Gefahrgut 2017 Was kommt auf Sie zu?
Rechtsgrundlagen UN Empfehlungen 19. Ausgabe (2015) Recommendations on the TRANSPORT OF DANGEROUS GOODS Model Regulations Nineteenth revised edition ADR 2017 24. ÄndV RID 2017 19. ÄndV IMDG-Code Amdt. 38-16 IATA-DGR 58. Ausgabe Spätestens umzusetzen bis 30.06.2017 30.06.2017 ggf. Angabe im Beförderungspapier Anwendbar ab 01.01.2017 01.01.2017 keine Übergangsfrist
Ablauf einer Gefahrgutbeförderung Klassifizierung / Identifizierung Auswahl der Umschließungen Kennzeichnung der Umschließung Dokumentation Durchführung der Beförderung Freistellung
Verantwortlichkeiten Klassifizierung / Identifizierung Auswahl der Umschließungen Auftraggeber Verpacker, Befüller Absender Beförderer Kennzeichnung der Umschließung Verpacker, Befüller Fahrer Dokumentation Absender Beförderer Fahrer Kontrolle Ausrüstung des Fahrzeugs / Eingangskontrolle Verlader, Befüller Verladung Verlader Fahrer Durchführung der Beförderung Fahrer Beförderer Empfang Entlader Fahrer Empfänger
Klasseneinteilung nach ADR 1 Explosive Stoffe und Gegenstände mit Explosivstoff 2 Gase 3 Entzündbare flüssige Stoffe 4.1 Entzündbare feste Stoffe, selbstzersetzliche Stoffe und desensibilisierte explosive feste Stoffe 4.2 Selbstentzündliche Stoffe 4.3 Stoffe, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln 5.1 Entzündend (oxidierend) wirkende Stoffe 5.2 Organische Peroxide 6.1 Giftige Stoffe 6.2 Ansteckungsgefährliche Stoffe 7 Radioaktive Stoffe 8 Ätzende Stoffe 9 Verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände
ADR 2017 Einheitliche Terminologie Kennzeichen vs. Kennzeichnung UN 3082
ADR 2017 Einheitliche Terminologie An zahlreichen Stellen werden die Begriffe Kennzeichen und Kennzeichnung vereinheitlicht. Als Kennzeichen werden Buchstaben, Piktogramme, Symbole und Ziffern bezeichnet, die auf Gefahrgutverpackungen verwendet werden. Der Begriff Kennzeichnung bezeichnet die eigentliche Anbringung der vorgeschriebenen Kennzeichen.
Wohin geht die Entwicklung Der Trend, die Beförderung bestimmter Stoffe und Gegenstände durch Sondervorschriften zu regeln, setzt sich auch bei der Novelle 2017 fort. Als Vergleich: ADR 2001: 234 Sondervorschriften in Kapitel 3.3 ADR 2017: 291 Sondervorschriften in Kapitel 3.3 viele davon mit umfangreichen Texten
Wohin geht die Entwicklung Neue Stoffgruppen: ADR 2013: Chemikalien unter Druck ADR 2015: Adsorbierte Gase ADR 2017: Polymerisierende Stoffe
Begriffsbestimmungen Bergungsdruckgefäß ADR 2015 maximal 1000 Liter ADR 2017 maximal 3000 Liter
Begriffsbestimmungen Neu: Entladen: Alle Tätigkeiten, die vom Entlader gemäß Begriffsbestimmung vom Entlader vorgenommen werden. Verladen: Alle Tätigkeiten, die vom Verlader gemäß Begriffsbestimmung vom Verlader vorgenommen werden.
