Information der Öffentlichkeit über Lärmkarten nach

Ähnliche Dokumente
Information der Öffentlichkeit über Lärmkarten nach 34. BImSchV

Umgebungslärmkartierung des Landes Brandenburg (3. Stufe) Vorstellung der Methodik und Ergebnisse

Lärmkartierung Saarland Vorgehensweise, Ergebnisse, Anwendung. Prof. Dr. Kerstin Giering FH Trier, Standort Umwelt-Campus Birkenfeld

Lärmaktionsplan Ellerau zur Umsetzung der zweiten Stufe der Umgebungslärmrichtlinie - Variantenberechnung Tempo 30 auf der L76

Inhalte und Ziele der EU-Umgebungslärmrichtlinie Informationsveranstaltung SSG/SMUL am

Neunkirchen-Seelscheid

Ergebnisse der Lärmkartierung Und der Weg dorthin. 1 XX. Monat 2016 Name des Präsentators

UMGEBUNGSLÄRMKARTIERUNG DES FLUGHAFENS BERLIN- TEGEL IM LAND BRANDENBURG, 2017

Strategische Lärmkartierung Saarland 2007

Vierunddreißigste Verordnung zur Durchführung des Bundes- Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über die Lärmkartierung) (34.

Vorstellung der Kartierungsergebnisse

Strategische Lärmkarte Amt Uecker-Randow-Tal

EU-Umgebungslärmrichtlinie wie geht es weiter?

Stadt Dissen atw. Lärmaktionsplan (Stufe 2) Konfliktanalyse auf der Basis der Lärmkartierung für Hauptverkehrsstraßen

EG Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG Stufe II (2012) Lärmkarten nach 47 c BImSchG

Lärmminderungsplanung gem. EG-Umgebungslärmrichtlinie

Ergebnisse der Lärmkartierung. 1)Schiene LDEN (DayEveningNight) (Karte1+2) 2)Schiene.LNight (Night) (Karte 1+2) 3)Lärmstatistik Schiene

EG Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG Stufe II (2012) Lärmkarten nach 47 c BImSchG

EG Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG Stufe II (2012) Lärmkarten nach 47 c BImSchG

EG Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG Stufe II (2012) Lärmkarten nach 47 c BImSchG

EG Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG Stufe II (2012) Lärmkarten nach 47 c BImSchG

Stadt Speyer. Aktionsplanung Aktualisierung der Strategischen Lärmkartierung: Erläuterungsbericht

EG Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG Stufe II (2012) Lärmkarten nach 47 c BImSchG

Einbeziehung verschiedener Dienste zur Berechnung von Lärmzonen nach der Umgebungslärmrichtlinie (2002/49/EG)

Amtliche Bekanntmachung. Beteiligung der Öffentlichkeit bei der Lärmaktionsplanung der Gemeinde Swisttal

Lärmkartierung 2012 die zweite Umsetzungsstufe der EU-Umgebungsl

Anforderungen der. Strategischen Lärmkartierung. und. der Lärmaktionsplanung. der 2. Stufe

Lärmminderungsplanung der Stadt Elmshorn. Lärmkartierung nach EG-Umgebungslärmrichtlinie

Gesetz zur Umsetzung der EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm

Umgebungslärmrichtlinie Festlegungen, Defizite und Erfordernisse. Matthias Hintzsche Umweltbundesamt

Lärmminderungsplanung der Stadt Rendsburg. Lärmkartierung nach EG-Umgebungslärmrichtlinie

Lärmaktionsplanung und Lärmkartierung des Eisenbahn-Bundesamtes

(Ergebnisse der) Lärmkartierung

Lärmkartierung in Oberösterreich

Voerde (Niederrhein)

RRR. Umgebungslärmrichtlinie. Lärmkartierung Auftaktveranstaltung zur Lärmaktionsplanung im Regierungsbezirk Gießen

Lärmkartierung Stufe 2 - Meldebogen Abgabetermin: 30. Juni 2012 Hauptverkehrsstraßen

EG Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG Stufe II (2012) Lärmkarten nach 47 c BImSchG

Mindestanforderungen an die Lärmaktionsplanung. Mögliche Unterstützung der Gemeinden

Lärmkarten nach. 47 c BImSchG. Am Markt 7

Vorläufige Berechnungsmethode zur Ermittlung der Belastetenzahlen durch Umgebungslärm (VBEB) vom 9. Februar 2007

