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Transkript:

Ingenieurbüro Greiner Technische Beratung für Schallschutz Ingenieurbüro Greiner GbR Otto-Wagner-Straße 2a 82110 Germering Telefon 089 / 89 55 60 33-0 Telefax 089 / 89 55 60 33-9 Email info@ibgreiner.de Internet www.ibgreiner.de Gesellschafter: Dipl.-Ing.(FH) Rüdiger Greiner Dipl.-Ing. Dominik Prišlin Dipl.-Ing. Robert Ricchiuti Akkreditiertes Prüflaboratorium D-PL-19498-01-00 nach ISO/IEC 17025:2005 Ermittlung von Geräuschen; Modul Immissionsschutz Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 174 Großer Berg Stadt Olching Schalltechnische Verträglichkeitsuntersuchung (Schallschutz gegen Verkehrsgeräusche) Bericht Nr. 216131 / 2 vom 07.11.2016 Messstelle nach 29b BImSchG auf dem Gebiet des Lärmschutzes Deutsche Gesellschaft für Akustik e.v. (DEGA) Bayerische Ingenieurekammer-Bau Dipl.-Ing. (FH) Rüdiger Greiner Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger der Industrie und Handelskammer für München und Oberbayern für Schallimmissionsschutz Auftraggeber: Stadt Olching Rebhuhnstraße 18 82140 Olching Bearbeitet von: Dipl.-Ing. Robert Ricchiuti Dipl.-Ing. (FH) Rüdiger Greiner Datum: 07.11.2016 Berichtsumfang: Insgesamt 16 Seiten: 9 Seiten Textteil 4 Seiten Anhang A 3 Seiten Anhang B

Ingenieurbüro Greiner Bericht Nr. 216131 / 2 vom 07.11.2016 Inhaltsverzeichnis 1. Situation und Aufgabenstellung 3 2. Grundlagen 3 3. Anforderungen an den Schallschutz 4 4. Schallemissionen 5 5. Schallimmissionen 5 5.1 Durchführung der Berechnungen 5 5.2 Berechnungsergebnisse und Beurteilung 6 6. Schallschutzmaßnahmen 6 7. Textvorschlag für die Satzung des Bebauungsplanes 8 8. Zusammenfassung 8 Anhang A: Anhang B: Abbildungen Eingabedaten (Auszug) - 2 -