Neue Klassifizierungsregel ADR 2017 Neuer Unterabschnitt 2.1.2.8 Wenn ein Absender aufgrund von Prüfdaten feststellt, dass ein namentlich genannter Stoff eine Nebengefahr aufweist, die bisher nicht angegeben ist, darf er mit Zustimmung der zuständigen Behörde diese Nebengefahr zusätzlich angeben. n.a.g.-eintrag oder Zusatzgefahr bei namentlich genannten Stoffen
Viskose Stoffe 2.2.3.1.5 bisher wird zu 2.2.3.1.5.1 Es wird ein neuer Absatz 2.2.3.1.5.2 hinzugefügt, dass diese Regelung auch für viskose flüssige Stoffe, die umweltgefährdend sind, angewendet werden darf, wenn diese Stoffe in Verpackungen bis maximal 5 L befördert werden. Mit der M284 schon bisher anwendbar in CH, D, DK, F, GB, I, N, NL, P, S
Infizierte Tiere ADR 2017: neue Bem. 1 zu 2.2.62.1.1 Absichtlich infizierte lebende Tiere => ggf. Klasse 6.2 Bildquelle: Gefahrgut-online.de Nicht absichtlich oder auf natürliche Weise infizierte lebende Tiere Vorschriften der Ursprungs-, Transit- und Bestimmungsländer
Infizierte Tiere ADR 2017: neue Bem. 3 zu 2.2.9.1.11 Genetisch veränderte lebende Tiere Wenn keine pathogenen Auswirkungen auf Menschen, Tiere oder Pflanzen Bildquelle: transgen.de Live Animals Regulations (LAR) Freistellung vom ADR, wenn sie in geeigneten Behältnissen transportiert werden, z.b. LAR- Bestimmungen erfüllt
Neue UN-Nummern Es werden insgesamt 9 neue UN-Nummern eingeführt UN 0510 RAKETENMOTOREN UN 3527 POLYESTERHARZ- MEHRKOMPONENTEN-SYSTEME, festes Grundprodukt
Neue UN-Nummern UN 3528 VERBRENNUNGSMOTOR MIT ANTRIEB DURCH ENTZÜNBARE FLÜSSIGKEIT oder BRENNSTOFFZELLEN-MOTOR MIT ANTRIEB DURCH ENTZÜNDBARE FLÜSSIGKEIT oder VERBRENNUNGSMASCHINE MIT ANTRIEB DURCH ENTZÜNDBARE FLÜSSIGKEIT oder MASCHINE MIT BRENNSTOFFZELLEN-MOTOR MIT ANTRIEB DURCH ENTZÜNDBARE FLÜSSIGKEIT Klasse 3
Neue UN-Nummern UN 3529 VERBRENNUNGSMOTOR MIT ANTRIEB DURCH ENTZÜNBARES GAS oder BRENNSTOFFZELLEN-MOTOR MIT ANTRIEB DURCH ENTZÜNDBARES GAS oder VERBRENNUNGSMASCHINE MIT ANTRIEB DURCH ENTZÜNDBARES GAS oder MASCHINE MIT BRENNSTOFFZELLEN-MOTOR MIT ANTRIEB DURCH ENTZÜNDBARES GAS Klasse 2
Neue UN-Nummern UN 3530 VERBRENNUNGSMOTOR oder VERBRENNUNGSMASCHINE Klasse 9
MSC Flaminia 2012 Bildquelle: Zeit.de
Neue UN-Nummern UN 3531 POLYMERISIERENDER STOFF, FEST, STABILISIERT, N.A.G. UN 3532 POLYMERISIERENDER STOFF, FLÜSSIG, STABILISIERT, N.A.G. UN 3533 POLYMERISIERENDER STOFF, FEST, TEMPERATURKONTROLLIERT, STABILISIERT, N.A.G. UN 3534 POLYMERISIERENDER STOFF, FLÜSSIG, TEMPERATURKONTROLLIERT, STABILISIERT, N.A.G.
Neue UN-Nummern Neue Begriffsbestimmung SAPT (self-accelerating polymerization temperature): Temperatur der selbstbeschleunigenden Polymerisation Die niedrigste Temperatur, bei der die Polymerisation eines Stoffes in den zur Beförderung aufgegebenen Verpackungen, Großpackmitteln oder Tanks auftreten kann.
