UVP-Verfahren Deponie Longsgraben

Ähnliche Dokumente
FACHGUTACHTEN AUS DEM FACHBEREICH HUMANMEDIZIN

UVP Verfahren. Dr. Robert Heitzmann, LL.M. (Essex) Rechtsanwaltskanzlei Dr. Heitzmann GmbH


BAHNSTROMÜBERTRAGUNGSANLAGE GRAZ WERNDORF

Internet: DVR: Kennzeichen (bei Antwort bitte angeben)

Erfassung von Emissionen und Immissionen in LIS-A

Das Recht der Genehmigungsverfahren bei Infrastrukturvorhaben

Das Bremer Luftüberwachungssystem. Sondermessprogramm Bremerhaven 2014 / Erster Quartalsbericht. Freie Hansestadt Bremen

DINSLAKENER HOLZ-ENERGIEZENTRUM

Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)

Fachtagung Emissionsbeurteilung Landwirtschaft. Aktuelle Rechtsprechung VwGH-Erkenntnisse aus landwirtschaftlichen Bauverfahren

Grundlagen für die Bemessung von Sicherstellungen von Bodenaushubdeponien

Umweltverträglichkeitsprüfung Scoping-Termin

GZ. BMVIT /0010-IV/IVVS4/2017. Wien, am 25. September 2017

GZ BMVIT /0027-IV/V1/2007

Semmering-Basistunnel neu

Moderne Lösung für die Schiene. DI Gobiet

Feststellungsbescheid

Vorhaben zur standort- und verfahrensoffenen Ausschreibung - Thermische Verwertung EBS aus RABA -

NEOPHYTEN in TIROL Rechtliche Überlegungen Herzlich Willkommen!

INFORMATION 21. September 2015

Genehmigungsbedürftige Anlagen

U M W E L T I N S P E K T I O N S B E R I C H T

Genehmigungsmanagement. Planung von Anfang an. TÜV SÜD Industrie Service GmbH

UVP Impulse aus der Praxis

Institut für Verbrennungskraftmaschinen und Thermodynamik Bereich Verkehr und Umwelt. Grenzen der Projektumsetzung aus fachlicher Sicht Sturm P.J.

Feststellungsbescheid

Antrag auf Erteilung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zum Bau und Betrieb einer Dampfkesselanlage und eines Blockheizkraftwerks

ungefasstem Fischmehl mit einer Kapazität von

Guideline on Inspection Procedure related to the IPPC, LCP and VOC- Directive. Nr. 1 und 2

Der Antrag besteht aus folgenden, auch für die Beurteilung der Umweltauswirkungen maßgeblichen Planunterlagen:

Jahrgang 2016 Ausgegeben am xx. xxxx 2016

Dokument Nr. 4.1/ Stand:

ERGÄNZUNG ZUM TEILGUTACHTEN LÄRMSCHUTZ

Tierhaltung im Außenbereich

W i e n e r L a n d e s r e g i e r u n g. Verlängerung der U2 bis Aspern Verfahren U2/7A

Feststellungsbescheid

Legehennenställe umrüsten Lösungen von Problemen in Genehmigungsverfahren

Kundmachung der öffentlichen Auflage

Bau-Information Semmering-Basistunnel neu

Änderungen bei der Umweltverträglichkeitsprüfung. Dr. Christian Giesecke, LL.M. Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht

Ort-Anlagenüberwachung aus der Sicht des Gutachters Umweltschutz

Umweltinspektion. DI Dr. Barbara Reiter-Tlapek

Sitzung des Ortsbeirates Friesenheim. Sitzung des Werkausschusses Wirtschaftsbetrieb Ludwigshafen

Das Verfahren zur Stilllegung und zum Abbau aus Sicht der Atomaufsicht

Bundesstraßen-Lärmimmissionsschutzverordnung BStLärmIV, BGBl. II, Nr. 215/2014

Recy & DepoTech Die erfolgreiche Umsetzung des UVP-Verfahrens Deponie Rautenweg Wien

