380-kV-Ostküstenleitung Abschnitte Raum Lübeck Siems & Raum Lübeck - Göhl Variantenbewertung

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Transkript:

380-kV-Ostküstenleitung Abschnitte Raum Lübeck Siems & Raum Lübeck - Göhl Variantenbewertung

380-kV-Ostküstenleitung Abschnitte Raum Lübeck Siems & Raum Lübeck - Göhl Variantenbewertung Darstellung und Auswahl von technischen Alternativen und räumlichen Varianten 380-kV-Ostküstenleitung Abschnitte Raum Lübeck-Siems und Raum Lübeck - Göhl

380-kV-Ostküstenleitung Abschnitte Raum Lübeck Siems & Raum Lübeck - Göhl Variantenbewertung INHALT 1. DARSTELLUNG UND AUSWAHL VON TECHNISCHEN ALTERNATIVEN UND RÄUMLICHEN VARIANTEN... 3 2. METHODE GESAMTABWÄGUNG... 5 2.1 Allgemeines... 5 2.2 skriterien... 5 2.2.1 Technische und wirtschaftliche Kriterien... 5 2.2.2 Privateigentum... 6 2.2.3 Umweltfachliche Kriterien... 6 2.2.4 Raumstrukturelle Kriterien... 7 2.2.5 Gesamtvergleich der Varianten... 7 3. ABSCHNITT LÜBECK-GÖHL... 8 3.1 Beschreibung möglicher Trassenkorridore... 8 3.1.1 Abschnitt Süd... 9 3.1.2 Abschnitt Nord... 10 3.2 Variantenvergleich der umweltfachlichen Kriterien... 11 3.3 Variantenvergleich raumstruktureller Belange... 13 3.4 Variantenvergleich der technischen und wirtschaftlichen Belange... 18 3.5 Variantenvergleich der privatrechtlichen Belange... 20 3.6 Prüfung zusätzlicher kleinräumiger Varianten... 21 3.6.1 Alternativen Sarkwitz... 22 3.6.2 Alternativen Manhagen... 23 3.7 Gesamtabwägung... 24 3.8 und Vergleich Zusätzliche Variante "Umgehung Neustadt"... 26 3.9 Prüfung zusätzlicher Varianten des Bürgerdialogs... 28 3.9.1 und Vergleich "Vorschlag Naturschutz"... 31 3.9.2 und Vergleich "Variante Seeadlerschutz"... 33 3.9.3 und Vergleich "Westumgehung Sarkwitz"... 35 3.9.4 und Vergleich "Ostumgehung Malkendorf und Horsdorf"... 37 4. ABSCHNITT LÜBECK-SIEMS... 39 4.1 Beschreibung möglicher Trassenkorridore... 39 4.2 Variantenvergleich der umweltfachlichen Belange... 42 4.3 Variantenvergleich raumstruktureller Belange... 43 4.4 Variantenvergleich der technischen und wirtschaftlichen Belange... 45 4.5 Variantenvergleich der privatrechtlichen Belange... 46 4.6 Gesamtabwägung... 47 5. FAZIT UND AUSBLICK... 49

380-kV-Ostküstenleitung Abschnitte Lübeck-Siems & Lübeck-Göhl 1. DARSTELLUNG UND AUSWAHL VON TECHNISCHEN ALTERNATIVEN UND RÄUMLICHEN VARIANTEN Durch die geplante Energiewende, den vermehrten Ausbau erneuerbarer Energien und der damit verbundenen zusätzlichen Netzintegration und Netzverteilung von Einspeiseleistung ist ein Ausbau des Höchst- sowie des Hochspannungsnetzes in Deutschland erforderlich. Schwerpunkt der künftigen Energieerzeugung in Schleswig-Holstein ist die Windenergie. In der Region Ostholstein sind schon heute über 500 MW Erzeugungsleistung auf Basis erneuerbarer Energien angeschlossen. Bereits bei dieser Leistung sind zeitweise Abregelungen von Windkraftanlagen im Zuge des Einspeisemanagement auf Grund von Netzengpässen erforderlich. Im Zuge der Energiewendepolitik der Landesregierung werden in den kommenden Jahren etwa 1.000 MW weitere Erzeugungsleistung, v.a. aus Windenergie hinzukommen. Die Netzinfrastruktur im östlichen Schleswig-Holstein reicht für diese steigende Einspeiseleistung nicht aus und muss daher ausgebaut werden. Über eine 380 kv-ostküstenleitung sollen die wachsenden Strommengen aus Wind und Sonne aus der Region aufgenommen und verlustarm zu den Verbrauchszentren abtransportiert werden. Darüber hinaus dient die Netzverstärkung einer verbesserten Anbindung des Baltic-Cable aus Schweden an das deutsche Höchstspannungsnetz. Im Netzentwicklungsplan Strom (NEP) 2013 wurde vom zuständigen Übertragungsnetzbetreiber TenneT TSO GmbH deshalb das Projekt 72 Kreis Segeberg Raum Lübeck Göhl, die sogenannte 380-kV- Ostküstenleitung, mit den folgenden Teilmaßnahmen vorgesehen: 1. Kreis Segeberg Raum Lübeck: Netzverstärkung der bestehenden 220 kv-leitung (Maßnahme 50) 2. Raum Lübeck Siems: Netzverstärkung der bestehenden 220 kv-leitung, verbesserte Anbindung des Baltic-Cable aus Schweden an das deutsche Höchstspannungsnetz (Maßnahme 49) 3. Raum Lübeck Göhl: Netzausbau einer 380 kv-leitung (Maßnahme 48) Alle vorgenannten Maßnahmen sind von der Bundesnetzagentur bestätigt worden. Über den reinen Leitungsbau hinaus wird bei allen drei Maßnahmen voraussichtlich ein Neubau bzw. eine Erweiterung von 380-kV Umspannwerken erforderlich. Während in Siems eine Erweiterung des Umspannwerks möglich ist, besteht an den Standorten der vorhandenen Umspannwerke Göhl und Lübeck kein weiteres Ausbaupotential. Darüber hinaus muss zur Verknüpfung der 380 kv-ostküstenleitung mit der Leitung Kassoe-Hamburg/N-Dollern eines weiteren Umspannwerks im Bereich dieser sogenannten Mittelachse geschaffen werden. Die genauen Standorte dieser Netzverknüpfungspunkte sind mit Ausnahme des zu erweiternden bestehenden Umspannwerks in Siems wegen des ohnehin bestehenden Neubauerfordernisses nicht vorgegeben und somit im Zuge der weiteren Planungsschritte zu bestimmen. Die Landesplanung Schleswig-Holstein wird für die Ostküstenleitung auf ein Raumordnungsverfahren verzichten. Die raumordnerischen Belange werden im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens geprüft werden. In dem vorgesehenen Dialogverfahren soll den betroffenen Regionen (Bürgerinnen und Bürgern, Kreisen und Gemeinden sowie lokalen Trägern öffentlicher Belange) frühzeitig die Gelegenheit gegeben werden, sich über das Vorhaben zu informieren und zur Findung der konfliktärmsten Korridore Hinweise einzubringen (auch zu Planungsvarianten und -alternativen). Eine frühe und transparente Information und das umfängliche Einbeziehen der Betroffenen in die Planungen in einem informell gestalteten Dialogprozess sollen zu mehr Verständnis, Transparenz und zu besseren Ergebnissen führen. In der ersten Phase soll unter Beteiligung der Bürgerinnen BHF Bendfeldt Herrmann Franke Landschaftsarchitekten GmbH Kiel - Schwerin 3

380-kV-Ostküstenleitung Abschnitte Lübeck-Siems & Lübeck-Göhl und Bürgern bis Mitte 2015 auf der Ebene eines großräumigeren Maßstabs und unter Berücksichtigung raumordnerischer Aspekte zunächst ein sogenannter Vorzugskorridor (500 m Breite) für die einzelnen Trassenabschnitte gefunden werden. Betroffenen Bürgerinnen und Bürger, Verbände und Initiativen können sich über die Planungen informieren und Anregungen sowie Hinweise geben, die bei der Entwicklung des konfliktärmsten Korridors einfließen und geprüft werden. Netzentwicklungsplan 2015 Im Rahmen der Fortschreibung des Netzentwicklungsplans für den Szenariorahmen 2025 hat die TenneT der Bundesnetzagentur für die Maßnahmen 48 und 49 eine sogenannte Einschleifung des UW Siems benannt. Mit dieser optimierten Netzstruktur kann die Anzahl der Stromkreise, die Leitungslänge sowie die Anzahl der Betriebsmittel in den Umspannwerken und damit verbunden auch die ninanspruchnahme an den UW reduziert werden. Im NEP2025 wird die neue Netzstruktur folgendermaßen beantragt. 1. M351: Raum Göhl Raum Lübeck. Im Rahmen dieser Maßnahme ist der Bau einer neuen 380-kV-Leitung vom Göhl über Abzweigmast nach Lübeck vorgesehen (Netzausbau). 2. M49: Raum Lübeck Siems. Im Rahmen dieser Maßnahme ist eine Verstärkung der Verbindung von Siems über Abzweigmast nach Lübeck vorgesehen. Nach Realisierung der Maßnahmen M351 und M49 geht jeweils ein Stromkreis von Lübeck nach Göhl, von Göhl über Abzweigmast nach Siems sowie von Siems über Abzweigmast nach Lübeck. BHF Bendfeldt Herrmann Franke Landschaftsarchitekten GmbH Kiel - Schwerin 4

380-kV-Ostküstenleitung Abschnitte Lübeck-Siems & Lübeck-Göhl 2. METHODE GESAMTABWÄGUNG 2.1 Allgemeines Der Variantenvergleich zeigt die vergleichsrelevanten Aspekte auf und nimmt eine der einzelnen Varianten vor. Dabei ist die Machbarkeit der einzelnen Variante zu berücksichtigen. So dürfen zwingende technische Gegebenheiten und gesetzliche Vorgaben, wie die Anforderungen des Immissionsschutzes ( 22 BImSchG i.v.m. der 26 BImSchV) oder die Verbote des Artschutzrechts ( 44ff. BNatSchG) sowie des Europäischen Gebietsschutzes ( 34 BNatSchG) nicht entgegenstehen. Die Auswahl einer Trassenvariante wird von nachfolgenden Kriterien bestimmt: Technik, Wirtschaftlichkeit und Privateigentum (u.a. netztechnische und Sicherheitsaspekte; Investitions- und Baukosten; Inanspruchnahme von Grundstücken, Nutzungsinteressen und Schutzwürdigkeit) Umweltfachliche Kriterien (Auswirkungen auf die Schutzgüter Mensch, Tiere, Pflanzen und Biologische Vielfalt, Landschaft, Boden, Klima, Luft, Wasser sowie Kultur- und Sachgüter) raumstrukturelle Kriterien (insbesondere Konflikte mit sonstigen Raumansprüchen wie konfligierenden raumbedeutsamen Planungen, Bauleitplanung) Die genannten Kriterien werden nachfolgend als wesentliche Gesichtspunkte für die Abwägung der räumlichen Trassenvarianten durch Vergleichskriterien konkretisiert, um Art und Umfang der Betroffenheit und somit das Gewicht der einzelnen Kriterien durch die jeweilige Trassenvariante zu ermitteln. Hierbei ist zu beachten, dass zum gegenwärtigen Stand der Planung nur solche skriterien in die Betrachtung einzustellen sind, zu denen mit hinreichender Genauigkeit Aussagen getroffen werden können. Dabei beschränkt sich die Prüfung auf die 500 m breiten Planungskorridore. Ein genauer Trassenstrich oder einzelne Maststandorte sind nicht Gegenstand der. 2.2 skriterien 2.2.1 Technische und wirtschaftliche Kriterien Die Kriterien für die Beurteilung der technischen und wirtschaftlichen Kriterien sind - soweit sie nicht spezialgesetzlich geregelt sind - der Abwägung zugänglich, da sie als Teil des Zielsystems des EnWG ins Verhältnis zu anderen Belangen, insbesondere dem Belang der Umweltverträglichkeit, zu setzen sind. Im Ausgangspunkt kommen natürlich nur solche Varianten in Betracht, die sich als technisch machbar und mit hinreichender Sicherheit als geeignet, dauerhaft funktionstüchtig und sicher erweisen und somit die erforderliche Versorgungssicherheit gewährleisten. Als technische Erschwernisse gelten insbesondere: große Spannfeldlängen und große Masthöhen Höhenbeschränkungen, z. B. in der Nähe von Flugplätzen, Überquerungen von Gewässern und Schifffahrtsstraßen und anderen konfligierenden Nutzungen wie Straßen und Plätzen BHF Bendfeldt Herrmann Franke Landschaftsarchitekten GmbH Kiel - Schwerin 5

380-kV-Ostküstenleitung Abschnitte Lübeck-Siems & Lübeck-Göhl Erfordernis und Möglichkeiten der Verlegung eines Provisoriums während der Bauphase Kreuzungen mit der vorhandener Infrastruktur (z.b. 380-kV, 110-kV-Leitungen, Autobahn, DB Strecken) Parallelführungen anderer Leitungsbetreiber bzw. mit anderen Freileitungen Die für den Variantenvergleich maßgeblichen wirtschaftlichen Aspekte sind u.a.: die mit der Länge der Trasse korrelierenden Investitionskosten (inkl. Zuschlägen für die Errichtung in Siedlungsbereichen und aller notwendigen Provisorien), 2.2.2 Privateigentum Privateigentum kann von Bau und Betrieb einer Freileitung dauerhaft oder vorübergehend betroffen sein. Zu den dauerhaften Betroffenheiten zählt die Inanspruchnahme eines Grundstücks für den Maststandort (dauerhaft nicht nutzbare ), für eine Überspannung oder für dauerhaft notwendige Zuwegungen sowie die daraus resultierenden Bewirtschaftungsnachteile. Eine vorübergehende Inanspruchnahme erfolgt durch Arbeitsflächen um den Mast und temporär notwendige Zuwegungen, die während der Bauausführung erforderlich sind. Ggf. resultieren auch daraus Nachteile für die Bewirtschaftung, die zu berücksichtigen sind. Die dauerhaften Betroffenheiten werden im Grundbuch als Dienstbarkeit eingetragen und monetär entschädigt. Temporäre Betroffenheiten und etwaig entstehende Flurschäden werden ebenfalls monetär entschädigt. Für die der Betroffenheit von Privateigentum wird vor allem folgendes betrachtet: Leitungslänge Entstehen von neuen Betroffenheiten von Privateigentum oder Nutzung der Bereiche vorbelasteter Grundstücke 2.2.3 Umweltfachliche Kriterien Die umweltfachlichen Kriterien konkretisieren den ebenfalls in 1 EnWG genannten Belang der Umweltverträglichkeit, aber auch entsprechender Fachgesetze (z.b. BImSchG, BNatSchG). Nach dem üblichen Vorgehen bei der Untersuchung der Umweltverträglichkeit wird dabei differenziert nach den Schutzgütern des UVPG (Mensch, einschließlich der menschlichen Gesundheit, Tiere, Pflanzen, Wasser, Luft, Klima und die biologische Vielfalt, Boden und Landschaft, Kultur- und sonstige Sachgüter sowie der Wechselwirkungen zwischen den vorgenannten Schutzgütern). Für den Variantenvergleich ist zu berücksichtigen, dass sich bei Freileitungen insbesondere raumbedeutsame Auswirkungen für die Schutzgüter Mensch und Tiere sowie Landschaft ergeben. Im Einzelfall können sich darüber hinaus bedeutsame Auswirkungen Pflanzen und landschaftswirksame Kultur- und Sachgüter ergeben. Hingegen sind die Auswirkungen von Freileitungen auf die Schutzgüter Boden, Wasser sowie Luft und Klima in der Regel örtlich oder zeitlich eng begrenzt und damit überwiegend gering, so dass diese Kriterien für den Variantenvergleichs von geringerer Bedeutung und daher hier nicht näher dargestellt sind. Für den Variantenvergleich werden für die einzelnen Variantenkorridore der nanteil der Schutzgüter gem. UVPG ermittelt, für die erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Für den Variantenvergleich jedes einzelnen Schutzgutes werden die nanteile in fünf gleich große Klassen eingeteilt. Klasse 1 stellt die geringsten nanteile erheblich nachteiliger Umweltauswirkungen dar und Klasse 5 die höchsten nanteile. Der Variantenvergleich erfolgt durch Klassifikation der Einzelschutzgutbewertung. BHF Bendfeldt Herrmann Franke Landschaftsarchitekten GmbH Kiel - Schwerin 6

