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BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/3360 21. Wahlperiode 26.02.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Wieland Schinnenburg (FDP) vom 19.02.16 und Antwort des Senats Betr.: Buß- und Verwarnungsgelder sowie Strafen für Radfahrer Viele Hamburger fühlen sich durch Radfahrer, die sich nicht an Verkehrsregeln halten, gefährdet. Es besteht der Eindruck, dass die öffentliche Verwaltung nicht genug dagegen tut. Ich frage den Senat: 1. Welche Tatbestände, deren Verwirklichung mit Buß- oder Verwarnungsgeld bedroht ist, betreffen Radfahrer? Bitte den jeweiligen Rahmen des Buß- und Verwarnungsgeldes angeben. Nach 3 Absatz 6 der Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV) ist bei Ordnungswidrigkeiten nach 24 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG), die von nicht motorisierten Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern begangen werden, sofern der Bußgeldregelsatz mehr als 55 Euro beträgt und der Bußgeldkatalog nicht besondere Tatbestände für diese Verkehrsteilnehmer enthält, der Regelsatz um die Hälfte zu ermäßigen. Abgesehen von den fahrzeugbezogenen Delikten nach der Straßenverkehrs- Zulassungs-Ordnung (StVZO) können Radfahrer damit grundsätzlich die Delikte begehen, die auch Führer von Kraftfahrzeugen begehen können. Die besonderen Tatbestände für Rad fahrende Verkehrsteilnehmer und deren Regelsätze sind dem Bußgeldkatalog zu entnehmen. 2. Welche Tatbestände, deren Verwirklichung mit Strafen bedroht ist, betreffen Radfahrer? Bitte die jeweilige Strafandrohung angeben. Im Sinne der Fragestellung sind unter dem Gesichtspunkt der Einhaltung von Verkehrsregeln insbesondere folgende Straftatbestände zu nennen: Straftatbestand Strafdrohung Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren Fahrlässige Tötung Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren Fahrlässige Körperverletzung Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren Nötigung Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren Vorsätzliche Gefährdung des Straßenverkehrs Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren Fahrlässige Gefährdung des Straßenverkehrs Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren Trunkenheit im Verkehr Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr 3. Wie oft wurden die in Frage 1. abgefragten Buß- oder Verwarnungsgelder in den Jahren 2011 2015 gegen Radfahrer verhängt? Bitte nach Jahren aufschlüsseln und jeweils die durchschnittliche Höhe des Bußbeziehungsweise Verwarnungsgeldes angeben. Für das Jahr 2015 siehe Anlage. Im Übrigen siehe Drs. 21/1948.

Drucksache 21/3360 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 21. Wahlperiode 4. Wie oft wurden in den Jahren 2011 2015 die in Frage 2. abgefragten Straftatbestände von Radfahrern verwirklicht? Bitte nach Jahren aufschlüsseln und die durchschnittliche Strafhöhe (Geldstrafe beziehungsweise Freiheitsstrafe) angeben. Der zur Beantwortung der Frage erforderliche Umstand, ob der Täter einer Straftat diese als Radfahrer begangen hat, wird im Vorgangsverwaltungs- und -bearbeitungssystem MESTA der Staatsanwaltschaft Hamburg nicht erfasst. Es müssten daher zur Beantwortung dieser Frage jedenfalls sämtliche wegen des Vorwurfs einer Straftat nach 142, 222, 229, 240, 315c und 316 StGB geführten Verfahren aus den Aktenzeichenjahrgängen 2011 bis 2015 händisch ausgewertet werden. Dabei handelt es sich jährlich um mehr als 15.000 Verfahren. Die Beiziehung und Auswertung der Akten ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. 