Exposé gefühlt wie ein Haus! ETW in Berlin-Mitte, OT Wedding Objektbeschreibung: Die im Jahr 1959 erbaute Wohnanlage mit insgesamt 135 Wohneinheiten ist in einem guten und gepflegten Zustand und liegt in einer ruhigen Seitenstraße im sogenannten englischen Viertel. Im Hochparterre der Hausnummer 9 erreichen Sie mühelos diese schöne Dreizimmerwohnung. Jeder Raum der ca. 78 m² großen Wohnung ist vom Flur, der eine praktische und nützliche Nische birgt, zugänglich. Vor ca. 8 Jahren wurde die Wohnung umfassend saniert und modernisiert. Die Küche ist, bis auf den Kühlschrank, vollständig ausgestattet und mit dem Gasherd wird Ihnen das Kochen und Backen viel Spaß machen. Und auch das Duschbad lässt keine Wünsche offen für einen guten Start in den Tag. Es ist modern und zweckmäßig ausgestattet und verfügt über ein großes Fenster. Die zwei (Schlaf-)zimmer - eines richtet sich nach Nord-Osten und das andere nach Süd- Westen - sind gut proportioniert, sodass Sie Ihren Einrichtungsideen genügend Raum geben und es sich hier gemütlich machen können. Die Küche mit Einbauten Das tagesbelichtete Duschbad Das Süd-West-Zimmer
Das Herzstück dieser Wohnung ist das große und helle Wohnzimmer mit dem Zugang zum Garten. Fenster an zwei Seiten lassen diesen Raum regelrecht mit Licht durchfluten. Durch eine praktische Schiebetür zum Flur können Sie die komplette Fläche nutzen und den Raum nach Ihren Vorstellungen gestalten. Das helle Wohnzimmer mit dem Zugang zum Garten und einer platzsparenden Schiebetür zum Flur Durch den Garten, der im Sondernutzungsrecht zu dieser Wohnung gehört, haben Sie das Gefühl, in einem kleinen Haus zu leben. Genießen Sie hier Ihren Feierabend oder gemütliche Grillabende mit Freunden und Familie. Der direkte Zugang aus der Wohnung in Ihren Garten Lagebeschreibung: Hier wohnen Sie im nördlichen Bereich des Berliner Ortsteils Wedding, dicht an der Grenze zu dem Bezirk Reinickendorf. Einkaufsmöglichkeiten, Ärzte, Apotheken, Banken und auch die Anbindung an die öffentlichen Verkehrsmittel finden Sie in kurzen Entfernungen. Für Ihre Freizeitaktivitäten ist in dieser Lage ebenfalls ausreichend gesorgt. Genießen Sie zum Beispiel die Ruhe und die Grünflächen im Volkspark Rehberge oder absolvieren Sie hier Ihre Joggingrunde.
Weitere Angaben: Das monatliche Wohngeld beträgt derzeit ca. 341,- warm und beinhaltet die Rücklagenbildung. Da in der gesamten Anlage derzeit Strangsanierungen durchgeführt werden, wurde beschlossen, das Wohngeld ab 2015 auf 420,- /monatlich zu erhöhen, damit die Instandhaltungsrücklage wieder befüllt wird. Im Flur, der Küche und dem Bad sind Fliesen verlegt und alle übrigen Räume wurden mit Laminat ausgestattet. Die Wohnung ist komplett mit einer Art Kastenfenstern aus Aluminium ausgestattet und überall mit elektrischen Rollläden versehen. Die Hauseingangstür ist von innen mit einem Sicherheitsriegel versehen. Der Müllplatz sowie gemeinschaftlich genutzte PKW-Stellplätze befinden sich vor dem Haus. Zu der Wohnung gehört ein separater Kellerraum. Eine Zentralheizung speist die Wohnung mit wohliger Wärme. Das warme Wasser sowie der Herd (kochen und backen) werden mittels einer Gastherme versorgt. Ihr TV-Programm erhalten Sie über den Kabelanschluss. Die Wohnung ist bezugsfrei. Kaufpreis 188.000,00 Die Nachweis- und Vermittlungsprovision beträgt 7,14 % inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer des beurkundeten Verkaufspreises. Sie ist nicht im Kaufpreis enthalten und wird bei Abschluss eines notariellen Kaufvertrages fällig und ist vom Käufer an uns zu zahlen. Sämtliche Informationen und Angaben haben wir vom Verkäufer erhalten und übernehmen hierfür keine Gewähr. Ihre Ansprechpartner Frau Dunja Morge und Herr Ronny Müller stehen Ihnen unter 030 41 47 63 13 gerne für Rückfragen oder Besichtigungswünsche zur Verfügung. Der Grundriss wird derzeit noch aufbereitet. Wenn Sie Interesse haben, stellen wir Ihnen jedoch selbstverständlich das unbearbeitete Exemplar vorab zur Verfügung.
