Integrationsamt HEPAS II. Hessisches Perspektivprogramm zur Verbesserung der der Arbeitsmarktchancen. Eine Information für Arbeitgeber

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Transkript:

Integrationsamt HEPAS II Hessisches Perspektivprogramm zur zur Verbesserung der der Arbeitsmarktchancen Arbeitsmarktchancen schwerbehinderter schwerbehinderter Menschen Menschen Eine Information für Arbeitgeber

DAS PROGRAMM HePAS II bietet Unternehmen und Dienststellen finanzielle Anreize, behinderte Menschen als Fachkräfte zu gewinnen, um mit ihnen ge meinsam ihre wirtschaftlichen Ziele zu errei chen. Ziel ist es, schwerbehinderte Menschen in ein reguläres, möglichst dauerhaftes Beschäfti gungs- oder Ausbildungsverhältnis zu vermit teln. Das Hessische Ministerium für Soziales und In tegration u nd das LWV Hessen Integrations amt arbeiten eng mit den Agenturen für Arbeit und den Jobcentern zusammen. Für Maßnahmen und Einstellungen in der Zeit vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2019 werden dafür Mittel aus der Ausgleichsabgabe bereitgestellt. GEFÖRDERT WERDEN ARBEITGEBER die schwerbehinderte Menschen einstellen, die arbeitslos oder arbeitssuchend sind und bisher nicht sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren, die Menschen im Anschluss an eine Beschäfti gung in einer Werkstatt für behinderte Men schen einstellen, die schwerbehinderte Schulabgänger, die einer Unterstützung bedürfen, beschäftigen oder ausbilden, die eine Integrationsabteilung im Sinne des 132 Abs.1 SGB IX gründen wollen.

DIE LEISTUNGEN Freiwillige Praktika zur betrieblichen Erprobungim Rahmen der Arbeits suche und zur Vorbereitung auf eine Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt können durch eine einmalige Prämie in Höhe von 1.000 Euro gefördert werden. Probebeschäftigungen Sprechen Sie uns im Falle einer notwendigen Verlängerung an. Ausbildungsprämien von bis zu 7.000 Euro können für einen betrieblichen Ausbildungsplatz in einem anerkannten Ausbildungs beruf gezahlt werden. Einstellungsprämien von bis zu 8.000 Euro können für die Besetzung eines Arbeitsplatzes mit einem schwerbehinderten Menschen der Zielgruppe gezahlt werden. Gefördert werden auch Teilzeitbeschäftigungen. Zusatzprämien von bis zu 3.000 Euro können gezahlt werden, wenn der Mitarbeiter zuvor in einer Werkstatt für behinderte Menschen tätig war, nach einer innerbetrieblichen Qualifizierungsmaßnahme im Rahmen der Unter stützten Beschäftigung übernommen oder nach dem Besuch einer Förderschule eingestellt wird. Maßnahmen zur Heranführung und Begleitung Werden besondere Maßnahmen notwendig, ohne die die erwünschte Eingliederungschance gefährdet wäre, kann das Integrationsamt Unterstützungsleistungen z. B. durch Integrationsfachdienste anbieten, die zu einer Stabilisierung des Beschäftigungsverhältnisses führen. Projektförderung Zur Unterstützung der HePAS-Ziele können geeignete Projekte gefördert werden, die in Hessen die Rahmen bedingungen für eine nachhaltige Beschäftigungsför derung schwerbehinderter Menschen verbessern.

DIE VORAUSSETZUNGEN Haupt(wohn)sitz des schwerbehinderten Men schen und des Unternehmens, das gefördert werden soll, liegen in Hessen. tarifliche oder ortsübliche Entlohnung Tätigkeit von mindestens 18 Stunden wöchent lich, bei Praktika 15 Stunden wöchentlich HEPAS - EIN BEISPIEL Eine lange Wegstrecke mit Höhen und Tiefen liegt hinter Darius Smolka (Titelfoto). Dass der 44 Jährige endlich wieder ein positives Lebensgefühl verspürt, liegt an seinem sozialversicherungs pflichtigen Arbeitsplatz und den ganz neuen Per spektiven, die sich für ihn dadurch eröffnet haben - beruflich wie auch privat. Beim Wiesbadener Verein iba hat Darius Smolka als Gebäudereiniger im Unternehmensbereich "PutzBlitz" eine Anstellung gefunden. Dort sorgt der 44-Jährige unter anderem in Mietshäusern der Nassauischen Heimstätte für Sauberkeit. So dnamisch wie Smolka seinen Job erledigt, gibt's für ihn viel positive Bestätigung, sowohl von den Mietern als auch von seinem Arbeitgeber. Zuvor war der 44-Jährige in einer Reha-Werkstatt in der Montage- und Verpackungsgruppe beschäftigt. Als er die Chance auf einen sozialver sicherungspflichtigen Arbeitsplatz bekam, "wollte ich sie auf jeden Fall wahrnehmen und mein Bestes geben", sagt Smolka. Der neue Job hat einiges verändert: Der 44-Jährige hat an Selbstbewusstsein gewon nen. Der regelmäßige Verdienst eröffnet Smolka zudem ganz neue Möglichkeiten der finanziellen Absicherung und Selbstbestimmung.

Bitte senden Sie mir Informationen zu folgenden Leistungen zu. (Zutreffendes bitte ankreuzen) Förderung von Praktika Förderung von Probebeschäftigung Ausbildungsprämien Einstellungsprämien Förderung von Integrationsabteilungen postalisch per E-Mail

Absender: E-Mail: Landeswohlfahrtsverband Hessen Integrationsamt 34112 Kassel

WEITERE AUSKÜNFTE Haben wir Ihr Interesse geweckt? Sind Sie der Meinung, dass schwerbehinderte Mitarbeiter auch zur Steigerung des wirtschaftli chen Erfolgs Ihres Unternehmens beitragen kön nen? Dann verzichten Sie nicht auf die Unterstüt zung. Mehr Informationen und Antragsformulare erhalten Sie auf unserer Internetseite oder über Herrn Netzker, Tel. 0561 1004-2065. KONTAKTE Landeswohlfahrtsverband Hessen Integrationsamt Kölnische Str. 30 34117 Kassel Tel. 0561 1004-0 Fax 0561 1004-2650 Steubenplatz 16 64293 Darmstadt Tel. 06151 801-0 Fax 06151 801-234 Besucheradresse Konrad-Adenauer-Ring 33 65187 Wiesbaden Tel. 0611 156-0 Fax 0611 156-209 Postadresse Postfach 3949 65174 Wiesbaden Unsere hessenweite E-Mail-Adresse: kontakt-integrationsamt@ lwv-hessen.de Besuchen Sie uns im Internet: www.integrationsamt-hessen.de

Ein gemeinsames Programm des Ministeriums für Sozi ales und Integration und des LWV Hessen Integrations amtes. Integrationsamt IMPRESSUM Herausgeber Landeswohlfahrtsverband Hessen Ständeplatz 6-10, 34117 Kassel Integrationsamt HMSI, LWV Hessen Rolf K. Wegst Heiko Horn Druckerei des LWV Hessen Text Redaktion Foto Gestaltung Druck Stand Januar 2017 Internet www.lwv-hessen.de