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1 Checkliste zur Betriebsprüfung Name Betrieb/Unternehmer: Angaben zur Kontrollstelle: Name der Kontrollstelle: Name des Kontrolleurs: Datum der Kontrolle: Erstkontrolle Wiederholungskontrolle unangemeldete Kontrolle Datum der letzten Kontrolle Kontrollierte Produktgruppe: Kontrollierte Produkte (z.b. Tomaten): Ergebnis der Betriebsprüfung: Es wurden neben der allgemeinen Pflanzenproduktion folgende Bereiche mitgeprüft: Kartoffeln Gemüse Obst Ausgelobte Herkunftsregion: Hessen Odenwald Spessart Waldhessen Sonstige: (ist vorher beim Systemgeber zu beantragen) Zahl der Bewertungen pro Kategorie Punktezahl A/B/C/D Kategorie multipliziert mit Punktzahl Summe aller Punkte SUMME = Summe Punkte dividiert durch Zahl der Kategorien, die nicht mit Note E bewertet wurden. A = B = C = D = 100 Pkt. 75 Pkt. 50 Pkt. 0 Pkt. Erreichte Punktzahl von 100 Alle K.O.-Kriterien erfüllt: ja nein K.O. = keine Zulassung Der Betrieb erfüllt die Anforderungen der Qualitätsmarke Geprüfte Qualität, wenn im ersten Jahr der Teilnahme am Qualitätsmarkensystem eine Mindestzahl von 80 Punkten erreicht wird. Für alle nachfolgenden Jahre muss eine Mindestpunktzahl von 90 erreicht werden, um erneu zertifiziert werden zu können. In jedem Fall kann der Betrieb nur dann ein Zertifikat erhalten, wenn alle K.O.-Kriterien erfüllt sind. Anerkennungskriterien GQH erfüllt Anerkennungskriterien GQH nicht erfüllt Anerkennung GQH nicht abschließend geklärt, Ergebnis wird nachgereicht Teilnahme am Regionalfenster mit Produkt: Kriterien Regionalfenster erfüllt Kriterien Regionalfenster nicht erfüllt Datum, Unterschrift Prüfer Datum, Unterschrift Teilnehmer der Teilnehmer hat eine Kopie des Prüfberichts erhalten 1 CL Getreide & Ölsaaten 05/2014

2 aktuelle Betriebsbeschreibung Die Betriebsbeschreibung muss vor der Erstkontrolle bei der Kontrollstelle vorliegen. Sie ist danach immer zu aktualisieren Name des Betriebes: (gem. aktuellem Agrarantrag) Straße und Hausnummer: Postleitzahl und Ort: Ansprechpartner: Betriebsinhaber /-leiter: Telefon- / Faxnummer: Homepage: Ausbildung Betriebsleiter : Teilnahme an weiteren Zertifizierungsprogrammen: Alle Betriebszweige: (auch Nicht-Qualitätsmarken Betriebszweige) Im Betrieb beschäftigte Personen (ggf. Organigramm in der Anlage) Name Funktion/en im Betrieb Zeitanteil Lager (Getreide, Dünger, etc.) Bezeichnung / Art des Lagers: Kapazität: Nutzung durch (Inhalt): Besondere Standortbedingungen (z.b. Wasserschutzgebiet) mit Bezeichnung der Flächen: Maschinenausstattung (insbes. Pflanzenschutz-, Dünge-, Beregnungstechnik) Beigefügte Anlagen (bitte ankreuzen) Hof- und Gebäudeplan Flächennutzungsnachweis Organigramm Fruchtfolgeplan ( inkl. Funktionsbereiche, (jährlich aktuell ) z.b. Pflanzenschutzmittellager) Liste der beim Regionalfenster e.v. angemeldeten Produkte 2 CL Getreide & Ölsaaten 05/2014

3 Kriterium Beschreibung Mangel Korrekturmaßnahme Frist Datum, Unterschrift Prüfer Datum, Unterschrift Teilnehmer 3 CL Getreide & Ölsaaten 05/2014

4 Flächenanteile Pflanzenproduktion Betriebszweig/ Produktionsart Flächen in ha Ernteerwartung in t/ha Getreide / Blatt- und Hackfrüchte Hessen * außerhalb Hessen * Hessen * außerhalb Hessen * Summe: ha ha t/ha t/ha Obst / Gemüse Summe: ha ha t/ha t/ha Grünland Brachflächen Summe: ha ha t/ha t/ha Gesamtsumme: ha ha t/ha t/ha Der aktuelle Flächennutzungsnachweis wurde mit den oben gemachten Angaben abgeglichen und wird bestätigt * wenn eine andere Region ausgelobt wird, bitte diese hier angeben * wenn ein anderes Bundesland bewirtschaftet wird, bitte dieses hier angeben Datum, Unterschrift Auditor/in 4 CL Getreide & Ölsaaten 05/2014

