Frequently asked questions zum Thema Lehrlingsausbildung

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Transkript:

Frequently asked questions zum Thema Lehrlingsausbildung Wien, Februar 2012

Ab wann beginnt die Lehrlingsausbildung und wie kommen die Jugendlichen ins duale System? Voraussetzung für eine Lehrlingsausbildung ist die Absolvierung von neun Pflichtschuljahren. Die Lehrstellensuche funktioniert im Prinzip wie jede andere Stellensuche auf dem Arbeitsmarkt. Dabei erhalten Jugendliche Unterstützung durch verschiedene Services und Initiativen: Hilfe bei konkreter Lehrstellensuche: Berufsberatung des Arbeitsmarktservice Österreichs (AMS) Online-Lehrstellenbörse der Wirtschaftskammer Österreich und des Arbeitsmarktservices Österreich (www.ams.at/lehrstellen) Allgemeine Information zur Lehrstellensuche: Bildungs- und Berufsberatungsstellen der Wirtschaftskammern Berufsinformationscomputer BIC (www.bic.at) Unterlagen des Bundesministeriums für Wirtschaft Familie und Jugend (BMWFJ), Lehrberufslexikon Wer ist auf regionaler Ebene und wer auf Bundesebene für die Lehrlingsausbildung zuständig? Auf Bundesebene ist das Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend (BMWFJ) für den betrieblichen Teil und das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur (BMUKK) für den schulischen Teil der Lehre verantwortlich. Für den betrieblichen Teil der Lehre gilt das Berufsausbildungsgesetz (BAG), für den schulischen Teil kommt das Schulorganisationsgesetz (SchOG) zur Anwendung. Eine wichtige Rolle auf Landesebene nimmt die Lehrlingsstelle ein. Die Lehrlingsstelle erledigt ihre Aufgaben als Behörde. Sie ist im übertragenen Wirkungsbereich des BMWFJ tätig. Ihre konkreten Aufgaben umfassen: Prüfung der Eignung eines Betriebs als Lehrbetrieb (gemeinsam mit der Kammer für Arbeiter und Angestellte) Protokollierung jedes einzelnen Lehrvertrages Beratung von Lehrlingen (gemeinsam mit der Kammer für Arbeiter und Angestellte) Abwicklung der Lehrabschlussprüfungen und der Förderungen für Lehrbetriebe Wichtige Personen auf Landesebene sind auch die Landeshauptleute, die z. B. einem Lehrbetrieb die Ausbildungsberechtigung entziehen können.

Welche Rolle haben die Sozialpartner? Die Sozialpartner nehmen in der Lehrlingsausbildung eine wichtige Rolle ein. Sowohl die Wirtschaftskammer Österreich (Vertretung der Arbeitgeber) als auch die Bundesarbeitskammer (Vertretung der Arbeitnehmer) sind im sogenannten Bundes- Berufsausbildungsbeirat (BBAB) vertreten. Der BBAB unterbreitet dem BMWFJ Vorschläge in Form von Gutachten, z.b. über die Einführung neuer oder die Modernisierung bestehender Lehrberufe. Diesen Beirat gibt es auch auf Landesebene (Landes-Berufsausbildungsbeiräte). Welche Rolle habe die Länder (nur im Rahmen ihrer Aufgabe als Schulerhalter)? Die Bundesländer sind für die Errichtung und Ausstattung der Berufsschulen zuständig. Weiters übernehmen sie die Kosten für das Lehrpersonal der Berufsschulen in der Höhe von 50 %. Die verbleibenden 50 % werden vom Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur bezahlt. Wie erfolgt die Finanzierung der Ausbildung? Die Kosten für die betriebliche Ausbildung übernimmt der Lehrbetrieb. Den größten Teil davon macht die Bezahlung des Lehrlings aus, die Lehrlingsentschädigung. Ihre Höhe ist meist in Kollektivverträgen festgelegt. Für die Lehrlingsausbildung gibt es vom österreichischen Staat eine Reihe an Fördermöglichkeiten. Diese werden von den Lehrlingsstellen abgewickelt. Wie wird ein Betrieb zum Lehrbetrieb, wer entscheidet darüber? Gibt es Mindestanforderungen an Lehrbetriebe? Zur erstmaligen Ausbildung muss ein Betrieb einen Feststellungsantrag einreichen. Mit Vorliegen des Feststellungsbescheids darf er Lehrlinge ausbilden. Folgende Vorrausetzungen muss der Betrieb dabei erfüllen: Rechtliche Eignung: Der Betrieb muss nach der Gewerbeordnung berechtigt sein, die Tätigkeiten durchzuführen, in denen der Lehrling ausgebildet werden soll. Betriebliche Eignung: Der Betrieb muss so eingerichtet sein und so geführt werden, dass dem Lehrling alle notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt werden können. Zudem muss im Unternehmen eine ausreichende Zahl von fachlich und pädagogisch geeigneten Ausbildern zur Verfügung stehen.