EG Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG Stufe II (2012) Lärmkarten nach 47 c BImSchG

GKZ: Lärm-Aktionsplanung Entwurf. Aktionsplan für die Stadt. Voerde (Niederrhein)

Lärmaktionsplanung zum Umgebungslärm ANHANG 1

GKZ: Ergebnisse der Lärmkartierung Seite 1. Bericht über die Lärmkartierung für die Stadt. Dortmund

Strategische Lärmkartierung gemäß Richtlinie 2002/49/EG

Aktionsplan gem. 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz der Gemeinde Reesdorf vom 26.Juni 2017

Stand der Lärmkartierung und der Aktionsplanung in Schleswig- Holstein

Lärmkarten nach. 47 c BImSchG. Kammerhof 3

Einführung in das Thema Umgebungslärm. Sabine Augustin LUWG, Referat Lärm und Erschütterungen

Lärmaktionsplan gem. 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz der Samtgemeinde Uelsen vom (Lärmaktionsplan für Gemeinden)

EG Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG Stufe II (2012) Lärmkarten nach 47 c BImSchG

Aktionsplan gem. 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz der Gemeinde NÜBEL vom

Strategische Lärmkartierung 2007 Stadt Ludwigshafen. Dokumentation

Lärmkartierung 2012 am Flughafen Leipzig - Halle Uwe Wollmann

Lärmkartierung gem. 47 c Bundes- Immissionsschutzgesetz zur Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie für die Stadt Pinneberg

S CHALLTECHNISCHES GUTACHTEN. 2. Stufe der Lärmkartierung für die Stadt Haldensleben gemäß 34. BImSchV. Lärmart: Straßenlärm

LÄRMKARTIERUNG DER BUNDESSTRASSEN B 515 / B 229

Ergebnisse der Lärmkartierung Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung

Umweltinformationen Ressortübergreifende Nutzung von Fachdaten

DIE LÄRMKARTIERUNG IN RHEINLAND-PFALZ ALS GRUNDLAGE VON LÄRMAKTIONSPLÄNEN

Lärmaktionsplan der Gemeinde Schönkirchen

1 Deckblatt Lärm.doc

Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung (Stufe 2) in der Stadt Ibbenbüren

Ziele und Instrumente der EG-Umgebungslärmrichtlinie. Implementierung der EG-Umgebungslärmrichtlinie

Lärmkarten nach. 47 c BImSchG

- 1 - Sachstandsbericht zur Lärmsituation in der. Gemeinde Altenberge. Beschreibung der Umgebung und der zu berücksichtigenden Lärmquellen:

Lärmkartierung Stufe 2 - Meldebogen Abgabetermin: 30. Juni 2012 Hauptverkehrsstraßen

Ergebnisse der Lärmkartierung 3. Stufe

Informationen aus dem Lärmaktionsplan gem. 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz. der Stadt Waghäusel vom (Entwurfsstand)

Ergebnisse der Lärmkartierung Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung

PWC Urweltfunde Umbau und Erweiterung der Verkehrsanlage. Feststellungsentwurf. - Schalltechnische Untersuchung -

Lärmaktionsplan gem. 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz der Samtgemeinde Hesel vom

Schalltechnisches Gutachten. Lärmkartierung gemäß 47c Bundes-Immissionsschutzgesetz. Untersuchungsbericht ACB /10

Aktionsplan gem. 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz der Gemeinde Güster

Lärmkartierung nach Umgebungslärmrichtlinie. Fluglärm am Flughafen Frankfurt nach VBUF

Testaufgaben für die Überprüfung von Rechenprogrammen nach der Vorläufigen Berechnungsmethode für den. Umgebungslärm an Straßen (VBUS)

... Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über die Lärmkartierung -... BImSchV)

Stadt Wadern. Lärmaktionsplanung Aktionsplan Bericht zur Information der Öffentlichkeit und zur Weiterleitung an die Europäische Kommission

herumtrumpeln oder Trumpeltier

Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie in Sachsen Lärmkartierung 2017 am Flughafen Leipzig Halle

Aktionsplan gern. 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz der Gemeinde Epenwöhrden" vom

Aktionsplan gem. 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz der Verbandsgemeinde Dannstadt-Schauernheim vom 28. Mai 2013

