Stadt Fröndenberg/Ruhr

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Transkript:

Stadt Lärmaktionsplan gemäß 47 BImSchG Stand: Juni 2009

Situationsbeschreibung 1. Stufe Lärmaktionsplanung zählt zu den Kommunen die, obschon sie außerhalb eines Ballungsraumes mit mehr als 250.000 Einwohnern liegen, bereits in der 1. Stufe Lärmaktionsplanung 1 dazu verpflichtet sind, einen Lärmaktionsplan aufzustellen. In Teilbereichen des Gemeindegebietes wurden Verkehrsbelastungen ermittelt, die innerhalb des Kriterienkatalogs liegen. Folgende Quellenarten wurden untersucht: Straßenverkehr auf Hauptverkehrsstraßen > 6 Mio. Kfz/a Schienenverkehr Hauptverkehrsstraßen > 60 000 Züge/a Großflughäfen > 50 000 Flüge/a Beschreibung der Umgebung und der zu berücksichtigenden Lärmquellen gehört zum Kreis Unna und liegt am östlichen Rand des Ballungsraums Ruhrgebiet, im Westen von Deutschland. Die Landschaft in und um wird durch weite Grünflächen geprägt. Nächstes Oberzentrum ist Dortmund, verkehrlich über Autobahn und Schienenverkehr zu erreichen. Umgebungslärm entsteht auf vielfältige Weise. Neben punktuellen Lärmquellen, wie etwa Gewerbelärm oder Großveranstaltungen, belastet vor allem der motorisierte Verkehr, der flächendeckend vorhanden ist. Der Schutz vor den erstgenanten Lärmquellen wird durch das BImSchG im Genehmigungsverfahren im Vorfeld geprüft und überwacht. Straßenverkehr Die Grundlage für die Lärmaktionsplanung sind die Lärmkarten, die vom Landesamt für Umwelt, Natur und Verbraucherschutz NRW (LANUV) erstellt wurden. In die Lärmkartierung wurden nur die Bereiche aufgenommen, in denen aufgrund regelmäßig wiederkehrender Verkehrszählungen die o.g. Grenzwerte überschritten wurden. Die letzten offiziellen Zahlen stammen aus dem Jahr 2005. Erst im Jahr 2010 werden die Zahlen aktualisiert. Besondere Hauptlärmquellen, welche in die Gemeinde einwirken, sind danach die überörtlichen bzw. -regionalen Verkehrsverbindungen in Form von Hauptverkehrsstraßen, die durch das Gemeindegebiet führen. 1 Insg. 2 Stufen; 2. Stufe: Ballungsräume mit mehr als 100.000 Einwohnern, Hauptverkehrsstraßen > 3 Mio. Kfz/a, Haupteisenbahnstrecken > 30.000 Züge/a. Bearbeitungsfrist der Stufe 2 endet 18.07.2013 2