FACHGUTACHTEN ZUR UVP WINDPARK HANDALM FACHBEREICH LUFTFAHRTTECHNIK VERSION 2. Energie, Wohnbau, Technik

Umweltverträglichkeits. glichkeits- prüfungsgesetz

Monatskurzbericht zur Luftgüte Juni 2012

Arbeitsgruppe Baurestmassen. Naturschutzrelevante Kriterien bei der Standortwahl von Bodenaushubdeponien bzw. Baurestmassenzwischenlagern

Anpassung der TA Luft

Öffentliche Bekanntmachung einer mündlichen Verhandlung

Abgaskontrolle von Heizanlagen

Prüfbericht. über. Immissionsmessungen an zwei Messstellen in Wopfing Messzeitraum Juni bis November 2006

Sächsische Immissionsschutz-Zuständigkeitsverordnung SächsImSchZuVO. Verordnung

U M W E L T V E R W A L T U N G S R E C H T

Fachgebiet Nr. 04 Luftschadstoffe und Klima

Behörde für Umwelt und Energie

GewO-Novelle 2013 Impulse aus der Praxis

Aktuelle rechtliche Rahmenbedingungen für die Tierhaltung 14. KTBL-Tagung 17. Mai (Ulm) und 31. Mai (Hannover) 2017

Errichtung einer Deponie der Klasse I

UVP und Raumplanung. Die Abwicklung von UVP Verfahren in Österreich, Deutschland und Italien

Ihr Schreiben vom Ansprechpartner/-in / Berthold Reis Änderung des 12 Abs. 5 des Landeskreislaufwirtschaftsgesetzes

Emissionsüberwachung in Deutschland

DEPONIE MARCHFELDKOGEL IN DER KG MARKGRAFNEUSIEDL

Tempolimits werden aus folgenden Gründen eingeführt

Vereinfachte Abschätzung der Auswirkungen auf die Umwelt Die vereinfachte Abschätzung umfasst die Beantwortung der folgenden Fragen:

Lufthygienische Überwachung in Niedersachsen - Anforderungen und lufthygienische Situation -

Öffentliche Bekanntmachung Festsetzung der Grundsteuer (Grundbesitzabgaben) für das Kalenderjahr 2018 in Ludwigshafen am Rhein

Tag der offenen Türe Dr. August Kaiser Schadstoffe in der Atmosphäre

Anwendungen von Bestimmungen für Bodenaushubdeponien *

Übungsfall Go-Kart-Bahn

Bundes- Immissionsschutzgesetz. Kommentar. unter Berücksichtigung der Bundes-Immissionsschutzverordnungen, der TA Luft sowie der TA Lärm

Checkliste BÜRGERINITIATIVEN im UVP-Verfahren

Baugenehmigungsverfahren nach 62 HBauO Eingang in der Gemarkung: Ottensen

UMWEL TVERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG. Zöchling Abfallverwertung GmbH; Sanierung Deponie Kleeblatt TEILGUTACHTEN 1 ABFALLCHEMIE

FESTSTELLUNGSENTWURF

18. Österreichischer Biomassetag Heizwerkbetreibertag Brennstoff Reststoff Müll? Ing. Martin Mayer

ANHANG ZUR EASA-STELLUNGNAHME 06/2013. VERORDNUNG (EU) Nr.../ DER KOMMISSION

PRESSEMITTEILUNG 3. Juni 2016

Geflügelställe Genehmigungsverfahren Bauliche Lösungen

Emissionsbegrenzungen und deren Überwachung

Feststellungsbescheid

Ableitung von Emissionsfaktoren für Staub, insbesondere der PM 10 -Fraktion, aus diffusen Quellen. Dr. Frank Braun, ima Freiburg

Fachkolloquium des LAU. Durchführung von Feinscreeninguntersuchungen für ausgewählte Straßenabschnitte in Halle (Saale)

Antrag auf Genehmigung zur Umwandlung von Wald in eine andere Nutzungsart gemäß 8 LWaldG 1 )

