Konzept Begabungs- und Begabtenförderung an der Schule Menzingen (Konzept Bega)

Ähnliche Dokumente
HANDREICHUNG ZUM THEMA LERNZIELANPASSUNG

Elterninformation Unterschiedliche Begabungen im Kindergarten und in der Volksschule Spezielle Förderung: Schulversuch von 2011 bis 2014

Integrative Schulungsform. / Kanton Zug dbk / Direktion für Bildung und Kultur / Erziehungsrat. Kindergarten, Primar- und Sekundarstufe I ISF

Primarschule Bennwil

Integrative SchulungsForm. Konzept. Sekundarschule Aesch

Konzept Begabungsfo rderung A-Klang. Primarschule Altstätten

Leitfaden. Gespräche. zu SchülerInnen mit besonderen pädagogischen Bedürfnissen. Orientierung zur Schulentwicklung

Integrative Förderung IF

Angebote für Schülerinnen und Schüler mit besonderen pädagogischen Bedürfnissen. Beurteilung im Zeugnis und in Lernberichten

Förderkonzept. Primarschule Oberbüren-Sonnental. Primarschule Oberbüren-Sonnental. Billwilerstrasse Oberbüren.

Integrative Schulung

Nichts ist ungerechter als die gleiche Behandlung Ungleicher!

Gemeindeschule Samedan Integrative Förderung. Konzept

Integrative Förderung IF

Richtlinien für die Förderung von Kindern mit besonderen Begabungen oder Hochbegabungen

A Leitfaden zur Förderung von Lernenden mit

FAQ zur Sonderpädagogik

Konzept Integrative Begabungsförderung Stadtschulen Zug

Begabtenförderungsprojekt in der Primarschule Wollerau KIM Kreativität Interesse Motivation

Kooperative Oberstufe

Konzept integrative Schülerförderung (ISF)

Teil 1. Informationsbroschüre zur Begabungs- und Begabtenförderung) an der Primarschule Greifensee

Weisungen über das sonderpädagogische Angebot 1

gestützt auf 28 und 29 des Volksschulgesetzes vom 19. Oktober und die Volksschulverordnung vom 14. Juni 2006, 3

Konzept Begabten- & Begabungsförderung August 2015

gestützt auf Artikel 8 Absatz 4 der Verordnung vom 22. April 1998 zum Schulgesetz (Schulverordnung) 1

Integrierte Sonderschulung in der Verantwortung der Regelschule (ISR)

Weiterbildungskonzept der Schule Datum:. Konzept zur Unterrichts-, Personal- und Schulentwicklung durch Weiterbildung und Beratung

Inhaltsübersicht. Konzept Begabungsförderung. 1 Einleitung

Heterogenität macht Schule

Weisungen über das sonderpädagogische Angebot 1

Kanton St.Gallen Amt für Volksschule. Informationen zum Sonderpädagogik-Konzept. Allgemeines. Januar/Februar Bildungsdepartement

Aufgaben und Pflichten bei Integrativer Schulung (IS)

Konzept IS. Primarschule & Kindergarten Endingen / Unterendingen. Ausgangslage. Gesetzliche Grundlagen. Integrative Schulung

Begabungen erfolgreich fördern auf der Sek 1. Forum für Begabungsförderung Beat Schelbert November 2008

April 2011 (überarbeitete Fassung von 2005) Konzept Begabungsförderung Primarschule Oberdorf

Nichts ist ungerechter als die gleiche Behandlung Ungleicher!

Praxishinweise zur Integrativen Förderung; Juni 2014

Planungshilfe zur Überarbeitung der lokalen Förderkonzepte

3. Konzept Spezielle Förderung Sekundarschule Gelterkinden

Tagung Netzwerk Begabungsförderung und LISSA-Preis. Samstag, 19. November 2011

Stadt Luzern. Volksschule

Verordnung über die Schulung und Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderem Bildungsbedarf (Sonderpädagogikverordnung; SPV)

Zuweisungen zu sonderpädagogischen Massnahmen der Regelschule

Primarschule Büren-Oberdorf Konzept Begabungsförderung

Spezielle Förderung. Spezielle Förderung. Einführungs- und Förderklassen, integrierte Schulungsform

