Allgemeine Rechtskunde 1

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Inhaltsverzeichnis 5 Teil 1 Die Rechtsordnung 1 Rechtsregeln 20 1.1 Rechtsregel/Rechtsordnung/Objektives Recht 20 1.2 Begriff der Rechtsregel 20 1.3 Rechtliche Nachteile der Verletzung einer Rechtsregel 21 1.4 Bildung von Rechtsregeln 22 1.5 Aufbau von Rechtsregeln 22 1.6 Auslegung von Rechtsregeln 23 1.7 Technik der Rechtsetzung 23 2 Rechtsanwendung 25 2.1 Subsumtion 25 2.2 Lückenfüllung 26 3 Aufteilung der Rechtsordnung 27 3.1 Öffentliches Recht/Privates Recht 27 3.2 Wichtige Rechtsgebiete 28 3.3 Völkerrecht sowie Staatsrecht des Bundes und der Kantone 29 3.4 Verwaltungsrecht 30 3.5 Steuerrecht 30 3.6 Strafrecht 30 3.7 Prozessrecht und Gerichtsorganisation 31 3.8 Zivilrecht 32 3.9 Internationales Privatrecht 33 4 Juristische und natürliche Personen 36 4.1 Natürliche Personen 36 4.2 Juristische Personen 36 4.3 Juristische Personen des Privatrechts 37 4.4 Juristische Personen des öffentlichen Rechts 37 4.5 Rechtsfähigkeit (Art. 11 ZGB) 38 4.6 Handlungsfähigkeit (Art. 12 19 ZGB) 39 4.7 Volljährigkeit 39 4.8 Urteilsfähigkeit 40 5 Schutz der Persönlichkeit (Art. 27/28 ff. und 29 ZGB) 41 5.1 Schutz der Persönlichkeit gegen die geschützte Person selber 41 5.2 Schutz der Persönlichkeit gegen andere Personen 42 6 Grundlegende Rechtsregeln des Zivilrechts 43 6.1 Verhalten nach Treu und Glauben (Art. 2 Absatz 1 ZGB) 43 6.2 Verbot des Rechtsmissbrauchs (Art. 2 Absatz 2 ZGB) 44 6.3 Beweisregeln (Art. 8 ZGB) 44 7 Gesetzliche und rechtsgeschäftliche Stellvertretung 46 7.1 Rechtsgeschäftliche Stellvertretung 46 7.2 Bestellung des Stellvertreters 47 7.3 Bote in Abgrenzung zum Stellvertreter 47 7.4 Handeln ohne Vollmacht/Überschreiten der Vollmacht 49 7.5 Besonderheiten der kaufmännischen Stellvertretung (Art. 458 ff. OR) 49 7.6 Gesetzliche Stellvertretung 51 7.7 Interessenkollisionen bei Stellvertretungen 51

6 Teil 2 Obligation 1 Begriff 54 2 Entstehung der Obligation 56 2.1 Entstehung der Obligation aus Vertrag 56 2.2 Entstehung der Obligation durch unerlaubte Handlung 57 2.3 Genugtuung/Schaden 58 2.4 Verschuldenshaftung 59 2.5 Kausalhaftung 63 2.6 Entstehung der Obligation aus ungerechtfertigter Bereicherung 64 2.7 Wichtige weitere Entstehungsgründe 67 3 Besondere Arten von Obligationen 68 3.1 Naturalobligationen 68 3.2 Verjährte Obligation 69 3.3 Verjährungsfristen 69 3.4 Hemmung und Unterbrechung von Verjährungsfristen 70 4 Übertragung einer Obligation 72 4.1 Gläubigerwechsel (Abtretung) 72 4.2 Schuldnerwechsel 74 4.3 Schuldbeitritt (kumulative Schuldübernahme) 76 5 Untergang der Obligation 77 5.1 Erfüllung 77 5.2 Erlass 77 5.3 Novation (Art. 116/117 OR) 78 5.4 Verrechnung (Art. 120 OR) 78 5.5 Nachträgliche Unmöglichkeit einer Leistung 81 6 Besondere Verhältnisse bei Obligationen 82 6.1 Schuldnersolidarität (Art. 143 149 OR) 82 6.2 Gläubigersolidarität (Art. 150 OR) 82 6.3 Bedingungen (Art. 151 157 OR) 83 6.4 Haft- und Reugeld/Konventionalstrafe 84 7 Erfüllung der Obligation 87 7.1 Gegenstand der Erfüllung im Allgemeinen 87 7.2 Gegenstand der Erfüllung bei Geldleistungen 88 7.3 Gegenstand der Erfüllung bei Sachleistungen 88 7.4 Gegenstand der Erfüllung bei Dienstleistungen 88 7.5 Ort der Erfüllung 89 7.6 Zeitpunkt der Erfüllung 89 7.7 Verzug im Allgemeinen 90 7.8 Spezielle Regeln zum Schuldnerverzug 91 7.9 Spezielle Regeln zum Gläubigerverzug 92