5. Wie viel Prozent der verhängten Buß- und Verwarnungsgelder gegen Radfahrer wurden in den Jahren 2011 2015 vollständig bezahlt? Wie wurde gegen die säumigen Zahler vorgegangen? Grundsätzlich werden auch bei Rad fahrenden Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern nicht gezahlte Geldbußen, wie bei allen anderen n auch, zunächst angemahnt. Bleibt dies erfolglos, wird über die Kasse.Hamburg eine Vollstreckung veranlasst. Differenzierte Statistiken im Sinne der Fragestellung werden nicht geführt. Im Übrigen siehe Antwort zu 3. 2

Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 21. Wahlperiode Drucksache 21/3360 Anlage 101006 Sie gerieten ins Schleudern und verursachten Sachschaden. 35 2 101012 Sie streiften beim Vorbeifahren ein Fahrzeug und verursachten 35 35 Sachschaden. 101043 Sie fuhren in den <Kreuzungsbereich/ Einmündungsbereich> 35 3 ein, ohne dem dort verkehrsbedingt wartenden Fahr- zeug die Möglichkeit zu geben, diesen zu verlassen. Es 101100 Sie belästigten durch Außer-Acht-Lassen der im Straßenverkehr 10 1 erforderlichen Sorgfalt Andere mehr als nach den Umständen unvermeidbar. 101112 Sie gefährdeten +) durch Außer-Acht-Lassen der im Straßenverkehr erforderlichen Sorgfalt Andere. 101118 Sie schädigten durch Außer-Acht-Lassen der im Straßenverkehr 35 263 erforderlichen Sorgfalt Andere. 101124 Sie schädigten durch Außer- Acht-Lassen der im Straßenverkehr 1 erforderlichen Sorgfalt andere Verkehrsteilnehmer durch Auffahren auf ein vorausfahrendes Fahrzeug. 101130 Sie schädigten durch Außer-Acht-Lassen der im Straßenverkehr 35 35 erforderlichen Sorgfalt andere Verkehrsteilnehmer durch Auffahren auf ein stehendes Fahrzeug. 101136 Sie beschädigten beim Fahren in eine/aus einer Parklücke ein stehendes Fahrzeug. 102000 Sie benutzten vorschriftswidrig nicht die Fahrbahn. 5 1 102006 Sie fuhren nicht möglichst weit rechts. 5 1 102100 Sie benutzten vorschriftswidrig den Gehweg. 10 420 102101 Sie benutzten vorschriftswidrig den Gehweg und behinderten 15 2 +) dadurch Andere. 102102 Sie benutzten vorschriftswidrig den Gehweg und gefährdeten 20 3 +) dadurch Andere. 102106 Sie benutzten vorschriftswidrig den Seitenstreifen. 10 1 102130 Sie benutzten nicht die rechte Fahrbahnseite. 15 22 102131 Sie benutzten nicht die rechte Fahrbahnseite und behinderten 25 3 +) dadurch Andere. 102142 Sie missachteten als Radfahrer das Rechtsfahrgebot, indem 15 2 Sie den markierten Schutzstreifen nicht benutzten. 102143 Sie missachteten als Radfahrer das Rechtsfahrgebot, indem 20 1 Sie den markierten Schutzstreifen nicht benutzten, und behinderten +) dadurch Andere. 102144 Sie missachteten als Radfahrer das Rechtsfahrgebot, indem Sie den markierten Schutzstreifen nicht benutzten, und gefährdeten +) dadurch Andere. 102145 Sie missachteten als Radfahrer das Rechtsfahrgebot, indem 3 Sie den markierten Schutzstreifen nicht benutzten. Es 102169 Sie fuhren als <Radfahrer/Mofafahrer> nebeneinander. Es 30 5 102603 Sie benutzten bei zwei getrennten Fahrbahnen nicht die 40 1 rechte Fahrbahn. Es 102625 Sie verstießen bei Gegenverkehr gegen das Rechtsfahrgebot. 100 20 Es 102631 Sie verstießen beim Überholtwerden gegen das Rechtsfahrgebot. 100 2 Es 102655 Sie verstießen durch Linksabbiegen in engem Bogen gegen das Rechtsfahrgebot. Es 100 1 3