Begabtenförderung. Version 1.0. Begabtenförderung Version 1.0 Seite 1/9

Begabungs- und Begabtenförderung an der Primarschule Arlesheim: Elternbrief BBF

Konzept Förderzentrum (FZ) der Primarschule Widen. Fantasie ist wichtiger als Wissen, denn Wissen ist begrenzt. (Albert Einstein)

Zusätzliche Unterstützung für Kinder und Jugendliche mit besonderem Bildungsbedarf

IS Konzept Schule Wallbach

Glossar. 1 Angebote für Schülerinnen und Schüler mit besonderen pädagogischen Bedürfnissen Glossar. Abklärung

Kanton St.Gallen Amt für Volksschule. Informationen zum Sonderpädagogik-Konzept. Sonderschulung. Januar/Februar Bildungsdepartement

Verordnung über den Förderunterricht in Sprachentwicklung und Kommunikation

Orientierungshilfe für die gemeindlichen Schulen zur Umsetzung der integrativen Förderung

Handreichung zur Erstellung des Förderkonzepts

Deutsch. Zweitsprache

Grundinformationen und häufig gestellte Fragen im Zusammenhang mit der Einschulung auf das Schuljahr 2011/2012 und mit der Schullaufbahn

Verordnung über die Rechte und Pflichten der Schülerinnen und Schüler (Schülerinnen- und Schülerverordnung)

rilz / eilz Leitfaden

SCHULE BAD RAGAZ KINDERGARTEN PRIMARSCHULE OBERSTUFE TALENTSCHULE

IF an der Primarschule Beromünster

Das Modell der Integrationsklasse

Handbuch FÖRDERZENTRUM

Verordnung über Berufsbildungs- und Weiterbildungsangebote der Stadt Winterthur 1

Nr. 401d Interkantonale Vereinbarung über die Zusammenarbeit im Bereich der Sonderpädagogik. I. Zweck und Grundsätze der Vereinbarung

Informationen für die Volksschule Thurgau für das Schuljahr 2017/18

VO Laufbahn (SGS ) im Rahmen der Speziellen Förderung oder Sonderschulung Primarstufe Zeugnisformalitäten

Konzept zur Förderung besonders begabter Kinder

Fokus Starke Lernbeziehungen. Lernbeziehungen stärken Schulorganisation vereinfachen

Kanton Zug Promotionsordnung für das Gymnasium der Kantonsschule Zug

Konzept Integrative Schulungsform (ISF)

Lerngarten/ Lernatelier für lernschwachebis hochbegabtekinder

Kanton Zug Promotionsordnung für das Gymnasium der Kantonsschule Zug

Promotionsordnung für das Gymnasium der Kantonsschule Zug

Sonderpädagogisches Konzept der Schule Lufingen. Lufingen, 10. Februar 2014 Rev. 2.0

Konzept für Schulische Heilpädagogik

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich

Direktionsverordnung über die besonderen Massnahmen im Kindergarten und in der Volksschule (BMDV) vom (Stand

KONZEPT INTEGRATIVE FÖRDERUNG

Das neue Zeugnis für die Primarstufe

Die neuen Beurteilungsinstrumente

Sonderpädagogisches Konzept der Primarschule Rheinau

Kanton Basel-Stadt Elternrat Primarstufe Bläsi

Kanton Zug Promotionsordnung für die Wirtschaftsmittelschule Zug (PO WMS)

Konzept besondere Förderung Stadtschulen Zug

A Leitfaden zur Begabungsförderung in der Volksschule 32

Begabungsförderung in der Volksschule Basel-Stadt Handreichung Primarstufe

Richtlinien zur Schaffung von Alternativen zu Einführungsklassen

Richtlinien Besondere Förderung

KRITERIEN ZUR STANDORTBESTIMMUNG FÜR DIE SCHULISCHE INTEGRATION VON KINDERN UND JUGENDLICHEN MIT BESONDEREM BILDUNGSBEDARF