279 der Beilagen XXVI. GP - Ausschussbericht NR - Gesetzestext 1 von 6

Detailgenehmigungsprojekt

Verursacheranalyse in Ballungsräumen mit Ausbreitungsrechnungen: Möglichkeiten und Grenzen

Auswirkungen des Erlasses des MLV zur landesplanerischen Behandlung von Tierhaltungsanlagen auf die Genehmigungsverfahren nach dem BImSchG

BEKANNTMACHUNG Berichtsjahr 2016

Allgemeine Informationen zum Thema Feinstaub

V O R B E M E R K U N G E N

B E S C H L U S S W /9E

Bei Antwortschreiben bitte Geschäftszeichen (GZ) anführen GZ: ABT08GP-31549/ Graz, am

A 26 LINZER AUTOBAHN ZWISCHENBILANZ ZUR UVP

Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt

Transkript:

Dr. Andreas Amann, Sachverständiger für Fragen der Luftreinhaltung Breitenfurterstraße 432a, 1230 Wien Tel. +43 664 4355057 Fax +43 1 8891701 20 UVP-Verfahren Deponie Longsgraben Fachbereich Klima / Luft im Zusammenhang mit der geplanten Deponie Longsgraben Semmering-Basistunnel Neu Auftraggeber Anschrift des Auftraggebers Landhausgasse 7 Auftrag vom / Zahl Unser Zeichen Amt der steiermärkischen Landesregierung Fachabteilung 13A 8010 Graz 12.07.2011 / FA13A-38.20-179/2010-11 7-G-085-11 Ausfertigungen: Version/Anzahl 1/1 digital Anzahl der Textseiten 5 Anzahl der Beilagen in Blatt 0 Im Falle einer Vervielfältigung oder Veröffentlichung dieser Ausfertigung darf der Inhalt nur wort- und formgetreu ohne Auslassung oder Zusatz wiedergegeben werden. Die auszugsweise Vervielfältigung oder Veröffentlichung bedarf der schriftlichen Zustimmung des Autors.

Stellungnahme 7-G-085-11 Seite 2 von 5 A Sachverhalt Die ÖBB-Infrastrukur AG plant die Errichtung eines Semmering-Basistunnels und beantragte am 15.7.2010 die abfallrechtliche Genehmigung der Bodenaushub- und Baurestmassendeponie gemäß 24 Abs 7 ivm 4 UVP-G. In diesem Verfahren wurde ich am 12.7.2011 vom Amte der Steiermärkischen Landesregierung als UVP- Sachverständiger für den Fachbereich Luft / Klima bestellt. B Verwendete Unterlagen - UVP-Bescheid GZ. BMVIT-820.288/0017-IV/SCH2/2011 DVR:0000175 vom 27. Mai 2011 - Einreichoperat für das teilkonzentrierte Genehmigungsverfahren beim Landeshauptmann der Steiermark vom Juli 2010 - Deponietechnischer Bericht Plannummer 5510-AW2-0201AL-00-0001-F01 - Bericht Abfallchemische Vorerkundung Plannummer 5510-AW2-0201AL-00-0002-F02 - Übersichtslageplan Deponie Longsgraben Plannummer 5510-AW2-0201AL-02-0101-F00 - Bericht Luftschadstoffe Plannummer 5510-AW2-0601AL-00-0001-F01 - Lageplan Luftschadstoffe Plannummer 5510-AW2-0601AL-02-0101-F00 - Projektkonkretisierung vom März 2012 Dok. Nr. 5 5 1 0 -AW2-0 8 0 0 A L - 0 0-0 2 0 1

