Dyslexietherapeut nach BVL. Kombinationsweiterbildung Aufbau-Weiterbildung

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Transkript:

Merkblatt Weiterbildungsmodalitäten für die Weiterbildungen Dyslexietherapeut nach BVL Dyskalkulietherapeut nach BVL Kombinationsweiterbildung Aufbau-Weiterbildung Liebe(r) Teilnehmer(in), im Folgenden finden Sie alle wichtigen Informationen und Hinweise zu den einzelnen Weiterbildungslehrgängen nach BVL. Genaue Angaben zu den verschiedenen Weiterbildungsmodalitäten finden Sie in der Infomappe und im Curriculum (Übersichten über die einzelnen Stundenzahlen, Termine, etc.). Bitte wenden Sie sich bei Fragen an unser Wege für Kinder - Team! Wir helfen Ihnen gern! 1) Inhalte der Ausbildung nach den Standards des BVL Die Ausbildungen zum Dyslexietherapeut nach BVL und Dyskalkulietherapeut nach BVL entsprechen den Standards des Bundesverbandes Legasthenie und Dyskalkulie e.v. (im Folgenden BVL genannt). Diese Standards wurden vom BVL festgelegt. Die Ausbildungseinrichtung Wege für Kinder - Therapie und Weiterbildung orientiert sich daher in allen Punkten an den Richtlinien und Standards des BVL. 2) Abschluss mit dem Titel Dyslexietherapeut nach BVL und / oder Dyskalkulietherapeut nach BVL Nach erfolgreichem Abschluss der Weiterbildung (siehe Prüfungsmodalitäten ) wird dem Teilnehmer eine ausbildungsinterne Weiterbildungsbescheinigung sowie ein Zertifikat verliehen, das dazu berechtigt, den jeweiligen Titel zu führen. Bei Nichterfüllen der Anforderungen oder bei einer vorzeitigen Beendigung der Weiterbildung erhält der Teilnehmer von der Weiterbildungseinrichtung eine Teilnahmebestätigung über die besuchten Seminare. 3) Umfang der Weiterbildung Die Weiterbildung beinhaltet folgende Module: a) Theoretischer Teil Der theoretische Teil dient der Vermittlung von umfassendem, wissenschaftlich fundiertem Wissen. Der theoretische Teil ist in verschiedene Ausbildungsblöcke unterteilt. Teil der theoretischen Ausbildung ist neben den Seminaren das eigenständige Literaturstudium (siehe jeweilige Literaturliste), das dokumentiert und nachgewiesen werden muss (detaillierte Hinweise hierzu siehe Literaturliste). Für den Erhalt des Titels besteht bei den Seminaren des Theorieteils Anwesenheitspflicht zu 100 %. Bei Verhinderung muss das entsprechende Seminar im nächsten Kursdurchlauf nachgeholt werden. Der Umfang der Seminartage der jeweiligen Weiterbildungsmodalität ist dem Curriculum bzw. der Übersicht in der Informationsmappe zu entnehmen. In den Weiterbildungsseminaren können auch externe Teilnehmer anwesend sein, die nicht die Weiterbildung besuchen, sondern nur an einzelnen Seminartagen teilnehmen. b) Schriftliche Zwischenprüfung Die schriftliche Zwischenprüfung findet im Anschluss an den theoretischen Ausbildungsteil statt und dient als Vorbereitung auf den praktischen Teil zur Sicherung und Überprüfung des theoretischen Wissens. Sie findet in schriftlicher Form statt und untergliedert sich in einen Teil Wissensüberprüfung (120 Min.) und einen Teil Transferleistung (Therapieplanung anhand eines vorgegebenen Fallbeispiels) (90 Min.).

