Mitteilungsblatt der Universität Kassel

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Transkript:

Mitteilungsblatt der Universität Kassel 3.13.08/059 Herausgeber: Der Präsident Studienordnung für die Teilstudiengänge Französisch mit dem Abschluß Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Grundschulen, für das Lehramt an Hauptschulen und Realschulen und für das Lehramt an Gymnasien an der Universität Gesamthochschule Kassel veröffentlicht im StAnz. 47/1997 S.3565 in Kraft getreten am: 5.11.1997

STUDIENORDNUNG FÜR DIE TEILSTUDIENGÄNGE FRANZÖSISCH MIT DEM ABSCHLUSS ERSTE STAATSPRÜFUNG FÜR DAS LEHRAMT AN GRUNDSCHULEN FÜR DAS LEHRAMT AN HAUPTSCHULEN UND REALSCHULEN FÜR DAS LEHRAMT AN GYMNASIEN AN DER UNIVERSITÄT GESAMTHOCHSCHULE KASSEL vom 05.0.1997 INHALTSVERZEICHNIS TEIL I: ZIELE DES STUDIUMS 1. Allgemeine Ziele 1.1 Fachwissenschaftliche Ziele 1. Tätigkeitsorientierte Ziele TEIL II: BEGINN, ABLAUF UND ORGANISATION DES STUDIUMS 1. Allgemeine Bestimmungen 1.1 Allgemeine Voraussetzungen 1. Teilstudiengänge Französisch 1.3 Sprachkenntnisse. Studienorganisation.1 Studienbeginn. Studiendauer.3 Studienabschnitte.4 Auslandsaufenthalte.5 Schulpraktische Studien.6 Erweiterungsprüfung.7 Zusatzprüfungen 3. Studienberatung TEIL III: GESTALTUNG UND GLIEDERUNG DES STUDIUMS 1. Lehrveranstaltungen und Arten der Leistungsnachweise. Inhaltliche Gliederung des Studiums.1 Lehramt an Grundschulen.1.1 Grundstudium L1 (1. - 3. Semester).1. Hauptstudium L1 (4. - 6. Semester). Lehramt an Hauptschulen und Realschulen..1 Grundstudium L (1. - 3. Semester).. Hauptstudium L (4. - 6. Semester).3 Lehramt an Gymnasien.3.1 Grundstudium L3 (1. - 4. Semester).3. Zwischenprüfung.3.3 Hauptstudium L3 (5. - 8. Semester) 3. Leistungsnachweise 3.1 Lehramt an Grundschulen 3. Lehramt an Hauptschulen und Realschulen 3.3 Lehramt an Gymnasien 3.4 Zulassungsvoraussetzungen 3.5 Benotung Erg. Liefg. vom 01.10.99 1

TEIL IV: ERGÄNZENDE BESTIMMUNGEN 1. Geltungsbereich. Inkrafttreten Anlage 1: Anlagen -5: ÜBERSICHT SPRACHPRAXIS MUSTERSTUDIENPLÄNE TEIL I: ZIELE DES STUDIUMS 1. Allgemeine Ziele Das Studium soll die fachwissenschaftlichen und fachdidaktischen Grundlagen für das angestrebte Lehramt im Fach Französisch legen. Es befaßt sich mit Sprache, Literatur, Kultur, Gesellschaft und Geschichte Frankreichs sowie frankophoner Länder und der Vermittlung entsprechender Inhalte im Unterricht. 1.1 Fachwissenschaftliche Ziele Neben allgemeinen Techniken des wissenschaftlichen Arbeitens vermittelt das Studium fachspezifisches Wissen. Es werden Grundlagen der Linguistik und wesentliche Aspekte ihrer Anwendung auf die französische Sprache erarbeitet mit Schwerpunktbildungen in Bereichen der angewandten Linguistik (kontrastive Linguistik, Übersetzung), der Pragmatik und der Soziolinguistik. Außerdem wird die Geschichte der französischen Sprache im Überblick dargestellt. Das Studium der Literaturwissenschaft beschäftigt sich mit einer repräsentativen Auswahl von Texten der Literatur Frankreichs und der frankophonen Länder aus verschiedenen Epochen und Gattungen auf dem Hintergrund der jeweiligen geschichtlich-kulturellen Situation. Vermittelt werden darüber hinaus Kenntnisse und Fähigkeiten auf dem Gebiet der französischen Literaturgeschichte, der Ästhetik und Literaturtheorie, der Produktion und Rezeption von Texten sowie der literarischen Wertung. Die Landeswissenschaften vermitteln Kenntnisse und Erkenntnisse über das Wirkungsgefüge von Geschichte, Gesellschaft und Kultur Frankreichs sowie der frankophonen Länder. In ihrem Mittelpunkt steht die Beschäftigung mit dem Einfluß kultureller Muster auf staatliche, politische und gesellschaftliche Strukturen und Entwicklungen sowie auf individuelle Haltungen und Handlungen in Vergangenheit und Gegenwart. Darüber hinaus ist die sprachpraktische und kommunikative Kompetenz der zukünftigen Lehrerinnen und Lehrer zu schulen. 1. Tätigkeitsorientierte Ziele Die Studierenden werden angeleitet, die erworbene fachwissenschaftliche und sprachliche Kompetenz im Hinblick auf das Tätigkeitsfeld Schule zu reflektieren. Sie sollen mit Grundgedanken der Fremdsprachenlernforschung, vor allem der Theorie und Praxis des Französischunterrichts, vertraut werden und die wichtigsten Gesetzmäßigkeiten der beim Fremdsprachenerwerb ablaufenden Prozesse, die sie bestimmenden Faktoren sowie Möglichkeiten der Einflußnahme durch Unterricht kennenlernen. Außerdem werden erste unterrichtspraktische Erfahrungen gesammelt. Erg. Liefg. vom 01.10.99