380-kV-Ostküstenleitung Abschnitte Lübeck-Siems & Lübeck-Göhl Sofern der Umfang der Betroffenheit eine sehr geringe Varianz hat und sich demzufolge sehr kleine Klassen ergeben würden, erfolgt die Einstufung durch fachgutachterliche Einschätzung in die jeweiligen Klassen. 2.2.4 Raumstrukturelle Kriterien Die Kriterien zu den raumstrukturellen Belangen konkretisieren die nicht-umweltbezogenen Nutzungskonflikte im Raum: Bündelungen der neuen Leitung mit anderen Hochspannungsleitungen und anderen Infrastrukturen Konflikte mit bestehenden oder geplanten Wohn-, Gewerbe- und Industriegebieten, Tourismus und Erholung, n für Rohstoffgewinnung, Forst- und Landwirtschaft, zivilen Flughäfen, militärischen Einrichtungen sowie Konflikte mit Siedlungsflächen sonstiger Nutzung (z.b. Lagerflächen); Unvereinbarkeiten mit Vorranggebieten für Siedlungsentwicklung (mit gewerblich-industrieller Funktion) oder sonstige mögliche Auswirkungen einer Leitungstrasse (z.b. Einschränkungen der Bebaubarkeit) Wohnsiedlungen oder für eine Wohnnutzung in Bebauungsplänen ausgewiesene n und auch insoweit bestehende Erfordernisse der Raumordnung werden als Teil der Betrachtungen des Schutzgutes Mensch ebenfalls bei den umweltfachlichen Kriterien berücksichtigt. Für den Variantenvergleich wurden für die einzelnen Variantenkorridore der nanteil der betroffenen Ziele und Grundsätze der Raumordnung ermittelt. Sofern eine Zielverletzung zu erwarten ist, wird die entsprechende Variante von der weiteren Betrachtung ausgeschlossen. Für die jedes einzelnen Belangs der Raumordnung werden die nanteile in fünf gleich große Klassen eingeteilt. Klasse 1 stellt die geringsten nanteile betroffener Belange der Raumordnung dar und Klasse 5 die höchsten nanteile. Der Variantenvergleich erfolgt durch Klassifikation der Einzelbewertung. Aufgrund der raumordnerischen Vorgabe Infrastruktureinrichtungen im Raum möglichst zu bündeln, wird der Bündelungsanteil als hervorstehendes Erfordernis der Raumordnung gesondert in die der raumstrukturellen Belange eingestellt. 2.2.5 Gesamtvergleich der Varianten Die Gesamtabwägung erfolgt zwischen den einzelnen Varianten durch Einstufung in folgende sstufen: ++ sehr deutliche Vorteile bei der Variante + deutliche Vorteile bei der Variante O durchschnittliche Ausprägung der Variante - deutliche Nachteile bei der Variante -- sehr deutliche Nachteile bei der Variante Diese unterschiedlichen sstufen geben dabei lediglich ein Maß für den Unterschied der Auswirkungen der zu vergleichenden Varianten untereinander an. Sie stellen nicht die absolute Höhe der prognostizierten Auswirkungen dar. BHF Bendfeldt Herrmann Franke Landschaftsarchitekten GmbH Kiel - Schwerin 7

380-kV-Ostküstenleitung Abschnitte Lübeck-Siems & Lübeck-Göhl 3. ABSCHNITT LÜBECK-GÖHL 3.1 Beschreibung möglicher Trassenkorridore Auf Grundlage einer Raumwiderstandsanalyse erfolgt die Ermittlung von konfliktarmen Korridoren. Eckpunkte dieser Korridorplanung sind die Verknüpfungspunkte mit dem auszubauenden 380-kV- Netz im Raum Lübeck und Göhl. Des Weiteren sind primär Optionen einer Bündelung mit anderen linienförmigen Infrastrukturen zu berücksichtigen. Im Folgenden werden die sich auf den einzelnen Planungsabschnitten ergebenden Korridorvarianten mit einer Breite von 500m kurz beschrieben: Aufgrund der Raumstruktur und den vorhandenen Infrastruktureinrichtungen ergeben sich für diesen Abschnitt zwei Hauptkorridore, die jeweils eine Verbindung zwischen dem 110-kV-Netz im Bereich der Hansestadt Lübeck und dem 110-kV-Netz im Bereich der Städte Oldenburg (in Holstein) und Göhl ermöglichen sowie vier Verbindungskorridore. Um im nachfolgenden Variantenvergleich die spezifischen räumlichen Situationen auf einzelnen Teilabschnitten ausreichend abbilden zu können, wird der Abschnitt Raum Lübeck Göhl in einen Abschnitt Nord und einen Abschnitt Süd aufgeteilt. Die Abschnittsgrenze befindet sich im Bereich der BAB A1 auf Höhe der Stadt Neustadt i.h. Abbildung 1: Variantenkorridore im Abschnitt Lübeck-Göhl BHF Bendfeldt Herrmann Franke Landschaftsarchitekten GmbH Kiel - Schwerin 8

380-kV-Ostküstenleitung Abschnitte Lübeck-Siems & Lübeck-Göhl Die zu prüfenden Variantenkorridore verbinden ausschließlich die Netzverknüpfungspunkte im Bereich des Bestandsumspannwerks Stockelsdorf mit einem möglichen Netzverknüpfungspunkt in Göhl. Im Rahmen des Dialogverfahrens zum 1. Abschnitt der Ostküstenleitung vom Kreis Segeberg in den Raum Lübeck wurde festgestellt, dass eine Umspannwerksentwicklung ausschließlich im Nahbereich des bestehenden UW Lübeck weiter zu verfolgen ist, da das Bestandsumspannwerk den zentralen Netzverknüpfungspunkt mit dem nachgelagerten 110-kV- Spannungsebene der Schleswig-Holstein Netz AG und den Stadtwerken Lübeck darstellt und zudem die Hauptversorgung der Hansestadt Lübeck sicherstellt. Eine Verlagerung des Umspannwerks in Richtung Ratekau wie optional vorgesehen hätte einen deutlichen Netzausbau auf der nachgelagerten 110-kV-Spannungsebene mit erheblichen Nachteilen für Mensch, Natur und Landschaft sowie deutliche Mehrkosten zur Folge. Im Bereich des möglichen Netzverknüpfungspunktes im Raum Göhl/Lensahn weist der NEP den Punkt Göhl als relevanten Netzverknüpfungspunkt aus. Ob eine Verlagerung südlich des Oldenburger Grabens auch unter Berücksichtigung des Netzausbaubedarfs auf der nachgelagerten Hochspannungsebene möglich ist, kann an dieser Stelle nicht abschließend geklärt werden. Sofern als Zielpunkt nicht Göhl angebunden werden muss, definiert der im Folgenden ermittelte Vorzugskorridor auch den Suchraum für einen möglichen Endpunkt im Raum Lensahn 3.1.1 Abschnitt Süd Der Abschnitt Süd verbindet den Netzverknüpfungspunkt im Nahbereich des bestehenden Umspannwerks in Pohnsdorf (Gemeinde Stockelsdorf) mit der Abschnittsgrenze bei Neustadt. Im Rahmen des Dialogverfahrens zum 1. Abschnitt der Ostküste zwischen dem Kreis Segeberg und dem Raum Lübeck hat sich herausgestellt, dass die Entwicklung eines neuen Umspannwerkes im Raum Lübeck ohne zusätzliche Mitführung des 110-kV-Leitungsnetzes nicht möglich ist. Eine Verlagerung des neu zu errichtenden Umspannwerks im Raum Lübeck ist unmittelbar mit einem deutlichen Ausbaubedarf des nachgelagerten 110-kV-Hochspannungsnetzes verbunden, da das Bestandsnetz der Schleswig-Holstein Netz AG und der Stadtwerke Lübeck an das neue Umspannwerk herangeführt werden müssten. Daher scheidet ein Umspannwerk im Bereich Ratekau aus. Im Abschnitt Süd ergeben sich 5 Hauptkorridore: Der Korridor Süd 1 verläuft in weiten Teilen frei trassiert durch Bereiche mit überwiegend geringen bis mittleren Raumwiderständen. Er verlässt das UW Stockelsdorf in westliche Richtung, verschwenkt dann aber nach knapp 1.000 m in Richtung Nordosten. Dabei werden die Ortslagen Pohnsdorf, Klein Parin und Horsdorf im Westen sowie die Ortslagen Malkendorf und Sarkwitz im Osten umgangen. Auf Höhe Schulendorf schwenkt der Korridor nach Nordwesten und quert die B 432 zwischen Pönitz und Holstendorf. Nordwestlich der Ortslage Fassendorf verschwenkt der Korridor dann stark nach Osten und verläuft parallel zur 110-kV-Leitung Rogerfeld Bahrenkrug zwischen Bujendorf im Norden und Süsel im Süden bis an die BAB A1 bei Rogerfelde. Mit der BAB A1 wird bei Neustadt die Abschnittsgrenze erreicht. Der Korridor Süd 2 verläuft parallel zum Korridor Süd 1 bis zu einem Punkt südlich der Gemeinde Schulendorf. Von dort aus verschwenkt er in östlicher Richtung, quert die Landesstraße L 309 zwischen Schulendorf und Schürsdorf und trifft bei Horst auf die BAB A1 um in Bündelung mit dieser in nördlicher Richtung weiter bis zum Kreuzungspunkt mit der 110-kV-Leitung Siems Göhl zu verlaufen. Von hier aus folgt der Korridor der 110-kV-Leitung westlich der BAB A1 bis zur Höhe der Stadt Neustadt, verschwenkt hier erneut auf die BAB A1 und erreicht mit dieser die Abschnittsgrenze bei Neustadt. Der Korridor Süd 3 verläuft zunächst frei trassiert parallel zu den Korridoren Süd 1 und Süd 2, um dann östlich von Malkendorf in ebenfalls in freier Trassierung Richtung Osten zu verschwenken. Im BHF Bendfeldt Herrmann Franke Landschaftsarchitekten GmbH Kiel - Schwerin 9

380-kV-Ostküstenleitung Abschnitte Lübeck-Siems & Lübeck-Göhl Weiteren verläuft der Korridor zwischen Pansdorf und Techau hindurch, kreuzt die bestehende Bahnlinie und die Landesstraße L 181 und trifft nordwestlich von Ruppersdorf auf die BAB A1. Von hier aus folgt der Korridor wie die Variante Süd 2 der BAB A1 und der 110-kV-Leitung Siems Göhl bis zur Abschnittsgrenze bei Neustadt. Der Korridor Süd 4 verlässt zunächst das Umspannwerk in südlicher Richtung und verläuft dabei in enger Bündelung mit der Doppelleitung Siems Lübeck. Nach Querung der Clever Au verschwenkt der Korridor stark nach Nordosten und die Bündelung wird zu Gunsten einer weiträumigen Umgehung der Ortslagen Bad Schwartau und Groß Parin aufgegeben. Zwischen den Ortslagen Ratekau und Techau quert der Korridor dann die Schwartau und eine Bahntrasse, um im Anschluss in enger Bündelung mit der BAB A1 weiter in Richtung Norden zu verlaufen. Parallel zu den Korridoren Süd 2 und Süd 3 wird die Abschnittsgrenze bei Neustadt erreicht. Der Korridor Süd 5 verlässt zunächst ebenfalls das Umspannwerk in südlicher Richtung, umgeht aber dann die Stadt Bad Schwartau großräumig, indem er zwischen Klein Parin und Groß Parin in nordöstlicher Richtung über den Pariner Berg verschwenkt. Im weiteren Verlauf werden der Wald westlich von Ratekau, die Schwartau, die Bahnlinie und die Landesstraße L 309 gekreuzt. Nördlich von Ratekau verwenkt der Korridor in nördliche Richtung, um nordöstlich von Techau die BAB A1 zu erreichen und dieser parallel zum Korridor Süd 5 bis zur Abschnittsgrenze bei Neustadt zu folgen. 3.1.2 Abschnitt Nord Im Abschnitt Nord zwischen Neustadt und Göhl ergeben sich drei Hauptkorridore: Der westlich verlaufende Korridor Nord 1 verbindet die Abschnittsgrenze bei Neustadt mit dem Netzverknüpfungspunkt westlich Lensahn bzw. dem Netzverknüpfungspunkt Göhl weiter nördlich. Der Korridor verläuft auf kurzer Strecke entlang der BAB A1, verlässt aber dann diese auf Höhe der Gemeinde Jarkau, um dann in Bündelung mit der 110-kV-Leitung Siems - Göhl bis zum Netzverknüpfungspunkt westl. Lensahn bzw. über den Oldenburger Graben hinweg bis zum Netzverknüpfungspunkt Göhl zu verlaufen. Der Korridor Nord 2 verläuft parallel zum Korridor Nord 1 bis nach Stolpe, verlässt hier die Bündelung mit der 110-kV-Leitung um nördlich von Altenkrempe, Sibstin und Groß-Schlamin bei Beschendorf auf die BAB A1 zu treffen. Unter Umgehung der autobahnnahen Wohnbebauungen westlich von Manhagen folgt der Korridor der BAB A1 bis zum möglichen Netzverknüpfungspunkt Manhagen bzw. bis zur Höhe der Gemeinde Sibsdorf um dann wiederum auf die 110-kV-Leitung Siems Göhl zu verschwenken und mit dieser den möglichen Netzverknüpfungspunkt Göhl zu erreichen. Der Korridor Nord 3 verläuft zwischen der Abschnittsgrenze bei Neustadt und der Gemeinde Sipsdorf in enger Bündelung mit der BAB A1 und erreicht mit dieser den möglichen Netzverknüpfungspunkt Manhagen. Im ersten Abschnitt quert der Korridor nördlich von Neustadt i.h. das Naturschutzgebiet Neustädter Binnenwasser, das ebenfalls als FFH- und Vogelschutzgebiet unter internationalem Gebietsschutz steht. Bei Sipsdorf verschwenkt auch dieser Korridor auf die 110-kV-Leitung Siems Göhl, um mit dieser den Netzverknüpfungspunkt Göhl zu erreichen. Im Zuge der der einzelnen Trassenkorridore hat sich herausgestellt, dass eine Querung des Neustädter Binnenwassers möglicherweise mit den Vorgaben des 34 BNatSchG bzw. der FFH- und Vogelschutzrichtlinie kollidiert und eine Unverträglichkeit mit den Schutz- und Erhaltungszielen zumindest nicht auszuschließen ist. Eine Zulassung des Projekt ist gem. 43 (3) Nr. 2 BNatSchG nur dann möglich, wenn zumutbare Alternativen nicht gegeben sind. Aus diesem Grund wird eine Variante Nord 4 in die eingestellt, die ähnlich wie die Varianten Nord 1 BHF Bendfeldt Herrmann Franke Landschaftsarchitekten GmbH Kiel - Schwerin 10

