Deutsche Steuer-Gewerkschaft - Fachgewerkschaft der Finanzverwaltung Nr. 7/8 - Jahrgang 55 Ausgabe Juli/August 2014



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Transkript:

Klartext Mitgliederzeitung des Landesverbandes Rheinland-Pfalz Deutsche Steuer-Gewerkschaft - Fachgewerkschaft der Finanzverwaltung Nr. 7/8 - Jahrgang 55 Ausgabe Juli/August 2014 DSTG Postfach 17 70 67606 Kaiserslautern Herrn Staatsminister Dr. Carsten Kühl Ministerium der Finanzen Kaiser-Friedrich-Str. 5 55116 Mainz Eckelstr. 6 67655 Kaiserslautern Postfach 17 70 67606 Kaiserslautern Telefon: (0631) 3609 288 Telefax: (0631) 3609 289 E - Mail: info@dstg-rlp.de Besuchen Sie uns im Internet: http://www.dstg-rlp.de 26.06.2014 Übernahme der Absolventen der 3. Einstiegsebene Sehr geehrter Herr Staatsminister, ganz aktuell liegen die Ergebnisse der diesjährigen Laufbahnprüfung für die 3. Einstiegsebene vor. Danach stehen 114 Absolventen zur Übernahme an. Leider besteht auch in diesem Jahr eine Übernahmegrenze von 7,04 Punkten. Dadurch sollen vier Kolleginnen und Kollegen nicht übernommen werden. Die Noten bewegen sich im Wesentlichen knapp unter sieben Punkten. Es kann also von einer geringfügigen Differenzierung gesprochen werden. Überdies liegen positive Voten seitens der Vorsteher vor. Die Übernahme ist vor dem Hintergrund unserer bedrohlichen Personalsituation zwingend erforderlich. Ich fordere Sie auf, Zeichen zu setzen und diese Absolventen mit zu übernehmen. Mit freundlichen Grüßen Stefan Bayer siehe Bericht Seite 10 / 11

2 Wir wünschen allen Mitgliedern einen schönen Urlaub, viel Sonne, gute Erholung und bleiben Sie gesund! bis nach den Ferien! Ihre DSTG Rheinland-Pfalz Impressum Herausgeber: V.I.S.d.P.: Satz und Layout: Druck: Deutsche Steuer-Gewerkschaft Landesverband Rheinland-Pfalz e. V. Eckelstr. 6, 67655 Kaiserslautern, Telefon (0631) 3 60 92 88 E-Mail: info@dstg-rlp.de www.dstg-rlp.de Stefan Bayer, Landesvorsitzender Friedhofstr. 11 67677 Enkenbach-Alsenborn Markus Stock Bahnhofstr. 20, 65558 Balduinstein E-Mail: markus-stock@dstg-rlp.de Saxoprint GmbH Enderstr. 92c, 01277 Dresden Auflage: 4.100 Exemplare Erscheinungsweise 10x jährlich, Bezugspreis durch Mitgliedsbeitrag abgegolten. Bilder soweit nicht anders angegeben DSTG Rheinland-Pfalz. Bild Seite 1: bluedesign - Fotolia.com, Seite 2: Giuseppe Porzani - Fotolia. com, Seite 26: arahan - Fotolia.com Seite 28: stockwerk - Fotolia.com Nachdruck unter Quellenangabe und Übersendung eines Belegexemplars ist gestattet. Inhalt Seite 3: Seite 6: Seite 7: Seite 9: Seite 10: Seite 12: Seite 14: Landesverbandshauptvorstand tagt in Kaiserslautern Anhebung Pensionsalter Mitgliederversammlung OV Landau Übernahme Anwärter 3. EE Antwort des Ministers zur Übernahme E-Mail in der Finanzverwaltung Mitgliederversammlung OV Daun Seite 16: Quo Vadis - LBB - Teil 3 Seite 20: Seite 21: Seite 22: Seite 23: Seite 24: Seite 25: Seite 28: Seite 30: Mitgliederversammlung OV Trier TV-L; 50-jähriges Dienstjubiläum Neue Mitglieder Ausflug OV Altenkirchen- Hachenburg dbb-info: Stufenzuordnung BPR-Info: Freier Internetzugang Bundesfrauenvertretung fordert Mütterrente Wann dürfen Beamte künftig in Pension

DSTG-Landesverbandshauptvorstand tagt in Kaiserslautern 3 Pünktlich um 09:00 Uhr eröffnete der Landesvorsitzende Stefan Bayer die 50. Sitzung des DSTG-Landesverbandshauptvorstandes am 10.07.2014 im Brauhaus an der Gartenschau in den neuen Räumlichkeiten. Diese eigneten sich hervorragend für diese Veranstaltung. An der Arbeitssitzung der DSTG nahmen neben den Delegierten der einzelnen Ortsverbände die Ehrenvorsitzende des dbb Rheinland-Pfalz, Brigitte Stopp, der Ehrenvorsitzende der FSG Rheinland-Pfalz, Gerhard Ultes, und unser Ehrenmitglied, Werner Nägler, teil. Außerdem wurde der langjährige Ehrengeschäftsstellenleiter, Karl Vogelgesang, begrüßt. Zu Beginn erfolgten durch den Landesvorsitzenden die Ehrungen für langjährige Mitgliedschaften von Gerhard Ultes (50 Jahre) und Karl Vogelgesang (40 Jahre). Ebenso wurde unser Ehrenmitglied Werner Nägler aus der aktiven Zeit als Oberfinanzpräsident verabschiedet. Stefan Bayer begrüßte alle Delegierten und Gastdelegierten und zeigte sich sehr erfreut, dass sich viele junge Kolleginnen und Kollegen aktiv für die Gewerkschaftsarbeit engagieren. Zu den Gästen zählten auch ehemalige Ortsverbandsvorsitzende, die den Vorsitz an jüngere Kolleginnen oder Kollegen übergeben haben. Bei Rudi Jacob, Michael Jäger, Peter Leismann, Jens Schneider und Edmund Wittal bedankte er sich herzlich mit einem Weinpräsent für die geleistete Arbeit als langjährige Vorsitzende des Ortsverbandes. In seinem anschließenden Bericht zur Lage ging er insbesondere auf folgende Punkte ein: Ab 2015 soll der Deckel der Gehaltsanpassungen von jährlich maximal 1% geöffnet werden. Dies hat die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer im Rahmen der Gewerkschaftsveranstaltung des dbb in Mainz mitgeteilt. Dies ist ein eindeutiger Erfolg der Gewerkschaft, die regelmäßig diese Forderung gestellt hat. Fraglich ist jedoch, wie die Gehaltsanpassung tatsächlich in 2015 aussehen wird. Bereits beim kürzlichen Gespräch mit der SPD-Fraktion wurden seitens der Landesleitung klare Worte gesprochen. Zusätzlich fehlen noch ca. 17% der Erhöhungen, die die Beamten des Landes Rheinland-Pfalz in der Vergangenheit weniger erhalten haben. Diesbezüglich schaut alles mit Spannung auf die Klagen, die zur Zeit beim Bundesverfassungsgericht anhängig sind. Die Personalsituation der Zukunft wurde erörtert. Zur Zeit stehen Personaleinsparungen bis 2016 von 300 Personen und bis 2020 von ca. 1.000 Personen im Raum. Da nur 300 Personen politisch verkündet sind, kann nachgesteuert werden. Im Moment liegen keine durchschlagenden Konzepte vor, wie der Personalmangel zu kompensieren ist. Deshalb fordert die DSTG die Einstellung von mehr Personal. Die 50 Einstellungen, die Finanzminister Dr. Kühl bisher jeweils für 2014 und 2015 veranlasst hat, können nur ein Anfang gewesen sein. Hinweis auf hohe Zahl der Beförderungen. Auch dies war ein klarer Gewerkschaftserfolg, da auf Forderung der DSTG vom Minister beim 22. Steuer-Gewerkschaftstag im Jahr 2013 zusätzliche Haushaltsplanstellen versprochen wurden. v.l.n.r.: Jens Schneider, Peter Leismann, Rudi Jacob, Edmund Wittal und Michael Jäger Die DSTG steht weiterhin zur vollen Übernahme aller Anwärter/-innen, die die Prüfung

