Regierungsrat des Kantons Schwyz



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Transkript:

Regierungsrat des Kantons Schwyz Beschluss Nr. 426/2008 Schwyz, 22. April 2008 / bz Sicherheitsstützpunkt Biberbrugg: Verpflichtungskredit für Ausbau Interaktives Polizeitaktisches Schiesssystem (IPTS) Bericht und Vorlage an den Kantonsrat 1. Übersicht Mit der Annahme des Gesetzes über den kantonalen Sicherheitsstützpunkt Biberbrugg (SSB) haben die Stimmberechtigten am 13. Juni 1999 u.a. einen Kredit von 26.5 Mio. Franken für den Bau des Sicherheitsstützpunkts bewilligt. In der Folge erwies sich dieser Kredit für die Realisierung des geplanten Raumprogramms als zu knapp. Der Kantonsrat stimmte einer Krediterhöhung zu; die Stimmberechtigten lehnten sie am 24. November 2002 ab. Das ursprüngliche Raumprogramm musste daher redimensioniert werden, damit der bewilligte Kredit eingehalten werden konnte. So wurde u.a die Zahl der Gefängniszellen reduziert und auf den Einbau eines Schiesskellers verzichtet bzw. dieser lediglich im Rohbau erstellt (eingebaute Lüftungen sowie Schalldämmungsmassnahmen). Heute ist der Bau des Sicherheitsstützpunktes abgeschlossen und mit einigen Abstrichen im Rahmen des ursprünglichen Projektes realisiert. Eine Ausnahme bildet der Schiesskeller, welcher im Rohbau erstellt ist und heute nicht genutzt werden kann. Mit dem Einbau eines Interaktiven Polizeitaktischen Schiesssystems (IPTS) kann ein grosser Schritt in Richtung zeitgemässe Schiessund Polizeitaktikausbildung gemacht werden und der Raum des Schiesskellers für seinen ursprünglich vorgesehenen Zweck eingerichtet werden. Für den Ausbau ist ein Verpflichtungskredit in der Höhe von Fr. 1 550 000.-- notwendig. 2. Ausgangslage 2.1 Ausbildungskonzept Schiessausbildung bei der Kantonspolizei Die Bedeutung der Ausbildung von Polizistinnen und Polizisten im Bereich Schiessen, Taktik und Selbstverteidigung ist in den vergangenen Jahren stark gestiegen. Grund dafür ist die zunehmende Gewaltbereitschaft innerhalb der Gesellschaft und die sinkende Hemmschwelle gegenüber der Polizei. Die Kantonspolizei Schwyz hat dieser Entwicklung in den vergangenen Jahren insofern Rechnung getragen, als per 1. Januar 2007 ein Dienst Schiessen, Taktik, Selbstverteidigung