7 Teil 3 Das Sachenrecht 1 Dingliche Rechte/Obligatorische Rechte 94 2 Begriff der «Sache» 95 2.1 Bestandteile einer Sache (Art. 642 Absatz 2 ZGB) 95 2.2 Zugehör im Allgemeinen 97 2.3 Funktion des Ortsgebrauchs für die Bestimmung von Zugehör 98 2.4 Funktion der Widmung für die Bestimmung des Zugehörs 98 3 Besitz 100 3.1 Verhältnis von Besitz und Eigentum 100 3.2 Arten des Besitzes 100 3.3 Schutz des Besitzes im Allgemeinen 101 3.4 Schutz des Besitzes gegenüber dem Störer 101 3.5 Schutz des Besitzes gegenüber dem gutgläubigen Erwerber 102 3.6 Übertragung des Besitzes 103 4 Eigentum 104 4.1 Inhalt des Eigentums 104 4.2 Übertragung des Eigentums 104 4.3 Eigentumsvorbehalt 105 4.4 Schutz des Eigentums 106 4.5 Gesamt- und Miteigentum im Allgemeinen 106 4.6 Besonderheiten des Stockwerkeigentums 107 5 Beschränkte dingliche Rechte im Allgemeinen 110 6 Dienstbarkeiten 111 6.1 Grunddienstbarkeiten 111 6.2 Nutzniessung 112 6.3 Gewöhnliches Baurecht 112 6.4 Selbstständiges und dauerndes Baurecht 112 6.5 Andere Dienstbarkeiten 113 7 Grundlasten 115 7.1 Inhalt und Arten 115 7.2 Begründung und Löschung 116 8 Pfandrechte 117 8.1 Pfandgegenstand 117 8.2 Begründung eines Pfandrechts 118 8.3 Fahrnispfandrechte im Allgemeinen 118 8.4 Besonderheiten des Versatzpfandes 119 8.5 Faustpfandprinzip im Fahrnispfandrecht 120 8.6 Besonderheiten des Retentionsrechts 121 8.7 Besonderheiten der Forderungsverpfändung 122 8.8 Besonderheiten der Verpfändung von Versicherungsansprüchen 123 8.9 Grundpfandrechte im Allgemeinen 123 8.10 Besonderheiten der Grundpfandverschreibung 125 8.11 Besonderheiten des Schuldbriefs 126 8.12 Indirekte Hypothek 127 8.13 Sicherungsübereignung von Schuldbriefen 128 8.14 Gesetzliche Grundpfandrechte im Allgemeinen 128 8.15 Besonderheiten des Bauhandwerkerpfandrechts 129 8.16 Umfang der Pfandhaft beim Grundpfandrecht 131 9 Grundbuch 133 9.1 Organisation/Arbeitsabläufe 133 9.2 Inhalt der Eintragungen 133 9.3 Wirkungen der Eintragung 134 9.4 Grundbuchberichtigungsklage 135

8 Inhaltsverzeichnis Teil 4 Das Immaterialgüterrecht 1 Immaterialgüterrecht und Sachenrecht 138 2 Gesetzgebung über das Immaterialgüterrecht 139 3 Bundesgesetz über das Urheberrecht (URG) 141 3.1 Geltungsbereich 141 3.2 Schutzbereich und Schutzdauer 142 3.3 Pauschale Verwertung durch Verwertungsgesellschaften 143 4 Bundesgesetz über den Markenschutz und die Herkunftsangaben (MSchG) 145 4.1 Schutzbereich und Schutzdauer 145 4.2 Verfahren zur Erlangung des Markenschutzes 146 5 Das Designgesetz (DesG) 147 5.1 Schutzbereich und Schutzdauer, Möglichkeiten der Rechtseinräumung 147 5.2 Rechtsschutz 148 6 Bundesgesetz über die Erfindungspatente (PatG) 150 6.1 Schutzbereich 150 6.2 Verfahren zur Erlangung eines Patents 151

9 Teil 5 Der Vertrag 1 Begriff und Inhalt 155 1.1 Art. 1 des Obligationenrechts 155 1.2 Inhalt eines Vertrages 156 1.3 Schranken des Vertragsinhaltes 157 1.4 Zwingendes Recht/Dispositives Recht 158 1.5 Allgemeine Geschäftsbedingungen 159 1.6 Vertrauensprinzip 161 2 Abschluss eines Vertrages 163 2.1 Angebot zum Abschluss eines Vertrages 163 2.2 Verbindlichkeit eines Angebotes zum Vertragsabschluss 163 3 Form des Vertrages 165 3.1 Prinzip der Formfreiheit (Art.11 Absatz 1OR) 165 3.2 Einfache Schriftlichkeit 165 3.3 Qualifizierte Schriftlichkeit 166 3.4 Öffentliche Beurkundung 166 3.5 Besondere Formvorschriften im IPRG und in der schweizerischen Zivilprozessordnung 167 3.6 Digitale Unterschriften 168 3.7 Folgen der Nichtbeachtung von gesetzlichen Formvorschriften 169 4 Willensmängel 170 4.1 Wesentlicher Irrtum 170 4.2 Besonderheiten des Motivirrtums 171 4.3 Täuschung (Art. 28 OR) 172 4.4 Drohung (Art. 29/30 OR) 173 4.5 Übervorteilung 173 4.6 Aufhebung des Mangels 174 5 Kauf, Tausch und Schenkung 175 5.1 Kaufvertragsrecht 175 5.2 Kaufgegenstand 175 5.3 Austauschverhältnis im Kaufvertragsrecht 175 5.4 Erfüllung des Kaufvertrages 176 5.5 Nebenpflichten und Obliegenheiten im Kaufvertragsrecht 177 5.6 Nachbesserungsrecht im Kaufvertrag 178 5.7 Übergang von Nutzen und Gefahr im Kaufvertragsrecht 179 5.8 Abzahlungskauf 179 5.9 Besonderheiten der öffentlichen Versteigerung 179 5.10 Besonderheiten von Vorverträgen, Vorkaufsrechtsverträgen und des Kaufrechts 180 5.11 Tauschvertrag (Art. 237 ff. OR) 181 5.12 Schenkungsvertrag (Art. 239 ff. OR) 181 6 Miet- und Pachtrecht 183 6.1 Gegenstand eines Mietvertrages 183 6.2 Austauschverhältnis im Mietvertragsrecht 183 6.3 Besondere Verzugsregeln im Mietvertragsrecht 184 6.4 Ordentliche Auflösung des Mietvertrages 185 6.5 Ausserordentliche Auflösung des Mietvertrages 186 6.6 Besondere Stellung des Ehepartners im Mietvertragsrecht 187 6.7 Besondere Schutzbestimmungen bei der Miete von Wohn- und Geschäftsräumlichkeiten 188