Stellungnahme 7-G-085-11 Seite 3 von 5 C Beantwortung Fragekatalog 1 Sind das gegenständliche Projekt und die Auswirkungen des Vorhabens in den Antragsunterlagen beurteilbar unter Einhaltung des Standes der Technik und Erfüllung der Arbeitnehmerschutzvorschriften dargestellt? In Hinblick auf den Aspekt Luftschadstoffe ist das Projekt und die Auswirkungen des Vorhabens beurteilbar. Die Einhaltung des Standes der Technik ist dargestellt. Im Bericht Luftschadstoffe werden die emissionsrelevanten Vorgänge im Zusammenhang mit der Bauphase dargestellt, die meteorologischen Rahmenbedingungen auf der Grundlage von Messungen im Fröschnitzgraben dokumentiert und darauf aufbauend eine Ausbreitungsberechnung für Luftschadstoffe mittels Ausbreitungsmodell LASAT durchgeführt. Die Ergebnisse sind numerisch und in Form von Isoliniendarstellungen dokumentiert und für einige relevante Aufpunkte den Vorbelastungswerten und den Grenzwerten gegenübergestellt. Die Erfüllung der Arbeitnehmerschutzverordnung in Hinblick auf den Aspekt der Luftreinhaltung ist vor Allem im Zusammenhang mit der Benutzung des Kollektorganges relevant. Hier wurden in der Projektkonkretisierung vom März 2012 nähere Angaben gemacht. Durch die Vorgabe, dass der Kollektor vor Betreten bewettert werden muss und entsprechende Gaswarnausrüstung mitzuführen ist, sind hier die Arbeitnehmerschutzmaßnahmen in Hinblick auf den Aspekt der Luftreinhaltung sichergestellt. Das Thema Klima ist ebenfalls in den Projektkonkretisierungen vom März 2012 behandelt. Es erfolgte eine qualitative Grobbeschreibung. Aufgrund der begrenzten und temporären Relevanz des Aspektes der kleinklimatischen Auswirkungen ist die Frage aus meiner Sicht ausreichend beantwortet. 2 Werden die Rahmenbedingungen und die Vorschreibungen aus dem Genehmigungsbescheid vom 27. Mai 2011; GZ. BMVIT-820.288/0017-IV/SCH2/2011 im gegenständlichen Projekt eingehalten bzw. umgesetzt? Grundsätzlich werden die Rahmenbedingungen und die Vorschreibungen des Genehmigungsbescheides eingehalten. Im Zuge der Verhandlung des Semmering-Basistunnel-Hauptprojektes wurde die Immissionsüberwachung präzisiert Alarmwerte für PM10 festgelegt und ein Prozedere für den Fall von Überschreitungen von Alarmwerten vorgeschrieben. Diese Konkretisierungen, welche für die Sicherstellung eines emissionsarmen Bauablaufes von entscheidender Bedeutung sind, wurden in der Projektergänzung vom März 2012 eingearbeitet.

Stellungnahme 7-G-085-11 Seite 4 von 5 3 Sind die Anforderungen an einen Deponiestandort unter dem Aspekt Luft / Klima erfüllt (Nachbarsituation)? Für den Deponiestandort sind die Anforderungen unter dem Aspekt der Luftreinhaltung erfüllt, wenn die im Bericht Luftschadstoffe der UVE definierten Emissionsminderungsmaßnahmen umgesetzt werden. Ein kritischer Punkt ist die Anlieferung von Material aus den anderen Tunnelbaustellen (Mürzzuschlag, Grautschenhof, Göstritz). Hier wird durch besondere Maßnahmen (Immissionsüberwachung mit der Einplanung von Sofortmaßnahmen bei erhöhten Immissionen) die Einhaltung des IG-Luft sichergestellt. 4 Wird durch den vorgesehenen Betrieb sichergestellt, dass es zu keinen für Luft und Klima nachteiligen Emissionen (z.b. Staub, Geruch) kommt. Grundsätzlich sind für die Verfüllungsphase Maßnahmen vorgesehen, um einen emissionsarmen Betrieb der Deponie sicherzustellen: Beschickung des Hauptmaterialstroms in die Deponie (Vortriebe vom Zwischenangriff Fröschnitzgraben) über eine Förderbandstrecke Befeuchtung der Zwischendeponie durch stationäre automatische Berieselungsanlagen Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Baustraße Longsgraben auf 30 km/h Befeuchtung in Schütt- und Abwurfbereichen bei der Deponie und beim Materialförderband Longsgraben Abschnittsweise Rekultivierung der Deponie Longsgraben Reifenwaschanlage im Ausfahrtsbereich der Deponie Longsgraben Befestigung der Baustelleneinrichtungsflächen und Baustraßen Da die Praxiserfahrungen zeigen, dass die vorgesehenen Maßnahmen nicht immer den gewünschten Effekt sicherstellen bzw. nicht immer durchführbar sind (z.b. Befeuchtung und der Betrieb der Reifenwaschanlage ist bei starkem Frost nicht möglich), wird zusätzlich zu den Emissionsminderungsmaßnahmen auch eine Immissionsüberwachung vorgesehen, wodurch im Fall von Immissionsepisoden zusätzliche Maßnahmen wie z.b. temporäres Aussetzen des Schüttbetriebs ausgelöst werden. Für die Immissionsüberwachung ist ein Feedback-System mit der zuständigen Behörde vorgesehen, sodass sowohl präventiv als auch im Fall von erhöhten Immissionswerten eingegriffen werden kann, wodurch der Anrainerschutz über die gesamte Bauzeit sichergestellt ist. Die Immissionsmessung umfasst die kontinuierliche Messung von NO, NO 2, PM10, Windrichtung und Windgeschwindigkeit mit einer laufenden automatischen Übertragung in eine Messnetzzentrale und automatische Alarmierung bei Überschreitung eines Alarmwertes von 300 µg/m³ PM10. Solche Überschreitungen inkl. der getroffenen Maßnahmen sind binnen 3 Tagen an die Aufsichtsbehörde zu melden.