(STS) geschaffen worden ist. Dieser Dienst befasst sich ausschliesslich mit der Aus- und Weiterbildung der Angehörigen der Kantonspolizei in diesem zentralen Bereich. Die Ausbildungsinhalte haben sich in den vergangenen Jahren insofern verändert, als heute meist im Rahmen von kombinierten Übungen das Zusammenspiel von Bewegung, Schiessen, Deckung suchen, gegenseitige Absprache u. a. m. geübt wird. Zudem ist der Realität Rechnung getragen worden, indem mit realistischen Einsatzdistanzen von drei bis zehn Metern geübt wird. 2.2 Waffenplatz Rothenthurm Die Schiessausbildung (inklusive Polizeitaktik) des Polizeikorps erfolgt bis heute hauptsächlich auf dem Schiessplatz Cholmattli in Rothenthurm in den dortigen Kurzdistanzboxen. Auf der Bundesanlage gehen verständlicherweise die Belegungsbegehren des Bundes vor. Prioritär werden die Schiessanlagen den Truppen vergeben. Der Ausbildungsplatz Rothenthurm ist für die polizeilichen Bedürfnisse nur bedingt zweckmässig eingerichtet. Er verfügt lediglich über statische Ziele. Damit kann der eigentliche realistische Polizeieinsatz nicht geübt werden. Daraus folgt, dass die Schiess- und Taktikausbildung der Kantonspolizei Defizite aufweist und im Vergleich zu den Nachbarkorps zurückliegt. Auch an der am 1. September 2007 eröffneten neuen Interkantonalen Polizeischule Hitzkirch (IPH) erfolgt die Schiessausbildung in zeitgemässen, mit einem IPTS ausgerüsteten Räumen. Um die Einsatzübungen realitätsnäher zu gestalten, werden durch den Dienst STS der Kantonspolizei teilweise geeignete Räumlichkeiten zugemietet. 2.3 Alternative Schiessausbildungsstätten Auf Seiten der Kantonspolizei hat man sich in den vergangenen Monaten und Jahren auch Gedanken zu Alternativen bezüglich des IPTS im Sicherheitsstützpunkt Biberbrugg gemacht. Es fand dazu eine Begehung der Jagd- und Sportschiessanlage Selgis, Muotathal, statt. Bereits eine erste Beurteilung hat dabei gezeigt, dass aus polizeilicher Sicht einzig der so genannte Jagdbereich (Freiluftbereich) nutzbar wäre. Bei diesem bestehen jedoch aufgrund der Lärmreflektion an den nahen Felswänden erhebliche Einschränkungen. Für eine intensive polizeiliche Nutzung während mehrerer Monate wären umfangreiche Verhandlungen mit der Anwohnerschaft respektive mit der Gemeinde Muotathal notwendig. Zudem ist das Jagdgelände an sich nur schlecht für polizeiliche Übungen geeignet, wird doch praktisch ausschliesslich mit statischen Zielen gearbeitet respektive ist die Anlage nicht für den polizeilich wichtigen Nahbereich ausgerichtet. Baulich müssten erhebliche Investitionen getätigt werden, damit die Jagdanlage für die Kantonspolizei brauchbar würde. Gegenüber der heutigen Situation auf dem Schiessplatz Rothenthurm entstünde keine Verbesserung, zumal man bezüglich Nutzung erneut stark von Dritten abhängig würde. Zudem liegt die Jagd- und Sportschiessanlage Selgis wenig zentral, was im Vergleich mit dem Sicherheitsstützpunkt Biberbrugg bezüglich Einsatzflexibilität einen erheblichen Nachteil darstellt. Die Zuger Polizei verfügt seit rund zehn Jahren über einen Schiesskeller. Dieser wird von der Zuger Polizei praktisch rund um die Uhr beansprucht. Eine teilweise Vermietung an die Kantonspolizei Schwyz ist dem Nachbarpolizeikorps nicht möglich. Ebenso besteht keine Möglichkeit, bei anderen Polizeikorps Zeitfenster für Schiessausbildungen zu erhalten. Es besteht für die Kantonspolizei somit keine Möglichkeit, ihre Schiessausbildung in bestehenden Räumlichkeiten/Gebäuden durchzuführen. - 2 -

3. Erwägungen 3.1 Sicherstellung einer zeitgemässen Weiterbildung Die Realisierung des Interaktiven Polizeitaktischen Schiesssystems (IPTS) in den Räumen des Sicherheitsstützpunktes Biberbrugg (SSB) entspricht einem ausgewiesenen Bedürfnis. Im IPTS können sämtliche heikle n Situationen, welche die Korpsangehörigen antreffen können (Dunkelheit, Lärm, enge Hinterhofsituationen, Treppenhäuser, Wohnungen, Anhalte- und Kontrollsituationen) computergesteuert realitätsnah dargestellt werden. Dadurch wird die Polizeiausbildung realistischer und die Polizistinnen und Polizisten des Korps im Umgang mit den entsprechenden Situationen sicherer. Nicht zuletzt wird damit auch die Sicherheit für Drittpersonen markant gesteigert. Die Anlage am Standort SSB, in der Kantonsmitte bzw. in der Mitte des polizeilichen Einsatzraumes der Kantonspolizei, gibt für die notwendige polizeiliche Schiessausbildung mehr Flexibilität und Freiraum. Heute muss in der Dienstplanung auf unverrückbare und noch freie Ausbildungsfenster in Drittanlagen Rücksicht genommen werden. Kommt es zu kurzfristigen Terminkollisionen, geht selbstverständlich das Tagesgeschäft bzw. der Echtzeiteinsatz vor und der geplante Ausbildungstag kann nur in Teilen oder überhaupt nicht genutzt werden. Mit der Realisierung des IPTS ist die schiesstechnische Aus- und Weiterbildung an keine fixen Daten mehr gebunden und jederzeit möglich. 3.2 Kosteneinsparungen Mit der Realisierung des IPTS können auf Seiten der Kantonspolizei jährlich externe Mietkosten für Übungsobjekte und Schiessplätze im Umfang von rund Fr. 27 000.-- eingespart werden. Zudem kann auf Instruktorenseite der Zeitaufwand für die Fahrt zu den externen Objekten und das Instandstellen der Anlagen stark reduziert werden. Damit entfallen rund 180 Stunden (Kosteneinsparung von rund Fr. 18 000.--) und Auslagen für Fahrten und Mahlzeiten von weiteren Fr. 14 000.--. Die jährlichen Einsparungen auf Seiten Kantonspolizei liegen somit bei berechneten Fr. 60 000.--. 4. Projekt 4.1 Beschrieb Für das IPTS sind im 2. Untergeschoss des SSB zwei Räume reserviert, ein Raum für die Vorund Nachbereitung und der eigentliche Schiesskeller. Die Rohbaumasse sowie die notwendigen haustechnischen Installationen sind für den Einbau der Anlage vorbereitet. Es sind zwei Betriebsarten möglich. Die Anlage ist so konzipiert, dass an beiden Enden des gut 30 m langen Schiesskellers Kugelfänge installiert werden. Dies ermöglicht in der Betriebsart 1, dass das Schiessen gleichzeitig von der Mitte aus in beide Richtungen möglich wird. Für das Üben, die Instruktion eines möglichst nahe der Realität stehenden polizeilichen Schusswaffeneinsatzes, ist diese Betriebsart mit Einsatzdistanzen von zehn Metern optimal und zweckmässig. Dies erlaubt es auch, gleichzeitig mehrere Aktions- und Einsatzszenarien auch entsprechend dem Aus- und Weiterbildungsstand aufzustellen und für die Instruktion sofort bereit zu halten. Die Betriebsart 2 ermöglicht ein dynamisches Schiessen (mehr Verschiebungs- und Bewegungsabläufe) auf eine Distanz von maximal 25 m. - 3 -

