Strassenlärmsanierung durch Geschwindigkeitsreduktion Zonenkonzept Tempo 30 kommunale Strassen

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Transkript:

lärmsanierung durch Geschwindigkeitsreduktion Zonenkonzept Tempo 30 kommunale, 30. Mai 2012

Federführung und Bezugsquelle, Mobilität + Verkehr Werdmühleplatz 3, Amtshaus V Postfach, 8021 Telefon 044 412 27 22 www.stadt-zuerich.ch/taz mobilitaet@zuerich.ch Eine Dienstabteilung des Tiefbau- und Entsorgungsdepartementes Projektbeteiligte Polizeidepartement Dienstabteilung Verkehr (Reinhard Widrig) Gesundheits- und Umweltdepartement Umwelt- und Gesundheitsschutz (Erich Zeller) Tiefbau- und Entsorgungsdepartement (Erich Willi, Projektleitung) Departement der Industriellen Betriebe Verkehrsbetriebe der (Thomas Spillmann) Gestaltung Jauch Zumsteg Pfyl AG,

lärmsanierung durch Geschwindigkeitsreduktion Zonenkonzept Tempo 30 kommunale 3 Inhalt Zu hohe Lärmbelastungen in der Wie reduzieren?.... 4 Organisation und Vorgehen... 8 Pilotkreis 2: Tempo 30 statt 50 auf kommunalen im Vordergrund.... 9 Pilotversuch Kalchbühlstrasse: lärmsanierung durch Tempo 30?...11 Verlustzeiten ÖV: Simulation und Erhebungen... 13 Zonenkonzept Tempo 30 kommunale.... 15 Ausblick 1: Tempo 50 statt 60 auf Hauptachsen... 20 Ausblick 2: Projekt «Konzept Koexistenz»... 22 Verfahren lärmsanierung... 23 2018: lärmsanierung erfolgreich umgesetzt... 24

4 lärmsanierung durch Geschwindigkeitsreduktion Zonenkonzept Tempo 30 kommunale Zu hohe Lärmbelastungen in der Wie reduzieren? In der wohnen rund 130 000 Personen mit Stras senlärmbelastungen über den Immissionsgrenzwerten (IGW) der eidgenössischen Lärmschutzverordnung (LSV), davon 11 000 sogar über den Alarmwerten. Das heisst, sie sind störenden und gesundheitsbeeinträchtigenden Lärmbelastungen ausgesetzt. Davon sind nicht nur Anwohnende von Hauptstrassen (überkommunale ) sondern vielerorts auch solche an Quartierstrassen (kommunale ) betroffen. Die muss als Anlagehalterin und Betreiberin dieser bis 2018 deren Lärmsanierung prüfen und wo möglich durchführen. Dazu verpflichtet sie, gestützt auf das Bundesgesetz über den Umweltschutz, die Lärmschutzverordnung des Bundes. Bis zu diesem Zeitpunkt leistet der Bund auch Beiträge von 25 % an die Kosten der lärmsanierung. Die Lärmschutzverordnung des Bundes (LSV) Bei der Lärmsanierung, d.h. der Reduktion der Lärmbelastungen unter die Immissionsgrenzwerte, setzt die LSV folgende Prioritäten: Die LSV gibt also klar vor, dass neben siedlungs- und verkehrsplanerischen Massnahmen mit erster Priorität betriebliche Massnahmen an der Quelle, wie Geschwindigkeitsreduktionen und Verkehrsreduktionen, zur Lärmreduktion zu prüfen und umzusetzen sind. Diese Massnahmen rücken umso stärker ins Zentrum der Überlegungen als es innerorts nach wie vor keine ausreichenden Erfahrungen gibt mit der längerfristigen Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit von lärmarmen belägen. Die LSV ist seit dem 1. April 1987 in Kraft. Sie sah damals die Lärmsanierung bis 2002 vor. Da diese Frist nicht eingehalten werden konnte, verlängerte der Bund die Sanierungsfristen bis 2015 für Autobahnen und bis 2018 für übrige. Kosten und Synergien von Lärmsanierungsmassnahmen Der Vergleich der Kosten für die verschiedenen Lärmsanierungsmassnahmen zeigt, dass betriebliche Massnahmen an der Quelle vergleichsweise günstig sind: Betriebliche Massnahmen an der Quelle ca. 1.0 Mio CHF/km Verkehrs- und raumplanerische Massnahmen (Verkehrsplanung, Siedlungsplanung) Sanierungen 1. Massnahmen an der Quelle (leisere Fahrzeuge, Verkehrsreduktion, Verkehrslenkung, Geschwindigkeitsreduktion, lärmarme Beläge) 2. Massnahmen auf dem Ausbreitungsweg (Lärmschutzwände oder -wälle, Zwischenbauten) Ersatzmassnahmen Sind keine Sanierungen möglich und müssen Erleichterungen gewährt werden, kommen Schallschutzfenster als Ersatzmassnahme zur Anwendung. Massnahmen auf dem Ausbreitungsweg ca. 2.0 Mio CHF/km Ersatzmassnahmen (Schallschutzfenster) ca. 3.0 Mio CHF/km Diese Durchschnittswerte können im konkreten Einzelfall beträchtlich abweichen, aber es wird doch deutlich, dass betriebliche Massnahmen an der Quelle vergleichsweise sehr kostengünstig sind. Hinzu kommt, dass Lärmschutzwände ihre Wirksamkeit nur für die unteren Geschosse entfalten können und dass Schallschutzfenster für die Aussenräume und bei geöffneten Fenstern oder auf dem Balkon nichts bringen. Anderseits kann bei Geschwindigkeitsreduktionen und der entsprechenden Umgestaltung der mit Synergie-Effekten gerechnet werden. Dazu gehören eine erhöhte Verkehrssicherheit, eine Verbesserung der Aufenthaltsqualität im raum sowie die Reduktion der Luftschadstoffemissionen.

Lärmrelevante abschnitte 2010 lärmsanierung lärmsanierung, lärmsanierung welche Lärmschutz-Verordnung wesentlich, welche Lärmschutz-Verordnung wesentlich zur, Überschreitung welche der Immissionsgrenzwerte Lärmschutz-Verordnung in der wesentlich zur Überschreitung der Immissionsgrenzwerte in der beitragen. zur Überschreitung der Immissionsgrenzwerte in der beitragen. beitragen. Lärmrelevante abschnitte Stand 2010, welche Lärmschutz-Verordnung wesentlich zur Überschreitung der Immissionsgrenzwerte beitragen. 0 500 Meter Legende Legende Legende Lärmrelevante abschnitte abschnitte Lärmrelevante abschnitte Lärmrelevante abschnitte grenze grenze kreise kreise kreise 500 Meter 0 500 Meter 500 Meter : Lärmdaten: Geomatik und Vermessung Umwelt- und Gesundheitsschutz UGZ, 30.05.2012 UGZ, 30.05.2012 UGZ, 30.05.2012 : : : Lärmdaten: Geomatik und Vermessung Geomatik und Vermessung Geomatik und Vermessung Umwelt- und Gesundheitsschutz