Neue UN-Nummern Polymerisierende Stoffe Neue Definition in 2.2.42.1.20 Polymerisierende Stoffe sind Stoffe, die ohne Stabilisierung eine stark exotherme Reaktion eingehen können, die unter normalen Beförderungsbedingungen zur Bildung größerer Moleküle oder zur Bildung von Polymeren führt. SAPT höchstens 75 C Reaktionswärme mehr als 300 J/g Keine anderen Kriterien der Klassen 1-8
Neue UN-Nummern Polymerisierende Stoffe unter Temperaturkontrolle Neue Definition in 2.2.42.1.21 Temperaturkontrolle ist erforderlich, wenn bei Verpackungen und IBC SAPT höchstens 50 C bei Tanktransporten SAPT höchstens 45 C
Neue Einträge in GG - Tabelle Neue Einträge zu bereits existierenden UN-Nummern UN 0015 MUNITION, NEBEL, mit oder ohne Zerleger, Ausstoß- oder Treibladung, mit beim Einatmen giftigen Stoff (1.2G) UN 0016 MUNITION, NEBEL, mit oder ohne Zerleger, Ausstoß- oder Treibladung, mit beim Einatmen giftigen Stoff (1.3G) UN 0303 MUNITION, NEBEL, mit oder ohne Zerleger, Ausstoß- oder Treibladung, mit beim Einatmen giftigen Stoff (1.2G)
ADR 2017 Die Gefahrguttabelle Gefahrguttabelle 311 Änderungen 2914 Zeilen 2318 UN-Nummern
Gefahrguttabelle Änderungen UN 3077, UN 3082 UN 2814 (1.), UN 2900 (1.) ADR 2015 ADR 2017 Tunnelbeschränkungscode (E) (-)
Gefahrguttabelle Änderungen UN 3507 Uranhexafluorid, radioaktive Stoffe freigestelltes Versandstück ADR 2015 ADR 2017 Klasse / Gefahrzettel 8 6.1 (8)
Gefahrguttabelle Änderungen Alle stabilisierten Stoffe ADR 2015 ADR 2017 Sondervorschriften keine spezifische SV SV 386 (Sp.6) SV V8 (Sp. 16) SV S4 (Sp. 19) relevant, wenn Stabilisierung durch Temperaturkontrolle
ADR 2017 Endlich geklärt UN 2000 => Neue SV 383 Tischtennisbälle aus Zelluloid max. 3,0 g max. 500 g pro Versandstück => Freistellung vom ADR
ADR 2017 Gefahrguttabelle Änderungen UN 3171 Batteriebetriebenes Fahrzeug Bildquelle: caranddrier.com UN 3166 Hybridfahrzeuge Bildquelle: Toyota.at SV 240 SV 666 SV 667 SV 669 SV 312 SV 385 SV 666 SV 667 SV 669
ADR 2017 Gefahrguttabelle Änderungen ADR 2015: SV 363 ist den Kraftstoffsorten UN 1202, 1203, 1223, 1268, 1863, 3475 zugeordnet ADR 2017: SV 363 ist den neuen UN-Nummern UN 3528, 3529, 3530 zugeordnet => neue Struktur der SV 363