380-kV-Ostküstenleitung Abschnitte Lübeck-Siems & Lübeck-Göhl und Nord 2 im Bereich der 110-kV Leitung in Richtung Norden verläuft, dann aber unmittelbar nördlich von Altenkrempe im Bereich des Gutes Hasselburg in Richtung Osten verschwenkt, um auf möglichst kurzem Weg in Bündelung mit der Eisenbahntrasse Lübeck-Puttgarden wieder auf die BAB 1 zuzulaufen. 3.2 Variantenvergleich der umweltfachlichen Kriterien Der Variantenvergleich für den Abschnitt zwischen dem Raum Lübeck und Göhl erfolgt getrennt nach den einzelnen Teilabschnitten südlich und nördlich von Neustadt. Die alternative Umgehung von Neustadt im Bereich Gömnitz und Stove wird in einem weiteren Schritt geprüft und verbalargumentativ in den Gesamtkontext eingeordnet. Tabelle 1: Gesamtvariantenvergleich Schutzgüter UVPG Abschnitt Süd Variantenkorridor Mensch Fauna Landschaft Vergleich Variantenkorridore Abschnitt Süd Kultur- und Sachgüter Pflanzen Klasse Klasse Klasse Klasse Klasse Schutzgüter (zusammengefasst) Σ (Klassen) Klasse Süd 1 1 1 5 1 1 9 1 Süd 2 1 2 2 2 2 9 1 Süd 3 2 1 2 1 4 10 1 Süd 4 5 2 1 5 5 18 5 Süd 5 4 2 1 2 5 14 3 Klassenbreite 1,80 Klasse 1 9 bis 10,8 Klasse 2 10,9 bis 12,6 Klasse 3 12,7 bis 14,4 Klasse 4 14,5 bis 16,2 Klasse 5 16,3 bis 18 Tabelle 2: Gesamtvariantenvergleich Schutzgüter UVPG Abschnitt Nord Variantenkorridor Mensch Fauna Landschaft Vergleich Variantenkorridore Abschnitt Nord Kultur- und Sachgüter Pflanzen Klasse Klasse Klasse Klasse Klasse Schutzgüter (zusammengefasst) Σ (Klassen) Klasse Nord 1 5 4 5 5 1 20 5 Nord 2 5 1 4 3 4 17 4 Nord 3 1 5 1 1 2 10 1 Nord 4 1 1 2 5 5 14 2 Klassenbreite 2,00 Klasse 1 10 bis 12 Klasse 2 12,1 bis 14 Klasse 3 14,1 bis 16 Klasse 4 16,1 bis 18 Klasse 5 18,1 bis 20 Aus umweltfachlicher Sicht ergeben sich im südlichen Abschnitt Vorteile bei der westlich gelegenen Variante Süd 1, die überwiegend in einem konfliktarmen Raum verläuft und für den folglich nur geringere nachteilige Umweltauswirkungen festzustellen sind. Zwar sind im betroffenen Bereich westlich des Pariner Bergs bzw. abseits der Ostseebäder wenig vorbelastete BHF Bendfeldt Herrmann Franke Landschaftsarchitekten GmbH Kiel - Schwerin 11

380-kV-Ostküstenleitung Abschnitte Lübeck-Siems & Lübeck-Göhl Landschaftsräume betroffen, allerdings lassen sich mit einem solchen Trassenkorridor Betroffenheiten der meisten Schutzgüter minimieren (vgl. Tabelle 1). Darüber hinaus können Betroffenheiten der FFH-Gebiete Schwartautal und Curauer Moor und Wälder bei Pönitz sowie mögliche Beeinträchtigungen der Sichtachsen auf das Welterbe Altstadt Lübeck vermieden werden. Allerdings ist bei dieser Variante zu bedenken, dass eine Querung bzw. Annährung an das FFH-Gebiet NSG Barkauer See erforderlich ist und hier entsprechende Betroffenheiten von Schutz- und Erhaltungszielen möglich sind. Eine überschlägige der FFH-Verträglichkeit erfolgt im Anschluss an den Variantenvergleich. Ebenfalls aus umweltfachlicher Sicht als günstig zu bewerten, sind die Varianten Süd 2 und Süd 3, die durch eine Trassenführung westlich des Pariner Bergs Konflikte mit dem Siedlungsschwerpunkt Lübeck, Bad Schwartau und Ratekau vermeiden, nördlich von Techau bzw. Luschendorf in Richtung A 1 verschwenken und gebündelt mit der A 1 in Richtung Neustadt verlaufen. Durch den küstennahen Verlauf entstehen zwar Annährungen an die Siedlungslagen Timmendorfer Strand, Scharbeutz, Haffkrug und Sierksdorf, allerdings ist der Raum aufgrund vorhandener Infrastrukturen (BAB A1, 110-kV-Leitung, Bahntrasse) entsprechend vorgeprägt und demzufolge aus umweltfachlicher Sicht weniger empfindlich. Im Rahmen der Datenrecherche zum Vogelzuggeschehen im östlichen Schleswig-Holstein konnte festgestellt werden, dass einige Wasservogelarten, die über die Lübecker Bucht einfliegenden, im küstennahen Bereich geringere Flughöhen aufweisen als im Landesinneren (vgl. OAG Zugpunkte Pelzerhaken, Barkauer See ). Das bestätigt die grundsätzliche Annahme, dass Wasservögel über Land im Durchschnitt größere Flughöhen und somit vom Grundsatz her geringere Anflugrisiken aufweisen. Somit ist aus Sicht der Wasservögel eine küstenferne Leitungsführung als günstiger zu bewerten. Allerdings verläuft die Variante Süd 1 ab der Ortslage Gothendorf auf mehreren Kilometern in Ost-West-Richtung und damit quer zum Landvogelzug. Aus den OAG Daten lassen sich auch für diesen Raum sehr hohe Zugintensitäten auch von anfluggefährdeten Arten wie Ringeltaube nachweisen (OAG Zugpunkt Gömnitzer Berg). Das bedeutet, dass auch ein küstenferner Leitungsverlauf mit entsprechenden Konflikten mit dem (Land-)Vogelzug verbunden sein kann. Hinsichtlich der artenschutzrechtlichen Belange sowie der Belange von Natura 2000 ist nach überschlägiger Prüfung festzustellen, dass auch bei einem konservativen Ansatz erhebliche Beeinträchtigungen der Schutz- und Erhaltungsziele sowie das Eintreten artenschutzrechtlicher Zugriffsverbote unter Berücksichtigung entsprechender Maßnahmen vermieden werden können (z.b. Vogelschutzmarkierung, Waldüberspannung, Bauzeitenregelung etc.). Im Abschnitt nördlich von Neustadt in Holstein ergeben sich trotz der Querung des Neustädter Binnenwassers und der Kremper-Au Niederung sehr deutliche Vorteile für die Variante Nord 3. Aufgrund der Vorbelastung durch die A 1, durch bestehende Windparks sowie 110-kV- Bestandsleitungen sind im Vergleich zu den alternativen Trassenführungen trotz der Annäherung an die Ortslagen Lensahn und Manhagen geringere Betroffenheiten des Schutzgutes Mensch, Landschaft und Kultur- und Sachgüter zu erwarten. Allerdings werden die geringeren Betroffenheiten des Schutzgutes Mensch vorwiegend durch die geringe Bedeutung für das Teilschutzgut Erholung bedingt. Im Vergleich dazu verläuft gerade der mit der 110-kV-Leitung gebündelte Korridor durch eine landschaftlich wenig vorgeprägte und sehr heterogen besiedelte Gutslandschaft mit bedeutenden historischen Waldbereichen und einer Vielzahl gefährdeter Großvogelarten (z.b. Schwarzstorch, Seeadler). Hinsichtlich der Belange von Natura 2000 hat die überschlägige ergeben, dass erhebliche Beeinträchtigungen des Neustädter Binnenwassers auch unter Berücksichtigung entsprechender Vermeidungsmaßnahmen (z.b. Vogelschutzmarkierung, Einebenen-Mastbild) nicht BHF Bendfeldt Herrmann Franke Landschaftsarchitekten GmbH Kiel - Schwerin 12

380-kV-Ostküstenleitung Abschnitte Lübeck-Siems & Lübeck-Göhl grundsätzlich auszuschließen sind und eine Freileitungstrasse parallel zur A 1 möglicherweise nicht zulässig ist. Die alternative Umgehung des Neustädter Binnenwassers Variante Nord 4 ist im Gesamtvariantenvergleich aufgrund der größeren Betroffenheit der Kultur- und Sachgüter sowie des Schutzgutes Pflanzen nachrangig im Vergleich zu Variante Nord 3 einzustufen, allerdings sind weiterhin umweltfachliche Vorteile gegenüber den Varianten Nord 1 und 2 festzustellen. Abbildung 2: Variantenvergleich umweltfachliche Belange Abschnitt Raum Lübeck-Göhl 3.3 Variantenvergleich raumstruktureller Belange Bezüglich der Wirkungen der verschiedenen Korridorvarianten auf raumstrukturelle Kriterien ist für den Abschnitt vom Raum Lübeck bis nach Göhl festzustellen, dass bei allen Korridoren die Errichtung des Projekts im Bereich des Korridors ohne die Verletzung von Zielen oder Grundsätzen der Raumordnung möglich erscheint. Insofern bildet die tabellarische Darstellung der flächigen Betroffenheiten von Ziel- oder Grundsatzgebieten der Raumordnung keine bewertende Ermittlung BHF Bendfeldt Herrmann Franke Landschaftsarchitekten GmbH Kiel - Schwerin 13

380-kV-Ostküstenleitung Abschnitte Lübeck-Siems & Lübeck-Göhl raumordnerischer Konflikte ab. Vielmehr handelt es sich um eine quantitative Darstellung von Bereichen, in denen potenziell Konflikte mit Zielen oder Grundsätzen nicht von vornherein ausgeschlossen werden können. Neben den flächigen Betroffenheiten von Ziel- und Grundsatzgebieten werden zusätzliche auch die Möglichkeiten der Nutzung bestehender Leitungstrassen bzw. der Bündelung, wie sie als Ziel der Raumordnung formuliert sind, in die Analyse mit eingestellt. Auf eine der Betroffenheiten von Belangen der kommunalen Bauleitplanung muss in dieser Phase des Planungsprozesses verzichtet werden, da im Zuge der Datenabfrage kein vollständiger Rücklauf erfolgt ist. Aufgrund des nicht homogenen Datensatzes ist eine konsistente Auswirkungsprognose nicht möglich. Im Ergebnis der Ermittlung zu Betroffenheiten von Zielen und Grundsätzen der Raumordnung ist festzustellen, dass bei den unterschiedlichen Varianten sowohl im Süd als auch im Nord-Abschnitt die nanteile der Ziel- und Grundsatzgebiete innerhalb der Korridore teilweise deutlich differieren. Für den südlichen Abschnitt bis Neustadt ergeben sich hinsichtlich der Betroffenheiten von raumordnerischen Kriterien Vorteile bei den Varianten Süd 1 und Süd 2 mit Vorteilen wiederum bei Variante Süd 1. Bei diesen Varianten können gerade die Räume um die Hansestadt Lübeck, die der Siedlungsentwicklung zur Verfügung stehen sollen, von einem Leitungsbauvorhaben freigehalten werden. Durch den Leitungsverlauf in freier Landschaft sowie im Nahbereich der Ostseebäder sind allerdings Betroffenheiten von Tourismus und Erholung festzustellen. Liegt der Fokus der raumordnerischen Entwicklung im Küstenbereich vornehmlich auf der Entwicklung von touristischer Infrastruktur so steht im Bereich der Variante Süd 1 die landschaftsbezogene Erholung im Vordergrund. Hier sind vor allem Betroffenheiten von Gebieten mit besonderer Bedeutung von Tourismus und Erholung sowie des Naturparks Holsteinische Schweiz festzustellen. Im der Gesamtbetrachtung schneidet neben den Varianten Süd 1 und Süd 2 ebenfalls Variante Süd 4 aufgrund des sehr hohen Bündelungsanteils günstig ab. Im Vergleich zu den Westvarianten sind bei Variante Süd 4 aufgrund der siedlungsnahen Lage allerdings erhebliche Betroffenheiten der Siedlungs- und Freiraumstruktur sowie von Tourismus und Erholung festzustellen. BHF Bendfeldt Herrmann Franke Landschaftsarchitekten GmbH Kiel - Schwerin 14

380-kV-Ostküstenleitung Abschnitte Lübeck-Siems & Lübeck-Göhl Tabelle 3: Variantenvergleich raumordnerische Kriterien Abschnitt Süd Variantenkorridor Klasse Summe Klasse Siedlungsstruktur Freiraumstruktur und Erholung Natur und Landschaft Tourismus Forstwirtschaft Süd 1 1 9 0,00 1 732,73 5 591,87 1 0,00 1 60,01 1 Süd 2 2 14 0,00 1 163,00 1 775,62 5 590,45 5 82,95 2 Süd 3 4 17 67,04 2 434,45 3 678,83 3 661,10 5 113,61 4 Süd 4 5 21 190,13 5 527,51 4 659,68 2 661,10 5 140,76 5 Süd 5 5 22 130,42 4 555,04 4 725,69 4 661,10 5 136,14 5 Klassenbreite 38,03 113,94 36,75 132,22 16,15 Klasse 1 0 bis 38 163 bis 276,9 591,8 bis 628,6 0 bis 132,2 60 bis 76,1 Klasse 2 38,1 bis 76 277 bis 390,8 628,7 bis 665,3 132,3 bis 264,4 76,2 bis 92,3 Klasse 3 76,1 bis 114 390,9 bis 504,8 665,4 bis 702,1 264,5 bis 396,6 92,4 bis 108,4 Klasse 4 114,1 bis 152,1 504,9 bis 618,7 702,2 bis 738,8 396,7 bis 528,8 108,5 bis 124,6 Klasse 5 152,2 bis 190,1 618,8 bis 732,7 738,9 bis 775,6 528,9 bis 661,1 124,7 bis 140,7 Tabelle 4: Gesamtvariantenvergleich Belange der Raumordnung Abschnitt Süd Variantenkorridor Raumordnerische Kriterien Bündelung Gesamt Klasse Bündelungsanteil Klasse Klasse Süd 1 1 34,81 5 1 Süd 2 2 48,83 4 1 Süd 3 4 64,54 3 2 Süd 4 5 85,60 1 1 Süd 5 5 71,08 2 2 BHF Bendfeldt Herrmann Franke Landschaftsarchitekten GmbH Kiel - Schwerin 15