Gemeinsames Lernen an der Möhnesee-Schule

Angebote für Schülerinnen und Schüler mit besonderen pädagogischen Bedürfnissen. Kleinklasse. Umsetzung Volksschulgesetz

VO Laufbahn (SGS ) im Rahmen der Speziellen Förderung oder Sonderschulung Primarstufe Zeugnisformalitäten

Reglement über das Schulwesen der Einwohnergemeinde Lengnau

Lehrplan 21. Beurteilung der Lernenden. Informationsangebot zu Beurteilungsfragen

Einführung in den Aufgabenbereich «integrative Förderung» Einführung in den Aufgabenbereich «integrative Sonderschulung von Lernenden mit geistiger

Sonderpädagogisches Konzept der Schule Glattfelden

6.1. Weisungen über die fördernden Massnahmen. I. Allgemeine Bestimmung. II. Organisation. Im Amtlichen Schulblatt veröffentlicht am 15.

I. Zweck und Grundsätze der Vereinbarung

Transkript:

Konzept Begabungs- und Begabtenförderung an der Schule Menzingen (Konzept Bega) 2. Fassung, 23.06.2015

Inhalt 1. Einführung... 3 2. Weshalb dieses Konzept?... 4 3. Besondere Begabung und Hochbegabung... 4 4. Grundsätze der Begabungs- und Begabtenförderung... 5 5. Entscheidungen, Abklärungen und Vorgehen bei Uneinigkeit... 6 6. Fördermassnahmen für Kinder und Jugendliche mit besonderen Begabungen... 7 7. Verlaufsschema für die Begabtenförderung (Bega)... 8 8. Förderplanung, Beurteilung und Dokumentation... 9 9. Aufgaben und Zuständigkeiten der Fachperson Bega... 9 10. Quellenverzeichnis... 10 Konzept Bega Schule Menzingen 2. Fassung 23.06.2015 2

1. Einführung Mit den Richtlinien besondere Förderung und der Orientierungshilfe für die gemeindlichen Schulen zur Umsetzung der integrativen Förderung aus dem Jahr 2013 der Direktion Bildung und Kultur des Kantons Zug liegen neue Grundlagenpapiere für die Begabungsförderung vor. Dies erfordert auch die Überarbeitung des Konzeptes Begabungs- und Hochbegabtenförderung an der Schule Menzingen aus dem Jahre 2007. Der Paragraf 33bis Abs. 2 des Schulgesetzes schreibt: Grundsätzlich ist die integrative Schulungsform gegenüber der separativen vorzuziehen. Alle Schülerinnen und Schüler mit besonderem Bildungsbedarf sollten, soweit möglich und sinnvoll, integrativ im Regelklassenunterricht geschult werden (Richtlinien besondere Förderung (2013) S.3). Weiter werden unter den verpflichtenden Angeboten der gemeindlichen Schulen die Förderung von Kindern und Jugendlichen mit besonderen Begabungen aufgeführt. Auch für die Schule Menzingen war es in den letzten Jahren selbstverständlich, dass möglichst alle Kinder innerhalb der Regelklasse geschult wurden. Eine Separation wurde nur in Ausnahmefällen durchgeführt. Mit den neuen Richtlinien wird die bisherige Praxis nun verbindlich. Im Konzept ISM sind die Handhabung und Abläufe bezüglich der besonderen Förderung festgelegt. Das vorliegende, ergänzende Konzept Bega legt nun den Schwerpunkt auf die Regelung der Förderung von Schüler/-innen mit besonderen Begabungen. Das Konzept klärt die Begrifflichkeiten zum Thema besondere Begabungen, umschreibt verschiedene Möglichkeiten, wie man in der Regelklasse Schüler/-innen mit Begabungen fördern kann und beschreibt die Förderung von Kindern mit besonderen Begabungen auf der Klassenebene und der Ebene der Schulgemeinde. Die erste Fassung des Konzeptes entstand im Schuljahr 06/07 in Zusammenarbeit mit der Steuergruppe integrative Schule Menzingen (StGr.ISM). Die zweite, überarbeitete Fassung wurde von Cäcilie Zahner-Iten erstellt, von der Fachgruppe ISM (19.05.2015), der Schulleitung (28.05.2015) und der Schulkommission (23.06.2015) zustimmend zur Kenntnis genommen und tritt auf das Schuljahr 15/16 in Kraft. Folgende Abkürzungen werden im Text verwendet: KLP: Klassenlehrperson SHP: Schulische Heilpädagogin, Schulischer Heilpädagoge HPF: Heilpädagogische Förderung Bega: Begabungs- und Begabtenförderung Fachperson Bega: Fachperson für Begabungs- und Begabtenförderung SPD: Schulpsychologischer Dienst Konzept Bega Schule Menzingen 2. Fassung 23.06.2015 3