10 Inhaltsverzeichnis 6.8 Besondere Verfahrensregeln bei der Miete von Wohn- und Geschäftsräumlichkeiten 189 6.9 Besonderheiten des Pachtvertragsrechts 190 7 Darlehen und Kontokorrentkredit 192 7.1 Darlehensvertragsrecht 192 7.2 Kontokorrentkredit 193 7.3 Das neue Konsumkreditgesetz 194 8 Arbeitsvertragsrecht 197 8.1 Verträge auf Arbeitsleistung im Allgemeinen 197 8.2 System des Arbeitsvertragsrechts 197 8.3 Öffentliches Arbeitsrecht 197 8.4 Kollektives Arbeitsrecht 198 8.5 Individuelles Arbeitsvertragsrecht 199 8.6 Besondere Regeln nach Art. 8 Absatz 3 BV 199 8.7 Einzelarbeitsvertrag im Allgemeinen 200 8.8 Austauschverhältnis im Arbeitsvertrag 201 8.9 Fürsorgepflicht/Treuepflicht im Arbeitsvertrag 201 8.10 Besondere Verzugsregeln im Arbeitsvertragsrecht 204 8.11 Ende des Arbeitsvertrages durch Zeitablauf oder Kündigung 205 8.12 Konkurrenzverbot im Arbeitsvertragsrecht 206 8.13 Besondere Arbeitsverträge 207 8.14 Arbeitsvermittlungsgesetz 208 9 Werkvertragsrecht 210 9.1 Abgrenzung des Werkvertrages vom Arbeits- und Kaufvertrag 210 9.2 Inhalt eines Werkvertrages 211 9.3 Werkvertrag und SIA-Normen 211 10 Auftragsrecht 213 10.1 Anwendung von Auftragsrecht 213 10.2 Besonderheiten des Mäklervertrages 214 10.3 Besonderheiten des Agenturvertrages 214 10.4 Besonderheiten des Kommissionsvertrages 215 10.5 Besonderheiten der Geschäftsführung ohne Auftrag 216 10.6 Auftrag zur Ehe- und Partnerschaftsvermittlung 217 10.7 Treuhandverhältnisse 218 11 Hinterlegungsverträge 220 11.1 Einfacher Hinterlegungsvertrag 220 11.2 Besondere Vorschriften über die Sammelverwahrung 221 11.3 Unechter Hinterlegungsvertrag (Art. 481 OR) 222 12 Garantieverträge 223 12.1 Abgrenzung zwischen Garantie und Bürgschaft 223 12.2 Besonderheiten des Garantievertrages 224 13 Bürgschaft im Allgemeinen 225 13.1 Formvorschriften im Bürgschaftsrecht 225 13.2 Besondere Stellung des Ehepartners im Bürgschaftsrecht 226 13.3 Notwendiger Inhalt einer Bürgschaftsurkunde 226 13.4 Besonderheiten der einfachen Bürgschaft 226 13.5 Besonderheiten der Solidarbürgschaft 227 13.6 Rechte des Bürgen gegenüber dem Gläubiger 227 13.7 Rechte des Bürgen gegenüber dem Hauptschuldner 228 13.8 Beendigung der Bürgschaft 228

11 Teil 6 Das Wertpapierrecht 1 Technik der Gesetzgebung 232 2 Begriff und Ausgabe von Wertpapieren 233 2.1 Verurkundetes Recht 233 2.2 Urkunde 233 2.3 Gesetzliche und gewillkürte Wertpapiere 234 2.4 Verknüpfung von Urkunde und Recht im Allgemeinen 234 2.5 Einfache Wertpapierklausel 235 2.6 Inhaberklausel 235 2.7 Orderklausel 236 2.8 Vertrag über die Ausgabe eines Wertpapiers 236 3 Kraftloserklärung von Wertpapieren 238 3.1 Kraftloserklärung von Namenpapieren 238 3.2 Kraftloserklärung von Inhaberpapieren 238 3.3 Kraftloserklärung von Orderpapieren 239 4 Übertragung von Wertpapieren 241 4.1 Übertragung von Namenpapieren 241 4.2 Übertragung von Inhaberpapieren 241 4.3 Übertragung von Orderpapieren 242 5 Besonderheiten des Wechselrechts 243 5.1 Gezogener Wechsel 243 5.2 Eigenwechsel 244 5.3 Inanspruchnahme aus einem Wechsel 244 5.4 Wechselbürgschaft 245 5.5 Verjährungsfristen im Wechselrecht 245 5.6 Besondere Ansprüche aus Bereicherung 246 6 Besonderheiten des Checks 247 6.1 Gesetzliche Angaben 247 6.2 Zahlungsmodalitäten 248 6.3 Einlösung 249 6.4 Verjährung 249 7 Wechsel und Check in der Zwangsvollstreckung 250 7.1 Formelle Wechselstrenge 250 7.2 Materielle Wechselstrenge 250 8 Vom Wertpapier zu den Bucheffekten 251 8.1 Ausgangspunkt 251 8.2 Bucheffekten 252 8.3 Verwahrungsstellen 252 8.4 Rechtsbeziehung aufgrund von Bucheffekten 253 8.5 Unterbestand 253

12 Inhaltsverzeichnis Teil 7 Schuldbetreibung und Konkurs 1 Durchsetzung von Ansprüchen 257 1.1 Durchsetzung dinglicher Ansprüche 257 1.2 Durchsetzung obligatorischer Ansprüche 257 2 Allgemeines zum SchKG 259 2.1 Geschichte des SchKG 259 2.2 Behördenorganisation 259 2.3 Sachlicher Anwendungsbereich des SchKG 260 3 Betreibungsort/Sperrzeiten/Fristen/Kosten 262 3.1 Allgemeines zum Betreibungsort 262 3.2 Ordentlicher Betreibungsort für natürliche Personen 262 3.3 Betreibungsort für juristische Personen und andere Rechtsgemeinschaften 263 3.4 Besondere Betreibungsorte 263 3.5 Rechtliche Folgen der falschen Wahl des Betreibungsortes 264 3.6 Allgemeines zu den geschlossenen Zeiten/Betreibungsferien/Rechtsstillstand 265 3.7 Geschlossene Zeiten 266 3.8 Betreibungsferien 266 3.9 Rechtsstillstand 266 3.10 Allgemeines zum Fristenlauf 267 3.11 Zustellung von Mitteilungen und Betreibungsurkunden 268 3.12 Kosten des Betreibungsverfahrens 268 4 Arten der Schuldbetreibung 270 4.1 Betreibung auf Pfändung 270 4.2 Betreibung auf Pfandverwertung 270 4.3 Betreibung auf Konkurs 271 4.4 Wechselbetreibung 271 4.5 Rechtliche Folgen der Wahl der falschen Betreibungsart 272 5 Einleitung 274 5.1 Einleitungsverfahren 274 5.2 Betreibungsbegehren 274 5.3 Zahlungsbefehl 275 5.4 Rechtsvorschlag 276 5.5 Rechtsöffnung 277 5.6 Rechtsöffnung und Rechtsvorschlag im Überblick 279 6 Fortsetzung in der Betreibung auf Pfändung 280 6.1 Grundlagen 280 6.2 Durchführung der Pfändung 281 6.3 Unpfändbare Vermögenswerte im Haushalt 282 6.4 Unpfändbare Vermögenswerte des Berufes 282 6.5 Andere unpfändbare Vermögenswerte 283 6.6 Wirkungen der Pfändung 283 6.7 Verwertung der gepfändeten Vermögenswerte 284 6.8 Verteilung des Erlöses 285 7 Fortsetzung in der Betreibung auf Pfandverwertung 287 7.1 Grundlagen 287 7.2 Besonderheiten des Retentionsrechts des Vermieters 287 7.3 Verwertung 287