Ingenieurbüro Greiner Bericht Nr. 216131 / 2 vom 07.11.2016 1. Situation und Aufgabenstellung Die Stadt Olching plant die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 174 Großer Berg (vgl. Abbildung, Anhang A, Seite 2). Innerhalb des Plangebietes (WA-Gebiet) ist die Errichtung von Wohnbebauung und einer Kindertagesstätte geplant. Das Plangebiet liegt im Einwirkungsbereich der Münchner Straße (St 2345). Im Rahmen der schalltechnischen Untersuchung zum Bebauungsplanverfahren ist die Verkehrsgeräuschbelastung an der geplanten Bebauung zu ermitteln und gemäß der DIN 18005 zu beurteilen. Es sind die erforderlichen passiven Schallschutzmaßnahmen gemäß der DIN 4109 auszuarbeiten, sodass die einschlägigen Anforderungen an den Schallschutz eingehalten werden. Aufgabe der schalltechnischen Verträglichkeitsuntersuchung ist: - die Ermittlung der Schallemissionen der Staatsstraße St 2345 während der Tages- und Nachtzeit, - die Berechnung der Schallimmissionen (Beurteilungspegel) während der Tages- und Nachtzeit an der geplanten Bebauung, - der Vergleich der berechneten Beurteilungspegel mit den einschlägigen schalltechnischen Orientierungswerten der DIN 18005 bzw. den Immissionsgrenzwerten der 16. BImSchV, - die Ermittlung der erforderlichen passiven Schallschutzmaßnahmen gegen die Verkehrsgeräusche, - die Ausarbeitung eines Textvorschlages für die Satzung des Bebauungsplanes zum Thema Immissionsschutz, - die Darstellung der Untersuchungsergebnisse in einem verständlichen Bericht. Die Bearbeitung erfolgt in enger Abstimmung mit den Planungsbeteiligten. 2. Grundlagen Diesem Bericht liegen zugrunde: [1] Planunterlagen: Bebauungsplan Nr. 174 Großer Berg, Entwurf vom 04.11.2016 des PV Äußerer Wirtschaftsraum München Auszug aus dem Katasterkartenwerk im Maßstab 1:2000 vom 01.10.2015 [2] Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern vom 03.08.1988, Nr. II B 8-4641.1-001/87 "Vollzug des Baugesetzbuches und des Bundesimmissionsschutzgesetzes; Berücksichtigung des Schallschutzes im Städtebau - Einführung der DIN 18005; Teil 1" [3] Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Landesentwicklung und Umweltfragen vom 02.03.1998, Nr. 7/21-8702.6-1997/4, "Vollzug des Bundesimmissionsschutzgesetzes" [4] DIN 4109: Schallschutz im Hochbau, Anforderungen und Nachweise, mit Beiblättern 1 und 2. November 1989, Beiblatt 3, Juni 1996 [5] DIN 18005: Schallschutz im Städtebau; Beiblatt 1 zu Teil 1: Berechnungsverfahren; Schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung. Mai 1987; bzw. DIN 18005: Schallschutz im Städtebau; Teil 1: Grundlagen und Hinweise für die Planung. Juli 2002 [6] Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen - RLS-90: Ausgabe 1990. Der Bundesminister für Verkehr. Bonn, den 22. Mai 1990. Berichtigter Nachdruck Februar 1992 [7] Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung - 16. BImSchV) vom 12. Juni 1990; BGBl. I, S. 1036 1052-3 -

Ingenieurbüro Greiner Bericht Nr. 216131 / 2 vom 07.11.2016 [8] AllMBl Nr. 10/1991 Einführung technischer Baubestimmungen DIN 4109 Schallschutz im Hochbau; Anforderungen und Nachweise - Ausgabe November 1989 [9] Lärmschutz in der Bauleitplanung, Schreiben vom 25.07.2014 der Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr [10] Ortsbesichtigung am 04.11.2016 in der Stadt Olching [11] Verkehrsmengen-Atlas Bayern 2010, Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern 3. Anforderungen an den Schallschutz Die DIN 18005 [5] enthält in Bezug auf Verkehrsgeräusche schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung, deren Einhaltung oder Unterschreitung wünschenswert ist, um die mit der Eigenart des betreffenden Baugebietes verbundene Erwartung auf angemessenen Schutz vor Lärmbelastungen zu erfüllen. Die schalltechnischen Orientierungswerte betragen: für allgemeine Wohngebiete (WA) tags 55 db(a) nachts 45 db(a) Für die Beurteilung ist in der Regel tags der Zeitraum von 06.00-22.00 Uhr und nachts von 22.00-06.00 Uhr zugrunde zu legen. Die DIN 18005 enthält folgende Anmerkungen: Der Belang des Schallschutzes ist bei der in der städtebaulichen Planung erforderlichen Abwägung der Belange als ein wichtiger Planungsgrundsatz neben anderen Belangen - z. B. dem Gesichtspunkt der Erhaltung überkommener Stadtstrukturen - zu verstehen. Die Abwägung kann in bestimmten Fällen bei Überwiegen anderer Belange - insbesondere in bebauten Gebieten - zu einer entsprechenden Zurückstellung des Schallschutzes führen. Die Beurteilungspegel der Geräusche verschiedener Arten von Schallquellen (Verkehr, Industrie und Gewerbe, Freizeit) sollen jeweils für sich allein mit den Orientierungswerten verglichen und nicht addiert werden. In vorbelasteten Bereichen, insbesondere bei vorhandener Bebauung, bestehenden Verkehrswegen und in Gemengelagen lassen sich die Orientierungswerte oft nicht einhalten. Wo im Rahmen der Abwägung mit plausibler Begründung von den Orientierungswerten abgewichen werden soll, weil andere Belange überwiegen, sollte möglichst ein Ausgleich durch andere geeignete Maßnahmen (z. B. geeignete Gebäudeanordnung und Grundrissgestaltung, bauliche Schallschutzmaßnahmen - insbesondere für Schlafräume) vorgesehen und planungsrechtlich abgesichert werden. Überschreitungen der Orientierungswerte und entsprechende Maßnahmen zum Erreichen ausreichenden Schallschutzes sollen in der Begründung zum Bebauungsplan beschrieben und ggf. in den Plänen gekennzeichnet werden. Bei Beurteilungspegeln über 45 db(a) ist selbst bei nur teilweise geöffnetem Fenster ungestörter Schlaf häufig nicht mehr möglich. 16. BImSchV Die 16. BImSchV (Verkehrslärmschutzverordnung [7]) gilt für den Neubau sowie die wesentliche Änderung von Straßen- bzw. Schienenverkehrswegen. Für den vorliegenden Fall der Überplanung von Baugebieten an bestehenden Straßenverkehrswegen gilt die 16. BImSchV nicht. Die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV sind jedoch ein gewichtiges Indiz dafür, wann mit schädlichen Umwelteinwirkungen durch die Verkehrsgeräusche zu rechnen ist. - 4 -

