Finanzierungsmöglichkeiten von Wohnformen für ältere Menschen Pflegewohngruppe Adlergarten in Eichstetten Gerhard Kiechle, Eichstetten Veranstaltung am Montag, 18. Januar 2016 im Kloster Heiligkreuztal
Ablauf Was ist eine Pflegewohngruppe? Welche Formen gibt es nach dem neuen WTPG? Finanzierung der Pflegewohngruppe Adlergarten in Eichstetten Investitionsfinanzierung lfd. Betriebsfinanzierung
Kennzeichen der Pflegewohngruppe Spezifisches Angebot für ältere Menschen Pflege und Betreuung auch für schwer Pflegebedürftige (Pflegestufe 0-III) Kleine Einheit (8-12 Bewohner) Orientierung am Alltag in häuslicher Atmosphäre Integration ins normale Wohnumfeld
Vollständig selbstverantwortete Pflegewohngruppe Adlergarten
Pflegewohngruppe Adlergarten Wohnfläche 290 qm
Adlergarten Einbeziehung der Bewohner in den Alltag
Pflegewohngruppe Adlergarten Alltagsbegleiterinnen Bürgergemeinschaft Eichstetten e.v.
Der Adler-Garten - die Oase der Wohngruppe -
Pflegewohngruppe Adlergarten Bürgergemeinschaft Eichstetten e.v.
Gesetzliche Grundlagen - WTPG
Eckpunkte einer vollständig selbstverantworteten Wohngemeinschaft sie ist kein kleines Pflegeheim, sondern ein großer Haushalt höchstens 12 Bewohner sie bietet für Bewohner und Angehörige große Gestaltungsfreiheit, sie haben den Hut auf, in der Regel sind sie in einer Rechtsform z.b. Bewohnergremium verbunden, üben das Hausrecht aus, entscheiden über neue Bewohner und über Pflegedienst und Alltagsbegleitung Pflege und Alltagsbetreuung sind Gäste in der Wohngruppe
Eckpunkte einer vollständig selbstverantworteten Wohngemeinschaft es gibt keine gesetzlichen baulichen Vorgaben, freie Entscheidung z.b. nur Einzelzimmer oder auch Doppelzimmer, gemeinsame Sanitärbereiche für mehrere Zimmer oder einzeln für jedes Zimmer sie unterliegt nicht der Heimaufsicht jedoch Vorlage Konzeption besondere Beachtung der Wahlfreiheit von Pflegedienst und Alltagsbegleitung im Gründungsprozeß z.b. durch neutrale Moderation
Adlergarten Struktur und Partner der selbstverantworteten Pflegewohngruppe Mieterinnen/Mieter Gremium der Selbstbestimmung beauftragt und schließt Verträge oder Vereinbarungen, entscheidet über neue Bewohner und übt das Hausrecht aus, alles mit Mehrheitsentscheidungen Gemeinde als Vermieter Bürgergemeinschaft für die Alltagsbegleitung Sozialstation für die Fachpflege Vertrag mit Investor
Personalbetreuungskonzept in der Pflegewohngruppe 24 stündige Betreuung durch Präsenzkräfte (AlltagsbegleiterInnen), als Mitarbeiter/Innen der Bürgergemeinschaft, die für diese Aufgabe speziell geschult und fortgebildet werden, im Vordergrund steht das Wohnen und der gelingende Alltag Bürgerschaftlich Engagierte Angehörige Fachpflege entsprechend Bedarf durch die kirchliche Sozialstation = in geteilter Verantwortung (Hilfemix)
(anbietergestützte) ambulant betreute Wohngemeinschaft Zwischenstufe: zwischen kleinem Pflegeheim/großer Haushalt höchstens 12 Personen Vermietung und Betreuung, Alltagsbegleitung, Nachtwache erfolgt durch den Anbieter Pflegedienst muss frei wählbar sein und hat Gaststatus Einrichtung eines Bewohnergremiums zur gemeinsamen Regelung der Angelegenheiten min. 25 m² (Gesamt)fläche je Bewohner/in bei 9 12 Bewohnern Einzelzimmer mit zugeordnetem Sanitärbereich Anzeigepflicht 3 Monate vor Eröffnung an die Heimaufsicht und Regelprüfung in den ersten 3 Jahren
Struktur einer (anbietergestützten) ambulanten Pflegewohngruppe Anbieter Mieterinnen/Mieter Bewohnergremium bestimmt Vermieter entscheidet wer einzieht stellt Präsenzkräfte für die Alltagsbegleitung Nachtwache usw Fachpflege
Finanzierung der Pflegewohngruppe Adlergarten in Eichstetten
Investitionsfinanzierung Bei der Errichtung der Pflegewohngruppe Adlergarten in den Jahren 2006-2008 orientierte sich die Gemeinde Eichstetten an den Erfahrungen beim Bau der Seniorenwohnanlage Schwanenhof in den Jahren 1996 1998. Damals entschied man sich nach Abwägung mit anderen Alternativen wie z.b. Bau durch die Gemeinde selbst (Verschuldung!) und evtl. Gründung einer Genossenschaft für den Bau im Rahmen einer Bauherrengemeinschaft mit dem Architekten als Hauptinvestor verbunden mit einer Generalanmietung aller Wohnungen durch die Gemeinde siehe Schaubild Vorteil: Steuerung der Belegung und Vermietung aller Wohnungen durch die Gemeinde Nachteil: Gemeinde trägt das Mietausfallrisiko