4 in Edenkoben bestehen. Hier konnten wir zwischenzeitlichen einen Erfolg verzeichnen. (siehe Bericht Seite 11). Als Grundlage der Gewerkschaftsarbeit wurden mehrere Anträge beschlossen, die sich mit der Fortbildungsqualifizierung der 2. EA zur 3. EA, Personalmangel und Verbesserung technischer Rahmenbedingungen sowie Forderungen seitens des LBB zum Tarif befassten. Im Rahmen der Sitzung konnten auch die jeweiligen Fachbereiche der Frauen, Jugend, Senioren, Schwerbehindertenvertretung und Tarif über ihre Arbeit in den letzten Monaten berichten und einen kurzen Ausblick auf die kommenden Schwerpunkte geben. Die beiden Mitglieder der DSTG-Landesleitung, Elke Schwabl und Torsten Schlick, informierten in einem Tätigkeitsbericht auch über ihre Arbeit in der dbb-landesleitung bzw. DSTG-Bundesleitung. Kollege Matthias Knie erläuterte in seiner Funktion als Kassenprüfer den Kassenbericht für das Jahr 2013 und empfahl die Entlastung des geschäftsführenden Vorstandes, die daraufhin von den Delegierten entsprechend erfolgte. Der Haushaltsvoranschlag für das Jahr 2015 wurde von Kassenwart Achim Berscheid vorgelegt und genehmigt. Da seit dem Jahr 2003 keine Beitragserhöhung mehr erfolgte und sämtliche Einsparmöglichkeiten ausgeschöpft sind, muss ab 2015 eine Anpassung des Mitgliedsbeitrages erfolgen. Dies ist gemäß der Satzung vom Hauptvorstand als zuständiges Gremium zu beschließen. Nähere Informationen hierzu erfolgen in einer der nächsten Ausgaben des Klartext. Anschließend stellte sich das dbb vorsorgewerk als Werbepartner der DSTG vor. Rainer Gipkens referierte über die exklusiven Vorteile für unsere Mitglieder im Bereich Finanzdienstleistungen. Auch die dbb vorteilswelt mit Shopping- und Urlaubsangeboten stieß auf Interesse. Zum Abschluss bedankte sich Stefan Bayer noch persönlich bei den erfolgreichsten Werbern für ihren Einsatz. Spitzenreiter im letzten Jahr war Markus Stock vom Ortsverband Montabaur-Diez mit 20 geworbenen Neumitgliedern! Bitte besuchen Sie weiter unsere Homepage unter www.dstg-rlp.de mit vielen aktuellen Informationen und den Vorteilsangeboten für unsere Mitglieder.

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6 DSTG Postfach 17 70 67606 Kaiserslautern An die Ministerpräsidentin des Landes Rheinland-Pfalz Malu Dreyer - Staatskanzlei Peter-Altmeier-Allee 55116 Mainz Eckelstr. 6 67655 Kaiserslautern Postfach 17 70 67606 Kaiserslautern Telefon: (0631) 3609 288 Telefax: (0631) 3609 289 E - Mail: info@dstg-rlp.de Besuchen Sie uns im Internet: http://www.dstg-rlp.de 20.06.2014 Anhebung des Pensionsalters für Beamte Sehr geehrte Frau Ministerpräsidentin, der Ministerrat hat die Anhebung der Pensionsgrenze für die Beamtinnen und Beamten gebilligt. Daraufhin erfolgte ein Gesetzesentwurf für das Anhörungsverfahren. Ohne diesem vorgreifen zu wollen (die DSTG ist über den dbb Rheinland-Pfalz in der Beteiligung) möchte ich mich aber auf die Presseerklärung Ihres Innenministers Lewentz vom 11.06.2014 beziehen. Seine Schlussbemerkung ist bei den Mitgliedern der DSTG sehr negativ aufgenommen worden. Ich zitiere: Mit Blick darauf, dass der demographische Wandel zu weniger Nachwuchskräften führt, müssen wir den Sachverstand und das Fachwissen unserer heute Aktiven, sehr gut qualifizierten Beamtinnen und Beamtenlänger länger nutzen. Außerdem ist es eine Frage der Gerechtigkeit, für Tarifbeschäftigte und Beamtinnen und Beamte dieselben Altersgrenzen anzuwenden. Ich hoffe, dass die Beamtenschaft hierfür Verständnis zeigt. Wenn das alles eine Frage der Gerechtigkeit ist, dann bitten wir auch zukünftig um Übernahme der Tarifergebnisse für die Beamten! Mit freundlichen Grüßen Rosinenpickerei lehnt die DSTG ab! Stefan Bayer

7 Mitgliederversammlung des OV Landau Zur diesjährigen Mitgliederversammlung des Ortsverbandes Landau am 27.05.2014 im restlos besetzten Sitzungssaal konnte der Ortsverbandsvorsitzende Simon Foos 66 Teilnehmer begrüßen. Anwesend waren auch der stellvertretende Landesvorsitzende Torsten Schlick, der Personalratsvorsitzende Harald Kauffmann und der Vorsitzende der örtlichen FSG, Peter Zillgen. Simon Foos zeigte sich erfreut über die rege Teilnahme an der Versammlung und lud die Anwesenden ein, sich am bereitstehenden Buffet zu bedienen. Er stellte fest, dass nach der Satzung der DSTG die Beschlussfähigkeit gegeben ist. In seinem Tätigkeitsbericht gab er einen Überblick über die Veranstaltungen seit der letzten Versammlung im Februar 2013: März 2013: Schlachtfest in Kapsweyer. An der Veranstaltung nahmen 60 Personen teil. Es waren auch Teilnehmer aus anderen Ortsverbänden vertreten. Im Anschluss wurden 300 Dosen Hausmacher innerhalb weniger Tage verkauft. März 2013: Kundgebung in Mainz mit 31 Teilnehmern. Landau stellte bei der Kundgebung den zweitstärksten Ortsverband. Wenige Tage nach der Kundgebung wurde ein guter Tarifabschluss für die Arbeitnehmer erreicht. Für eine Übertragung auf den Beamtenbereich muss weiter gekämpft werden. Oktober 2013: Besuch des Cannstatter Wasen zusammen mit der FSG Landau. An der Fahrt nahmen 59 Personen teil. Simon Foos bedankte sich bei dem ORGA-Team für die gute Organisation der Fahrt. Oktober 2013: Tischtennis-Juxturnier gemeinsam mit der FSG Landau, gesponsert von der BB- Bank, mit anschließendem gemütlichen Beisammensein. Auch hier galt sein Dank den Organisatoren der Veranstaltung. Februar 2014: Schlachtfest in Kapsweyer mit 93 (!) Teilnehmern. An die Teilnehmer der Veranstaltung wurden 450 Dosen Hausmacher verkauft. Simon Foos wies darauf hin, dass alle Anwärter nach bestandener Laufbahnprüfung vom DSTG-Ortsverband Landau eine Glückwunschkarte sowie ein Präsent erhalten. Glückwunschkarten werden auch zu besonderen Anlässen überreicht. Er bedankte sich bei den Mitgliedern des Ortsvorstandes für die geleistete Arbeit und bei den Kooperationspartnern FSG Landau, BBBank Landau und Debeka für ihre Unterstützung. Nach dem Bericht des Schatzmeisters sowie der Kassenprüfer und der Entlastung des Vorstandes nahm der stellvertretende Landesvorsitzende Torsten Schlick die Ehrungen für langjährige Mitglieder vor. Für 25-jährige DSTG-Mitgliedschaft wurden Iris Odenbach, Ernst Brauer und Andreas Seidel geehrt. Für 40 Jahre Mitgliedschaft wurden die Kollegen Rainer Schönhöfer und Peter Schuberth geehrt. Ehrungen für ihre 50-jährige Mitgliedschaft nahmen Kurt Buchner und Jürgen Engelhardt entgegen. Anschließend stellte Alisa Metzger den neuen Kooperationspartner vor. Das Fitnessstudio Benny s Fitness World in Landau, Pirmasens und Annwei-