c) Praktischer Teil Der praktische Teil der Ausbildung umfasst (je nach gebuchter Weiterbildung, siehe Übersicht in der Informationsmappe) 23 (Aufbau-Weiterbildung), 50 (Kompakt-Weiterbildung) bzw. 70 (Kombinations-Weiterbildung) Stunden Supervision, die freitagabends oder meist Wochenend- Tagen angeboten werden. Dabei können Anteile der Supervisionen über Videokonferenz von zu Hause aus erfolgen. Zudem sind 10 30 Stunden Hospitation (jew. 50 Min.) zu leisten. Für den Erhalt des Titels besteht Anwesenheitspflicht zu 100 %. Bei Verhinderung müssen die Supervisionstermine in einer der anderen Gruppen oder im nächsten Kursdurchlauf besucht werden, es kann jedoch nur eine begrenzte Anzahl an Supervisionsstunden in das nächste Jahr übertragen werden. Zudem ist die eigenverantwortliche Behandlung von konkreten, erfolgreich therapierten Therapiefällen im Umfang von jeweils 30 (Dyskalkulie) bzw. 40 (Legasthenie) Behandlungsstunden (diagnostizierte Lese-Rechtschreibstörung oder Rechenstörung) inklusive schriftlicher Verlaufsdokumentationen der Behandlungsfälle gefordert. Die Suche und Behandlung der Fälle erfolgt in Eigenverantwortung und in Wohnortnähe des Teilnehmers. Zur Qualitätssicherung der Behandlung werden alle Ausbildungsfälle in der Supervision begleitet. d) Mündliche Abschlussprüfung Die mündliche Abschlussprüfung findet nach Beendigung des praktischen Teils statt und ist, ebenso wie das erfolgreiche Bestehen der schriftlichen Zwischenprüfung, Voraussetzung für die Erteilung des Weiterbildungszertifikats mit dem Titel Dyslexietherapeut nach BVL und / oder Dyskalkulietherapeut nach BVL. Sie besteht aus einem Kurzreferat mit einer Fallvorstellung über einen bzw. zwei der behandelten und schriftlich dokumentierten, erfolgreich therapierten Therapiefälle (10 15 Min.) und einer mündlichen Abschlussprüfung mit vertiefenden Fragen zu den Therapiefällen und zu theoretischem und praktischem Wissen (20 Min.). e) Zertifikatserteilung bei erfolgreich bestandener Prüfung Nach erfolgreich bestandener Zwischen- und Abschlussprüfung sowie bei Erfüllung aller oben genannten Anforderungen sowie bei Vorhandensein der Zulassungsvoraussetzungen wird dem Teilnehmer ein Zertifikat ausgehändigt, das dazu berechtigt, den BVL-Titel führen zu dürfen. Wenn die Anforderungen (Zulassungsvoraussetzungen und / oder Ausbildungsanforderungen) nicht erfüllt wurden, erhält der Teilnehmer eine ausbildungsinterne Weiterbildungsbescheinigung. Der Titel Dyslexietherapeut nach BVL und / oder Dyskalkulietherapeut nach BVL kann dann jedoch nicht verliehen werden. Voraussetzung für den Erhalt des Zertifikats ist eine Mitgliedschaft beim BVL. Der Teilnehmer reicht seine Mitgliedsnummer vor Prüfungsbeginn ein. f) Anschließende Fortbildung und Begleitung in Eigenverantwortung der Absolvent(inn)en Die Weiterbildungseinrichtung bietet nach Abschluss der Weiterbildung vertiefende Seminare sowie weiterführende Supervision und Coaching an. Dies ist nicht im Rahmen der verpflichtenden Bestandteile der Weiterbildung enthalten, sondern geschieht in Eigenverantwortung und auf Grundlage des individuellen Bedarfs des Teilnehmers. Die Kosten für diese Leistungen sind nicht in der Gebühr für die Weiterbildung enthalten. 4) Kursdauer und -ort Der Kurs ist auf etwa 18 bis 24 Monate angelegt. Die theoretische Ausbildung wird in verschiedenen Blöcken mit jeweils zwei bis sechs Tagen angeboten (meist im Zeitraum von Juni bis Dezember). Die Supervision wird ab Februar des Folgejahres in ca. 6-8 Terminen im Abstand von ca. sechs bis acht Wochen absolviert und dient der Qualitätssicherung der eigenen Behandlungsfälle.

