Persönliches Budget 1 Mit dem Persönlichen Budget kann der Leistungsberechtigte seinen Unterstützungsbedarf im Rahmen der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen einkaufen und dadurch ein größeres Maß an Teilhabe am Leben in der Gesellschaft verwirklichen. Im Folgenden: Folien von Frau Ingrid Förtsch, Bereichsleiterin Eingliederungshilfe, Landratsamt Ostalbkreis, Geschäftsbereich Soziales, mail: Ingrid.Foertsch@ostalbkreis.de
Persönliches Budget 2 Rechtsgrundlagen 17 Abs. 2 SGB IX Auf Antrag können Leistungen zur Teilhabe auch durch ein Persönliches Budget ausgeführt werden, um den Leistungsberechtigten in eigener Verantwortung ein möglichst selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen... Budgetfähig sind auch die erforderlichen Leistungen der Krankenkassen und der Pflegekassen, der Unfallversicherung, die Hilfe zur Pflege der Sozialhilfe, wenn es sich um alltägliche und regelmäßig wiederkehrende Bedarfe handelt.
Persönliches Budget 3 Budgetverordnung SGB XII - regelt das Verfahren zur Bedarfsfeststellung - wenn mehrere Leistungsträger beteiligt sind - Zielvereinbarung ist abzuschließen
Persönliches Budget 4 Teilhabeleistungen 55 SGB IX:... Leistungen, die den behinderten Menschen die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft ermöglichen oder sichern oder sie soweit wie möglich unabhängig von Pflege machen, und keine Leistungen einer medizinischen Rehabilitation zur Teilhabe am Arbeitsleben und zur Unterhaltssicherung und andere ergänzenden Leistungen sind. Beispiele Hilfen zum Erwerb praktischer Kenntnisse und Fähigkeiten, die erforderlich und geeignet sind, behinderten Menschen die für sie erreichbare Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen, d.h. Befähigung des behinderten Menschen zur Vornahme einfachster Verrichtungen, schwerpunktmäßig zur selbstständigen Haushaltsführung und um sich in seiner räumlichen Umgebung möglichst selbstständig und ungefährdet zu bewegen. Hilfen zur Teilhabe am gesellschaftlichen und kulturellen Leben
Persönliches Budget 5 Zielvereinbarung Persönliches Budget ( 4 BudgetV) - Textelemente und Beispiele - ZIELVEREINBARUNG für ein Persönliches Budget zwischen dem Landratsamt Ostalbkreis - Soziales - und (Name, Geburtsdatum der Budgetnehmerin/des Budgetnehmers) (Anschrift der Budgetnehmerin/des Budgetnehmers) Die Zielvereinbarung gilt ab dem im Bescheid genannten Leistungsbeginn bis zum. 1. Ziele des Persönlichen Budgets und Leistungen Das Ziel des Persönlichen Budgets von Frau ist die selbstständige Lebensführung in einer privaten Wohnung und die Sicherstellung der erforderlichen Unterstützung im Alltag. Dieses Ziel soll erreicht werden durch Leistungen der Eingliederungshilfe in den Bereichen Hauswirtschaftliche Versorgung Regelung von Behördenangelegenheiten Gesundheitsfürsorge/Arztbesuche Verständigung mit der Umwelt/Umgang mit Konflikten
Persönliches Budget 6 2. Höhe des Persönlichen Budgets Der Bedarf an Eingliederungshilfe wird durch eine monatliche Pauschale von gedeckt. Mit dieser Pauschale ist auch der vorhandene Bedarf von Frau an Beratung und Unterstützung im Umgang mit dem Persönlichen Budget abgegolten. 3. Mittelverwendung/Verwendungsnachweis Um die erforderliche qualifizierte Begleitung beim Aufbau und der Pflege sozialer Beziehungen und im Bereich der Kommunikation zu sichern, wird die Hälfte des monatlichen Budgets für einen (sozialpädagogischen) Fachdienst eingesetzt. Die andere Hälfte kann von Frau nach eigenen Wünschen zur Deckung ihres Bedarfes eingesetzt werden. Die Verwendung wird halbjährlich durch entsprechende Verträge/Rechnungen nachgewiesen. 4. Qualitätssicherung Der Beauftragte führt halbjährlich ein Gespräch mit Frau über ihre Zufriedenheit mit den erhaltenen Unterstützungsleistungen und darüber, ob und in welchem Umfang die unter 2. formulierten Ziele erreicht wurden. Hierbei ist auch zu prüfen, ob die Höhe des bewilligten Budgets ausreichend ist, um die Bedarfe zu decken. 5. Kündigung Frau ist nach 17 Abs. 2 SGB IX grundsätzlich sechs Monate an ihre Entscheidung für das Persönliche Budget und die geschlossene Zielvereinbarung gebunden. Frau und der Beauftragte können nach 4 Abs. 2 BudgetV die Zielvereinbarung aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung schriftlich kündigen, wenn die Fortsetzung nicht zumutbar ist. Ein wichtiger Grund kann insbesondere in der persönlichen Lebenssituation von Frau liegen. Für den Beauftragtren kann ein wichtiger Grund dann vorliegen, wenn Frau die Zielvereinbarung nicht einhält.
Persönliches Budget 7 Frau hat nach Beendigung des Persönlichen Budgets grundsätzlich weiterhin Anspruch auf die Leistungen nach den jeweiligen Leistungsgesetzen (Sachleistungsanspruch). Datum, Unterschrift Budgetnehmerin / Budgetnehmer bzw. gesetzlicher Vertreter Datum, Unterschrift Leistungsträger
Persönliches Budget 8 Höhe des Persönlichen Budgets Je nach dem individuellen Hilfebedarf Jedoch nicht höher als die Sachleistung die an Stelle der Geldleistung zu gewähren wäre. Dabei sind alle gleichzeitig anfallenden Bedarfe im Rahmen der Sozialhilfe zu berücksichtigen. Der notwendige Geldbetrag wird im Rahmen der Hilfeplanung ermittelt.
Persönliches Budget 9 Richtwerte (KVJS) für die Höhe des Persönlichen Budgets für das Wohnen (ohne Tagesstruktur) Seelische Behinderung Geistige Behinderung Körperliche Behinderung HBG 1 400,00 400,00 400,00 HBG 2 600,00 650,00 700,00 HBG 3 850,00 950,00 1.050,00 HBG 4 950,00 1.050,00 1.150,00 HBG 5 1.100,00 1.200,00 1.300,00