2. Weshalb dieses Konzept? Mit dem Konzept für die Begabungs- und Begabtenförderung an der Schule Menzingen (Konzept Bega) werden in Bezug auf die kantonalen gesetzlichen Grundlagen folgende Ziele verfolgt: Kantonale gesetzliche Grundlage: Auftrag gemäss Schulgesetz: 1Die Gemeinden sorgen dafür, dass Kinder mit einer besonderen Begabung oder Hochbegabungen besonders gefördert werden ( 33 bis ). Eine Präzisierung in den Richtlinien besondere Förderung umschreibt die Zielgruppe: Schülerinnen und Schüler mit besonderen Begabungen, die zusätzlich zum Regelunterricht besondere Unterstützung brauchen ( 33 bis Abs 1 SchulG). Umsetzung auf schulgemeindlicher Ebene: Klärung der Begrifflichkeiten zum Thema Begabungs- bzw. Begabtenförderung Auslegung der pädagogischen Grundhaltung gegenüber dem Thema Regelung der Förderung von Kindern mit besonderen Begabungen sowie der Zusammenarbeit der an der Förderung Beteiligten und deren Zuständigkeiten Festhaltung der Aufgabenbereiche der Fachperson Begabungsförderung 3. Besondere Begabung und Hochbegabung In der aktuellen Literatur sind die Begriffe "besondere Begabungen" und "Hochbegabung" in verschiedenen Kontexten zu finden und werden sehr unterschiedlich definiert. Die Schule Menzingen stützt sich auf die beiden folgenden, allgemeinen Definitionen: Schülerinnen und Schüler mit besonderen Begabungen zeichnen sich durch überdurchschnittliche Fähigkeiten in einzelnen Teilbereichen aus. (vgl. Erziehungsrat des Kantons Zug: Richtlinien für die Förderung von Kindern mit besonderen Begabungen oder Hochbegabungen, S. 4) Eine Person gilt dann als intellektuell hochbegabt, wenn sie in einem oder mehreren Bereichen über geistige Fähigkeiten verfügt, die in ihrer Ausprägung extrem weit über dem Durchschnitt ihrer Altersgenossen liegen. Dies können sprachliche, naturwissenschaftliche, technische, musische, aber auch alltagspraktische und soziale Fähigkeiten sein. Per definitionem sind etwa zwei von hundert Menschen intellektuell hochbegabt... (Hagen, Heller in Brackmann, Jenseits der Norm hochbegabt und hoch sensibel, S. 18) Konzept Bega Schule Menzingen 2. Fassung 23.06.2015 4