380-kV-Ostüstenleitung Abschnitte Lübeck-Siems & Lübeck-Göhl Im nördlichen Abschnitt zwischen Neustadt und Göhl gehen die raumbedeutsamen Wirkungen ebenfalls deutlich auseinander. So sind bei Variante Nord 1 vornehmlich Betroffenheiten von Erholung, Natur und Landschaft sowie bei Variante Nord 4 Betroffenheiten der Forstwirtschaft festzustellen. Bei Variante Nord 3, die überwiegend mit der BAB A 1 bündelt, werden im Vergleich zu den Alternativen geringere nanteile von Erdordernissen der Raumordnung berührt. Deutliche Vorteile sind v.a. bei der Freiraumstruktur und landschaftsbezogenen Erholung festzustellen. Die Variante verläuft abseits des touristisch bedeutsamen Küstenbereichs und außerhalb des Naturparks Holsteinische Schweiz. Aufgrund des deutlich höheren Bündelungsanteils bestehen auch gegenüber Variante Nord 4 entsprechende Vorteile bei den Belangen der Raumordnung. Abbildung 3: Variantenvergleich Raumstruktur Abschnitt Raum Lübeck-Göhl BHF Bendfeldt Herrmann Franke Landschaftsarchitekten GmbH Kiel - Schwerin 16

Tabelle 5: Variantenvergleich raumordnerische Kriterien Abschnitt Nord Variantenkorridor Klasse Summe Klasse Siedlungsstruktur Freiraumstruktur und Erholung Natur und Landschaft Tourismus Forstwirtschaft Nord 1 5 12 0,00 1 518,76 5 888,00 5 0,00-59,93 1 Nord 2 3 11 1,95 2* 296,67 3 459,55 1 0,00-82,68 4 Nord 3 1 7 1,95 2* 104,82 1 603,75 2 0,00-68,80 2 Nord 4 2 9 1,95 2* 94,25 1 507,64 1 0,00-89,31 5 Klassenbreite 84,90 85,69 0,00 5,88 Klasse 1 94,2 bis 179,1 459,5 bis 545,2 59,9 bis 65,8 Klasse 2 179,2 bis 264 545,3 bis 630,9 65,9 bis 71,6 Klasse 3 264,1 bis 348,9 631 bis 716,6 71,7 bis 77,5 Klasse 4 349 bis 433,8 716,7 bis 802,3 77,6 bis 83,4 Klasse 5 433,9 bis 518,7 802,4 bis 888 83,5 bis 89,3 Tabelle 6: Gesamtvariantenvergleich Belange der Raumordnung Abschnitt Nord Variantenkorridor Raumordnerische Kriterien Bündelung Gesamt Klasse Bündelungsanteil Klasse Klasse Nord 1 5 100,00 1 4 Nord 2 3 74,16 5 5 Nord 3 1 98,39 1 1 Nord 4 2 89,24 3 3 BHF Bendfeldt Herrmann Franke Landschaftsarchitekten GmbH Kiel - Schwerin 17

3.4 Variantenvergleich der technischen und wirtschaftlichen Belange Tabelle 7: Variantenvergleich Kosten Abschnitt Süd Variantenvergleich Kosten Stand 19.06.2015 Variantenkorridor Kosten 380-kV Leitungslänge Gesamtkosten Technische Qualität [km] [Mio.] Süd 1 34,04 68,9 + Süd 2 27,34 68,9 O Süd 3 28,09 69,8 O Süd 4 27,37 68,4 O Süd 5 27,18 68,0 O Tabelle 8: Variantenvergleich Kosten Abschnitt Nord Variantenvergleich Kosten Stand 30.06.2015 Variantenkorridor Kosten 380-kV Leitungslänge [km] Gesamtkosten [Mio.] Nord 1 20,35 40,7 Nord 2 23,25 46,5 Nord 3 22,45 44,9 Nord 4 22,89 45,78 Zur der technisch wirtschaftlichen Kriterien werden zur ersten überschlägigen die Gesamtkosten für jede Variante pauschal ermittelt. Die Kostenermittlung erfolgt überschlägig gem. dem Ansatz der Netzentwicklungsplanung. Es wird von einem Kostenfaktor von 2 Mio. Euro pro Leitungskilometer ausgegangen. In den Korridorabschnitten, in denen aufgrund der räumlichen Situation mit erhöhtem technischen Aufwand zu rechnen ist, ist der Kostenansatz entsprechend höher anzusetzen. So wird zum Beispiel durch Schwierigkeiten in der logistischen Erschließung der zukünftigen Bau- und Arbeitsflächen, durch vorhandene konfligierende lineare Infrastrukturen wie Autobahnen oder Bahnlinien oder auch die Art und Anzahl von Kreuzungsobjekten wie Freileitungen, Straßen oder Autobahnen der Aufwand für Erschließung, Koordination, Bau und Betrieb deutlich beeinflusst. Dementsprechend wird für die Korridorabschnitte, in denen mit erhöhtem technischen Aufwand zu rechnen ist, ein erhöhter Kostenansatz auf Basis der oben genannten Erschwernisse und Zusatzbauwerke in die Berechnung eingestellt. Weiterhin werden im südlichen Abschnitt die erhöhten technischen Anforderungen der Variante in Bezug auf Bau und Betrieb der zukünftigen Leitung als technische Qualität in die mit eingestellt und tabellarisch mit ausgewiesen, BHF Bendfeldt Herrmann Franke Landschaftsarchitekten GmbH Kiel - Schwerin 18

da sich die Südvarianten in dieser Hinsicht deutlich unterscheiden. Dabei wurde aufgrund der besonders beengten Bündelungssituation auf den östlichen Korridorvarianten des Südabschnittes im Bereich Haffkrug bis Scharbeutz durch die bestehende Autobahn, nahe Siedlungsgebiete, eine 110-kV-Leitung, Waldgebiete, europäische Schutzgebiete und die künftige Schienenhinterlandanbindung für die südlichen Variantenkorridore eine detailliertere des Bauaufwands und der Baukosten vorgenommen. Um Vergleichbarkeit zwischen dem westlichen (Süd 1) und den östlichen Varianten (Süd 2 5) herzustellen, wird dabei der Bereich zwischen Neustadt und Schulendorf bzw. Scharbeutz detaillierter untersucht. Für die übrigen Abschnitte dieser Korridore sind keine übermäßigen baulichen Behinderungen zu erwarten. Die bauliche Realisierung einer 380-kV-Freileitung erscheint in den östlichen Korridoren (Süd 2 Süd 5) im Bereich zwischen Haffkrug und Scharbeutz zwar grundsätzlich möglich, ist aber aufgrund des geringen verfügbaren freien Raumes und insbesondere der Autobahn und künftigen Bahntrasse mit zusätzlichem Aufwand für Provisorien und Schutzgerüste verbunden. Eine durchgängige Trassenführung auf einer Seite dieser Infrastrukturen erscheint aufgrund der Waldund Siedlungsbereiche nicht realisierbar, sodass mehrmals Kreuzungen mit der Autobahn und ggf. gleichzeitig mit der Eisenbahn notwendig werden. Neben der Errichtung von Schutzgerüsten und dem erhöhten Koordinationsaufwand (z.b. für zeitgleiche Autobahn- und Bahnstreckensperrungen) wird dadurch ein geradliniger Trassenverlauf verhindert, sodass tendenziell mehr kostenintensive Winkelmaste errichtet werden müssen. Durch die Nähe zu Siedlungsbereichen und der Vielzahl an ober- und unterirdischen Infrastrukturen kann es zu Sonderformen bei der Gründung (z.b. erschütterungsarmes Bohrverfahren) kommen. Das Verspringen von der östlichen zur westlichen Seite erhöht zudem den Aufwand für die Baulogistik, da zur Erreichbarkeit einzelner Bauflächen Umwege bei Querung von Autobahn und Schiene in Kauf genommen werden müssen. Insgesamt wird auch dadurch ein erhöhter logistischer Erschließungsaufwand erwartet, dass Bauflächen aufgrund des geringen Platzangebots nicht in üblicher Ausprägung ausgeteilt werden können, sondern Sonderformen oder andere bauliche Lösungen gefunden werden müssen (z.b. Mastvormontage nicht direkt am Maststandort möglich und daher aufwändiges Anliefern der Mastschüsse notwendig). Für die westliche Variante spricht, dass sich diese in freier Landschaft mit einem normal ausgeprägten Wegenetz befindet. Vereinzelt können ggf. die Zufahrten zu Windparks mit genutzt werden, was Gemeindewege entlasten und den Aufwand für Wegebau minimieren kann. Aufgrund deutlich weniger linienhafter Infrastrukturen und dem größeren Raumangebot kommt es zu erheblich weniger Kreuzungspunkten mit niedriger klassifizierten Straßen, die baulich weniger anspruchsvoll sein werden. Insbesondere das Fehlen von Autobahn und Schiene wirkt sich positiv auf den Bauaufwand aus. Aus betrieblichen Gesichtspunkten schneiden sowohl West- als auch Ostkorridor annähernd gleich ab, wenngleich die Erfahrung zeigt, dass Maststandorte an großen, linienförmigen Infrastrukturen wie Eisenbahn und Autobahn über ihre Lebensdauer tendenziell mehr Veränderungen unterliegen. Dies kann z.b. durch ein nachträgliches Verrücken beim Ausbau dieser Infrastrukturen der Fall sein aber auch durch sich weiterentwickelnde Anforderungen an Kreuzungen mit diesen Infrastrukturen im Rahmen der anerkannten Regeln der Technik oder in der Normung. Der östliche Korridor ist daher leicht schlechter zu bewerten als der westliche. Unter der technischen sowie wirtschaftlichen Aspekte sind im Hinblick auf die Kriterien Länge und Kosten die auf der Korridorebene nur überschlägig erfolgen kann sowie technische Qualität im südlichen Abschnitt leichte Vorteile für die Variante Süd 1 festzustellen. Im Norden ergeben sich lediglich sehr leichte Vorteile bei Variante Nord 1. BHF Bendfeldt Herrmann Franke Landschaftsarchitekten GmbH Kiel - Schwerin 19

3.5 Variantenvergleich der privatrechtlichen Belange Tabelle 9: Variantenvergleich Privateigentum Abschnitt Süd Variantenvergleich Privateigentum Stand 19.06.2015 Gesamt Variantenkorridor Bündelungslänge Gesamt Bündelungslänge Hoch- und Höchstspannungsnetz Bündelungslänge Autobahn Bündelungslänge Schienenhinterlandanbindung 1 Bündelungsanteil Gesamt [km] [km] [km] [km] [%] Süd 1 11,85 11,02 1,08 0,99 34,81 Süd 2 13,35 8,36 9,12 7,09 48,83 Süd 3 18,13 8,36 13,94 7,09 64,54 Süd 4 23,43 13,07 14,65 7,09 85,60 Süd 5 19,32 9,03 14,70 7,09 71,08 Tabelle 10: Variantenvergleich Privateigentum Abschnitt Nord Variantenvergleich Privateigentum Stand 30.06.2015 Gesamt Variantenkorridor Bündelungslänge Gesamt Bündelungslänge Hoch- und Höchstspannungsnetz Bündelungslänge Autobahn Bündelungslänge Schienenhinterlandanbindung Bündelungsanteil Gesamt [km] [km] [km] [km] [%] Nord 1 20,35 20,35 1,31 1,55 100,00 Nord 2 17,24 12,43 10,19 4,09 74,16 Nord 3 22,09 8,85 18,80 5,15 98,39 Nord 4 20,09 9,91 13,39 6,11 89,24 Hinsichtlich der Betroffenheit von Privateigentum ist für den südlichen Abschnitt festzustellen, dass ein frühzeitiges Verschwenken in Richtung Osten den Bündelungsanteil und damit die Nutzung bestehender Betroffenheiten erhöht. Daraus ergibt sich ein Vorzug für Variante Süd 4, die zu großen Anteilen mit der vorhandenen 110-kV Infrastruktur sowie der Autobahn A 1 bündelt. Zudem ergeben sich aufgrund des deutlichen Bündelungsanteils Vorteile bei Variante Süd 5. Die Varianten Süd 1 und Süd 2 sind im Vergleich zu den Alternativen als ungünstiger bezogen auf die Nutzung bestehende privatrechtlicher Betroffenheiten zu bewerten. Dabei ist für die weitere 1 Stand Scoping Oktober 2014 (http://www.fbq-anbindung.de/de/service/dokumente-und-downloads.html) BHF Bendfeldt Herrmann Franke Landschaftsarchitekten GmbH Kiel - Schwerin 20

jedoch auch zu berücksichtigen, dass im Bereich der östlichen Varianten 2 5 die räumliche Situation insbesondere im Bereich Haffkrug / Scharbeutz räumlich so beengt ist, dass die Realisierung einer zusätzlichen linearen Infrastruktur ggf. auch zu einer Überbelastung des Privateigentums führen kann. Im nördlichen Abschnitt sind vor allem die Varianten Nord 1 und Nord 3 aufgrund des sehr hohen Bündelungsanteils als vorteilhaft zu bewerten. Allerdings ergeben sich hier qualitative Unterschiede, da die Nutzung einer Freileitungstrasse aufgrund ähnlicher Wirkungen hinsichtlich des betroffenen Privateigentums der Bündelung mit einer Autobahn vorzuziehen ist. Variante Nord ist verlässt 3.6 Prüfung zusätzlicher kleinräumiger Varianten Im Zuge der Korridorermittlung wurden auf Grundlage der planungsrelevanten Grundsätze und der Raumwiderstandsanalyse bereits kleinräumige Trassenalternativen ermittelt, die zur besseren Übersicht aus dem Gesamtvariantenvergleich herausgelassen wurden und nachfolgend in einen kleinräumigen Variantenvergleich einfließen. Abbildung 5: Untervariante Sarkwitz Abbildung 4: Untervariante Manhagen BHF Bendfeldt Herrmann Franke Landschaftsarchitekten GmbH Kiel - Schwerin 21

3.6.1 Alternativen Sarkwitz Tabelle 11: Variantenvergleich Alternativen Sarkwitz Umweltbelange Mensch Fauna Landschaft Kultur- und Sachgüter Pflanzen Gesamt Varianten Siedlungs -bereiche Wohnumfelder geschlossene Siedlungen Wohnumfelder Einzelhäuser Erholungs - räume Großvögel Visuelle Verletzung Betroffene Denkmale Vogellebensräume Waldflächen Abschnitt Sarkwitz Hauptvariante (6,38 km) Abschnitt Sarkwitz Variante 2 (6,31 km) 10,14 133,35 22,56 9,11 + 0,00 195,30 ++ 1492,38 ++ 0,00 13,05 + O 1,84 68,93 22,56 67,51 ++ 10,74 209,67 + 1366,28 + 0,00 7,88 ++ O Im Bereich der Ortslagen Sarkwitz wurden aufgrund der Annäherung an die Siedlungslage zwei Trassenalternativen geplant. Im Detailvergleich ist festzustellen, dass bei den einzelnen Varianten sowohl Vor- als auch Nachteile bestehen, die bzgl. der quantitativen keine eindeutige Ermittlung einer Vorzugsvariante zulassen. In der Detailanalyse ist allerdings festzustellen, dass mit der Alternative, die die Ortslage im Westen umgeht, deutlich größere Abstände zu bewohnten Bereichen eingehalten werden können. Hieraus lässt sich zumindest die Tendenz schlussfolgern, dass trotz der Annäherung an das Curauer Moor eine westliche Umgehung der Ortslage Sarkwitz als vorteilhaft zu bewerten ist. BHF Bendfeldt Herrmann Franke Landschaftsarchitekten GmbH Kiel - Schwerin 22

