Rente muss auch für Frauen zum Leben reichen
Guten Tag, ich heiße Elisabeth Maatz und möchte etwas zum Thema Frauenarmut und Renten beitragen. "Die geringe Höhe der Renten wird viele Frauen in naher Zukunft in brutal schwierige Lagen bringen. Professionelle Hilfe im Alter zu bekommen wird kaum erschwinglich sein. Sowohl im privaten wie im öffentlichen Raum muss solidarische Unterstützung gerade für Frauen rechtzeitig vorbereitet werden. DIE LINKE hat dies bisher immer noch nicht genug im Blick... Gute Vorschläge zum effektiven Handeln sind nötig." Wir werden nachher im WorldCafe eure Gedanken dazu sammeln und ich werde sie an Matthias W. Birkwald MdB und die Programmkommission zur weiteren Verwendung weiterleiten.
Zu meiner Person Seit Beginn war ich in der WASG/DIE LINKE und ehem. Kreissprecherin in Recklinghausen Nach unguten Erfahrungen mit zwei männlichen Genossen entschied ich mich, nur noch für die 51 % der Menschheit Verbesserungen anzustreben. So studierte ich die Hintergründe der Frauenarmutsrenten besonders auch im Studiengang Frauenwissenschaften in Dortmund. Ich arbeite ehrenamtlich an unterschiedlichen Stellen an der Verbesserung der wirtschaftlichen Situation von Frauen.
Armutsentwicklung in den Bundesländern
Nicht alle Rentnerinnen sind arm Niedrige Renten gehen nicht automatisch mit Armut einher. In der Armutsforschung ist unstrittig, dass zur Bestimmung von Einkommensarmut das verfügbare und nach Bedarf gewichtete ProKopf-Haushaltseinkommen als Maßstab dient. Aber: Circa 844000 Menschen erhielten 2011 Grundsicherung im Alter. In Hamburg z.b. hat sich die Zahl seit 2006 um 39 % erhöht. Die Mehrheit davon sind Frauen.
Und es wird nicht besser werden, wir müssen gegensteuern.
Zur Rentenhöhe Monatslohn in Euro (Brutto) Nettorente in Euro (51% Niveau) 35 Jahre Nettorente in Euro (51% Niveau) 40 Jahre 1900 (Stundenlohn 10,80) 620,30 708,92 2100 (Stundenlohn 11,93) 685,60 783,54 2300 (Stundenlohn 13,07) 750,89 858,16 2500 (Stundenlohn 14,20) 816,19 932,78 2700 (Stundenlohn 15,34) 881,48 1007,41 2900 (Stundenlohn 16,48) 946,77 1082,03
Vergleich Sogar nach dem Krieg leistete sich die damals arme Gesellschaft ein früheres Rentenalter. Für weibliche Versicherte in der Arbeiterrentenversicherung galt in der Zeit des Zweiten Weltkriegs für Frauen eine Altersgrenze ab dem 55. Lebensjahr, sofern sie vier lebende Kinder geboren hatten und ihre Ehemänner gestorben waren.
Altersgrenzen Bei dieser besonderen Altersgrenze (60 Jahre) für Frauen hat sich der Ausschuß davon leiten lassen, daß die versicherte Frau vielfach einen Doppelberuf als Arbeitnehmer und Hausfrau erfüllt hat, der eine frühzeitige Abnutzung der Kräfte und damit frühzeitige Berufsunfähigkeit hervorruft. Am 17. Februar 1987 entschied das Bundesverfassungsgericht (1 BvR 455/82), dass unterschiedliche Altersgrenzen für Renten bei Frauen und Männern nicht verfassungswidrig und mit dem Grundgesetz Artikel 3 Absatz 2 vereinbar ist.
mehr Im ab 1. Januar 1992 geltenden Sozialgesetzbuch wurde die für Frauen geltende Regelung dann neuerlich geändert. Versicherte Frauen haben Anspruch auf Altersrente, wenn sie 1. das 60. Lebensjahr vollendet haben, 2. nach Vollendung des 40. Lebensjahres mehr als zehn Jahre Pflichtbeitragszeiten haben und 3. die Wartezeit von 15 Jahren erfüllt haben.
Als man glaubte, die Rente für die Zukunft nicht mehr schultern zu können Für Männer wie für Frauen wurde ein Zugangsfaktor bestimmend, der die Situation bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer Altersrente beziehungsweise bei Verzicht auf eine Altersrente nach dem 65. Lebensjahr mit Zu- oder Abschlägen regulierte. Verschont wurden vom Zuschlagsfaktor die vor 1941 geborenen Antragsteller. Der Zugangsfaktor bewirkt, dass sich die Rente über ihre gesamte Rentenlaufzeit für jedes Jahr des Vorziehens um 3,6 % mindert und für jedes Jahr des Verzichts um 6 % erhöht. Der Gesetzgeber entschied sich im Hinblick auf längere Rentenbezugsdauern weiter, stufenweise die geltenden Altersgrenzen von 60 Jahren wegen Arbeitslosigkeit und für Frauen sowie von 63 Jahren für langjährig Versicherte für die Altersrenten, die unter besonderen Voraussetzungen bereits vor Vollendung des 65. Lebensjahres in Anspruch genommen werden können, auf das 65. beziehungsweise 67. Lebensjahr anzuheben.[5]
Aber alleinerziehende Frauen Sie sind in besonderer Weise daran gehindert, existenzsichernde Renten zu erarbeiten. Der Ausbau von frühen Hilfen für alleinerziehende Frauen in prekären Lebenssituationen muss im Vordergrund des politischen Handelns stehen.