Tab.1: Ergebnis Verkehrszählung 2005 Name Kfz/a Lage L 673 2,9 Mio. 2 zentral in der Gemeinde, west-östlich verlaufend B 233 7,7 Mio. 3, 4 im Westen der Gemeinde, nord-südlich verlaufend A 44 18 Mio. 3 im nördlichen Randbereich der Gemeinde Die L 673 führt durch das gesamte Stadtgebiet. Die Stadtteile Dellwig, Langschede, Ardey, Mitte, Frohnhausen und Warmen (Hauptstraße, Ardeyer Straße, Alleestraße, Westicker Straße, Landstraße) werden von Westen nach Osten miteinander verbunden. Die B 233 (Unnaer Straße) führt durch Strickherdicke und Langschede. Insbesondere in Langschede entsteht durch die Kreuzung mit der L 673 eine erhöhte Lärmbelastung. Die Autobahn A 44 (Strecke Dortmund Kassel) durchkreuzt das Gemeindegebiet nur marginal, weist aufgrund seiner Funktion aber die höchsten Kraftfahrzeugzahlen auf. Schienen- und Luftverkehr Durch Fröndenberg führen über zwei Strecken drei Regionalverkehrsverbindungen, Hagen - Kassel (RE), Dortmund - Winterberg (RE) sowie Unna - Neuenrade (RB). Nach den Untersuchungsergebnissen vom Eisenbahnbundesamt sind im Stadtgebiet keine Hauptschienenverkehrswege mit einer Belastung von über 60.000 Zugbewegungen im Jahr vorhanden, so dass eine Lärmkartierung in dieser Phase nicht erforderlich wurde. Der Regionalflughafen Dortmund ist ein kleinerer Flughafen mit beschränkten Start- und Landezeiten (bis 22 Uhr) und hat weniger als 50.000 Flugbewegungen im Jahr. Somit kann er innerhalb der vorliegenden Untersuchung unberücksichtigt bleiben. Zuständige Behörden Zuständige Behörde für die Lärmaktionsplanung ist: Stadt, D - 58730, Bahnhofstr. 2 FB3/Stadtplanung Ansprechpartnerin: Karin Klemp, Tel.: 02373 976 282, E-Mail: k.klemp@froendenberg.de Die Berechnung der Lärmbelastung in der Gemeinde erfolgte für die Straßen und die Großflughäfen, soweit sie erheblich einwirken, durch das LANUV, für die Schienenstrecken von Eisenbahnen auf Schienenwegen des Bundes durch das Eisenbahnbundesamt (EBA). 2 < 6 Mio. Kfz. 3 Ergebnis der Zählung in Höhe der Autobahnanschlussstelle 4 > 6 Mio. Kfz. = 1.Stufe Lärmaktionsplanung 3

Ort der Veröffentlichung Der Lärmaktionsplan von kann sowohl bei der Stadtverwaltung Ruhrstraße 9 58730, als auch im Internet unter www.froendenberg.de in der Rubrik Umwelt eingesehen werden. Die Ergebnisse der Lärmkarten wurden von den Ballungsraumkommunen bzw. dem LANUV ermittelt und im Internet unter http:/www.umgebungslaerm.nrw.de veröffentlicht. Für die Schienenwege von Eisenbahnen des Bundes erfolgte die Lärmkartierung durch das Eisenbahnbundesamt. Die Karten sind veröffentlicht unter: http://www.eisenbahnbundesamt.de/. Rechtlicher Hintergrund Die Aktionsplanung erfolgt auf Grund des europäischen Runderlasses (EG-RL) 2002/49/EG und deren Umsetzung in der Bundesrepublik Deutschland in 47a - f des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) geltende Grenzwerte gem. Artikel 5 der RL 2002/49/EG. Dieser Bericht erfolgt in Übereinstimmung mit den Anforderungen des 4 der Lärmkartierungsverordnung (Runderlass vom 07.02.2008). Geltende Grenzwerte gem. Artikel 5 der RL 2002/49/EG Die von der Bundesrepublik der EU mitgeteilten Grenzwerte sind veröffentlicht unter: http://circa.europa.eu/public/irc/env/d_2002_49/library?l=/reporting_2005/ms_report s/germany/dezip/_en_1.0_&a=d http://circa.europa.eu/public/irc/env/d_2002_49/library?l=/reporting_2005/ms_report s/germany/reporting2005_d2002-49/_de_1.0_&a=d Bewertung, Probleme, verbesserungsbedürftige Situationen Nach den Untersuchungsergebnissen sind Lärmaktionsplanungen bezüglich der Schienenverkehrswege und des Flughafens in dieser Phase (1. Stufe Lärmkarten und Lärmaktionspläne) nicht erforderlich. Daher wird im weiterem nur auf Lärmeinwirkungen durch den motorisierten Straßenverkehr eingegangen. 4