8 ler bietet DSTG-Mitgliedern ein Abo mit einer Ersparnis von 20% auf den regulären Preis an. Die Aufnahmegebühr ermäßigt sich um mehr als 50% auf 35. Die Vergünstigungen sind nicht auf den Ortsverband Landau beschränkt, sondern gelten für alle Mitglieder im Landesverband der DSTG. Anhand eines Schaubildes stellte Marina Holm die erfreuliche Mitgliederentwicklung im Ortsverband Landau in den letzten Jahren dar. Trotz Personalabbau hat sich Mitgliederzahl im Ortsverband Landau von 89 im Jahr 2009 auf aktuell 133 und damit um rund 50% erhöht. In seinem anschließenden Vortrag ging der stellvertretende Landesvorsitzende Torsten Schlick zunächst auf die Aktivitäten der Gewerkschaft im Bereich der Steuergesetzgebung in Berlin ein. Diese Arbeit ist nicht zu unterschätzen, da sich Änderungen in diesem Bereich direkt auf die Finanz- und Personalsituation der Bundesländer auswirken. Im Koalitionsvertrag der neuen Regierung wird von einem zeitgemäßen Steuersystem gesprochen. Die DSTG kann dieser Aussage nicht zustimmen. Die Umsetzung dringend notwendiger Steuervereinfachungen war noch nie so leicht durchzusetzen, wie in den bestehnden Mehrheitsverhältnissen der großen Koalition. Steuervereinfachungen sind mit eine Voraussetzung für die von der Politik - gerade jetzt auch wieder von unserem Finanzminister Dr. Kühl - schon mehrfach angekündigte Selbstveranlagung. Auch fehlt es noch an einer funktionsfähigen EDV und einem wirksamen Sanktionsmanagement. Das Gesetz über die Begrenzung der Besoldungserhöhung auf 5x1% bezeichnete er als verfassungswidrig und unanständig. Offenbar unter dem Eindruck der anhängigen Gerichtsverfahren und der bevorstehenden Wahlen hat die Ministerpräsidentin am 30.04.2014 eine Änderung ab 2015 angekündigt. Über die Höhe der Anpassung 2015 wollte sie sich aber nicht festlegen. Inzwischen liegt im Land Rheinland-Pfalz ein Rückstand gegenüber der Besoldung in anderen Bundesländern von bis zu 17% vor. Er kündigte an, dass die Gewerkschaft weiterhin einen Abbau dieses Rückstandes einfordern wird und dazu im nächsten Jahr auch mit Protestaktionen zu rechnen sei. Weiterhin wird sich die Gewerkschaft für eine ausreichende Personalausstattung einsetzen. Das Personalminus von 1.000 Personen bis 2020 ist nicht akzeptabel. Bei der diesjährigen Beförderungsrunde wurden die Forderungen der Gewerkschaft von Erfolg gekrönt. Es wurden 499 Kolleginnen und Kollegen und damit 100 mehr als 2013 befördert. Noch keinen Durchbruch gab es bei der Dienstpostenbewertung. Hier muss weiterhin dafür gekämpft werden, dass alle Beamten im mittleren Dienst bis zur Besoldungsstufe A9 aufsteigen können. Zum Schluss wies Torsten Schlick noch auf die im Jahr 2015 anstehenden Wahlen zum Bezirks- und zum Hauptpersonalrat hin und bat um Unterstützung für die Kandidaten der DSTG. Simon Foos bedankte sich zum Abschluss für die gelungene Veranstaltung und gab noch einen kurzen Ausblick auf die Aktivitäten des laufenden Jahres. Neben den schon bekannten Aktivitäten Cannstatter Wasen und Tischtennis-Juxturnier ist bereits für den 25.07.2014 eine Weinprobe auf dem Weinerlebnispfad in Nußdorf terminiert. v.l.n.r.: Simon Foos, Kurt Buchner, Torsten Schlick, Andreas Seidel, Iris Odenbach, Rainer Schönhöfer, Ernst Brauer, Peter Schuberth

9 DSTG Postfach 17 70 Herrn Staatsminister Dr. Carsten Kühl Ministerium der Finanzen Kaiser-Friedrich-Str. 5 55116 Mainz 67606 Kaiserslautern Eckelstr. 6 67655 Kaiserslautern Postfach 17 70 67606 Kaiserslautern Telefon: (0631) 3609 288 Telefax: (0631) 3609 289 E - Mail: info@dstg-rlp.de Besuchen Sie uns im Internet: http://www.dstg-rlp.de 26.06.2014 Übernahme der Absolventen der 3. Einstiegsebene Sehr geehrter Herr Staatsminister, ganz aktuell liegen die Ergebnisse der diesjährigen Laufbahnprüfung für die 3. Einstiegsebene vor. Danach stehen 114 Absolventen zur Übernahme an. Leider besteht auch in diesem Jahr eine Übernahmegrenze von 7,04 Punkten. Dadurch sollen vier Kolleginnen und Kollegen nicht übernommen werden. Die Noten bewegen sich im Wesentlichen knapp unter sieben Punkten. Es kann also von einer geringfügigen Differenzierung gesprochen werden. Überdies liegen positive Voten seitens der Vorsteher vor. Die Übernahme ist vor dem Hintergrund unserer bedrohlichen Personalsituation zwingend erforderlich. Ich fordere Sie auf, Zeichen zu setzen und diese Absolventen mit zu übernehmen. Mit freundlichen Grüßen Stefan Bayer OHNE EUCH KEIN WIR!

10 Antwort des Ministers zur Übernahme der Anwärter der 3. Einstiegsebene Liebe Kolleginnen und Kollegen, die DSTG Rheinland-Pfalz hat aus Anlass der Übernahme in das 3. Einstiegsamt Finanzminister Dr. Carsten Kühl mit Schreiben vom 26.06.2014 gebeten, auch die Finanzanwärterinnen und Finanzanwärter, die unter der Übernahmegrenze liegen, zu übernehmen. Der Minister hat uns darauf mit Schreiben vom 7. August 2014 mitgeteilt, dass er für dieses Jahr und auch zukünftig bereit ist, im Rahmen der haushaltsmäßig zur Verfügung stehenden Einstellungsmöglichkeiten und in gut begründeten Einzelfällen, diese Anwärter/Innen in ein Beamtenverhältnis auf Probe zu übernehmen. Als aussagekräftiges Kriterium soll in diesen Fällen ein entsprechendes Vorstehervotum dienen. Die DSTG-Rheinland-Pfalz wertet die Entscheidung des Ministers als ein positives und richtiges Signal. Gut ausgebildete Fachkräfte nicht zu übernehmen, konnten wir uns noch nie und können wir uns heute noch weniger denn je leisten. Deshalb erachten wir es als eine Chance, die den betroffenen Kolleginnen und Kollegen gegeben wird. Diese sollten sie nutzen.