13 8 Fortsetzung in der Betreibung auf Konkurs 289 8.1 Konkurseröffnung im normalen Verfahren 289 8.2 Konkurseröffnung auf Antrag eines Gläubigers ohne vorgängige Betreibung 289 8.3 Insolvenzerklärung durch Schuldner 290 8.4 Konkurserkenntnis 290 8.5 Aussonderungsansprüche 291 8.6 Besondere Regeln über die Verrechnung 292 8.7 Verwertung 293 8.8 Verteilung des Erlöses 293 8.9 Abtretung streitiger Rechtsansprüche 295 8.10 Schliessung des Konkursverfahrens mangels Aktiven 295 8.11 Summarisches Konkursverfahren 296 8.12 Ordentliches Konkursverfahren 296 8.13 Konkursverlustschein 298 8.14 Konkursverfahren im Überblick 299 9 Nachlassverfahren 300 9.1 Ordentlicher Nachlassvertrag 300 9.2 Ausserordentlicher Nachlassvertrag 300 9.3 Nachlassverfahren 301 9.4 Nachlassverfahren im Konkurs 303 9.5 Einvernehmliche private Schuldenbereinigung (Art. 333 336 SchKG) 303 10 Paulianische Anfechtung 305 10.1 Allgemeines zur paulianischen Anfechtung 305 10.2 Schenkungspauliana 305 10.3 Überschuldungspauliana (Art. 287 SchKG) 306 10.4 Deliktspauliana (Art. 288 SchKG) 306 10.5 Klageanhebung 306 11 Arrest 309 11.1 Übersicht über das Verfahren 309 11.2 Arrestgrund (Art. 271 SchKG) 310 11.3 Arrestbewilligung 310 11.4 Vollzug des Arrestbefehls 311 11.5 Wirkungen des Arrestes 311 11.6 Arrestprosequierung 311

14 Inhaltsverzeichnis Teil 8 Das Familienrecht 1 Allgemeines zum Eherecht 314 1.1 Rechtsnatur des Eherechts 314 1.2 Revisionen der letzten Jahrzehnte 314 1.3 Internationales Privatrecht 314 2 Verlöbnis und Eheschliessung 315 2.1 Verlöbnis im Allgemeinen 315 2.2 Vorbereitungsverfahren 316 2.3 Trauung 317 2.4 Nichtehe 318 3 Wirkungen der Ehe im Allgemeinen 319 3.1 Wirkungen der Ehe im Namensrecht 319 3.2 Vertretung der Gemeinschaft und Haftung für Schulden 320 3.3 Bürgerrecht/Aufenthalt 321 3.4 Zusammenleben der Ehegatten und Eheschutzmassnahmen 321 4 Auflösung der Ehe 323 4.1 Unbefristete Ungültigkeit 323 4.2 Befristete Ungültigkeit 324 4.3 Ehescheidung 324 4.4 Verfahren bei Ehescheidungen 327 5 Konkubinat und registrierte Partnerschaft 330 5.1 Gesetzliche Regeln über das Konkubinat 330 5.2 Registrierte Partnerschaften 331 5.3 Bundesgesetz über die registrierte Partnerschaft 331 6 Entstehung und Aufhebung des 333 Kindesverhältnisses 333 6.1 Entstehung des Kindesverhältnisses zur Mutter 333 6.2 Entstehung des Kindesverhältnisses zum Vater 333 6.3 Anfechtung des Kindesverhältnisses 335 6.4 Entstehung des Kindesverhältnisses durch Adoption 336 6.5 Besondere Regeln der Kinderadoption 337 6.6 Besondere Regeln der Erwachsenenadoption 338 6.7 Adoptionsverfahren 338 6.8 Wirkungen des Kindesverhältnisses im Allgemeinen 339 6.9 Besondere Regeln über den persönlichen Verkehr 341 6.10 Elterliche Sorge/Obhut 342 6.11 Kindesvermögen 343 7 Unterstützungspflicht der Verwandten 345 7.1 Koordination von Unterhaltspflichten und Unterstützungsleistungen 345 7.2 Voraussetzungen der Unterstützungspflicht der Verwandten 346 8 Hausgewalt 348

15 Teil 9 Vom Vormundschaftsrecht zum Erwachsenenschutzrecht 1 Überblick 352 1.1 Revision vom 19. Dezember 2008 352 1.2 Überblick über die Neuerungen 352 1.3 Neue Begriffe 353 2 Eigene Vorsorge 355 2.1 Vorsorgeauftrag (Art. 360 ff. ZGB) 355 2.2 Patientenverfügung 356 3 Gesetzliche Folgen bei Eintritt der Urteilsunfähigkeit 358 3.1 Gesetzliche Vertretungsbefugnisse 358 3.2 Besonderheiten bei der Vertretung im Rahmen medizinischer Massnahmen 359 3.3 Besonderheiten im Zusammenhang mit dem Aufenthalt in Wohn- oder Pflegeeinrichtungen 360 4 Mögliche behördliche Massnahmen (Art. 388 ff. ZGB neue Fassung) 362 4.1 Begleitbeistandschaft (Art. 393 ZGB neue Fassung) 362 4.2. Vertretungsbeistandschaft (Art. 394/395 ZGB neue Fassung) 362 4.3. Mitwirkungsbeistandschaft (Art. 396 ZGB neue Fassung) 363 4.4. Kombinierte Beistandschaft (Art. 397 ZGB neue Fassung) 363 4.5. Umfassende Beistandschaft (Art. 398 ZGB neue Fassung) 363 4.6. Fürsorgerische Unterbringung 364 5 Errichtung einer Beistandschaft oder Anordnung der fürsorgerischen Unterbringung 366 5.1 Errichtung einer Beistandschaft 366 5.2 Anordnung der fürsorgerischen Unterbringung 368 5.3 Rechtsschutz im Allgemeinen 369 5.4 Besonderheiten des Rechtsschutzes bei Anordnungen über die fürsorgerische Unterbringung 370 5.5 Beendigung der Beistandschaft 371 6 Beistandschaft im Einzelnen 372 6.1 Person des Beistandes 372 6.2 Aufgaben des Beistandes 373 6.3 Aufgaben der Erwachsenenschutzbehörde 375 6.4 Folgen der Einschränkung der Handlungsfähigkeit 375 7 Verantwortlichkeit 377 7.1 Grundsätze 377 7.2 Haftpflichtige 377 7.3 Verjährung 378