Lärmeinwirkung durch Straßenverkehr Die Einwirkung von Straßenverkehrslärm, der von Autobahnen, Bundes- und Landesstraßen mit mehr als 6 Millionen Kfz/Jahr ausgeht, wurde rechnerisch 5 ermittelt: Es wurden für insgesamt drei stark belastete Bereiche, Karten mit Isophonenbändern 6 erstellt. In Teilbereichen der Hauptverkehrstraßen B 233 (Unnaer Straße, insbesondere Kreuzung mit der Ardeyer Straße nahe der Langscheder Brücke ) und A 44, die im Norden des Gemeindegebietes verläuft, sind sehr hohe Kfz-Werte erhoben worden. Für diese Bereiche wurden Isophonenbänder mit Lärmpegel zwischen L 7 8 DEN 55 bis > 75 db (A) und L NIGHT 50 bis > 70 db (A) dargestellt. Laut Runderlass vom 07.02.2008 besteht dringlicher Handlungsbedarf bei einer Überscheitung der db (A) - Werte tagsüber von 70 db (A)L DEN und 60 db (A) L NIGHT nachts. Die Lärmsanierung ist erst dann verpflichtend. Tab.2: Von Straßenlärm belastete Bereiche Anzahl der Personen, die in Bereichen leben, in denen die Grenzwerte 70 db(a) 24h Pegel und 60 db(a) nachts, erreicht bzw. überschritten werden (Stand 11/2008) Straße Hs.Nr. Nutzungen Bereich I Ardeyer Straße Unnaer Straße Anzahl der betroffenen Personen db(a) db(a) 24h - nachts Pegel 100 Gewerbe./../. 108 110 1 2 4 6 8 Gastronomie Wohnen Gastronomie Wohnen Baudenkmal Leerstand Gastronomie Wohnen Wohnen Wohnen Gastronomie Wohnen./. 8 15 15./../. 7 7 5 5./../../../. Insgesamt 27 34 Bereich II Iserlohner Straße Bereich III Ostbürener Straße 166 Wohnen Landwirtschaft Landwirtschaft Entsorgung 3 3./../. insgesamt Gemischte 30 37 Lärmquelle Straßenverkehr Klassifizierung Bundesstraße B 233 Landstraße L 673 Bundesstraße B 233 Bundesautobahn A 44 Baulastträger Land NRW Land NRW Land NRW 5 Die flächenhafte Kennzeichnung der Lärmbelastung erfordert die Ermittlung von Lärmpegeln an vielen Punkten in der Fläche (in der Regel 10 m Abstand). Da die zu erfassenden Geräusche bedingt durch die wechselnden Verkehrsdichten und Wettereinflüsse kurz- und langfristig schwanken, würden an jedem Punkt umfangreiche Messungen erforderlich. Dies ist praktisch nicht realisierbar. Zudem gibt es für die einzelnen Schallquellenarten zuverlässige Berechnungsmethoden, deren Ergebnisse aus Sicherheitsgründen etwas höher liegen als durch Messungen ermittelte Werte. Es wird also zu Gunsten der Lärmbetroffenen gerechnet. Der Einsatz vergleichbarer Berechnungsverfahren sichert auch die von der EU angestrebte europaweit vergleichbare Kennzeichnung. 6 Ein Isophonenband stellt graphisch Bereiche mit gleichem Schallpegel dar 7 L DEN ist der Lärmindex für die allgemeine Belästigung 8 L NIGHT ist der Lärmindex für die Schlafstörung 5

