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Transkript:

Ausbildungsbeschreibung von Geprüfte Werkschutzfachkraft vom 29.12.2005 Die Ausbildung im Überblick Ausbildungsinhalte Ausbildungsstätten Ausbildungs-/Lernorte Ausbildungssituation/-bedingungen Arbeitszeit in der Ausbildung/Ausbildungsdauer Arbeitsmittel/-gegenstände in der Ausbildung Zusammenarbeit und Kontakte in der Ausbildung Finanzielle Aspekte Ausbildungsdauer Verlängerungen Ausbildungsform Ausbildungsaufbau Ausbildungsabschluss, Nachweise und Prüfungen Abschlussbezeichnung Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung Schulische Vorbildung - rechtlich Schulische Vorbildung - praktiziert Schulische Vorbildung - praktiziert Berufliche Vorbildung - rechtlich Berufliche Vorbildung - praktiziert Mindestalter Höchstalter Geschlecht Auswahlverfahren Weitere Ausbildungsvoraussetzungen Perspektiven nach der Ausbildung Ausbildungsalternativen Ausbildungsalternativen (Liste) Interessen Arbeitsverhalten Fähigkeiten Kenntnisse und Fertigkeiten Gesetze/Regelungen Rückblick - Entwicklung der Ausbildung Ausblick - absehbare Änderungen Die Ausbildung im Überblick Werkschutzfachkraft ist eine bundesweit einheitlich geregelte berufliche Fortbildung nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG). Sie wird an Bildungseinrichtungen der Industrie- und Handelskammern oder von privaten Trägern angeboten. Ausbildungsinhalte Die Ausbildung zur Geprüften Werkschutzfachkraft umfasst beispielsweise folgende Fächer und Themen: Werkschutzdienstkunde: Wach- und Streifendienst: Objektschutz, Schließwesen, Alarmdienst, Brandschutz, Rettungs- und Hilfsdienst, Katastrophenschutz, Mithilfe bei Unfallverhütung und beim Umweltschutz Tordienst: Überwachung, Regelung und Kontrolle des Personen-, Fahrzeug- und Güterverkehrs; außerdem Sonderzugangsrecht und Fundsachen Verkehrsdienst: Regelung des innerbetrieblichen Verkehrs, Verkehrssicherung, Verkehrseinrichtungen, Verhalten am Unfallort Ermittlungsdienst: Grundkenntnisse der Kriminalistik, Verhalten am Tatort, Befragungstechnik und -taktik sowie Meldungsund Berichtswesen Technische Einrichtungen: Sicherheitseinrichtungen: Alarmanlagen, Meldesysteme bei Feuer, Einbruch, Notruf, Funktionsweise von Fernsehüberwachung und anderen Beobachtungseinrichtungen verkehrstechnische Geräte: Geräte und Anlagen zur Verkehrsregelung und Verkehrssicherung sowie Hilfsmittel zur Unfallaufnahme Funktionsweise und Anwendung von Funkgeräten: Feststation, Handfunksprechgeräte, Fahrzeugfunkgeräte und Rufanlagen Feuerlöschgeräte: Handfeuerlöscher, Kleinfeuerlöschgeräte, Sprinkleranlagen sonstige technische Einrichtungen und Hilfsmittel: Notwehrgeräte, persönliche Schutzeinrichtungen gegen Feuer, Gasentwicklung und schädliche Stoffe Rechtliche Grundlagen der Werkschutztätigkeit: öffentliches Recht, Abgrenzung zu den Aufgaben der Polizei und anderer Ordnungsbehörden, Privatrecht, Straf- und