16 Inhaltsverzeichnis Teil 10 Das eheliche Güterrecht 1 Güterrecht im Allgemeinen 382 1.1 System des Güterrechts 382 1.2 Ordentlicher Güterstand 383 1.3 Ausserordentlicher Güterstand 383 1.4 Vertragliche Güterstände 383 1.5 Altrechtliche Güterstände 384 2 Einzelne Güterstände 385 2.1 Errungenschaftsbeteiligung (Art. 196ff. ZGB) 385 2.2 Gütertrennung (Art. 247ff. ZGB) 388 2.3 Gütergemeinschaft (Art. 221ff. ZGB) 389 3 Ehevertrag 391 3.1 Form 391 3.2 Inhalt 391 3.2.1 Änderungen am Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung 391 3.2.2 Vereinbarung der Gütertrennung 392 3.2.3 Vereinbarungen über die Gütergemeinschaft 392

17 Teil 11 Das Erbrecht 1 Grundzüge des Erbrechts 394 1.1 Erbordnung 394 1.2 Parentelsystem 394 1.3 Besondere Stellung des Ehegatten 396 1.4 Pflichtteilsrecht 396 1.5 Enterbung/Erbunwürdigkeit 397 1.6 Die Begünstigung des überlebenden Ehegatten 399 1.7 Verfügungsformen und Verfügungsfähigkeit 399 1.8 Inhalt der Verfügungen von Todes wegen (Verfügungsarten) 401 1.9 Erbgang 401 1.10 Erbteilung 402 1.11 Erbschaftsverwaltung/Willensvollstreckung 402 2 Güterrechtliche Auseinandersetzung und Erbteilung 405 Stichwortverzeichnis 407

Teil 1 Die Rechtsordnung 1 Rechtsregeln 20 1.1 Rechtsregel/Rechtsordnung/Objektives Recht 20 1.2 Begriff der Rechtsregel 20 1.3 Rechtliche Nachteile der Verletzung einer Rechtsregel 21 1.4 Bildung von Rechtsregeln 22 1.5 Aufbau von Rechtsregeln 22 1.6 Auslegung von Rechtsregeln 23 1.7 Technik der Rechtsetzung 23 1 2 Rechtsanwendung 25 2.1 Subsumtion 25 2.2 Lückenfüllung 26 3 Aufteilung der Rechtsordnung 27 3.1 Öffentliches Recht/Privates Recht 27 3.2 Wichtige Rechtsgebiete 28 3.3 Völkerrecht sowie Staatsrecht des Bundes und der Kantone 29 3.4 Verwaltungsrecht 30 3.5 Steuerrecht 30 3.6 Strafrecht 30 3.7 Prozessrecht und Gerichtsorganisation 31 3.8 Zivilrecht 32 3.9 Internationales Privatrecht 33 4 Juristische und natürliche Personen 36 4.1 Natürliche Personen 36 4.2 Juristische Personen 36 4.3 Juristische Personen des Privatrechts 37 4.4 Juristische Personen des öffentlichen Rechts 37 4.5 Rechtsfähigkeit (Art. 11 ZGB) 38 4.6 Handlungsfähigkeit (Art. 12 19 ZGB) 39 4.7 Volljährigkeit 39 4.8 Urteilsfähigkeit 40 5 Schutz der Persönlichkeit (Art. 27/28 ff. und 29 ZGB) 41 5.1 Schutz der Persönlichkeit gegen die geschützte Person selber 41 5.2 Schutz der Persönlichkeit gegen andere Personen 42 6 Grundlegende Rechtsregeln des Zivilrechts 43 6.1 Verhalten nach Treu und Glauben (Art. 2 Absatz 1 ZGB) 43 6.2 Verbot des Rechtsmissbrauchs (Art. 2 Absatz 2 ZGB) 44 6.3 Beweisregeln (Art. 8 ZGB) 44 7 Gesetzliche und rechtsgeschäftliche Stellvertretung 46 7.1 Rechtsgeschäftliche Stellvertretung 46 7.2 Bestellung des Stellvertreters 47 7.3 Bote in Abgrenzung zum Stellvertreter 47 7.4 Handeln ohne Vollmacht/Überschreiten der Vollmacht 49 7.5 Besonderheiten der kaufmännischen Stellvertretung (Art. 458 ff. OR) 49 7.6 Gesetzliche Stellvertretung 51 7.7 Interessenkollisionen bei Stellvertretungen 51