Stellungnahme 7-G-085-11 Seite 5 von 5 5 Werden neben den allgemeinen Schutzinteressen die Voraussetzungen gemäß 43 Abs. 2 u. 3 AWG erfüllt. 43 Abs. 2: Die Emissionen von Schadstoffen werden jedenfalls nach dem Stand der Technik begrenzt. Die Maßnahmen zur Begrenzung der Emissionen sind im Bericht Luftschadstoffe dargestellt und entsprechen dem Stand der Technik. 43 Abs. 3: Nachbarn werden nicht durch Lärm, Geruch, Rauch, Staub, Erschütterung oder in anderer Weise unzumutbar belästigt. Bei Umsetzung der vorgesehenen Maßnahmen und unter Berücksichtigung der vorgesehenen Überwachung sind die Schutzinteressen erfüllt. 6 Wird durch betriebliche und/oder technische Maßnahmen gewährleistet, dass während des gesamten Bestehens der Deponie negative Auswirkungen der Ablagerung von Abfällen auf die Umwelt - im speziellen in Bezug auf Luft / Klima - und alle damit verbundenen Risiken für die menschliche Gesundheit weitest möglich vermieden oder vermindert werden? Gegebenenfalls welche Auflagen, Bedingungen oder Befristungen werden empfohlen? Durch betriebliche und technische Maßnahmen wird gewährleistet, dass die Risiken für die menschliche Gesundheit weitgehend vermieden werden. In der Projektkonkretisierung vom März 2012 verpflichtet sich der Projektwerber, die luftreinhaltetechnischen Auflagen des Genehmigungsbescheides vom 27. Mai 2011; GZ. BMVIT-820.288/0017-IV/SCH2/2011 auch im gegenständlichen Verfahren zu übernehmen. Somit ist ein kontinuierliches Monitoring der Risiken für die menschliche Gesundheit vorgesehen, damit verbunden sind auch Maßnahmen, durch welche neben den Vorgaben zur emissionsarmen Durchführung der Deponierung auch die Situationen abgedeckt sind, bei denen es trotz Präventivmaßnahmen zu erhöhten Emissionen kommt. Aufgrund der Integrierung der Auflagen des Bescheides vom 27.5.2011 in das gegenständliche Projekt sind keine zusätzlichen Maßnahmen erforderlich. Wien, den 31.03.2012 Dr. Andreas Amann, Sachverständiger für Fragen der Luftreinhaltung Breitenfurterstraße 432a, 1230 Wien Tel. +43 664 4355057 Fax +43 1 8891701 20