Nutzungen Insgesamt kann festgehalten werden, dass im Stadtgebiet auf Grundlage der Lärmkartierung von 2007, bis auf wenige Straßenabschnitte, keine massiven Lärmprobleme und Lärmauswirkungen festzustellen sind: I. Im Norden der Gemeinde, an der A 44 befindet sich der Hauptlärmbereich in Höhe der Müllumladestation und Kompostanlage der GWA. (Dort sind keine schutzwürdigen Wohnhäuser oder andere Nutzungen) II. Die Anschlussstelle zur A 44 (ehemals Zubringer A 443) ist vergleichsweise stark belastet. Aufgrund der geringen Besiedlung ist lediglich ein Wohnhaus betroffen. III. Die größte Anzahl Fröndenberger Einwohner, die durch Straßenverkehrslärm belastet werden, befindet sich im Kreuzungsbereich der B 233 mit der L 673 in Langschede, Nähe der Langscheder Brücke. Da es sich nur um punktuelle Belastungen handelt betroffen sind 5 bewohnte Gebäude (einige nur teilweise) mit 37 Bewohnern - erfolgt eine Anspruchsprüfung durch den zuständigen Baulastträger (hier: Straßen.NRW), beantragt durch die Stadt. Bei Vorliegen eines gesetzlichen Anspruchs werden an die spezifische Belastungssituation angepasste Maßnahmen durchgeführt (bspw. Schallschutzfenster). Maßnahmen, wie z.b. die Errichtung von Lärmschutzwällen oder wänden allein für die Lärmquelle Straße sind dagegen nur mit erheblichem finanziellem Aufwand möglich. Information und Mitwirkung der Öffentlichkeit Die betroffenen Eigentümer sowie die zuständigen Straßenbaulastträger wurden von der Belastungssituation in Kenntnis gesetzt. Der Lärmaktionsplan hat zusätzlich in der Zeit vom 08.12.2008 bis 08.01.2009 öffentlich ausgelegen. Der Öffentlichkeit wurde dabei Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Nachweis und Ergebnis der öffentlichen Auslegung befinden sich im Anhang. Bereits vorhandene oder geplante Maßnahmen zur Lärmminderung Bislang gibt es keine speziellen Aktionspläne zur Lärmminderung in der Stadt. Der Lärmschutz wurde als ein Belang innerhalb der Verkehrs- und Bauleitplanung im Rahmen der geltenden Anforderungen berücksichtigt. Zurzeit werden auch von Seiten des Straßenbaulastträgers Straßen.NRW keine Maßnahmen geplant oder durchgeführt. Ein privater Antrag zur Errichtung eines Lärmschutzwalles liegt Straßen.NRW vor und wird geprüft. In sind gemäß der oben genannten Lärmkartierung nur bestehende Straßen, deren Baulastträger der Bund oder das Land sind, von Lärmbelastungen betrof- 6

fen. Daher muss mit diesen ein Einvernehmen für entsprechende Lärmschutzmassnahmen erreicht werden. Insbesondere kann die Stadt die Baulastträger dazu auffordern Maßnahmen zum Lärmschutz zu realisieren. Zurzeit projektiert die Stadt darüber hinaus keine eigene Durchführung von Lärmsanierung. Städtische Maßnahmen Folgende Maßnahmen sollen von Seiten der Stadt erfolgen: Die Stadt unterstützt die betroffenen Bürgerinnen und Bürger bei der Beantragung von Lärmschutzmaßnahmen bei den entsprechenden Baulastträgern. Die Stadt beantragt bei den Landesbetrieben Straßenbau die Überprüfung der Lärmsituation am Kreuzungspunkt B 233 / L 673. Ergänzende Förderungsmöglichkeiten Förderung von Lärmschutzmaßnahmen durch andere Programme. Beispielsweise könnten Maßnahmen im Zusammenhang über Ziel 2 Projekten gefördert werden. Auch können private energetische Sanierungen Lärmschutz bewirken. Ausblick Die Lärmkarten und der Aktionsplan werden alle 5 Jahre überprüft und gegebenenfalls überarbeitet. Die Vorbereitungen für die zweite Stufe (ab 2012) 9 : Ballungsräume mit mehr als 100.000 Einwohnern, Hauptverkehrsstraßen >3 Mio. Kfz pro Jahr, Haupteisenbahnstrecken > 30 000 Züge pro Jahr, haben begonnen. Es werden entsprechende neue Lärmkarten erstellt. Aufgrund der vorliegenden Ergebnisse ist davon auszugehen, dass weitere, von Lärm belastete, Bereiche in ermittelt und dargestellt werden. Da auch in diesem Schritt keine Straßen bzw. Straßenabschnitte, mit den oben genannten Kriterien, in den Zuständigkeitsbereich der Stadt fallen, wird auch diese Kartierung ebenfalls durch LANUV und EBA erfolgen. 9 Die Fristen der 2. Stufe enden: 31.12.2008 Benennung der zu kartierenden Bereichen, 30.06.2012 Ausarbeitung der Lärmkarten, 18.07.2013 Ausarbeitung der Lärmaktionspläne. 7

