1 Der Übergang vom Studium in den Vorbereitungsdienst Informationen für Studierende der UHH 25. Mai 2016, 19:00 Uhr, Hörsaal MLK C. Heffenmenger LIA & ZLH / S. Hartung ZLH
2 Was erwartet Sie? Die Ausbildungsphasen Grundsätzliches zum Einstellungsverfahren Informationen zu a) Noten b) Wartezeiten c) Härtefälle d) Mangelfächer Informationsquellen/Transparenz des Verfahrens Termine
3 Die Ausbildungsphasen Berufseingangsphase Die dritte Phase Verbindliche Fortbildung nach der Einstellung in den Schuldienst Bewerbung und Einstellung in den Schuldienst Staatsprüfung Vorbereitungsdienst 18 Monate Die zweite Phase (VD oder Referendariat) Voraussetzung: Masterabschluss (ersetzt bisherige 1. Staatsprüfung) Ausbildungsorte: LI und Schulen Bewerbung und Einstellung in den Vorbereitungsdienst Masterabschluss Die erste Phase Studium
4 Das Stammhaus der Zweiten Phase Landesinstitut für Lehrerbildung und Schulentwicklung Abteilung Ausbildung Weidenstieg 29 20259 Hamburg
5 Zum Verfahren der Einstellung / Grundsätze Ein geordnetes und rechtssicheres Verfahren, in dem austariert werden: der Anspruch auf Beendigung der Ausbildung, der Anspruch der Schulen auf bedarfsgerechte Versorgung mit (Fach-) Lehrkräften, die kapazitiven und qualitativen Möglichkeiten der Ausbildung im VD. Vergabe der Ausbildungsplätze 60 % nach Noten 30 % nach Wartezeiten 10 % für Härtefalle. Keine Landeskinderklausel Gleichberechtigte Bewerber/innen aus anderen Universitäten/Bundesländern.
6 Zum Verfahren der Einstellung / Grundsätze Zum Aspekt Leistung / Noten: In den Mangelfächern wird unabhängig vom zweiten Fach vorrangig zugelassen. (Eine 3,5 in Physik kann eine 1,3 in einem anderen Fach toppen!) Zum 1. Februar 2016 wurden jedenfalls alle Bewerber/innen mit den folgenden Noten zugelassen (Durchschnittsnoten): LAPS 1,2 und viele mit 1,3; GYM 1,1 und viele mit 1,2 (1,5); LAB 1,2 (1,8); LAS 1,3 (1,6) Zur Wartezeit: (Eine Wartezeit = 1 Semester, auch Kinderbetreuung soziales Jahr etc.) Zum 1. Februar 2016 wurden jedenfalls die Bewerber/innen eingestellt: LAPS mit 5 Wartezeiten; GYM 5; LAB 0/außer Kosmetik; LAS 0
7 Zum Verfahren der Einstellung / Grundsätze Zu den Härtefällen zählen: Behinderungen Kindesunterhalt Bevorzugt können zudem zugelassen werden: Entwicklungshelfer (2 Jahre) Absolventen eines freiwilligen soz. bzw. ökol. Jahres Bewerber/innen, die Kinderbetreuungszeiten (3 Jahre) vorweisen können. (Wenn sie ohne diese Zeiten/Dienste vorher zugelassen worden wären ) 3
8 Chancen Lehramt Primarstufe und Sekundarstufe I: Gute Chancen hatten zuletzt: Physik, Chemie, Theater, Musik, Mathematik Weniger gute Chancen hatten zuletzt: Türkisch, Deutsch, Geschichte, Biologie, Geographie, Sport, Sozialwissenschaften Lehramt an Beruflichen Schulen: Allgemein gute Chancen, insbesondere Metalltechnik, Elektrotechnik, Wirtschaftswissenschaften (besonders in Kombination mit Spanisch, Englisch, Mathematik, Deutsch) Lehramt an Gymnasien: Gute Chancen hatten zuletzt: Physik, Informatik, Theater, Musik, Chemie, Mathematik Weniger gute Chancen hatten zuletzt: Sport, Deutsch, Geschichte, Französisch, Sozialwissenschaften Lehramt für Sonderpädagogik: Gute Chancen hatten zuletzt LSE bzw. L, S oder E GE und KM haben eine eingeschränkte schulische Ausbildungsmöglichkeit, insbesondere GE war/ist eher ungünstig
9 Mangelfächer Lehramt an Beruflichen Schulen: technische Fächer (Elektrotechnik, Metalltechnik) Kinder- und Jugendhilfe/Sozialpädagogik Lehramt an Gymnasien: Physik Informatik
10 Ausbildungsplätze im Vorbereitungsdienst Anteil derjenigen, die zum 1. Februar 2016 einen Platz bekommen haben und ihn danach abgelehnt oder nicht wahrgenommen haben: Insgesamt: 37,4 % (Aug. 2015: 45,3%; Feb. 2015: 37,5%) Es wurde eine zweite Zulassungsrunde durchgeführt. Nebenbei: 67,5% der LiV kommen aus der Universität Hamburg.
11 Zur Frage der Transparenz im Einstellungsverfahren Die Informationen zur Bewerbung werden beständig aktualisiert: http://www.hamburg.de/bsb/vorbereitungsdienst/
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13 Einstellungs- und Bewerbungstermine: 2016: 1. August / Bewerbung bis zum 1. April 2016 Nachreichfrist für Zeugnisse bzw. Abschlussbescheinigung: 15. Mai 2016 2017: 1. Februar / Bewerbung bis zum 15. Sept. 2016 Nachreichfrist für Zeugnisse bzw. Abschlussbescheinigung: 1. Dez. 2016 1. August / Bewerbung bis zum 1. April 2017 Nachreichfrist für Zeugnisse bzw. Abschlussbescheinigung: 15. Mai 2017 Es zählt jeweils der Eingang bei der Behörde. Die Bewerbungsfristen sind hart!
14 Bewerbungsanschrift Behörde für Schule und Berufsbildung, Amt für Verwaltung V 433 Hamburger Straße 31 22083 Hamburg 3