Unter Berücksichtigung der genannten Ziele des Studiums werden Lehrveranstaltungen in folgenden Bereichen angeboten: - Linguistik - Literaturwissenschaft - Landeswissenschaften - Fremdsprachenlernforschung, insbesondere: Allgemeine Fremdsprachendidaktik, Didaktik der französischen Sprache, Didaktik der französischsprachigen Literaturen sowie - Sprachpraxis. TEIL II: BEGINN, ABLAUF UND ORGANISATION DES STUDIUMS 1. Allgemeine Bestimmungen 1.1 Allgemeine Voraussetzungen Es gelten die allgemeinen Zulassungsvoraussetzungen gern. 35 Abs. HHG: - allgemeine Hochschulreife oder - fachgebundene Hochschulreife oder - eine andere vom Hessischen Kultusministerium als gleichwertig anerkannte Vorbildung. 1. Teilstudiengänge Französisch Studierende, die das Lehramt an Grundschulen (L1) anstreben, können Französisch als Fach für die Klassen 1-4 und auch als Wahlfach für die Klassen 5-10 studieren, das auf das Fach für die Klassen 1-4 aufbaut. Im Studiengang für das Lehramt an Hauptschulen und Realschulen (L) und für das Lehramt an Gymnasien (L3) werden in der Regel zwei Unterrichtsfächer, also Französisch und ein weiteres Fach, zu gleichen Anteilen studiert (zu möglichen Fächerverbindungen vgl. 3-35 der Verordnung über die Ersten Staatsprüfungen für die Lehrämter vom 3. 4. 1995). 1.3 Sprachkenntnisse 1. Es wird dringend empfohlen, den Teilstudiengang Französisch nur zu wählen, wenn man die französische Sprache bereits zu Beginn des Studiums sehr gut beherrscht. Die entsprechenden Französischkenntnisse dürften in der Regel vorliegen, wenn Französisch im Leistungskurs der gymnasialen Oberstufe mit Erfolg abgeschlossen oder auf andere Weise ein gleichwertiger Sprachstand erreicht wurde. Ein obligatorischer Sprachtest bei Studienbeginn hilft bei der Einstufung in die sprachpraktischen Kurse.. Für L3 sind bei der Meldung zur Zwischenprüfung Lateinkenntnisse nachzuweisen entweder durch das Abiturzeugnis oder das Bestehen der Ergänzungsprüfung nach der Verordnung über die Ergänzungsprüfungen vom 3. 9. 1981 (ABl. S. 64) oder eine förmliche fachbereichsinterne Prüfung (vgl. 34 der Verordnung über die Ersten Staatsprüfungen für die Lehrämter vom 3. 4. 1995). Als fachbereichsinterne Lateinprüfung gilt der Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an einem vom Sprachenzentrum durchgeführten Sprachkurs von mindestens 80 Stunden bzw. 6 Semesterwochenstunden (Vermittlung von Grundkenntnissen im Bereich der Formenlehre und Syntax) und einer dreistündigen Abschlußprüfung. Erg. Liefg. vom 01.10.99 3

. Studienorganisation.1 Studienbeginn Das Studium kann zum Wintersemester oder zum Sommersemester aufgenommen werden.. Studiendauer Für L1 und L beträgt die Mindeststudienzeit je sechs Semester, für L3 acht Semester. Einschließlich der Prüfungsphase beträgt die Regelstudienzeit für L1 und L dreieinhalb, diejenige für L3 viereinhalb Studienjahre (vgl. 6 der Verordnung über die Ersten Staatsprüfungen für die Lehrämter vom 3. 4. 1995). Während der sechs bzw. acht Studiensemester sind im Fach Französisch mindestens folgende Semsterwochenstunden (SWS) zu belegen: L1: 1. Fach (Fach für die Klassen 1-4 + Wahlfach für die Klassen 5-10 ): 38 SWS + 3 SWS schulpraktische Studien (SPS) II. Fach (Klassen 1-4): 18 SWS + 3 SWS SPS II 3. Fach (Klassen 1-4): 18 SWS L: 37 SWS + 3 SWS SPS II L3: 60 SWS + 3 SWS SPS II Der Fachbereich 08 stellt auf der Grundlage dieser Studienordnung ein Lehrangebot bereit, das einen erfolgreichen Abschluß des Studiums innerhalb der angegebenen Regelstudienzeiten ermöglicht..3 Studienabschnitte Der Teilstudiengang Französisch gliedert sich in Grundstudium: L1: 3 Semester, 1. Fach (Fach für die Klassen 1-4 + Wahlfach für die Klassen 5-10): 16-0 SWS,./3. Fach (Fach für die Klassen 1-4): 8-10 SWS L: 3 Semester, 16-0 SWS L3: 4 Semester, 8-3 SWS Hauptstudium: L1: 3 Semester, 1. Fach (Fach für die Klassen 1-4 + Wahlfach für die Klassen 5-10): 16-0 SWS + 3 SWS SPS II./3. Fach (Fach für die Klassen 1-4): 8-10 SWS + 3 SWS SPS II (im. Fach) L: 3 Semester, 16-0 SWS + 3 SWS SPS II L3: 4 Semester, 8-3 SWS + 3 SWS SPS II Erg. Liefg. vom 01.10.99 4