6 lärmsanierung durch Geschwindigkeitsreduktion Zonenkonzept Tempo 30 kommunale Was hat die bisher getan? Die verfolgt seit rund 25 Jahren eine Verkehrsplanung und -politik, die darauf abzielt, den Autoverkehr möglichst gering zu halten und damit dessen negative Auswirkungen (u.a. die Lärmbelastungen) zu minimieren. Dazu gehören der laufende Ausbau des öffentlichen Verkehrs und dessen Priorisierung gegenüber dem Autoverkehr, eine restriktive Parkierungspolitik, ein attraktives Fusswegnetz sowie die Förderung des Veloverkehrs. Mit diesen verkehrsplanerischen Massnahmen ist es gelungen, den Anteil des öffentlichen Verkehrs gegenüber dem Autoverkehr kontinuierlich zu steigern. Allerdings hat dabei der Autoverkehr nicht abgenommen, sondern lediglich nur noch geringfügig zugenommen. Zudem sind in den letzten 25 Jahren zahlreiche Tempo- 30-Zonen sowie Begegnungszonen eingerichtet worden, allerdings nicht primär aus Lärmschutzschutzgründen, sondern aus Gründen der Verkehrssicherheit und der Wohnqualität. Ausgelöst durch die Sanierungsvorgaben der LSV hat die seit 1987 einerseits 5 sanierungsprogramme (SSP I bis V) mit insgesamt 100 abschnitten und 7 Plätzen erarbeitet. Diese an ca. 30 km mit Überschreitungen des Alarmwerts realisierten Lärmschutzmassnahmen, vorwiegend Schallschutzfenster, kosteten rund 100 Mio. Franken und sind inzwischen abgeschlossen. Davon profitieren rund 20 000 Personen. Allerdings bleiben die Aussenräume (Balkone, Wohnumfeld) unvermindert lärmbelastet. Anderseits untersucht der Umwelt- und Gesundheitsschutz seit 2004 die Möglichkeiten von Massnahmen auf dem Ausbreitungsweg, also Lärmschutzwände oder Zwischenbauten. Rund 5 000 Personen könnten davon profitieren. Allerdings haben diese Abklärungen gezeigt, dass Lärmschutzwänden und dergleichen aus Gründen des Ortsbildschutzes, der Wohnhygiene, der Verkehrssicherheit und der Aussenraumqualität sehr enge Grenzen gesetzt sind. So konnten erst in wenigen Fällen Abb. 1 Lärmschutzwand an der Schweighofstrasse

lärmsanierung durch Geschwindigkeitsreduktion Zonenkonzept Tempo 30 kommunale 7 Lärmschutzwände oder Zwischenbauten realisiert werden, etwa an der Rosengarten-, der Witikoner-, der Hirschwiesen-, der Schweighof- und der Leimbachstrasse (vgl. Abb. 1). Insgesamt ist klar festzuhalten, dass Massnahmen auf dem Ausbreitungsweg nicht in dem aus Lärmschutzgründen erwünschten Ausmass realisierbar sind. Die Zusammenstellung (nachfolgende Tabelle) zeigt sehr deutlich, dass mit den bisher eingeleiteten Planungen und Umsetzungen zur lärmsanierung der grösste Teil der Betroffenen weder heute noch in absehbarer Zeit mit spürbaren Lärmreduktionen rechnen kann und mit zum Teil erheblichen Überschreitungen der gesetzlichen Grenzwerte leben muss. Fazit Insgesamt ist festzustellen, dass die lärmsanierung in 25 Jahre nach in Kraft treten der LSV erst in geringem Umfang erfolgt ist. Der lärm stellt unvermindert eine starke Beeinträchtigung der Wohn- und Lebensqualität für die bevölkerung dar. Zusätzliche Anstrengungen sind unverzichtbar, soll die lärmsanierung doch noch fristgerecht erfolgen. Gelingt dies, stellt dies einen wesentlichen Beitrag zur Verbesserung der Wohn- und Lebensqualität in der dar. Zwischenbilanz der lärmsanierung in der Programm Anzahl Projekte / Strecken Betroffene (Wohnbevölkerung) - Kilometer Bemerkungen SSP I bis V (Lärmschutz an über dem Alarmwert) vorwiegend Schallschutzfenster ca. 20 000 ca. 30 bis Ende 2010 realisiert Sanierungsprogramm «Quelle», neu Tempo 30 Sanierungsprogramm «Quelle», weitere Abklärungen Tempo 30 Sanierungsprogramm «Quelle», lärmarme Beläge Sanierungsprogramm «Lärmschutzwände» Verbleibende Strecken über dem Immissionsgrenzwert 39 ca. 7 000 ca. 17 Kommunale abschnitte¹ 6 1 600 ca. 7 Verkehrs- und richtplanerische Abklärungen 5 Teststrecken Ermittlung der Langzeitwirkung 5 ca. 500 ca. 2 realisiert, im Bau 75 ca. 4 500 ca. 10 in Prüfung ca. 96 400 ca. 164 stadtkreisweise Planung und Kombiprojekte Total 130 000 ca. 230 Sanierungsfrist 2018 ¹ inkl. Zusatzabklärugen und Dissensstrecken; teilweise verbleibende IGW-Überschreitungen