4. Grundsätze der Begabungs- und Begabtenförderung (Orientierungshilfe für die gemeindlichen Schulen (2013), S. 16) Begabungsförderung (innerhalb des Klassenunterrichts): (Orientierungshilfe für die gemeindlichen Schulen (2013), 8.3.1) Im Sinne der integrativen Schulungsformen in Menzingen findet die Begabungsförderung in erster Linie innerhalb des Klassenunterrichts und für alle Schüler/innen statt. Durch Lernzieldifferenzierungen wird gewährleistet, dass die Kinder ihre Fähigkeiten in entsprechenden Lernfeldern weiterentwickeln können. Die Umsetzung dieser Förderarbeit erfolgt durch die Klassenlehrperson und nach Bedarf unter Beizug des/der SHP der Schulstufe. Falls das Bedürfnis vorhanden ist, kann zudem die Fachperson Bega der Schule Menzingen zur Beratung hinzugezogen werden. Begabtenförderung (innerhalb der Schulgemeinde): (Orientierungshilfe für die gemeindlichen Schulen (2013), 8.3.2) Nach Möglichkeit wird auch die Förderung von Kindern mit besonderen Begabungen von der Klassenlehrperson (nach Bedarf durch Einbezug des/der SHP der Schulstufe) innerhalb des Klassenunterrichts oder im Schulhaus (Unterrichtsstufen der Gemeinde Menzingen) durchgeführt. Im Allgemeinen reichen angepasste Förderinhalte und -ziele aus, damit die Kinder ihrem Lernweg ungehindert folgen können. Es gibt jedoch auch Schülerinnen und Schüler, deren Förderbedarf die Möglichkeiten des Regelunterrichts übersteigt. Diese Kinder und Jugendlichen werden in Zusammenarbeit mit der Klassenlehrperson und dem/der zuständigen SHP unter Beizug der Fachperson Bega auf der Ebene der Schulgemeinde gefördert. Sonderschulung bei Hochbegabung: Steht ein Kind aufgrund seiner Hochbegabung unter einem derartigen Leidensdruck und/oder kann die Förderung nicht mehr auf der Ebene der Schulgemeinde geleistet werden, können verstärkte Massnahmen (Sonderschulung) durch den SPD geprüft werden. Eine allfällige Mitfinanzierung durch den Kanton kann der SPD nur beantragen, wenn alle Massnahmen vor Ort ausgeschöpft sind und diese nicht ausreichen. Eine Abklärung durch den SPD ist zudem nur möglich, wenn die Schülerin, der Schüler die gemeindliche Schule besucht. Besucht der Schüler, die Schülerin bereits ein Sonderschulung, ist eine nachträgliche Abklärung beim SPD nicht mehr möglich. Konzept Bega Schule Menzingen 2. Fassung 23.06.2015 5

5. Entscheidungen, Abklärungen und Vorgehen bei Uneinigkeit Entscheidungen: Im Zusammenhang mit der Förderung von Schüler/innen mit besonderen Begabungen oder Hochbegabungen werden Entscheidungen grundsätzlich gemeinsam durch die KLP, den/die SHP und die Eltern gefällt. Je nach Bedarf können die Fachperson Bega, der SPD oder das Rektorat einbezogen werden. Für bestimmte Massnahmen (siehe Kap. 6. b+c) ist der Einbezug der Fachperson Bega bzw. des Rektors oder des SPD zwingend. Abklärungen: Bei Bedarf kann eine Abklärung bei der Fachperson Bega und/oder dem SPD durchgeführt werden. Eine Abklärung bei der Fachperson Bega muss zwingend stattfinden, wenn die Fördermassnahmen in Verantwortung von KLP, SHP und Eltern (siehe Kap. 6. a) keinen Erfolg zeigen und weitergehende Massnahmen (siehe Kap. 6. b+c) in Betracht gezogen werden. Beim SPD findet dann zwingend eine Abklärung statt, wenn eine Sonderschulung in Betracht gezogen wird. Frühzeitiger Schuleintritt (betr. freiwilliges 1. Kindergartenjahr) Für einen frühzeitigen Eintritt in das erste, freiwillige Kindergartenjahr (für Kinder die in der Zeitspanne vom 1. März bis 31. Mai vier Jahre alt werden und damit im folgenden Jahr berechtigt sind, das zweite, obligatorische Kindergartenjahr zu besuchen) stellen die Eltern ein schriftliches Gesuch zuhanden des Rektors. Die Schulhausleitung führt ein Gespräch mit den Erziehungsberechtigten und entscheidet in Absprache mit dem Rektor über einen früheren Eintritt. Bei einem positiven Entscheid wird das Kind bis zu den Herbstferien provisorisch aufgenommen. Danach wird ein definitiver Entscheid gefällt. Vorgehen bei Uneinigkeit: Herrscht in einem Gespräch unter den Beteiligten Uneinigkeit über geplante Massnahmen, so werden die verschiedenen Positionen der Gesprächsteilnehmenden im Gesprächsprotokoll festgehalten und der Fall dem Rektor weitergegeben. Das Vorgehen ist im Konzept Integrative Schule Menzingen" detailliert beschrieben. Konzept Bega Schule Menzingen 2. Fassung 23.06.2015 6

