FAQ Volkszählung / Strukturerhebung

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Transkript:

Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Statistik BFS Abteilung Bevölkerung und Bildung FAQ Volkszählung / Strukturerhebung Was ist die Volkszählung? Bis ins Jahr 2000 wurde die Volkszählung alle 10 Jahre als Vollerhebung durchgeführt, das heisst die gesamte Bevölkerung wurde befragt. 2010 erfolgte eine grundlegende Änderung. Die Volkszählung wird seither im Einjahresrhythmus durchgeführt und ausgewertet, jedoch als Registererhebung mit ergänzenden Stichprobenerhebungen. Als Fundament dient die Registererhebung, die vorhandene Verwaltungsdaten auswertet. Hierzu nutzt das BFS die kantonalen und kommunalen Einwohnerregister, die Bundespersonenregister sowie das eidgenössische Gebäude- und Wohnungsregister. Nur noch die notwendigen Informationen, die nicht in einem Register geführt werden, müssen mit ergänzenden Stichprobenerhebungen bei der Bevölkerung erfragt werden: mit einer jährlichen Strukturerhebung bei 200 000 Personen, mit thematischen Erhebungen bei 10 000 bzw. 40 000 Personen (fünf Themen, abwechselnd eines pro Jahr) sowie mit einer Omnibus-Erhebung zu aktuellen Themen bei 3000 Personen. Die Schweiz verfügt somit über ein modernes statistisches System, mit dem die Struktur und die Entwicklung der Bevölkerung und der Haushalte kontinuierlich beobachtet werden können. Weshalb ist die Volkszählung keine Vollerhebung mehr? Die öffentliche Statistik hat den Auftrag, repräsentative Ergebnisse über den Zustand und die Entwicklung von Bevölkerung, Wirtschaft, Gesellschaft, Bildung, Forschung, Raum und Umwelt bereitzustellen. Die verschiedenen Sach- und Politikbereiche sind ausgewogen und bedürfnisgerecht abzudecken. In einer Zeit des zunehmend raschen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Wandels gewinnt dabei die thematische Breite und Vielfalt sowie die Aktualität der bereitzustellenden Informationen mehr Gewicht gegenüber der räumlichen Tiefe. Aus diesem Grund wurde das Bundesgesetz über die eidgenössische Volkszählung total revidiert und am 1. Januar 2008 in Kraft gesetzt. Mit dem neuen Volkszählungsgesetz haben Bundesrat und Parlament eine Modernisierung der amtlichen Statistik beschlossen und dem Bundesamt für Statistik (BFS) den Auftrag erteilt, die Volkszählung zu erneuern. Welche Voraussetzungen mussten für den Systemwechsel gegeben sein? Heute ist es möglich, vermehrt die in den amtlichen Registern vorhandenen Daten zu nutzen. Durch die Harmonisierung der Einwohnerregister und mit dem eidgenössischen Gebäude- und Wohnungsregister des BFS stehen für die ganze Schweiz, d.h. flächendeckend für alle Gemeinden, vereinheitlichte und vergleichbare Basisinformationen über die Bevölkerungsstruktur, Haushalte, Gebäude und Wohnungen zur Verfügung. Diese Angaben müssen nicht mehr mittels Fragebogen erhoben werden. Weiterführende Informationen werden mit Stichprobenerhebungen erfragt. Warum braucht es überhaupt noch Stichprobenerhebungen? Die Verwaltungsregister, auf denen die neue Volkszählung basiert, beinhalten nicht alle notwendigen Informationen. Die Frage zur Hauptsprache beispielsweise ist fast seit Beginn der Volkszählungen im Fragenkatalog enthalten. Die Register führen jedoch keine Informationen zu diesem Thema. Die Hauptsprache und auch Fragen zur Umgangssprache werden im Rahmen der Strukturerhebung erhoben. Was sind die Vorteile der neuen Volkszählung? - Die Statistiken zur Struktur und Entwicklung der Bevölkerung stehen jedes Jahr zur Verfügung und nicht wie früher nur alle 10 Jahre. Die Resultate können rasch und regelmässig publiziert werden. - Die Statistiken sind thematisch breiter und aktueller. 1/6

