Möglichkeiten und Grenzen hochschulübergreifender Anerkennungsund Anrechnungsverfahren Servicestelle Offene Hochschule Niedersachsen Helmar Hanak Fachtagung 2016 der Forschungsverbünde KeGL und PuG Wolfsburg, 15.09.2016
13.09.2016 2 Themen 1. Informationen zur Servicestelle Offene Hochschule Niedersachsen ggmbh 2. Anrechnung von Kompetenzen 3. Hintergründe & Beispiele 4. Wesentliche Unterschiede 5. Verstetigung
13.09.2016 3 Informationen zur Servicestelle Offene Hochschule Niedersachsen ggmbh landeseigene gemeinnützige Gesellschaft mit Sitz in Hannover koordiniert seit 2013 landesweit die Aktivitäten zur weiteren Öffnung der Hochschulen in Niedersachsen vernetzt mit vielen relevanten Akteuren und Akteurinnen, die die Öffnung der Hochschulen mitgestalten unterstützt die bedarfsgerechte Entwicklung und Ausrichtung von (Weiter-)Bildungs- und Beratungsangeboten für beruflich qualifizierte Studieninteressierte betreibt vielfältige Informations- und Öffentlichkeitsarbeit
13.09.2016 4 Anrechnung von Kompetenzen Anrechnung von Kompetenzen an Hochschulen außerhalb des Bolognaraums erworben an Hochschulen innerhalb des Bologonaraums erworben außerhalb der Hochschule erworben in Anlehnung an http://ankom.dzhw.eu/know_how/anrechnung Letzter Zugriff: 10.02.2016
13.09.2016 5 Anrechnung von Kompetenzen Hintergründe verschiedene Regelwerke, die aufbauen und ineinander greifen: Übereinkommen über die Anerkennung von Qualifikationen im Hochschulbereich in der europäischen Region (Lissabon-Konvention) Beschlüsse der Kultusministerkonferenz zur Anrechnung von außerhalb des Hochschulwesens erworbenen Kenntnissen und Fähigkeiten auf ein Hochschulstudium Ländergemeinsame Strukturvorgaben für die Akkreditierung von Bachelor- und Masterstudiengängen der Kultusministerkonferenz Akkreditierungsrichtlinien des Akkreditierungsrates Landeshochschulgesetze Studien- und Prüfungsordnungen der Hochschulen
13.09.2016 6 Anrechnung von Kompetenzen Hintergründe Hochschulisch erworbene Kompetenzen Niedersächsisches Hochschulgesetz: 7 Prüfungen und Leistungspunktsystem; staatliche Anerkennungen (2) 1 Studien- und Prüfungsleistungen sollen auf der Grundlage eines Leistungspunktsystems bewertet werden. 2 Leistungspunkte werden auf gleiche oder verwandte Studiengänge derselben oder anderer Hochschulen ohne besondere Gleichwertigkeitsprüfung nach Maßgabe der Prüfungsordnung angerechnet.
13.09.2016 7 Anrechnung von Kompetenzen Hintergründe 2 Leistungspunkte werden auf gleiche oder verwandte Studiengänge derselben oder anderer Hochschulen ohne besondere Gleichwertigkeitsprüfung nach Maßgabe der Prüfungsordnung angerechnet. (NHG 7 Abs. 2 S. 2) Die Gleichwertigkeitsprüfung nach 7 Abs. 3 S. 2 & 3 wird ausgeschlossen Die Anrechnung erfolgt von Amts wegen Ein Ermessenspielraum der Hochschulen besteht nicht Es gibt keine Einschränkungen bei Art und Umfang der Leistungen
13.09.2016 8 Anrechnung von Kompetenzen Beispiel Maschinenbau (B. Sc.) Hochschule Osnabrück Hochschule Hannover Statik Anrechnung muss ohne besondere Prüfung erfolgen
13.09.2016 9 Anrechnung von Kompetenzen Hintergründe (3) 1 Hochschulprüfungen werden auf der Grundlage von Prüfungsordnungen abgelegt. 2 Prüfungsordnungen sind so zu gestalten, dass 1. die Gleichwertigkeit einander entsprechender Prüfungen und 2. die Anerkennung von a) an anderen Hochschulen im In- und Ausland erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen und b) beruflich erworbenen Kompetenzen nach Maßgabe der Gleichwertigkeit gewährleistet ist.
13.09.2016 10 Anrechnung von Kompetenzen Hintergründe 3 In den Prüfungsordnungen ist vorzusehen, dass Studien- und Prüfungsleistungen, die an einer Hochschule eines Vertragsstaates des Übereinkommens über die Anerkennung von Qualifikationen im Hochschulbereich in der europäischen Region vom 11. April 1997 (BGBl. 2007 II S. 712) erbracht wurden, anerkannt werden, wenn keine wesentlichen Unterschiede zu den an der Hochschule zu erbringenden entsprechenden Studien- und Prüfungsleistungen bestehen.
13.09.2016 11 Anrechnung von Kompetenzen Beispiel Vertriebsmanagement (MBA) Ostfalia Hochschule für angewandte Wissenschaften Kosten- und Leistungsrechnung Economics (M. Sc.) Universität Osnabrück Kosten- und Leistungsrechnung
13.09.2016 12 Wesentliche Unterschiede Inhalt Niveau Lernzeit / Arbeitsbelastung Beispiel: Leitfaden Anerkennung und Anrechnung beruflich erworbener Kompetenzen (Hochschule Osnabrück) Enthält auch klare Regelungen zur Anrechnung von Studienund Prüfungsleistungen
Verstetigung 13.09.2016 13
13.09.2016 14 Kontakt Servicestelle Offene Hochschule Niedersachsen ggmbh Kurt-Schumacher-Straße 29, 30159 Hannover Geschäftsführung: Monika Hartmann-Bischoff 0511 36 73 94 13 monika.hartmann-bischoff@servicestelle-ohn.de Referentin für Kooperation, Öffentlichkeits- und Netzwerkarbeit: Lina Trautmann 0511 36 73 94 11 lina.trautmann@servicestelle-ohn.de Referent für Anrechnung, Zugangsfragen und Beratung: Helmar Hanak 0511 36 73 94 12 helmar.hanak@servicestelle-ohn.de Projektleitung OHN-KursPortal: Martina Emke 0511 36 73 94 15 martina.emke@servicestelle-ohn.de Sekretariat: Despina Moka 0511 36 73 94 14 despina.moka@servicestelle-ohn.de www.offene-hochschule-niedersachsen.de Facebook: Offene Hochschule Niedersachsen Twitter: @sstohn XING: Servicestelle Offene Hochschule Niedersachsen ggmbh