Für L1 und L ist die Grenze zwischen Grund- und Hauptstudium fließend; das Grundstudium sollte aber in der Regel nach drei Semestern abgeschlossen sein. Studierende, die L3 anstreben, schließen das Grundstudium durch die erfolgreiche Teilnahme an einer Zwischenprüfung ab, der sie sich nach vier Semestern unterziehen sollten. Einzelheiten dieser Zwischenprüfung, die vom Fachbereich 08 durchgeführt wird, regelt die Ordnung für die Zwischenprüfung im Teilstudiengang Französisch (zu den Zulassungsvoraussetzungen vgl. Teil III,.3.)..4 Auslandsaufenthalt Es wird dringend empfohlen, zwischen Grund- und Hauptstudium ein bis zwei Semester in einem französischsprachigen Land zu verbringen. Es bietet sich das Studium an einer ausländischen Universität oder die Tätigkeit an einer Schule als Lehrassistentin oder Lehrassistent an. Da die Bewerbung um einen Studienplatz an einer ausländischen Universität oder um eine Stelle als assistante oder assistant viel Zeit in Anspruch nimmt, sollten sich die Studierenden bereits im 1. oder. Semester informieren..5 Schulpraktische Studien (SPS) Inhalt und Organisation der SPS richten sich nach der Praktikumsordnung der GhK. Während der erste Praktikumsabschnitt im Rahmen des Kernstudiums absolviert wird, organisiert der Fachbereich 08 den zweiten Abschnitt der SPS. Die Veranstaltungen, welche Hospitationen im Französischunterricht verschiedener Schulformen und Schulstufen einschließen, dienen vor allem dazu, Theorie und Praxis stärker zu integrieren..6 Erweiterungsprüfung Studierende, die die Erste Staatsprüfung für ein Lehramt bestanden haben, können eine Erweiterungsprüfung ablegen, die sie zum Unterricht in einem weiteren Fach des gleichen Lehramts befähigt. Voraussetzung für die Zulassung zu einer Erweiterungsprüfung im Fach Französisch sind weitere Studien sowie für L3 der Nachweis von Lateinkenntnissen gemäß Teil I, 1.3.. Da die Erweiterungsprüfung wesentliche Teile einer regulären Ersten Staatsprüfung umfaßt, sind die in dieser Studienordnung festgelegten Leistungen in vollem Umfang zu erbringen (vgl. 5 der Verordnung über die Ersten Staatsprüfungen für die Lehrämter vom 3. 4. 1995; über Einzelheiten informiert das Prüfungsamt)..7 Zusatzprüfungen Studierende, die die Erste Staatsprüfung und die Zweite Staatsprüfung für ein Lehramt bestanden haben, können durch eine Zusatzprüfung die Qualifikation für ein weiteres Lehramt, nämlich für L1 und L, erwerben. Da die Zusatzprüfung wesentliche Teile einer regulären Ersten Staatsprüfung umfaßt, sind die in dieser Studienordnung festgelegten Leistungen in vollem Umfang zu erbringen (vgl. 39-40 der Verordnung über die Ersten Staatsprüfungen für die Lehrämter vom 3. 4. 1995; über Einzelheiten informiert das Prüfungsamt). Erg. Liefg. vom 01.10.99 5

3. Studienberatung Zu Beginn eines jeden Semesters werden vom Fachbereich und der Fachschaft Einführungsveranstaltungen für Erstsemester angeboten. Die Studierenden haben die Möglichkeit, sich während des gesamten Studienverlaufs in Fragen der Organisation und Gestaltung des Studiums sowie bei der Wahl von Studienschwerpunkten und bei studienbezogenen persönlichen Schwierigkeiten beraten zu lassen. Für diese Studienberatung stehen alle Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer sowie Wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Fachbereichs in ihren Sprechstunden zur Verfügung. In jedem Semester erstellt der Fachbereich ein kommentiertes Veranstaltungsverzeichnis zur Information der Studierenden. Es wird den Studierenden dringend empfohlen, sich besonders in folgenden Fällen beraten zu lassen: - zu Beginn des 1. Semesters/Fachsemesters, - vor der Wahl von Schwerpunkten, - bei Nichtbestehen von Prüfungen und gescheiterten Versuchen, erforderliche Leistungsnachweise zu erwerben; - bei zeitlicher Verzögerung des Studiums, gemessen am Studienplan, - bei Studiengang- bzw. Hochschulwechsel. TEIL III: GESTALTUNG UND GLIEDERUNG DES STUDIUMS 1. Lehrveranstaltungen und Arten der Leistungsnachweise Die in Teil 1 aufgeführten Lehr- und Lerninhalte werden durch folgende Lehrveranstaltungen vermittelt: Vorlesungen (V) Ziel von Vorlesungen ist die überblicksartige Wissensvermittlung zum Zweck der Einführung, der Problemorientierung, der aktuellen Weitergabe von Forschungsergebnissen sowie der Überbrückung von Wissenslücken. Orientierungskurse (OK) Diese Veranstaltungen des Grundstudiums geben einen Überblick über Inhalte und Methoden der Bereiche Linguistik, Literaturwissenschaft, Landeswissenschaften und Fremdsprachenlernforschung. Neben wichtigen Arbeitstechniken erwerben Studierende in diesen Bereichen Grundkenntnisse und diskutieren deren Relevanz für das Tätigkeitsfeld Schule. Die Teilnahmebescheinigung an den Orientierungskursen setzt regelmäßige Mitarbeit voraus. Proseminare (PS) Proseminare sind Veranstaltungen des Grundstudiums; sie können auch noch im Hauptstudium besucht werden. Anhand eines ausgewählten Themas leiten sie zum selbständigen wissenschaftlichen Arbeiten an. Für eine erfolgreiche Teilnahme sind gründliche Vorbereitung sowie kontinuierliche Mitarbeit unerläßlich. Voraussetzung für einen benoteten Leistungsnachweis sind ein Referat mit schriftlicher Ausarbeitung oder eine Hausarbeit bzw. andere gleichwertige, von der Seminarleitung festgelegte, schriftliche Leistungen. Erg. Liefg. vom 01.10.99 6