5 Begehung der Flächen Flächenbezeichnung angebaute Kultur Prüfergebnis / Kommentar Fruchtfolgeplan A B C 1. Jahr 2. Jahr 3. Jahr 4. Jahr 5. Jahr 6. Jahr Organische Düngung Grünkompost Müllkompost Andere: Klärschlamm (innerhalb der letzten 3 Jahre) 5 CL Getreide & Ölsaaten 05/2014

6 GQH-Erzeugnisse wurden geliefert an (Abnehmer): Name, Ort: Produkt: Menge: Wirtschaftsjahr: (ca. Menge) Beispiel: Mühle XY, Musterhausen Roggen t 2011/2012 GQH-Erzeugnisse wurden geliefert von (Erzeuger): Name, Ort: Produkt: Menge: Wirtschaftsjahr: (ca. Menge) Beispiel: Mühle XY, Musterhausen Weizen t 2012/2013 Organische Düngemittel (Art und Herkunft): Art: Herkunft: 6 CL Getreide & Ölsaaten 05/2014

7 Tierproduktion Anzahl der Tiere in Hessen außerhalb Hessens: Schweine Rindermast Milchviehhaltung Schafe Ziegen sonstige Tiere Geflügel Hühner Masthähnchen Gänse Enten Fische (Zuchtbecken) Bienen (Völker) 7 CL Getreide & Ölsaaten 05/2014

8 Handbuch der Qualitätsmarke Geprüfte Qualität HESSEN Checkliste Getreide & Ölsaaten I Checkliste für allgemeine Pflanzenproduktion Bewertung: A = sehr gut; B = gut; C = Mangel; D (bzw. K.O.) = schwerer Mangel; E = trifft nicht zu Kriterium A B C D E 1) Der Zugang zu den Räumlichkeiten und Flächen des Betriebes wird gewährt. 2) Wurden die Mängel der vorhergehenden Kontrolle vollständig und fristgerecht behoben? 3) Betriebsbeschreibung liegt vor und entspricht den Gegebenheiten. 4) Alle für die Kontrolle notwendigen Unterlagen müssen bereitgestellt und ggf. zur Verfügung gestellt werden. 5) Qualifikationsnachweise bzw. Schulungsnachweise des Betriebsleiters liegen vor. Boden 6) Nährstoffuntersuchungsergebnisse zu Phosphor und Kalium sind nicht älter als drei Jahre (2 bei bodengebundenen Gewächshauskulturen). 7) Für Flächen, welche die Vorsorgewerte der BBodSchV für die Schadstoffe Cd, Pb, Ni, Cr, Cu und Zn überschreiten, sind von der Qualitätsmarke ausgenommen (außer geogen bedingte Überschreitung in begründeten Ausnahmefällen). 8) Erntereste werden nicht verbrannt. 9) Stillgelegte Flächen werden begrünt. 10) Für alle Feldschläge des Betriebes werden Ackerschlagkarteien geführt. 11) Eine Kopie des aktuellen FNN wird als Anlage beigefügt. 12) Die Bodenfruchtbarkeit wird durch verschiedene Maßnahmen erhalten. 13) Jährliche Humusbilanz. Eine negative Humusbilanz wird vermieden. Alternativ Nachweis von Bodenhumusuntersuchungen (nicht älter als 6 Jahre) 8 CL Getreide & Ölsaaten 05/2014