Strafverfahrensrecht (z.b. Notwehr), Vorschriften der Unfallverhütung, Datenschutz Grundsätze über den Umgang mit Menschen: Verhaltensweisen von Menschen im Normalfall und in besonderen Situationen, Motive menschlichen Verhaltens, Verhalten der Werkschutzfachkraft beim Ansprechen und Unterrichten, beim Befragen, beim Verhüten von Paniken und im Fall einer Panik, Psychologie, Deeskalationsstrategien Auch fachbezogenes Englisch, EDV-Kenntnisse und betriebswirtschaftliches Wissen können vermittelt werden. Einige Bildungsträger sehen auch ein mehrwöchiges Betriebspraktikum bei einem Unternehmen des Sicherheitsgewerbes vor. Zusatzqualifikationen Je nach Angebot der Bildungseinrichtung kann man z.b. Zusatzqualifikationen in erster Hilfe, Selbstverteidigung oder Waffensachkunde erwerben. Die Rechtsgrundlagen finden Sie in Rechtliche Regelungen. Arbeitsumgebung in der Ausbildung Werden die Vorbereitungskurse auf die Kammerprüfung in Teilzeit bzw. als Fernunterrichtslehrgang absolviert, so arbeiten die angehenden Werkschutzfachkräfte während ihrer Vorbereitung gegebenenfalls weiter in ihrer normalen Arbeitsumgebung und verbringen mehrere Abende in der Woche und vielleicht auch die Samstage in der Schule. Bei Vollzeitunterricht besucht man für mehrere Monate wieder ausschließlich die Schule. Absolviert man die Fortbildung als Fernunterricht, so lernt man in seiner Freizeit zu Hause und besucht die Schule im Rahmen von Blockseminaren (so genannter ergänzender Nahunterricht). Ausbildungsstätten Einrichtungen der Industrie- und Handelskammern Verbände, Vereinigungen Private Schulen/Bildungsinstitute Ausbildungs-/Lernorte Unterrichtsräume (Klassenzimmer der Bildungseinrichtung) Ausbildungssituation/-bedingungen Der Unterricht findet in den Räumen der jeweiligen Ausbildungsstätte statt. Üblicherweise wird im Klassenverband gelernt, wie es die meisten Teilnehmer/innen noch von der allgemein bildenden Schule her kennen. Die Ausbildung besteht zu einem großen Teil aus theoretischem Lernstoff. Teilweise sind Betriebspraktika bei Werkschutzdiensten zu absolvieren. Während der Ausbildung sind Wohnort und Lernort nicht immer identisch. Die Ausbildung in Vollzeit birgt eventuell psychische Belastungen, beispielsweise durch die Trennung von Familie und sozialem Umfeld oder durch die veränderte finanzielle Situation. Arbeitszeit in der Ausbildung/Ausbildungsdauer Die Arbeitszeit umfasst zum einen die Unterrichtszeit in der Fortbildungsstätte. Der Unterricht wird entweder in Vollzeitkursen mit regelmäßigem Unterricht an allen Wochentagen, in Teilzeit jeweils an mehreren Abenden in der Woche, zum Teil auch samstags abgehalten. Zum anderen kommen Zeiten der persönlichen Unterrichtsvor- und -nachbereitung (auch abends und an Wochenenden) hinzu. Bei Fernunterrichtslehrgängen fällt fast die gesamte Arbeitszeit für die Prüfungsvorbereitung zu Hause an. Arbeitsmittel/-gegenstände in der Ausbildung Für den theoretischen Unterricht sind die in Schulen üblichen Arbeitsmittel erforderlich. Zusammenarbeit und Kontakte in der Ausbildung Während der Ausbildung an den verschiedenen schulischen und anderen Bildungseinrichtungen (z.b. der IHK) bestehen Kontakte zu Mitschülern und Mitschülerinnen sowie zu Angehörigen der Bildungseinrichtungen (z.b. Lehrkräften). Nach den Jahren der Berufstätigkeit kann die Lernsituation, die Position als Schüler/in ungewohnt sein. Gegebenenfalls ist eine Eingewöhnungsphase erforderlich. Im betrieblichen Bereich arbeiten die Schüler/innen weiterhin mit ihren Arbeitskollegen und Arbeitskolleginnen wie zum Beispiel Werkschutzkräften und mit Vorgesetzten zusammen. Mit zunehmender Verantwortung können sich auch die Kontakte nach außen ausweiten. Es werden Erfahrungen zum Beispiel im Umgang mit Behörden gesammelt.