Hauptseminare oder Seminare (HS oder S) Die Teilnahme an diesen Veranstaltungen des Hauptstudiums setzt den erfolgreichen Abschluß des Grundstudiums voraus. Hauptseminare behandeln anspruchsvolle, komplexere Fragestellungen und erfordern selbständiges wissenschaftliches Arbeiten. Voraussetzung für einen benoteten Leistungsnachweis sind ein Referat mit schriftlicher Ausarbeitung oder eine Hausarbeit bzw. andere gleichwertige, von der Seminarleitung festgelegte, schriftliche Leistungen. Übungen (Ü) Diese Veranstaltungsform dient der Vermittlung praktischer, insbesondere sprachlicher Fertigkeiten und Fähigkeiten. Für die erforderlichen Leistungsnachweise werden regelmäßige Mitarbeit und eine oder mehrere Einzelleistungen erwartet. Dazu gehören vor allem die Bearbeitung mündlicher und schriftlicher Aufgaben sowie das Anfertigen von Übersetzungen und Klausuren. Kolloquien (KO) Kolloquien geben fortgeschrittenen Studierenden, die sich auf ein Examen vorbereiten, die Möglichkeit, zusammen mit Lehrenden fachwissenschaftliche Fragestellungen zu diskutieren und vertiefend zu bearbeiten. Fähigkeit und Bereitschaft zur Darlegung eigener Arbeits- und Forschungsergebnisse sind eine wichtige Voraussetzung. In Kolloquien können zudem Anforderungen und Bewertungskriterien von Prüfungen thematisiert werden. Exkursionen (EX) Wichtige Ziele von Exkursionen sind die Erkundung von Praxisfeldern, die Vervollkommnung der Sprachkenntnisse sowie die Vertiefung von Einsichten in die Zielkulturen. Projektstudium (PROJEKT) Den Studierenden soll Gelegenheit gegeben werden, in weitgehend selbständig organisierten Projekten mit wissenschaftlicher Betreuung Fragen des Faches, die sich auch auf Praxisfelder beziehen können, gegebenenfalls interdisziplinär zu bearbeiten.. lnhaltliche Gliederung des Studiums.1 Lehramt an Grundschulen.1.1 Grundstudium L1 (1. - 3. Semester) Im ersten Fach (Fach für die Klassen 1-4 + Wahlfach für die Klassen 5-10) sind im Grundstudium folgende Pflichtveranstaltungen zu absolvieren: - Diagnostischer Sprachtest (einschließlich Beratungsgespräch) - sprachpraktische Übungen (Niveau 1; hinsichtlich der sprachpraktischen Übungen gelten durchgängig die näheren Einzelheiten gemäß Anlage 1) - Orientierungskurs Fremdsprachenlernforschung - zwei weitere Orientierungskurse (aus zwei der drei Bereiche Linguistik, Literaturwissenschaft, Landeswissenschaften) - ein Proseminar Fremdsprachenlernforschung - ein weiteres Proseminar (aus einem der drei Bereiche Linguistik, Literaturwissenschaft, Landeswissenschaften) Im zweiten bzw. dritten Fach (Fach für die Klassen 1-4) sind im Grundstudium folgende Pflichtveranstaltungen zu absolvieren: Erg. Liefg. vom 01.10.99 7

- Diagnostischer Sprachtest (einschließlich Beratungsgespräch) - sprachpraktische Übungen (Niveau 1 ; hinsichtlich der sprachpraktischen Übungen gelten durchgängig die näheren Einzelheiten gemäß Anlage 1) - Orientierungskurs Fremdsprachenlernforschung - ein weiterer Orientierungskurs (aus einem der drei Bereiche Linguistik, Literaturwissenschaft, Landeswissenschaften) Im ersten Fach muß einer der Proseminarscheine auf einer Hausarbeit basieren..1. Hauptstudium L1 (4. - 6. Semester) Im Hauptstudium bilden die Studierenden inhaltliche Schwerpunkte nach eigenen Interessen. Dabei sind die in dieser Studienordnung sowie in der Verordnung über die Ersten Staatsprüfungen enthaltenen Anforderungen zu berücksichtigen. Im ersten Fach (Fach für die Klassen 1-4 + Wahlfach für die Klassen 5-10) ist im Hauptstudium der Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an folgenden Veranstaltungen vorgeschrieben: - ein Hauptseminar Fremdsprachenlernforschung - zwei weitere Hauptseminare (aus zwei der vier Bereiche Linguistik, Literaturwissenschaft, Landeswissenschaften, Fremdsprachenlernforschung) - sprachpraktische Übungen (Niveau ). Außerdem ist der Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an den SPS 11 zu erbringen. Im zweiten bzw. dritten Fach (Fach für die Klassen 1-4) ist im Hauptstudium der Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an folgenden Veranstaltungen vorgeschrieben: - ein Pro- oder Hauptseminar Fremdsprachenlernforschung - ein weiteres Pro- oder Hauptseminar (aus einem der drei Bereiche Linguistik, Literaturwissenschaft, Landeswissenschaften) - sprachpraktische Übungen (Niveau ). Im zweiten Fach ist außerdem der Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an den SPS II zu erbringen. Sowohl im ersten als auch im zweiten bzw. dritten Fach muß einer der Seminarscheine auf einer Hausarbeit basieren. Da es sich bei den Pflichtveranstaltungen lediglich um Mindestanforderungen handelt, wird der Besuch weiterer Lehrveranstaltungen empfohlen. Bei der Auswahl ist zu beachten, daß nach den Maßgaben der Verordnung über die Ersten Staatsprüfungen mündliche und schriftliche Prüfungsteile in der Regel von fachdidaktischen Fragestellungen ausgehen, die jeweils durch fachwissenschaftliche Kenntnisse gestützt werden. Auf die Vervollkommnung der Französischkenntnisse ist besonderer Wert zu legen. ungeachtet der sonstigen Prüfungsleistungen ist nämlich bei der Ersten Staatsprüfung die Erteilung der Fachnote "Ausreichend" oder einer besseren Note in den Neueren Fremdsprachen bei mangelhafter Sprachfertigkeit oder schweren sprachlichen Fehlern ausgeschlossen (vgl. 0 der Verordnung über die Ersten Staatsprüfungen für die Lehrämter vom 3. 4. 1995). Erg. Liefg. vom 01.10.99 8