Aktionsplan gem. 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz der Gemeinde Sieverstedt vom

Lärmaktionsplan der. Stadt Lengerich. (Stufe 1) Aufstellende Behörde: Stadt Lengerich Fachdienst Bauen, Planen und Umwelt Tecklenburger Straße 2-4

Testaufgaben für die Überprüfung von Rechenprogrammen nach der Vorläufigen Berechnungsmethode für den. Umgebungslärm an Straßen (VBUS)

Stadt Asperg Lärmaktionsplanung

Lärmkartierung nach Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG der Stadt Leverkusen

Lärmbeurteilung der Gemeinde Wallenhorst gemäß 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz

in der Freien Hansestadt Bremen

Betreff: Vorgezogene Umsetzung der Lärmminderungsplanung (Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung) im Ballungsraum Pforzheim

Die zweite Stufe der EU-Lärmkartierung gemäß Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm

Lärmkartierung nach Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG. Stadt Osnabrück

Umsetzung der Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm

Planfeststellungsentwurf K 35 (AW) Ortsumgehung ESCH - HOLZWEILER

Bericht über die Lärmaktionsplanung die Gemeinde. Beelen

Umgebungslärmrichtlinie - Einführung -

Lärmkartierung Flughafen Schönefeld AUFGABENSTELLUNG Grundlagen Ziele 4

Transkript:

Information der Öffentlichkeit über Lärmkarten nach 34. BImSchV Landesumweltamt Brandenburg, Ref. T2 - Lärmschutz, Energie, Verkehr, Klimaschutz Potsdam, im August 2007

2 Inhaltsverzeichnis Vorwort... 3 Berechnungsverfahren... 4 Datengrundlagen... 5 Vorbemerkung... 5 Digitales Geländemodell... 6 Straßen... 6 Gebäude... 7 Lärmschutzeinrichtungen... 7 Einwohner/Wohnungen/Schulen/Krankenhäuser... 7 Darstellung der Ergebnisse... 7 Isophonenkarten... 7 Betroffenheit... 8 Ansprechpartner... 9

3 Vorwort Die Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm wurde durch die Änderung des 47a des Bundes-Immissionsschutzgesetzes BImSchG und den Erlass der 34. Verordnung zur Durchführung des Bundes- Immissionsschutzgesetzes Verordnung über die Lärmkartierung 34. BImSchV in deutsches Recht umgesetzt. Danach sind bis zum 30.06.2007 die von Lärm betroffenen Flächen und betroffene Einwohner in Ballungsräumen und entlang von Hauptschallquellen durch eine Lärmkartierung zu ermitteln. Das Land Brandenburg, vertreten durch das Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz, hat deshalb 2 Ingenieurbüros beauftragt, Lärmberechnungen entsprechend der 34. BImSchV für den Straßenverkehr durchzuführen und die betroffenen Flächen und Einwohner zu ermitteln. Die Erhebungen in den vier kreisfreien Städten Potsdam, Cottbus, Frankfurt(Oder) und Brandenburg an der Havel wurden durch die Stapelfeldt Ingenieurgesellschaft mbh durchgeführt. Für alle anderen zu untersuchenden Hauptverkehrsstraßen führte die Fa. Wölfel Beratende Ingenieure GmbH & Co KG Untersuchungen durch. Seitens des Auftraggebers wird das Projekt vom Landesumweltamt Brandenburg als zuständige Behörde betreut. Es sind für Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 6 Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr (das sind ca. 16.400 Kfz pro Tag) und Haupteisenbahnstrecken mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 60.000 Zügen pro Jahr Strategische Lärmkarten zu erstellen. Die hier vorgestellten Untersuchungen für das Land Brandenburg beschränken sich auf die Hauptverkehrsstraßen. Für die Lärmkartierung der Haupteisenbahnstrecken ist das Eisenbahn-Bundesamt zuständig. Entsprechende Untersuchungsergebnisse für das Land Brandenburg liegen noch nicht vor. Bis zum 18. Juli 2008 müssen, von diesen Karten ausgehend, von den betroffenen Gemeinden Aktionspläne ausgearbeitet werden, in denen Lärmprobleme und Lärmauswirkungen, die durch diese Quellen verursacht werden, geregelt werden.