3.6.2 Alternativen Manhagen Tabelle 12: Variantenvergleich Alternativen Manhagen Umweltbelange Mensch Fauna Landschaft Kultur- und Sachgüter Pflanzen Gesamtbewertung Varianten Siedlungs -bereiche Wohnumfelder geschlossene Siedlungen Wohnumfelder Einzelhäuser Großvögel Visuelle Verletzung Betroffene Denkmale Erholungsräume Vogellebensräume Waldflächen Abschnitt Manhagen Hauptvariante (1,85 km) Bündelung 89,7 % Abschnitt Manhagen Variante Ost (Waldumgehung) (2,32 km) Keine Bündelung 1,35 16,89 28,25 0,00 + 0,00 111,69 ++ 230,63 + 0,00 30,74 + 1,78 43,84 30,49 0,00 0,00 133,98 + 336,14 0,00 8,43 ++ Westlich der Ortslage Manhagen ist eine alternative Trassenführung zur Vermeidung von Beeinträchtigungen des angrenzenden Waldbestandes in die eingestellt worden. Die Alternative verschwenkt südlich des Waldes in Richtung Osten und nähert sich damit der Ortslage Manhagen an. Zwar können mit der östlichen Trassenführung Betroffenheiten des Waldes vermieden werden, allerdings sind erhöhte Konflikte mit dem Schutzgut Mensch zu erwarten. Zudem verlässt die Alternative die Bündelungsstruktur und bedingt damit eine zusätzliche Inanspruchnahme von Privateigentum. Insgesamt ist festzustellen, dass die alternative Trassenführung im Vergleich zur Hauptvariante entlang der A 1 als ungünstiger zu bewerten ist. BHF Bendfeldt Herrmann Franke Landschaftsarchitekten GmbH Kiel - Schwerin 23

3.7 Gesamtabwägung Variant en Technische und wirtschaftliche Kriterien Umweltfachliche Kriterien Raumstrukturelle Kriterien Süd 1 ++ -- ++ ++ ++ Süd 2 + - ++ ++ ++ Süd 3 + O ++ + + Süd 4 + ++ -- ++ 1 + Süd 5 + + O + + 1: Vorteile allein aufgrund des hohen Bündelungsanteils Variant en Technische und wirtschaftliche Kriterien Umweltfachliche Kriterien Raumstrukturelle Kriterien* Privateigentum Gesamtbewertung Privateigentum Gesamtbewertung Nord 1 ++ ++ -- - O Nord 2 + - - -- - Nord 3 + + ++ ++ ++ Nord 4 + O + O + In der Gesamtbetrachtung aller abwägungsrelevanten Kriterien ist für den Abschnitt zwischen dem Raum Lübeck und Göhl festzustellen, dass sich bezogen auf die geprüften Varianten im Südabschnitt die Varianten Süd 1 und Süd 2 als günstigste Korridorvarianten ergeben. Dabei weist die Korridorvariante Süd 1 den geringeren Bündelungsanteil auf, verläuft also auf längerer Strecke durch bisher weitgehend unvorbelastete Räume. Dieser Nachteil relativiert sich allerdings insofern, als auch der ungebündelte Abschnitt in wesentlichen Teilen durch Landschaftsräume verläuft, die durch Windkraftnutzung bereits technisch vorgeprägt sind. Die Variante Süd 2 führt dagegen zu deutlich mehr Betroffenheiten im Zuge von Annäherungen an Siedlungslagen vor allem auch geschlossener Ortschaften. Aufgrund der engen räumlichen Situation auf dem Abschnitt zwischen Scharbeutz und Sierksdorf sind die Möglichkeiten Siedlungsabstände im Rahmen der Feintrassierung zu optimieren stark eingeschränkt. In diesem Bereich befinden sich zwischen den küstennahen Ortslagen und den als FFH-Gebiet ausgewiesenen Waldbereichen bereits die BAB A1 und die geplante Schienenhinterlandanbindung bzw. die bestehende Bahnlinie und die 110-kV-Leitung Siems Göhl. Der für die Errichtung einer linearen Infrastruktur verfügbare Raum ist damit so stark eingeschränkt, dass die Nutzung mit einer übermäßigen Annäherung an Wohnbereiche und Naturschutzflächen verbunden wäre. Hier bietet die Variante Süd 1 den Vorteil, dass aufgrund der lediglich kleineren, lose im Raum verteilten Siedlungslagen deutlich mehr Möglichkeiten gegeben sind, die Siedlungsabstände im Rahmen der Feintrassierung zu optimieren. Zudem besteht für die Variante Süd 2 ein größeres Risiko, dass es auf den küstennahen Abschnitten zu Konflikten mit dem Wasservogelzug kommt, da erste Auswertungen der vorhandenen Daten zu Wasservogelzählungen darauf hindeuten, dass diese im küstennahen BHF Bendfeldt Herrmann Franke Landschaftsarchitekten GmbH Kiel - Schwerin 24

Bereich geringere Flughöhen erreichen als im Landesinneren. Zwar sind abschließende Aussagen hierzu noch nicht möglich, da die entsprechenden Erfassungen noch nicht abgeschlossen sind, es ist aber zu erwarten, dass es zu Konflikten durch ein erhöhtes Anflugrisiko auf diesen Abschnitten kommen kann. Ein ähnliches Konfliktpotenzial ergibt sich aus der Lage zwischen der Ostseeküste im Osten und der Pönitzer Seenplatte mit den Pönitzer Seen, dem Taschensee und dem Süseler See im Westen der Korridorvariante. Auch hier sind die entsprechenden Erfassungen noch nicht abgeschlossen, es ist aber zu erwarten, dass es aufgrund von Austauschbeziehungen der Wasservögel zwischen den Gewässern ein entsprechend erhöhtes Anflugrisiko gibt. Des Weiteren sind zum Aspekt der Bündelung die Gesamteffekte der verschiedenen in Bündelung verlaufenden Infrastrukturen auf den Raum in die Betrachtung miteinzustellen. So kann zwar bei der Korridorvariante Süd 2 auf längerer Strecke eine Bündelung mit den vorhandenen Infrastrukturen erfolgen, allerdings ist die Bündelung aufgrund der oben beschriebenen bereits im Bestand sehr hohen Belastung dieses Raumes mit der BAB A1, der bestehenden Bahnlinie, der geplanten Schienenhinterlandanbindung und der bestehenden 110-kV-Leitung nicht mehr als verträgliche Zusammenführung linearer Infrastruktur zu bewerten. Der verbleibende Raum zwischen den Siedlungslagen einerseits und den Schutzgebieten andererseits wird erheblich verengt, was die bereits beschriebenen Effekte auf Optimierungsmöglichkeiten hinsichtlich der Siedlungsabstände und auf den technischen Aufwand in Bau und Betrieb der Leitung hat. Unter Berücksichtigung aller abwägungsrelevanten Aspekte ist aufgrund der beschriebenen Nachteile der Variante Süd 2 insgesamt die Variante Süd 1 als Vorzugskorridor zu betrachten. Im nördlichen Abschnitt ist Variante Nord 3 zu bevorzugen. Durch einen Leitungsverlauf im Bereich der Autobahn lassen sich Betroffenheiten der Schutzgüter des UVPG sowie der raumordnerischen Belange minimieren. Gerade aus umweltfachlicher Sicht ist die Bündelung mit der Autobahn als deutlich günstiger zu bewerten, da sich mit einer solchen Leitungsführung Konflikte mit gefährdeten Großvögeln, historischen Waldbereichen sowie landschaftlich wenig vorbelasteten Bereichen mit einer hohen Bedeutung auch für die Naherholung vermeiden lassen. Hinsichtlich der Nutzung bestehender privatrechtlicher Betroffenheiten bestehen zwar leichte Vorteile bei der Nutzung bestehender Freileitungstrassen, diese stehen allerdings in keinem Verhältnis zu den deutlichen Nachteilen bei einer Trassenführung im Bereich der bestehenden 110-kV-Leitung Lübeck-Göhl. Hinsichtlich der Verträglichkeit der Korridorvariante Nord 3 mit den Schutz- und Erhaltungszielen des FFH- und Vogelschutzgebietes "Neustädter Binnenwasser" können allerdings noch keine abschließenden Aussagen getroffen werden. Sofern die Detailprüfung zu dem Ergebnis kommt, dass das Vorhaben nicht mit den Schutz- und Erhaltungszielen des Gebietes vereinbar ist, ist die nächstgünstigere Variante Nord 4 mit der westlichen Umgehung des Neustädter Binnenwassers als Vorzugsvariante zu betrachten. BHF Bendfeldt Herrmann Franke Landschaftsarchitekten GmbH Kiel - Schwerin 25

3.8 und Vergleich Zusätzliche Variante "Umgehung Neustadt" Unter der Prämisse, dass sich im Abschnitt Süd ein Vorzug für die Korridorvariante Süd 1 und im Abschnitt Nord ein Vorzug für die Korridorvariante Nord 3 ergibt, ist als mögliche Verbindung der beiden Abschnitte unter weiträumiger Umgehung des potenziellen Konfliktbereiches "Neustädter Binnenwasser" der entsprechende Teilabschnitt vergleichend zu bewerten. Schutzgebiete Vogelschutzgebiete FFH-Gebiete Naturschutzgebiete, geplant Landschaftsschutzgebiete Wälder Planerische Vorgaben Regionale Grünzüge Windeignungsgebiete Großflächige Kompensationsflächen Abbildung 6: Raumanalyse Bereich Neustadt Die Umgehung Neustadts verläuft in freier Trassierung in nordwestlicher Richtung weiträumig u Neustadt und das Neustädter Binnenwasser herum und vermeidet dabei auch die bei der Variante Nord 4 entstehenden Beeinträchtigungen im Nahbereich der Basilika Altenkrempe und des Gutes Hasselburg. Diesen deutlichen Vorteilen stehen neben der fehlenden Bündelung Annäherungen an Siedlungslagen in den Bereichen Bujendorf, Gömnitz, Plunkau, Kassau, Stolpe, Klaushorst und Groß Schlamin gegenüber. Des Weiteren werden die FFH-Gebiete "Kremper Au" und "Lachsau" gequert. Insgesamt ist unter Berücksichtigung aller im Folgenden dargestellten abwägungsrelevanten Kriterien festzustellen, dass die genannten Vorteile der Umgehung Neustadt die zusätzlichen Betroffenheiten der umweltfachlichen und raumordnerischen Belange und die deutlichen Nachteile im Hinblick auf die privatrechtlichen Belange nicht aufwiegt. Der Trassenverlauf des Hauptkorridors ist daher der Umgehung vorzuziehen. BHF Bendfeldt Herrmann Franke Landschaftsarchitekten GmbH Kiel - Schwerin 26

Tabelle 13: Variantenvergleich Umgehung Neustadt Umweltbelange Mensch Fauna Landschaft Kultur- und Sachgüter Pflanzen Varianten Siedlungs - bereiche Wohnumfelder geschlossene Siedlungen Wohnumfelder Einzelhäuser Erholungsräume Vogellebensräume Großvögel Visuelle Verletzung betr. Nahbereiche für Bau- und Gartendenkmale betr. Nahbereich arch. Denkmale Waldflächen Gesamtbewertung Hauptvariante (15,40 km) 11,40 227,90 238,95 241,75 Variante West (15,23 km) 31,52 315,76 243,37 426,36 Varianten Hauptvariante (15,40 km) Variante West (15,23 km) Varianten Hauptvariante (15,40 km) Variante West (15,23 km) Varianten Hauptvariante (15,40 km) Variante West (15,23 km) Bündelungsanteil Leitungsnetz Anteil [%] Siedlungsstruktur ++ -- 93,48 Freiraumstruktur/ Erholung 0,00 153,31-4.176,07 100,00 ++ 0,00 266,89 ++ 283,31-0,00 0,00 -- 0,00 425,09 -- 167,53 + 0,00 Kosten Sonstige Belange + 0,76 0,00 ++ - 93,64 0,00 -- 669,72 + 5.264,80 Raumstruktur Natur und Landschaft Landschaft Technisch/Wirtschaftliche Belange Tourismus Forstwirtschaft Rohstoff 18,97 29,66 + 0,00-0,00 18,97 29,66 + ++ - -- 30,80 Mio O 30,45 Mio O Privateigentum Nutzung bestehender Betroffenheiten auf der gesamten Korridorlänge ++ Die Bündelung wird auf der gesamten Länge verlassen, so dass insgesamt eine zusätzlichen Betroffenheit von Grundeigentum festzustellen ist ++ -- -- Tabelle 14: Gesamtabwägung Umgehung Neustadt Varianten Hauptvariante (15,40 km) Variante West (15,23 km) Technische und wirtschaftliche Kriterien Privateigentum Umweltfachliche Kriterien Raumstrukturelle Kriterien* Gesamtbewertung O ++ ++ ++ ++ O -- -- -- -- BHF Bendfeldt Herrmann Franke Landschaftsarchitekten GmbH Kiel - Schwerin 27

3.9 Prüfung zusätzlicher Varianten des Bürgerdialogs Im Rahmen des Dialogverfahrens sind zahlreiche Varianten benannt worden, die im Weiteren betrachtet werden sollen. Hierbei ist zwischen räumlichen Varianten und Ergänzungen der ohnehin geprüften Trassenkorridore zu unterscheiden. Die der Varianten erfolgt in zwei Phasen. In einem ersten Schritt werden für alle benannten Varianten die Vor- und Nachteile ausgewertet und im Rahmen einer Grobauswahl bestimmt, ob eine weitere Prüfung zu erfolgen hat. Sofern eine weitere zu erfolgen hat, werden für den relevanten Korridorabschnitt sowohl für die Alternative als auch den von der TenneT ermittelten Variantenkorridor alle abwägungsrelevanten Belange ermittelt und vergleichend gegenübergestellt. 1 2 3 5 4 6 10 12 7 9 8 11 13 Abbildung 7: Übersicht Varianten TenneT und Varianten Bürgerdialog. BHF Bendfeldt Herrmann Franke Landschaftsarchitekten GmbH Kiel - Schwerin 28