Ingenieurbüro Greiner Bericht Nr. 216131 / 2 vom 07.11.2016 Die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV betragen: in reinen und allgemeinen Wohngebieten (WR / WA) tags 59 db(a) nachts 49 db(a) 4. Schallemissionen Der Schallemissionspegel L m,e einer Straße (Immissionspegel in 25 m Abstand von der Straßenmittelachse) wird nach den RLS-90 [6] aus der Durchschnittlichen Täglichen Verkehrsstärke DTV, dem Lkw-Anteil p in % sowie Zu- und Abschlägen für unterschiedliche Höchstgeschwindigkeiten, Straßenoberflächen und Steigungen 5% berechnet. Gemäß dem Verkehrsmengen-Atlas 2010 [11] wurde für die Münchner Straße (St 2345) eine Verkehrsmenge von 11.167 Kfz/24h ermittelt. Für die Berechnungen wird ein Prognosezuschlag in Höhe von 10% bis zum Jahr 2030 angesetzt. Im Bereich des Plangebietes besteht auf der St 2345 eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 50 km/h. Steigungen von mehr als 5 % treten nicht auf. Somit ergeben sich folgende Emissionskenndaten (vgl. Eingabedaten, Anhang B, Seite 3): Tabelle 1: Emissionskenndaten der St 2345 Bezeichnung Tag db(a) L m,e Zähldaten genaue Zähldaten Nacht db(a) DTV M Tag M Nacht p(%) Tag p(%) Nacht St 2345 61,2 53,5 12.284 713 111 2,6 3,2 Es bedeuten: M DTV Lkw - Anteil p L m,e,t L m,e,n Maßgebende stündliche Verkehrsmenge in Kfz/h Durchschnittliche Tägliche Verkehrsmenge in Kfz/24h prozentualer Anteil des Schwerverkehrs Emissionspegel für die Tageszeit von 06.00 bis 22.00 Uhr in db(a) Emissionspegel für die Nachtzeit von 22.00 bis 06.00 Uhr in db(a) 5. Schallimmissionen 5.1 Durchführung der Berechnungen Die Berechnung der Geräuschimmissionen erfolgt mit EDV-Unterstützung für Straßenverkehrsgeräusche nach den RLS-90 [6]. Hierzu wird über das Untersuchungsgebiet ein rechtwinkliges Koordinatensystem gelegt. Die Koordinaten aller schalltechnisch relevanten Elemente werden dreidimensional in die EDV-Anlage eingegeben. Dies sind im vorliegenden Fall: Straßenverkehrswege bestehende und geplante Gebäude; sie werden einerseits als Abschirmkanten berücksichtigt, zum anderen wirken die Fassaden schallreflektierend (eingegebener Reflexionsverlust 1 db), Abschirmkanten Immissionsorte an den geplanten Gebäudefassaden Es werden linienförmige Elemente durch Geradenstücke angenähert. Flächen werden durch Polygonzüge nachgebildet. Das eingesetzte Programm "Cadna A" (Version 4.5.151) unterteilt die Schallquellen in Teilstücke bzw. -flächen, deren Ausdehnungen klein gegenüber den Abständen von den Immissionsorten sind und die daher als Punktschallquellen behandelt werden können. - 5 -