4 Berechnungsverfahren Die Ermittlung der Lärmbelastung durch den Straßenverkehr erfolgt in Deutschland generell durch Berechnung. Für die Beschreibung der Lärmbelastung werden die Lärmindizes L DEN und L Night verwendet. Der Lärmindex L DEN spiegelt die Lärmbelastung für den gesamten Tag (24 Stunden) wider. Er berücksichtigt die Lärmbelastung am Tag (day, 06.00 Uhr bis 18.00 Uhr), am Abend (evening, 18.00 Uhr bis 22.00 Uhr) und in der Nacht (night, 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr), wobei für den Abend ein Zuschlag von 5 db und für die Nacht ein Zuschlag von 10 db erteilt wird, um die höhere Störwirkung in diesen Zeitabschnitten zu berücksichtigen. Der Lärmindex L Night spiegelt die Lärmbelastung für die Nacht wider. Er liegt bei Straßen in der Regel unter dem Wert des L DEN. Die Lärmbelastung wird einerseits bestimmt durch die Straßeneigenschaften. Das sind insbesondere Die Durchschnittliche Tägliche Verkehrsstärke (DTV) Der LKW-Anteil Die Straßenoberflächenbeschaffenheit Die Geschwindigkeit der PKW und LKW Steigungen und Gefälle. Andererseits spielen auch das Gelände und abschirmende Hindernisse (Lärmschutzbauwerke und Gebäude) bei der Ausbreitung des Schalls eine Rolle. Alle Berechnungen wurden mit dem Schallberechnungsprogrammen LIMA bzw. IMMI ausgeführt. Dabei wird aus den o.a. Straßeneigenschaften zunächst die Emission, also die Schallabstrahlung, der Straße ermittelt. Die räumlichen Gegebenheiten werden in einem digitalen Geländemodell nachgebildet. Durch eine Schallausbreitungsrechnung wird die Lärmbelastung (Immission) an den interessierenden Orten (Immissionsorten) bestimmt. Die Geräuscheinwirkungen wurden, wie in 5 Abs. 2, 34. BImSchV vorgeschrieben, in einer Höhe von 4 m über dem Boden berechnet. Dies entspricht ungefähr der Höhe des ersten Obergeschosses. Für die flächenmäßige Berechnung der Geräuschbelastung für die Isophonenkarten wurde ein Raster von 10 x 10 m zugrunde gelegt, für die Betroffenheitsanalyse wurden die Immissionsorte entsprechend der vorläufigen Berechnungsmethode zur Ermittlung der Belastungszahlen durch Umgebungslärm (VBEB) an den Fassaden betrachtet.

5 Datengrundlagen Vorbemerkung Für die Lärmkartierung werden folgende Daten benötigt: Digitales Geländemodell (DGM) Straßendaten Lage und Eigenschaften abschirmender Hindernisse (Gebäude, Lärmschutzwände, Lärmschutzwälle) Gebäudedaten Einwohner pro Wohngebäude Anzahl der Wohnungen pro Wohngebäude Aussagen zur Umgebung (Flächennutzung) Sonstige (Kommunengrenzen, Orthophotos) Die Daten wurden durch die jeweiligen Behörden zur Verfügung gestellt. Sie wurden in einem Geographischen Informationssystem (GIS) aufbereitet, in die Schallberechnungsprogramme eingelesen, weiter bearbeitet und überprüft. Die Daten spiegeln die Situation zum Zeitpunkt der Datenerhebung wider; sind also nicht tagesaktuell. Das kann sich bspw. im Fehlen von Gebäuden (z.b. in Neubaugebieten), dem noch Vorhandensein inzwischen abgerissener Gebäude sowie ggf. auftretenden Änderungen der Streckenführung der Straßen äußern. Eine Übersicht über die verwendeten Datenbestände ist in der folgenden Tabelle enthalten. Eine Beschreibung der Dateninhalte erfolgt in den nachfolgenden Kapiteln.