8 lärmsanierung durch Geschwindigkeitsreduktion Zonenkonzept Tempo 30 kommunale Organisation und Vorgehen Zuständig für die lärmsanierung in der ist der Umwelt- und Gesundheitsschutz UGZ. Im Teilprojekt «Betriebliche Massnahmen an der Quelle» wirken das (Federführung), der Umwelt- und Gesundheitsschutz, die Dienstabteilung Verkehr sowie die Verkehrsbetriebe der mit. Diese Zusammensetzung ergibt sich aus der Betroffenheit der verschiedenen Verwaltungsstellen infolge von verkehrslenkenden Massnahmen, Geschwindigkeitsreduktionen oder Umgestaltungen. Da es bei der Beurteilung der Sanierungsabschnitte in erster Linie um verkehrskonzeptionelle Fragen geht, ist die Verkehrsplanung des s mit der Federführung betraut. Die Bearbeitung im Rahmen der Arbeitsgruppe «lärmsanierung, Betriebliche Massnahmen an der Quelle» erfolgt koordiniert mit der übergreifenden Arbeitsgruppe «Lärmschutz an», die vom UGZ geleitet wird. Beurteilung von abschnitten Die Arbeitsgruppe «Betriebliche Massnahmen an der Quelle» hat im Hinblick auf die Beurteilung der abschnitte mit überhöhten Lärmbelastungen Kriterien festgelegt. Sie sollen einen sachlichen und nachvollziehbaren Entscheid ermöglichen, ob und welche Geschwindigkeitsreduktionen für einen bestimmten abschnitt zweckmässig sind. Die Bewertung erfolgt vor dem Hintergrund der generell positiven Auswirkungen von Geschwindigkeitsreduktionen auf die Verkehrssicherheit und die Luftschadstoffemissionen sowie aufgrund der folgenden, abschnittsweise anzuwendenden Kriterien: Planungsgrundsätze/Verkehrsfunktion/ hierarchie Stimmt die vorgesehene Massnahme mit der Mobilitätsstrategie und der Richtplanung überein? Sind Verlagerungseffekte abzusehen? Welche Übereinstimmung ergibt sich mit der Funktion der Strasse im Netz? Integration neuer Abschnitte in Tempo-30-Zone Wie lassen sich die neuen Tempo-30-Abschnitte in e bzw. zu neuen integrieren? Ergeben sich aus Sicht der Verkehrsteilnehmenden plausible, im raum lesbare Tempo- 30-Zonen? Öffentlicher Verkehr Wie gross sind die Zeitverluste infolge der Massnahme? Sind zusätzliche Fahrzeuge nötig? Wieviele Passagiere sind betroffen? Kosten Wie hoch sind die Kosten zur Umsetzung der Massnahme? Führt die Massnahme im Betrieb zu Zusatzkosten (Öffentlicher Verkehr)? Die Beurteilung möglicher Massnahmen mit Hilfe dieser Kriterien ist häufig ein Abwägen: So bewirkt Tempo 30 statt 50 eine deutliche Lärmreduktion und eine verbesserte Verkehrssicherheit, kann aber gleichzeitig zu Fahrzeitverlängerungen der auf dem Abschnitt verkehrenden Busse und im schlechtesten Fall sogar zur Notwendigkeit eines Zusatzbusses (mit den entsprechenden Kostenfolgen) auf der Linie führen. Je nach Gewichtung der Kriterien ist in der Folge ein Ja oder eben ein Nein zur Einführung von Tempo 30 möglich. Lärmreduktion Wie viele Personen sind von zu hohem Lärm betroffen? Ist die Einhaltung der für den Abschnitt gültigen Immissionsgrenzwerte mit der Massnahme möglich? Besonders schutzbedürftige Nutzungen Sind besonders schutzbedürftige Nutzungen wie Schulen, Kindergärten, Horte oder Heime betroffen? Die so beurteilten abschnitte werden anschliessend vom Umwelt- und Gesundheitsschutz falls nötig auf die Möglichkeit von Massnahmen auf dem Ausbreitungsweg bzw. die Notwendigkeit von Ersatzmassnahmen (Lärmschutzfenster) geprüft. Auf all diese Abklärungen gestützt erarbeitet der Umwelt- und Gesundheitsschutz schliesslich das Lärmsanierungsprojekt (LSP) für den einzelnen abschnitt.

lärmsanierung durch Geschwindigkeitsreduktion Zonenkonzept Tempo 30 kommunale 9 Pilotkreis 2: Tempo 30 statt 50 auf kommunalen im Vordergrund Im Kreis 2 mit den Quartieren Enge, Wollishofen und Leimbach gibt es mehr als 30 abschnitte mit zu hohen Lärmbelastungen. Dazu gehören sowohl überkommunale wie etwa die Albis- oder die Seestrasse als auch kommunale wie zum Beispiel die Brandschenke- oder die Kalchbühlstrasse (vgl. Abb. 2). Bei deren Beurteilung hat sich nach intensiven Diskussionen in der Arbeitsgruppe «Betriebliche Massnahmen an der Quelle» gezeigt, dass in verschiedener Hinsicht zusätzlicher Abklärungsbedarf besteht bevor die Beurteilung abgeschlossen werden kann. Dazu gehören die effektiven mit Geschwindigkeitsreduktionen erreichbaren Lärmreduktionen, die effektiven Zeitverluste der Fahrzeuge des öffentlichen Verkehrs oder die Haltung der Direktbetroffenen zur Massnahme. Aus diesen Fragestellungen hat sich der Pilotversuch Kalchbühlstrasse herauskristallisiert, der im folgenden Kapitel «Pilotversuch Kalchbühlstrasse: lärmsanierung durch Tempo 30?» dargestellt ist. Abb. 2 Lärmrelevante abschnitte im Kreis 2, Stand 2010

10 lärmsanierung durch Geschwindigkeitsreduktion Zonenkonzept Tempo 30 kommunale Gleichzeitig haben die Beurteilungen im Kreis 2 ein erstes noch grobes Bild eines gesamtstädtischen Konzepts zur lärmsanierung mit Massnahmen an der Quelle ergeben: Auf kommunalen steht die Massnahme Tempo 30 statt 50 im Vordergrund. Andere Massnahmen wie Verkehrslenkung oder -reduktion kommen allenfalls in Einzelfällen in Frage. Bei kommunalen mit öffentlichem Verkehr sind die Auswirkungen von Tempo 30 sorgfältig zu analysieren. Auf überkommunalen kommen ausser Tempo 50 statt 60 kaum betriebliche Massnahmen an der Quelle in Frage. Tempo 50 wird auf dem übergeordneten Netz ausserhalb der Quartierzentren die Regel bleiben. Damit zeichnet sich eine gute Übereinstimmung des städtischen Konzepts zur lärmsanierung mit den Empfehlungen der Beratungsstelle für Unfallverhütung (BfU) ab, wonach innerorts auf den ausserhalb der übergeordneten Achsen möglichst grossflächig Tempo 30 gelten soll (Modell 30/50). Die Anliegen der lärmsanierung und der Verkehrssicherheit lassen sich im Gleichschritt umsetzen. Abb. 3 Kalchbühlstrasse, Beispiel für Tempo 30 statt 50 Abb. 4 Albisstrasse, Beispiel für Tempo 50 belassen, keine Massnahmen an der Quelle

lärmsanierung durch Geschwindigkeitsreduktion Zonenkonzept Tempo 30 kommunale 11 Pilotversuch Kalchbühlstrasse: lärmsanierung durch Tempo 30? Der Pilotversuch Tempo 30 Kalchbühlstrasse im Quartier Wollishofen sollte die Fragen beantworten, welche bei der Beurteilung von übermässig lärmbelasteten abschnitten im Kreis 2 aufgeworfen wurden: Wie gross sind die Lärmreduktionen infolge Tempo 30 statt Tempo 50? Wie gross sind die Zeitverluste des öffentlichen Verkehrs infolge Tempo 30 statt Tempo 50? In welchem Ausmass wird Tempo 30 von den Anliegern (Anwohnerschaft, Gewerbe) akzeptiert? Wie hoch ist der Einhaltegrad von Tempo 30? Die Kalchbühlstrasse ist eine eher stark befahrene Quartierstrasse mit Bus (Linie 66), die durch ein Wohngebiet führt. Der Pilotversuch fand im September 2009 statt. Um Vergleichswerte zu erhalten, wurden vorgängig, im Juni 2009, Messungen im Tempo-50-Regime durchgeführt. Registriert wurden Tempo und Anzahl Fahrzeuge, Lärmbelastung sowie die Busreisezeit. Während des Pilotversuchs machten provisorische Massnahmen (versetzte Parkierung, Signalisation, Markierungen) und ein Gerät zur Geschwindigkeitsanzeige («Speedy») das Tempo-30-Regime sichtbar. Neben der erneuten Messung von Tempo, Fahrzeugzahl, Lärmbelastung und Busreisezeit während des Versuchs fand eine Befragung der Anwohnerschaft, der Gewerbebetriebe sowie der Passanten statt. Ein Inserat im Quartieranzeiger sowie Tafeln vor Ort informierten zusätzlich über den Pilotversuch. Abb. 5 Das Speedy-Gerät zeigt die gefahrene Geschwindigkeit an und erinnert an die Tempo-30-Limite