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN 1 Provisionsanspruch 1.1 Die Maklerfirma concent-immobilien, Vertretungsberechtigter Herr Ronny Müller nachfolgend Makler genannt erhält für den Nachweis und/oder die Vermittlung von Gelegenheiten zum Vertragsabschluss eine Provision in nachstehend aufgeführter Höhe zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer: a) bei Kaufverträgen oder wirtschaftlich ähnlichen Geschäften 6 % des Kaufpreises; b) bei Vermietung oder wirtschaftlich ähnlichen Geschäften 2 Monatsmieten; 1.2 Die vorstehenden Provisionssätze sind vom Auftraggeber an den Makler zu zahlen. Sie gelten, soweit in dem jeweiligen Angebot nicht ausdrücklich eine andere Provision ausgewiesen ist. 2 Fälligkeit der Provision 2.1 Die angegebene Provision wird erst fällig, wenn ein entsprechender unter 1 dieses Vertrages dargebotener tatsächlicher und ernsthafter Nachweis bzw. der Abschluss eines Vertrages über das angebotene Objekt zustande kommt. 2.2 Provisionsanspruch entsteht auch dann, wenn aus wirtschaftlichen, rechtlichen oder sonstigen Erwägungen neben dem angebotenen Vertrag oder statt eines solchen ein anderer zustande kommt (z. B. Abschluss eines Kauf- oder Pachtvertrages, Abschluss eines Lizenz- oder Kooperationsvertrages anstelle eines Mietvertrages). 3 Doppeltätigkeit Der Makler darf auch für den anderen Vertragsteil provisionspflichtig tätig werden. 4 Weitergabeverbot Sämtliche Informationen einschließlich der Objektnachweise des Maklers sind ausschließlich für den Auftraggeber bestimmt. Diesem ist es ausdrücklich untersagt, die Objektnachweise und -informationen ohne ausdrückliche Zustimmung des Maklers, die zuvor schriftlich eingeholt werden muss, an Dritte weiterzugeben. Verstößt der Auftraggeber gegen diese Verpflichtung und schließt der Dritte oder andere Personen, an die der Dritte seinerseits die Informationen weitergegeben hat, den Hauptvertrag ab, so ist der Auftraggeber verpflichtet, dem Makler die mit ihm vereinbarte Provision zuzüglich Mehrwertsteuer zu entrichten. 5 Kenntnis von Angeboten Ist dem Auftraggeber ein Angebot bereits bekannt, hat er dies unverzüglich, spätestens aber innerhalb 5 Tage nach Erhalt, schriftlich unter Angabe der Quelle anzuzeigen. Verstöße gegen diese Verpflichtung begründen einen Schadensersatzanspruch des Maklers. 6 Informationspflicht Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Makler unverzüglich schriftlich zu informieren, falls er eine vermittelte und/oder nachgewiesene Gelegenheit zum Vertragsabschluss nicht wahrnehmen möchte. 7 Abschluss des Hauptvertrages Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Makler unverzüglich schriftlich über den Abschluss eines Hauptvertrages zu informieren und eine Kopie des Vertrages zu übersenden.
8 Haftung 8.1 Der Makler haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt verschuldensunabhängig. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Makler ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet der Makler in demselben Umfang. 8.2 Die Regelung des vorstehenden Absatzes (8.1) erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit. 9 Schriftformerfordernis, Vertragsänderung 9.1 Abweichungen oder Ergänzungen zu diesen Geschäftsbedingungen sind schriftlich zu vereinbaren. Dies gilt ebenso für den Vertragspunkt 9.1 selbst. 9.2 Die Kündigung des Maklervertrages bedarf ebenfalls der Schriftform. 10 Salvatorische Klausel Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam, ein anderer Teil aber wirksam ist. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll von den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und die den übrigen vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwider läuft. 11 Gerichtsstand Gerichtsstand für alle Auseinandersetzungen der Parteien ist, soweit zulässig, ausschließlich der Sitz des Maklers.