20 Teil 1 Die Rechtsordnung 1 Rechtsregeln 1 Rechtsregeln Zu den grundlegenden Begriffen der Rechtslehre gehören die Begriffe «Recht», «Rechtsordnung», «objektives Recht» und «subjektives Recht». Aufgeteilt wird die Rechtsordnung in der Schweiz und in den umliegenden Ländern in öffentliches und privates Recht. Unter diese Aufteilung lassen sich eine Reihe typischer Rechtsgebiete einordnen. Der Rechtsordnung unterworfen sind juristische und natürliche Personen. Untrennbar mit Personen verbunden ist die Rechts- und Handlungs fähig keit. Damit im Zusammenhang steht auch das Stellvertretungsrecht. 1.1 Rechtsregel/Rechtsordnung/Objektives Recht In jeder Gruppe von Menschen bilden sich sehr schnell Regeln heraus, nach denen die einzelnen Mitglieder der Gruppe miteinander umgehen. Es handelt sich stets um ein Geflecht von Verhaltensnormen, über welche ausdrücklich oder stillschweigend Konsens herrscht. Jeder von uns hat das z. B. als Mitglied einer Schulklasse schon einmal erlebt. Man denke an die Regel «Schulkollegen werden gegenüber dem Lehrer nicht verraten», die sich in jeder Klasse früher oder später ausbildet. Wo sich Regeln bilden, gibt es Mitglieder der Gruppe, welche diese Regeln verletzen. Ansatzpunkt für den wissenschaftlichen Begriff «Rechtsordnung» ist nun die interessante Erscheinung, dass auf die Verletzung bestimmter Regeln, die sich innerhalb einer Gruppe etabliert haben, von den übrigen Mitgliedern der Gruppe sehr unterschiedlich reagiert wird. Wo im einen Falle nur Missfallen die Reaktion der übrigen Gruppenmitglieder ist, reagiert die Gruppe in anderen Fällen mit einem eigentlichen Ausschluss des Fehlbaren aus der Gruppe. 1.2 Begriff der Rechtsregel Aufgabe 1.1 Was innerhalb einer Gruppe jeder schon einmal erlebt hat, gilt auch innerhalb einer staatlichen Gemeinschaft. Sie stehen in einer Schlange an der Kasse eines Supermarktes. Vor Ihnen befinden sich noch fünf weitere Personen. Ganz vorne befindet sich der Gemeindepolizist. Der Rocker R. kommt von hinten auf die Schlange zu, geht an allen vorbei und bezahlt sofort an der Kasse, weil er, wie er sagt, «es eilig habe». Sie stehen mit dem Auto vor einer Kreuzung in der Schlange. Vor Ihnen befinden sich fünf weitere Fahrzeuge, darunter ein Wagen der Gemeindepolizei. Der Yuppie X. kommt mit seinem Sportwagen von hinten auf die Schlange zu, überholt rechts und setzt sich an die Spitze der Kolonne.

21 a) Vergleichen Sie die beiden Situationen! Formulieren Sie die Regeln, die verletzt worden sind. b) Wie würde die Polizei (als Vertreterin der Staatsgewalt) höchstwahrscheinlich in den beiden Fällen reagieren? Wie muss sie gegenüber dem Rocker reagieren und wie gegenüber dem Sportwagenfahrer? (vgl. Art. 15 StPO) Es gibt also auch in einer staatlichen Gemeinschaft Regeln unterschiedlicher Qualität. Der Unterschied besteht in der Bedeutung, welche die Regeln für die staatliche Gemeinschaft haben: Während die Einhaltung der Regeln des Strassenverkehrs erzwungen werden muss, weil mit dem Betrieb eines Autos grundsätzlich grosse Gefahren für die (übrigen) Verkehrsteilnehmer verbunden sind, sind die Gefahren bei Verletzung von Regeln an einer Kasse eines Kaufhauses nicht so gravierend, dass der Staat mit Zwang reagieren müsste. Daraus lässt sich die grundlegende Definition des Begriffes «Recht» ableiten. Regeln, deren Einhaltung durch die Gemeinschaft erzwungen wird, indem sie bei deren Verletzung dem Regelbrecher rechtliche Nachteile androht, zählen wir zum Recht. Man nennt solche Regeln «Rechtsregeln». Man spricht von Rechtsregeln im Gegensatz zu Regeln der «Moral», der «Sitte» oder des «Anstandes». Die Gesamtheit aller Rechtsregeln bezeichnet man als «Rechtsordnung» oder «objektives Recht» oder kurz als «Recht». 1.3 Rechtliche Nachteile der Verletzung einer Rechtsregel Der Nachteil, welcher dem Regelbrecher angedroht wird, besteht manchmal in einer Strafe, die der Staat gegen den Regelbrecher ausspricht. In sehr vielen Fällen besteht der Nachteil nur in der Pflicht, einem anderen z. B. dem Vertragspartner oder dem Geschädigten den zugefügten Nachteil in Form von Geld oder einer Ersatzleistung auszugleichen. So ist die Verletzung eines Vertrages für sich alleine in der Regel nicht strafbar, hat jedoch Schadenersatzpflichten zur Folge (Art. 97 OR). Gelegentlich hat die Verletzung einer Regel nicht einmal Schadenersatzpflichten zur Folge, sondern bewirkt lediglich, dass der Regelverletzer ein ihm an sich zustehendes Recht verliert. a) Franz X. beschädigt mit Absicht die Fensterscheibe seines Nachbarn. Welche rechtlichen Nachteile hat er zu befürchten? b) Franz X. beschädigt versehentlich die Fensterscheibe seines Nachbarn. Welche rechtlichen Nachteile hat er zu befürchten? c) Franz X. verkauft ein Auto, dessen Stossdämpfer beschädigt sind, an Xaver Y. Welche rechtlichen Nachteile hat Franz X. zu befürchten? d) Franz X. kauft einen Toaster. Einen Garantieschein hat er nicht. Nach drei Monaten packt er den Toaster aus und stellt fest, dass bei diesem ein Haltegriff fehlt. Welche rechtlichen Nachteile hat der Verkäufer des Toasters zu befürchten? Beachten Sie Art. 201 und Art. 205 OR. Aufgabe 1.2