12 lärmsanierung durch Geschwindigkeitsreduktion Zonenkonzept Tempo 30 kommunale Hohe Akzeptanz bei Anwohnerschaft und Gewerbe Die während des Versuchs durchgeführte Befragung zu Tempo 30 an der Kalchbühlstrasse zeigte eine sehr hohe Akzeptanz für diese verkehrsberuhigende Massnahme. Rund drei Viertel aller Befragten sind der Meinung, dass für die Kalchbühlstrasse Tempo 30 gelten soll. Auch von den wenigen Gewerbebetrieben spricht sich eine Mehrheit für Tempo 30 aus. Der Pilotversuch löste sogar eine Anwohner-Petition aus, mit der über 160 Personen die definitive Einführung von Tempo 30 an der Kalchbühlstrasse fordern. Gute Argumente sprechen für Temporeduktionen zur lärmsanierung Der Pilotversuch Tempo 30 Kalchbühlstrasse brachte wichtige Erkenntnisse für eine faktengestützte Diskussion zum Umgang mit betrieblichen Massnahmen an der Quelle: Tempo 30 ist eine sehr wirksame Massnahme zur lärmreduktion. Die Verlustzeiten für den Bus sind bestimmbar und kleiner als befürchtet. Anwohnende (n: 365) Abb. 6 Gewerbe (n: 9) 0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70% 80% 90% 100% stimme voll und ganz zu stimme eher zu stimme eher nicht zu stimme gar nicht zu Resultate der Befragung bezüglich der Akzeptanz von Tempo 30 Lärmreduktion infolge Tempo 30 entspricht einer Verkehrshalbierung Die Messungen im Einzelnen zeigen folgendes Bild: Der gestaltung sind mit Busbetrieb engere Grenzen gesetzt, der Einhaltegrad von Tempo 30 kann dadurch problematisch sein. Die Verkehrsberuhigung in Wohnquartieren stösst bei der betroffenen Bevölkerung auf breite Zustimmung. Der Pilotversuch Tempo 30 Kalchbühlstrasse bildet eine wichtige Grundlage für das im übernächsten Kapitel dargestellte «Zonenkonzept Tempo 30 kommunale». Die Geschwindigkeiten nehmen deutlich ab, sind aber mit 37 39 km/h immer noch zu hoch. Während des Speedy-Einsatzes reduzierten sich die Geschwindigkeiten um weitere 3 km/h. Die Verlustzeiten für den Bus liegen zwischen 9 12 Sekunden. Als Richtwert ergibt der Pilotversuch somit eine Verlustzeit von ca. 2 Sekunden pro 100 Meter. Die Lärmbelastung reduziert sich um 2.4 4.5 dba. Nachts ist die Reduktion grösser als am Tag. Die gemessenen Lärmreduktionen sind damit deutlich höher als die Modellberechnungen und entsprechen etwa einer Verkehrshalbierung. Fazit der Messergebnisse: Weniger Tempo, halb so viel Lärm und verkraftbare Verlustzeiten für den Bus mit Tempo 30 wäre die Kalchbühlstrasse lärmsaniert! Lärmmessungen in der Kalchbühlstrasse Messung Leq normalisiert¹ [dba] Leq [dba] Lr Tag Lr Nacht Tag Nacht vorher 60.8 54.1 0 0 mit 57.5 49.8 3.3 4.3 Speedy ohne Speedy 58.4 49.6 2.4 4.5 ¹ Messergebnisse Verkehrsdaten der Dienstabteilung Verkehr DAV normalisiert

lärmsanierung durch Geschwindigkeitsreduktion Zonenkonzept Tempo 30 kommunale 13 Verlustzeiten ÖV: Simulation und Erhebungen Bei 26 Linien des VBZ-Netzes (von der Tramlinie 2 bis hin zur Verstärkungsbuslinie 95) standen, aufgrund der IGW-Überschreitungen, Tempo-30-Abschnitte zur Diskussion. Die Auswirkungen von Tempo 30 auf das VBZ-Netz mussten genauer untersucht werden. Zwar waren bereits Erkenntnisse aus dem Versuchsbetrieb in der Kalchbühlstrasse vorhanden, diese beschränkten sich jedoch auf eine kurze Strecke mit einer einzelnen Buslinie. Es galt die Frage zu beantworten, wie das gesamte ÖV-System der reagiert, wenn auf mehreren abschnitten Tempo 30 eingeführt wird. In einer Simulation über die 55 lärmbelasteten kommunalen Abschnitte wurde aufgezeigt, wie sich Tempo 30 statt 50 auf den Betrieb der VBZ auswirken könnte. Geprüft wurde, ob die Anschlüsse eingehalten werden können und ob, aufgrund der längeren Umlaufzeit je Linie, der Einsatz eines zusätzlichen Fahrzeugs notwendig würde. Die Simulation brachte wichtige Erkenntnisse zu Tage. Beispiel: Aufgrund von Tempo 30 in der Seefeldstrasse kann an der Haltestelle Stauffacher der Anschluss der Linie 2 auf die Linie 14 sowie der Linie 3 auf die Linie 9 nicht eingehalten werden. Die verspätete Linie 2 blockiert am Stauffacher die erste Halteposition, die Linie 3 steht an zweiter Halteposition und die Linie 9 muss dahinter warten, ohne einen Fahrgastwechsel vornehmen zu können (vgl. Abb. 7). Das Fahrzeug der Linie 2 müsste am Bahnhof Tiefenbrunnen früher losfahren, um den Anschluss am Stauffacher sicherstellen zu können. Da dies aufgrund der Ankunftszeit am Bahnhof Tiefenbrunnen nicht möglich ist, müsste ein zusätzlicher Tramzug auf der Linie 2 verkehren. Damit könnten die Anschlüsse am Stauffacher wieder gewährleistet werden. Ein Zusatzfahrzeug bedeutet jedoch zusätzliche In ves ti ti ons- und Betriebskosten. Abb. 7 An der Haltestelle Stauffacher stehen die Tramlinien 2 und 3, die Linie 9 muss dahinter warten.

