Geleitete Schule. Einrichten einer Schulleitung: Funktionendiagramm
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- Magdalena Meinhardt
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1 Departement Bildung, Kultur und Sport Abteilung Volksschule Geleitete Schule Einrichten einer Schulleitung: Funktionendiagramm Die Zuständigkeiten, die im Schulgesetz und im Gesetz über die Anstellung von Lehrpersonen (GAL) geregelt sind, müssen eingehalten werden und sind nicht verhandelbar. Diese Zuständigkeiten sind im Funktionendiagramm bereits mit einem E gekennzeichnet. Allgemein gilt, dass alle beschwerdefähigen Entscheide durch die Schulpflege gefällt werden müssen. Mögliche Legende für den Aushandlungsprozess bei der Zuweisung von siehe Teil Arbeitsinstrumente (Arbeitsinstrument 8) Erstausgabe Februar 2001, 1. Überarbeitung Januar 2003, 2. Überarbeitung Januar 2004, 3. Überarbeitung Juni 2006 Quellenangabe: Dieses Funktionendiagramm wurde auf der Basis der Orientierungshilfe 1, Schulleitung, Schulen mit Profil, Erziehungsdirektion, Kanton Luzern, von der Arbeitsgruppe Schulleitung im Rahmen des Projekts Schulen mit erweitertem Gestaltungsraum , Departement BKS Aargau, weiterentwickelt. Die überarbeitete Fassung basiert auf dem Gesamtbericht Führung der Schule vor Ort 2001 und den Erprobungsergebnissen in verschiedenen Schulen.
2 Geleitete Schule Departement Bildung, Kultur und Sport Bereich: Pädagogische Führung Leitideen und/oder ein Leitbild erarbeiten, überprüfen und anpassen Lokale Ziele und Schwerpunkte festlegen sowie thematische Absprachen auf den Grundlagen des Lehrplans treffen Schulprogramm erstellen (kurz-/mittel- und längerfristige Umsetzungsmassnahmen) Jahresprogramm erstellen Schulinterne Weiterbildung festlegen Teambildung und -entwicklung der Lehrpersonen fördern Kommunale Schulentwicklungsprojekte lancieren und durchführen Kantonale Schulentwicklungsprojekte lancieren und durchführen (Mitwirkung von Schulen) Team- und Schulkultur entwickeln, pflegen und fördern Gute Arbeitsbedingungen sichern (Schulkultur, Klima, gerechte verteilung, Sorge um gute Infrastruktur)
3 Geleitete Schule Departement Bildung, Kultur und Sport Bereich: Qualitätsentwicklung und -sicherung Führung des schulinternen Qualitätsmanagements Unterrichtsqualität bei den einzelnen Lehrpersonen (Feedback) evaluieren (z.b. mittels Feedback; Q-Gruppen, Lernpartnerschaften) Schulqualität der ganzen Schule selbst evaluieren (Selbstevaluation) Schulqualität der ganzen Schule extern (von aussen) evaluieren (Fremdevaluation) Bereich: Personalführung Anspruchprofile bei Neubesetzung von Lehrerstellen definieren Stellenbeschriebe resp. Pflichtenheft für die Schulleitung erstellen Stellenbeschriebe resp. Pflichtenheft und Weisungen für die InhaberInnnen von Ämtern und besonderen festlegen Stellen für Lehrpersonen ausschreiben (Vor-)Selektion der Bewerbungen vornehmen M 1 (Mitsprache) 1 33 Abs. 2 VALL, 8 Abs. 1 Verordnung zur geleiteten Schule