Tabelle 15: Grobbewertung Varianten Bürgerdialog Nr. Beschreibung Vorteile Nachteile Grob- Fazit 1 Vorschlag Naturschutz Westumgehung Oldenburger Graben - Umgehung des Oldenburger Grabens (Vogelschutzgebiet, Naturschutzgebiet, Schwerpunktgebiet Biotopverbund) - Bündelung mit geplanter Schienenhinterlandanbindung - größerer Abstand zu Seeadlerhorst bei Schwelbeck - Annäherung an Wohngebiete der Stadt Oldenburg und Lübbersdorf - Querung eines Gebietes mit besonderer Erholungseignung südöstlich von Oldenburg - Mehrlänge 3,5 km Ziel dieser Variante ist es, die Querung des Oldenburger Grabens als wertvollen Lebensraum v.a. für Wiesenvögel und als Rastgebiet für Gänse zu vermeiden. Demgegenüber steht eine deutliche Annäherung an Wohngebiete und wohnortnahe Erholungsgebiete der Stadt Oldenburg. Da diese Annäherung allerdings in Bündelung mit der geplanten Schienenhinterlandanbindung erfolgen würde, würden durch die Freileitung keine vollständig neuen Betroffenheiten ausgelöst. Im Rahmen dieser überschlägigen sind keine eindeutigen Vorbzw. Nachteile festzustellen. Die Variante wird in die Detailbewertung einbezogen und unter Berücksichtigung der abwägungsrelevanten Kriterien geprüft. 2 Vorschlag Bürger Weiträumige Ostumgehung der Gemeinden Lensahn und Damlos - Vermeidung von Annäherungen an die Siedlungslagen Lensahn und Damlos unter Inanspruchnahme von n, die durch Windparks vorbelastet sind - Umgehung des Waldes bei Manhagen und des Damloser Waldes - Vermeidung einer Querung des bestehenden NSG "Oldenburger Bruch" - Variante verläuft auf ganzer Strecke frei trassiert, ohne Bündelung - Querung des Oldenburger Grabens (VSG, Schwerpunktgebiet Biotopverbund) auf größerer Strecke - Annäherung an Brutstandorte von Seeadler und Weißstorch - Querung des geplanten NSG Oldenburger Graben - Querung eines Gebietes mit besonderer Erholungseignung - Querung des Mühlenbachs (Nebenverbundachse des Biotopverbundsystems) - Siedlungsannäherung an Koselau - Mehrlänge von 2 km Ziel der Variante ist die Vermeidung von Siedlungsannäherungen im Bereich Lensahn und Damlos. Um dieses Ziel zu erreichen ist die Bündelung zu verlassen. Zusätzlich wird der Oldenburger Graben in einem bisher unvorbelasteten Bereich gequert, in dem die Ausweisung als Naturschutzgebiet geplant ist. Der Entlastung der Siedlungslagen Lensahn und Damlos steht eine Siedlungsannäherung in den Bereichen Manhagen und Koselau entgegen. Das Verlassen der Bündelung auf ganzer Strecke ist nur durch maßgebliche Entlastungen von Wohnnutzungen oder Schutzgebieten zu rechtfertigen. Da beides bei diesem Korridorvorschlag nicht gegeben ist und somit keine maßgeblichen Vorteile festzustellen sind, wird von einer weiteren Prüfung des Korridors abgesehen. 3 Vorschlag Bürger Lensahn Weiträumige Ostumgehung Lensahn - weiträumige Vermeidung von Siedlungsannäherungen in den Bereichen Lensahn und Manhagen - östliche Umgehung des avifaunistisch wertvollen Bereiches Oldenburger Graben - Variante verläuft auf ganzer Strecke frei trassiert, ohne Bündelung - Verlauf durch einen Entwicklungsraum für Tourismus und Erholung - Querung des Waldes bei Hermannshof, des Schmiedeholzes und des Bornholzes - Verlauf parallel zum Oldenburger Graben durch das Vogelschutzgebiet und das geplante NSG - diverse Siedlungsannäherungen (Logeberg, Hermannshof, Cismar) - deutliche Mehrlänge Die Variante verläuft auf langer Strecke durch weitgehend unvorbelastete Räume. Dabei wird auch der 3km Küstenstreifen angeschnitten. Zusätzlich werden mehrere, wertvolle Waldflächen gequert. Die Variante folgt dem Verlauf des Oldenburger Grabens in dessen westlichem Abschnitt und durchläuft dabei auch das Vogelschutzgebiet und das geplante Naturschutzgebiet. Der Entlastung der Siedlungslagen an der BAB A1 stehen mehrere Siedlungannäherungen in den Bereichen Logeberg, Cismar und Hermannshof gegenüber. Hinsichtlich der privatrechtlichen Belange ist festzustellen, dass keine vorhandenen Bündelungsstrukturen genutzt werden können. Das Verlassen der Bündelung auf ganzer Strecke ist nur durch maßgebliche Entlastungen von Wohnnutzungen oder Schutzgebieten zu rechtfertigen. Da beides bei diesem Korridorvorschlag nicht gegeben ist und somit keine maßgeblichen Vorteile festzustellen sind, wird von einer weiteren Prüfung des Korridors abgesehen. 4 Vorschlag Bürger Süsel Südliche Umgehung der Gehöfte bei Bujendorf - optimierter Abstand zu Gehöften am Anschottredder südlich von Bujendorf - Querung eines Vorbehaltsgebiets für den Abbau oberflächennaher Rohstoffe Der geringfügigen Mehrlänge steht ein optimierter Abstand zu den Hofstellen am Anschottredder entgegen. Der Trassenkorridor wird für das Planfeststellungsverfahren aufgeweitet und die Optimierungsmöglichkeit im Zuge der Feinplanung im Detail geprüft. 5 Vorschlag Bürger Barkau Optimierter Abstand zur Ortslage Barkau durch Verschwenk nach Westen - Optimierte Trassenführung zu bewohnten Bereichen - Querung kleinerer Waldflächen Der geringfügigen Mehrlänge steht ein optimierter Abstand zur Ortslage Barkau entgegen. Der Trassenkorridor wird für das Planfeststellungsverfahren aufgeweitet und die Optimierungsmöglichkeit im Zuge der Feinplanung im Detail geprüft. 6 Vorschlag Bürger Gleschendorf Westumgehung Gleschendorf - Vergrößerung des Abstandes zur Ortslage Gleschendorf - Annäherung an den Windpark - Querung von Waldflächen - Querung eines Schwerpunktgebietes des Biotopverbundsystems Der Abstand zur Ortslage Gleschendorf ist mit ca. 800m bereits recht groß. Einer weiteren Vergrößerung des Abstandes und einer damit einhergehenden geringfügigen Verbesserung steht die Inanspruchnahme wertvoller n des Biotopverbundes gegenüber. Im Rahmen dieser überschlägigen sind keine eindeutigen Vorteile dieser Variante zu erkennen. Von einer weiteren Prüfung wird daher abgesehen. BHF Bendfeldt Herrmann Franke Landschaftsarchitekten GmbH Kiel - Schwerin 29

7 Vorschlag Projektgruppe Seeadlerschutz Weiträumige Umgehung des "Pastoratsgehölzes" - vergrößerter Abstand zum Wald und zum Seeadlerhorst im Pastoratsholz - Vermeidung von Siedlungsannäherungen in den Bereichen Obersteenrade, Schulendorf - Vergrößerung des Siedlungsabstandes im Bereich Sarkwiz - Vermeidung einer Querung des FFH- Gebietes DE 2030-328 "Schwartautal und Curauer Moor" - Annäherung an mehrere Siedlungslagen (Wulfsdorf, Bolanden, Havekost, Holstendorf, Gießelrade) - Annäherung an Brutstandorte des Weißstorchs bei Gießelrade - Querung eines Vorbehaltsgebietes für den Abbau oberflächennaher Rohstoffe - Querung zweier Windparks Durch die weiträumige Umgehung des Pastoratsholzes lässt sich der Abstand zum Seeadlerhorst im Pastoratsholz deutlich vergrößern (ca. 1,8 km). Eine zusätzliche Querung des FFH-Gebietes "Schwartautal und Curauer Moor" ließe sich mit dieser Umgehung vermeiden. Allerdings sind damit Annäherungen der Trasse an mehrere Siedlungslagen und Einzelhäuser und im Bereich der Gemeinde Gießelrade auch an mehrere Brutstandorte des Weißstorchs verbunden. Im Rahmen dieser überschlägigen sind keine eindeutigen Vorbzw. Nachteile festzustellen. Die Variante wird in die Detailbewertung einbezogen und unter Berücksichtigung der abwägungsrelevanten Kriterien geprüft. 8 Vorschlag Bürger Sarkwitz 2 Westumgehung Sarkwitz - Entlastung der Ortslage Sarkwitz in Richtung Westen - Inanspruchnahme des durch Windpark vorbelasteten Raumes nördlich von Sarkwitz - Gebiet mit besonderer Erholungseignung und überlagernder Entwicklungsraum für Tourismus und Erholung südwestlich von Sarkwitz werden angeschnitten - Annäherung an Brutvorkommen des Kranichs im Bereich des Curauer Moores Der Entlastung der Ortslage Sarkwitz stehen Annäherungen an Brutvorkommen des Kranichs im Curauer Moor gegenüber. Allerdings ist davon auszugehen, dass artenschutzrechtliche Konflikte durch entsprechende Maßnahmen vermieden werden können. Maststandorte oder Überspannungen im Curauer Moor wären nicht erforderlich. Im Rahmen dieser überschlägigen sind keine eindeutigen Vorbzw. Nachteile festzustellen. Die Variante wird in die Detailbewertung einbezogen und unter Berücksichtigung der abwägungsrelevanten Kriterien geprüft. 9 Vorschlag Bürger Sarkwitz 3 Ostumgehung Sarkwitz - Entlastung der Ortslage Sarkwitz durch Vergrößerung des Siedlungsabstandes in Richtung Osten - Querung des Staatsforstes Reinfeld im Bereich der Schwartau auf ca. 1,5 km Länge - zweifache Querung des FFH-Gebietes DE 2030-328 "Schwartautal und Curauer Moor - das Landschaftsschutzgebiet "Tallandschaft der Schwartau nördlich Alt-Techau" wird randlich angeschnitten - Annäherung an Einzelbebauung im Bereich Rohlsdorferbeek - geringfügige Mehrlänge ( ca. 500m) Hinsichtlich der abwägungsrelevanten Kriterien ist festzustellen, dass auf der einen Seite zwar die Gemeinde Sarkwitz mit größerem Abstand umgangen werden kann, dass hiermit aber zusätzliche Beeinträchtigungen durch die Querung von Waldflächen auf vergleichsweise langer Strecke in Verbindung mit zwei zusätzlichen Querungen der Schwartau, die als FFH-Gebiet ausgewiesen ist, einhergehen. Aufgrund der nicht zu erkennenden Vorteile dieser Variante wird von einer weiteren Prüfung abgesehen. 10 Vorschlag Gemeinden Ratekau u. Scharbeutz (Sarkwitz 4) Ostumgehung Sarkwitz Entlastung der Ortslage Sarkwitz durch Vergrößerung des Siedlungsabstandes in Richtung Osten Querung des Staatsforstes Reinfeld im Bereich der Schwartau auf ca. 2 km Länge - zweifache Querung des FFH-Gebietes DE 2030-328 "Schwartautal und Curauer Moor - das Landschaftsschutzgebiet "Tallandschaft der Schwartau nördlich Alt-Techau" wird randlich angeschnitten - geringfügige Mehrlänge ( ca. 600m) Hinsichtlich der abwägungsrelevanten Kriterien ist festzustellen, dass auf der einen Seite zwar die Gemeinde Sarkwitz mit größerem Abstand umgangen werden kann, dass hiermit aber zusätzliche Beeinträchtigungen durch die Querung von Waldflächen auf vergleichsweise langer Strecke in Verbindung mit zwei zusätzlichen Querungen der Schwartau, die als FFH-Gebiet ausgewiesen ist, einhergehen. Aufgrund der nicht zu erkennenden Vorteile dieser Variante wird von einer weiteren Prüfung abgesehen. 11 Vorschlag Gemeinden Ratekau u. Scharbeutz Ostumgehung Malkendorf und Horsdorf - Entlastung von Wohnbebauung im Bereich Malkendorf und Horsdorf - zusätzliche randliche Betroffenheit von Wald und FFH-Gebiet DE 2030-304 "Hobbersdorfer Gehege und Brammersöhlen" - deutliche Mehrlänge (ca. 2km) Ziel der Variante ist die weiträumige, östliche Umgehung der Siedlungen Malkendorf und Horsdorf. Der Optimierung des Siedlungsabstandes stehen zusätzliche Betroffenheit von Waldflächen des Hobbersdorfer Geheges, die Teil des FFH-Gebietes "Hobbersdorfer Gehege und Brammersöhlen" sind und die in ihren Randbereichen nordöstlich von Horsdorf zu queren sind. Im Rahmen dieser überschlägigen sind keine eindeutigen Vorbzw. Nachteile festzustellen. Die Variante wird in die Detailbewertung einbezogen und unter Berücksichtigung der abwägungsrelevanten Kriterien geprüft. 12 Vorschlag Bürger Luschendorf Korridoraufweitung Richtung Osten - Entlastung von Wohnbebauung im Bereich Luschendorf - Betroffenheit von Einzelhäusern im Bereich Luschendorfer Hof (Biogas) Ziel der Korridoraufweitung ist die Entlastung der Wohnbabuung im Bereich Luschendorf, die bereits durch die BAB A1 und ggfs. durch die geplante Schienenhinterlandanbindung beeinträchtigt wird. Der Entlastung steht eine neue Betroffenheit des östlich der BAB A1 gelegenen Luschendorfer Hofes entgegen. Der Trassenkorridor wird für das Planfeststellungsverfahren aufgeweitet und die Optimierungsmöglichkeit im Zuge der Feinplanung im Detail geprüft. 13 Vorschlag Bürger Pohnsdorf Westliche Umgehung Pohnsdorf - Entlastung von Wohnbebauung im Bereich Pohnsdorf und Klein Parin -Waldquerung westlich von Pohnsdorf Ziel der Variante ist die Entlastung der Siedlungslage Pohnsdorf. Es sind im Rahmen der übeschlägigen Prüfung keine Nachteile erkennbar, die gegen eine solche Umgehung sprechen. Der Trassenkorridor wird für das Planfeststellungsverfahren aufgeweitet und die Optimierungsmöglichkeit im Zuge der Feinplanung im Detail geprüft. BHF Bendfeldt Herrmann Franke Landschaftsarchitekten GmbH Kiel - Schwerin 30

380-kV-Ostüstenleitung Abschnitte Lübeck-Siems & Lübeck-Göhl 3.9.1 und Vergleich "Vorschlag Naturschutz" Abbildung 8: Vorschlag Naturschutz Die vorgeschlagene, westliche Umgehung des Oldenburger Grabens bietet die Möglichkeit, Konflikte mit der Avifauna im Bereich des Oldenburger Grabens zu minimieren. Im Hinblick auf das Teilschutzgut Wohnen ist aufgrund der Annäherung an die Stadt Oldenburg allerdings ein deutlicher Nachteil dieser Variante gegeben. Auch im Hinblick auf die Belange der Raumordnung ist festzustellen, dass die Hauptvariante in diesem Abschnitt leicht günstiger zu bewerten ist, was vor allem auf die Bündelung mit einer vorhandenen Freileitung und geringere Betroffenheiten von Siedlungsstrukturen zurückzuführen ist. Aufgrund der deutlichen Mehrlänge ist die Variante West deutlich kostenintensiver und auch bei den Privatrechtlichen Belangen entstehen durch die mögliche Nutzung bestehender Betroffenheiten im Bereich der bestehenden 110-kV-Leitung Vorteile eher für die Hauptvariante der Vorhabenträgerin. Insgesamt ist daher festzustellen, dass die Nachteile der vorgeschlagenen Variante die Vorteile überwiegen. Sollte sich allerdings im Zuge der Verträglichkeitsprüfung für das Vogelschutzgebiet Oldenburger Graben eine Unverträglichkeit des Vorhabens mit den Schutz- und Erhaltungszielen ergeben, kann dennoch die vorgeschlagene Variante eine zumutbare Alternative darstellen, welche dann weiter zu verfolgen wäre. BHF Bendfeldt Herrmann Franke Landschaftsarchitekten GmbH Kiel - Schwerin 31