14 lärmsanierung durch Geschwindigkeitsreduktion Zonenkonzept Tempo 30 kommunale Die Simulation zeigt auf, dass bei 30 der 55 betrachteten abschnitte Mehrkosten entstehen würden entweder durch eine Verlängerung der Umlaufzeit oder weil (wie am Stauffacher) ein Anschluss wiederhergestellt werden muss. Insgesamt wäre mit einer Investition von 25.3 Mio. Franken in neue Fahrzeuge und jährlichen zusätzlichen Betriebskosten von 9.5 Mio. Franken zu rechnen. Zudem müssten täglich mehr als 330 000 Fahrgäste, also rund 40 Prozent der Passagiere, längere Fahrzeiten in Kauf nehmen. Der Vergleich der Simulationsergebnisse mit Messungen im Realbetrieb (Pilotversuch Kalchbühlstrasse und Rousseaustrasse, wo ein Wechselsignal Tempo 30/50 für die Schule funktioniert) haben allerdings gezeigt, dass die Verlustzeiten der Simulation gut doppelt so gross sind, wie die im Realbetrieb gemessenen. Die Simulation stellt somit für die meisten Abschnitte ein Worst-Case-Szenario dar. Zudem wurden im Sinne einer Gesamtschau auch Abschnitte einbezogen, für welche von vornherein ein Konsens für die Beibehaltung von Tempo 50 bestand. Mit der Simulation war eine erste Übersicht geschaffen, um die einzelnen Streckenabschnitte beurteilen zu können. In der Folge ergaben sich drei Gruppen von Abschnitten: Bei einzelnen Abschnitten, insbesondere im Trambereich, waren die negativen Auswirkungen auf den ÖV zu gross um Tempo 30 weiter in Betracht ziehen zu können (z.b. in der Seefeldstrasse). Einige Abschnitte mussten nach den Ergebnissen der Simulation noch genauer analysiert werden, um die simulierten Verlustzeiten zu verifizieren: Entscheidend dabei war vor allem die Frage, ob aufgrund von Tempo 30 ein zusätzliches Fahrzeug auf der Linie notwendig würde. Hierfür wurden die Geschwindigkeitsmessungen der VBZ ausgewertet, um daraus die Verlustzeiten bei Tempo 30 kalkulieren zu können. Die Geschwindigkeitsauswertung der Linie 72 im Letzigraben zeigte, dass 16 % der VBZ- Kurse mit mehr als 40 km/h verkehren und die Hälfte mit rund 38 km/h. Wegen der ohnehin schon knappen Reserve im Umlauf der Linie 72, bedingt Tempo 30 im Letzigraben in den Hauptverkehrszeiten ein zusätzliches Fahrzeug. Aufgrund der Simulation und der ergänzenden abschnittsweisen Betrachtung der effektiven Fahrprofile konnten die negativen Auswirkungen auf die Attraktivität des öffentlichen Verkehrs (durch längere Reisezeiten) und auf allfällige Mehrkosten detailliert erfasst werden. Damit konnten bei den einzelnen abschnitten die Auswirkungen auf den ÖV als Beurteilungskriterium für oder gegen die Einführung von Tempo 30 als Lärmschutzmassnahme berücksichtigt werden. Mit den vom rat beschlossenen Tempo-30-Abschnitten (Kapitel «Zonenkonzept Tempo 30 kommunale») entstehen keine zusätzlichen Investitionskosten und keine jährlich zusätzlich anfallenden Betriebskosten. Bei einigen Abschnitten zeigte sich, dass die Auswirkungen auf die betroffenen ÖV-Linien überschaubar waren, weil nur wenige Fahrgäste betroffen waren und die Verlustzeiten gering blieben (z.b. in der Schaufelbergerstrasse) hier gibt es aus ÖV Sicht keinen Hinderungsgrund für Tempo 30.

lärmsanierung durch Geschwindigkeitsreduktion Zonenkonzept Tempo 30 kommunale 15 Zonenkonzept Tempo 30 kommunale Das «Zonenkonzept Tempo 30 kommunale» (vgl. Plan folgende Doppelseite) integriert die vom rat beschlossenen neuen Tempo-30-Abschnitte auf der Basis der schon en inklusive Begegnungszonen zu plausiblen, im raum lesbaren grossflächigen. Neben der Arrondierung oder Zusammenführung er, wie z.b. im Lettenquartier in Wipkingen, werden auch einige neue Tempo- 30-Zonen entstehen, etwa in Altstetten im Bereich Baslerstrasse. Ausgelöst durch die Anliegen der lärmsanierung bewirkt das «Zonenkonzept Tempo 30 kommunale» aber auch weitere Fortschritte hinsichtlich Aufwertung des Wohnumfeldes und der räume wie auch im Bereich der Verkehrssicherheit. Das «Zonenkonzept Tempo 30 kommunale» beinhaltet folgende Streckenabschnitte, deren Geschwindigkeitsregime zur Lärmsanierung von Tempo 50 auf Tempo 30 geändert wird: Strecken ohne öffentlichen Verkehr 16 von 28 geprüften kommunalen Abschnitten Strecken mit öffentlichem Verkehr 23 von 55 geprüften Strecken Strecken mit weiterem Abklärungsbedarf Bei 6 Strecken besteht zusätzlicher Abklärungsbedarf, bis entschieden werden kann, bei welchen Abschnitten Tempo 30 möglich ist. Die Umsetzung erfolgt ab 2013. Es ist vorgesehen, zonenweise vorzugehen und Tempo 30 auf allen Abschnitten in einer Zone möglichst gleichzeitig einzuführen. Dies ermöglicht die einheitliche Signalisation einer Zone bei den Ein-/Ausgängen mit weitgehendem Verzicht auf Signalisation innerhalb der Zone. Zur Änderung des Geschwindigkeitsregimes (Tempo 30 statt 50) sind je nach Abschnitt folgende Massnahmen notwendig: Signalisation und Markierung Provisorische bauliche Massnahmen sowie Signalisation und Markierung, definitive Umgestaltung des Abschnitts, wenn Sanierung auch aus anderen Gründen nötig Bauprojekt zur Umgestaltung sowie Signalisation und Markierung. Bei welchen Abschnitten welche Massnahmen nötig sind, ist noch nicht abschliessend festgelegt. Abb. 8 Michelstrasse: Eingangs- und Ausgangssignalisation Tempo-30-Zone inklusive Parkordnung

96 95 18 1 7 27 2 6 29 61 88 42 41 58 26 53 88a 92 4 89 8 92 93 56 22 82 23 81 57 24 91 25 76 5 3

