Der kollektive biometrische Risikoausgleich beim Pensionsfonds versus individuelle Nachschusspflicht aba-jahrestagung am 16.05.2013 in Berlin von Markus Klinger
Agenda 01 Betriebswirtschaftliche Vorgehensweise oder Planungssicherheit 02 Schwankungsrisiko in der Biometrie 03 Langlebigkeitsrisiko die Statistikfalle 04 kollektive Vererbung unverzichtbar 05 Vorzeitige Risiken 06 Umsetzung kollektiver biometrischer Risikoausgleich 07 Die Kollektivtöpfe: Was wird ausgeglichen? 08 Fazit 1 aba-jahrestagung am 16.05.2013 in Berlin von Markus Klinger
Betriebswirtschaftliche Vorgehensweise oder Planungssicherheit (1 v. 2) 2 Nicht-versicherungsförmiger Pensionsfonds Übernahme folgende Risiken durch Arbeitgeber: Kapitalanlagerisiko Biometrisches Risiko Übernahme dieser Risiken durch versicherungsförmigen Pensionsfonds: hoher Einmalbeitrag hohe wirtschaftliche Chance von späteren Überschusszahlungen Überschüsse aus Verpflichtungssicht nicht benötigt daher betriebswirtschaftlich nicht gewollte Kapitalanlage des Unternehmens
Betriebswirtschaftliche Vorgehensweise oder Planungssicherheit (2 v. 2) Ziel keine teure Garantieoption treffen des Erwartungswerts der möglichen Entwicklung Kapitalanlagerisiko viele Methoden, das Risiko zu senken biometrisches Risiko bisher nur versicherungsförmige Garantie oder individuelle Nachschusspflicht 3 Schwankungsrisiko der individuellen Nachschusspflicht Milderung durch großes Kollektiv des Arbeitgebers Bei Einzelpersonen vergleichbar mit Volatilität des Kapitalanlagerisikos
Agenda 01 Betriebswirtschaftliche Vorgehensweise oder Planungssicherheit 02 Schwankungsrisiko in der Biometrie 03 Langlebigkeitsrisiko die Statistikfalle 04 kollektive Vererbung unverzichtbar 05 Vorzeitige Risiken 06 Umsetzung kollektiver biometrischer Risikoausgleich 07 Die Kollektivtöpfe: Was wird ausgeglichen? 08 Fazit 4
Das Schwankungsrisiko in der Biometrie (1 v. 6) Asset-Risiken werden entlohnt Rendite/Risiko- Austauschverhältnis Biometrische Risiken werden nicht entlohnt sind ohne Nutzen auf Einzelbasis 5
Das Schwankungsrisiko in der Biometrie (2 v. 6) Illustration anhand Mann, Jahrgang 1960 Kalkulationszins 3,25 % Das Langlebigkeitsrisiko für Einzelpersonen ist linksschief verteilt negative Abweichung wahrscheinlicher 6
Wahrscheinlichkeit Das Schwankungsrisiko in der Biometrie (3 v. 6) Verteilung der Restlebensdauer 0,05 0,045 0,04 0,035 0,03 0,025 0,02 Prob Norm 0,015 0,01 0,005 7 0 1 6 11 16 21 26 31 36 41 46 51 Restliche Lebenszeit [Jahren] μ = 19,83 σ = 9,13
Wahrscheinlichkeit Das Schwankungsrisiko in der Biometrie (4 v. 6) 0,05 Verteilung des Barwertes 0,045 0,04 Barwert Norm 0,035 0,03 0,025 0,02 0,015 0,01 0,005 8 0 0 5 10 15 20 25 30 Höhe des Barwertes [Euro] μ = 14,73 ; σ = 5,15 Durch die schiefe Verteilung liegt der Wahrscheinlichkeitsraum rechts vom Mittelwert bei über 58 %.