6. Fördermassnahmen für Kinder und Jugendliche mit besonderen Begabungen Die Schule Menzingen setzt im Bereich der Fördermassnahmen die Priorität auf die Vertiefung und Anreicherung von Lerninhalten. Bei Massnahmen, welche dem Unterrichtstoff vorgreifen, gilt es zu überdenken, ob diese für das Kind notwendig erscheinen. Zudem muss die organisatorische und langfristige Machbarkeit dieser Angebote genauestens überprüft werden. a) Massnahmen in der Verantwortung von KLP, SHP und Eltern, die innerhalb der Klasse oder des Schulhauses durchgeführt werden können: Binnendifferenzierung z.b. mit Hilfe von Wochenplanarbeit, Werkstattunterricht, freier Arbeit, Projektarbeit, etc. Compacting: Straffen von Lerninhalten, welche schon beherrscht werden Akzeleration: Beschleunigtes Durcharbeiten des Schulstoffes Enrichment (als Folgemassnahme nach Compacting oder Akzeleration): Anreicherung der Lerninhalte durch Vertiefung des aktuellen Lernstoffes, Bearbeitung vorgegebener oder selbst gewählter Projekte zusätzlicher Förderunterricht, einzeln oder in einer Gruppe im Rahmen der HPF Forschen am eigenen Thema: Zeit, um ein eigenes Projekt zu bearbeiten Pull out Gruppen: zeitlich begrenzte Angebote ausserhalb der Klasse Ressourcenzimmer: Unterrichtsraum, der für die Arbeit an eigenständigen Projekten bestimmt ist b) Massnahmen mit zusätzlichem Einbezug der Fachperson Bega: zusätzlicher Förderunterricht (einzeln oder in einer Gruppe, klassen- oder stufenübergreifend) bei der Fachperson Bega Mentorensystem für einzelne Schüler/innen oder Kleingruppen: Personen mit spezifischem Fachwissen begleiten die Lernenden. Umfang und Dauer der Begleitung wird mit den Lehrpersonen abgesprochen. c) Massnahmen mit zusätzlichem Einbezug des Rektors: Klassenüberspringen Bearbeitung von Unterrichtsstoff aus höheren Klassen Teilunterricht in höheren Klassen Teilunterricht an anderen Institutionen (Bsp. weiterführende Schulen) Sonderschulung (Beizug SPD) d) Beispiele für ausserschulische Angebote in der Verantwortung der Eltern: Sport- und Musikunterricht Kinderuniversität Sprachkurse Theaterkurse Div. Kurs- und Lagerangebote Tüftellabor (Zürich) Konzept Bega Schule Menzingen 2. Fassung 23.06.2015 7

7. Verlaufsschema für die Begabtenförderung (Bega) Massnahmen der in der Verantwortung von LP, SHP und Eltern (Kap. 6. a) Feststellung von besonderen Begabungen und Bedarf nach besonderen Fördermassnahmen (Eltern, KLP, SHP) Gespräch Schüler/-in, Eltern, LP, SHP Fördermassnahmen Planung und Umsetzung Fördermassnahmen zeigen keinen Erfolg Massnahmen mit zusätzlichem Einbezug der Fachperson Bega (Kap. 6. b) Einbezug der Fachperson Bega Abklärung durch die Fachperson Bega bei Bedarf Abklärung durch SPD Standortgespräch Schüler/-in, Eltern, KLP, SHP, Fachperson Bega, ev. SPD Fördermassnahmen Planung und Umsetzung Fördermassnahmen zeigen keinen Erfolg Massnahmen mit zusätzlichem Einbezug des Rektors (Kap. 6. c) Einbezug des Rektors bei Bedarf Abklärung durch SPD Standortgespräch Schüler/-in, Eltern, KLP, SHP, Fachperson Bega, Rektor, ev. SPD Fördermassnahmen Planung und Umsetzung Konzept Bega Schule Menzingen 2. Fassung 23.06.2015 8