Sowohl der theoretische als auch der praktische Teil werden in 82319 Starnberg in einem eigenen Weiterbildungshaus in der Uhdestr. 5a) angeboten. Die Termine des theoretischen Teils finden Sie im aktuellen Curriculum. Die Seminartage finden jeweils zwischen 9.00 und 18.15 Uhr mit Kurzpausen sowie einer Mittagspause von 75 bis 90 Minuten statt. 5) Kosten Die Kosten für die Teilnahme an den verschiedenen Weiterbildungsmodalitäten sind dem Anmeldeformular zu entnehmen. Darüber hinaus fallen Prüfungsgebühren sowie die Gebühr für den Seminarordner mit allen notwendigen Unterlagen an. Die Organisation der Hospitationsplätze unterliegt der Eigenverantwortung der Teilnehmer. Etwaige anfallende Unkostenbeiträge für Hospitationspaten sind nicht in den Weiterbildungskosten enthalten. 6) Zulassungsvoraussetzungen zum Erhalt des Titels Dyslexietherapeut nach BVL oder Dyskalkulietherapeut nach BVL Der Bundesverband Legasthenie und Dyskalkulie e.v. (BVL) fordert einheitliche Zulassungskriterien (eine ausreichende berufliche Vorqualifikation sowie fachliche Vorkenntnisse) für den Weiterbildungslehrgang mit dem Abschluss Dyslexietherapeut nach BVL und / oder Dyskalkulietherapeut nach BVL. Somit können nur Teilnehmer(innen), die diese Voraussetzungen erfüllen, die Weiterbildung nach erfolgreich bestandenen Prüfungen mit dem Zertifikat und dem Titel abschließen. Teilnehmer(innen), die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, können an der Weiterbildung ebenfalls teilnehmen. Sie erhalten bei Abschluss der Weiterbildung eine ausbildungsinterne Teilnahmebescheinigung (nicht aber die Berechtigung, den Titel Dyslexietherapeut nach BVL / Dyskalkulietherapeut nach BVL zu führen). Unter besonderen Bedingungen (siehe unten, Punkt b) kann auch eine Sonderzulassung beim BVL beantragt werden, die es ermöglicht, den Titel nach Abschluss der Weiterbildung zu führen. Zulassungsvoraussetzungen für den Abschluss mit dem Titel Dyslexietherapeut nach BVL Als berufliche Qualifikation der Teilnehmer wird vorausgesetzt a) ein abgeschlossenes Hochschulstudium - mit pädagogisch-psychologischer Ausrichtung, - sprachheiltherapeutischer Ausrichtung oder - medizinischer Ausrichtung (mit psychotherapeutischer oder psychiatrischer Ausbildung) oder b) Diplom-Logopäden - oder andere akademisch qualifizierte Logopäden - oder Abiturienten mit einer abgeschlossenen Ausbildung Logopädie (staatlich anerkannte Schule) und mindestens zweijähriger Berufserfahrung Zulassungsvoraussetzungen für den Abschluss mit dem Titel Dyskalkulietherapeut nach BVL Als berufliche Qualifikation der Teilnehmer wird vorausgesetzt a) ein abgeschlossenes Hochschulstudium - mit pädagogisch-psychologischer Ausrichtung, - medizinischer Ausrichtung (mit psychotherapeutischer oder psychiatrischer Ausbildung) Sonderzulassung: Bewerber, die keine der oben genannten beruflichen Qualifikationen erfüllen können, müssen

c) aus nahe stehenden Berufen kommen und eine besondere persönliche Eignung nachweisen. Hierzu gehören mindestens 1. zwei Jahre Berufserfahrung sowie 2. schriftliche Nachweise über besuchte Fortbildungen. 