. Lehramt an Hauptschulen und Realschulen..1 Grundstudium L (1.- 3. Semester) Während des Grundstudiums sind folgende Pflichtveranstaltungen zu absolvieren: - Diagnostischer Sprachtest (einschließlich Beratungsgespräch) - sprachpraktische Übungen (Niveau 1; hinsichtlich der sprachpraktischen Übungen gelten durchgängig die näheren Einzelheiten gemäß Anlage 1) - Orientierungskurs Fremdsprachenlernforschung - zwei weitere Orientierungskurse (aus zwei der drei Bereiche Linguistik, Literaturwissenschaft, Landeswissenschaften) - ein Proseminar Fremdsprachenlernforschung - ein weiteres Proseminar (aus einem der drei Bereiche Linguistik, Literaturwissenschaft, Landeswissenschaften) Die kontinuierliche Mitarbeit im Orientierungskurs (Teilnahmeschein) ist Voraussetzung für den Besuch der Proseminare des jeweiligen Bereichs. Einer der Proseminarscheine muß auf einer Hausarbeit basieren... Hauptstudium L (4. - 6. Semester) Im Hauptstudium bilden die Studierenden inhaltliche Schwerpunkte nach eigenen Interessen. Dabei sind die in dieser Studienordnung sowie in der Verordnung über die Ersten Staatsprüfungen enthaltenen Anforderungen zu berücksichtigen. Vorgeschrieben ist der Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an folgenden Veranstaltungen: - ein Hauptseminar Fremdsprachenlernforschung - zwei weitere Hauptseminare (aus zwei der vier Bereiche Linguistik, Literaturwissenschaft, Landeswissenschaften, Fremdsprachenlernforschung) - sprachpraktische Übungen (Niveau ). Außerdem ist der Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an den SPS II zu erbringen. Einer der Hauptseminarscheine muß auf einer Hausarbeit basieren. Da es sich bei den Pflichtveranstaltungen lediglich um Mindestanforderungen handelt, wird der Besuch weiterer Lehrveranstaltungen empfohlen. Bei der Auswahl ist zu beachten, daß nach den Maßgaben der Verordnung über die Ersten Staatsprüfungen im mündlichen Teil der Ersten Staatsprüfung neben besonderen Kenntnissen in einem sprachwissenschaftlichen und in einem literaturwissenschaftlichen Gebiet vertiefte Kenntnisse in einem Gebiet der Landeskunde und in zwei fachdidaktischen Bereichen nachgewiesen werden müssen. Hinzu kommt ein Fachklausurthema aus einem der genannten Bereiche. Auf die Vervollkommnung der Französischkenntnisse ist besonderer Wert zu legen. Ungeachtet der sonstigen Prüfungsleistungen ist nämlich bei der Ersten Staatsprüfung die Erteilung der Fachnote "Ausreichend" oder einer besseren Note in den Neueren Fremdsprachen bei mangelhafter Sprachfertigkeit oder schweren sprachlichen Fehlern ausgeschlossen (vgl. 0 der Verordnung über die Ersten Staatsprüfungen für die Lehrämter vom 3. 4. 1995). Erg. Liefg. vom 01.10.99 9