4.2 Finanzielle Auswirkung 4.2.1 Baukosten Gemäss eingeholter Offerte ist für die Realisierung des IPTS von Fr. 1 495 640.-- inklusive MWST auszugehen. Für Bewilligungen, Abnahmen und Unvorhergesehenes ist ein Betrag von Fr. 54 360.-- vorgesehen. Der beantragte Kredit beträgt somit Fr. 1 550 000.--. Dieser Betrag ist auch im Voranschlag für das Jahr 2008 ordentlich eingestellt. Kostenzusammenstellung: BKP 1 bis 5 und 9 Pauschalpreis Fr. 1 495 640.-- inklusive MWST BKP 8 Bearbeitungsreserven Fr. 54 360.-- inklusive MWST Total Baukosten und zu bewilligender Verpflichtungskredit Fr. 1 550 000.-- inklusive MWST 4.2.2 Vergleich zur ursprünglichen Variante 4.2.2.1 Ausführung und Kosten der Anlage zum Zeitpunkt 1999/2000 Die Betriebsarten 1 und 2 waren Gegenstand des ursprünglichen Projekts. Die damaligen Kosten wurden insgesamt auf Fr. 1 722 000.-- veranschlagt und setzten sich wie folgt zusammen: Fr. 577 000.-- für Bau, Installationen und Haustechnik, Fr. 794 000.-- für die Schiesstechnik mit Kugelfängen, Fr. 242 000.-- für Honorare und Übergangskosten und Fr. 109 000.-- für die Mehrwertsteuer. 4.2.2.2 Begründung der Mehrkosten zum Stand 1999/2000 Im Vergleich zur Kostenschätzung aus dem Jahre 1999/2000 müssen insgesamt zusätzlich Fr. 900 000.-- aufgewendet werden (Gesamtkosten 1999/2000 von Fr. 1 722 000.--, voraussichtliche Gesamtkosten nach Abschluss der Arbeiten im 2009 von Fr. 2 622 000.--). Dabei müssen rund Fr. 560 000.-- zusätzlich in die Haustechnik und Schalldämmungsmassnahmen eingesetzt werden (bereits verbaut in den Jahren 2005/2006). Diese zusätzlich anfalle n- den Kosten waren zum Zeitpunkt der Kostenermittlung in den Jahren 1999/2000 nicht erkennbar. Die schiesstechnischen und -taktischen Einrichtungen schlagen zusätzlich mit Fr. 200 000.-- zu Buche. Dieser Mehraufwand beziehungsweise die Anpassung der Einrichtungen an die aktuellen Erfordernisse hat verschiedene Gründe:? So erleben IPTS in Indoor-Einrichtungen in den letzten Jahren eine grössere Nachfrage. Die gesteigerte Nachfrage ergibt sich einerseits aus der bekannt notwendigen praktischen Aus- und Weiterbildungsbedürfnisse der Polizistinnen und Polizisten und anderseits durch die nur sehr beschränkt verfügbaren Ausbildungs- und Instruktionsplätze. Wegen des kleinen Anbietermarktes schlägt sich dieser Nachfrageanstieg auch in Preissteigerung nieder.? Weiter werden heute die Instruktionen mit viel ausgereifter und erprobter Informatik/Technik mit Bild- und Videodarstellungen und Statistikmodulen unterstützt. Sie geben dadurch ein Maximum an Nutzen in der nur sehr beschränkt zur Verfügung stehenden Ausbildungszeit.? Schliesslich konnte zwischenzeitlich die Interkantonale Polizeischule in Hitzkirch (IPH) mit Schiesskelleranlagen für die Erst- und Grundausbildung im Themenbereich technisch - 4 -