Finanzielle Aspekte Ausbildungsvergütung Die Ausbildung zur Geprüften Werkschutzfachkraft ist eine berufliche Fortbildung in Form von Lehrgängen, für die keine Ausbildungsvergütung gezahlt wird. Ausbildungskosten Für die Kursteilnehmer/innen können folgende Kosten entstehen: Lehrgangsgebühren Anmeldegebühren, Prüfungsgebühren Lernmittelkosten Nebenkosten, zum Beispiel für Wohnung und Verpflegung oder Fahrtkosten. Die Höhe dieser Kosten ist sehr verschieden und kann bei den Bildungsstätten erfragt werden. Angaben dazu kann man auch der Datenbank KURSNET entnehmen. Förderungsmöglichkeiten Für die schulische Fortbildung besteht gegebenenfalls eine individuelle Förderungsmöglichkeit nach den Bestimmungen des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG). Informationen hierzu erteilen die Agenturen für Arbeit. Ausbildungsdauer Die Lehrgänge zur Vorbereitung auf die Prüfung als Werkschutzkraft dauern - je nachdem, ob sie in Vollzeit-, Teilzeit-, Block-, Wochenend- oder Fernunterricht durchgeführt werden und über welche Vorkenntnisse im Werkschutzdienst die Teilnehmer/innen bereits verfügen - bis zu 24 Monate. Die Dauer von Vollzeitlehrgängen beträgt in der Regel 8 bis 12 Monate, kann aber auch bis zu 24 Monate betragen. Nähere Informationen finden Sie in der Datenbank KURSNET. Verlängerungen Die Zulassung zur Prüfung ist nicht an den Besuch eines vorbereitenden Lehrgangs gebunden. Somit sind auch keine Verlängerungen der Ausbildungszeit vorgesehen. Ausbildungsform Für die Ausbildung zur geprüften Werkschutzfachkraft ist kein bestimmter Ausbildungsgang vorgeschrieben. Verschiedene Bildungseinrichtungen bieten jedoch Lehrgänge zur Vorbereitung auf die Prüfung an. Diese werden je nach Bildungseinrichtung in Vollzeit oder Teilzeit, in Form von Blockunterricht oder als Wochenendveranstaltungen sowie im Fernunterricht mit begleitenden Präsenzveranstaltungen durchgeführt. Das Absolvieren dieser Lehrgänge ist jedoch keine Prüfungsvoraussetzung. Die Vorbereitung auf die Prüfung kann also auch durch individuelles Selbststudium erfolgen. Teilweise beinhalten die Lehrgänge mehrwöchige Praktika bei Schutz- und Sicherheitsdiensten. Nähere Informationen finden Sie in der Datenbank KURSNET. Ausbildungsaufbau Muster eines Lehrgangs für Werkschutzfachkräfte Werkschutzdienstkunde Wesen des Werkschutzes Werkschutzaufgaben und Werkschutzkontrolle Schutz-, Sicherungs- und Ordnungsaufgaben Tor- und Pfortendienst Durchführung des Personenverkehrs Wachdienst Verkehrsdienst Schließwesen Brandschutz Ermittlungsdienst

Melde- und Berichtswesen Technische Einrichtungen und Hilfsmittel mechanische Sicherungseinrichtungen Schließwesen Funktechnik und sonstige Kommunikationsmittel technische Hilfsmittel zur Eigensicherung Rechtliche Grundlagen der Werkschutztätigkeit Rechtssystematik und Rechtsgrundsätze bürgerliches Recht (in Grundzügen) Straf- und Verfassungsrecht (in Grundzügen) Grundsätze über den Umgang mit Menschen Psychologie im Dienste des Werkschutzes Die Angebote der einzelnen Bildungsträger können voneinander abweichen. Nähere Informationen finden Sie in der Datenbank KURSNET. Ausbildungsabschluss, Nachweise und Prüfungen Ausbildungsabschluss Die Fortbildung wird mit einer bundesrechtlich geregelten Fortbildungsprüfung nach 46 Abs. 2 Berufsbildungsgesetz abgeschlossen. Die Prüfung erfolgt auf Grundlage der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfte Werkschutzfachkraft. Erforderliche Nachweise Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung ist der Nachweis der vorgeschriebenen beruflichen Vorbildung und Praxis. Darüber hinaus kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er