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Transkript:

Firma, Adresse Erstellt von Name, Abteilung Seitenzahlen Datum Gefährdungsanalyse am Arbeitsplatz Firma 200X 200Y 1. Zusammenfassung In den Jahren 200X-200Y wurde entsprechend 5 des Arbeitsschutzgesetzes am Standort XXX Firma eine Gefährdungsanalyse durchgeführt. Es handelte sich dabei um ein Projekt, das in dieser Form erstmals durchgeführt wurde. Bewertet wurden die Arbeitsplätze durch die Beschäftigten mittels Fragebogen mit den Themenschwerpunkten Bildschirm, Produktion, Montage und psychische Belastung sowie einer Vor-Ort-Begehung durch die Gemeinsame Kommission. Als Ergebnis wurde eine ausführliche Dokumentation über die Gefährdungsbeurteilung der einzelnen Arbeitsplätze erstellt; diese Dokumentation wurde bereichsspezifisch den einzelnen Beschäftigten ausgehändigt. Im Bedarfsfall können diese Unterlagen als Nachweise bei eventuellen arbeits- oder berufsbedingten Erkrankungen herangezogen werden. Insgesamt wurden im Rahmen der Gefährdungsermittlung XXXX Beschäftigte befragt und deren Arbeitsplätze begangen; als Folgen dieser Untersuchungen wurden YYYY Verbesserungsaktionen definiert und umgesetzt. 2. Veranlassung Die Durchführung der Gefährdungsanalyse beruht im wesentlichen auf den Vorgaben des Arbeitsschutzgesetzes, der Betriebssicherheitsverordnung und berufsgenossenschaftlicher Vorschriften. Im Einzelnen sind dies: Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) vom 07. August 1996 5 Beurteilung der Arbeitsbedingungen (1) Der Arbeitgeber hat durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind. (2) Der Arbeitgeber hat die Beurteilung je nach Art der Tätigkeiten vorzunehmen. Bei gleichartigen Arbeitsbedingungen ist die Beurteilung eines Arbeitsplatzes oder einer Tätigkeit ausreichend. Abschlussbericht GFA Zeitraum Seite 1 / 7

6 Dokumentation (1)Der Arbeitgeber muss über die je nach Art der Tätigkeiten und der Zahl der Beschäftigten erforderlichen Unterlagen verfügen, aus denen das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung, die von ihm festgelegten Maßnahmen des Arbeitsschutzes und das Ergebnis ihrer Überprüfung ersichtlich sind. Bei gleichartiger Gefährdungssituation ist es ausreichend, wenn die Unterlagen zusammengefasste Angaben enthalten.. BGV A1 Grundsätze der Prävention aktualisiert am 01.01.2004 3 Beurteilung der Arbeitsbedingungen, Dokumentation, Auskunftspflichten (1) Der Unternehmer hat durch eine Beurteilung der für die Versicherten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen entsprechend 5 Abs. 2 und 3 Arbeitsschutzgesetz zu ermitteln, welche Maßnahmen nach 2 Abs. 1 erforderlich sind. (2) Der Unternehmer hat Gefährdungsbeurteilungen insbesondere dann zu überprüfen, wenn sich die betrieblichen Gegebenheiten hinsichtlich Sicherheit und Gesundheitsschutz verändert haben. (3) Der Unternehmer hat entsprechend 6 Abs. 1 Arbeitsschutzgesetz das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung nach Absatz 1, die von ihm festgelegten Maßnahmen und das Ergebnis ihrer Überprüfung zu dokumentieren.. Betriebssicherheitsverordnung vom 27.09.2002 3 Gefährdungsbeurteilung (1) Der Arbeitgeber hat bei der Gefährdungsbeurteilung nach 5 des Arbeitsschutzgesetzes unter Berücksichtigung der Anhänge 1 bis 5, des 16 der Gefahrstoffverordnung und der allgemeinen Grundsätze des 4 des Arbeitsschutzgesetzes die notwendigen Maßnahmen für die sichere Bereitstellung und Benutzung der Arbeitsmittel zu ermitteln. Dabei hat er insbesondere die Gefährdungen zu berücksichtigen, die mit der Benutzung des Arbeitsmittels selbst verbunden sind und die am Arbeitsplatz durch Wechselwirkungen der Arbeitsmittel untereinander oder mit Arbeitsstoffen oder der Arbeitsumgebung hervorgerufen werden. 3. Vorgaben zur Durchführung Die Durchführung der Gefährdungsanalyse Standort / Firma erfolgte gemäß der Betriebsvereinbarung über die Durchführung der Gefährdungsanalyse und beurteilung. Wesentliche Vorgaben aus der Betriebsvereinbarung: 1 Räumlicher/persönlicher Geltungsbereich 4 Unterrichtung/ Einbeziehung der Beschäftigten Der Geltungsbereich umfasst alle Büro- und Produktionsarbeitsplätze des Standortes Firma. Er umfasst auch die inländischen externen Arbeitsplätze und Büros, und die ausländischen, soweit für diese die rechtlichen Voraussetzungen gegeben sind Die Beschäftigten sind gem. 12 ArbSchG über Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz an ihrem Arbeitsplatz rechtzeitig und umfassend zu informieren und zu unterweisen. 5 Gefährdungsanalyse und Beurteilung (1) Der Arbeitgeber unterzieht die Arbeitsplätze einer Gefährdungsanalyse. Diese soll insbesondere Gefahrenquellen aufzeigen und beseitigen, Belastungen und Erkrankungen vorbeugen, gesundheitliche Gefährdungen ausschließen. (2) Die GFA/GFB ist bei wesentlichen Veränderungen der Arbeitsplätze und fortlaufend zu wiederholen (spätestens alle 3 Jahre). Abschlussbericht GFA Zeitraum Seite 2 / 7