Ursachen von FrauenarmutsRenten Ernährermodell Geschlechtshierarchische Strukturen - typische Frauenberufe geringer bezahlt - schlechtere Ausbildungs-Chancen - schlechtere Einstiegschancen - schlechtere Aufstiegschancen - ungünstige Arbeitszeiten in Frauenberufen erschweren die Erwerbsarbeit
Erwerbsminderungsrenten Sie werden in einer Höhe ausgezahlt, als ob bis zu 60 Jahren gearbeitet worden wäre. Früheres Ausscheiden wird mit Abzügen von 0,3 % pro Monat berechnet. 18,5 % der Frauen beziehen bei Rentenbeginn eine sogenannte EM-Rente. Die durchschnittliche EM-Rente ist seit 2001 stark gesunken: Männer durchschnittlich 125 Frauen: ca 50 (aktueller Durchschnitt 561 Frauen West)
Teilzeit Der Anteil der erwerbstätigen Frauen in Deutschland liegt mit 68 Prozent über dem OECD-Durchschnitt von 60 Prozent. Viele Mütter werden aber wegen mangelnder Möglichkeiten zur Kinderbetreuung zu Teilzeit gezwungen. "Bei 25- bis 54-Jährigen mit Kindern in Schule oder Ausbildung sind es 62 Prozent, in Frankreich dagegen nur 26 Prozent", so die OECD. Um daran etwas zu ändern, fordert die OECD eine bessere Kinderbetreuung.
Eintritt in die Rente Lange konnten wie auch jetzt noch in vielen Ländern Frauen früher als Männer in die Rente eintreten. In Deutschland geplant ab geb. 1946 ansteigend auf 67 Jahre, geb. 1958 66 Jahre, ebenso in Polen, In Frankreich ab 60 Jahre, Slowakei 59 Jahre
Entwicklung Bei Männern und Frauen, sowohl in den alten als auch in den neuen Bundesländern, sinken die durchschnittlichen Entgeltpunkte je Versicherungsjahr seit 2000.Bei den Frauen fällt dieser Trend schwächer als bei den Männern aus, da sich vor allem die Anrechnung von Kindererziehungszeiten in Verbindung mit den Zurechnungszeiten positiv auf die Rentenhöhe auswirkt. Circa 844000 Menschen erhielten 2011 Grundsicherung im Alter.
z.b. die Rentenpläne der SPD übertreffen Bei der Rente will die SPD die Ost-Renten bis 2020 an die West-Renten angleichen. Sie plant eine steuerfinanzierte Solidarrente von 850 für Geringverdiener, die bei 40 Versicherungsjahren mindestens 30 Jahre Beiträge in die GRV eingezahlt haben. Wer 45 Jahre in der GRV war, darf mit 63 abschlagsfrei in Rente gehen.
Forderung an die Politik eine intelligente und mehrdimensionale Sozialpolitik, eine die alleinerziehenden und arbeitslosen Frauen und alle anderen mit ihren Bedürfnissen vielschichtig und ganzheitlich unterstützt und ihnen Hilfe anbietet, wird benötigt. Den Beitragssatz langsam und in kleinen Schritten den demografischen Herausforderungen folgend bis auf 22 % zu erhöhen.
Weitere Forderungen Die dadurch gewonnenen Mittel dafür einzusetzen, die Rücklagen der Rentenversicherung zu einer DemografieReserve auszubauen Damit zumindest das Rentenniveau auch für die Zukunft zu stabilisieren, bei den Erwerbsminderungsrenten zu spürbaren Leistungsverbesserungen zu kommen und die Rente erst ab 67 zumindest auszusetzen. (DGB-Vorschlag)
Vorschläge Eine Rentnerinnengenossenschaft bilden Als Faustregel gilt: Wenn Ihr persönliches gesamtes Einkommen unter 758 Euro liegt, sollten Sie prüfen lassen, ob Sie Anspruch auf Grundsicherung haben. DIE LINKE will 1050 Euro Grundrente für alle durchsetzen. Frauen brauchen einen Rentenausgleich.
Und dazu Den Nachhaltigkeitsfaktor aus der Rentenformel streichen Zurechnungszeiten um zwei Jahre anheben. Weitere Tipps: http://www.beratungsstellenrecklinghausen.de/renten-beratung.html Eure Gedanken zum Thema schreibt bitte gleich im World-Cafe auf die Tischdecken. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.