Drucksache 21/3360 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 21. Wahlperiode 102661 Sie verstießen durch Rechtsabbiegen in weitem Bogen 100 1 gegen das Rechtsfahrgebot. Es 102667 Sie gerieten auf die linke Fahrbahnseite und stießen mit 100 2 dem entgegenkommenden Fahrzeug zusammen. Es kam zum Unfall. 103602 Sie fuhren in Anbetracht der besonderen örtlichen Straßen- 145 2 oder Verkehrsverhältnisse mit nicht angepasster Geschwindigkeit. Es 103618 Sie fuhren bei schlechten Sicht- oder Wetterverhältnissen 100 2 mit nicht angepasster Geschwindigkeit. 103854 Sie verursachten infolge nicht angepasster Geschwindigkeit 35 3 einen Unfall. 104106 Sie fuhren infolge zu geringen Abstands auf das abbremsende 35 9 Fahrzeug auf. Es 105100 Sie überholten innerhalb geschlossener Ortschaften verbotswidrig rechts. 105101 Sie überholten innerhalb geschlossener Ortschaften verbotswidrig 35 4 rechts. Es 105112 Sie hielten beim Überholen keinen ausreichenden Seitenabstand 30 2 zu anderen Verkehrsteilnehmern ein. 105113 Sie streiften beim Überholen das in gleicher Richtung fahrende 35 4 Fahrzeug. Es 105155 Sie überholten vorschriftswidrig links, obwohl ein anderer 30 2 Verkehrsteilnehmer seine Absicht, nach links abzubiegen, angekündigt und sich eingeordnet hatte. Es 105611 Sie überholten bei unklarer Verkehrslage. Es kam zum 145 2 Unfall. 105638 Sie überholten bei unklarer Verkehrslage und missachteten 300 1 dabei die Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen <295/296>). Es 106102 Sie fuhren an <einer Fahrbahnverengung/einem Hindernis auf der Fahrbahn/einem haltenden Fahrzeug auf der Fahrbahn> links vorbei, ohne das entgegenkommende Fahrzeug durchfahren zu lassen. Es 107101 Sie wechselten den Fahrstreifen und verursachten dabei 35 5 einen Unfall. 108601 Sie missachteten die Vorfahrt des von rechts kommenden 120 35 Fahrzeugs. Es 108607 Sie missachteten die Vorfahrt des bevorrechtigten Fahrzeugs. 120 8 Es Vorfahrtregelung durch Zeichen <205/206>. 108613 Sie fuhren aus einem Feld-/Waldweg auf die Straße, ohne 120 1 die Vorfahrt des bevorrechtigten Fahrzeugs zu beachten. Es 109102 Sie bogen ab, ohne die Fahrtrichtungsänderung rechtzeitig und deutlich anzukündigen. Es 109114 Sie bogen nach <links/rechts> ab, ohne auf den nachfolgenden 35 9 Verkehr zu achten. Es 109177 Sie beachteten als nach einer Kreuzung oder Einmündung 15 1 die Fahrbahn querender Radfahrer nicht den Fahrzeugverkehr. 109180 Sie beachteten als nach einer Kreuzung oder Einmündung die Fahrbahn querender Radfahrer nicht den Fahrzeugverkehr. Es 2 4

Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 21. Wahlperiode Drucksache 21/3360 109183 Sie bogen als Radfahrer nach links ab, ohne der Radverkehrsführung 15 1 im Kreuzungs- oder Einmündungsbereich zu folgen. 109186 Sie bogen als Radfahrer nach links ab, ohne der Radverkehrsführung 30 4 im Kreuzungs- oder Einmündungsbereich zu folgen. Es 109601 Sie bogen ab, ohne ein <entgegenkommendes/in gleicher 85 5 Richtung fahrendes> Fahrzeug durchfahren zu lassen. Es 109613 Sie bogen ab, ohne einen in <entgegenkommender/gleicher> 85 9 Richtung geradeaus weiterfahrenden Radfah- rer durchfahren zu lassen. Es 109625 Sie bogen ab, ohne auf Fußgänger besondere Rücksicht zu 85 1 nehmen. Es 109637 Sie bogen in das Grundstück ab und ließen dabei die Ihnen 100 2 obliegende besondere Vorsicht außer Acht. Es kam zum Unfall. 110101 Sie fuhren aus einem Grundstück auf die Straße. Es kam 2 zum Unfall. 110118 Sie fuhren von einem anderen Straßenteil auf die Fahrbahn und gefährdeten +) dadurch Andere. 110119 Sie fuhren von einem anderen Straßenteil auf die Fahrbahn. 35 78 Es 110125 Sie fuhren über einen abgesenkten Bordstein hinweg auf 35 21 die Fahrbahn. Es 110131 Sie fuhren vom Fahrbahnrand an. Es 114118 Sie verließen Ihr Fahrzeug, ohne es gegen ein Weiterrollen ausreichend abzusichern. Es 117100 Sie unterließen es, die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen 20 33 zu benutzen, obwohl es die Sichtverhältnisse erforderten. 117102 Sie unterließen es, die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen 1 zu benutzen, obwohl es die Sichtverhältnisse erforderten. Es 118100 Sie benutzten die <Autobahn/Kraftfahrstraße> mit einem 10 1 nichtmotorisierten Fahrzeug. 118626 Sie fuhren auf die Fahrbahn ein, ohne die Vorfahrt des auf 110 2 der durchgehenden Fahrbahn fahrenden Kraftfahrzeuges zu beachten. Es 119624 Sie überquerten mit einem Fahrzeug den Bahnübergang 240 2 unter Verstoß gegen die Wartepflicht, obwohl rotes Blinklicht gegeben wurde oder gelbe Lichtzeichen gegeben wurden oder rote Lichtzeichen gegeben wurden. 121160 Sie beförderten auf einem einsitzigen Fahrrad eine über 7 5 4 Jahre alte Person. 121166 Sie beförderten auf dem Fahrrad ein Kind, obwohl die vorgeschriebenen 5 2 Sicherheitsvorrichtungen nicht vorhanden waren. 123006 Sie fuhren freihändig. 5 2 123112 Sie führten das nicht vorschriftsmäßige *) Fahrzeug. 123136 Sie führten das Fahrzeug, dessen Beleuchtungseinrichtung 20 6 nicht <vorhanden/betriebsbereit> war. 123138 Sie führten das Fahrzeug, dessen Beleuchtungseinrichtung 35 2 nicht <vorhanden/betriebsbereit> war. Es 123148 Sie führten ein Fahrrad, dessen Beleuchtungseinrichtung nicht <vorhanden/betriebsbereit> war. 20 87 5

Drucksache 21/3360 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 21. Wahlperiode 123150 Sie führten ein Fahrrad, dessen Beleuchtungseinrichtung 1 nicht <vorhanden/betriebsbereit> war. Es 123172 Sie benutzten als Radfahrer verbotswidrig ein Mobiltelefon, 25 316 indem Sie hierfür das Mobiltelefon aufnahmen oder hielten. 123600 Sie führten das nicht vorschriftsmäßige *) Fahrzeug, 80 16 wodurch die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt war. 123624 Sie benutzten als Führer des Kraftfahrzeugs verbotswidrig 60 3 ein Mobil- oder Autotelefon, indem Sie hierfür das Mobiltelefon oder den Hörer des Autotelefons aufnahmen oder hielten. 125113 Sie überquerten als Fußgänger <nicht auf dem kürzesten 10 2 Weg/an nicht vorgesehener Stelle/ohne Beachtung des Fahrzeugverkehrs> die Fahrbahn. Es 126600 Sie fuhren nicht mit mäßiger Geschwindigkeit an den Fußgängerüberweg 80 1 heran, obwohl ein Bevorrechtigter diesen erkennbar benutzen wollte. 