(3) Die Datenerhebung besteht aus einer Erfassung des Arbeitsplatzes und der Arbeitsbedingungen sowie einer Befragung der Beschäftigten. Die Datenerhebung selbst erfolgt durch Befragen der Beschäftigten anhand der Fragebogen Anlage 2-5 der Betriebsvereinbarung (Bildschirm, Montage, Produktion, psychische Belastung). (5) Zur Durchführung bilden Arbeitgeber und Betriebsrat eine gemeinsame Kommission (gemeinsamer Ausschuss im Sinne von 28 Abs. 3 BetrVG). Diese Kommission setzt sich paritätisch zusammen aus 3 Betriebsräten und 3 Beauftragten des Arbeitgebers. Sie ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte ihrer Mitglieder an der Sitzung teilnimmt. Die Kommission fasst ihre Beschlüsse einstimmig. (6) Der Betriebsrat erhält die Auswertung der Gefährdungsanalyse und - beurteilung und kann im Rahmen seiner Beratungs- und Mitbestimmungsrechte Vorschläge zur Beseitigung von festgestellten Mängeln machen und auch Maßnahmen verlangen. Diese Vorschläge sind an die gemeinsame Kommission weiterzuleiten und in die Entscheidung über Maßnahmen des Gesundheitsschutzes einzubeziehen. 12 Meinungsverschiedenheiten Meinungsverschiedenheiten in der gemeinsamen Kommission über die Durchführung der Aufgaben nach 5.3 sind in einer Verhandlung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat innerhalb von 10 Werktagen ab Anzeige zu klären. Im Falle der Nichteinigung entscheidet eine Einigungsstelle. Vollständiger Text der Betriebsvereinbarung siehe Anlage 1. 4. Durchführung der Gefährdungsanalyse Die praktische Durchführung der Gefährdungsanalysen am Standort erfolgte nach einem Zeitplan, der durch die Gemeinsame Kommission in Abstimmung mit Arbeitssicherheit und Betriebsrat erstellt wurde. Die Abwicklung innerhalb eines Bereichs erfolgte nach einem festgelegten Schema: - Information und Einweisung der Vorgesetzten mittels einer Einführungspräsentation - Unterweisung der Beschäftigten und Ausgabe der Fragebogen durch den Vorgesetzten mit Teilnahme des Betriebsrats - Rückgabe der ausgefüllten Fragebogen zur Arbeitsplatzbelastung an den Vorgesetzten und erste Auswertung, Rückgabe der anonymen Fragebogen zur psychischen Belastung an den /die Datenschutzbeauftragte(n) - Vorstellung der Ergebnisse aus der Fragebogenaktion bei der Gemeinsamen Kommission durch den Vorgesetzten und Festlegung der Verbesserungsaktionen - Begehung der Arbeitsplätze durch Vertreter/innen der Gemeinsamen Kommission, Werksarzt und Vorgesetzte, ggf. Festlegung von Aktionen - Abmeldung der Aktionen durch die Vorgesetzten bei der Kommission - Erstellung der Abschlussdokumentation durch die Arbeitssicherheit und Übergabe an die Beschäftigten - Nachbegehung zur Wirkungskontrolle durch Kommissionsmitglieder nach Beschluss der Kommission Abschlussbericht GFA Zeitraum Seite 3 / 7