.3 Lehramt an Gymnasien.3.1 Grundstudium L3 (1.- 4. Semester) Während des Grundstudiums sind folgende Pflichtveranstaltungen zu absolvieren: - Diagnostischer Sprachtest (einschließlich Beratungsgespräch) - sprachpraktische Übungen (Niveau 1 und Niveau ; hinsichtlich der sprachpraktischen Übungen gelten durchgängig die näheren Einzelheiten gemäß Anlage 1) - vier Orientierungskurse (Linguistik, Literaturwissenschaft, Landeswissenschaften, Fremdsprachenlernforschung) - vier Proseminare (Linguistik, Literaturwissenschaft, Landeswissenschaften, Fremdsprachenlernforschung) Die kontinuierliche Mitarbeit im Orientierungskurs (Teilnahmeschein) ist Voraussetzung für den Besuch der Proseminare des jeweiligen Bereichs. Zwei der Proseminarscheine müssen auf einer Hausarbeit basieren..3. Zwischenprüfung Zum Nachweis des erfolgreich abgeschlossenen Grundstudiums muß eine Zwischenprüfung abgelegt werden, deren Anforderungen und Organisation die entsprechende Ordnung des Fachbereichs 08 regelt. Danach sind bei der Meldung zur Zwischenprüfung folgende Leistungen nachzuweisen: - Lateinkenntnisse (vgl. Teil I, 1.3) - erfolgreiche Teilnahme an drei Proseminaren des Pflichtbereichs - erfolgreicher Abschluß der sprachpraktischen Übungen (Niveau ; vgl. Anlage 1)..3.3 Hauptstudium L3 (5. - 8. Semester) Im Hauptstudium bilden die Studierenden inhaltliche Schwerpunkte nach eigenen Interessen. Dabei sind die in dieser Studienordnung sowie in der Verordnung über die Ersten Staatsprüfungen enthaltenen Anforderungen zu berücksichtigen. Vorgeschrieben ist der Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an folgenden Veranstaltungen: - ein Hauptseminar Fremdsprachenlernforschung - zwei weitere Hauptseminare (aus zwei der drei Bereiche Linguistik, Literaturwissenschaft, Landeswissenschaften) - sprachpraktische Übungen (Niveau 3). Außerdem ist der Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an den SPS II zu erbringen. Einer der Hauptseminarscheine muß auf einer Hausarbeit basieren. Da es sich bei den Pflichtveranstaltungen lediglich um Mindestanforderungen handelt, wird der Besuch weiterer Lehrveranstaltungen empfohlen. Bei der Auswahl ist zu beachten, daß nach den Maßgaben der Verordnung über die Ersten Staatsprüfungen im mündlichen Teil der Ersten Staatsprüfung vertiefte Kenntnisse in zwei sprachwissenschaftlichen, zwei literaturwissenschaftlichen Gebieten, einem Gebiet der Landeskunde und in einem fachdidaktischen Bereich nachgewiesen werden müssen. Hinzu kommt ein Fachklausurthema aus einem der genannten Bereiche. Auf die Vervollkommnung der Erg. Liefg. vom 01.10.99 10

Französischkenntnisse ist besonderer Wert zu legen. Ungeachtet der sonstigen Prüfungsleistungen ist nämlich bei der Ersten Staatsprüfung die Erteilung der Fachnote "Ausreichend" oder einer besseren Note in den Neueren Fremdsprachen bei mangelhafter Sprachfertigkeit oder schweren sprachlichen Fehlern ausgeschlossen (vgl. 0 der Verordnung über die Ersten Staatsprüfungen für die Lehrämter vom 3. 4. 1995). 3. Leistungsnachweise Die folgende Übersicht über die Leistungsnachweise faßt die Mindestanforderungen zusammen: 3.1 Lehramt an Grundschulen Erstes Fach (Klassen 1-4 + 5-1 0) Grundstudium (1. - 3. Semester) - Bescheinigung über die Teilnahme am diagnostischen Sprachtest (einschließlich Beratungsgespräch) - ein Teilnahmeschein Orientierungskurs Fremdsprachenlernforschung - zwei weitere Teilnahmescheine Orientierungskurse (aus zwei der drei Bereiche Linguistik, Literaturwissenschaft, Landeswissenschaften) - ein benoteter Proseminarschein Fremdsprachenlernforschung - ein weiterer benoteter Proseminarschein (aus einem der drei Bereiche Linguistik, Literaturwissenschaft, Landeswissenschaften). Hauptstudium (4. - 6. Semester) - ein benoteter Hauptseminarschein Fremdsprachenlernforschung - zwei weitere benotete Hauptseminarscheine (aus zwei der vier Bereiche Linguistik, Literaturwissenschaft, Landeswissenschaften, Fremdsprachenlernforschung) - Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme an den sprachpraktischen Übungen Niveau (vgl. Anlage 1). Zweites bzw. drittes Fach (Klassen 1-4) Grundstudium (1. - 3. Semester) - Bescheinigung über die Teilnahme am diagnostischen Sprachtest (einschließlich Beratungsgespräch) - ein Teilnahmeschein Orientierungskurs Fremdsprachenlernforschung - ein weiterer Teilnahmeschein Orientierungskurs (aus einem der drei Bereiche Linguistik, Literaturwissenschaft, Landeswissenschaften) Hauptstudium (4. - 6. Semester) - ein benoteter Pro- oder Hauptseminarschein Fremdsprachenlernforschung - ein weiterer benoteter Pro- oder Hauptseminarschein (aus einem der drei Bereiche Linguistik, Literaturwissenschaft, Landeswissenschaften) - Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme an den sprachpraktischen Übungen Niveau (vgl. Anlage 1). Außerdem ist die erfolgreiche Teilnahme an den SPS (SPS II nur im ersten und zweiten Fach) nachzuweisen. Erg. Liefg. vom 01.10.99 11