Das Schwankungsrisiko in der Biometrie (5 v. 6) 0,05 0,045 0,04 1-alpha alpha = 5,00 % 0,035 0,03 0,025 0,02 0,015 0,01 9 0,005 0 1 6 9 13 16 18 20 22 23 24 26 Mit 95 %iger Wahrscheinlichkeit liegt der Barwert nicht mehr als 43 % oberhalb des Erwartungswertes von 14,73. VaR = 21,06. Drawdown = 42,95 %.
-1,0% -0,8% -0,5% -0,3% 0,0% 0,2% 0,5% 0,7% 1,0% 1,2% 1,5% 1,7% 2,0% 2,2% 2,5% 2,7% 3,0% 3,2% 3,5% 3,7% 4,0% 4,2% 4,5% 4,7% 5,0% 5,2% 5,5% 5,7% 6,0% 6,2% 6,5% 6,7% 7,0% 7,2% 7,5% 7,7% 8,0% 8,2% 8,5% 8,7% 9,0% 9,2% 9,5% 9,7% 10,0% Das Schwankungsrisiko in der Biometrie (6 v. 6) Vergleich mit Asset-Portefeuille μ = 4,5 % σ = 6 % 1,6 Value at Risk qα 0,05 T (Jahre) 20 VaR 45,86% VAR auf Jahresrendite 2,29% μ der Biometrie 14,73 Vergleichsentwicklung 35,52 Barwert VAR 21,49 Drawdown in % 39,52% Portefeuille - 20 Jahre 1,4 VaR - qalpha 1,2 1 0,8 0,6 10 0,4 0,2 0
Agenda 01 Betriebswirtschaftliche Vorgehensweise oder Planungssicherheit 02 Schwankungsrisiko in der Biometrie 03 Langlebigkeitsrisiko die Statistikfalle 04 kollektive Vererbung unverzichtbar 05 Vorzeitige Risiken 06 Umsetzung kollektiver biometrischer Risikoausgleich 07 Die Kollektivtöpfe: Was wird ausgeglichen? 08 Fazit 11
Langlebigkeitsrisiko die Statistikfalle (1 v. 5) Verpflichtung und Statistikfalle Die Statistikfalle Pensions- und Deckungs-Rückstellungen Orientierung an statistischer Entwicklung von Kollektiven Einzelpersonen können nicht anteilig überleben, sterben oder invalide werden nur Zustand 0 oder 1 möglich 12 Nicht Vermögensverbrauch und erst dann Nachschuss sobald laufende Leistungen Unterschreitung Mindestsicherungsvermögen nicht zulässig Mindestsicherungsvermögen = statistisch kalkulierte Verbindlichkeit zum jeweiligen Zeitpunkt Fälligkeit Nachschuss nicht erst bei Vermögensverbrauch sondern bei Unterschreitung Mindestsicherungsvermögen
Langlebigkeitsrisiko die Statistikfalle (2 v. 5) Entwicklung der Verpflichtung bei Erleben 700.000,00 600.000,00 Bsp. AR = 4.000 inkl. 60% WR 13 500.000,00 400.000,00 300.000,00 200.000,00 100.000,00 65 66 67 68 69 70 71 72 73 74 75 Werteverlauf Überleben - 65 67 69 71 73 75 77 79 81 83 85 87 89 91 93 95 97 99 101103105107109111113115
Langlebigkeitsrisiko die Statistikfalle (4 v. 5) Jährliches Anpassen der Verpflichtung 600.000,00 14 550.000,00 500.000,00 450.000,00 65 66 67 68 69 70 71 72 73 74 75 Werteverlauf Überleben 400.000,00 65 66 67 68 69 70 71 72 73 74 75
Langlebigkeitsrisiko die Statistikfalle (3 v. 5) Veränderung der Rückstellung Überleben einer Einzelperson Verpflichtung und damit Rückstellung steigt im Vergleich zur ehemals erwarteten Rückstellung Rückstellung steigt, da steigende Wahrscheinlichkeit, jedes zukünftige Jahr zu erleben mehr Personen / Personenanteile im Folgejahr als kalkuliert, weil nicht wie statistisch vorgesehen, anteilig gestorben Nachschuss setzt sich zusammen: Rückstellungserhöhung zusätzliche unerwartete Rentenzahlungen des Jahres 15