Nach diesem Schema wurde die Gefährdungsanalyse am Standort durchgeführt. Insgesamt ausgegeben wurden XXXX Fragebogen zur Arbeitsplatzbewertung und YYYY Fragebogen zur Ermittlung der psychischen Belastung. Die Fragebogen zur direkten Arbeitsplatzbeurteilung wurden personenbezogen durch die Vorgesetzten bzw. Arbeitssicherheit ausgewertet. Die Fragebogen zur psychischen Belastung wurden in anonymisierter Form durch die/den jeweils zuständigen Datenschutzbeauftragten ausgewertet und eventueller Handlungsbedarf ermittelt. Gesprächsangebote zu Problemlösungen erfolgten über die Datenschutzbeauftragte nach Abstimmung mit der Gemeinsamen Kommission. In Summe gab es dabei XXX Gesprächsangebote, die nur in Y Fällen angenommen wurden. 5. Ergebnisse Die Auswertungen der Gefährdungsanalysen wurden bereichsweise erstellt. Aus den Mängelund Gefahrpunkten wurden Aktionen abgeleitet, umgesetzt und terminlich verfolgt. Alle Maßnahmen wurden in Aktionslisten festgehalten und deren Umsetzung den Beschäftigten in Form einer Dokumentation übergeben. Die breite Akzeptanz der Gefährdungsanalyse durch die Belegschaft spiegelt sich in den Rücklaufquoten der Fragebogen wieder, die im Durchschnitt XX % und bei den Fragebogen zur psychischen Belastung YY % betrugen. Auf Grund der Erhebungen zur Gefährdungsanalyse lassen sich für die untersuchten Arbeitsplätze typische Schwerpunkte definieren: Bildschirm- und Büroarbeitsplätze Arbeitsplatzeinrichtung nicht ergonomisch korrekt (Bildschirmaufstellung, Standardstuhl) Probleme mit Raumklima / Zugluft Störungen durch Lärm / Geräusche Unzureichende Softwareschulung Mangelhafte Reinigung Fehlende Sicherheitsunterweisungen Produktion / Werkstatt / Labor Kontakt mit Gasen, Dämpfen, Schwebstoffen, Mineralfasern Umgang mit scharfkantigen Oberflächen Lärm Bewegte Transport- und Arbeitsmittel Arbeiten im Bereich elektromagnetischer Felder Arbeiten unter Zeitdruck Störungen im Arbeitsablauf Ausstattung verbesserungswürdig Probleme mit Raumklima, Zugluft Arbeiten unter Platzmangel Montage Lärm Abschlussbericht GFA Zeitraum Seite 4 / 7