Kenntnisse und Erfahrungen erworben hat, die eine Zulassung zur Prüfung rechtfertigen. Erforderliche Prüfungen Die Prüfung besteht aus den Teilen Werkschutzdienstkunde und technische Einrichtungen sowie Grundlagen der Werkschutztätigkeit. In diesen Bereichen werden schriftliche und mündliche Prüfungen durchgeführt. Die schriftliche Prüfung dauert in der Regel insgesamt sechs Stunden, die mündliche Prüfung 30 Minuten. Im Prüfungsfach "Werkschutzdienstkunde" sollen die Prüfungsteilnehmer/innen die erworbenen Kenntnisse in den verschiedenen Dienstbereichen unter Beweis stellen. Folgende Themen können geprüft werden: Tordienst Wach- und Streifendienst Verkehrsdienst Ermittlungsdienst Im Prüfungsfach "technische Einrichtungen und Hilfsmittel" sollen die Prüfungsteilnehmer/innen nachweisen, dass sie die erforderlichen Kenntnisse über technische Einrichtungen und Hilfsmittel des Werkschutzes besitzen und diese kompetent nutzen können. Geprüft wird in folgenden Bereichen: Sicherheitseinrichtungen Funktionsweise und Anwendung von Funkgeräten Zweck und Verwendung von verkehrstechnischen Geräten Funktion und Anwendung von Feuerlöschgeräten sonstige technische Einrichtungen und Hilfsmittel Im Prüfungsfach "rechtliche Grundlagen der Werkschutztätigkeit" sollen die Prüfungsteilnehmer/innen den Nachweis erbringen, dass sie die Tätigkeit einer Werkschutzfachkraft auf der Grundlage von Recht und Ordnung ausüben und Rechte, Pflichten und Grenzen der Tätigkeit kennen. Im Prüfungsfach "Grundsätze über den Umgang mit Menschen" soll gezeigt werden, dass man bedeutsame Verhaltensweisen der Menschen kennt und Grundsätze über den Umgang mit Menschen beherrscht. Wiederholung der Prüfung Eine nicht bestandene Prüfung kann zweimal wiederholt werden. Bereits bestandene Prüfungsteile können dabei angerechnet werden, wenn man sich innerhalb von zwei Jahren zur Wiederholungsprüfung anmeldet.

Prüfende Stelle Die Prüfung wird bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer abgelegt. Die Rechtsgrundlagen finden Sie in Rechtliche Regelungen. Abschlussbezeichnung Die Abschlussbezeichnung lautet: Geprüfte Werkschutzfachkraft. Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung Rechtlich ist für die Zulassung zur Fortbildungsprüfung keine bestimmte Schulbildung vorgeschrieben. Die meisten Bildungsträger, die Vorbereitungslehrgänge anbieten, erwarten jedoch mindestens den Hauptschulabschluss. Voraussetzung für die Fortbildung ist eine abgeschlossene Berufsausbildung sowie eine mindestens zweijährige Berufspraxis im Werkschutzdienst. Schulische Vorbildung - rechtlich Rechtlich ist keine bestimmte schulische Vorbildung vorgeschrieben. Schulische Vorbildung - praktiziert Rechtlich ist für die Zulassung zur Fortbildungsprüfung keine bestimmte Schulbildung vorgeschrieben. Die meisten Bildungsträger, die Vorbereitungslehrgänge anbieten, erwarten jedoch mindestens den Hauptschulabschluss. Berufliche Vorbildung - rechtlich Für die Zulassung zur Prüfung wird vorausgesetzt: eine mit Erfolg abgeschlossene Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf und eine Berufspraxis im Werkschutzdienst von mindestens 2 Jahren oder eine sechsjährige Berufspraxis, von der mindestens 2 Jahre im Werkschutzdienst abgeleistet sein müssen. Zur Prüfung kann auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er Kenntnisse und Erfahrungen erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen. Berufliche Vorbildung - praktiziert Es werden Bewerber und Bewerberinnen aus allen Berufszweigen aufgenommen. Mindestalter Das gesetzlich vorgeschriebene Mindestalter für das Wach- und Sicherheitsgewerbe beträgt 18 Jahre. 