- Das System von Registererhebung und Stichproben kann flexibel neuen Nutzungsbedürfnissen angepasst werden, beispielsweise mit der Integration neuer Informationsquellen. - Die neue Volkszählung bringt für die Gemeinden, die Kantone, die Hauseigentümer/-innen und die Bevölkerung eine deutliche Entlastung. - Dank nachhaltigen Investitionen werden gegenüber der traditionellen Volkszählung Einsparungen von insgesamt rund 100 Millionen Franken erzielt. Weshalb braucht es eine Volkszählung? Die Volkszählung ist eine sehr wichtige Informationsquelle für Bevölkerung, Politik, Wirtschaft und Wissenschaft. In nahezu allen Staaten der Welt werden regelmässig Volkszählungen durchgeführt. Die Volkszählungsstatistiken zur Altersstruktur, zum Anteil der Ausländerinnen und Ausländer in der Schweiz, zum Arbeitsmarkt, zum Pendlerverhalten und zu vielen weiteren Themen bilden eine bedeutende Informationsgrundlage für zahlreiche aktuelle Fragestellungen. Sie dienen der Planung, der Entwicklung von Strategien und der Beschlussfassung in verschiedensten Politik- und Wirtschaftsbereichen. Diese reichen vom Verkehr, über die Gesundheit, die Bildung, die Energie, die Umwelt, die Raumordnung bis zu den Sozialversicherungen. Wie werden die Informationen konkret verwendet? Die Verwendung der Informationen aus der Volkszählung ist breit gefächert. Hier einige Beispiele: - Aufgrund der Bevölkerungszahlen werden die Nationalratssitze den Kantonen zugeteilt. - Die Informationen werden für die Festlegung des neuen Finanzausgleichs genutzt, der die Ungleichheiten zwischen den Kantonen verringern soll. - Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) benötigt die Bevölkerungsdaten, um die Krankenversicherungssubventionen zuzuweisen. - Das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) nutzt die Bevölkerungsszenarien, um die zukünftige Finanzierung der AHV zu modellieren. - Bei der Verteilung des Ertrags aus der Schwerverkehrsabgabe an die Kantone stützt sich das eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) auch auf diese Daten. - Die Wirtschaft nutzt die Bevölkerungsstatistiken z.b. zur Erstellung von Marktstudien, zur Planung ihres Personalbedarfs oder zur Auswahl von Standorten für neue Niederlassungen. - Die Pensionskassen und die Lebensversicherungsgesellschaften benötigen demografische Daten zur Risikoberechnung und zur Erstellung ihrer Beitragstabellen in Abhängigkeit der Alters- und Geschlechtsangaben. - In den Kantonen und Gemeinden werden die Zahlen unter anderem für die Planung von Schulklassen, Schulhäusern oder Altersheimen herangezogen. - EUROSTAT, das statistische Amt der EU, und die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) nutzen die Resultate der Volkszählung für internationale Vergleiche. Sind die Ergebnisse mit früheren Resultaten vergleichbar? Die zukünftigen Informationen müssen vergleichbar bleiben mit den Resultaten der bisherigen Volkszählungen: Die Registerdaten mit den Angaben zur Bevölkerungsstruktur (z.b. Alter, Geschlecht, Zivilstand, Nationalität) und den Auswertungen zu den Haushalten, Gebäuden und Wohnungen sind mit geringfügigen Einschränkungen vergleichbar mit früheren Volkszählungsdaten. Ein Teil der Informationen ist gegenüber der Volkszählung 2000 auf Gemeinde- und Quartierniveau nicht mehr verfügbar: Die Fragen, die im Rahmen der Strukturerhebung erhoben werden (z.b. Hauptsprachen, höchste Ausbildungsstufe, Verkehrsmittel für den Arbeits- oder Schulweg), sind für Personengruppen ab 15 000 Personen mit früheren Ergebnissen vergleichbar. Die Kumulierung der Daten über 3 und 5 Jahre erlaubt es, die Auswertungen für kleinere Personengruppen zur Verfügung zu stellen (3 Jahre: Gruppen ab 5000 Personen; 5 Jahre: Gruppen ab 3000 Personen). Bereits bei der Formulierung der Fragen wurde auf die Vergleichbarkeit grosser Wert gelegt. 2/6

