Regierungspräsidium Gießen Dez. 25.1 Geräte- und Produktsicherheit Marktüberwachungsprojekt 2010 Überprüfung des Selbstanlaufes handgeführter Elektrowerkzeuge Dez. 25.1 Geräte- und Produktsicherheit Wolfram Balles Tel.: 0641/303-3232 1
INHALTSVERZEICHNIS 1 ALLGEMEINES... 1 2 WO WURDE GEPRÜFT... 2 3 WELCHE PRODUKTE WURDEN GEPRÜFT... 2 4 ANGABEN ZU HERSTELLERN / IMPORTEUREN UND PREISSEGMENT... 3 5 WELCHE DATEN WURDEN AUFGENOMMEN... 3 6 ERGEBNIS NACH PRODUKT UND BAUJAHR... 4-6
1 Allgemeines In diesem Projekt wurde im Rahmen von Marktkontrollen ermittelt, inwiefern es bei aktuell im Markt befindlichen in der Hand gehaltenen bzw. von der Hand geführten elektrischen Werkzeugen zum gefahrbringenden Selbstanlauf kommen kann. Im Fokus der Untersuchung standen insbesondere Winkelschleifer, Bohrmaschinen, Stichsägen und Säbelsägen (Elektrofuchsschwanz). Aufgabenstellung war ausschließlich die Marktbeobachtung. Im Zuständigkeitsbereich des Dezernates 25.1 (Landkreise Gießen, Marburg/ Biedenkopf und Vogelsberg) wurden 20 Produkte entsprechend den Vorgaben des Protokolls der Dienstbesprechung Marktüberwachung vom 17.06.2010 überprüft. Einleitung: Zum gefahrbringenden Selbstanlauf kann es beispielsweise kommen, wenn ein mit dem Stromnetz verbundenes handgeführtes Elektrowerkzeug mit verriegeltem Einschalter betrieben wurde, und das Gerät im Laufe des Betriebes vom Stromnetz getrennt wurde. Hier ist denkbar, dass die Trennung vom Stromnetz durch das Auslösen der vorgeschalteten Sicherung erfolgte (Stromausfall), oder einfach durch Trennung des Netzanschlusssteckers vom Stromnetz. Nach (unerwarteter) Spannungswiederkehr besteht nun das Risiko, dass das mit dem Stromnetz verbundene Gerät durch den noch verriegelten Ein Schalter selbsttätig anläuft. Bei einem Zweihandwinkelschleifer mit einer Anschlussleistung von 2200 Watt führt ein unkontrollierter Selbstanlauf durch das hohe Anlaufdrehmoment dazu, dass sich das Elektrowerkzeug unkontrolliert wegschleudert, und es somit -beispielsweise durch die mit bis zu 11.000 Umdrehungen rotierende Trennscheibe- zu erheblichen bzw. lebensgefährlichen Gefährdungen von Personen kommen kann. Bereits in der alten Maschinenverordnung 98/37EG (9. GPSGV) ist im Anhang I (Grundlegende Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen bei Konzipierung und Bau von Maschinen und Sicherheitsbauteilen) die Thematik unter Pkt.2 In der Hand gehaltene bzw. von Hand geführte Maschinen geregelt.
Die Gefahr des Selbstanlaufs wird im dritten Spiegelstrich unter ungewollter Inbetriebnahme behandelt. Hier heißt es: Sie (die in der Hand gehaltenen bzw. von Hand geführten Maschinen) müssen so konzipiert, gebaut oder ausgerüstet sein, dass Gefahren durch ungewollte Inbetriebnahme und/oder Inbetriebbleiben, nach dem die Griffe losgelassen worden sind, vermieden werden. In der neuen Maschinenrichtlinie 2006/42/EG sind die Anforderungen an die Handgehaltene und/oder Handgeführte tragbare Maschinen in Kapitel 2.2 des Anhangs1 erfasst. Unter 2.2.1 Allgemeines- wurde nun der dritte Spiegelstrich weiter konkretisiert und das ungewollte Anlaufen explizit aufgeführt. Hier heißt es: Handgehaltene und/oder Handgeführte tragbare Maschinen müssen so beschaffen sein, dass keine Risiken durch ungewolltes Anlaufen und/oder ungewolltes Weiterlaufen nach Loslassen der Griffe bestehen. Ist es technisch nicht möglich, diese Anforderungen zu erfüllen, so müssen gleichwertige Vorkehrungen getroffen werden,. 2 Wo wurde geprüft Die Überprüfung der Produkte erfolgte in Baumärkten sowie bei Lebensmitteldiscountern (Aktionsware). 3 Welche Produkte wurden geprüft Die Prüfung der handgeführten Elektrowerkzeuge wurde auf die nachfolgenden Produktgruppen beschränkt. Bei diesen Produktgruppen (unvollständig) ist gefahrbringender Selbstanlauf denkbar. Überprüft wurden folgende Produktgruppen: Winkelschleifer (Ein- und Zweihandwinkelschleifer) Bohrmaschinen Stichsägen Multi Elektrosägen (E-Fuchsschwanz) Rührwerk