Wer ist für die Ausbildung im Betrieb zuständig? Für die Ausbildung im Lehrbetrieb ist der Ausbilder zuständig. Vielfach wird diese Rolle vom Betriebsinhaber übernommen. Er kann jedoch auch geeignete Mitarbeiter des Betriebes dafür bestimmen. Die meisten Ausbilder bilden im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Haupttätigkeit aus. Ausbilder zu sein ist in vielen Lehrbetrieben kein eigener Beruf. Bei größeren Betrieben gibt es jedoch auch hauptberufliche Ausbilder und Ausbildungsleiter. Ausbilder müssen über fachliche Kompetenz, berufspädagogische und rechtliche Kenntnisse verfügen. Die berufspädagogischen und rechtlichen Kenntnisse werden in der Ausbilderprüfung festgestellt. Man kann jedoch auch den vierzigstündigen Ausbilderkurs absolvieren, der die Ausbilderprüfung ersetzt. Einige Ausbildungen oder Prüfungen (wie z. B. die Meisterprüfung) werden Ausbilderprüfung oder Ausbilderkurs gleichgehalten. Gibt es für die betriebliche Ausbildung ein Curriculum? Basis für die betriebliche Ausbildung ist die Ausbildungsordnung. Diese wird vom BMWFJ verordnet. Für jeden Lehrberuf gibt es eine Ausbildungsordnung. Sie ist für die Ausbildung in den Lehrbetrieben verbindlich. Die Ausbildungsordnung stellt eine Art Lehrplan dar und enthält alle Kompetenzen, die während der betrieblichen Ausbildung vermittelt werden müssen. Gibt es eine vertragliche Regelung zwischen Lehrbetrieb und Lehrling? Für jede Lehrlingsausbildung muss zwischen dem Lehrberechtigten und dem Lehrling ein Lehrvertrag abgeschlossen werden. Dies muss in schriftlicher Form erfolgen. Im Lehrvertrag müssen eine Reihe von Angaben gemacht werden, wie z. B. die Bezeichnung des Lehrberufs, Dauer der Lehrzeit, Beginn und Ende der Ausbildung, Hinweis auf die Berufsschulpflicht u. v. m. Wie ist das Verhältnis Berufsschule Betrieb: Gibt es eine Zusammenarbeit? Die Berufsschule und der Lehrbetrieb arbeiten in der Praxis häufig zusammen. Zwischen dem Ausbilder und Berufsschullehrern finden Gespräche über die Leistungen oder das Verhalten der Jugendlichen statt. Berufsschullehrer treffen auch regelmäßig Fachleute aus der Branche, um sich fachlich auszutauschen. Verschiedene Unternehmen bieten den Berufsschullehrern Betriebspraktika an, damit diese sich z. B. über betriebliche Neuerungen informieren können. Wie sieht die Ausbildung in der Berufsschule aus? In der Berufsschule gibt es einen so genannten berufsfachlichen und einen allgemein bildenden Unterricht. Im Fachunterricht werden die Lehrlinge auch in der Schule praktisch in Werkstätten und/oder Laboratorien ausgebildet. Das Curriculum für die Berufsschule wird vom Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur erstellt. Der Besuch der Berufsschule ist verpflichtend und nimmt rund 20 % der gesamten Ausbildung ein.