Thematisch sind die Informationen sogar reichhaltiger als früher, da das neue System der Registerauswertungen und der Strukturerhebung mit thematischen Statistiken ergänzt wird. Um die Aussagekraft der Daten in Bezug auf die räumliche Tiefenschärfe zu erhöhen, können die Kantone und Städte die Stichproben für ihr Gebiet aufstocken. Können mit dem neuen Konzept wirklich Kosten eingespart werden, oder bewirkt es bloss eine Umverteilung der Kosten auf die Kantone und Gemeinden? Die Kosten für die im Standardprogramm festgelegten Erhebungen (jährliche Registerzählung, jährliche Strukturerhebung bei 200 000 Personen, jährlich wechselnde thematische Stichprobenerhebung bei 10 000 bis 40 000 Personen, eine Omnibus-Erhebung pro Jahr) beliefen sich für die Periode 2008 bis 2015 auf ca. CHF 69,2 Millionen. Diese Kosten übernimmt der Bund vollumfänglich. Sofern die Kantone keine Aufstockung der im Standardprogramm vorgesehenen Stichproben beschliessen, entstehen bei den Kantonen und Gemeinden keine zusätzlichen Kosten. Entscheiden sich die Kantone für die Aufstockung ihrer Stichprobe, sind die damit verbundenen Kosten deutlich tiefer als die personellen und finanziellen Aufwände, die Kantone und Gemeinden anlässlich der Volkszählung 2000 zu tragen hatten (rund CHF 68 Millionen). Die Verdoppelung der Stichprobe für die Strukturerhebung aller Kantone ab 2010 bis 2015 würde rund CHF 9,2 Millionen kosten.bei einer Volkszählung 2010 nach dem Modell Vollerhebung wäre mit Gesamtkosten von rund CHF 137 Millionen zu rechnen gewesen, wovon gemäss Kostenteiler CHF 37,5 Millionen zulasten der Kantone gingen. Was ist die Registererhebung? Die Registererhebung liefert grundlegende Informationen zur gesamten Bevölkerung. Sie stellt Resultate zum Bestand und zur Struktur der Bevölkerung und Haushalte sowie der Wohngebäude und Wohnungen bereit. Die Ergebnisse des Vorjahrs stehen Ende August (Bevölkerungsstatistiken) sowie im Dezember (Haushaltsstatistiken, Gebäude- und Wohnungsstatistiken, Wohnverhältnisse) zur Verfügung. Eigenschaften der Registererhebung: liefert Informationen über Personen und Haushalte zu Alter, Geschlecht, Zivilstand, Nationalität, Haushaltsgrösse, usw.; liefert Informationen über Gebäude und Wohnungen zu Alter, Gebäudekategorie, Anzahl Wohnungen, Anzahl Zimmer, Fläche usw.; Vollerhebung aus vorhandenen Registerdaten; die Erhebung wird jährlich ausgewertet; erlaubt geografisch kleinsträumige Auswertungen. Was ist die Strukturerhebung? Bei der Strukturerhebung wird ein kleiner Teil der Bevölkerung schriftlich befragt. Die Erhebung ergänzt die Informationen der Register und liefert zusätzliche Statistiken zur Struktur der Bevölkerung. Erste Resultate stehen ein Jahr nach dem Stichtag zur Verfügung. Zusätzlich werden kumulierte Resultate für die Zeitspannen von drei und fünf Jahren bereitgestellt. Eigenschaften der Strukturerhebung: - liefert Informationen zu Bevölkerung, Haushalten, Familien, Wohnen, Arbeit, Pendlermobilität, Bildung, Sprache und Religion; - Stichprobe bei mind. 200 000 Personen; - Beantwortung per Internet oder schriftlich mit Papierfragebogen; - jährliche Durchführung mit Stichtag am 31. Dezember; - geografische Tiefenschärfe: Schweiz, Grossregionen, Kantone und Gemeinden ab 15 000 Einwohnerinnen und Einwohner; - die Resultate können über 3 und 5 Jahre kumuliert werden. Dies ermöglicht geografisch kleinräumigere oder thematisch detailliertere Auswertungen; 3/6