Investitionsmodell Eigentümergemeinschaft Schwanenhof 9 betreute Wohnungen, 5 Eigentumswohnungen von Eichstetter Bürger 7 betreute Wohnungen davon 5 Sozialwhg. Gemeinde: Bürgerbüro & Bürgertreffräume und Ergotherapiepraxis Geschäfts- & Praxisräume des Investors Winzergenossenschaft Gemeinde ist Generalmieter aller Wohnungen zwischenzeitlich wurden 3 Wohnungen von Gde gekauft
Beim Bau der Pflegewohngruppe Entscheidung der Gemeinde analog dem Schwanenhof für den Bau durch den Investor (Architekt) mit der Generalanmietung durch die Gemeinde. Eckpunkte des Mietvertrages Laufzeit 25 Jahre mit Verlängerungsoption Festlegung einer Kaltmiete mit Erhöhung in den ersten 10 Jahren alle 2 Jahre um 0,25 danach Neuvereinbarung der Miete orientiert an vergleichbaren Wohnanlagen in unserem Landkreis. Falls hierbei keine Einigung erfolgt, entscheidet ein Sachverständiger verbindlich für beide Seiten
Investitionszuschüsse für Wohngruppen? Anschubfinanzierung für neue Wohngruppen nach 45 e SGB 11 je Pflegebedürftigem 2.500 höchstens 10.000 Maßnahmen zur Verbesserung Wohnumfeld 40 SGB 11 je Pflegebedürftigem 4000 höchstens 16.000 beide Zuschussmöglichkeiten gelten nicht für Neubau! Innovationsprogramm Pflege 2016 des Sozialministeriums hier ist der Termin zur Antragstellung allerdings bereits abgelaufen; ob es eine Neuauflage gibt, weiß ich nicht
Kostensätze Pflegeheime in der Umgebung Eigenleistungen der Bewohner je nach Pflegestufe Breisach 1909-2177-2525 Bahlingen 1698-1884-2159 Bötzingen 1999-2278-2708 March 1874-2138-2508 Pflegewohngruppe Adlergarten 1590-1710-1990
Adlergarten Kosten und Leistungen Mieterinnen/Mieter Gremium der Selbstbestimmung Gesamte Eigenleistungen Pflegestufe 0/1 1590,- Pflegestufe 2 1710,- Pflegestufe 3 1990,- 180,- Haushaltskasse beauftragt und schließt Verträge oder Vereinbarungen im Rahmen einer Auftraggebergemeinschaft Gemeinde als Vermieter Bürgergemeinschaft für die Alltagsbegleitung Sozialstation für die Fachpflege 260,- Kaltmiete 110,- Nebenkosten erhält Pflegestufe 0 231,- Pflegestufe 0/1 1040,- Pflegestufe 1 689,- Pflegestufe 2 1160,- Pflegestufe 2 1298,- Pflegestufe 3 1440,- Pflegestufe 3 1612,- + Leistungen Häusliche Krankenpflege
Gesetzliche Leistungsbereiche SGB XI Pflegeversicherung Einstufung durch den MDK im Auftrag der Pflegekasse Pflegestufe 1-3 468 / 1.144 / 1.612 und zusätzl. 104 Betreuungsl. jeweils monatlich Feststellung einer eingeschränkten Alltagskompetenz Pflegestufe 0 231 689 / 1.298 / 1.612 zusätzlich je nach Grad der Einschränkung 45b 104 208 Betreungsleistungen jeweils monatlich zusätzlich für Bewohner einer ambulanten Pflegewohngruppe monatlich 205
Gesetzliche Leistungsbereiche Beispielrechnung BewohnerIn in Pflegestufe 2 (nicht eingeschränkt) 1.144 zzgl. Wohngruppenzuschlag 205 und 104 Betreuungsleistungen = 1.453 BewohnerIn in Pflegestufe 2 (eingeschränkt) 1.298 zzgl. 104 oder 208 (Pflegeleistungse.) zzgl. Wohngruppenzuschlag 205 = 1.711 Bewohnerin in Pflegestufe 3 (eingeschränkt) 1.612 zzgl. 208 Pflegeleistungserg. zzgl. Wohngruppenzuschlag 205 = 2.025
Kooperationsvertrag Der Pflegedienst kann für die Leistungen des SGB XI ( 36) einen Kooperationsvertrag z.b. mit der Bürgergemeinschaft schließen. Mit diesem Kooperationsvertrag können diese Leistungen dann durch die Bürgergemeinschaft erbracht werden. Der Pflegedienst übernimmt die pflegefachliche Aufsicht.
Gesetzliche Leistungsbereiche SGB V Häusliche Krankenpflege nach ärztlicher Verordnung Fachpflegerische Vorbehaltaufgabe (Kassenzulassung) Insulininjektionen, Verbandswechsel, Tabletten richten etc. Hausarzt stellt Verordnung häuslicher Krankenpflege aus, Patient beauftragt Pflegedienst Problem: Eigene Häuslichkeit nicht abschließend geklärt! Bisher aber im Adlergarten keine Probleme mit der Kostenübernahme
Abrechnung Adlergarten mit 11 Bewohnern Die Abrechnung der gesetzlichen Leistungen nach SGB 11 mit den Pflegekassen erfolgt durch die Sozialstation und belaufen sich nach der Hochrechnung für das Jahr 2015 auf = 225.000 Diese Einnahmen werden aufgeteilt: 1/3 an die Sozialstation für die Fachpflege = 75.000 2/3 an die Bürgergemeinschaft für die Alltagsbegleitung = 150.000 zusätzlich erhält die Bürgergemeinschaft die von den Bewohnern gezahlten Betreuungsgelder 2015 vorauss. = 165.000 Die Gesamteinnahmen der Bürgergemeinschaft für die 24stündige Alltagsbegleitung betragen 2015 voraussichtlich = 315.000 Diese Höhe ist abhängig von den jeweiligen Pflegestufen und dient im wesentlichen der Finanzierung der Personalkosten. Diese Ausgaben liegen nach der Hochrechnung für 2015 bei = 290.000
Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!