Anlage 1: Daten zu den Lärmkarten Anlage 2 und 3: Lärmkartierung L den db(a) Lärmkartierung L night db(a) Anlage 4: Verkehrbelastung B233 Anlage 5: Verkehrbelastung A44 Anlage 6: Dokumentation der Öffentlichkeitsbeteiligung 8

ANLAGE 1 Lärmeinwirkung durch Straßenverkehr Zur Kennzeichnung der Einwirkung von Straßenverkehrslärm, der von Autobahnen, Bundes- und Landesstraßen mit mehr als 6 Millionen Kfz/Jahr ausgeht, wurde rechnerisch ermittelt: Gesamtfläche der lärmbelasteten Gebiete in der Gemeinde: L den /db(a): >55 >65 >75 Größe/km2 2.04 0.61 0.17 Geschätzte Gesamtzahl N der lärmbelasteten Wohnungen, Schulen und Krankenhäuser: L den /db(a): >55 >65 >75 N Wohnungen 1 0 0 N Schulgebäude 0 0 0 N Krankenhausgebäude 0 0 0 Geschätzte Gesamtzahl N der Menschen, die in Gebäuden wohnen mit Schallpegeln an der Fassade von: L den /db(a): >55.. 60 >60.. 65 >65.. 70 >70.. 75 >75 N 2 0 0 0 1 L night /db(a): >50.. 55 >55.. 60 >60.. 65 >65.. 70 >70 N 0 0 0 0 1 Lärmeinwirkung durch Flugverkehr Zur Kennzeichnung der Einwirkung von Fluglärm, der von Flugverkehr von Großflughäfen mit mehr als 50000 Bewegungen / Jahr ausgeht, wurde rechnerisch ermittelt: Gesamtfläche der lärmbelasteten Gebiete in der Gemeinde: 9

L den /db(a): >55 >65 >75 Größe/km2 - - - Geschätzte Gesamtzahl N der lärmbelasteten Wohnungen, Schulen und Krankenhäuser: L den /db(a): >55 >65 >75 N Wohnungen - - - N Schulgebäude - - - N Krankenhausgebäude - - - Geschätzte Gesamtzahl N der Menschen, die in Gebäuden wohnen mit Schallpegeln an der Fassade von: L den /db(a): >55.. 60 >60.. 65 >65.. 70 >70.. 75 >75 N - - - - - L night /db(a): >50.. 55 >55.. 60 >60.. 65 >65.. 70 >70 N - - - - - 10

ANLAGEN 2 + 3 11

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Schienenlärm 24h L den db(a) Schienenlärm 8h L night db(a) 17

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ANLAGE 4 19

ANLAGE 5 20

ANLAGE 6 Dokumentation der Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung wurden die berührten Behörden (Kreis Unna, StraßenNRW) und die betroffenen Bürgerinnen und Bürger direkt angeschrieben. Darüber hinaus fand die Offenlage vom 08.12.2008 bis einschließlich 08.01.2009 statt. Diese Termine wurden am 21.11.2008 im Amtsblatt der Stadt bekannt gemacht. Der Kreis Unna teilte mit Schreiben vom 18.12.2008 mit, dass Anregungen zum Lärmaktionsplan nicht gegeben werden. StraßenNRW (Landesbetriebe Straßenbau) hat sich mit Schreiben vom 21.01.2009 geäußert. Die Belastungsschwerpunkte an der B 233 und L 673 werden demnach in die Liste der für eine mögliche Lärmsanierung lärmtechnisch zu überprüfenden Bereiche aufgenommen. Dazu wird im Weiteren um Mithilfe und Unterstützung durch die Stadt Fröndenberg gebeten, in dem die entsprechenden notwenigen Informationen übermittelt werden. Weitere Anregungen zum Lärmaktionsplanentwurf wurden nicht gegeben (siehe Anlage). Vier der fünf angeschriebenen BürgerInnen und haben sich gemeldet, um Erklärungen zu bekommen. Stellungnahmen oder Anregungen wurden nicht abgegeben. 21

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