Langlebigkeitsrisiko die Statistikfalle (5 v. 5) Jährliches Anpassen der Verpflichtung Nachschusspflicht in jedem Alter des Erlebens bis Alter 85 (dort annahmegemäß der Tod) Beispiel für AR = 4.000 u. 60% WR 12.000,00 Nachschusspflicht bei Erleben des Rentners ohne 'Risiko-Airbag' 10.000,00 8.000,00 6.000,00 4.000,00 16 2.000,00-65 66 67 68 69 70 71 72 73 74 75 76 77 78 79 80 81 82 83 84 85 Nachschusspflicht
Agenda 01 Betriebswirtschaftliche Vorgehensweise oder Planungssicherheit 02 Schwankungsrisiko in der Biometrie 03 Langlebigkeitsrisiko die Statistikfalle 04 kollektive Vererbung unverzichtbar 05 Vorzeitige Risiken 06 Umsetzung kollektiver biometrischer Risikoausgleich 07 Die Kollektivtöpfe: Was wird ausgeglichen? 08 Fazit 17
kollektive Vererbung unverzichtbar (1 v. 2) Nachteile der Nicht-Vererbung Die kollektive Vererbung ist zumindest in der Rentenphase elementar für die Gegenfinanzierung des Langlebigkeitsrisikos sonst Kalkulation mit durchschnittlicher Erlebenswahrscheinlichkeit nicht sachgerecht Konsequenzen beim Verzicht auf kollektive Vererbung 1. andere Kalkulation 2. notwendiger Barwert deutlich oberhalb der durchschnittlichen Lebenserwartung alle Personen mit Tod vor Ø- Lebenserwartung: keine Beiträge für länger Lebenden alle Personen mit Tod nach Ø- Lebenserwartung: längere Rentenzahlung muss finanziert werden herkömmliche Kalkulation mit Ø- Erlebensfallwahrscheinlichkeiten (bei nicht-versicherungsförmigen Pensionsplänen) jährliche biometrische Nachschüsse nach Erreichen der ehemalig erwarteten Erlebenswahrscheinlichkeit bereits kumulierte Nachschüsse zwischen 25 60% des Einmalbeitrags Fazit: selbst erhebliche Nachschüsse, wenn die Person mit durchschnittlicher Lebenserwartung stirbt 18 Verzicht auf kollektive Vererbung hat Nachteile der vers.förmiger Garantie, aber ohne Garantien: hoher Beitrag mit Erwartungswert an Rückflüssen ungewollte Kapitalanlage aba-jahrestagung am 16.05.2013 in Berlin - Author: Markus Klinger
kollektive Vererbung unverzichtbar (2 v. 2) Risikoausgleich systemimmanent und ohne Kosten Pauschale Todesfallleistungen eines VR in Rentenphase nicht vergleichbar mit Verzicht auf Vererbung z.b. Ausschüttung des Deckungskapitals abzüglich bereits gezahlter Renten kompletter Verzicht auf Vererbung geht erheblichen Schritt weiter Kollektive Vererbung systemimmanent im versicherungsmathematischen Verfahren der Langlebigkeit verankert Jede Abweichung verursacht Zusatzkosten Risikoausgleich steckt im Finanzierungsverfahren drin und erzeugt daher keine eigenen Kosten 19
Agenda 01 Betriebswirtschaftliche Vorgehensweise oder Planungssicherheit 02 Schwankungsrisiko in der Biometrie 03 Langlebigkeitsrisiko die Statistikfalle 04 kollektive Vererbung unverzichtbar 05 Vorzeitige Risiken 06 Umsetzung kollektiver biometrischer Risikoausgleich 07 Die Kollektivtöpfe: Was wird ausgeglichen? 08 Fazit 20
