsauftrags erfolgt im Rahmen der festgelegten Jahresarbeitszeit. 2 Der Berufsauftrag gemäss 24 GAL bildet die Grundlage für das Pflichtenheft der Lehrpersonen. Abänderungen, Ergänzungen oder spezielle Gewichtungen beim konkreten Berufsauftrag werden im Anstellungsvertrag festgehalten. 3 Ein reduzierter Beschäftigungsgrad verändert den Berufsauftrag grundsätzlich nicht. 34 Aufteilung der Jahresarbeitszeit 1 Rund 85 % der Jahresarbeitszeit sind im Berufsfeld "Unterricht und Klasse" zu leisten. 1) 2 Der restliche Teil von rund 15 % der Jahresarbeitszeit verteilt sich auf die Berufsfelder "Schülerinnen und Schüler", "Lehrpersonen" und "Schule". 1) Berufsfeld "Unterricht und Klasse" 1 Das Berufsfeld "Unterricht und Klasse" umfasst folgende Aufgabenbereiche: 1) a) Unterrichten und Erziehen, b) Planen, Vor- und Nachbereiten des Unterrichts, c) Entwickeln und Evaluieren des Unterrichts, d) Durchführen der organisatorischen und administrativen Aufträge im Zusammenhang mit der Klasse, e) Planen und Durchführen von Klassenveranstaltungen, f) unterrichtsbezogene Zusammenarbeit, g) Beurteilen. 2 Die Schulleitung teilt die zu erteilenden Lektionen im Rahmen der verfügbaren Ressourcen der Schule und des vertraglich festgelegten Beschäftigungsgrads individuell zu und berücksichtigt dabei die konkrete Belastungssituation der einzelnen Lehrperson im Berufsfeld "Unterricht und Klasse" sowie deren Einsatz in den übrigen Berufsfeldern. Die im Pensenplan gemäss Anhang I verankerten Lektionen gelten dabei als Richtwerte. 1) 36 Berufsfeld "Schülerinnen und Schüler" 1 Das Berufsfeld "Schülerinnen und Schüler" umfasst folgende Aufgabenbereiche: a) Beraten und Betreuen, b) Zusammenarbeit mit den Eltern, c) Zusammenarbeit mit schülerinnen- und schülerbezogenen Fachpersonen. Seite 4 von 5
5 37 Berufsfeld "Lehrpersonen" Das Berufsfeld "Lehrpersonen" umfasst folgende Aufgabenbereiche: a) Reflektieren und Evaluieren der eigenen Tätigkeit, b) individuelle Weiterbildung, c) Zusammenarbeit stufenübergreifend und in Fachteams. 38 Berufsfeld "Schule" 1 Das Berufsfeld "Schule" umfasst folgende Aufgabenbereiche: a) Mitwirken am Gestalten, Entwickeln und Evaluieren der Schule, b) schulinterne Weiterbildung, c) Zusammenarbeit im Kollegium, d) Organisieren von Schulanlässen. 38a Zeitrahmen der Berufsfelder 1 Für die im Berufsfeld gemäss 35 zu leistenden Aufgabenbereiche ist vorab pro erteilte Lektion die entsprechende Anzahl Stunden einzuplanen. 2 Für die in den Berufsfeldern gemäss den zu leistenden Aufgabenbereiche sind sodann als Richtwerte je rund 5 % der Jahresarbeitszeit einzuplanen, höchstens jedoch bis zum Erreichen der jährlich gemäss Lohndekret Lehrpersonen festgelegten Jahresarbeitszeit. Aufteilung der Jahresarbeitszeit an der HPS gemäss VALL 34 ff Basis Arbeitstage pro Woche Wochenarbeitszeit Tägliche Arbeitszeit 5 Tage 42 Stunden 8.4 Stunden Pensum [%] [h/woche] Unterricht und Klasse 85% [h] Schülerinnen und Schüler 5% [h] Lehrpersonen 5% (Peer Review / Stufenkonferenz) [h] Schule 5% (Arbeitsgruppen / Team) [h] * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * *Anteil von 8 der 13 Schul-Ferienwochen aufgeteilt auf die 39 Schulwochen Seite 5 von 5
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