Schrittweise Reduktion von konventionellen organischen Stickstoffdüngern bei BIO AUSTRIA

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Transkript:

Schrittweise Reduktion von konventionellen organischen Stickstoffdüngern bei BIO AUSTRIA 5. Internationale Fachtage Ökologische Pflege, Langenlois DI Christa Größ, Leiterin Landwirtschaft, BIO AUSTRIA

Umgang mit organischen Zukaufsdüngern konventioneller Herkunft bei BIO AUSTRIA BIO AUSTRIA hat seit ca. 15 Jahren höhere Anforderungen als EU-Bio-VO: einzelne tierische Dünger tierischer Herkunft wurden verboten: Gülle, Jauche, Federmehl, Tiermehl, Knochen-, Blut- und Fleischmehl Einschränkungen der N-Düngermenge; unterschiedliche Höhe kg N bei verschiedenen Kulturen besondere Anforderungen d.h. zusätzliche Qualitätskriterien beim Einsatz von Kompost und Biogas Vor jedem Düngerzugang muss ein BIO AUSTRIA-Betrieb ein Ansuchen zur Genehmigung eines betriebsfremden Düngers stellen Aktuelle Regelung: Bewertung der konventionellen Dünger nach umfassenden Kriterien 19. November 2013

Auszug aus der BIO AUSTRIA-Richtlinie Schrittweise Reduktion der konventionellen organischen Stickstoffdünger 2.1.5 Dünge- und Bodenverbesserungsmittel BIO AUSTRIA-Betriebe können neben den betriebseigenen Dünge- und Bodenverbesserungsmitteln auch Erzeugnisse einsetzen, die im Anhang I der EU-Bio- VO 889/2008 gelistet sind. Die organischen Stickstoff-Dünger konventioneller Herkunft werden mit einem von BIO AUSTRIA entwickelten Bewertungsschlüssel beurteilt und von 2015 bis Ende 2020 alle zwei Jahre reduziert. Die Bewertung der Dünger erfolgt nach den Kriterien Herkunft, Herstellungsprozess, Gefahr von Rückständen, Nachhaltigkeit und Wirkung des Düngers. Diese Richtlinie wurde am 28.11.2013 von den BIO AUSTRIA-Delegierten beschlossen und wird ab 01.01.2015 gültig.

Anlass für Expertengespräche Absichtserklärung des BIO AUSTRIA-Vorstandes aus 2010: Nach 2020 werden in BIO AUSTRIA-Betrieben keine konventionellen Dünger mehr eingesetzt.

Ziele der Expertengespräche Gemeinsam mit Experten aus Forschung, Beratung und Praxis Strategien entwickeln, die dazu beitragen, den Einsatz konventioneller organischer Düngemittel bis 2020 schrittweise zu reduzieren. Erarbeiten eines objektiven Instrumentes zur Bewertung der im Bio-Landbau eingesetzten organischen Stickstoffdünger Ergebnis der Expertengespräche war ein Vorschlag für einen Umsetzungsplan, der eine Entscheidungsgrundlage für den BIO AUSTRIA-Vorstand war.

Kriterien zur Bewertung der Düngemittel Herkunft Land der Produktion, GVO-Freiheit, Art der Produktion Herstellungsprozess Verfahren, Energieverbrauch, Transport, Transparenz, Qualitätssicherung, bewährtes Verfahren im Bio-Landbau Rückstände Pestizide, Schwermetalle, Arzneimittel, Sonstiges Nachhaltigkeit Auswirkungen auf Luft, Konkurrenz zur Lebensmittelerzeugung und Futternutzung, regionale Kooperationen Wirkung des Düngers C:N-Verhältnis, Humusmehrend/-zehrend, Bodenleben, Löslichkeit, Leitfähigkeit/Salzgehalt

BIO AUSTRIA-Matrix Düngemittelbewertung 1

BIO AUSTRIA-Matrix Düngemittelbewertung 2

BIO AUSTRIA-Matrix Düngemittelbewertung 3

BIO AUSTRIA-Matrix Düngemittelbewertung 4

Beispiele für Bewertungen Dünger Kompost (A + + QS) Konv. Rindermist Maltaflor Biofert Agrobiosol Bioagenasol Haarmehlpellets Punkte + 20 Punkte + 10 Punkte + 3,5 Punkte + 0,5 Punkte - 8 Punkte + 5,5 Punkte - 12 Punkte

Schrittweise Reduktion der konventionellen Dünger im Acker-, Wein- und Hopfenbau 2015 Verzicht auf Dünger mit weniger als - 5 Punkten z.b. Haarmehlpellets, Agrobiosol 2017 Verzicht auf Dünger mit weniger als 0 Punkten z.b. Vinasse Team F 2019 Verzicht auf Dünger mit weniger als + 5 Punkten z.b. Biofert, Maltaflor 2021 Verzicht auf Dünger mit weniger als + 10 Punkten z.b. Bioagenasol

Schrittweise Reduktion der konventionellen Dünger im Gemüse-, Obst- und Kräuterbau 2015 Verzicht auf Dünger mit weniger als - 5 Punkten 2017 Verzicht auf Dünger mit weniger als 0 Punkten Wenn Ersatzdüngerverfügbar sind, gibt es 2019 eine weitere Reduktion wie im Acker-, Wein- und Hopfenbau.

Schrittweise Reduktion der konventionellen Dünger im Gemüsebau Im Gemüsebau sind alle bio-tauglichen Flüssigdünger erlaubt, die nach dem BIO AUSTRIA-Bewertungsschlüssel mehr als -5 Punkte haben. 2015 Reduktion um 25% der maximal erlaubten Menge Geschützter Anbau (170 kg N jw auf 128kg N jw ), Freiland (80 kg N jw auf 60 kg N jw ) 2017 Reduktion um 50% der maximal erlaubten Menge Geschützter Anbau (170 kg N jw auf 85 kg N jw ), Freiland (80 kg N jw auf 40 kg N jw ) Danach erfolgt keine weitere Reduktion mehr bei wasserlöslichen BIO AUSTRIA-tauglichen Düngern im Gemüsebau.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!