Vorzeitige Risiken Prämissen: Prämie pro Person: 100 Risikoprämie: 1 Beispiel 1: Bestand mit 10 Personen à 100 99 Risikoausgleich Nein Ja 0 9 9 21 Betroffene Person (z.b. BU) Andere Betroffene Person Andere 21
Vorzeitige Risiken Prämissen: Prämie pro Person: 100 Risikoprämie: 1 Beispiel 1: Bestand mit 100 Personen à 100 99 Risikoausgleich Nein Ja (0,9 1 Risikoprämie) 0 0 0 22 Betroffene Person Andere Betroffene Person Andere 22
Agenda 01 Betriebswirtschaftliche Vorgehensweise oder Planungssicherheit 02 Schwankungsrisiko in der Biometrie 03 Langlebigkeitsrisiko die Statistikfalle 04 kollektive Vererbung unverzichtbar 05 Vorzeitige Risiken 06 Umsetzung kollektiver biometrischer Risikoausgleich 07 Die Kollektivtöpfe: Was wird ausgeglichen? 08 Fazit 23
Umsetzung kollektiver biometrischer Risikoausgleich Was wird ausgeglichen? Die WWK nennt ihr Modell des kollektiven biometrischen Risikoausgleichs den Risiko-Airbag Ausgeglichen wird das Konkretisierungsrisiko beim einzelnen Trägerunternehmen dieses unterliegt der dargestellten hohen Volatilität Nicht ausgeglichen wird Konkretisierungsrisiko auf der Aggregationsebene des Pensionsfonds dieses unterliegt mit deren Größe einer zunehmend geringen Volatilität das Irrtumsrisiko (Sterbetafel stimmt nicht; Bestand passt nicht auf Sterbetafel) Änderungsrisiko (Veränderungen der biometrischen Risiken im Zeitablauf gegenüber der Statistik) 24 i aus vertrieblichen Gründen Verzicht auf die Vererbung in der Anwartschaftsphase, dafür Kalkulation eines Aufschlags
Agenda 01 Betriebswirtschaftliche Vorgehensweise oder Planungssicherheit 02 Schwankungsrisiko in der Biometrie 03 Langlebigkeitsrisiko die Statistikfalle 04 kollektive Vererbung unverzichtbar 05 Vorzeitige Risiken 06 Umsetzung kollektiver biometrischer Risikoausgleich 07 Die Kollektivtöpfe: Was wird ausgeglichen? 08 Fazit 25
Die Kollektivtöpfe: Was wird ausgeglichen? (1 v. 6) Biometrischer Risikoausgleich Die WWK Pensionsfonds AG bildet 3 Risikokollektive, innerhalb derer ein kollektiver biometrischer Risikoausgleich stattfindet: 1 2 3 Rentenempfänger (Langlebigkeitsrisiko) Tod als Anwärter (WR in der Anwartschaftsphase) Berufsunfähigkeit 26 Langlebigkeitsrisiko Vorzeitige Risiken
Die Kollektivtöpfe: Was wird ausgeglichen? (2 v. 6) Vorzeitige Risiken Die vorzeitigen Risiken Hinterbliebenenrente in der Anwartschaftsphase Berufsunfähigkeitsrente bestehen in Nachreservierung des Sicherungsvermögens 27 um / in Höhe von den Sprung von einem Anwartschaftsbarwert auf einen Rentenbarwert (Bilanzsprungrisiko)
Die Kollektivtöpfe: Was wird ausgeglichen? (3 v. 6) vorzeitige Risiken - Bilanzsprungrisiko Annahmen: Alters- und Invalidenrente monatlich 2.752 EUR; Witwenrente 60 % Barwert einer Invalidenrente mit Witwenrente 487.306 EUR Barwert einer Witwenrente Teilwert bei Diensteintritt 30 347.025 EUR Kapitalbedarf für Altersrente 426.273 EUR Auffüllungsrisiko bei Tod 309.213 EUR Auffüllungsrisiko bei Invalidität 401.710 EUR 28 Alte r 35 3 0 4 0 4 5 65
