Qualitätszeichen Baden-Württemberg Eigenkontrolle

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Transkript:

() Pflanzliche Produkte (Auszug aus GQS BW ) 1. Alle Kulturen 1.1 Systemteilnahme Teilnahmevereinbarung liegt vor 1.2 Herkunft Anbauflächen zu 100 % in Baden-Württemberg 1.3 Gentechnik keine gentechnisch veränderten Sorten angebaut 1.4 Pflanzenschutz Witterungsbedingungen bei Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln berücksichtigt 1.5 Düngung Gärreste nur auf Grundlage nachwachsender Rohstoffe verwendet keine Gärreste auf Grundlage von Grünschnitt verwendet 2. Getreideanbau 1.6 Schlagbezogene Aufzeichnungen Schlagkartei vor Anlieferung der Ernte beim Erfasser oder einer beauftragten Kontrolleinrichtung zur Prüfung vorgelegt 2.1 Sachkunde Betriebsleiter verfügt nachweislich über eine landwirtschaftliche Ausbildung nimmt mind. 1x jährlich an einer IP-Fortbildung teil 2.2 Saatgut Z-Saatgut verwendet Rückstellmuster bei Nachbausaatgut vorhanden 2.3 Sortenwahl Weizen: Fusarium mind. BSA-Note 4 Weizen: mind. A-Qualität Braugerste: von der Landesbraugerstenstelle oder von der Mälzerei empfohlene Sorte verwendet Hafer: Spelzenanteil mind. BSA-Note 3 Roggen: Fallzahl mind. BSA-Note 6 Seite 1 von 5

2.4 Pflanzenschutz Pflanzenschutzmittel Pflanzenschutzmittel im aktuellen Merkblatt Pflanzenproduktion, Pflanzenschutz und Sorten in Ackerbau und Grünland aufgelistet oder Pflanzenschutzmittel von der Offizialberatung oder Beratungsdiensten, z.b. Pflanzenschutzwarndienst, empfohlen umweltschonende Pflanzenschutzmittel bevorzugt angewendet Pflanzenschutzmittelanwendung Unkrautbekämpfung bevorzugt mit mechanischen Mitteln durchgeführt bei Herbizideinsatz liegt eine Begründung vor keine Wachstumsregler nach MEKA III (N-E1) eingesetzt 2.5 Ackerrandstreifen mind. in Sämaschinenbreite angelegt nicht mit Pflanzenschutzmitteln behandelt 2.6 Lerchenfenster 2 Feldlerchenfenster pro ha angelegt mind. 3 m breit und max. 12 m lang (Hinweise: - besonders geeignet sind Wintergetreideschläge über 5 ha - nicht geeignet sind Flächen, die von Baumreihen umgeben oder weniger als 150-200 m von Wäldern entfernt sind) 2.7 Brachebegrünung von aus der Erzeugung genommenen Ackerflächen vorgegebene Ansaatmischung bis 15.05. mit mind. 10 kg/ha eingesät nicht vor September gemulcht nicht vor Ende November eingearbeitet (Hinweis: zur Aussaat von Winterkulturen kann die Bodenbearbeitung bereits ab September erfolgen) 2.8 4-gliedrige Fruchtfolge auf Ackerland jährlich mind. 4 verschiedene Kulturen oder Kulturgruppen angebaut Mindestanteil je Kultur oder Kulturgruppe 15 % der Ackerfläche max. 33 % Maisanteil kein Anbau von Braugetreide nach Mais 2.9 Nitratbindung und Erosionsschutz Herbstbegrünung nach MEKA III (N-E2.1) durchgeführt oder Mulchsaat nach MEKA III (N-E4) durchgeführt oder Zwischenfruchtaussaat nach Frühkartoffeln spätestens im Juli durchgeführt Zwischenfrucht bleibt mind. 10 Wochen stehen Seite 2 von 5