22 Teil 1 Die Rechtsordnung 1 Rechtsregeln 1.4 Bildung von Rechtsregeln Welche Regeln von solcher Bedeutung sind, dass ihre Einhaltung erzwungen werden muss, hängt von wirtschaftlichen Umständen, dem technischen Fortschritt, von Traditionen und letztlich auch von politischen, religiösen und sittlichen Vor stel lun gen ab, die von einer Mehrheit der Rechtsunterworfenen geteilt werden. So kann es notwendig werden, dass die unbeschränkte Nutzung eines Gutes deshalb reglementiert werden muss, weil das Gut knapp zu werden beginnt (z. B. Bauland, sauberes Wasser). Ebenso ist es denkbar, dass neue Rechtsregeln geschaffen werden müssen, weil neue Gefahren (z. B. Atomkraft, Gewässerverschmutzung) oder neue technische Möglichkeiten auftauchen (z. B. Drachenfliegen, Autofahren). Die Rechtsgeschichte kennt auch Beispiele dafür, dass veränderte Anschauungen der Mehrheit der Rechtsunterworfenen zu neuen Regeln geführt haben (z. B. Einführung von Pässen und damit verbunden die Beschränkung des Reiseverkehrs; das Verbot des Gebrauches von Hanf als Rauschmittel). Aufgabe 1.3 Für die Zugehörigkeit einer Rechtsregel zur Rechtsordnung ist dagegen nicht entscheidend, ob sie schriftlich aufgezeichnet ist oder nicht. Mündlich überlieferte Rechtsnormen zählen genauso zur Rechtsordnung wie schriftlich festgehaltene. Die Kantone Uri und Nidwalden kannten bis zum Inkrafttreten des heute gültigen gesamtschweizerischen Strafgesetzbuchs (Inkrafttreten am 1. Januar 1942/Art. 401 StGB) kein geschriebenes Strafrecht, sondern nur ein mündlich überliefertes «Gewohnheitsstrafrecht». Daraus darf aber nicht der Schluss gezogen werden, dass die Tötung eines Menschen im Kanton Uri bis zum 31. Dezember 1941 erlaubt gewesen wäre. a) Im Jahre 1925 wurde in der Bundesverfassung die Grundlage für die Schaffung einer Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung geschaffen. Welches dürf te der Grund dafür gewesen sein? b) Im Jahre 1969 wurde in der Bundesverfassung die Grundlage für ein Raumpla nungsgesetz geschaffen. Welches dürfte der Grund dafür gewesen sein? c) Im Jahre 1971 wurde das Stimm- und Wahlrecht für Frauen in der Bundes verfas sung eingeführt. Welches dürfte der Grund dafür gewesen sein? 1.5 Aufbau von Rechtsregeln Rechtsregeln sind meist gleich aufgebaut: Sie sagen in abstrakter Weise, welche rechtlichen Folgen ein bestimmter Sachverhalt hat. So bestimmt Art. 257d Absatz 2 OR, dass die Nichteinhaltung bestimmter Pflichten des Mieters dem Vermieter das Recht gibt, das Mietverhältnis ohne Einhaltung der vertraglichen Fristen aufzulösen. Die Nichteinhaltung der mietvertraglichen Pflichten in diesem Beispiel wird «Tatbe stand» genannt, während das sich daraus ergebende Recht auf fristlose Auflösung des Vertrages als «Rechtsfolge» bezeichnet wird.

23 Bezahlt der Mieter die Miete nicht (Tatbestand) bewirkt kann der Vermieter den Vertrag ausserhalb der vertraglichen Fristen auflösen (Rechtsfolge) 1.6 Auslegung von Rechtsregeln Im Privatrecht gibt Art. 1 ZGB dem Richter Anweisungen zur Auslegung: Danach hat sich der Richter bei der Rechtsanwendung zunächst an den Wortlaut und seine Aus legung (Grammatik, Bedeutung eines Wortes) zu halten. Gibt der Wortlaut für einen Sachverhalt keine Lösung, muss durch Auslegung der Sinn und Zweck des Gesetzes ermittelt werden (historische Meinung des Ge setz ge bers, Sinn des Rechtssatzes). Art. 1 Absatz 1 ZGB legt keinen Vorrang des Wortlautes vor den anderen Möglichkeiten der Auslegung fest, sondern erkennt alle als gleichwertig an. Findet der Richter weder aufgrund des Wortlautes noch aufgrund der anderen Möglichkeiten der Auslegung passende Rechtssätze, soll er nach Gewohnheitsrecht entscheiden. Gewohnheitsrecht ist allerdings im schweizerischen Zivilrecht nur noch selten zu finden. Erst wenn sich kein Gewohnheitsrecht findet, kann der Richter eine eigene Regel aufstellen. Über der Eingangstür eines Männerklosters steht der Satz: «Niemals soll der Fuss eines Weibes diese Schwelle betreten.» Der Mönch X. nimmt seine Geliebte mit auf sein Zimmer, indem er sie über die Schwelle trägt. Aufgabe 1.4 Hat der Mönch gegen die Regel verstossen? Urteilen Sie. 1.7 Technik der Rechtsetzung In unserem Rechtskreis wird heute normalerweise eine Rechtsregel in einen Rechts satz gefasst. Ein oder mehrere thematisch eng zusammengehörende Rechtssätze werden in einem Artikel oder einem Paragraphen zusammengefasst. Dabei verwenden die eher französisch geprägten Rechtsordnungen «Artikel», die eher deutsch geprägten Rechtsordnungen hingegen «Paragraphen». In der Schweiz werden auf Bundesebene ausschliesslich Artikel, in einer Reihe von Kantonen (z. B. Zürich/Aargau/beide Basel) für die kantonale Gesetzgebung Paragraphen verwendet. Jeder Artikel oder Paragraph erhält eine arabische Nummer. Verschiedene Artikel oder Paragraphen, die ein Thema mehr oder weniger abschliessend regeln, werden in Kodifikationen zusammengefasst. Im schweizerischen Privatrecht bildet z. B. das ZGB eine

24 Teil 1 Die Rechtsordnung 1 Rechtsregeln solche Kodifikation. Weitere Beispiele von Kodifikationen sind das Straf gesetz buch (StGB), das Bankengesetz (BaG) und das Obligationenrecht (OR), wobei das letztere als Teil des ZGB gilt. Wird nach Erlass einer Kodifikation ein Artikel neu eingefügt, erhält dieser zusätzlich zur Nummer einen Buchstaben oder den lateinischen Ausdruck für «erstens», «zweitens», «drittens» etc. Ein solcher nachträglich eingefügter Artikel ist immer ein vollwertiger eigener Artikel. Rechtssätze können verschiedenen hierarchischen Stufen angehören. Die grundlegendsten Rechtssätze sollten in der Verfassung stehen, während die etwas weniger wichtigen in Gesetzen geregelt werden. Zuunterst in der Hierarchie steht die Verordnung. Eine Verordnung wird meist von der Regierung erlassen. In einzelnen Kantonen geschieht der Erlass häufig durch das Parlament, seltener werden Verordnungen durch die Verwaltung oder sogar durch Gerichte erlassen. Widersprechen sich zwei Rechtssätze, hat grundsätzlich der hierarchisch höhere Vorrang.