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12 DSTG Postfach 17 70 Herrn Staatsminister Dr. Carsten Kühl Ministerium der Finanzen Kaiser-Friedrich-Str. 5 55116 Mainz 67606 Kaiserslautern Eckelstr. 6 67655 Kaiserslautern Postfach 17 70 67606 Kaiserslautern Telefon: (0631) 3609 288 Telefax: (0631) 3609 289 E - Mail: info@dstg-rlp.de Besuchen Sie uns im Internet: http://www.dstg-rlp.de Grundlagen der elektronischen Steuererklärung - Nutzung neuer Medien 08.07.2014 Sehr geehrter Herr Staatsminister Dr. Kühl, seit geraumer Zeit gerät ein Thema für die Kolleginnen und Kollegen in den Finanzämtern immer mehr in den Fokus: Der E-Mailverkehr! Sachstand: Die Regelungen des 87 AO LV.m. 30 AO wurden nochmals deutlich für unsere Kommunikationswege definiert (Verfügung vom 14.07.2003 und 29.05.2014): Die elektronische Übertragung von sensiblen, schutzwürdigen und insbesondere von personenbezogenen Daten über das Internet ist grundsätzlich ausschließlich in verschlüsselter Form zulässig. Die Kommunikation mittels nicht verschlüsselter E- Mail ist vergleichbar mit dem Versenden einer Postkarte und gilt als nicht sicher, da eine E-Mail sehr leicht abgefangen werden kann. Da die Verwaltung derzeit nicht in der Lage ist, ausgehende E-Mails zu verschlüsseln, ist das Versenden von E-Mails dann unzulässig, wenn sie dem Steuergeheimnis unterliegende Informationen zum Gegenstand haben (vgl. 87 a Abs. 1 Satz 3; 30 AO). Wird eine solche unverschlüsselte E-Mail dennoch versendet und abgefangen, so hat der Absender eine Verletzung des Steuergeheimnisses begangen. E-Mails innerhalb der Finanzverwaltung sind hiervon nicht betroffen, da diese über ein internes, gesichertes Netz geleitet werden. Im Ergebnis darf die Finanzverwaltung nur per E-Mail antworten, wenn der Stpfl. Dies schriftlich genehmigt. Dieses Verfahren ist nicht praxistauglich. Das bedeutet, dass die Finanzverwaltung landesweit auf tausende eingehende E-Mails via Brief zurück antworten muss. Nur so setzen sich die Mitarbeiter nicht dem Risiko einer Verletzung des Steuergeheimnisses aus. Seitens der Politik wird der Eindruck vermittelt, wir seien für die elektronische Kommunikation bestens aufgestellt. Teilweise sind die Steuerpflichtigen verpflichtet Erklärungen elektronisch abzugeben. Auf sämtlichen Schreiben wird auf Emailadressen verwiesen und es wird sogar die vorausgefüllte Steuererklärung in den Medien vorangetrieben. Im Gegenzug können und dürfen die Kolleginnen und Kollegen nicht per E- Mail antworten. Das kann nicht zusammen passen.

13-2 - Technisch ist es uns ohne Weiteres möglich auf elektronischem Weg mit Steuerbürgern in Kontakt zu treten. Die hierfür zwingend erforderliche Verschlüsselung fehlt jedoch. Sicherlich kostet eine Verschlüsselung Geld. Aber im Hinblick auf die Entwicklung und Bedeutung der EDV wäre dies eine sinnvolle Investition. In Anbetracht des rapide ansteigenden Arbeitsniveaus, des schwindenden Personals und der boomenden elektronischen Möglichkeiten appelliere ich an Sie, die Grundlagen der "elektronischen Steuerverwaltung" auszubauen. Durch die Einschränkung im Emailverkehr entstehen enorme Belastungen für den täglichen Arbeitsablauf, Tendenz steigend. Wenn wir dem Ziel einer ernstzunehmenden "elektronischen Steuerverwaltung" näher kommen wollen, ist es unerlässlich, auch auf Bundesebene die Grundlagen hierfür zu schaffen. Die Verschlüsselung von Emails kann ein landesinterner Lösungsansatz sein. Ihr bundespolitischer Einsatz im Bereich der A-Länder, um eine Änderung der AO in diesem Bereich anzuregen, wäre ein weiteres Signal in die zukunftsweisende Richtung. Für Rückfragen steht Ihnen die DSTG zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Stefan Bayer Schutz und Sicherheit bei Dienst- und Berufsunfähigkeit Telefon 0911 531-4871 MBoeD@nuernberger.de, www.nuernberger-beamten.de

14 Mitgliederversammlung des OV Daun Am 26.05.2014 fand die turnusmäßige Mitgliederversammlung mit Neuwahlen des Vorstandes des DSTG-Ortsverbandes Daun statt. Die stellvertretende Vorsitzende des OV Daun, Annette Müllen, eröffnete um 11:00 Uhr die Sitzung und begrüßte neben den zahlreich erschienenen Mitgliedern auch die anwesenden Pensionäre, ganz besonders den Landesvorsitzenden der DSTG Stefan Bayer, und als Hausherrn den stellvertretenden Vorsteher und DSTG-Mitglied Alois Zender. Sie bedauerte, dass unser Kollege und langjähriger Vorsitzender, Albert Britz, nicht an der Versammlung teilnehmen konnte. Er hat mit viel Einsatz und persönlichem Engagement seit 2004 den Ortsverband geführt. Zu seiner Versetzung in den Ruhestand im Jahr 2013 wünschen wir ihm alles Gute und der Vorstand wird ihm demnächst ein Präsent überbringen. Der Hausherr würdigte in seinem Grußwort, insbesondere in den Zeiten der finanziellen und personellen Einsparungen, die Bedeutung der DSTG. Im Bericht zur Lage des Ortsverbandes Daun informierte Annette Müllen die Mitglieder über die Tätigkeiten, die seit der letzten Mitgliederversammlung am 18.01.2012, stattfanden. Diese waren u.a. die 2-tägige Brüsselfahrt am 27.10.2012, ihre Teilnahme an Sitzungen des Landesverbandes, des Steuer-Gewerkschaftstages, an der Sitzung der Landesfrauenvertretung Rheinland-Pfalz und über die positive Mitgliederentwicklung. Wie auch in den vergangenen Jahren hat der Ortsverband die Weihnachtsfeier mit Wert-Gutscheinen gesponsert. Auch bei den durchgeführten Personalratswahlen des Finanzamts und der LFK Daun war der Vorstand durch Einreichen von DSTG-Listen und Wahlvorschlägen aktiv. Weiterhin teilte sie mit, dass unsere Kollegen der damaligen Finanzkasse Daun nun zu der am 01.07.2013 neu gegründeten Landesfinanzkasse (LFK) Daun gewechselt haben. Erfreulicherweise können die beiden Behörden - Finanzamt Daun und LFK Daun - weiterhin zum DSTG- Ortsverband Daun gehören. Sie gedachte auch unserer in 2012 leider verstorbenen, jahrzehntelangen Mitglieder, Renate Jung und Manfred Nelles. Im Anschluss ehrte die stellv. Vorsitzende langjährige Mitglieder. Den Jubilaren wurden Ehrenurkunden und Ehrennadeln sowie als Präsent Dauner Taler überreicht. Für ihre 40-jährige Treue zur DSTG wurden Christa Olf, Alois Zender, Günther Selig, Helmut Schüler und Alois Brost geehrt. Ulrike Kremer wurde für 25-jährige Mitgliedschaft ebenfalls geehrt. Danach gratulierten Annette Müllen und Stefan Bayer den Kollegen Winfried Krämer und Herbert Jaax zum Eintritt in den verdienten Ruhestand. Beide Kollegen arbeiteten jahrelang auch im Vorstand mit. Bei den folgenden Neuwahlen des Vorstandes wurden gewählt: OV-Vorsitzende Schriftführerin Kassenwart Frauenvertreterin Jugendvertreter Beisitzer Kassenprüfer Nicole Schmitz Konny Scherer Herbert Jaax Annette Müllen Nicolas Illigen Klaus Lenarz, Michael Pauly Josef Schildgen, Andreas Häp. Wir wünschen dem neuen Vorstand alles Gute!