5 der Verordnung über das Bewachungsgewerbe Höchstalter Es ist kein bestimmtes Höchstalter vorgeschrieben. Geschlecht Die Fortbildung ist für Frauen und Männer gleichermaßen möglich. Auswahlverfahren Je nach Bildungsanbieter erfolgt die Auswahl der Bewerber/innen z.b. nach einem persönlichen Gespräch. Nähere Informationen finden Sie in der Datenbank KURSNET. Weitere Ausbildungsvoraussetzungen Sonstige Zugangsvoraussetzungen: Polizeiliches Führungszeugnis Bereitschaft zum Nacht- und Schichtdienst Führerschein Klasse 3 ist erwünscht

Perspektiven nach der Ausbildung Werkschutzfachkräfte arbeiten in meist größeren Unternehmen fast aller Branchen oder bei Dienstleistern im Bereich Objekt- und Eigentumsschutz. Nach der Fortbildung spezialisieren sie sich meistens auf bestimmte Teilgebiete wie Pforte, Revierdienst, Objektschutz, Alarmzentrale oder auch auf Geld-, Wert- und Sicherheitstransport. Manche Werkschutzfachkräfte wählen den Weg in die Selbstständigkeit und bauen sich zum Beispiel eine berufliche Existenz mit einem Wach- und Sicherheitsunternehmen auf. Mit dem erfolgreichen Abschluss der Fortbildung ist ihre berufliche Bildung jedoch noch nicht beendet. Geprüfte Werkschutzfachkräfte sollten stets über aktuelles Fachwissen verfügen und dieses auch anwenden können. Sie müssen sich beispielsweise über neue Sicherheitseinrichtungen und Kommunikationsmittel auf dem Laufenden halten oder über relevante Gesetzesänderungen Bescheid wissen. Die Notwendigkeit des Lernens wird sich durch das ganze Berufsleben ziehen. Viele Qualifikationen, die man im Berufsalltag und für spezialisierte Aufgaben im Werkschutz benötigt, können nur im Rahmen von Weiterbildungen erworben werden. Sei es ein Seminar über Wach- und Sicherheitsdienste, Sicherheitstechnik, Unfallverhütung oder betrieblichen Katastrophenschutz, sei es ein Kurs zum Thema Brandschutz im Werk- und Objektsicherungsdienst oder erste Hilfe: Vor dem Hintergrund gewonnener Berufserfahrung sichert eine passende Weiterbildung die berufliche Position oder bildet die Grundlage für berufliche Veränderungen. Weiterbildung kann auch der Schlüssel zum beruflichen Aufstieg sein. Nach mehrjähriger Berufstätigkeit können Werkschutzfachkräfte beispielsweise eine Fortbildung als Meister/in für Schutz und Sicherheit absolvieren. Wer über die Hochschulreife verfügt, kann darüber hinaus ein Hochschulstudium in Betracht ziehen, zum Beispiel im Bereich der Sicherheitstechnik. In allen Bundesländern können besonders qualifizierte Berufstätige auch ohne Hochschulzugangsberechtigung studieren. Die jeweiligen Zugangsvoraussetzungen werden landesrechtlich geregelt. Ausbildungsalternativen Sollte sich Ihr Berufsziel Werkschutzfachkraft nicht verwirklichen lassen, so bedenken Sie bitte, dass es viele Berufe gibt, die ähnliche oder vergleichbare Tätigkeiten aufweisen. Vielleicht findet sich hier ein neuer Wunschberuf - eine echte Alternative. Zum Berufsziel Werkschutzfachkraft gibt es Alternativen in den Bereichen: Sicherheitstechnik, Objektschutz, Personenschutz Öffentlicher Dienst Gleiche und ähnliche Aufgaben in der Überwachung und Sicherheitskontrolle verbinden die Berufe aus diesen Bereichen mit der Tätigkeit von Werkschutzfachkräften. Ausbildungsalternativen (Liste) Die nachfolgend aufgelisteten Ausbildungsalternativen weisen Gemeinsamkeiten mit dem Beruf Werkschutzfachkraft auf. Dabei handelt es sich um eine Auswahl aus einer Vielzahl von Möglichkeiten. Bereich Sicherheitstechnik, Objektschutz, Personenschutz Fachkräfte aus den hier zugeordneten Berufen und Werkschutzfachkräften sind im Objekt- und ggf. auch