4 Angaben zu Herstellern / Importeuren und Preissegment Produkte der nachfolgende Hersteller und Importeure wurden in das Projekt einbezogen Black & Decker Robert Bosch GmbH Metabo Positec Germany GmbH Kingcraft, Importeur Fa. Einhell CMI, Euro Made GmbH (OBI) Meister Werkzeuge Vertriebsgesellschaft mbh Warenimport& Handels GmbH, Mariahilfstrasse 1b, A-1060 Wien Kompernass GmbH Burgstrasse 21, (Parkside Lidl) Die geprüften Produkte lagen im Preissegment von 16,99 bis ca. 200. 5 Welche Daten wurden aufgenommen Vorgangsnummer Händler BS Nummer Hersteller Produktbezeichnung Typenschildangaben GS, falls vorhanden Baujahr (falls ermittelbar) Ergebnis der Selbstanlaufprüfung (wenn möglich)
6) Ergebnis nach Produkt und Baujahr Produkte bei denen der Selbstanlauf möglich ist Menge Produkt Baujahr 1 Stck. Schlagbohrmaschine nicht ermittelbar 1 Stck. Winkelschleifer nicht ermittelbar 1 Stck. Pendelhubstichsäge nicht ermittelbar 1 Stck. Winkelschleifer * nicht ermittelbar 1 Stck. Winkelschleifer nicht ermittelbar 1 Stck. Winkelschleifer nicht ermittelbar 1 Stck. Elektrofuchsschwanz Bj 2002 1 Stck. Pendelhubstichsäge Bj 2006 1 Stck. Winkelschleifer Bj 2007 1 Stck. Winkelschleifer Bj 2007 1 Stck Handbohrmaschine Bj 2009 1 Stck Winkelschleifer Bj 2009 *Maschine mit verriegelbarem Hauptschalter. Maschine startet mit Sanftanlauf. Produkte bei denen kein Selbstanlauf möglich ist Menge Produkt Baujahr 1 Stck Winkelschleifer nicht ermittelbar 1 Stck Zweihandwinkelschleifer nicht ermittelbar 1 Stck Winkelschleifer nicht ermittelbar 1 Stck. Säbelsäge Bj 2008 1 Stck. Winkelschleifer Bj 2008 1 Stck. Multi Elektroschneider Bj 2009 1 Stck. Winkelschleifer Bj 2009 1 Stck. Handrührwerk Bj 2009 Der Selbstanlauf dieser Geräte wird im Allgemeinen durch den Einbau eines Totmannschalters sicher verhindert. Eine mechanische Verriegelung dieses Schalters war nicht möglich, somit kann auch kein Selbstanlauf der Maschine erfolgen.
Die Beanstandungsquote der 20 Produktproben bezogen auf den gefahrbringenden Selbstanlauf lag mit zwölf Produkten bei insgesamt 60%. Bemerkenswert ist, dass auch die Markenhersteller wie beispielsweise Bosch, Metabo, Black & Decker etc. ebenfalls -entgegen den Anforderungen der Maschinenrichtlinie- keine Vorkehrung gegen den ungewollten Selbstanlauf Ihrer Produkte vorgenommen haben. Die Überprüfung ergab, dass auch Produkte des Herstelljahres 2009 hiervon betroffen sind. Das Projekt zeigt, dass die Überprüfung des Selbstanlaufs handgeführter Elektrowerkzeugen ein aktuelles und sinnvolles Thema ist, und bezüglich des technischen Verbraucherschutzes hier noch deutlicher Handlungsbedarf besteht! Es wird daher vorgeschlagen, mit dem Richtlinienvertreter für Maschinen zu klären, in wie weit die Herstellung nichtkonformer handgeführter Maschinen dort bekannt ist. Ferner sollte geklärt werden, wie zukünftig gegen nicht konforme Produkte vorgegangen werden soll. Hinweis: Bemerkenswert erscheint auch, dass ein Hersteller, der vor vielen Jahren bereits konform zu den Anforderungen der alten Maschinenrichtlinie den Selbstanlauf des Produktes Bohrmaschine technisch durch Einbau einer Elektronik verhinderte. Das aktuelle Model einer Bohrmaschine dieses Herstellers wird jedoch wieder ohne Sicherheitsvorkehrungen gegen den ungewollten Selbstanlauf in Verkehr gebracht. Offensichtlich hat der Hersteller im Rahmen eigener Marktrecherchen festgestellt, dass seine Konkurrenten -aus hier nicht bekannten Gründen- ebenfalls keine Schutzmaßnahmen vorsehen, und sich diesen aus Kostengründen angeschlossen.