- Kantone und Städte können die Stichprobe vergrössern. Was sind die thematischen Erhebungen? Die thematischen Erhebungen werden in Form von Stichproben durchgeführt. Mit den Statistiken dieser Erhebungen können die Informationen aus der Strukturerhebung wesentlich vertieft werden. Die ersten Resultate stehen ein Jahr nach Erhebungsabschluss zur Verfügung. Eigenschaften der thematischen Erhebungen: - telefonische Stichprobe bei 10 000 bzw. 40 000 Personen; - jährliche Durchführung einer thematischen Erhebung; - Kantone und Städte können die Stichprobe vergrössern; - Wiederholung der Themen alle fünf Jahre geplant; - spezifische Informationen auf Ebene Schweiz und Grossregionen. Zeitpunkt der nächsten thematischen Erhebungen: 2017: Gesundheit 2018: Familien und Generationen 2019: Sprache, Religion und Kultur 2020: Mobilität und Verkehr 2021: Aus- und Weiterbildung 2022: Gesundheit Was sind Omnibus-Erhebungen? Omnibus-Erhebungen sind Mehrthemenbefragungen für die rasche Beantwortung von aktuellen politischen oder wissenschaftlichen Fragestellungen. Die Resultate liegen rund sechs Monate nach der Erhebung vor. Eigenschaften des Omnibus: telefonische Stichprobe bei 3000 Personen; jährlich eine Omnibus-Erhebung geplant; flexible Themenwahl nach Bedarf; spezifische Informationen auf Ebene Schweiz. Themen der Omnibus-Erhebungen: 2010: Internetnutzung 2011: Mehrthemenbefragung zum Leben in der Schweiz 2014: Internetnutzung / Ernährungsverhalten 2015: Erhebung zur Wahrnehmung der Umwelt durch die Bevölkerung 2016: Zusammenleben in der Schweiz Weshalb bin ich für eine Erhebung des BFS ausgewählt worden? Die Stichproben werden nach dem Zufallsprinzip aus dem Stichprobenregister des BFS gezogen. Grundlage dazu sind die amtlichen Personenregister der Gemeinden, der Kantone und des Bundes. Weshalb bin ich/sind wir erneut für eine Erhebung des BFS ausgewählt worden? In der Regel sollte dieser Fall nicht eintreffen, da das BFS ein Verfahren eingeführt hat, um die Belastung durch Erhebungen gleichmässig auf die gesamte Bevölkerung zu verteilen. Gleichwohl verhindert dieses Verfahren nicht alle Mehrfachziehungen. Eine erneute Ziehung lässt sich unter anderem durch einen Umzug, einen Auslandaufenthalt oder durch die Haushaltsgrösse erklären. Diese Fälle sind selten, und das BFS bemüht sich, sie zu vermeiden. Wir bitten Sie dafür um Verständnis. 4/6

Weshalb hat mein Haushalt zwei Fragebogen zur Strukturerhebung erhalten? Dieser Fall sollte nicht eintreffen. Er beruht möglicherweise auf fehlerhaften Informationen zur Zusammensetzung Ihres Haushalts in den Registern, die dem BFS als Grundlage für die Ziehung der Stichprobe dienen. Sie müssen nur ein Fragebogenset ausfüllen. Die Vorgehensweise ist auf der ersten Seite des Personenfragebogens beschrieben. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Weshalb ist die Teilnahme an der Strukturerhebung obligatorisch? Die Strukturerhebung ist die grösste statistische Erhebung zur Bevölkerungs- und Haushaltsstruktur der Schweiz und von zentraler Bedeutung für Politik, Wirtschaft und Verwaltung. Deshalb hat der Bundesrat die Teilnahme für obligatorisch erklärt. Die gesetzliche Grundlage liefert das Volkszählungsgesetz (SR 431.112), das ein Obligatorium der Strukturerhebung in Artikel 10 vorsieht. Gibt es Bussen, wenn man die Auskunft bei der Strukturerhebung verweigert? Die Strukturerhebung ist zwar obligatorisch, das Volkszählungsgesetz sieht für Verweigerer aber keine Bussen vor, sondern