Mineralfasern, Asbest Gase, Dämpfe, Schwebstoffe Klima, Zugluft Zeitdruck Arbeiten in Sub/Tropenregionen Scharfkantige Oberflächen, bewegte Teile Infektionsgefahr Elektromagnetische Felder Tätigkeiten in extremer Hitze/Kälte in Räumen Ausstattung verbesserungswürdig Haltungsarbeiten, Zwangshaltung Störungen im Arbeitsablauf Fragebogen zur psychischen Belastung Fehlende Perspektiven, Sorgen um Arbeitsplatz Kein störungsfreies Arbeiten Fehlende Anerkennung und Lob, keine Rückmeldung über Qualität der Arbeit Arbeit gefühlsmäßig belastend Keine ausreichende Einarbeitung in neue Arbeitsaufgaben Keine ausreichende Informationen Planbarkeit der Arbeitsaufgaben Insgesamt wurden im Rahmen der Gefährdungsermittlung XXXX Beschäftigte befragt und deren Arbeitsplätze durch die Vorgesetzten und Vertreter der Gemeinsamen Kommission begangen. In Folge dieser Untersuchungen wurden YYYY Maßnahmen definiert und umgesetzt. Wesentliche Verbesserungsaktionen dabei waren: Bereich Büro- und Bildschirmarbeitsplätze Optimierung der Bildschirmaufstellungen Verbesserung der Beleuchtungsverhältnisse Sicherstellung ergonomischer Sitzhaltung Einsatz von Standardstühlen Verbesserung Raumklimabedingungen Aktionen zur Verbesserung der Sauberkeit Bereich Produktion /Werkstatt /Labor Sicherstellung von PSA (persönliche Schutzausrüstung) Reinigung von Arbeitsschutzkleidung Verbesserung der Beleuchtungsverhältnisse Regelmäßige Unterweisungen Aktionen zur Optimierung von Maschinenausstattungen/- Abschlussbericht GFA Zeitraum Seite 5 / 7

ausrüstungen Kapselung von Lärmquellen Beseitigung von Zugluft Umstellung von Prozessführungen Einsatz von Alternativmaterialien Reinigung von Arbeitsschutzkleidung Bereich Montage Angaben hauptsächlich zu Dokumentationszwecken Reinigung von Arbeitsschutzkleidung Psychische Belastung Gesprächsangebot mit zuständigen Stellen zur Festlegung von Maßnahmen Die Unterlagen zur Gefährdungsermittlung werden durch die Arbeitssicherheit XXXX in einem geeigneten Raum archiviert gemäß gültiger Archivierungsrichtlinien, Kopien der Unterlagen werden durch den Betriebsrat aufbewahrt. 6. Weiteres Vorgehen In den Jahren 200X-200Y wurde die Gefährdungsanalyse erstmals in der festgelegten Form durchgeführt. Entsprechend der Betriebsvereinbarung, diese Analyse fortlaufend - spätestens alle drei Jahre - zu wiederholen, ist in 200X-200Y eine neue Bewertung erforderlich. Auf Grund der Erfahrungen aus dem ersten Durchgang der Gefährdungsanalyse wurde das Ablaufverfahren durch die Gemeinsame Kommission optimiert: - Überarbeitung der Einführungspräsentation - Überarbeitung der Fragebogen zur Vereinfachung der Fragestellungen, Vereinfachung durch verkürzte Fragebogen zu Baustellen und Bildschirmarbeit Werkstatt/Labor - Überprüfung des Leitfadens zur Einrichtung von Bildschirmarbeitsplätzen auf Aktualität - Erstellung eines kontinuierlichen Gesamtzeitplanes, Straffung der Einzelprozesse - Überprüfung, ob durch Einsatz von Computerprogrammen die Datenerfassung und auswertung vereinfacht werden kann - Die Teilnahme an den Begehungen im Bürobereich wird festgelegt auf mindestens je eine/n Teilnehmer/in von BR und Unternehmerseite aus der Kommission, Werksarzt, jeweiliger Vorgesetzter und - falls Layout des begangenen Bereichs nicht vorliegt -, ein/e Vertreter/in der Büroplanung - Die Begehung der Fabrikbereiche erfolgt in gleicher Zusammensetzung wie bisher gez. Name1 Kommission gez. Name2 Betriebsrat Abschlussbericht GFA Zeitraum Seite 6 / 7

Anlagen: Betriebsvereinbarung Leitfaden, Fragebogen Status Gefährdungsanalyse Gesamtauswertung Firma (Bildschirm, Produktion, Montage, psychische Belastung) Ablaufplan 200X-200Y Zeitplan 200X-200Y Abschlussbericht GFA Zeitraum Seite 7 / 7