15 Als Höhepunkt folgte der Vortrag von Stefan Bayer. Er informierte die Anwesenden über die politischen und gewerkschaftlichen Aussagen anlässlich des Gewerkschaftstages des dbb rheinland-pfalz. Er erläuterte die gute Beförderungssituation in 2014, die Forderung der DSTG nach mehr Dienstposten und Nachwuchskräften. Abschließend wurde über einen ein- oder mehrtägigen Ausflug abgestimmt. Die Mehrzahl der Anwesenden sprach sich für einen eintägigen Ausflug aus. In Kürze wird der neue Vorstand einen Vorschlag dazu unterbreiten. Danach bedankte sich die neue Vorsitzende für die Teilnahme und lud im Anschluss zu einem kleinen Imbiss ein. In gemütlicher Runde bot sich hier die Gelegenheit, das ein oder andere Problem mit Stefan Bayer direkt zu erörtern. v.l.n.r.: Herbert Jaax, Nicolas Illigen, Michael Pauly, Konny Scherer, Nicole Schmitz, Klaus Lenartz, Annette Müllen und Stefan Bayer www.dstg-rlp.de

16 Quo Vadis Landesbetrieb LBB -Teil 3- Wie bereits angekündigt setzt sich diese Reihe fort. Sie soll auch in Zukunft die Situation im Landesbetrieb LBB aus Sicht der DSTG kritisch beleuchten, über aktuelle Themen berichten; die Inhalte sollen auch Denkanstöße geben. Das Projekt Weiterentwicklung Zentrale Dienste (WZD) kommt in die finale Phase. Nachdem nunmehr die offizielle Beteiligung der Personalvertretung eingeleitet wurde, stehen die Zeichen auf Umsetzung ab dem 01.01.2015. Natürlich kann aus Sicht der DSTG dies nur als das Datum für die Einleitung der eigentlichen Realisierungsphase gewertet werden, denn die praktikable Umsetzung muss ein Prozess über mehrere Jahre sein. Dies, um den notwendigen, angepassten Personalkörper sozialverträglich zu formen, aber auch um teilweise erst die technischen Voraussetzungen für neue Verfahrenswege zu schaffen. Wichtig ist, dass die neuen Strukturen transparent und nachvollziehbar sind, die einhergehenden Stellenbeschreibungen/- bewertungen umfassend frühzeitig bekannt und dem Personenkreis zugänglich gemacht werden und die Zusagen hinsichtlich der sozialverträglichen Umsetzung vollumfänglich auch eingehalten werden. Die Ankündigung hierzu, eine Dienstvereinbarung zwischen Geschäftsleitung und Personalvertretung zu schließen, begrüßt die DSTG sehr. Eine Bewegung scheint es auch hinsichtlich der personellen Situation in den Niederlassungen zu geben. So hat die Geschäftsführung die Kritik der DSTG durchaus registriert, dass die eingeleitete Abschmelzung des Personalkörpers zu einer zunehmend verschärften Situation in den Niederlassungen führt. Diese geänderte Situationsbewertung ist wesentlich davon getrieben, dass prognostizierte Auftragseinbrüche ausblieben und einzelne Niederlassungen Zuwächse, in für ihren Bereich bislang nicht gekannter Dimension, zu verzeichnen haben. Da aus den bekannten Gründen der Haushaltsanierung der Umfang der Bauinvestitionen des Landes in den Folgejahren noch weiter zurückgefahren wird, müssen doch andere Investitio- nen, insbesondere durch den Bund veranlasst, im Land sehr willkommen sein. Schaffen sie doch hier einen Ausgleich und bedeuten darüber hinaus sowohl für das Baugewerbe als auch für die freiberuflich tätigen Architekten/Ingenieure eine Kompensation. Dies muss auch die Politik erkennen und der Geschäftsführung entsprechende Freiräume geben. Dass natürlich der Auftraggeber Bund gut durch die Bauverwaltung des Landes bedient werden will, ist hierbei durchaus verständlich. Und hier schließt sich wieder der Kreis und die Frage einer ausreichenden Personalausstattung mit zutreffender Honorierung muss Beantwortung finden. Diese Antwort muss aus Sicht der DSTG heißen: Differenzierte Betrachtung innerhalb des Landesbetriebes mit personeller Kapazitätssteuerung anhand auftragsmäßigen Schwerpunktbildungen als Sofortmaßnahme. Umsetzung durch eine zukunftsfähige Wiedereinstellungsquote mit Reserven hinsichtlich der demoskopischen Entwicklung und der Sondereffekte wie der abschlagsfreien Rente mit 63, sowie der überfällige und oftmals angemahnte Vertragsabschluss mit den Bund zwecks zutreffender Aufwandshonorierung. Wie steht es um die angekündigten internen Regelungen im Landesbetrieb LBB zur Förderung leistungsstarker Techniker? Diese weiterhin oftmals gegenüber der DSTG und ihren Vertretern gestellte Frage ist weiterhin aktuell und drängend. Anhand der bisherigen Zusagen der GF

17 zu diesem Dauerthema geht die DSTG hier von einer aktiven Umsetzung im Landesbetrieb LBB noch in diesem Jahr aus. Andere Zeitziele sind nicht mehr zu vermitteln. Unabhängig hiervon hat die DSTG auf ihrer letzten Landesverbandshauptvorstandsitzung im Juli 2014 verschiedene Anträge der Ortsverbände Koblenz und Kaiserslautern unterstützt und an die Bundesgremien weitergeleitet. Diese Anträge, die sich mit aktuellen tariflichen Themenstellungen beschäftigen, so die Situation der Techniker hinsichtlich der langen Stufenlaufzeiten und reduzierter Entwicklungsstufen, sowie mangelnde monetäre Anreize bei Entgeltgruppenwechsel mit einhergehender Änderung der Jahressonderzahlung. Aber auch aktuelle Entwicklungen bei der VBL sollen unabhängig von möglichen internen Maßnahmen bei den nächsten Tarifverhandlungen zum TV-L aktiv verfolgt werden und so bessere tarifliche Rahmenbedingungen schaffen. Die im letzten Bericht gestellte Frage ob der Landesbetrieb LBB in die Jahre gekommen ist, hat zu lebhaften Diskussionen in der Belegschaft geführt. Wiederholungen vermeidend, erweitert die DSTG hierbei die aufgezeigten Themen und bewusst gesetzten Diskussionspunkte um das Thema Verhältnis Baumanagement zu Portfolio/Facility Management. Da diese beiden Säulen des Landesbetriebes LBB sehr unterschiedliche Entwicklungen genommen haben und noch nehmen, ist das Verhältnis in vielen Bereichen nicht frei von Konflikten. Bereits in der Entstehungsphase deutlich unterscheidend, führten/führen sowohl der sich unterscheidende Personalpool als auch die unterschiedlichen Aufgabenstrukturen immer wieder zu Abgrenzungsthematiken. Das Baumanagement als direkte Nachfolgeorganisation der ehemaligen Bauverwaltung war damit unmittelbar Erbe der vorhandenen Personal- und Aufgabenstrukturen. Insbesondere personelle Wirkungen aus der vorgefundenen Altersstruktur, der markanten Inanspruchnahme der Altersteilzeitregelung in der Folgezeit und auch Abwanderung in das neue Geschäftsfeld PM/FM, waren hierbei in den Jahren maßgeblich prägend. Das Portfolio/Facility Management (PM/FM) hingegen, als neue Einheit innerhalb des Landesbetriebes, wurde zielgerichtet personell ausgestattet und kontinuierlich korrespondierend mit den zugehörigen Aufgabenstrukturen entwickelt. Veränderungen auf dem Weg waren hierbei in der Regel nicht fremdbestimmt, sondern das Ergebnis eigener Entwicklung. Es ergaben sich hierdurch deutliche Unterschiede in den Altersstrukturen des zugehörigen Personalpools, aber auch in der wirtschaftlichen Darstellung innerhalb des Landesbetriebes selbst. Die Erwirtschaftung der Erlösseite unterscheidet sich bei beiden Geschäftsfeldern sehr deutlich. Während beim Baumanagement die Honorarerlöse für die erbrachten Architekten- /Ingenieurleistungen prägend sind, bestimmt bei PM/FM das Vermietermodell mit den Mieterlösen das Ergebnis. Auch ist PM/FM bei eigenen Projekten Auftraggeber gegenüber dem Baumanagement unter dem gemeinsamen Dach, mit gelegentlichen Defiziten im einhergehenden beiderseitigen Rollenverständnis. Was aus gewerkschaftlicher Sicht bei dieser schwierigen Konstellation oftmals verloren ging, war/ist, den gemeinschaftlichen Vorteil aus diesem Modell intern zu vermitteln. Wenn also die Frage gestellt wird, was in die Jahre gekommen ist, dann kann die Antwort nur lauten: ein oftmals vermitteltes internes Zwei-Klassenmodell. Die einen sind besser, weil wirtschaftlich erfolgreicher und die anderen werden mitgeschleppt und saniert. Daher kann aus Sicht der DSTG der Lösungsweg nur lauten, die zweifelsfrei positiv vorhandenen Synergieeffekte beider Geschäftsfelder klar aufzuzeigen und deutlich zu machen, dass sich nur gemeinsam der weitere Erfolg für den Landesbetrieb LBB und die dort Beschäftigen sichern lässt. Fortsetzung folgt!