Ingenieurbüro Greiner Bericht Nr. 216131 / 2 vom 07.11.2016 Bei der Ausbreitungsrechnung werden die Pegelminderungen durch Abstandsvergrößerung und Luftabsorption, Boden- und Meteorologiedämpfung sowie Abschirmung berücksichtigt. Die Pegelzunahme durch Reflexionen an den eingegebenen Gebäuden wird gemäß den RLS-90 für die Verkehrsgeräusche bis zur 1. Reflexion berücksichtigt. Das Plangebiet kann für die schalltechnischen Berechnungen als eben angenommen werden. Die Gebäudehöhen werden entsprechend den Planunterlagen [1] und den Erkenntnissen der Ortsbesichtigung [10] angesetzt. Das Berechnungsprogramm hat hieraus ein digitales Geländemodell entwickelt, welches die Basis für die Ausbreitungsberechnungen ist. Die in die EDV-Anlage eingegebenen Daten sind in Anhang B zusammengefasst und in den Abbildungen in Anhang A grafisch dargestellt. 5.2 Berechnungsergebnisse und Beurteilung Die Darstellung der berechneten Schallimmissionen an den Gebäuden innerhalb des Plangebietes aufgrund der Verkehrsgeräusche erfolgt anhand von Gebäudelärmkarten. Hierbei werden entlang der Gebäudefassaden Immissionspunkte gewählt. Die Berechnungen werden für alle Geschosse zur Tages- und Nachtzeit durchgeführt. Die höchsten auftretenden Pegel sind in den Pegelsymbolen genannt. Hierbei werden die berechneten Beurteilungspegel auf ganze db(a) gerundet. Die Berechnungen der Schallimmissionen an der geplanten Bebauung zeigen zusammengefasst folgende Ergebnisse (vgl. Gebäudelärmkarten, Anhang A, Seiten 2 und 3): Die Beurteilungspegel erreichen an den straßenzugewandten Nordfassaden der nördlichen Gebäude die höchsten Werte von bis zu 64 db(a) tags und 57 db(a) nachts. Die schalltechnischen Orientierungswerte der DIN 18005 für WA-Gebiete (55 db(a) tags / 45 db(a) nachts) werden hier um bis zu 9 db(a) tags und 12 db(a) überschritten. Auch die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV für Wohngebiete (59 db(a) tags / 49 db(a) nachts) werden um bis zu 5 db(a) tags und 8 db(a) nachts überschritten. An den weiteren West- und Ostfassaden der nördlichen Gebäude mit Sichtverbindung zur Münchner Straße treten Beurteilungspegel von bis zu 59 db(a) tags und 51 db(a) nachts auf. Die schalltechnischen Orientierungswerte der DIN 18005 werden hier um maximal 4 db(a) tags und 6 db(a) nachts überschritten. Die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV werden im Wesentlichen eingehalten. An den schallabgewandten Fassaden der nördlichen Gebäude sowie an allen Fassaden des südlichen Gebäudes können die Orientierungswerte der DIN 18005 im Wesentlichen eingehalten werden. 6. Schallschutzmaßnahmen Entsprechend den Empfehlungen des Bayerischen Staatsministeriums [9] kommen für den Fall des Heranführens von schutzbedürftiger Wohnbebauung an bestehende Verkehrswege insbesondere folgende Schallschutzmaßnahmen in Betracht - einzeln oder miteinander kombiniert: - Aktive Schallschutzmaßnahmen (z.b. Lärmschutzwände bzw. -wälle) - Anordnung und Gliederung der Gebäude ("Lärmschutzbebauung"), und/oder lärmabgewandte Orientierung von Aufenthaltsräumen, - 6 -