4 Geleitete Schule Departement Bildung, Kultur und Sport Vorschlag für die Besetzung der Lehrstellen erarbeiten Lehrpersonen anstellen (unbefristete Verträge) Stellvertretungen auswählen und anstellen (befristete Verträge) Schulleitung (in grösseren Gemeinden auch Schulhausleitungen) anstellen Anstellungsverhältnisse von Lehrpersonen auflösen Arbeitszeugnisse für Lehrpersonen ausstellen und Austrittsgespräche durchführen Arbeitszeugnisse für Schulleitung ausstellen und Austrittsgespräche durchführen Einführung und Betreuung, evtl. Beratung von neu eintretenden und / oder unerfahrenen Lehrpersonen festlegen Betreuung von Lehrpersonen in Schwierigkeiten / Problemen sichern Konflikte zwischen SchülerInnen-Lehrpersonen moderieren Konflikte zwischen Lehrpersonen untereinander moderieren Konflikte zwischen Lehrpersonen und Eltern moderieren Konflikte zwischen Schulleitung und Schulpflege moderieren E 2 E Abs.1 GAL 2 42 Abs. 3 GAL
5 Geleitete Schule Departement Bildung, Kultur und Sport Auszeichnungen bzw. Auszahlungen für besondere Leistungen z.b. von Lehrpersonen, InhaberInnen von Schulämtern, Schülerinnen/Schüler vergeben Individuelle Weiterbildung der Lehrpersonen vereinbaren Weiterbildung der Schulleitungen (auch Schulhausleitungen) vereinbaren Weiterbildung der Schulpflege bzw. deren Mitglieder vereinbaren Einhaltung von Vorschriften der Schulleitung (z.b. gemäss Pflichtenheft) prüfen und beurteilen Erfüllung des Auftrags und der Arbeitsqualität der Schulhausleitungen prüfen und beurteilen Erfüllung des Auftrags und der Arbeitsqualität der InhaberInnen von Schulämtern prüfen und beurteilen Arbeit des Sekretariats prüfen und beurteilen Arbeit der Hauswartsdienste prüfen und beurteilen Einhalten der Schulordnung kontrollieren Einhaltung von Vorschriften der Lehrpersonen prüfen und beurteilen Einhaltung des Lehrplans durch die Lehrpersonen prüfen und beurteilen Leistungsstand der Schülerinnen/Schüler bzw. der Klasse beurteilen MitarbeiterInnen- und Qualifikationsgespräche mit SchulleiterInnen durchführen MitarbeiterInnen- und Qualifikationsgespräche mit Schulhausleitungen durchführen 1 23 Abs. 2 und Abs. 3 VALL
6 Geleitete Schule Departement Bildung, Kultur und Sport MitarbeiterInnen- und Qualifikationsgespräche mit den Lehrpersonen bzw. mit InhaberInnen von Schulämtern durchführen MitarbeiterInnen- und Qualifikationsgespräche mit Mitarbeitenden im Schulsekretariat durchführen MitarbeiterInnen- und Qualifikationsgespräche mit Hauswart durchführen Nebenbeschäftigung der Lehrpersonen bewilligen Schulleitung bzw. Schulhausleitungen beurlauben und Absenzen kontrollieren Lehrpersonen beurlauben und Absenzen kontrollieren E 2 Absprache Lehrpersonen für Schulentwicklungsprojekte, besondere oder Weiterbildung freistellen Kollegium im Rahmen von Schulentwicklungsprojekten oder der schulinternen Weiterbildung freistellen 1 30 Abs. 2 GAL, 28 VALL 2 42 VALL
7 Geleitete Schule Departement Bildung, Kultur und Sport Bereich: Organisation und Administration Stundenpläne erstellen Entscheid über die Einschulung von Schülerinnen/Schülern, die Aufnahme, die Zuweisung in Abteilungen und die Einweisung in Sonderschulen Entscheid über die Zuweisung der Schülerinnen/Schüler in Stufen, Typen und in die Kleinklasse sowie über die Beförderung und Versetzung Entscheid, wenn sich die Inhaber der elterlichen Sorge der Beuteilung der Schule nicht anschliessen können, über die Zuweisung der Schülerinnen/Schüler in Stufen, Typen und in die Kleinklasse sowie über die Beförderung und Versetzung Repetitionen/Schultyp bzw. Klassenwechsel (Laufbahnentscheide) vollziehen Übertrittsverfahren regeln (z.b. Einschulung, Aufnahmeprüfung Sekundarstufe I) Kindergarteneinschreibung organisieren E 2 Pensen der Lehrpersonen zuteilen und regeln Lehrpersonen den Klassen zuteilen Klassenzimmer und Spezialräume zuteilen Prognosen bez. Schülerzahlen machen, Bedarf an Lehrpersonen, Raumbedarf eruieren 1 73 Abs. 1 Schulgesetz 2 73 Abs. 2 Schulgesetz