18 Europameisterschaft der Finanzämter in Luxemburg Deutschlands-Tischtennisspieler werden überraschend Europameister und sichern sich erstmals in der Geschichte die Goldmedaille Im Zeitraum 15. bis 20.06.2014 fand in Luxemburg das 59. Internationale Turnier der Finanzämter für die Sportarten Fußball, Tischtennis, Tennis und Schach statt. Qualifiziert haben sich die Erstplatzierten auf nationaler Ebene. Neben der deutschen Delegation unter Obhut der DFSH nahmen außerdem wie im Vorjahr die Nationen Frankreich, Luxemburg, Österreich und Ungarn teil. Die deutsche Tischtennismannschaft trumpfte diesmal überraschend groß auf und wurde erstmals in der Geschichte des internationalen Finanzsports Europameister. Das Endspiel um den Sieg lieferten sie sich in einem packenden Duell mit der französischen Auswahl. Ein sensationeller Erfolg für die deutsche Delegation, der im Rahmen der Siegerehrung und des anschließenden Nationenabends gebührend ge- feiert wurde. Im Team der deutschen Tischtennismannschaft hat neben Martin Schlicht (Hessen), Ralf Neul (Hessen-Spielertrainer), Matthias Muhjsson (Bayern) aus Rheinland-Pfalz Marius Spohr von der OFD Koblenz teilgenommen. In den Sportarten Fußball (Finanzamt München) und Schach konnte die deutsche Delegation leider nur den letzten Platz einnehmen. Beim Tennis belegte die deutsche Delegation einen sehr starken dritten Platz. "Es war ein tolles Event mit einem Ende, wie man es sich besser nicht hätte ausdenken können, war Marius Spohr zufrieden und bedankte sich bei allen, die dieses Event unterstützt haben, insbesondere bei der DSTG Rheinland-Pfalz, der FSG Rheinland-Pfalz und der OFD Koblenz. v.l.n.r.: Ralf Neul (HE), Marius Spohr (RLP), Matthias Muhjsson (BY), Martin Schlicht (HE).

19 Jetzt bequem wechseln und 100, Sommer-Bonus kassieren. Das Konto speziell für den öffentlichen Dienst. Bundesweit für Sie da: Mit Direktbank und wachsendem Filialnetz. fabioberti.it - fotolia.com Das kostenfreie Bezügekonto* mit 100, Sommer-Bonus nur bis zum 15.09.2014 Profitieren Sie jetzt von einem Wechsel: Exklusiv für Mitglieder der DSTG Rheinland-Pfalz und ihre Angehörigen Kostenfreie Kontoführung inkl. BankCard Kostenfreier Konto-Umzugsservice * Voraussetzung: Bezügekonto; Genossenschaftsanteil von 15,- /Mitglied. Bonus gilt nur für Neumitglieder; nicht mit anderen Prämien kombinierbar. Weitere Infos unter www.dbb-vorsorgewerk.de/bezuegekonto oder 030 / 4081 6444.

20 Gute Laune beim Frühlingstreffen im OV Trier Am 9. Mai 2014 hatte der Ortsverband Trier zu seinem Frühlingstreffen eingeladen und viele Kolleginnen und Kollegen, auch sehr viele Jüngere kamen, ließen sich informieren, nutzten die Zeit zum Gespräch und freuten sich über den Besuch des stellvertretenden Landes- und zugleich stellv. DSTG-Bundesvorsitzenden Torsten Schlick in Trier. Nachdem im Januar schon der Landesvorsitzende Stefan Bayer ausführlich Rede und Antwort gestanden hatte, berichtete der Kollege Schlick dieses Mal vorrangig aus der Sicht der DSTG- Bund, sozusagen aus der Berliner Sicht. Sein engagierter Vortrag wurde mit großem Applaus bedacht. Ein Nachfolgetermin mit ihm wurde schon gleich angeregt. Anschließend entwickelte sich eine Diskussion u.a. über die beitragsfreie Rente bzw. Pension ab 63 und die Frage, welche Bedeutung das für die Älteren und vor allem auch für die Jüngeren hat. Diskutiert wurde auch über das gewerkschaftliche Engagement der Jugend in der DSTG und zumindest die Anwesenden stellten dabei schon mal unter Beweis, dass sie sich gerne und intensiv in Diskussionen einbringen. Torsten Schlick nahm auch eine Ehrung vor und überreichte dem Kollegen Walter Groß die Urkunde für 40 Jahre Mitgliedschaft in der DSTG. Der Vorsitzende des Ortsverbands, Achim Berscheid, bedankte sich bei ihm mit einem kleinen Präsent für seine Unterstützung und wies einmal mehr darauf hin, wie wichtig für die DSTG die Unterstützung durch ihre Mitglieder ist. Anschließend stand Torsten Schlick noch für Gespräche im kleinen Kreis zur Verfügung, was auch gerne angenommen wurde. Bei leckerem Essen und Getränken nutzen unsere Mitglieder die Zeit, um sich noch in lockerer Runde zu unterhalten. v.l.n.r.: Claudia Vollmer, Herbert Marx, Torsten Schlick, Jessica Thielges, Achim Berscheid, Elisabeth Eiffler, Alois Müller und Bernhard Otto

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22 Wir begrüßen als neue Mitglieder in der DSTG-Familie: Reidenbach Tobias Bad Kreuznach Dag Laila Bad Kreuznach Blem Julia Bernkastel-Wittlich Stumm Karina Bingen Weyerich Chris Jan Bingen Ernzerhof Lena Bitburg Bayerschen Stefan Bitburg Kettel Eva Bitburg Munk Rick Frankenthal Dietrich Susanne Idar-Oberstein Stoltz Alexander Idar-Oberstein Engel Svenja Idar-Oberstein Poser Martin Kaiserslautern Oppermann Lukas Kaiserslautern Busch Carina Kaiserslautern Makein Tanja Kusel-Landstuhl Schöffel Heidi Paula Landau Woiznick Michael Landau Bullinger Jana Landau Stadler Christina Landau Müller Luisa Landau Freyler Peter LBB NL Kaiserslautern Schmitt Michael LBB NL Kaiserslautern Kraushaar Jürgen Ludwigshafen Ribka Hilbert Mainz-Mitte Weiler Michelle Mayen - lich Willkommen in der Höhn Mike Montabaur-Diez Geisel Kristin Montabaur-Diez Obermann Lukas Montabaur-Diez Scharfenkamp Denis Montabaur-Diez Schuster Manuela Montabaur-Diez Ohme Sandra Montabaur-Diez Ohler Tobias Montabaur-Diez Beihl, Andrea Karin Neustadt Bücher Stephanie Neustadt Jungmann Maike Neustadt Reichert Steffen Neustadt Sona Heike Neustadt Heinz Sebastian Neuwied Füllenbach Kai Neuwied Schwarzrock Tristan OFD Koblenz Sauer Stefan OFD Koblenz Renn Gertrud OFD Koblenz Weins Clemens OFD Koblenz Rubin Markus OFD Koblenz Borsoi Anna Pirmasens