im Personenschutz tätig. Sie können Gefahrenmomente eigenverantwortlich einschätzen und handeln bei Unglücksfällen oder in Notsituationen schnell und besonnen. Gute körperliche Konstitution sowie Beobachtungsgabe, Reaktionsvermögen und Konzentrationsfähigkeit sind in beiden Bereichen unabdingbar. Alternativberufe: Sicherheitstechnische/r Assistent/in in BERUFENET Fachkraft - Schutz und Sicherheit in BERUFENET Brandschutz-Fachkraft in BERUFENET Bereich Öffentlicher Dienst In diesem Bereich werden wie im Werkschutzdienst Wach- und Streifendienste durchgeführt, zum Teil mit Hundebegleitung. Die Überwachung von Gebäuden und Anlagen oder von Personen gehört zum vergleichbaren Aufgabenspektrum. Gefahrenmomente müssen rechtzeitig erkannt und bei Unglücksfällen oder in Notsituationen muss schnell und besonnen gehandelt werden. Eine gute körperliche Konstitution sowie Beobachtungsgabe und Reaktionsvermögen sind hier wie da erforderlich. Für die Berufsausübung im Öffentlichen Dienst müssen entsprechende beamtenrechtliche Voraussetzungen erfüllt sein. Alternativberufe: Polizeivollzugsbeamt(er/in) (mittl.dienst) in BERUFENET Polizeivollzugsbeamt(er/in) - Bundespolizei (mittl.dienst) in BERUFENET Beamt(er/in) - Justizvollzugsdienst (mittl.dienst) in BERUFENET Beamt(er/in) - Zolldienst (mittl. Dienst) in BERUFENET Interessen Keine Abweichung zu B Arbeitsverhalten Keine Abweichung zu B Fähigkeiten Keine Abweichung zu B

Kenntnisse und Fertigkeiten Notwendig: Von den folgenden Kenntnissen und Fertigkeiten ist für die Berufsausbildung jeweils ein bestimmter Mindestausprägungsgrad notwendig. Ein darüber hinausgehender (höherer) Ausprägungsgrad ist meist vorteilhaft. Annähernd-durchschnittliche Leistungen in Deutsch, insbesondere Sicherheit in Rechtschreibung, Satzbau und Ausdruck (z.b. Anfertigen von Berichten) (Bezugsgruppe: Personen mit Hauptschulabschluss ) Durchschnittliche Kenntnisse in Elektrotechnik und Elektronik (Umgang mit Überwachungsgeräten) (Bezugsgruppe: Personen mit Hauptschulabschluss) Annähernd-durchschnittliche Kenntnisse in Rechnen/Mathematik, insbesondere Beherrschen der Grundrechenarten (Bezugsgruppe: Personen mit Hauptschulabschluss) Förderlich: Kenntnisse und Fertigkeiten im Umgang mit Geräten der Datenverarbeitungstechnik (Ausbildungs- und Arbeitsplätze sind häufig mit EDV ausgerüstet) Gesetze/Regelungen Verordnung über die Prüfung zum Abschluß Geprüfte Werkschutzfachkraft vom 20. 08.1982 (BGBl. I S.1232), außer Kraft durch VO ü. d. Prüfung zum Abschluss Gepr. Meister für Schutz u. Sicherheit vom 26.03.2003 Fundstelle: 2003 (BGBl. I, S. 433) Volltext (pdf, 375kB) Berufsbildungsgesetz (BBiG) vom 23.03.2005 (BGBl. I S. 931), geändert durch Artikel 232 der VO vom 31.10.2006 (BGBl. I S. 2407) Fundstelle: 2005 (BGBl. I S. 931), 2006 (BGBl. I S. 2407) Internet Rückblick - Entwicklung der Ausbildung Mit der Verordnung über die Prüfung zur Werkschutzfachkraft trat am 1. April 1983 eine bundeseinheitliche Rechtsverordnung in Kraft, die bis heute ihre Gültigkeit hat. Zuvor haftete dem Werkschutzpersonal ein Hilfsarbeiterstatus an, den der Bundesgesetzgeber durch die Entwicklung des Berufsbildes zur geprüften Werkschutzfachkraft überwunden hat. Neben diesem Fortbildungsberuf gibt es im Sicherheitsgewerbe seit 2002 den anerkannten Ausbildungsberuf Fachkraft für Schutz und Sicherheit. Ausblick - absehbare Änderungen Durch die Einführung des neuen Ausbildungsberufs Fachkraft für Schutz und Sicherheit wird der vorerst noch gültige Fortbildungsberuf "Geprüfte Werkschutzfachkraft" mit einer noch festzulegenden Übergangszeit zwischen 3 und 5 Jahren außer Kraft treten.