Ingenieurbüro Greiner Bericht Nr. 216131 / 2 vom 07.11.2016 - passive Schallschutzmaßnahmen an der schutzwürdigen Bebauung, wie erhöhte Schalldämmung von Außenbauteilen. Mit dem Gebot gerechter Abwägung kann es auch (noch) vereinbar sein, Wohngebäude an der dem Lärm zugewandten Seite des Baugebiets Außenpegeln auszusetzen, die deutlich über den Orientierungswerten der DIN 18005 liegen, wenn durch eine entsprechende Anordnung der Räume und die Verwendung schallschützender Außenteile jedenfalls im Innern der Gebäude angemessenerer Lärmschutz gewährleistet ist. Aktive Schallschutzmaßnahmen Im vorliegenden Fall sind aus städtebaulichen Gründen keine aktiven Maßnahmen, beispielsweise in Form einer Schallschutzwand entlang der Münchner Straße geplant. Durch die im Folgenden beschriebenen passiven Schallschutzmaßnahmen für schutzbedürftige Aufenthaltsräume in Form von erhöhten Anforderungen an die Schalldämmung der Außenbauteile sowie Belüftungseinrichtungen können gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse innerhalb der Gebäude gewährleistet werden. Passive Schallschutzmaßnahmen Gemäß [8] bedarf es eines Nachweises der Luftschalldämmung von Außenbauteilen, wenn der maßgebende Außenschallpegel tags mindestens 61 db(a) beträgt (entspricht einem berechneten Beurteilungspegel von 58 db(a)). Da dieser Pegel an mehreren Hausfassaden überschritten wird, ergeben sich im vorliegenden Fall gemäß DIN 4109, Tabelle 8, folgende erhöhte Anforderungen an die Luftschalldämmung von Außenbauteilen: An den farbig markierten Fassaden (vgl. Abbildung, Anhang A, Seite 4) sind folgende Gesamtschalldämm-Maße R w, res der Außenbauteile einzuhalten, sofern an diesen Fassaden schutzbedürftige Aufenthaltsräume vorgesehen werden: Rot markierte Fassaden - Aufenthaltsräume in Wohnungen, Unterrichtsräume und ähnliches R w, res > 40 db Büroräume und ähnliches Gelb markierte Fassaden R w, res > 35 db - Aufenthaltsräume in Wohnungen, Unterrichtsräume und ähnliches R w, res > 35 db Büroräume und ähnliches Fensterunabhängige Belüftungseinrichtungen R w, res > 30 db Die Norm DIN 18005 enthält den Hinweis, dass bei Beurteilungspegeln über 45 db(a) - selbst bei nur teilweise geöffnetem Fenster - ungestörter Schlaf häufig nicht mehr möglich ist. Die VDI- Richtlinie 2719 nennt hierzu einen Beurteilungspegel (Mittelungspegel) von 50 db(a) und im Sinne der 16. BImSchV ist ein Wert von 49 db(a) nachts zugrundezulegen. Die Immissionsberechnungen zeigen, dass der genannte Wert von 49 db(a) an den o.g. farbig markierten Hausfassaden überschritten wird. Aus diesem Grund ist für Schlaf- und Kinderzimmer, die keine Fenster an weniger geräuschbelasteten Fassaden besitzen, dort während der Nachtzeit ein ausreichender Luftaustausch durch fensterunabhängige Belüftungen sicherzustellen. Es wird empfohlen, durch eine geeignete Grundrissplanung die zum Lüften notwendigen Fenster von Schlaf- und Kinderzimmern an den nicht markierten Fassaden vorzusehen. - 7 -