3. Lehramt an Hauptschulen und Realschulen Grundstudium (1.- 3. Semester) - Bescheinigung über die Teilnahme am diagnostischen Sprachtest (einschließlich Beratungsgespräch) - ein Teilnahmeschein Orientierungskurs Fremdsprachenlernforschung - zwei weitere Teilnahmescheine Orientierungskurse (aus zwei der drei Bereiche Linguistik, Literaturwissenschaft, Landeswissenschaften) - ein benoteter Proseminarschein Fremdsprachenlernforschung - ein weiterer benoteter Proseminarschein (aus einem der drei Bereiche Linguistik, Literaturwissenschaft, Landeswissenschaften) Hauptstudium (4. - 6. Semester) - ein benoteter Hauptseminarschein Fremdsprachenlernforschung - zwei weitere benotete Hauptseminarscheine (aus zwei der vier Bereiche Linguistik, Literaturwissenschaft, Landeswissenschaften, Fremdsprachenlernforschung) - Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme an den sprachpraktischen Übungen Niveau (vgl. Anlage 1). Außerdem ist die erfolgreiche Teilnahme an den SPS nachzuweisen. 3.3 Lehramt an Gymnasien Grundstudium (1. - 4. Semester) - Bescheinigung über die Teilnahme am diagnostischen Sprachtest (einschließlich Beratungsgespräch) - vier Teilnahmescheine Orientierungskurse (Linguistik, Literaturwissenschaft, Landeswissenschaften, Fremdsprachenlernforschung) - vier benotete Proseminarscheine (Linguistik, Literaturwissenschaft, Landeswissenschaften, Fremdsprachenlernforschung) Hauptstudium (5. - 8. Semester) - ein benoteter Hauptseminarschein Fremdsprachenlernforschung - zwei weitere benotete Hauptseminarscheine (aus zwei der drei Bereiche Linguistik, Literaturwissenschaft, Landeswissenschaften) - Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme an den sprachpraktischen Übungen Niveau 3 (vgl. Anlage 1) Außerdem ist die erfolgreiche Teilnahme an den SPS nachzuweisen. 3.4 Zulassungsvoraussetzungen Da Proseminare auf den Orientierungskursen aufbauen und in Hauptseminaren Kenntnisse und Arbeitstechniken vorausgesetzt werden, die in Orientierungskursen und Proseminaren erarbeitet werden, ist es empfehlenswert, die Veranstaltungen in jedem der vier Bereiche in der Reihenfolge: Orientierungskurs, Proseminare, Hauptseminare/Seminare zu besuchen. Die Teilnahme an Hauptseminaren im Hauptstudium, in denen ein benoteter Hauptseminarschein erworben werden soll, setzt bei L3 den erfolgreichen Abschluß des Grundstudiums gemäß Teil III,.3. voraus. Erg. Liefg. vom 01.10.99 1

3. 5 Benotung Die Leistungsnachweise werden benotet. Die Noten orientieren sich an der Skala der Verordnung über die Ersten Staatsprüfungen ( 19): bis einschließlich 1,5 bis,5 bis 3,5 bis 4,0 Note "Sehr gut" Note "Gut" Note "Befriedigend" Note "Ausreichend". TEIL IV: Ergänzende Bestimmungen 1. Geltungsbereich Diese Studienordnung regelt die Gestaltung des Studienverlaufs und beschreibt die Ziele und Inhalte des Teilstudiengangs Französisch auf der Grundlage der Verordnung über die Ersten Staatsprüfungen für die Lehrämter vom 3. 4. 1995 (GVBI. 1, S. 33 ff.).. Inkrafttreten.1 Diese Studienordnung tritt am 1. 11. 1997 in Kraft. Sie gilt für alle Studierenden, die ihr Studium in einem der drei Lehramtsstudiengänge im oder nach dem WS 1997/98 aufgenommen haben. Den übrigen Studierenden dieser Studiengänge wird empfohlen, ihr Studium an dieser Ordnung zu orientieren.. Diese Studienordnung wird im Mitteilungsblatt der Universität Gesamthochschule Kassel veröffentlicht. Erlassen vom Fachbereichsrat des Fachbereichs 08 Anglistik/Romanistik. Die Rechte des Hessischen Ministeriums für Wissenschaft und Kunst wurden gewahrt. Kassel, den 1.10.1997 Prof. Dr. H. Dippel Dekan des Fachbereichs Anglistik, Romanistik Anlage 1: Anlagen -5: ÜBERSICHT SPRACHPRAXIS MUSTERSTUDIENPLÄNE Erg. Liefg. vom 01.10.99 13

Anlage 1: ÜBERSICHT SPRACHPRAXIS Die Teilnahme an den markierten Übungen ist für den jeweiligen Studiengang obligatorisch; der Besuch der anderen Übungen wird empfohlen. L1 1. Fach L1./3. Fach L L3 Test mise à niveau (4 SWS) Niveau 1 oral 1 ( SWS) écrit 1 ( SWS) grammaire 1 ( SWS) traduction 1 ( SWS Niveau oral ( SWS) écrit ( SWS) grammaire ( SWS) traduction ( SWS) Übungen zur Vorbereitung auf die Zwischenprüfung ( SWS) Niveau 3 3.1 ( SWS) 3. ( SWS) 3.3 ( SWS) Übungen zur Vorbereitung auf die Staatsprüfung L3 oral écrit traduction ( SWS) ( SWS) ( SWS) Erg. Liefg. vom 01.10.99 14

Während im Rahmen der sprachpraktischen Übungen des Niveau 1 die in alltagsweltlicher Kommunikation erforderlichen Französischkenntnisse im Hinblick auf authentische Sprechsituationen und Schreibanlässe vertieft werden, sollen die Studierenden in den sprachpraktischen Übungen des Niveau - aufbauend auf Niveau 1 - spezifische Fertigkeiten und Fähigkeiten erwerben, die ihrer Methodenkompetenz dienen. Dazu gehören Sprachmittel für die mündliche und schriftliche Textanalyse, der Umgang mit unterschiedlichen Textsorten sowie die Gestaltung von Zusammenfassungen und Referaten. Im Rahmen von Niveau 3 werden die auf den vorangegangen Niveaus erworbenen Kenntnisse weiter ausgebaut und in enger Verbindung der Fertigkeiten geübt. Die Teilnahme an den Veranstaltungen von Niveau und Niveau 3 setzt jeweils den erfolgreichen Abschluß der Übungen des vorangegangenen Niveaus voraus. Erg. Liefg. vom 01.10.99 15