Tabelle 16: Detailbewertung Vorschlag Naturschutz Umweltbelange Mensch Fauna Landschaft Kultur- und Sachgüter Pflanzen Gesamtbewertung Varianten Siedlungs - bereiche Wohnumfelder geschlossene Siedlungen Wohnumfelder Einzelhäuser Erholungsräume Vogellebensräume Großvögel Visuelle Verletzung betr. Nahbereiche Bau- und Gartendenkmale betr. Nahbereich arch. Denkmale Waldflächen Hauptvariante zu Oldenburg West (3,37 km) Variante West (6,95 km) 4,59 49,13 43,01 71,29 ++ 29,77 225,21 -- 838,98 + 0,00 1,40 o 5,71 - + 6,37 213,81 32,74 51,54 -- 6,05 433,79 ++ 982,69-0,00 0,00 o 0,00 + - Raumstruktur Varianten Bündelungsanteil Siedlungsstruktur Freiraumstruktur/ Erholung Natur und Landschaft Landschaft Tourismus Forstwirtschaft Hauptvariante zu Oldenburg West (3,37 km) Variante West (6,95 km) Varianten Hauptvariante zu Oldenburg West (3,37 km) Abschnitt Oldenburg Variante West (6,95 km) Varianten Hauptvariante zu Oldenburg West (3,37 km) Abschnitt Oldenburg Variante West (6,95 km) Anteil [%] 100,00 + 0,00 ++ 71,09-253,81 o 0,00 o 5,71 - + 96,98-12,21 -- 51,50 + 284,46 o 0,00 o 0,00 + - Kosten Sonstige Belange Technisch/Wirtschaftliche Belange 6,74Mio ++ 13,9Mio -- Privateigentum Nutzung bestehender Betroffenheiten auf der gesamten Korridorlänge + Möglichkeiten der Nutzung bestehender Betroffenheit durch Bündelung mit der Schienenhinterlandanbindung nur eingeschränkt möglich - BHF Bendfeldt Herrmann Franke Landschaftsarchitekten GmbH Kiel - Schwerin 32

380-kV-Ostüstenleitung Abschnitte Lübeck-Siems & Lübeck-Göhl 3.9.2 und Vergleich "Variante Seeadlerschutz" Abbildung 9: Variante Seeadlerschutz Unter Berücksichtigung aller abwägungsrelevanten Belange ergeben sich im Hinblick auf die umweltfachlichen und die raumordnerischen Kriterien leichte Vorteile für die Variante Seeadlerschutz. Dies ist vor allem auf geringere Beeinträchtigungen durch Annäherungen an Wohnbebauung und also geringere Beeinträchtigungen für das Schutzgut Mensch und deutlich geringere flächige Betroffenheiten von Vorrang- und Vorbehaltsgebieten für Natur und Landschaft und von Waldflächen zurückzuführen. Bei den technischen, wirtschaftlichen und eigentumsrechtlichen Kriterien unterscheiden sich beide Varianten nicht wesentlich voneinander. Insgesamt wird daher bei der weiteren Detailplanung die vorgeschlagene Alternative berücksichtigt. BHF Bendfeldt Herrmann Franke Landschaftsarchitekten GmbH Kiel - Schwerin

Tabelle 17: Detailbewertung Variante Seeadlerschutz Varianten Abschnitt Sarkwitz und Gleschendorf Hauptvariante (10,32 km) Abschnitt Sarkwitz und Gleschendorf Variante 1 (10,42 km) Varianten Abschnitt Sarkwirtz und Gleschendorf Hauptvariante (10,32 km) Abschnitt Sarkwitz und Gleschendorf Variante 1 (10,42 km) Varianten Abschnitt Sarkwirtz und Gleschendorf Hauptvariante (10,32 km) Abschnitt Sarkwitz und Gleschendorf Variante 1 (10,42 km) Varianten Abschnitt Sarkwirtz und Gleschendorf Hauptvariante (10,32 km) Abschnitt Sarkwitz und Gleschendorf Variante 1 (10,42 km) Siedlungs - bereiche Anteil [%] Wohnumfelder geschlossene Siedlungen Umweltbelange Mensch Fauna Landschaft Kultur- und Sachgüter Pflanzen Wohnumfelder Einzelhäuser Erholungs - räume Bewertun g Großvögel Bewertun g Visuelle Verletzun g Bewertun g betr. Nahbereiche für Bau- und Gartendenkm ale betr. Nahbereic h arch. Denkmale 10,41 123,46 95,96 6,11 -- 0,00 338,68 O 1.714,27 ++ 0,00 0,00 20,72 - - 0,97 115,23 45,82 51,58 ++ 0,00 338,34 O 2.069,59 -- 0,00 0,00 3,81 + + Bündelungsanteil Siedlungsstruktur Bewertun g Freiraumstruktur / Erholung Gesamtbewertung Vogellebensräume Natur und Landschaft Landschaft Bewertun g Raumstruktur Bewertun g Tourismus Forstwirtschaft Rohstoffe Bewertun g Bewertun g Waldflächen 0,00 0,00 0,00 + 132,53 -- 0,00 20,72 -- 0,00 + - 0,00 0,00 14,95-10,52 ++ 0,00 3,81 ++ 58,52 - + Kosten Sonstige Belange 20,64Mio 20,84Mio Abschnitt auf gesamter Länge ungebündelt, daher zusätzliche Inanspruchnahme von Privateigentum auf ganzer Länger Abschnitt auf gesamter Länge ungebündelt, daher zusätzliche Inanspruchnahme von Privateigentum auf ganzer Länger Technisch/Wirtschaftliche Belange Privateigentum Bewertun g O O O O BHF Bendfeldt Herrmann Franke Landschaftsarchitekten GmbH Kiel - Schwerin 34

3.9.3 und Vergleich "Westumgehung Sarkwitz" Westumgehung Sarkwitz Variante TenneT Abbildung 10: Westumgehung Sarkwitz Unter Berücksichtigung aller abwägungsrelevanten Belange ergeben sich im Hinblick auf die umweltfachlichen und die raumordnerischen Kriterien leichte Vorteile für die Variante Westumgehung Sarkwitz. Diese ergeben sich vor allem aus dem deutlich geringerem Umfang flächiger Betroffenheiten von Siedlungsgebieten und Wohnumfeldern geschlossener Ortslagen und aus geringeren Betroffenheiten von Gebieten mit einer Bedeutung für die landschaftsgebundene Erholung. Bei den technischen, wirtschaftlichen und eigentumsrechtlichen Kriterien unterscheiden sich beide Varianten nicht wesentlich voneinander. Insgesamt wird daher bei der weiteren Detailplanung die vorgeschlagene Alternative berücksichtigt. Es wird in diesem Rahmen allerdings zu prüfen sein, in wieweit sich die Westumgehung Sarkwitz mit der vorhandenen und geplanten Nutzung der n durch Windenergieanlagen verträgt. BHF Bendfeldt Herrmann Franke Landschaftsarchitekten GmbH Kiel - Schwerin 35

Tabelle 18: Detailbewertung Westumgehung Sarkwitz Umweltbelange Mensch Fauna Landschaft Kultur- und Sachgüter Pflanzen Gesamtbewertung Varianten Abschnitt Sarkwitz Hauptvariante (6,38 km) Abschnitt Sarkwitz Variante 2 (6,31 km) Varianten Abschnitt Sarkwitz Hauptvariante (6,38 km) Abschnitt Sarkwitz Variante 2 (6,31 km) Varianten Abschnitt Sarkwitz Hauptvariante (6,38 km) Abschnitt Sarkwitz Variante 2 (6,31 km) Varianten Abschnitt Sarkwitz Hauptvariante (6,38 km) Abschnitt Sarkwitz Variante 2 (6,31 km) Siedlungs -bereiche Wohnumfelder geschlossene Siedlungen Wohnumfelder Einzelhäuser Erholungsräume 10,14 133,35 22,56 9,11 - Vogellebensräume Großvögel Visuelle Verletzung betr. Nahbereiche für Bau- und Gartendenkmale betr. Nahbereich arch. Denkmale Waldflächen 0,00 195,30 O 1.492,38 O 0,00 0,00 13,05 - - 1,84 68,93 22,56 67,51 + 0,00 209,67 O 1.366,28 O 0,00 0,00 7,88 + + Bündelungsanteil Leitungsnetz Anteil [%] Siedlungsstruktur Freiraumstruktur/ Erholung Natur und Landschaft Landschaft Raumstruktur Tourismus Forstwirtschaft 0,00 0,00 0,00 ++ 106,80 -- 0,00 13,05 - - 0,00 0,00 14,95 -- 49,52 ++ 0,00 7,88 + + Kosten Sonstige Belange Technisch/Wirtschaftliche Belange 12,76Mio O 12,62Mio Abschnitt auf gesamter Länge ungebündelt, daher zusätzliche Inanspruchnahme von Privateigentum auf ganzer Länger Privateigentum Abschnitt auf gesamter Länge ungebündelt, daher zusätzliche Inanspruchnahme von Privateigentum auf ganzer Länger o O o BHF Bendfeldt Herrmann Franke Landschaftsarchitekten GmbH Kiel - Schwerin 36

380-kV-Ostüstenleitung Abschnitte Lübeck-Siems & Lübeck-Göhl 3.9.4 und Vergleich "Ostumgehung Malkendorf und Horsdorf" Abbildung 11: Ostumgehung Malkendorf und Horsdorf Unter Berücksichtigung aller im Folgenden dargestellten, abwägungsrelevanten Belange ergeben sich für die Hauptvariante, die zwischen Malkendorf und Horsdorf hindurch verläuft leichte Vorteile bei den umweltfachlichen und den raumordnerischen Belangen. Unter Berücksichtigung der in Abbildung 9 dargestellten Korridoraufweitung ergeben sich weitere Optimierungsmöglichkeiten hinsichtlich der Siedlungsabstände zwischen Malkendorf und Horsdorf. Aufgrund der deutlichen Mehrlänge ist die vorgeschlagene Variante deutlich kostenintensiver. Insgesamt ist die Hauptvariante mit der westlichen Korridoraufweitung als günstiger zu bewerten. BHF Bendfeldt Herrmann Franke Landschaftsarchitekten GmbH Kiel - Schwerin

Tabelle 19: Detailbewertung Ostumgehung Malkendorf und Horsdorf Varianten Hauptvariante (3,66 km) Siedlungs -bereiche Wohnumfelder geschlossene Siedlungen Umweltbelange Mensch Fauna Landschaft Kultur- und Sachgüter Pflanzen Wohnumfelder Einzelhäuser Erholungsräume Bewertu ng Vogellebens - räume Großvögel Visuelle Verletzung Bewertun g betr. Nahbereiche für Bau- und Gartendenkmal e betr. Nahbereich arch. Denkmale 1,84 35,78 33,87 7,29-0,00 1,95 o 2.225,61 o 0,00 0,00 0,47 ++ + Variante 1 (5,73 km) 0,22 13,13 78,20 34,41 + 0,00 1,03 o 2.567,85 o 0,04 0,00 28,81 -- - Raumstruktur Varianten Hauptvariante (3,66 km) Abschnitt Malkendorf/ Horsdorf Variante 1 (5,73 km) Varianten Hauptvariante (3,66 km) Abschnitt Malkendorf/ Horsdorf Variante 1 (5,73 km) Varianten Hauptvariante (3,66 km) Variante 1 (5,73 km) Bündelungsanteil Leitungsnetz Siedlungsstruktur Freiraumstruktur/ Erholung Natur und Landschaft Landschaft Anteil [%] Tourismus Bewertun g Forstwirtschaft 0,00 0,00 0,03 ++ 55,56 ++ 0,00 0,47 -- + 0,00 0,00 180,48 -- 197,61 -- 0,00 28,81 ++ - Kosten Sonstige Belange Technisch/Wirtschaftliche Belange Bewertun g Bewertun g 7,31 Mio ++ 11,46 Mio Abschnitt auf gesamter Länge ungebündelt, daher zusätzliche Inanspruchnahme von Privateigentum auf ganzer Länger Abschnitt auf gesamter Länge ungebündelt, daher zusätzliche Inanspruchnahme von Privateigentum auf ganzer Länger Privateigentum Waldflächen Bewertu ng Gesamtbewertung -- O O BHF Bendfeldt Herrmann Franke Landschaftsarchitekten GmbH Kiel - Schwerin 38

4. ABSCHNITT LÜBECK-SIEMS 4.1 Beschreibung möglicher Trassenkorridore Im Ausgangspunkt sind auf planerischer Ebene folgende 500 m-korridorvarianten evaluiert worden: Korridor A verläuft zum Großteil ohne Bündelung mit bestehenden Infrastrukturen. Zunächst verlässt der Korridor das Umspannwerk in westliche Richtung, verschwenkt dann aber nach knapp 1.000 m in Richtung Nordosten. Dabei werden die Ortslagen Pohnsdorf, Klein Parin und Horsdorf im Westen umgangen. Auf Höhe Malkendorf schwenkt der Korridor stark nach Osten und kreuzt zunächst die Schwartau nördlich von Rohlsdorf sowie eine Bahntrasse südlich von Pansdorf. Nach Querung der BAB A1 verschwenkt der Korridor in Richtung Süden und verläuft nun in enger Bündelung mit der 110-kV-Leitung Siems Göhl bis zum Netzverknüpfungspunkt Siems. Entlang der Doppelleitung Siems Lübeck verläuft der Korridor B in enger Bündelung zunächst in Richtung Nordosten. Nach Querung der Clever Au verschwenkt der Korridor stark nach Nordosten und die Bündelung wird zu Gunsten einer weiträumigen Umgehung der Ortslagen Bad Schwartau und Groß Parin aufgegeben. Zwischen den Ortslagen Ratekau und Techau quert der Korridor dann die Schwartau und eine Bahntrasse um dann in Richtung Norden bis an die BAB A1 und damit zu einem möglichen Anschlusspunkt an die Östlichen Varianten des Abschnitts Raum Lübeck Göhl zu gelangen. Von dort aus verläuft er in südlicher Richtung parallel zu den bestehenden 110-kV- Leitungen auf den Netzverknüpfungspunkt Siems zu. Der Korridor C verläuft im Ausgangszustand vollständig gebündelt mit der 110-kV- Leitungsinfrastruktur um Lübeck herum und überspannt im Korridorverlauf die Ortslage Ratekau. Im Bereich von Bad Schwartau wurde zur Vermeidung von Siedlungsüberspannungen bereits ein leicht optimierter d.h. in Richtung Norden verschobener Trassenkorridor ermittelt. Im Rahmen der Detailplanung wurde für Variante C festgestellt, dass aufgrund des Überspannungsverbotes von Wohngebäuden auf neuen Leitungstrassen (vgl. 26. BImSchV) eine Variantenführung im Bereich der Ortslage Ratekau lediglich im Bereich der bestehenden 110-kV- Trassen zulässig wäre. Nach vertiefender technischer Prüfung ist für diesen Leitungsabschnitt festzustellen, dass ein Bau in identischer Trasse (Punkt-auf-Punkt) aus bautechnischen Gründen voraussichtlich nicht realisierbar ist. Da laut Rückmeldung der SH Netz die 110-kV- Bestandsleitungen bis zum Abschluss der Baumaßnahme in Betrieb bleiben müssen, wäre zur Baufeldfreimachung ein entsprechend dimensioniertes Provisorium zur Aufrechterhaltung der Energieversorgung im Bereich der Ortslage Ratekau zu errichten. In der dichten Wohnbebauung ist allerdings eine Errichtung als Freileitungsprovisorium nicht möglich, da hierfür Stell- und Abspannflächen fehlen. Auch die Verlegung eines Baueinsatzkabels erscheint aus bautechnischer Sicht in der dicht bebauten Ortslage nicht realisierbar. Aus diesem Grund wird die Korridorführung im Bereich Ratekaus in Richtung Süden verschwenkt und zwischen den Ortslagen Ratekau und Bad Schwartau hindurchgeführt. Es ergibt sich die Variante C_opt Dialogverfahren Im Rahmen des Dialogverfahrens sind zum Teil sehr frühzeitig weitere Varianten benannt worden, die im Weiteren betrachtet werden sollen. Im Abschnitt zwischen dem Raum Lübeck und Siems handelt es sich ausnahmslos um alternative Trassenkorridore zwischen dem Umspannwerk in Pohnsdorf und dem UW Siems, die ohne weitere Abschichtung mit den von der TenneT ermittelten Varianten verglichen werden sollen. BHF Bendfeldt Herrmann Franke Landschaftsarchitekten GmbH Kiel - Schwerin 39