23 Johänntgen Francis Pirmasens Strasser Dirk Pirmasens Reinshagen Marion Pirmasens Weiß Michael Speyer Zeller Michael Speyer Merk Christian Speyer Thome Carolin Trier Skirde Alexander Worms Resch Torsten Zell Ausflug des Ortsverbandes Altenkirchen-Hachenburg nach Mainz Am 01.07.2014 veranstaltete der Ortsverband Altenkirchen-Hachenburg eine Fahrt nach Mainz. Morgens um 7 Uhr ging es schon mit dem Bus in Richtung der Landeshauptstadt los. Während einer kurzen Pause auf der Hinfahrt stärkten sich die Teilnehmer erst einmal mit einem Frühstück. In Mainz wurde dann zuerst das SWR-Funkhaus angesteuert, in welchem wir einen Blick hinter die Kulissen von Radio und Fernsehen werfen konnten. Nach einer Begrüßung und kurzen Einleitung ging es ins Radiostudio, aus welchem gerade live gesendet wurde. Während den Liedern konnten wir die kurzen Pausen der Moderatoren nutzen, um mehr über die Arbeit im Studio zu erfahren. Anschließend besichtigten wir noch das Fernsehstudio der Landesschau und den dazugehörigen Technikraum, in welchem das Bild zusammengeschnitten wird. Zum Mittagessen waren alle Teilnehmer im Landtag Rheinland-Pfalz zum Essen eingeladen. Nach einem Gespräch mit dem Abgeordneten Hendrik Hering besichtigten wir den Plenarsaal. Hierbei erfuhren wir einige Infos über den geschichtlichen Hintergrund des Gebäudes sowie auch über die Arbeit der Abgeordneten.

24 Informationen für unsere Mitglieder Stufenzuordnung und Vorbeschäftigungszeiten Urteil des EuGH vom 05.12.2013 Geschäftsbereich Tarif Friedrichstraße 169/170 D-10117 Berlin Telefon 030.40 81-54 00 Telefax 030.40 81-43 99 E-Mail tarif@dbb.de www.dbb.de Bei der Stufenzuordnung im Rahmen der Einstellung ist eine Differenzierung zwischen Zeiten, die bei demselben und bei anderen Arbeitgebern zurückgelegt worden ist, europarechtlich unzulässig Folgen für Beschäftigte im Geltungsbereich des TVöD Bund, TV-L, TV-Hessen und TV-V. Liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Mitglieder, der EuGH hat in einem Urteil vom 5. Dezember 2013 Az. C 514/12 im Kern entschieden, dass der in den Verträgen in Art. 45 AEUV festgelegten Grundsatz der Freizügigkeit sowie der Grundsatz der Gleichbehandlung nationalen Regelungen entgegensteht, die bei der Zuordnung von Beschäftigten zu Entlohnungsstufen im Hinblick auf die Berufserfahrung zwischen Zeiten der Berufserfahrung bei demselben und anderen Arbeitgebern differenziert. Konkret wurde über eine Regelung aus Österreich geurteilt. Der EuGH sah in darin eine mittelbare Diskriminierung aller sogenannten Wanderarbeiter, aber auch der Beschäftigten, die bei der fraglichen Körperschaft angestellt waren, da diese von der Wahrnehmung ihres Rechts auf Freizügigkeit abgehalten werden können. Die vom EuGH in der Entscheidung angelegten Maßstäbe und die daraus resultierenden Folgen sind auch auf die geltenden Tarifregelungen des öffentlichen Dienstes übertragbar. Daraus folgt, dass die Regelungen im TVöD Bund, im TV-L und TV-Hessen sowie im TV-V zukünftig europarechtskonform anzuwenden sind und bereits vorgenommene Einstufungsentscheidungen gegebenenfalls zu korrigieren sind. Konkret betroffen sind im Bereich des TVöD Bund die Entgeltgruppen 9 bis 15, bei denen gemäß 16 Abs. 2 Satz 3 TVöD entsprechend differenziert wird. Im Bereich des TV-L und TV-Hessen sind alle Beschäftigten betroffen, gleiches gilt bei der Regelung in 5, 4 des TV-V. Denn die in diesen Tarifverträgen enthaltenen Regelungen zur Stufenzuordnung unterscheiden ebenfalls zwischen Zeiten bei demselben und einem anderen Arbeitgeber, indem die einschlägige Berufserfahrung bzw. in einem Arbeitsverhältnis zurückgelegte Zeit bei der Stufenzuordnung unterschiedlich gewertet wird. Nicht betroffen ist die Regelung in TVöD VKA, da diese keine entsprechende Regelung enthält. Dies bedeutet konkret, dass Beschäftigte, die bereits in einem Arbeitsverhältnis stehen, bei denen aber die einschlägige Berufserfahrung bei anderen Arbeitgeber nicht vollständig bei der Stufenzuordnung berücksichtigt worden ist, so zu stellen sind, als wären die jeweiligen Zeiten voll angerechnet worden. Daraus resultierende rückwirkende Zahlungsansprüche der Beschäftigten 19. Juni 2014

25 können aber nur bis zur Grenze der geltenden Ausschlussfrist von 6 Monaten des 37 TVöD/TV-L bzw. 20 TV-V geltend gemacht werden. Gleiches gilt auch für landesbezirkliche Tarifverträge des TV-N und andere Tarifverträge, soweit dort hinsichtlich der Einstufung und Vorbeschäftigungszeiten entsprechend zwischen Zeiten bei demselben und anderen Arbeitgebern differenziert wird. Eine Muster-Geltendmachung ist als Anlage diesem Info beigefügt. Betroffene Beschäftigte sollten daher zur Vermeidung von Rechtsverlusten noch im laufenden Monat Juni 2014 einen entsprechenden Antrag bei ihrem Arbeitgeber einreichen und sich den Zugang des Antrages bestätigen lassen. Ulrich Hohndorf Leiter Geschäftsbereich Tarif Anlage Infos aus dem Bezirkspersonalrat - Freier Internetnetzugang Das Projekt Freier Internetzugang hat den hat sich ein Produkt durchgesetzt, welches nun Auftrag, zunächst die bestehende Internetnutzung sicherer zu gestalten und in einem zweiten gen unserer Verwaltung erfüllen kann. noch nachweisen muss, dass es die Anforderun- Schritt Der dbb allen hilft! Mitarbeitern den freien, dienstlichen Hierzu wurden verschiedene Tests durchgeführt. Internetzugang bereitzustellen. Diese Testphase wurde inzwischen erfolgreich Um Unter diese dem Ziele Dach zu erreichen, des dbb beamtenbund wurde im Rahmen und tarifunion beendet. bieten kompetente eines Fachgewerkschaften europaweiten Vergabeverfahrens mit insgesamt mehr ein sogenanntes Beschäftigten Remote-Controlled des öffentlichen Browsers Diensts Sys- und seiner steller privatisierten und die Beschaffung Bereiche über den Landesbe- als 1,2 Nun Millionen stehen weitere Mitgliedern Absprachen den mit dem Hertem Unterstützung (ReCoBS) ausgeschrieben. sowohl in tarifvertraglichen Unter einem und trieb beamtenrechtlichen Daten und Information Fragen, (LDI) an. ReCoB-System als auch im Falle versteht von beruflichen das Bundesamt Rechtsstreitigkeiten. für Wir gehen Nur davon Nähe aus, mit das einer bis zum Ende des Sicherheit persönlich in der überzeugenden Informationstechnik Ansprache den Internet-Zugang jedes Jahres Mitglieds alle schafft Mitarbeiterinnen auch das und Mitarbeiter unserer nötige Vertrauen mit Hilfe in speziell die Durchsetzungskraft gesicherter Terminalserver-Systemen. einer Solidargemeinschaft. Finanzverwaltung freien Zugriff auf das Der dbb beamtenbund und tarifunion weiß Internet um die haben. Besonderheiten im öffentlichen Dienst und seiner privatisierten Bereiche. Nähe zu den Nach Sichtung und Auswertung der Angebote Mitgliedern ist die Stärke des dbb. Wir informieren schnell und vor Ort über www.dbb.de, über Flugblätter dbb aktuell und unsere Magazine dbb folgende Abbildung soll das ReCoBS-Prinzip grafisch erläutern: magazin und tacheles. Mitglied werden und Mitglied bleiben in Ihrer zuständigen Fachgewerkschaft von dbb beamtenbund und tarifunion es lohnt sich!