Anlage : MUSTERSTUDIENPLAN L1 1. Fach (Klassen 1-4 + 5-10) Grundstudium: 1. Semester Diagnostischer Sprachtest Orientierungskurse sprachpraktische Übungen (Niv. 1). Semester 1 Orientierungskurs 1 Proseminar 1 sprachpraktische Übung (Niv. 1) 3. Semester 1 Proseminar 1 sprachpraktische Übung (Niv. 1) SWS 4 * 1. - 3. Semester Veranstaltungen nach freier Wahl 4 Hauptstudium: (18) 4. Semester 1 Hauptseminar sprachpraktische Übungen (Niv. ) 5. Semester 1 Hauptseminar 1 sprachpraktische Übung (Niv. ) * Schulpraktische Studien II 3 6. Semester 1 Hauptseminar 1 sprachpraktische Übung (Niv. ) 4. - 6. Semester Veranstaltungen nach freier Wahl 10 (3) *Aufgrund eines Erlasses des Hessischen Kultusministers vom 9. 1. 1980 sind sprachpraktische Übungen in den Neueren Sprachen auf das Gesamtvolumen der Semesterwochenstundenzahl mit dem Faktor 0,5 anzurechnen. Erg. Liefg. vom 01.10.99 16

Anlage 3: MUSTERSTUDIENPLAN L1. - 3. Fach (Klassen 1-4) Grundstudium: 1. Semester Diagnostischer Sprachtest 1 Orientierungskurs 1 sprachpraktische Übung (Niv. 1). Semester 1 Orientierungskurs 1 sprachpraktische Übungen (Niv. 1) SWS 3. Semester 1 sprachpraktische Übungen (Niv. 1) 1. - 3. Semester Veranstaltungen nach freier Wahl 3 (10) Hauptstudium: 4. Semester 1 Pro- oder Hauptseminar 1 sprachpraktische Übung (Niv. ) 5. Semester 1 Pro- oder Hauptseminar Schulpraktische Studien II 3 bei (. Fach) 6. Semester 1 sprachpraktische Übung (Niv. ) 4. - 6. Semester Veranstaltungen nach freier Wahl (11) *Aufgrund eines Erlasses des Hessischen Kultusministers vom 9. 1. 1980 sind sprachpraktische Übungen in den Neueren Sprachen auf das Gesamtvolumen der Semesterwochenstundenzahl mit dem Faktor 0,5 anzurechnen. Erg. Liefg. vom 01.10.99 17

Anlage 4: MUSTERSTUDIENPLAN L Grundstudium: 1. Semester Diagnostischer Sprachtest Orientierungskurse sprachpraktische Übungen (Niv. 1). Semester 1 Orientierungskurs 1 Proseminar 1 sprachpraktische Übung (Niv. 1) 3. Semester 1 Proseminar 1 sprachpraktische Übung (Niv. 1) SWS 4 * 1. - 3. Semester Veranstaltungen nach freier Wahl 4 Hauptstudium: (18) 4. Semester 1 Hauptseminar sprachpraktische Übungen (Niv. ) 5. Semester 1 Hauptseminar 1 sprachpraktische Übung (Niv. ) * Schulpraktische Studien II 3 6. Semester 1 Hauptseminar 1 sprachpraktische Übung (Niv. ) 4. - 6. Semester Veranstaltungen nach freier Wahl 9 () *Aufgrund eines Erlasses des Hessischen Kultusministers vom 9. 1. 1980 sind sprachpraktische Übungen in den Neueren Sprachen auf das Gesamtvolumen der Semesterwochenstundenzahl mit dem Faktor 0,5 anzurechnen. Erg. Liefg. vom 01.10.99 18

Anlage 5: MUSTERSTUDIENPLAN L3 Grundstudium: 1. Semester Diagnostischer Sprachtest Orientierungskurse sprachpraktische Übungen (Niv. 1). Semester Orientierungskurse 1 Proseminar 1 sprachpraktische Übung (Niv. 1) 3. Semester 1 Proseminar 1 sprachpraktische Übung (Niv. 1) sprachpraktische Übungen (Niv. ) 4. Semester 1 Proseminar sprachpraktische Übungen (Niv. ) SWS 4 * 4 * * 1. - 4. Semester Veranstaltungen nach freier Wahl 10 (3) Zwischenprüfung Hauptstudium: 5. Semester 1 Proseminar 1 sprachpraktische Übung (Niv. 3) Schulpraktische Studien II 3 6. Semester 1 Hauptseminar 1 sprachpraktische Übung (Niv. 3) 7. Semester 1 Hauptseminar 1 sprachpraktische Übung (Niv. 3) 8. Semester 1 Hauptseminar 4. - 8. Semester Veranstaltungen nach freier Wahl 17 (31) *Aufgrund eines Erlasses des Hessischen Kultusministers vom 9. 1. 1980 sind sprachpraktische Übungen in den Neueren Sprachen auf das Gesamtvolumen der Semesterwochenstundenzahl mit dem Faktor 0,5 anzurechnen. Erg. Liefg. vom 01.10.99 19