Wie wird die Ausbildung abgeschlossen und was darf der Absolvent dann machen? Die Lehrlingsausbildung kann mit einer Lehrabschlussprüfung abgeschlossen werden. In dieser wird festgestellt, ob der Kandidat über die für den Beruf erforderlichen Kompetenzen verfügt. Die Lehrabschlussprüfung umfasst einen praktischen und einen theoretischen Teil. Der theoretische Teil der Prüfung entfällt, wenn der Lehrling die Berufsschule positiv abgeschlossen hat. Die Prüfung selbst findet vor einer Kommission statt. Absolventen einer Lehrlingsausbildung müssen die Lehrabschlussprüfung NICHT verpflichtend ablegen. Mit ihr dürfen sich Absolventen als Facharbeiter bezeichnen. Sie werden im Regelfall kollektivvertraglich besser eingestuft. Gibt es die Möglichkeit zur Höherqualifizierung (Berufsreifeprüfung, Meisterprüfung etc.)? Lehrlinge bzw. Lehrabsolventen stehen mehrere Möglichkeiten zur Höherqualifizierung zur Verfügung: Allgemeiner Hochschulzugang Mit der Berufsreifeprüfung können Lehrlinge den allgemeinen Hochschulzugang erwerben. Dieser ermöglicht ihnen den Besuch von Universitäten, Fachhochschulen, Pädagogischen Hochschulen und Kollegs. Meister- oder Befähigungsprüfungen In Österreich gibt es neben den freien auch reglementierte Gewerbe, zu deren Ausübung man einen Befähigungsnachweis braucht. In einem Handwerk ist das vorrangig die Meisterprüfung, in anderen reglementierten Gewerben die Befähigungsprüfung. Ab dem 18. Lebensjahr können Personen die Meister- oder Befähigungsprüfung ablegen. Es ist dafür theoretisch keine fachlich spezifische Ausbildung notwendig. Der Zugang zur Gewerbeausübung kann auch über einen individuellen Befähigungsnachweis erfolgen, dann ist keine Prüfung abzulegen. Weiters gibt es noch eine Vielzahl an Möglichkeiten für Fachkräfte (Personen mit einer Lehrabschlussprüfung) sich höher zu qualifizieren, z. B.: Studienberechtigungsprüfung (Hochschulzugang) Bauhandwerker- und Werkmeisterschulen verschiedenste Kurse in Weiterbildungseinrichtungen Derzeit wird an Konzepten für eigene tertiäre Ausbildungswege für Facharbeiter gearbeitet.

Wie werden im Ausland erworbene Qualifikationen angerechnet? Ausländische Prüfungszeugnisse sowie im Ausland erworbene Ausbildungszeiten (z. B. im Rahmen internationaler Austauschprogramme) können für die Lehrzeit in Österreich angerechnet werden. Kann der Nachweis erbracht werden, dass die im Ausland erworbenen Ausbildungszeiten der Lehrzeit in einem bestimmten Beruf entsprechen, kann diese Person zur Lehrabschlussprüfung zugelassen werden. Wird im Ausland eine Prüfung abgelegt, die hinsichtlich der erworbenen Kompetenzen einer Lehrabschlussprüfung entspricht, kann diese in Österreich entfallen. Im Ausland absolvierte Berufsausbildungen können auf Antrag vom BMWFJ mit einer einschlägigen Lehrabschlussprüfung gleichgehalten werden. Für die Gleichhaltung von Lehrabschlussprüfungen gibt es auch bilaterale Verträge. Diese bilateralen Verträge gibt es bislang mit den Ländern bzw. Regionen Deutschland, Südtirol und Ungarn. Zwischen Deutschland und Österreich gibt es 274 anerkannte Berufsbildungsabschlüsse, zwischen Österreich und Südtirol sind 77 Prüfungszeugnisse als gleichwertig anerkannt und zwischen Österreich und Ungarn sind 56 Lehrabschlussprüfungen mit ungarischen Facharbeitern gleichgehalten. Zahlen und Fakten 205 Lehrberufe (Stand August 2011) ca. 130 000 Lehrlinge, davon 85 500 männlich und ca. 44 500 weiblich (Stand 2010) Anteil der Lehrlinge im 1. Lehrjahr an den 15-Jährigen: 41,8 % (Stand 2010) rd. 48 360 abgelegte Lehrabschlussprüfungen (Stand 2010) ca. 37 500 akkreditierte Lehrbetriebe (Stand 2010)