taktischer Schusswaffeneinsatz eröffnet werden (1. September 2007). Dies hatte dann auch zur Folge, dass die schiesstaktische Aus- und Weiterbildung im Korps darauf abgestimmt wurde und die Anlage angepasst werden musste. Die Anlage im SSB ist, im Gegensatz zu den Anlagen an der IPH, mehr für die Aus- und Weiterbildung der ausgebildeten Korpsangehörigen ausgelegt. An der IPH erfolgt eine Grundausbildung in diesem Lernrevier. Die Anlage im SSB muss den jüngsten Korpsangehörigen, welche direkt von der Polizeischule kommen, das Festigen und Halten der Schiessfertigkeit ermöglichen und den Korpsangehörigen mit mehr Dienstjahren und den Sonderformationen die Weiter- und Fortbildung ermöglichen. Mit zusätzlich Fr. 140 000.-- schlagen schliesslich die Aufwendungen mit der erneuten Arbeitsaufnahme, den Bauinstallationen und mit diversen Administrativarbeiten im SSB zu Buche. 4.2.3 Jährlicher Unterhalt Die jährlichen Unterhaltskosten für den gesamten Schiesskeller belaufen sich auf rund Fr. 35 000.--. Sie setzen sich aus den Wartungskosten für die Kugelfänge und die Scheiben (Fr. 20 000.--), dem Unterhalt der technischen Schiesseinrichtungen (Fr. 9 000.--, darin enthalten sind auch Programm-Updates) und Reserven für Unvorhergesehenes (Fr. 6 000.--) zusammen. Der laufende Unterhalt der Schiesseinrichtungen erfolgt im technischen Bereich durch Mitarbeiter der Kantonspolizei (Mitarbeiter Dienst STS sowie Hauswart SSB). Die anfallenden Arbeiten können weitgehend mit den bestehenden Personalressourcen bewältigt werden. Die ersten Jahre zeigen auf, inwieweit ein grösseres Pensum von Seiten der Hauswartung die jährlichen Unterhaltskosten weiter reduzieren können. 4.2.4 Finanzielle Auswirkungen; Verpflichtungskredit Der Verpflichtungskredit von Fr. 1 550 000.-- inklusive MWST ist im Voranschlag für das Jahr 2008 ordentlich eingestellt. Der Verpflichtungskredit ist zulasten der Investitionsrechnung einzuräumen. 4.2.5 Zeitplan Nach der Genehmigung des Kredites durch den Regierungsrat sowie den Kantonsrat und dem Abschluss des Werkvertrages mit dem Generalunternehmer beträgt die Lieferfrist für den IPTS zwischen fünf und sechs Monaten. Die Ausführungsarbeiten vor Ort nehmen rund zehn Wochen in Anspruch. Die Inbetriebnahme des IPTS kann voraussichtlich im 2. Quartal 2009 erfolgen. 5. Abrechnung Verpflichtungskredit SSB gemäss Gesetz über den Sicherheitsstützpunkt (SRSZ 250.110) Aufgrund von Vergabeerfolgen kann der ursprüngliche Verpflichtungskredit von Fr. 28 619 796.90 (inklusive Teuerung, Stichtag 31. Dezember 2007) voraussichtlich mit einer Kreditunterschreitung von Fr. 500 000.-- abgerechnet werden. 6. Zuständigkeiten 8 des Gesetzes über den kantonalen Sicherheitsstützpunkt Biberbrugg ermächtigt den Kantonsrat, das Gesetz unter Vorbehalt des fakultativen Referendums abzuändern. Der Kredit von 26.5-5 -

Mio. Franken wurde seinerzeit mit dem Gesetz beantragt und bewilligt. Da der Ausbau des Schiesskellers den Sicherheitsstützpunkt Biberbrugg (SSB) betrifft, und er Bestandteil des ursprünglichen Raumprogramms war, ist der erforderliche Verpflichtungskredit mittels einer Gesetzesänderung beim Kantonsrat zu beantragen. Dem Regierungsrat soll für den Ausbau eines Interaktiven Polizeitaktischen Schiesssystem (IPTS) im SSB ein Verpflichtungskredit von Fr. 1 550 000.-- eingeräumt werden. Beschluss des Regierungsrates 1. Dem Kantonsrat wird beantragt, die beiliegende Vorlage anzunehmen. 2. Zustellung: Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates; Baudepartement; Militär- und Polizeidepartement; Kantonspolizei; Finanzdepartement; Finanzkontrolle. Im Namen des Regierungsrates: Alois Christen, Landammann Werner Zwyssig, Staatsschreiber-Stellvertreter - 6 -