eine Aufwandgebühr. Wer nicht antwortet, verursacht einen Mehraufwand, zum Beispiel für Erinnerungsschreiben oder Rückfragen. Die Erfahrungen mit den bisherigen Strukturerhebungen zeigen, dass die Teilnahmebereitschaft sehr hoch ist und deshalb keine Gebühren erhoben werden müssen. Warum soll mein Kind bei der Strukturerhebung mitmachen? Es ist noch nicht volljährig. In dieser Erhebung werden Informationen zur Struktur und Entwicklung der Wohnbevölkerung der Schweiz erhoben. Sie sollte deswegen möglichst das ganze Spektrum der Bevölkerung erfassen, auch die Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Zwischen dem 15. und 16. Altersjahr endet in der Schweiz die Schulpflicht, viele Jugendliche beginnen zu diesem Zeitpunkt ihre Berufslehre und treten in den Arbeitsmarkt ein. Die anderen gehen weiter zur Schule. Die Antworten der Jugendlichen ab 15 Jahren sind für die Aussagekraft der Bevölkerungsstatistiken bedeutsam, auch für den Vergleich mit internationalen Statistiken. Darf das Bundesamt für Statistik erhobene Daten an andere Behörden wie etwa die Steuerverwaltung oder die IV weitergeben? Nein, das ist gesetzlich klar geregelt. Die für die Volkszählung erhobenen Daten werden anonymisiert und dürfen nur für statistische Zwecke verwendet werden. Ist der Datenschutz gewährleistet? Datenschutz und Datensicherheit gehören zu den wichtigsten Anliegen des Bundesamtes für Statistik. Sie sind durch das Bundesstatistikgesetz und das Datenschutzgesetz gewährleistet. - Alle Angaben werden streng vertraulich behandelt. - Namen und Adressen sowie die ausgefüllten Erhebungsunterlagen werden nach Abschluss der Erhebungsphase vernichtet. - Die Daten werden nur für die gesetzlich festgelegten statistischen Aufgaben verwendet. - Die publizierten Resultate lassen keine Rückschlüsse auf die persönlichen Verhältnisse einzelner Haushalte und Personen zu. - Die Mitarbeitenden des BFS und der beteiligten Befragungsinstitute unterstehen der Geheimhaltungspflicht. Wird die Volkszählung neue Informationen liefern? Ja. Bei der thematischen Erhebung zur Aus- und Weiterbildung beispielsweise wurden Fragen zur schulischen Grundausbildung, zur Zweitausbildung, zu informellen Lehrgängen, zur Weiterbildung, usw. eingeführt. In der Strukturerhebung gibt es neue Fragen im Bereich der internationalen Migration und Mobilität (z. B. Geburtsstaat der Eltern, Art des Erwerbs der Schweizer Staatsangehörigkeit). 5/6

Sind die Resultate auch für die breite Öffentlichkeit zugänglich? Die Ergebnisse sind für jedermann verfügbar. Zusammengefasste Resultate (Tabellen, Karten, usw.) sind öffentlich zugänglich. Anonymisierte Einzeldaten werden nur im Rahmen von Forschungsprojekten und nach Abschluss eines Datenschutzvertrages zur Verfügung gestellt. Das BFS veröffentlicht die Informationen, die Auswertung der Daten jedoch ist Sache der Nutzer, z.b. der Bundesämter, der Unternehmen oder der Wissenschaftler. Die Bevölkerung profitiert indirekt von diesen Auswertungen, die zur Planung und als Entscheidgrundlagen dienen. Zum Beispiel verwendet die SBB unter anderem auch Volkszählungsdaten, um ihre Fahrpläne zu erstellen. Warum gibt es mehr Telefon- als Internetumfragen? Das BFS wählt je nach Thematik das am besten geeignete Umfrageinstrument. So wird die Strukturerhebung schriftlich durchgeführt, wobei die Teilnehmenden wählen können, ob sie den Papierfragebogen ausfüllen oder per Internet antworten. Bei den thematischen Erhebungen ist das Telefoninterview am besten geeignet. So können die Befragten Verständnisfragen stellen, und die Interviewer können zusätzliche Erklärungen liefern. 6/6