25 2 Rechtsanwendung Das objektive Recht besteht aus einer Reihe von geschriebenen und ungeschriebenen Rechtsregeln. Diese Rechtsregeln geben noch keine konkrete Auskunft darüber, welche Rechte und Pflichten eine ganz bestimmte Person in einer bestimmten Situation hat. Die Rechtsregeln und auch die Rechtsordnung regeln also nicht den Einzelfall, sondern es sind generell-abstrakte Regeln. Aus der Rechtsordnung lässt sich jedoch häufig ein einer ganz bestimmten Person zustehendes Recht ableiten. Man bezeichnet solche Rechte als «subjektive Rechte» und stellt sie als Gegensatz zu den «objektiven Rechten» der Rechtsordnung also dar. Die Feststellung von Rechten einer bestimmten Person im Einzelfall ist Aufgabe der Rechtsanwendung. Bei der Rechtsanwendung geht es demnach in erster Linie darum, aufgrund der Normen des objektiven Rechts zu entscheiden, welche Rechte und Pflichten einer bestimmten Person aufgrund einer bestimmten Situation zustehen. Diese Aufgabe wird teilweise von Gerichten und teilweise von Verwaltungsbehörden wahrgenommen. Die Rechtsanwendung bedient sich also der Subsumtion und soweit nötig der Lückenfüllung. a) X. arbeitet bei der Bank Y. Bezüglich Lohnzahlung bestehen keine Absprachen. Suchen Sie zur Frage der Lohnzahlungspflicht eine Norm des objektiven Rechts (Art. 319 ff. OR), und suchen Sie das sich daraus für X. ergebende subjektive Recht gegenüber seiner Arbeitgeberin. b) Y. ist Eigentümer eines Hauses mit Garten. Eines Nachts kommt eine Jugendgruppe und stellt ihre Zelte in seinem Garten auf. Suchen Sie eine Norm des objektiven Rechts, aus der sich das subjektive Recht von Y. ergibt, wonach die Jugendgruppe ohne seine Zustimmung nicht im Garten zelten darf (Art. 641 ff. ZGB). c) Y. besitzt einen Wagen. Eines Tages schlägt ihm der Nachbar X. versehentlich mit der Spitzhacke die Windschutzscheibe ein. Suchen Sie eine Norm des objektiven Rechts, die Y. das subjektive Recht gibt, den ihm entstandenen Schaden von X. ersetzen zu lassen (Art. 41 ff. OR). Aufgabe 1.5 2.1 Subsumtion Subsumtion bedeutet, dass aus der Rechtsordnung eine oder mehrere Regeln gesucht werden, welche auf den vorliegenden konkreten Einzelfall angewendet werden können und aus welchen sich ein bestimmtes Recht für eine bestimmte Person ergibt. Im Unfallversicherungsgesetz des Staates X. steht der Rechtssatz: «Wer einen Unfall erleidet, dem bezahlt die Unfallversicherungsanstalt den entstandenen Schaden.» Legen Sie den Begriff «Unfall» aus und subsumieren Sie die folgenden Sachverhalte. Aufgabe 1.6

26 Teil 1 Die Rechtsordnung 2 Rechtsanwendung a) A. beisst sich beim Essen einer Zuger Kirschtorte einen Zahn an einem Kirschstein aus. Der Schaden beläuft sich auf 800 Franken. b) A. beisst sich beim Essen eines Landjägers an einem Knorpelstück einen Zahn aus. Der Schaden beläuft sich auf 800 Franken. c) A. erleidet einen Herzinfarkt und muss sofort ins Krankenhaus. Arzt- und Krankenhauskosten belaufen sich auf mehr als 15000 Franken. d) A. zieht sich beim Essen eines Eierbrötchens eine Salmonellenvergiftung zu. Die Behandlungskosten liegen bei 1500 Franken. 2.2 Lückenfüllung Es ist keinem Gesetzgeber möglich, für jeden denkbaren Sachverhalt eine Rechtsregel aufzustellen. Häufig findet sich daher in der Rechtsordnung keine Regel, die auf den zu beurteilenden Sachverhalt passt. Wo keine Norm auffindbar ist, schaffen die rechtsanwendenden Behörden selber eine Norm (Richterrecht oder Verwaltungspraxis). Sie schaffen also eine eigene Regel, welche Teil der Rechtsordnung werden kann. Für das Privatrecht gibt Art. 1 ZGB dem Richter die Anweisung, sich zunächst an den Wortlaut und die Auslegung einer Rechtsregel zu halten und den ihm vorliegenden Sachverhalt daraufhin zu prüfen, ob er sich darunter subsumieren lässt. Wenn der Richter keine passende Regel findet, sucht er nach Gewohnheitsrecht. Aufgabe 1.7 Erst wenn der Richter weder unter den geschriebenen Regeln noch im ungeschriebenen Gewohnheitsrecht eine vernünftige Lösung für den konkreten Sachverhalt findet, soll er eine eigene Regel aufstellen also Richterrecht schaffen. Bei der Aufstellung einer solchen Regel hat er sich an die Rechtslehre (Kommentierung und wissenschaftliche Bearbeitung der Gesetze und Rechtsprechung) und an die Überlieferung (bewährte Entscheide der Gerichte) zu halten. Art. 4 ZGB weist den Richter überdies an, nach Recht und Billigkeit zu urteilen, wo er nach freiem Ermessen zu entscheiden hat. Damit wird ihm aufgetragen, bei seiner Entscheidung vor allem darauf zu achten, dass sich das Resultat seiner Entscheidung in die Rechtsordnung einfügt und nach den mehrheitlich vertretenen Anschauungen der Rechtsunterworfenen als «gerecht» gilt. In einer Stadt gibt es eine Bäckerei, die sich in einer engen Gasse befindet. Der Eigentümer des Nachbarhauses muss seine Liegenschaft renovieren. Zu diesem Zweck stellt er mit Erlaubnis der Gemeinde in der engen Gasse ein Gerüst auf. Obwohl der Zugang zur Bäckerei nach wie vor ohne Weiteres möglich ist, geht der Umsatz der Bäckerei massiv zurück. Die Bäckerei möchte Schadenersatz. Prüfen Sie, ob Art. 679 ZGB angewendet werden kann, und urteilen Sie.