8. Förderplanung, Beurteilung und Dokumentation Die Verantwortung über die Förderplanung liegt bei klasseninternen und schulhausinternen Massnahmen bei der Lehrperson und der SHP, bei Angeboten ausserhalb der Unterrichtsstufe oder des Schulhauses ist die Fachperson Bega zuständig. Vereinbarungen und Entscheide betreffs besonderer Fördermassnahmen werden im Gesprächsprotokoll (und wo nötig in den entsprechenden Formularen gemäss Konzept ISM) festgehalten. Die durchgeführten Massnahmen der besonderen Förderung werden in der Schülerkarte vermerkt. Für die Beurteilung bzw. Benotung im Zeugnis zählen die Ergebnisse der Lernkontrollen, welche im Klassenverband durchgeführt werden. Individuelle Leistungsnachweise der Kinder werden mit Hilfe von Portfolios, Vorträgen, Präsentationen, Lernjournalen, Lernberichten etc. festgehalten. 9. Aufgaben und Zuständigkeiten der Fachperson Bega Die Schule Menzingen bestimmt eine(n) SHP als Fachperson Bega, deren Verantwortung in der Koordination der Begabungs- und Begabtenförderung liegt. Ihre Aufgaben liegen in den folgenden drei Bereichen: Förderung von Kindern mit besonderen Begabungen: Beratung und Unterstützung von Lehrpersonen und SHP bei Fördermassnahmen innerhalb des Unterrichts Hilfeleistung bei der Bereitstellung von Materialien für den Unterricht Erste Abklärung (vgl. Kap. 6, Verlaufsschema) Mitgestaltung von Elterngesprächen bei Kindern mit besonderen Begabungen Bei Bedarf: Planung und Durchführung von zusätzlichem Förderunterricht in Fördergruppen oder im Einzelunterricht, dessen Inhalt sich an den Interessen der Kinder orientiert Koordination von ausserschulischen Lernangeboten Organisation und Aufrechterhaltung der Kontakte zu anderen Institutionen betreffs Fördermassnahmen ausserhalb der gemeindlichen Schule Allgemeine Begabungsförderung Beratung und Unterstützung von KLP und SHP bei der Planung von differenzierenden und individualisierenden Massnahmen innerhalb des Unterrichts Hilfeleistung bei der Bereitstellung von Materialien für den Unterricht Allgemeine Aufgaben Einholen und Sammeln von Informationen über mögliche Lernangebote für Kinder ausserhalb der Schule Zustellung dieser Informationen über die Schulhausleitung an die KLP und SHP nach Bedarf Organisation von Weiterbildungen für Lehrpersonen im Bereich Begabungs- und Begabtenförderung Konzept Bega Schule Menzingen 2. Fassung 23.06.2015 9

10. Quellenverzeichnis Amt für gemeindliche Schulen (2013). Richtlinien besondere Förderung. Sonderpädagogische Angebote der gemeindlichen Schulen. Kanton Zug Direktion für Bildung und Kultur. Amt für gemeindliche Schulen (2013). Orientierungshilfe für die gemeindlichen Schulen zur Umsetzung der integrativen Förderung. Aufgabenbeschrieb und Ergänzungen zu den Richtlinien besondere Förderung. Kanton Zug Direktion für Bildung und Kultur. Brackmann, A. (2005). Jenseits der Norm hochbegabt und hoch sensibel. Stuttgart: Pfeiffer bei Klett-Cotta. Erziehungsrat des Kantons Zug (2002). Richtlinien für die Förderung von Kindern mit besonderen Begabungen oder Hochbegabungen. Beschluss des Erziehungsrats von 4. März 2002. Zug. Kantonsrat des Kantons Zug (1990). Schulgesetz vom 27. September 1990 (Stand 1. Oktober 2013). Zug. Konzept Bega Schule Menzingen 2. Fassung 23.06.2015 10