kommunale ohne ohne und und mit mit ÖV, ÖV, kommunale kommunale ohne und mit ÖV, mit Überschreitung mitüberschreitung Überschreitung IGW IGW mit IGW mit IGW mit Überschreitung Überschreitung IGW mit Überschreitung IGW mit Überschreitung IGW Lärmschutzverordnung Lärmschutzverordnung Lärmschutzverordnung Lärmschutzverordnung Lärmschutzverordnung Lärmschutzverordnung Lärmschutzverordnung abschnitte abschnitte abschnitte abschnitte abschnitte abschnitte abschnitte Die abschnitte wurden folgendermassen ausgeschieden: Dieabschnitte abschnitte wurdenfolgendermassen folgendermassen ausgeschieden: Die abschnitte wurden folgendermassen ausgeschieden: Die wurden ausgeschieden: Die Die abschnitte abschnitte wurden wurden folgendermassen folgendermassen ausgeschieden: ausgeschieden: Die abschnitte wurden folgendermassen ausgeschieden: Die abschnitte wurden folgendermassen ausgeschieden: Sammelstrassen, übrige kommunale Richtplan; Sammelstrassen, übrige kommunale Richtplan; übrige kommunale Richtplan; Sammelstrassen, Sammelstrassen, übrige kommunale Richtplan; Sammelstrassen, Sammelstrassen, übrige kommunale kommunale Richtplan; übrige klassierte Sammelstrassen, übrigerichtplan kommunale Richtplan; Richtplan; nicht klassierte Richtplan nicht klassierte Richtplan nicht klassierte Richtplan Sammelstrassen, übrige kommunale Richtplan; nicht nicht klassierte Richtplan nicht klassierte Richtplan Richtplan nicht klassierte Mit bzw. ohne ÖV Linie (Verkehrsträger) Mit bzw. ohne ÖV Linie (Verkehrsträger) Mit bzw. ohne ÖV Linie (Verkehrsträger) nicht klassierte Richtplan Mit bzw. ÖV Linie ohne Mit bzw. bzw. ohne (Verkehrsträger) ÖV Linie (Verkehrsträger) (Verkehrsträger) Mit ohne ÖV Linie Mit bzw. bzw. ohne ÖV Linie (Verkehrsträger) Überschreitung derlinie Immissionsgrenzwerte der LSV, Überschreitung der Immissionsgrenzwerte derlsv, LSV,der Überschreitung Überschreitung der Immissionsgrenzwerte der LSV, Überschreitung Mit ohne ÖV (Verkehrsträger) der Immissionsgrenzwerte der der Immissionsgrenzwerte LSV, Überschreitung Überschreitung der Immissionsgrenzwerte der LSV, LSV, der Immissionsgrenzwerte der je Empfindlichkeitsstufe (Datengrundlage Empfindlichkeitsstufe (Datengrundlage 2007) 2007) jejeempfindlichkeitsstufe Empfindlichkeitsstufe (Datengrundlage 2007) Überschreitung der Immissionsgrenzwerte der LSV, je (Datengrundlage 2007) je Empfindlichkeitsstufe Empfindlichkeitsstufe (Datengrundlage 2007) je je Empfindlichkeitsstufe Empfindlichkeitsstufe (Datengrundlage (Datengrundlage 2007) 2007) je (Datengrundlage 2007) 72 Zonenkonzept Tempo 30 00 0 Kommunale mit Kommunale mitigw-überschreitungen, IGW-Überschreitungen, Kommunale ohne und mit öffentlichem Verkehr, mit Kommunale mit Kommunale mit IGW-Überschreitungen, IGW-Überschreitungen, Kommunale mit IGW-Überschreitungen, Kommunale mit IGW-Überschreitungen, Beurteilungen (ohne Abschnitte in Quarzgebieten) Quarzgebieten) Kommunale mitinin IGW-Überschreitungen, Beurteilungen (ohne Abschnitte Quarzgebieten) Beurteilungen (ohne Abschnitte Quarzgebieten) Überschreitung IGW Lärmschutzverordnung Beurteilungen (ohne Abschnitte in Beurteilungen (ohne Abschnitte in Quarzgebieten) Quarzgebieten) Beurteilungen (ohne Abschnitte in Workshop Direktoren 6.4.2011 Beurteilungen (ohnedirektoren Abschnitte in Quarzgebieten) Workshop Direktoren 6.4.2011 Workshop Direktoren 6.4.2011 Workshop 6.4.2011 Workshop Direktoren 6.4.2011 Workshop Direktoren 6.4.2011 Workshop Direktoren 6.4.2011 Vorschlag Neu T30 T30 Vorschlag Vorschlag Neu Tempo 30 NeuT30 T30 Vorschlag Neu Vorschlag Neu Vorschlag Neu T30 T30 Vorschlag Neu Vorschlag T30Abklärungen Neue BegegnungsFussgängerzonen NeueBegegnungsBegegnungsFussgängerzonen Weitere WeitereNeu Abklärungen Neue / /Fussgängerzonen NeueBegegnungsBegegnungs-/Fussgängerzonen Weitere Abklärungen Weitere Abklärungen Neue /// Fussgängerzonen Weitere Abklärungen Neue BegegnungsFussgängerzonen Weitere Abklärungen Neue BegegnungsFussgängerzonen Weitere Abklärungen Neue Begegnungs// Fussgängerzonen Weitere Abklärungen Begegnungs/ Fussgängerzonen Fussgängerzonen BegegnungsFussgängerzonen Begegnungs/ /Fussgängerzonen Begegnungs Abschnittsnummer 72 Abschnittsnummer 72Abschnittsnummer Begegnungs-/Fussgängerzonen best. Abschnittsnummer Begegnungs/// Fussgängerzonen 72 Abschnittsnummer 72 BegegnungsFussgängerzonen Abschnittsnummer Begegnungs/ Fussgängerzonen 72 Abschnittsnummer Abschnittsnummer 72 Einfrage Einfrage Einfrage 72 Einfrage Einfrage Einfrage Einfrage grenze grenze grenze grenze grenze grenze grenze grenze 0 500 500Meter Meter500 Meter 500 Meter 0 500 Meter Meter 0 500 0 500 0 500 Meter Meter Geomatik und Vermessung UGZ, UGZ,30.05.2012 30.05.2012 UGZ, 30.05.2012 : UGZ, UGZ, 30.05.2012 30.05.2012 UGZ, UGZ, 30.05.2012 30.05.2012 UGZ, 30.05.2012 Tram/Busverbindungen: Lärmdaten: Umwelt- und Gesundheitsschutz Geomatik und Vermessung Geomatikund undvermessung Vermessung Geomatik und Vermessung Geomatik Geomatik und Vermessung Geomatik und Vermessung :: : Geomatik und Vermessung : Geomatik und Vermessung : : Tram/Busverbindungen: Tram/Busverbindungen: : Tram/Busverbindungen: Tram/Busverbindungen: : Tram/Busverbindungen: Tram/Busverbindungen: Lärmbelastungen: Umweltund Gesundheitsschutz Lärmbelastungen: Umwelt-und und Gesundheitsschutz Lärmbelastungen: Umweltund Gesundheitsschutz Tram/Busverbindungen: Lärmbelastungen: UmweltGesundheitsschutz Tram/Busverbindungen: Lärmbelastungen: Umweltund Gesundheitsschutz Lärmbelastungen: Umwelt- und und Gesundheitsschutz Gesundheitsschutz Lärmbelastungen: UmweltLärmbelastungen: Umwelt- und Gesundheitsschutz 71 73 20 20 73 18 42 5 6 7 44 48 45 46 51 53 47 0 500 Meter 43

18 lärmsanierung durch Geschwindigkeitsreduktion Zonenkonzept Tempo 30 kommunale Strecken Tempo 30 ohne öffentlichen Verkehr (Abschnittsnummern sind auf dem Plan zu finden) Nr. Strasse Abschnitt Bemerkungen 1 Künstlergasse 2 Auf der Mauer 3 Beatengasse Waisenhausstrasse 4 Pelikanstrasse St. Annagasse 5 hausquai Nüschelerstrasse bis Sihlstrasse T30 bzw. Fussgängerzone realisieren 6 Börsenstrasse Talstrasse bis hausquai 7 Stadelhoferstrasse T20 realisiert 8 Löwenstrasse Löwenplatz bis Sihlporte T20 realisieren 18 Mühlebachstrasse Kreuzbühlstrasse bis Kreuzstrasse 22 Freihofstrasse Hohlstrasse bis Badenerstrasse 23 Letzigraben Badenerstrasse bis Hubertus 24 Baslerstrasse Herdernstrasse bis Flurstrasse Zu- und Wegfahrt Letzigrund-Stadion für LKWs/Cars 25 Herdernstrasse Bullingerstrasse bis Badenerstrasse Zu- und Wegfahrt Letzigrund-Stadion für LKWs/Cars 26 Robert Maillartstrasse Binzmühlestrasse bis Neunbrunnenstrasse in neue T30-Zone Neu-Oerlikon mit Ruedi Walter-, Neunbrunnen- und Birchstrasse eingebunden 27 Franklinstrasse Hofwiesenstrasse bis Schaffhauserstrasse 29 Ruedi Walterstrasse Binzmühlestrasse bis Neunbrunnenstrasse in neue T30-Zone Neu-Oerlikon mit Ruedi Walter-, Neunbrunnen- und Birchstrasse eingebunden Strecken Tempo 30 mit öffentlichen Verkehr (Abschnittsnummern sind auf dem Plan zu finden) Nr. Strasse Abschnitt Bemerkungen 41 Talacker Paradeplatz bis Sihlporte Verkehrskonzept Innenstadt 42 Bleicherweg Paradeplatz bis Stockerstrasse Verkehrskonzept Innenstadt 43 Leimbachstrasse Soodstrasse bis grenze 44 Kalchbühlstrasse Albisstrasse bis Widmerstrasse 51 Binzstrasse Uetlibergstrasse bis Binzquartier T30 realisieren im ganzen Binzquartier (Räffel-/Binzstr. etc.) 53 Zurlindenstrasse Birmensdorferstrasse bis Manessestrasse 56 Zypressenstrasse Badenerstrasse bis Ämtlerstrasse