8 Geleitete Schule Departement Bildung, Kultur und Sport Neue Abteilungen/Stellen für Lehrpersonen einrichten bzw. aufheben Therapie- und Fördermassnahmen im Rahmen der Sonderschulung zuweisen (wie Logopädie, Legasthenie) Antrag für Angebote für Kinder mit besonderen Bedürfnissen stellen Transporte von Schülerinnen/Schülern organisieren E 2 E 3 E 3 Bewilligung Zusammenarbeit mit Schuldiensten regeln (KJPD usw.) Ferienplan erstellen Besondere Anlässe (Sporttage, Feste) und Schulveranstaltungen (Konzerte, Theater, Intensivwochen etc.) planen und durchführen Weisungen für Schulverlegungen, Schulreisen festlegen Begleitpersonen für Lager und ähnliches rekrutieren Weisungen für Sonderanlässe festlegen (Sporttage, Feste usw.) Alltägliche administrative Mitteilungen und Absprachen zwischen den Lehrpersonen sichern Stellungnahmen zu kantonalen Vernehmlassungen erarbeiten Statistiken erstellen (z.h. Kanton/Bundesamt für Statistik) 1 E GAL, 14 Schulgesetz 2 29a Abs. 2 Schulgesetz 3 Verordnung über die Förderung von Kindern und Jugendlichen mit besonderen schulischen Bedürfnissen 4 7 Abs. 1 und 2 Schulgesetz
9 Geleitete Schule Departement Bildung, Kultur und Sport Personaladministration führen (Personaldossiers, Pensenmeldungen, Besoldungsmeldungen u.ä.) Ressorts der Schulpflegemitglieder festlegen und regeln SchülerInnen beurlauben (z.b. Schnupperlehre) und Absenzen kontrollieren (rekursfähige Entscheide zwingend durch SPFL) Insbesondere abgelehnte Urlaubsgesuche der SchülerInnen verfügen Schulordnung erstellen und festlegen E 2 Betragen der SchülerInnen in der Schule überwachen Disziplinarmassnahmen gegenüber SchülerInnen regeln und anordnen (z.b. Handbuch, Interventionsschema) Eltern wegen Verletzung der Mitwirkungspflicht bzw. Schulversäumnis büssen Beschwerden behandeln Jugendstrafrechtliche Handlungen untersuchen und beurteilen Jugendstrafrechtliche Sanktionen erlassen Zustand der Geräte, Einrichtungen, Materialien überwachen E 3 E 4 E 6 E 8 E 8 1 E 5 E Verordnung zur geleiteten Schule 2 38 Abs. 2 Schulgesetz 3 38b Schulgesetz 4 38c Schulgesetz 5 38d Schulgesetz 6 36a Schulgesetz, 37 Schulgesetz 7 75 Schulgesetz 8 13 Strafprozessordnung
10 Geleitete Schule Departement Bildung, Kultur und Sport Zustand der Gebäude und Einrichtungen überwachen sowie Raumbedarf und Investitionsbedarf feststellen Schulbauprojekte führen und überwachen Material- bzw. Geräte beschaffen Schulbudget erstellen Schulbudget (Abrechnungen, Kontenführung) kontrollieren
11 Geleitete Schule Departement Bildung, Kultur und Sport Bereich: Information und Kommunikation Konzept für die interne und externe Kommunikation erarbeiten Öffentlichkeitsarbeit gegenüber Medien, Parteien, Verbänden planen und durchführen (Konzepte) Kommunikation und Information mit den Behörden und kantonalen Stellen regeln Zusammenarbeit mit den Eltern, deren Mitsprache und Beratung allgemein regeln Weisungen für Elternkontakte und Zusammenarbeit mit den Eltern festlegen Eltern über Schulgeschehen im Allgemeinen informieren Eltern zu spezifischen Themen über die Klasse / Kinder / Schule informieren Kommunikation und Information bei kritischen Situationen und ausserordentlichen Vorkommnissen regeln Das Mitspracherecht für SchülerInnen regeln
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