3. Die Eignung wird in einem persönlichen Aufnahmegespräch mit der Ausbildungsleitung überprüft und mit dem BVL abgestimmt. Die endgültige Entscheidung liegt beim BVL. Zudem sollten bestimmte Vorkenntnisse vorhanden sein bzw. eigenverantwortlich im Literaturstudium vor Ausbildungsbeginn erworben werden (Inhalte bezüglich der Vorkenntnisse siehe Informationsblatt Vorkenntnisse ). Von der Ausbildungsleitung wird außerdem eine gewisse persönliche Eignung gewünscht: a) hohe Motivation b) Integrität c) Gewissenhaftigkeit d) wertschätzender Umgang mit Kurs-Kolleg(innen) und Dozenten e) wertschätzender Umgang in der Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und Familien 7) Zulassungsvoraussetzungen zu den Prüfungen Zulassungsvoraussetzungen zur schriftlichen Zwischenprüfung a) Eigenverantwortliche Überprüfung der Vorkenntnisse anhand der Checkliste Vorkenntnisse sowie Kurz-Nachweis über das eigenständige Erarbeiten der Vorkenntnisse über ein Literaturstudium b) Nachweis über die Teilnahme an den meisten Seminaren des Theorieteils (einzelne Seminartage können im Folgejahr nachgeholt werden, dessen Inhalt ist jedoch dennoch Bestandteil der schriftlichen Zwischenprüfung und muss eigenständig erarbeitet werden) Zulassungsvoraussetzungen zum mündlichen Abschlusskolloquium a) Erfolgreich bestandene Zwischenprüfung b) Nachweis über den Besuch alle Seminare des theoretischen Teils c) Nachweise über dokumentiertes Literaturstudium d) Nachweis über den Besuch aller Supervisionsstunden e) Nachweis über Absolvierung aller Hospitationsstunden f) Nachweise anhand von schriftlichen Verlaufsdokumentationen über die eigenverantwortliche Behandlung von konkreten, erfolgreich therapierten Therapiefällen mit jeweils mindestens 30 (Dyskalkulie-Fälle) bzw. 40 (Dyslexie-Fälle) Stunden Behandlungsdauer (Kompakt-Weiterbildung: jeweils 3 Ausbildungsfälle, Kombi-Weiterbildung: jeweils 2 Ausbildungsfälle Legasthenie und Dyskalkulie), Aufbau-Weiterbildung: jeweils 2 Ausbildungsfälle 8) Prüfungsrichtlinien Eine schriftliche und eine mündliche Prüfung (Kolloquium) sind Voraussetzung zum erfolgreichen Abschluss des Weiterbildungslehrgangs mit dem Abschluss Dyslexietherapeut nach BVL und / oder Dyskalkulietherapeut nach BVL. Die Prüfung gliedert sich dabei in eine Zwischen- und eine Abschlussprüfung. (a) Zwischenprüfung (schriftlich): In der Zwischenprüfung werden in Form einer schriftlichen Prüfung die theoretischen Ausbildungsinhalte überprüft. Die Prüfungsdauer dieses ersten Teils beträgt 120 Minuten. In einem zweiten Teil wird eine Transferleistung bezüglich des erworbenen Wissens gefordert. Die Prüfungsdauer des zweiten Teils beträgt 90 Minuten. Die Prüfung gilt als bestanden, wenn 75 Prozent der erforderlichen Antworten korrekt sind. Die erfolgreich bestandene Prüfung ist die Voraussetzung für den Beginn der praktischen Ausbildung. Teilnehmer, die in der schriftlichen Prüfung keinen Erfolg

hatten, können in Einzelberatungsstunden mit der Ausbildungsleitung oder Dozenten ihre Wissenslücken schließen und erneut zur Prüfung antreten. Die Zwischenprüfung findet sechs bis acht Wochen nach dem letzten Seminarblock (Mitte Januar) in 82319 Starnberg statt. b) Abschlussprüfung (mündliches Kolloquium) Wenn ein Teilnehmer alle Hospitations- und Supervisionsstunden, die eigenverantwortliche Behandlung der geforderten Therapiefälle und deren schriftliche Verlaufsdokumentation nachweisen kann, wird er zur Abschlussprüfung zugelassen. In der Abschlussprüfung stellen die Teilnehmer einen der von ihnen erfolgreich therapierten und dokumentierten Fälle in Form eines kurzen Referates dar (10-15 Minuten). Anschließend werden die Teilnehmer von den Prüfern näher zum therapeutischen Vorgehen befragt. Hierbei beziehen sich die Fragen auch auf die anderen beiden Fälle sowie auf allgemeines, theoretisches Wissen und die Inhalte, die als Vorkenntnisse vorausgesetzt werden (ca. 20 Minuten). Bei weiteren Fragen kann die Ausbildungsleitung jederzeit kontaktiert werden. Stand: Februar 2016 Dipl.-Psych. Annette Rosenlehner-Mangstl, Ausbildungsleitung Wege für Kinder Uhdestr. 5a, 82319 Starnberg