lärmsanierung durch Geschwindigkeitsreduktion Zonenkonzept Tempo 30 kommunale 19 Strecken Tempo 30 mit öffentlichen Verkehr (Abschnittsnummern sind auf dem Plan zu finden) Nr. Strasse Abschnitt Bemerkungen 57 Schaufelbergerstrasse Birmensdorferstrasse bis Gutstrasse 58 Militärstrasse Kasernenstrasse bis Kanonengasse sobald Bus via Lagerstrasse geführt wird 61 Nordstrasse Stampfenbachstrasse bis Kornhausstrasse 71 Hegibachstrasse Hegibachplatz bis Klusplatz 72 Trichtenhauserstrasse 73 Zolliker-/Südstrasse, Bleulerstrasse Hammerstrasse bis Enzenbühlstrasse 76 Freilagerstrasse Albisriederstrasse bis Flurstrasse 81 Baslerstrasse Abschnitt Luggweg bis Altstetterstrasse 82 Baslerstrasse Flurstrasse bis Luggweg 88 Nordstrasse Kornhausstrasse bis Rotbuchstrasse 88a Nordbrücke Quartierzentrum auf überkommunaler Strasse, Pilotprojekt Konzept Koexistenz 89 Rousseaustrasse Rotbuchstrasse bis Kornhausstrasse Zuweisung an Kerngruppe Verkehrszonen, T30 91 Zehntenhausstrasse / Bärenbohlstrasse Zehntenhausplatz Im Böden Siedlungsgrenze 93 Köschenrütistrasse Birchstrasse bis Katzenbach 95 Saatlenstrasse Wallisellenstrasse bis Herbstweg 96 Saatlenstrasse Luegislandstrasse bis Friedrichstrasse Strecken mit weiterem Abklärungsbedarf (Abschnittsnummern sind auf dem Plan zu finden) Nr. Strasse Abschnitt Bemerkungen 20 Hornbachstrasse Seefeldstrasse Dufourstrasse Entweder Hornbachstrasse oder Höschgasse in die T30-Zone integrieren 45 Mutschellenstrasse Brunaustrasse bis Albisstrasse Verkehrskonzept erarbeiten 46 Waffenplatzstrasse Brunaustrasse bis Bederstrasse Verkehrskonzept erarbeiten 47 Rieterstrasse Bederstrasse bis Mutschellenstrasse Verkehrskonzept erarbeiten 48 Brandschenkestrasse Selnaustrasse bis Bederstrasse Auftrag abschliessen, Entscheid abholen 92 Binzmühlestrasse Birchstrasse bis Seebacherstrasse Klärung Funktion im Verhältnis zu Regensbergstrasse

20 lärmsanierung durch Geschwindigkeitsreduktion Zonenkonzept Tempo 30 kommunale Ausblick 1: Tempo 50 statt 60 auf Hauptachsen In der gibt es diverse Hauptstrassenabschnitte (überkommunale ), wo Tempo 60 oder 80 signalisiert ist (vgl. Plan auf der folgenden Seite). Dabei handelt es sich meist um Einfallachsen wie die Allmend- oder die Bellerivestrasse. Da entlang dieser Abschnitte die Immissionsgrenzwerte der LSV überschritten sind und eine Temporeduktion von 60 auf 50 bzw. von 80 auf 60 eine wahrnehmbare Reduktion der Lärmbelastung mit sich brächte, wird für diese 20 Abschnitte geprüft, ob eine Temporeduktion zweckmässig ist. Dabei ist auch die Vorgabe der Mobilitätsstrategie zu berücksichtigen, alle städtischen Hauptachsen mit Tempo 50 zu signalisieren. Die Reduktion der Geschwindigkeitslimiten von 60 auf 50 bzw. von 80 auf 60/50 km/h trägt nicht nur zur Verminderung der Lärmbelastung bei sondern ebenso zur Reduktion der Luftschadstoffemissionen wie auch zur Erhöhung der Verkehrssicherheit. Bauliche Massnahmen infolge Tempo 50 statt 60 wären nicht nötig, das neue Temporegime würde signalisiert. Der rat entscheidet 2012, auf welchen dieser abschnitte die Geschwindigkeitslimite reduziert wird. Abb. 9 Seestrasse, Abschnitt mit Tempo 50 statt 60

Streckenabschnitte mit T60 oder T80 lärmsanierung Die prüft alle abschnitte auf städtischem Gebiet bezüglich Temporeduktion, welche wesentlich zu Immissionsgrenzwert-Überschreitung der Lärmschutz-Verordnung (LSV) beitragen. Fokus hier sind abschnitte, bei denen die signalisierte (LSV) beitragen. Streckenabschnitte mit Tempo 60 Höchstgeschwindigkeit mehr als 50 km/h aufweist. oder Tempo 80 0 500 Meter Legende Strecken mit Tempo 60 oder Tempo 80 Strecken mit T60 oder T80 grenze kreise 0 500 Meter : Lärmdaten: Geomatik und Vermessung Umwelt- und Gesundheitsschutz UGZ, 30.05.2012