2.10 Qualität von Speisegetreide frei von Besatz kein Mutterkorn max. 14,5 % Feuchtigkeit 3. Ölsaaten (Sonnenblumenanbau und Rapsanbau) 3.1 Sachkunde Betriebsleiter verfügt nachweislich über eine landwirtschaftliche Ausbildung nimmt mind. 1x jährlich an einer IP-Fortbildung teil 3.2 Saatgut Z-Saatgut verwendet 3.3 Sortenwahl Sonnenblumen Sklerotinia erfüllt mind. BSA-Note 4 vom Vermarkter empfohlene Sorte angebaut Raps Phoma erfüllt mind. BSA-Note 4 Ölgehalt erfüllt mind. BSA-Note 6 3.4 Pflanzenschutz Pflanzenschutzmittel Pflanzenschutzmittel im aktuellen Merkblatt Pflanzenproduktion, Pflanzenschutz und Sorten in Ackerbau und Grünland aufgelistet oder Pflanzenschutzmittel von der Offizialberatung oder Beratungsdiensten, z.b. Pflanzenschutzwarndienst, empfohlen umweltschonende Pflanzenschutzmittel bevorzugt angewendet Pflanzenschutzmittelanwendung Unkrautbekämpfung bevorzugt mit mechanischen Mitteln durchgeführt bei Herbizideinsatz liegt eine Begründung vor keine Wachstumsregler eingesetzt 3.5 Ackerrandstreifen mind. in Sämaschinenbreite angelegt nicht mit Pflanzenschutzmitteln behandelt 3.6 Lerchenfenster 2 Feldlerchenfenster pro ha angelegt mind. 3 m breit und max. 12 m lang (Hinweise: - besonders geeignet sind Wintergetreideschläge über 5 ha - nicht geeignet sind Flächen, die von Baumreihen umgeben oder weniger als 150-200 m von Wäldern entfernt sind) Seite 3 von 5

3.7 Brachebegrünung von aus der Erzeugung genommenen Ackerflächen vorgegebene Ansaatmischung bis 15.05. mit mind. 10 kg/ha eingesät nicht vor September gemulcht nicht vor Ende November eingearbeitet (Hinweis: zur Aussaat von Winterkulturen kann die Bodenbearbeitung bereits ab September erfolgen) 3.8 4-gliedrige Fruchtfolge auf Ackerland jährlich mind. 4 verschiedene Kulturen oder Kulturgruppen angebaut Mindestanteil je Kultur oder Kulturgruppe 15 % der Ackerfläche max. 33 % Maisanteil 3.9 Nitratbindung und Erosionsschutz Herbstbegrünung nach MEKA III (N-E2.1) durchgeführt oder Mulchsaat nach MEKA III (N-E4) durchgeführt Zwischenfruchtaussaat nach Frühkartoffeln erfolgt spätestens im Juli Zwischenfrucht bleibt mind. 10 Wochen stehen Ergebnis der Zusatzanforderungen Getreide, Ölsaaten, durchgeführt am: kurz-/mittel-/langfristig behebbare Mängel: Seite 4 von 5

Impressum Herausgeber: Landesanstalt für Entwicklung der Landwirtschaft und der ländlichen Räume (LEL) Oberbettringer Str. 162, 73525 Schwäbisch Gmünd www.landwirtschaft-bw.de Bearbeitung: LEL, Abt. 4 Markt und Ernährung Telefon 07171 / 917-100 Fax 07171 / 917-101 www.gqs-bw.de In Zusammenarbeit mit: MBW Marketinggesellschaft mbh Leuschnerstr. 45 70176 Stuttgart Telefon 0711 / 6667080 info@mbw-net.de Der Inhalt wurde mit äußerster Sorgfalt nach aktuellem Kenntnisstand zum Zeitpunkt der Drucklegung erarbeitet, eine Haftung schließen wir jedoch aus. / 2013. Alle Rechte vorbehalten. Vervielfältigung und Nachdruck (auch auszugsweise) sind nur zu Zwecken der betrieblichen im Rahmen des Qualitätszeichens Baden-Württemberg erlaubt. Seite 5 von 5