Die Kollektivtöpfe: Was wird ausgeglichen? (4 v. 6) Risikoausgleich bei vorzeitigen Risiken Abgrenzung von Risikokollektiven Ausgelöste vorzeitige Risiken gehen als laufende Renten in das Risikokollektiv Rentenempfänger über Die WR in der Rentenphase wird im Risikokollektiv Rentenempfänger ausgeglichen Bewertungsfragen Jedes Trägerunternehmen kann eine andere Asset-Allokation und damit einen anderen Kalkulationszins haben. Dieser Effekt darf nicht mit ausgeglichen werden, daher muss normiert werden. 29
Die Kollektivtöpfe: Was wird ausgeglichen? (5 v. 6) Invalidenrisiko Vielfalt der qualitativen Invalidenrentenzusagen Grundsatz der WWK: die Zusage wird 1:1 übertragen Keine eigene beschränkende Leistungsbeschreibung Typ BU1 BU2 BU3 Merkmal Verweis auf die gesetzliche Rentenversicherung im Niveau oder mit Verweis auf Versicherer-typischen BU- Definitionen Willkürlichkeitszusagen, keine konkrete Definition Verbreitung vor allem bei großen Versorgungswerken wo bereits Rückdeckungskonzepte vorlagen oder die Versorgung mit Hilfe eines Versicherers angestoßen wurde bei Gesellschafter- Geschäftsführern Folge gemeinsamer kleinster Nenner müsste ein eigenes Kollektiv aufgesetzt werden, sonst moral hazard moral hazard möglich, ist nicht versicherbar 30 i Begegnung der Risikoselektion mit Berufszu- und abschlägen vereinfachte Gesundheitsprüfung
Die Kollektivtöpfe: Was wird ausgeglichen? (6 v. 6) Invalidenrisiko Leistungsniveau BU Nachschuß BU 3 31 BU 1 BU 2 Risikoausgleich, egal welche Zusage
Agenda 01 Betriebswirtschaftliche Vorgehensweise oder Planungssicherheit 02 Schwankungsrisiko in der Biometrie 03 Langlebigkeitsrisiko die Statistikfalle 04 kollektive Vererbung unverzichtbar 05 Vorzeitige Risiken 06 Umsetzung kollektiver biometrischer Risikoausgleich 07 Die Kollektivtöpfe: Was wird ausgeglichen? 08 Fazit 32
Fazit Aus betriebswirtschaftlicher Sicht ist die Zahlung eines niedrigen Erwartungswertes mit Risiko von Nachschüssen bei einem nichtversicherungsförmigen Pensionsplan gegenüber einem Produkt mit versicherungsförmiger Garantie vorzuziehen. Letzteres enthält durch einen hohen sicheren Einmalbeitrag mit einem Erwartungswert an Rückflüssen eine unplanmäßige Kapitalanlage. Bei Verzicht auf versicherungsförmige Garantien sowie auf einen kollektiven biometrischen Risikoausgleich ist das biometrisches Konkretisierungsrisiko auf Einzelbasis zu hoch. 33 Der Verzicht auf die Vererbung in der Rentenphase ist nicht sinnvoll. Dann sind jährliche biometrische Nachschüsse ab dem 1. Jahr unabdingbar und steigen überproportional in die Höhe, selbst wenn nur die durchschnittliche Restlebenserwartung erreicht wurde. Ein kollektiver biometrischer Risikoausgleich erzeugt keine eigenen Kosten.
Kontakt Markus Klinger WWK Pensionsfonds AG Marsstraße 37 80292 München Telefon: 089 51 14 33 79 Mobil: 0172 201 44 68 Email: markus.klinger@wwk.de 34
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