126606 Sie ermöglichten einem Bevorrechtigten nicht das Überqueren 80 2 der Fahrbahn, obwohl dieser den Fußgängerüberweg erkennbar benutzen wollte. 136100 Sie befolgten nicht die Weisung des Polizeibeamten. 20 7 136106 Sie befolgten nicht die verkehrsregelnde Weisung des Polizeibeamten. 20 1 136600 Sie befolgten nicht das Zeichen des Polizeibeamten. 70 3 136607 Sie befolgten nicht das Haltgebot des Polizeibeamten. Es 105 1 136612 Sie beachteten als Führer eines nichtmotorisierten Fahrzeugs 35 4 nicht das Haltgebot des Polizeibeamten. 136624 Sie befolgten nicht das Haltgebot des Polizeibeamten anlässlich 70 2 einer Verkehrskontrolle oder Verkehrserhebung. 137006 Sie missachteten das Gelblicht der Lichtzeichenanlage, 10 1 obwohl Sie gefahrlos hätten anhalten können. 137600 Sie missachteten das Rotlicht der Lichtzeichenanlage. 90 15 137602 Sie missachteten das Rotlicht der Lichtzeichenanlage. Es 240 5 137606 Sie missachteten als Radfahrer das auch für Sie geltende 60 144 Rotlicht der Lichtzeichenanlage für Fußgänger. 137612 Sie missachteten als Radfahrer das Rotlicht der Lichtzeichenanlage. 60 1709 137613 Sie missachteten als Radfahrer das Rotlicht der Lichtzeichenanlage 100 7 und gefährdeten +) dadurch Andere. 137614 Sie missachteten als Radfahrer das Rotlicht der Lichtzeichenanlage. 120 94 Es 137618 Sie missachteten das Rotlicht der Lichtzeichenanlage. Die 200 13 Rotphase dauerte bereits länger als 1 Sekunde an. 137624 Sie missachteten als Radfahrer das Rotlicht der Lichtzeichenanlage. 100 524 Die Rotphase dauerte bereits länger als 1 Sekunde an. 137625 Sie missachteten als Radfahrer das Rotlicht der Lichtzeichenanlage 160 6 und gefährdeten +) Andere. Die Rotphase dau- erte bereits länger als 1 Sekunde an. 137626 Sie missachteten als Radfahrer das Rotlicht der Lichtzeichenanlage. 180 10 Es Die Rotphase dauerte bereits länger als 1 Sekunde an. 137630 Sie bogen mit dem Fahrzeug bei rotem Lichtzeichen mit rechts daneben angebrachtem Grünpfeil nach rechts ab, ohne vorher anzuhalten. 70 1 6

Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 21. Wahlperiode Drucksache 21/3360 141136 Sie beachteten nicht das bestehende unbedingte Haltgebot 10 2 (Zeichen 206). 141141 Sie gewährten bei verengter Fahrbahn dem Gegenverkehr 20 1 keinen Vorrang (Zeichen 208). Es 141142 Sie befolgten nicht die durch Zeichen <209/211/214> vorgeschriebene 10 2 Fahrtrichtung. 141144 Sie befolgten nicht die durch Zeichen <209/211/214> vorgeschriebene Fahrtrichtung. Es 141149 Sie folgten als Radfahrer nicht der durch Zeichen 20 19 <215/220> vorgeschriebenen Fahrtrichtung. 141152 Sie folgten als Radfahrer nicht der durch Zeichen 35 7 <215/220> vorgeschriebenen Fahrtrichtung. Es kam zum Unfall. 141157 Sie benutzten als Nichtberechtigter *) einen Sonderweg **). 30 7 Es 141169 Sie benutzten als Radfahrer den Fußgängerbereich, obwohl 15 106 dieser für Sie durch Zeichen <239/242.1, 242.2> gesperrt war. 141172 Sie benutzten als Radfahrer den Fußgängerbereich, obwohl 30 3 dieser für Sie durch Zeichen <239/242.1, 242.2> gesperrt war. Es 141175 Sie benutzten als Radfahrer den Verkehrsbereich, obwohl 15 10 dieser für Sie durch Zeichen <250/254> gesperrt war. 141178 Sie benutzten als Radfahrer den Verkehrsbereich, obwohl dieser für Sie durch Zeichen <250/254> gesperrt war. Es 141187 Sie beachteten als Radfahrer nicht das bestehende Verbot 20 7 der Einfahrt (Zeichen 267). 