Ingenieurbüro Greiner Bericht Nr. 216131 / 2 vom 07.11.2016 7. Textvorschlag für die Satzung des Bebauungsplanes Wir empfehlen folgende Punkte zum Thema Immissionsschutz in die Festsetzungen sowie Hinweise des Bebauungsplanes aufzunehmen: Festsetzungen durch Text I. An den farbig markierten Gebäudefassaden (vgl. Abbildung, Anhang A, Seite 4 bzw. in der Planzeichnung entsprechend zu kennzeichnen) sind folgende Gesamtschalldämm-Maße R w, res der Außenbauteile gemäß DIN 4109, Tabelle 8 einzuhalten, sofern dort schutzbedürftige Aufenthaltsräume vorgesehen werden: Rot markierte Fassaden - Aufenthaltsräume in Wohnungen, Unterrichtsräume und ähnliches R w, res > 40 db Büroräume und ähnliches R w, res > 35 db Gelb markierte Fassaden - Aufenthaltsräume in Wohnungen, Unterrichtsräume und ähnliches R w, res > 35 db Büroräume und ähnliches R w, res > 30 db II. Die Grundrisse von Wohneinheiten sind so zu gestalten, dass mindestens ein Fenster zur Belüftung von Schlaf- und Kinderzimmern nicht an den genannten, farbig markierten Gebäudefassaden orientiert wird. Ist dies nicht möglich, sind die Schlaf- und Kinderzimmer mit einer schallgedämmten Belüftungseinrichtung auszustatten. Hinweise durch Text I. Den Festsetzungen zum Schallschutz gegen Verkehrsgeräusche liegt die schalltechnische Untersuchung des Ingenieurbüros Greiner (Bericht Nr. 216131 / 2 vom 07.11.2016) zugrunde. Die Anforderungen an den Schallschutz gegen Verkehrsgeräusche für die Kindertagesstätte sind im Zuge der weiteren Planungen unter Berücksichtigung der o.g. Festsetzungen zu konkretisieren. 8. Zusammenfassung Die Stadt Olching plant die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 174 Großer Berg. Innerhalb des Plangebietes (WA-Gebiet) ist die Errichtung von Wohnbebauung und einer Kindertagesstätte geplant. Das Plangebiet liegt im Einwirkungsbereich der Münchner Straße (St 2345). Im Rahmen der schalltechnischen Untersuchung zum Bebauungsplanverfahren ist die Verkehrsgeräuschbelastung an der geplanten Bebauung zu ermitteln und gemäß der DIN 18005 zu beurteilen. Es sind die erforderlichen passiven Schallschutzmaßnahmen gemäß der DIN 4109 auszuarbeiten, sodass die einschlägigen Anforderungen an den Schallschutz eingehalten werden. Untersuchungsergebnisse Die Berechnungen der Schallimmissionen an der geplanten Bebauung zeigen zusammengefasst folgende Ergebnisse: Die Beurteilungspegel erreichen an den straßenzugewandten Nordfassaden der nördlichen Gebäude die höchsten Werte von bis zu 64 db(a) tags und 57 db(a) nachts. - 8 -