26 Neues aus der Rechtsprechung In einer Ausgabe Juli/August 2013 (Seite 23) berichteten wir über das Urteil des Verwaltungsgerichts Neustadt (Az: 1 K 772/12) hinsichtlich der Rechtmäßigkeit des Beurteilungsverfahrens. Kläger war ein Finanzbeamter, der gegen seine Beurteilung klagte. Klarstellend weisen wir darauf hin, dass dies kein Verfahren der DSTG war. Das VG Neustadt ging davon aus, dass die Beurteilungsrichtlinien nicht rechtmäßig seien, weil der Beurteiler durch die Entscheidungen der Sachgebietsleiter und der Regionalkonferenz gebunden würde. Das Gericht sprach von einer unzulässigen Vorsteuerung. Der Beklagte (OFD) ging in die Berufung. Auf die Berufung des Beklagten hat das Oberverwaltungsgericht Koblenz das Urteil des Verwaltungsgerichts Neustadt an der Weinstraße vom 8. Mai 2013 aufgehoben und die Klage abgewiesen (Az: 2 A 10637/13). Das OVG betont, dass die angewandten Beurteilungsrichtlinien mit höherrangigem Recht vereinbar seien und nicht gegen den Grundsatz der Unabhängigkeit und Weisungsfreiheit des Beurteilers verstoßen worden ist. Eine Vorsteuerung durch die Sachgebietsleiter und die Regionalkonferenz habe nicht statt gefunden, so dass der Beurteiler - letztlich unabhängig von den Feststellungen in diesen Gremien - frei entscheiden konnte. Weiter hat das Gericht ausgeführt, dass die Sachgebietsleiterkonferenz dazu diene, dem Beurteiler eine breite Informations- und Erkenntnisgrundlage zu verschaffen. Der Beurteiler sei an diese Entscheidungen nicht gebunden, sondern stelle letztendlich den Beurteilungsplan in eigener Verantwortung auf. Auch die regionalen Vorsteherkonferenzen dienten ausschließlich der Objektivierung des Beurteilungsverfahrens und der Gewährleistung einheitlicher Beurteilungsmaßstäbe bei den verschiedenen Dienststellen. Es handele sich um Besprechungen unter gleichrangigen Beurteilern und daher ersichtlich um einen Informationsaustausch zur Sicherung einheitlicher Beurteilungsmaßstäbe. Von einer unzulässigen Vorsteuerung des Beurteilers könne daher nicht die Rede sein. Das OVG ging nochmals sehr ausführlich auf den zugrunde liegenden Beurteilungsfall ein und entschied, dass die angegriffene Beurteilung in vollem Umfang rechtmäßig war. Sterbefälle: 27.05.2014 Unzen, Erhard OV Zell 13.06.2014 Richter, Ulrike OV Mainz-Mitte 13.06.2014 Schneider, Heinz OV Altenkirchen-Hachenburg

Exklusiv für DSTG-Mitglieder und ihre Angehörigen 27 Bild: Jana Denzler Bild: Jana Denzler Norman S., langjähriges dbb-mitglied Kredite ablösen oder Wünsche erfüllen Freiräume schaffen! Alles spricht für ein Beamtendarlehen über das dbb vorsorgewerk:» Freier Verwendungszweck: z. B. für die Umschuldung bisheriger Kredite, Ausgleichen von Rechnungen oder Investitionskredit für größere Anschaffungen Darlehen von 10.000 bis 60.000 Flexible Laufzeiten: 12, 15 oder 20 Jahre» Festzinsgarantie Höchsteintrittsalter 58 Jahre» 100 % anonym (keine Datenweitergabe an Unberechtigte)» 100 % Vertrauensgarantie Jetzt unverbindliches Angebot anfordern! Telefonisch unter: 030 / 4081 6425 oder online unter: www.dbb-vorsorgewerk.de/bd_anfrage Beamtendarlehen zu Bestkonditionen dbb vorsorgewerk GmbH Friedrichstraße 165 10117 Berlin Tel.: 030/4081 6425 Fax: 030/4081 6499 beamtendarlehen@dbb.de www.dbb-vorsorgewerk.de

28 DSTG-Bundesfrauenvertretung fordert die Mütterrente für alle Beamtenmütter! Am 13.06.2014 hat es den Bundesrat passiert: Das Gesetz über Leistungsverbesserungen in der gesetzlichen Rentenversicherung (RV-Leistungsverbesserungsgesetz). Darin u.a. geregelt wurde die sogenannte Mütterrente". Mit dem Begriff Mütterrente ist eine bessere Anerkennung von Erziehungszeiten für Kinder gemeint, die vor 1992 geboren wurden. Für sie wird (in der gesetzlichen Rentenversicherung) bislang ein Jahr Kindererziehungszeit berücksichtigt. Ab dem 1. Juli 2014 wird nun für alle Mütter oder Väter, deren Kinder vor 1992 geboren wurden, ein zusätzliches Jahr mit Kindererziehungszeiten angerechnet. Milanie Hengst, Vorsitzende der DSTG-Bundesfrauenvertretung, begrüßt, dass die Bundesregierung erkannt hat, dass die Berücksichtigung von vor 1992 geborenen Kindern dringend einer Verbesserung bedarf. Der große Wurf ist aber die neue Regelung nicht, unterscheidet sie doch weiterhin zwischen vor 1992 und ab 1992 geborenen Kindern. Denn diese werden in der gesetzlichen Rentenversicherung mit 3 Jahren berücksichtigt. Leider hat die Bundesregierung verpasst die verbleibende Gerechtigkeitslücke zu schließen, und das mit der Erziehungsarbeit verbundene Risiko einer späteren Altersarmut zu minimieren. Die Forderung nach einer angemessenen Berücksichtigung von Kindern gleich welchen Geburtsjahres wird daher weiterhin eine DSTG-Forderung bleiben. Zum Vergleich auf Länderebene: In den meisten Bundesländern werden bei der Pensionsberechnung von Beamtinnen und Beamten Kindererziehungszeiten für Kinder, die vor 1992 geboren sind nur die Zeit bis zum 6. Lebensmonat des Kindes berücksichtigt (in der Rentenversicherung bisher 12 Monate, nun 24 Monate). Die DSTG fordert daher auch weiterhin eine angemessene und systemgerechte Berücksichtigung von Kindern im Rahmen der Versorgung. Bayern und Baden-Württemberg haben die Nase vorne; die unterschiedliche Umsetzung von Gesetzen oder Besoldungsanpassungen in den Ländern kennen wir schon zu genüge. Hier wird es ähnlich ablaufen. Die Versorgung von Landesbeamtinnen und Landesbeamten liegt in der Länderhoheit. In Bayern wurde die systemgerechte Übertragung der Mütterrente auf den Beamtenbereich bereits zugesichert. Auch in Baden-Württemberg wird die Mütterrente im Beamtenbereich geprüft. Der Finanzminister des Landes NRW hat sich bereits klar gegen eine Übertragung der Mütterrente ausgesprochen. In vielen Bundesländern wurden frühere Verschlechterungen im Rentenrecht in die Altersversorgung der Beamtenschaft übertragen nun soll eine Verbesserung den Beamtenmüttern vorenthalten werden. Wer bekommt die Mütterrente? Mütterrente kann jeder bekommen, bei dem Kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder zu berücksichtigen sind. Ist dies der Fall, werden je Kind nunmehr 2 Jahre in der Rentenversicherung als Beitragszeit berücksichtigt. Da für einen Rentenbezug eine Mindestbeitragszeit von 5 Jahren (60 Monate) gilt, kann nunmehr bereits ab 3 Kindern ein eigener Rentenanspruch allein durch die Kindererziehung entstehen. Muss ich die Mütterrente beantragen? Wer bereits Rentenempfänger ist muss nichts weiter tun, denn hier wird, so die Deutsche Rentenversicherung, der höhere Ansatz für die bereits bekannten Erziehungszeiten von Amts wegen berücksichtigt. Wer noch keine Rente erhält und das Rentenal-