ADR 2017 SV 363 Flüssigkeiten UN 3258 / 3530 LQ-Menge überschritten ja ja nein nein Mehr als 60 Liter enthalten? Fassungsraum <= 450 L? Fassungsraum <=3000 L? nein nein ja ja Freistellung Basisanforderungen Gefahrzettel an zwei gegenüberliegenden Seiten Bei tatsächlicher Menge > 1000 Liter Beförderungspapier mit Zusatzeintrag: Beförderung nach Sondervorschrift 363 Placards an zwei gegenüberliegenden Seiten
ADR 2017 SV 363 Flüssigkeiten UN 3258 / 3530
ADR 2017 SV 363 Gas UN 3529 LQ-Menge überschritten ja ja nein Fassungsraum <= 450 L? Fassungsraum <=1000 L? nein nein ja Freistellung Basisanforderungen Gefahrzettel an zwei gegenüberliegenden Seiten Bei tatsächlicher Menge > 1000 Liter Beförderungspapier mit Zusatzeintrag: Beförderung nach Sondervorschrift 363 Placards an zwei gegenüberliegenden Seiten
ADR 2017 Sondervorschrift 363 Basisanforderungen der SV 363 Bauvorschriften der jeweiligen Länder sind erfüllt, z.b. die Maschinenrichtlinie Ventile / Öffnungen geschlossen Ausrichtung auf dem Fahrzeug und Ladungssicherung
ADR 2017 Neue VA für Spraydosen ADR 2015 LP002 ADR 2017: Die Verpackungsanweisung LP200 wurde neu aufgenommen, ausschließlich für die UN 1950 Die Großverpackungen müssen nun der VG II entsprechen. Übergangsfrist in 1.6.1.40, dass die bisherigen Großverpackungen für UN 1950 noch bis 31.12.2022 verwendet werden dürfen. Kein Schutz gegen Bewegung mehr gefordert nach SV 327
ADR 2017 Neue SV 668 für UN 3257 / 3258 Freistellung vom ADR, wenn Nur Klasse-9-Güter Erwärmte Stoffe Wenn für Straßenmarkierung Max. 70 C an der Außenfläche Dicht verschlossen bei Beförderung Max. 3000 L Fassungsraum M289 nur in D, F, NL
ADR 2017 Freigestellte Mengen ADR 2015 Absorptionsmittel muss in die Zwischenverpackung ADR 2017 Absorptionsmittel kann nun auch in die Außenverpackung
ADR 2017 - Überziehungsfrist Tanks ADR 2017 Neuer Absatz 4.3.2.3.7 Tankfahrzeuge Aufsetztanks Tankcontainer Tankwechselaufbauten Batteriefahrzeuge MEGC Keine Befüllung nach Fristablauf der wiederkehrenden Prüfung Befüllung vor Fristablauf Beförderung bis 1 Monat nach Fristablauf Beförderung bis 3 Monate nach Fristablauf wenn zur Entsorgung oder zum Recycling Eintrag im Beförderungspapier
ADR 2017 - Gefahrzettelmuster ADR 2015 Übergangsfrist in 1.6.1.30 bis 31.12.2016 ADR 2017 Übergangsfrist in 1.6.1.30 bis 31.12.2019 verlängert Neue Regelung mind. 2 mm breite Innenlinie Alte Regelung schmale Innenlinie nicht für IMDG und IATA!!!