Ingenieurbüro Greiner Bericht Nr. 216131 / 2 vom 07.11.2016 Die schalltechnischen Orientierungswerte der DIN 18005 für WA-Gebiete werden hier um bis zu 9 db(a) tags und 12 db(a) überschritten. Auch die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV für Wohngebiete werden um bis zu 5 db(a) tags und 8 db(a) nachts überschritten. An den weiteren West- und Ostfassaden der nördlichen Gebäude mit Sichtverbindung zur Münchner Straße treten Beurteilungspegel von bis zu 59 db(a) tags und 51 db(a) nachts auf. Die schalltechnischen Orientierungswerte der DIN 18005 werden hier um maximal 4 db(a) tags und 6 db(a) nachts überschritten. Die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV werden im Wesentlichen eingehalten. An den schallabgewandten Fassaden der nördlichen Gebäude sowie an allen Fassaden des südlichen Gebäudes können die Orientierungswerte der DIN 18005 im Wesentlichen eingehalten werden. Schallschutzmaßnahmen Aufgrund der vorliegenden Verkehrsgeräuschbelastung ergeben sich gemäß der DIN 4109 erhöhte Anforderungen an die Luftschalldämmung der Außenbauteile im Bereich der straßenzugewandten Fassaden der beiden nördlichen Gebäude. Durch eine geeignete Grundrissorientierung sollte vermieden werden, dass Schlaf- und Kinderzimmer ausschließlich Fenster an den straßenzugewandten Fassaden haben. Für Schlaf- und Kinderzimmer, die keine Fenster an den weniger geräuschbelasteten Fassaden besitzen, ist eine fensterunabhängige Belüftung zu ermöglichen. Fazit Aus schalltechnischer Sicht bestehen keine Bedenken gegen die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 174 Großer Berg der Stadt Olching, sofern die unter Punkt 7 genannten Auflagen zum Immissionsschutz entsprechend beachtet werden. Dipl.-Ing. Robert Ricchiuti (verantwortlich für den technischen Inhalt) Dipl.-Ing. (FH) Rüdiger Greiner Deutsche Akkreditierungsstelle D-PL-19498-01-00 Durch die DAkkS Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH nach DIN EN ISO/IEC 17025 akkreditiertes Prüflaboratorium. Die Akkreditierung gilt für die in der Urkunde aufgeführten Prüfverfahren. - 9 -

Ingenieurbüro Greiner Anhang A zu Bericht Nr. 216131 / 2 vom 07.11.2016 Anhang A Abbildungen: Seite 2: Gebäudelärmkarte Tageszeit Seite 3: Gebäudelärmkarte Nachtzeit Seite 4: Passive Schallschutzmaßnahmen nach DIN 4109-1 -

Ingenieurbüro Greiner Anhang A zu Bericht Nr. 216131 / 2 vom 07.11.2016 Verkehrsgeräusche: Gebäudelärmkarte Tageszeit, höchste Pegel in db(a) St 2345-2 -

Ingenieurbüro Greiner Anhang A zu Bericht Nr. 216131 / 2 vom 07.11.2016 Verkehrsgeräusche: Gebäudelärmkarte Nachtzeit, höchste Pegel in db(a) St 2345-3 -

Ingenieurbüro Greiner Anhang A zu Bericht Nr. 216131 / 2 vom 07.11.2016 Passive Schallschutzmaßnahmen nach DIN 4109 An den farbig markierten Fassaden sind folgende Gesamtschalldämm-Maße der Außenbauteile gemäß DIN 4109, Tabelle 8 einzuhalten: Aufenthaltsräume in Wohnungen, Unterrichtsräume und ähnliches Büroräume und ähnliches Aufenthaltsräume in Wohnungen, Unterrichtsräume und ähnliches Büroräume und ähnliches R w, res > 40 db R w, res > 35 db R w, res > 35 db R w, res > 30 db An den markierten Fassaden ist für Schlaf- und Kinderzimmer, die keine Fenster an den weniger geräuschbelasteten Fassaden besitzen, eine fensterunabhängige Belüftung zu ermöglichen. - 4 -

Ingenieurbüro Greiner Anhang B zu Bericht Nr. 216131 / 2 vom 07.11.2016 Anhang B Eingabedaten - 1 -