9 Handbuch der Qualitätsmarke Geprüfte Qualität HESSEN Checkliste Getreide & Ölsaaten Bewertung: A = sehr gut; B = gut; C = Mangel; D (bzw. K.O.) = schwerer Mangel; E = trifft nicht zu Kriterium A B C D E Saat- und Pflanzgut 14) Das Saat- und Pflanzgut ist nicht gentechnisch verändert worden. 15) Die gesamte Produktion einer Sorte von Kulturpflanzen findet nach den Bedingungen der Qualitätsmarke statt. Pflanzenschutz 16) Es werden ausschließlich Pflanzenschutzmittel nach dem Pflanzenschutzgesetz bzw. der Öko- Basisverordnung 834/2007 eingesetzt. 17) Die Wartezeiten, die im Anwendungshinweis der Pflanzenschutzmittel aufgeführt sind, werden eingehalten. 18) Beim Einsatz von Pflanzenschutzmitteln werden Bekämpfungsschwellen ermittelt, dokumentiert und beachtet. 19) Die Warndiensthinweise amtlicher Pflanzenschutzdienste oder vergleichbarer Einrichtungen zur Prognose, Bekämpfung und zum Einsatz von Pflanzenschutzmitteln werden beachtet. 20) Raumsprüh-, Band- oder Spargelspritzgeräte für den Pflanzenschutz werden mindestens alle 3 Jahre durch eine Prüfinstitution funktionstechnisch geprüft. 21) Chemische Bodenentseuchung findet nicht statt. 22) Pflanzenschutzmittel werden in einem abgeschlossenen Raum oder Schrank gelagert. 23) Der Raum oder Schrank, in dem Pflanzenschutzmittel gelagert werden ist mit einem deutlich sichtbaren Schild eindeutig gekennzeichnet. 24) Der Raum oder Schrank zur Lagerung von Pflanzenschutzmitteln darf nicht zur Lagerung von Düngemitteln, Saat-, Pflanz-, Erntegut oder Lebensmitteln genutzt werden. 25) Räume, in denen Pflanzenschutzmittel gelagert werden, müssen trocken sein, über einen undurchlässigen Boden verfügen und dürfen keinen Abfluss haben. 9 CL Getreide & Ölsaaten 05/2014

10 Handbuch der Qualitätsmarke Geprüfte Qualität HESSEN Checkliste Getreide & Ölsaaten Bewertung: A = sehr gut; B = gut; C = Mangel; D (bzw. K.O.) = schwerer Mangel; E = trifft nicht zu Kriterium A B C D E Pflanzenschutz 26) Pflanzenschutzmittel müssen in der Originalverpackung aufbewahrt werden. 27) Die Verpackung muss deklariert sein. Dazu gehört der Name des Pflanzenschutzmittels, die Gefahrstoffklasse und das Gefahrstoffsymbol. 28) Die Sicherheitshinweise bzgl. der Lagerung und Handhabung der Pflanzenschutzmittel müssen beachtet werden. 29) Am Eingang des Pflanzenschutzmittellagers hängt eine Liste aus, die die Namen der Pflanzenschutzmittel und die Gefahrstoffklasse und Gefahrstoffsymbol ausweist. Die Liste wird vor und nach der Vegetationsperiode aktualisiert. 30) Verbotene oder nicht mehr zugelassene Pflanzenschutzmittel sind zu entsorgen. Entsorgungsbelege liegen vor. 31) Bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln werden Datum und Maßnahme (ggf. Entwicklungsstadium der Pflanzen) dokumentiert. 32) Bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln wird der Name des Pflanzenschutzmittels oder des Wirkstoffes dokumentiert. 33) Die Ausbringungsmenge wird flächenbezogen dokumentiert. 34) Die Person, die das Pflanzenschutzmittel ausbringt, verfügt über einen Sachkundenachweis. 10 CL Getreide & Ölsaaten 05/2014

11 Handbuch der Qualitätsmarke Geprüfte Qualität HESSEN Checkliste Getreide & Ölsaaten Bewertung: A = sehr gut; B = gut; C = Mangel; D (bzw. K.O.) = schwerer Mangel; E = trifft nicht zu Kriterium A B C D E Düngung 35) Die Düngung wird schlagbezogen dokumentiert. 36) Die Berechnung des Düngebedarfs liegt schriftlich vor. 37) Wirtschaftseigenem Dünger wird der Vorrang gegeben. 38) Ausschließlich zugelassene Düngemittel werden verwendet. 39) Wenn Kompost verwendet wird, muss dieser das RAL Gütezeichen Kompost tragen und nach RAL GZ 251 oder RAL 245 zertifiziert sein. 40) Wenn auf einer Qualitätsmarkenfläche Klärschlamm ausgebracht wurde, geschah das spätestens 12 Monate vor der Aussaat / Bepflanzung mit Qualitätsmarkenpflanzen. Dies gilt auch für Flächen, die in den letzten 12 Monaten vor Aussaat nicht vom Teilnehmer bewirtschaftet wurden. Es wurde nach RAL GZ 258 oder RAL GZ 247 bzw. nach ISO 9001 zertifizierter Klärschlamm verwendet. Beregnung 41) Zeitpunkt und Menge von Beregnung oder Bewässerung müssen nach dem Stand der Technik, z.b. durch Tensiometer oder nach der Geisenheimer Methode ermittelt werden. 42) Die Nährstoffgehalte im Beregnungswasser und dessen Qualität entsprechen der Norm DIN (Eignungsklasse 2 = Fäkalstreptokokken <= 100 KBE/100 ml, E.Coli <= 200 KBE/100ml, Salmonellen nicht nachweisbar). Kommen ausschließlich Pflanzenteile, die nicht für den menschlichen Verzehr bestimmt sind, in Kontakt mit dem Wasser, so ist diese Einschränkung nicht relevant. 11 CL Getreide & Ölsaaten 05/2014