22 lärmsanierung durch Geschwindigkeitsreduktion Zonenkonzept Tempo 30 kommunale Ausblick 2: Projekt «Konzept Koexistenz» Verkehrsberuhigende Massnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit sind in der seit vielen Jahren ein Thema. Zusätzlicher Handlungsbedarf für Geschwindigkeitsreduktionen und Lösungsansätze Richtung vermehrter Koexistenz im begrenzten raum ergeben sich auch aus den Vorgaben der Lärmschutzverordnung. Die Einführung von Tempo 30 auf kommunalen wird im Projekt «lärmsanierung» geprüft, in zahlreichen bauprojekten stehen Geschwindigkeitsreduktionen zur Debatte. Die Ausdehnung der Verkehrszonen (, Begegnungszonen usw.) als Bestandteil der laufenden Entwicklung sowie die Umsetzung von Massnahmen in den Quartierzentren sind weitere wichtige konzeptionelle Ansätze. Diese komplexen Zusammenhänge werden in der Arbeitsgruppe «Konzept Koexistenz» bearbeitet mit dem Ziel einer Gesamtsicht über die geschwindigkeitsrelevanten Verkehrsthemen in der. Nutzen Das «Konzept Koexistenz» vermittelt einen stadtweiten Überblick über die zukünftigen Geschwindgkeitsregimes auf den verschiedenen kategorien mit ihrer spezifischen Ausgestaltung. Es stellt mit seinen Kriterien eine nachvollziehbare Konzeptgrundlage dar und ermöglicht ein besseres Verständnis bei der Projektbearbeitung innerhalb der verwaltung. Es gewährleistet die koordinierte Umsetzung dieser Vorgaben bei den einzelnen Stras senabschnitten und ermöglicht eine beschleunigte Projektabwicklung. Termine Das Projekt «Konzept Koexistenz» soll bis Ende des Jahres 2012 abgeschlossen werden. Ziel und Zweck Ein ämterübergreifendes Projektteam unter Co-Leitung des es und der Dienstabteilung Verkehr erarbeitet das «Konzept Koexistenz». Folgende Zielsetzungen stehen dabei im Vordergrund: Umschreibung verschiedener Ansätze wie Koexistenz, Shared space etc. und Erarbeitung eines gemeinsamen Verständnisses für Lösungen. Förderung der Flexibilisierung der Nutzung des öffentlichen Raumes. Festlegung der zukünftigen Geschwindigkeitsregimes für die verschiedenen kategorien in der. weiter Plan der zukünftigen Geschwindigkeitsregimes in den Quartieren, in den Quartierzentren und auf den Hauptachsen.

lärmsanierung durch Geschwindigkeitsreduktion Zonenkonzept Tempo 30 kommunale 23 Verfahren lärmsanierung Der Umwelt- und Gesundheitsschutz der (UGZ) ist für die Planung und den Vollzug der lärmsanierung in der verantwortlich. Für die Programmabwicklung ist die enge Kooperation mit den involvierten Dienstabteilungen der verwaltung wie auch mit den massgeblichen Bundesstellen und den kantonalen Ämtern unumgänglich. Die Sanierungsplanung erfolgt grundsätzlich gebietsweise, d.h. für jeweils einen kreis. Grundlage für eine umfassende Massnahmenplanung bildet die flächendeckende Prüfung von Massnahmen an der Quelle, insbesondere von Geschwindigkeitsreduktionen auf allen kommunalen und überkommunalen in der, welche bis Ende 2012 ansteht. Die Sanierungsplanung, welche nebst Massnahmen an der Quelle auch mögliche und sinnvolle Massnahmen auf dem Ausbreitungsweg berücksichtigt, ist für zwei weitere kreise im Jahr 2013 vorgesehen. Dabei ist unter Berücksichtigung eines Sanierungshorizontes von 20 Jahren zu klären, für welche Gebäude die Immissionsgrenzwerte eingehalten werden können. Im Rahmen dieser Prüfung sind für sämtliche Gebäude mit verbleibenden Immissionsgrenzwert-Überschreitungen in einem öffentlichen Auflageverfahren nach 16 des kantonalen gesetzes begründete Erleichterungen zu beantragen. Für die Betroffenen (Grundeigentümer, Anwohnende) sowie die legitimierten Organisationen besteht dabei die Möglichkeit, mittels Einsprachen die Prüfung zusätzlicher Sanierungsmassnahmen zu fordern. Für Gebäude mit rechtskräftig gewährten Erleichterungen stehen anschliessend Beiträge für den freiwilligen Einbau von Schallschutzfenstern zur Verfügung. Wegen der aufwendigen und langwierigen Verfahren sowie der kurzen noch verbleibenden Vollzugsfrist bis 2018 sind die Sanierungsbemühungen zum Wohle der lärmgeplagten Wohnbevölkerung auf allen Stufen an der Quelle und auf dem Ausbreitungsweg wie auch die Programmabwicklung zu intensivieren. Abb. 10 Planungsstudie Albisrieden: Aufwertung nach dem Koexistenzprinzip (Bedürfnisse der verschiedenen Anspruchsgruppen werden gleichermassen berücksichtigt) und zukünftiger Zustand mit Tempo 30.

24 lärmsanierung durch Geschwindigkeitsreduktion Zonenkonzept Tempo 30 kommunale 2018: lärmsanierung erfolgreich umgesetzt Die lärmsanierung mit Massnahmen an der Quelle, vorab Geschwindigkeitsreduktionen, erfolgt bis 2018 in den drei folgenden Schritten: 1. Aktuell: Zonenkonzept Tempo 30 kommunal (vom rat beschlossen) Integration von 39 kommunalen abschnitten mit zu hohen Lärmbelastungen in e bzw. Arrondierung zu neuen. 3. Vision: Tempo 30 nachts flächendeckend in Wohngebieten Soll die lärmsanierung umfassend gelingen muss sie auch die Hauptachsen ausserhalb der Quartierzentren einbeziehen. Dort sind die Lärmbelastungen meist besonders hoch, vor allem während der Nacht. Und entlang dieser Hauptachsen wohnen ebenfalls Leute. Um auch diesen Personen Verbesserungen bieten zu können, ist es denkbar, dass während den Nachtstunden, also von 22 6 Uhr, auf Hauptachsen mit angrenzenden Wohnnutzungen Tempo 30 gilt. Damit wird dem besonderen Schutzbedürfnis der Anwohnenden während der Nacht Rechnung getragen. Verknüpft mit reduzierter beleuchtung und Lichtsignalanlagen im Gelbblink-Betrieb soll sich eine vorsichtige, vorausblickende und stetige Fahrweise ergeben, welche kaum zu Reisezeitverlusten, aber zu hörbaren Lärmreduktionen führt. Dies erscheint aus heutiger Sicht vielleicht noch als Vision. Gleichzeitig ist aber zu berücksichtigen, dass Tempo 30 auf Hauptachsen in verschiedenen Städten Deutschlands (Freiburg, Berlin u.a.) bereits realisiert ist. 2. Ausblick: Tempo 30 in Quartierzentren und auf einzelnen Hauptachsen Stärkung des Koexistenzprinzips in Hauptstrassenräumen, vorab in Quartierzentren durch gestaltung und Tempo 30.

lärmsanierung durch Geschwindigkeitsreduktion Zonenkonzept Tempo 30 kommunale 25 Grundlagen / Quellen Titelbild: Baudirektion Kanton. Bundesgesetz über den Umweltschutz (USG) vom 7. Oktober 1983, Stand 4. Juli 2006. Eidgenössische Lärmschutz-Verordnung (LSV) vom 1. April 1987, revidiert 2004, Stand 1. August 2010. Vollzugsdatenbank lärmsanierung, Umwelt- und Gesundheitsschutz der. Leitfaden lärm, Bundesamt für Umwelt BAFU / Bundesamt für ASTRA, Stand Dezember 2006., Fachbroschüre der Beratungsstelle für Unfallverhütung (www.bfu.ch), Stand 2011. Mobilitätsstrategie der,, 9. Mai 2001. Kommunaler Verkehrsplan,, Gemeinderatsbeschluss vom 1. Oktober 2003.