Ingenieurbüro Greiner Anhang B zu Bericht Nr. 216131 / 2 vom 07.11.2016 Berechnungskonfiguration Berechnungskonfiguration Parameter Wert Allgemein Land (benutzerdefiniert) Max. Fehler (db) 0.00 Max. Suchradius (m) 2000.00 Mindestabst. Qu-Imm 0.00 Aufteilung Rasterfaktor 0.50 Max. Abschnittslänge (m) 1000.00 Min. Abschnittslänge (m) 1.00 Min. Abschnittslänge (%) 0.00 Proj. Linienquellen An Proj. Flächenquellen An Bezugszeit Bezugszeit Tag (min) 960.00 Bezugszeit Nacht (min) 480.00 Zuschlag Tag (db) 0.00 Zuschlag Ruhezeit (db) 6.00 Zuschlag Nacht (db) 10.00 DGM Standardhöhe (m) 100.00 Geländemodell Triangulation Reflexion max. Reflexionsordnung 1 Reflektor-Suchradius um Qu 100.00 Reflektor-Suchradius um Imm 100.00 Max. Abstand Quelle - Immpkt 1000.00 1000.00 Min. Abstand Immpkt - Reflektor 1.00 1.00 Min. Abstand Quelle - Reflektor 0.10 Industrie (ISO 9613) Seitenbeugung mehrere Obj Hin. in FQ schirmen diese nicht ab An Abschirmung ohne Bodendämpf. über Schirm Dz mit Begrenzung (20/25) Schirmberechnungskoeffizienten C1,2,3 3.0 20.0 0.0 Temperatur ( C) 10 rel. Feuchte (%) 70 Windgeschw. für Kaminrw. (m/s) 3.0 SCC_C0 2.0 2.0 Straße (RLS-90) Streng nach RLS-90 Schiene (Schall 03 (2014)) Fluglärm (???) Streng nach AzB - 2 -

Ingenieurbüro Greiner Anhang B zu Bericht Nr. 216131 / 2 vom 07.11.2016 Bericht (216131.cna) Strassen Bezeichnung M. ID Lme Zähldaten genaue Zähldaten zul. Geschw. RQ Straßenoberfl. Steig. Mehrfachrefl. Tag Abend Nacht DTV Str.gatt. M p (%) Pkw Lkw Abst. Dstro Art Drefl Hbeb Abst. (dba) (dba) (dba) Tag Abend Nacht Tag Abend Nacht (km/h) (km/h) (db) (%) (db) (m) (m) St 2345 61.2-6.6 53.5 713.0 0.0 111.0 2.6 0.0 3.2 50 w7 0.0 1 0.0 0.0 Hindernisse Schirme Bezeichnung M. ID Absorption Z-Ausd. Auskragung Höhe links rechts horz. vert. Anfang Ende (m) (m) (m) (m) (m) Häuser Bezeichnung M. ID WG Einwohner Absorption Höhe Anfang (m) Haus 0 0.21 13.00 r Haus 0 0.21 13.00 r Haus 0 0.21 15.00 r Haus x 0 0.21 10.60 r Haus x 0 0.21 10.60 r Haus x 0 0.21 10.60 r Haus x 0 0.21 9.00 r Haus x 0 0.21 9.00 r Haus x 0 0.21 9.00 r Haus x 0 0.21 9.00 r Haus x 0 0.21 9.00 r Haus x 0 0.21 9.00 r Haus x 0 0.21 9.00 r Garage x 0 0.21 2.00 r Garage x 0 0.21 2.00 r Garage x 0 0.21 2.00 r Haus x 0 0.21 10.00 r Haus x 0 0.21 10.00 r Haus 0 0.21 10.00 r Garage 0 0.21 2.00 r Haus 0 0.21 10.60 r Haus 0 0.21 9.00 r Haus 0 0.21 9.00 r Garage 0 0.21 2.00 r Haus 0 0.21 6.00 r Haus 0 0.21 2.50 r Haus 0 0.21 9.00 r Haus 0 0.21 9.00 r Haus 0 0.21 9.00 r Haus 0 0.21 9.00 r Haus 0 0.21 2.50 r Haus 0 0.21 7.00 r Garage 0 0.21 2.00 r Haus 0 0.21 7.00 r Garage 0 0.21 2.00 r Garage 0 0.21 2.00 r Haus 0 0.21 7.00 r Garage 0 0.21 2.00 r Garage 0 0.21 2.00 r - 3 -