12 Handbuch der Qualitätsmarke Geprüfte Qualität HESSEN Checkliste Getreide & Ölsaaten Bewertung: A = sehr gut; B = gut; C = Mangel; D (bzw. K.O.) = schwerer Mangel; E = trifft nicht zu Kriterium A B C D E Ernte und Lagerung 43) Erntezeitpunkt und menge werden schlagbezogen dokumentiert 44) Die Lagerstätte für Erntegut ist sauber. 45) Reinigungsmaßnahmen der Lagerstätte für Erntegut wurden durchgeführt und dokumentiert. 46) Das Lager ist gegen Regenwasser geschützt. 47) Es besteht keine Gefahr von Glasbruch. 48) Haustieren, Vögeln, Ungeziefer und Insekten wird durch geeignete Maßnahmen der Zugang verwehrt. 49) Das Erntegutlager ist niemals zu einem früheren Zeitpunkt als Lager für Pflanzenschutzmittel oder andere potentiell gesundheitsschädliche Substanzen verwendet worden. 50) Zur Rückverfolgbarkeit muss auf allen die Partie betreffenden Dokumenten eine eindeutige Partienummer vermerkt sein. 51) Wird die Aussage ohne Gentechnik verwendet müssen abweichend von den gesetzlichen Vorgaben die Mindestfütterungszeiten von nichtkennzeichnungspflichtigen Futtermitteln eingehalten werden. Zusatzfragen Regionalfenster: Die vorhandenen Regionalfenster-Produkte sind alle beim Regionalfenster e.v. angemeldet. Ja Nein Die Aussagen zu den Produkten im Regionalfenster treffen zu. Ja Nein 12 CL Getreide & Ölsaaten 05/2014

13 II Checkliste für Getreide & Ölsaaten Bewertung: A = sehr gut; B = gut; C = Mangel; D (bzw. K.O.) = schwerer Mangel; E = trifft nicht zu Kriterium A B C D E I) Die Fruchtfolge erstreckt sich über einen Zeitraum von mindestens 3 Jahren. Darin ist mindestens eine Blattfrucht enthalten. II) Der Getreideanteil überschreitet 75 % in der Fruchtfolge nicht. (Ausnahme bei Roggen beachten!) III) Auf nachweislich schlechten Standorten (schlagbezogener Nachweis) kann Roggen nach Roggen langjährig angebaut werden. Eine Bescheinigung der Offizialberatung liegt vor und ist noch aktuell. IV) Ein Nachbau von Weizen nach Weizen ist nur dann zulässig, wenn beim Nachbau Sorten gewählt werden, die nachweislich (z.b. schriftliche Bestätigung Züchter oder Offizialberatung) für den Anbau als Stoppelweizen empfohlen werden. V) Zuckerrüben, Raps und Sonnenblumen dürfen unabhängig von ihrer Verwertung einen Fruchtfolgeanteil von jeweils 33 % nicht überschreiten. VI) Zuckerrüben, Raps und Sonnenblumen dürfen in ihrer Gesamtheit, unabhängig von ihrer Verwertung, einen Fruchtfolgeanteil von insgesamt 50 % nicht überschreiten. VII) Ein einmaliger Nachbau mit zertifiziertem Saatgut ist zulässig. VIII) Die Ware ist eindeutig gekennzeichnet, wenn sie den Betrieb verlässt. IX) Beim Anbau von Weizen nach Mais werden Sorten gewählt, die wenig anfällig für Ährenfusarium sind (Einstufung Sortenliste höchstens 5, besser 4). X) Es muss ein Spritzfenster bzw. eine Spritzterrasse als Nullvariante je 20 ha Getreideanbaufläche für die Qualitätsmarke Geprüfte Qualität, maximal jedoch 2 Spritzfenster je Getreideart, mit einer Mindestgröße von 50 m² angelegt werden. 13 CL Getreide & Ölsaaten 05/2014

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