6 Tabelle: Übersicht über die verwendeten Datenbestände Datenbeschreibung Datenformat Stand Datenquelle Landesvermessung und Digitales Geländemodell ESRI-Grid 01.03.2007 Geobasisinformation (LGB) Straßen-Verkehrsdaten Shape Umweltstraßendatenbank des LUA unter Verwendung von Daten des Landesbetriebes Straßenwesen (LS) bzw. der 01.06.2007 Gemeinden Gebäudeflächen Shape Februar 2007 amtliches Liegenschaftskataster (ALK) Gebäudehöhen Shape Ab 1995 Lärmschutzbauwerke XLS-Tabelle 12.04.2007 Einwohner XLS-Tabelle 31.12.2005 Landesvermessung und Geobasisinformation (LGB) LUA unter Verwendung von Daten des Landesbetriebes Straßenwesen (LS) Amt für Statistik Berlin Brandenburg Digitales Geländemodell Aus Höhenpunkten und Höhenlinien wird ein Digitales Geländemodell berechnet, das die Geländestruktur widerspiegelt. Aus dem Geländemodell für das Gesamtgebiet des Landes Brandenburg in 1 m Höhenabstufungen wurden die relevanten Gebiete übernommen. Straßen Die Geometriedaten und Sachinformationen der Straßen entstammen der Umweltstraßendatenbank (USDB) des Landesumweltamtes mit Stand vom 01.06.2007. Als geometrische Grundlage dient das Straßennetz des amtlichen topografischen Karten-Informationssystems (ATKIS) Stand 2005. Auf diese Datengrundlage wurden die Verkehrszähldaten der bundesweiten Straßenverkehrszählung (SVZ 2005) vom Landesbetrieb Straßenwesen übertragen. Die Verkehrszählung erfolgte überwiegend außerorts. Diese Verkehrsdaten wurden in den Innerortsbereichen der Städte mit vorliegenden Verkehrszähldaten anderer Quellen abgeglichen. Die Informationen des Landesbetriebes Straßenwesen zur Straßenklassifizierung Fahrbahnoberfläche, Ortslage und Anzahl der Fahrstreifen wurden übernommen. Bei fehlenden Informationen wurden im Land Brandenburg übliche Werte angenommen. Aus der Lage der Straße innerhalb oder außerhalb der Ortslage wurden Annahmen zur zugelassenen Geschwindigkeit der Kfz. getroffen. Für die Lärmkartierung wurden nur Straßen mit einer Verkehrsbelegung > 6 Mio. Kfz/Jahr bzw. 16.400 Kfz/d herangezogen.

7 Gebäude Für die Umrisse der Gebäude wurden der vorliegende Datensatz des Amtlichen Liegenschaftskatasters (ALK) genutzt. Da in diesem Datenbestand keine Angaben über Gebäudehöhen enthalten sind, wurden diese fehlenden Informationen mittels eines geografischen Informationssystems aus dem Gebäudedatensatz der Landesvermessung und Geobasisinformation (LGB) übertragen. Für Gebäude ohne zuordenbare Höhen wurden Pauschalwerte angenommen. Lärmschutzeinrichtungen Lärmschutzbauwerke wurden nur an den betrachteten Straßen berücksichtigt. Es wurde durch den Landesbetrieb Straßenwesen eine Liste mit Bauwerken, die bis zum Jahre 2006 errichtet wurden, (Bearbeitungsstand: 12.04.2007) übergeben. Sie wurden geometrisch zugeordnet. In den vier Oberzentren wurden weitere Lärmschutzbauwerke aus städtischen Angaben georeferenziert. Einwohner/Wohnungen/Schulen/Krankenhäuser Die Einwohnerdaten lagen für jede Gemeinde vor. Es existierten nur Angaben zur Gesamtzahl der Einwohner und Wohnungen, so dass hieraus hausbezogene Daten nach pauschalen Ansätzen gemäß der vorläufigen Berechnungsmethode zur Ermittlung der Belastetenzahlen durch Umgebungslärm (VBEB) abgeleitet wurden. Aus den Gebäudekennziffern der ALK-Daten wurde die Gebäudenutzung (Wohngebäude/Schulen/Krankenhäuser) ermittelt. Die Datenlage erlaubt es nicht, mehrere Schul- bzw. Krankenhausgebäude die zu einer Einrichtung gehören, zusammenzufassen. Deshalb erfolgt die Meldung der Anzahl betroffener Schul- und Krankenhausgebäude. Darstellung der Ergebnisse Isophonenkarten Die Isophonenkarten stellen die Geräuschsituation flächenhaft dar. Als Isophonenkarten (Rasterlärmkarten, RLK) werden, wie in 2 der 34. BImSchV gefordert, die beiden Lärmindizes L DEN und L Night dargestellt. Die Isophonenkarten wurden für jede Straße bzw. jeden Straßenabschnitt separat erstellt. Entsprechend 4 Abs. 4, 34. BImSchV wird die Geräuschsituation für den L DEN in den folgenden Isophonenbändern mit einer Klassenbreite von 5 db(a)dargestellt: 55 db(a) < L DEN 60 db(a), 60 db(a) < L DEN 65 db(a), 65 db(a) < L DEN 70 db(a), 70 db(a) < L DEN 75 db(a) sowie L DEN > 75 db(a).