So wurde frühzeitig eine Alternativvariante benannt, die bereits auf der Antragskonferenz zum Netzausbau auf der 110-kV-Spannungsebene 2003 in Cismar als möglicher Trassenkorridor betrachtet wurde. Der im westlichen Teil auf dieser Dialogvariante basierende Korridor D folgt zunächst der Doppelleitung Siems-Lübeck, um dann bereits auf Höhe des Waldes bei Steenskrögen unter Umgehung Bad Schwartaus in Richtung Nordosten zu verschwenken. Im Weiteren verläuft der Korridor zwischen Groß- und Klein Parin hindurch über den Pariner Berg, umgeht den Wald Brammersöhlen südlich und verläuft dann weiter in Richtung Südosten unter Querung der Schwartau, der Bahnlinie und der Ortslage Ratekaus bis an die BAB A1. Von hier aus wird in enger Bündelung mit den 110-kV-Leitungen der Netzverknüpfungspunkt Siems erreicht. Da für die Querung der Ortslage Ratekau die gleichen Rahmenbedingungen gelten, wie für den zuvor beschriebenen Korridor C erfolgt auch für die Variante D eine Anpassung in der Form, dass analog zur Variante C_opt eine südliche Umgehung Ratekaus eingeplant wird. Es ergibt sich die Variante D_opt. Der Korridor E basiert im westlichen Abschnitt ebenfalls auf der Variante "Cismar", verläuft dann aber unter Querung der Schwartau und der Bahnlinie nördlich von Ratekau frei trassiert in Richtung Norden zur BAB A1 und damit zu einem möglichen Anschlusspunkt an die östlichen Varianten des Abschnitts Raum Lübeck Göhl. Von hier aus verschwenkt der Korridor in Richtung Osten, um dann vergleichbar mit Variante C in Bündelung mit den 110-kV-Korridoren vorbei an der Ortslage Ratekaus in Richtung Siems zuzulaufen. Der Korridor F wurde ebenfalls im Dialog benannt. Er verläuft zunächst parallel zum Korridor A, verschwenkt aber nördlich von Klein Parin in Richtung Osten, umgeht den Pariner Berg und den Ort Groß Parin nördlich und östlich und quert die Schwartau und die Bahnlinie südlich von Ratekau. Von dort folgt der Korridor der BAB A1 in nördlicher Richtung bis zum Kreuzungspunkt mit der 110-kV-Doppelleitung Siems-Lübeck und erreicht in Bündelung mit dieser den Netzverknüpfungspunkt Siems. Der Korridor G ist ebenfalls im Dialogverfahren benannt worden. Er folgt zunächst in freier Trassierung den Korridoren A und F, verschwenkt aber bereits südwestlich von Klein Parin in Richtung Osten, um dann knapp südlich des Pariner Berges und südlich von Ratekau die BAB A1 zu erreichen. Von dort verläuft der Korridor weiter frei Trassiert in Richtung Osten, um nordöstlich von Sereetz auf die bestehenden 110-kV-Leitungen zu treffen und mit diesen den Netzverknüpfungspunkt Siems zu erreichen. Zwar ist laut Auskunft der Bundesnetzagentur unabhängig von den im NABEG genannten Pilotstrecken ein 380-kV-Erdkabel im Bereich vorhandener Höchstspannungserdkabeltrassen möglich; ein möglicher Korridor für ein 380-kV-Erdkabel im Bereich des bestehenden 220-kV- Erdkabels wurde allerdings frühzeitig ausgeschlossen, da dieses überwiegend im Straßenrandbereich verlegt worden ist und in diesem Raum schlichtweg der Platz fehlt, ein 380-kV- Erdkabel mit der erforderlichen Übertragungsleistung zu verlegen. Netzentwicklungsplan 2015 Im Rahmen der Fortschreibung des Netzentwicklungsplans für den Szenariorahmen 2025 hat die TenneT der Bundesnetzagentur für die Maßnahmen 48 und 49 eine sogenannte Einschleifung des UW Siems benannt. Mit dieser optimierten Netzstruktur kann die Anzahl der Stromkreise, die Leitungslänge sowie die Anzahl der Betriebsmittel in den Umspannwerken und damit verbunden auch die ninanspruchnahme an den UW reduziert werden. Im NEP2025 wird die neue Netzstruktur folgendermaßen beantragt. 1. M351: Raum Göhl Raum Lübeck. Im Rahmen dieser Maßnahme ist der Bau einer neuen BHF Bendfeldt Herrmann Franke Landschaftsarchitekten GmbH Kiel - Schwerin 40

380-kV-Ostüstenleitung Abschnitte Lübeck-Siems & Lübeck-Göhl 380-kV-Leitung von Göhl über Abzweigmast nach Lübeck vorgesehen (Netzausbau). 2. M49: Raum Lübeck Siems. Im Rahmen dieser Maßnahme ist eine Verstärkung der Verbindung von Siems über Abzweigmast nach Lübeck vorgesehen. Nach Realisierung der Maßnahmen M351 und M49 geht jeweils ein Stromkreis von Lübeck nach Göhl, von Göhl über Abzweigmast nach Siems sowie von Siems über Abzweigmast nach Lübeck. Als Konsequenz für den nachfolgenden Variantenvergleich bedeutet die Anpassung der künftigen Netztopologie, dass durch die Festlegung der Vorzugsvariante für den Abschnitt Lübeck-Göhl, der als maßgeblich auch für die Verbindung bis nach Siems zu bewerten ist, lediglich die Abschnitte zwischen einem möglichen Abzweigmast und dem UW Siems in den Vergleich einzustellen sind. Bei der Betrachtung ist aus technischer Sicht sowohl ein Abzweigmast im Nahbereich des UW Lübeck möglich mit der Konsequenz, dass es im Raum Stockelsdorf zwei Leitungstrassen geben wird als auch nördlich im Bereich des Variantenkorridors zwischen Pohnsdorf und Malkendorf. Abbildung 12: Varianten Abschnitt Raum Lübeck-Siems BHF Bendfeldt Herrmann Franke Landschaftsarchitekten GmbH Kiel - Schwerin 41

4.2 Variantenvergleich der umweltfachlichen Belange Tabelle 20: Variantenvergleich Schutzgüter UVPG Variantenkorridor Nr Vergleich Variantenkorridore Mensch Fauna Landschaft Pflanzen Kultur- und Sachgüter Schutzgüter (zusammengefasst) Klasse Klasse Klasse Klasse Klasse Σ (Klassen) Klasse A 1 1 2 5 1 1 10 1 B 2 5 5 5 2 3 20 5 C_opt 4 4 1 1 5 3 14 2 D_opt 3 3 1 2 5 3 14 2 E 5 5 5 5 1 3 19 5 F 6 1 1 4 5 1 12 1 G 7 1 1 3 3 5 13 2 Klassenbreite 0 2,00 Klasse 1 1 10 bis 12 Klasse 2 2 12,1 bis 14 Klasse 3 3 14,1 bis 16 Klasse 4 4 16,1 bis 18 Klasse 5 5 18,1 bis 20 Insgesamt ist bei Betrachtung der Ergebnisse über alle Schutzgüter hinweg festzustellen, dass die Varianten A und F aus naturschutzfachlicher Sicht am Günstigsten zu bewerten sind. So weisen beide Varianten aufgrund der großräumigen Umgehung des Ballungsraumes Lübeck geringere Betroffenheiten des Schutzgutes Mensch sowie der Sichtachsen auf das Welterbe Altstadt Lübeck auf. Hinsichtlich möglicher Konflikte in Bezug auf das Teilschutzgut Wohnen ist die Variante F vorteilhafter als die Variante A. Im Hinblick auf das Teilschutzgut Erholung ist dagegen Variante A günstiger zu bewerten als die Variante F. Die Variante G erscheint nach derzeitigem Kenntnisstand aus umweltfachlicher Sicht ebenfalls vorteilhaft gegenüber den Alternativen. So sind vor allem geringere Betroffenheiten des Schutzgutes Mensch und Fauna und aufgrund der direkten Waldquerung auch Vorteile im Vergleich zu Variante F beim Schutzgut Pflanzen zu sehen. Abbildung 13: Variantenbewertung naturschutzfachliche Belange Abschnitt Raum Lübeck-Siems BHF Bendfeldt Herrmann Franke Landschaftsarchitekten GmbH Kiel - Schwerin 42

4.3 Variantenvergleich raumstruktureller Belange Bezüglich der Wirkungen der verschiedenen Korridorvarianten auf raumstrukturelle Kriterien ist festzustellen, dass bei allen Korridoren die Errichtung des Projekts im Bereich des Korridors ohne die Verletzung von Zielen oder Grundsätzen der Raumordnung möglich erscheint. Insofern bildet die tabellarische Darstellung der flächigen Betroffenheiten von Ziel- oder Grundsatzgebieten der Raumordnung keine bewertende Ermittlung raumordnerischer Konflikte ab. Vielmehr handelt es sich um eine quantitative Darstellung von Bereichen, in denen potenziell Konflikte mit Zielen oder Grundsätzen nicht von vornherein ausgeschlossen werden können. Neben den flächigen Betroffenheiten von Ziel- und Grundsatzgebieten werden zusätzlich auch die Möglichkeiten der Nutzung bestehender Leitungstrassen bzw. der Bündelung, wie sie als Ziel der Raumordnung formuliert sind, in die Analyse mit eingestellt. Auf eine der Betroffenheiten von Belangen der kommunalen Bauleitplanung muss in dieser Phase des Planungsprozesses verzichtet werden, da im Zuge der Datenabfrage kein vollständiger Rücklauf erfolgt ist. Aufgrund des nicht homogenen Datensatzes kann keine konsistente Auswirkungsprognose vorgenommen werden. Im Ergebnis der Ermittlung zu Betroffenheiten von Zielen und Grundsätzen der Raumordnung ist festzustellen, dass bei den unterschiedlichen Varianten die nanteile der Ziel- und Grundsatzgebiete innerhalb der Korridore teilweise deutlich differieren. Allerdings können Verletzungen der Ziele oder Grundsätze nach derzeitigem Kenntnisstand bei allen Varianten ausgeschlossen werden. Aus raumordnerischer Sicht ergeben sich in der Zusammenschau aller skriterien Vorteile bei Variante D. Zwar werden bei Variante D aufgrund des siedlungsnahen Verlaufs Betroffenheiten bei der Siedlungs- und Freiraumstruktur ausgelöst; durch die deutlich geringere Korridorlänge fällt die flächige Betroffenheit im Vergleich zu den übrigen Varianten allerdings zum Teil geringer aus. Zudem wird durch die vollständige Bündelungsmöglichkeit mit den bestehenden 110-kV-Leitungen das raumordnerische Ziel erfüllt, dass Maßnahmen zur Netzverstärkung im Bereich bestehender Trassen vor einer Neuinanspruchnahme durch neue Trassen zu realisieren sind. Neben Variante D sind die Varianten C und G hinsichtlich der Betroffenheit von raumstrukturellen Belangen ebenfalls als günstig zu bewerten, allerdings schneiden diese Varianten aufgrund des deutlich geringeren Bündelungsanteils im Vergleich zu Variante D schlechter ab. BHF Bendfeldt Herrmann Franke Landschaftsarchitekten GmbH Kiel - Schwerin 43

Tabelle 21: Gesamtvariantenvergleich Raumordnerische Kriterien Raumordnerischer Belang Klasse Siedlungsstruktur Freiraumstruktur und Erholung Natur und Landschaft Tourismus Forstwirtschaft Variantenkorridor Nr Klasse Klasse Klasse Klasse Klasse Klasse A 1 1 94,55 1 425,57 3 191,51 1 9,03 2 93,76 1 B 2 5 217,66 5 565,72 5 364,82 4 9,03 2 121,40 2 C_opt 4 2 195,83 5 401,29 2 263,33 2 0,00 1 212,18 5 D_opt 3 3 132,38 2 491,84 4 393,71 5 0,00 1 211,59 5 E 5 5 157,92 3 592,68 5 430,91 5 9,01 2 116,77 1 F 6 3 98,19 1 466,84 4 409,28 5 0,00 1 200,43 5 G 7 1 106,01 1 275,64 1 379,92 4 0,00 1 154,88 3 Klassenbreite 0 24,62 63,41 47,88 1,81 23,68 Klasse 1 1 12 bis 14,2 94,5 bis 119,1 275,6 bis 339 191,5 bis 239,3 0 bis 1,8 93,7 bis 117,4 1,9 bis Klasse 2 2 14,3 bis 16,4 119,2 bis 143,7 339,1 bis 402,4 239,4 bis 287,2 3,6 117,5 bis 141,1 Klasse 3 3 16,5 bis 18,6 143,8 bis 168,4 402,5 bis 465,8 287,3 bis 335,1 3,7 bis 5,4 141,2 bis 164,8 Klasse 4 4 18,7 bis 20,8 168,5 bis 193 465,9 bis 529,2 335,2 bis 383 5,5 bis 7,2 164,9 bis 188,4 Klasse 5 5 20,9 bis 23 193,1 bis 217,6 529,3 bis 592,6 383,1 bis 430,9 7,3 bis 9 188,5 bis 212,1 BHF Bendfeldt Herrmann Franke Landschaftsarchitekten GmbH Kiel Schwerin 44

Tabelle 22: Gesamtvariantenvergleich Raumstruktur Abschnitt Lübeck-Siems Variantenkorridor Raumordnerische Kriterien Klasse Bündelungsanteil Bündelung Klasse Gesamt Klasse A 1 1 59,37 2 1 B 2 5 71,19 1 3 C_opt 4 2 80,82 1 1 D_opt 3 3 49,90 3 3 E 5 5 54,33 3 5 F 6 3 44,02 3 3 G 7 1 17,53 5 3 4.4 Variantenvergleich der technischen und wirtschaftlichen Belange Zur der technisch wirtschaftlichen Kriterien werden zur ersten überschlägigen die Gesamtkosten für jede Variante pauschal ermittelt. Die Kostenermittlung erfolgt überschlägig gem. dem Ansatz der Netzentwicklungsplanung. Es wird von einem Kostenfaktor von 2Mio. Euro pro Leitungskilometer ausgegangen. BHF Bendfeldt Herrmann Franke Landschaftsarchitekten GmbH Kiel - Schwerin 45