ADR 2017 Kennzeichnung Gasflaschen Für kleine Gasflaschen darf der verkleinerte Gefahrzettel auch am zylindrischen Teil der Flasche angebracht werden 5.2.2.2.1.2 Bildquelle: reicherts-fluessiggas.de
ADR 2017 Kennzeichnung TC / OT 5.3.3 ADR 2017: Für Tankcontainer und ortsbewegliche Tanks mit maximal 3000 Liter Fassungsvermögen darf bei Platzmangel auf 10 x 10 cm verkleinert werden 5.3.6.2
ADR 2017 Kennzeichnung - Lithiumbatterien ADR 2017: Gilt für Versandstücke die gem SV 188 vorbereitet sind; für die UN-Nummern UN 3090 UN 3091 UN 3480 UN 3481 * Platz für die UN-Nummer(n) ** Platz für die Telefonnummer, unter der zusätzliche Informationen zu erhalten sind 5.2.1.9
ADR 2017 Neuer Eintrag im Beförderungspapier ADR 2015: Eintrag bei leeren Verpackungen Leere Verpackung, 3 Leere Verpackung, 4.1 Leere Verpackung, 6.1 Leere Verpackung, 3 (8) Leere Verpackung, 8 Leere Verpackung, 8 (3) ADR 2017: Erleichterter Eintrag möglich Leere Verpackungen mit Rückständen von => Klassen und Nebengefahren sind einzutragen 5.4.1.1.6.2.1
ADR 2017 Neuer Eintrag im Beförderungspapier ADR 2017: Bei Tankcontainern mit tiefgekühlt verflüssigten Gasen muss der Absender im Beförderungspapier das Datum, an dem die tatsächliche Haltezeit endet, folgendermaßen eintragen: Ende der Haltezeit:.. (TT/MM/JJJJ) Neuer Absatz 5.4.1.2.2 d)
ADR 2017 Neue schriftliche Weisungen ADR 2017 Schriftliche Weisungen werden geändert Neuer Gefahrzettel für Lithiumbatterien wird hinzugefügt
Warnhinweise für Trockeneis etc. Abschnitt 5.5.3 Gilt für Kühlmittel, die sauerstoffverdrängend wirken wie - UN 1845 Kohlendioxid, fest (Trockeneis) - UN 1977 Stickstoff, tiefgekühlt, flüssig - UN 1951 Argon, tiefgekühlt Flüssig Gilt nun auch für Trockeneislieferungen
Gefahren durch CO2 in der Atemluft CO2-Anteil in der Atemluft ca. 0,5 1 Vol.-% ca. 2 3 Vol.-% ca. 4 7 Vol.-% ca. 8 10 Vol.-% Auswirkung Keine besonderen Beeinträchtigungen bei kurzzeitiger Einatmung Zunehmende Reizung des Atemzentrums, Erhöhung der Pulsfrequenz Verstärkung vorgenannter Beschwerden, zusätzlich Durchblutungsprobleme im Gehirn, Schwindelgefühl, Brechreiz, Ohrensausen Verstärkung vorgenannter Beschwerden, Krämpfe, Bewusstlosigkeit mit kurzfristig folgendem Tod > 10 Vol.-% Tod tritt kurzfristig ein ADR 2017 Gute Belüftung gefordert Max. 0,5 % CO2, Min. 19,5 % O2 5.5.3.3.3
ADR 2017 Neuer BK3 - Code Kapitel 6.11 über Bau- und Prüfung von Schüttgut-Container 2 Arten von Container BK1: bedeckter Schüttgut-Container BK2: gedeckter Schüttgut-Container ADR 2017 BK3: flexibler Schüttgut-Container
ADR 2017 Neuer BK3 - Code ADR 2017 Unterabschnitt 7.3.2.10 BK3: flexibler Schüttgut-Container Nur für 13 UN-Nummern UN 1334, UN 1350, UN 1454, UN 1474 UN 1486, UN 1498, UN 1499, UN 1942 UN 2067, UN 2213, UN 3077, UN 3377 UN 3378, VG III
ADR 2017 Neuer BK3 - Code ADR 2017 Unterabschnitt 7.3.2.10 BK3: flexibler Schüttgut-Container Nur für 13 UN-Nummern Sichtprüfung vor Benutzung Maximal 2 Jahre Verwendungsdauer Maximale 15 m³ Maximale Bruttomasse 14 Tonnen Verhältnis Höhe zu Breite maximal 1,1 Starre Fzg-Wände bis mind. 2/3 der Höhe
ADR 2017 OX-Fahrzeugtyp entfällt OX - Fahrzeuge FL - Fahrzeuge Übergangsvorschriften in 1.6.5.16, 1.6.5.17, 1.6.5.18, 1.6.5.19 und 1.6.5.20
ADR 2017 Fahrzeugzulassungen Tabelle der technischen Anforderungen wurde überarbeitet Nun auch gasbetriebene Fahrzeuge zulässig (außer EX/II und EX/III)
Gute Fahrt mit dem ADR 2017! und Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!