8 Für den L Night wird die Lärmbelastung in den folgenden Isophonenbändern mit einer Klassenbreite von 5 db(a)dargestellt: 45 db(a) < L Night 50 db(a), 50 db(a) < L Night 55 db(a), 55 db(a) < L Night 60 db(a), 60 db(a) < L Night 65 db(a), 65 db(a) < L Night 70 db(a) sowie L Night > 70 db(a). Die Farben für die Darstellung der Isophonenbänder sind entsprechend dem Anhang B der DIN 18005, Teil 2 zu wählen. Das braun skalierte Farbband entspricht also Isophonenwerten von weniger als 55 db(a), das ocker Farbband entspricht Werten von größer als 55 bis 60 db(a), das rote Farbband von größer als 60 bis 65 db(a) usw. Verengen sich die Isophonen, liegt dies meist an Unebenheiten im Gelände. Steigt direkt neben der Straße das Gelände stark an, kann sich der Schall nicht gleichmäßig ausbreiten und somit kommt es zum Einschnüren der Isophonen. In den Isophonenkarten für den Lärmindex L DEN ist die Isophonenlinie mit 65 db(a) eingezeichnet. In den Isophonenkarten für den Lärmindex L Night ist die Iosphonenlinie mit 55 db(a) eingezeichnet. Diese Isophonenlinien stellen Werte dar, bei deren Überschreitung Lärmschutzmaßnahmen in Erwägung gezogen oder eingeführt werden sollen. Betroffenheit Die Betroffenheit wird durch die folgenden Parameter beschrieben: Anzahl der betroffenen Menschen Anzahl der betroffenen Wohnungen Anzahl der betroffenen Schulgebäude Anzahl der betroffenen Krankenhausgebäude Größe der betroffenen Flächen. Die Angaben zur Betroffenheit erfolgen für jede Kommune separat. Die betroffene Fläche in km² wird pro Kommune angegeben. Die Analyse der Betroffenheit erfolgt entsprechend 4 Abs. 4, 34. BImSchV. Tabellarisch dargestellt werden die Anzahl der Bewohner in den oben dargestellten Lärmpegelbereichen sowohl für den Lärmindex L DEN als auch für den Lärmindex L Night. Dabei wird einmal die ungerundete Anzahl von Betroffenen angegeben, zum anderen die nach EU-Richtlinie auf die nächste Hunderterstelle gerundete Zahl. Die Zahl der betroffenen Wohnungen, Schulgebäude und Krankenhausgebäude ist nur für den Lärmindex L DEN darzustellen. Hier erfolgt jeweils eine Bestimmung für den Isophonenbereich größer 55 db(a), größer 65 db(a) und größer 75 db(a). Die Angaben sind kumulativ, d.h. in dem Bereich > 55 db(a) sind auch die

9 Betroffenheiten mit > 65 db(a) und > 75 db(a) enthalten. Bei der Zahl betroffener Wohnungen wird einmal die ungerundete Anzahl angegeben, zum anderen die nach EU-Richtlinie geforderte, auf die nächste Hunderterstelle gerundete Zahl. Ansprechpartner Das Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz ist zuständig für Meldungen nach 47c Abs. 5 und 6 sowie 47d Abs. 7 an das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit. Die Erstellung der Lärmkarten wurde dem LUA per Erlass vom 17.10.2006 übertragen. Für die Lärmkartierung der Haupteisenbahnstrecken ist das Eisenbahn-Bundesamt zuständig. Adressen: Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg Abt. 5 Postfach 601150 14411 Potsdam Landesumweltamt Brandenburg Abteilung Technischer Umweltschutz Postfach 60 10 61 14410 Potsdam Eisenbahn-Bundesamt Vorgebirgsstraße 49 53119 Bonn