141190 Sie beachteten als Radfahrer nicht das bestehende Verbot der Einfahrt (Zeichen 267). Es 141254 Sie fuhren verbotswidrig über die Fahrstreifenbegrenzung 35 2 (Zeichen <295/296>). Es 141257 Sie befuhren verbotswidrig die Sperrfläche (Zeichen 298). Es 141277 Sie fuhren beim Wenden verbotswidrig über die Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen <295/296>). 141446 Sie benutzten nicht den vorhandenen Radweg (Zeichen 20 427 <237/240/241>), obwohl dieser für die jeweilige Fahrtrichtung gekennzeichnet war. 141447 Sie benutzten nicht den vorhandenen Radweg (Zeichen <237/240/241>), obwohl dieser für die jeweilige Fahrtrichtung gekennzeichnet war, und behinderten +) dadurch Andere. 141449 Sie benutzten nicht den vorhandenen Radweg (Zeichen 35 42 <237/240/241>), obwohl dieser für die jeweilige Fahrtrichtung gekennzeichnet war. Es 141601 Sie beachteten nicht das unbedingte Haltgebot (Zeichen 85 1 206). Es 202000 Sie führten trotz körperlicher oder geistiger Mängel *) das Fahrzeug, ohne in geeigneter Weise Vorsorge getroffen zu haben, dass Andere nicht gefährdet werden. 341000 Sie führten das Fahrzeug, obwohl Sie gegen eine Vorschrift über Bremsen verstießen. 355000 Sie führten das Fahrzeug, obwohl dessen Schallzeicheneinrichtung 15 1 <unzulässig/mangelhaft> war. 364100 Sie führten ein Fahrrad unter Verstoß gegen eine Vorschrift über die Einrichtungen für Schallzeichen. 15 3 7

Drucksache 21/3360 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 21. Wahlperiode 365000 Sie führten ein Fahrrad, obwohl die bremstechnischen Einrichtungen 10 16 nicht den Vorschriften entsprachen. 367000 Sie führten ein Fahrrad ohne die vorgeschriebene seitliche 10 3 Kenntlichmachung. 367100 Sie führten ein Fahrrad, obwohl die lichttechnischen Einrichtungen 20 6 nicht den Vorschriften entsprachen. 900411 Sie fuhren infolge zu geringen Abstands auf das vorausfahrende Fahrzeug *) auf. Es 908520 Sie befuhren den Radweg in nicht zulässiger Richtung. 10 18 908820 Sie befuhren den Radweg in nicht zulässiger Richtung. Es 45 908920 Sie befuhren den Radweg in nicht zulässiger Richtung, 20 392 obwohl ein Radweg oder Seitenstreifen in zulässiger Richtung vorhanden war. 909220 Sie befuhren den Radweg in nicht zulässiger Richtung, 35 66 obwohl ein Radweg oder Seitenstreifen in zulässiger Richtung vorhanden war. Es 909320 Sie benutzten vorschriftswidrig den Gehweg. Es kam zum 25 45 Unfall. 999999 24 StVG; siehe Unfallanzeige *************** 0 90 Gesamt 5.580 1 Die ermittelten Fallzahlen stehen in direkter Abhängigkeit zu der angezeigten Verkehrsbeteiligung und der durch den/die anzeigenden ausgewählten. Die Anzahl der beinhaltet die von der Polizei angezeigten n, sowie die ggf. im Rahmen der Opportunität von der Bußgeldstelle abgeänderten n. Es kann daher zu Doppelzählungen von angezeigten n kommen. Findet sich im Hamburger sowie im bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog keine passende, können Anzeigen mit der 999999 erstattet werden. Bei Angabe dieser Nummer im Tatbestandsfeld wählt die Bußgeldstelle den Tatbestand aus und formuliert einen individuellen Tatbestandstext. 8