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Transkript:

Strahlenschutz Strahlenschutz = durchschnittliche Belastung der Bevölkerung durch künstlich erzeugte Strahlung oder Strahlenquellen Edda Schulz 2 2,0 Medizin 0,07 < 0,02 0,02 Forschung, Technik, Haushalt < 0,01 0,01 Kernkraftwerke < 0,01 0,01 Stör- und Unfälle < 0,01 0,01 Kernwaffentests < 0,02 0,02 berufliche Tätigkeit Möglichkeiten zur Reduzierung des Strahlenrisikos? Strahlenschutz Der weitaus größte Anteil an der künstlichen Strahlenbelastung der Menschen wird durch die medizinische Anwendung ionisierender Strahlen und Radionuklide verursacht. Röntgendiagnostik: relativ geringe Dosen große Häufigkeit 85 % der künstlichen Strahlenbelastung Strahlentherapie + Nuklearmedizin: höhere bis sehr hohe Dosen geringe Häufigkeit unwesentlicher Beitrag zur med. Strahlenbelastung Röntgenuntersuchungen: mangelhaft oder falsch zu viel Abhilfe: gute Ausbildung rechtfertigende Indikation berechtigte Personen Verantwortlichkeiten Strahlenschutzverantwortliche, wenn kein Strahlenschutzbeauftragter bestellt ist Strahlenschutzbeauftragte Ärzte, Zahnärzte, die eigenverantwortlich Röntgenstrahlung in Diagnostik und Therapie anwenden Ärzte, Zahnärzte, die die rechtfertigende Indikation stellen Ärzte, die in der Teleradiologie die Verantwortung für die Anwendung der Röntgenstrahlung haben Ärzte, die die Anwendung von Röntgenstrahlung und die technische Durchführung einer Röntgenuntersuchung beaufsichtigen und verantworten Ärzte, die die Anwendung von Röntgenstrahlung in der medizinischen Forschung leiten Medizinphysik-Experten MTA Stellung der rechtfertigenden Indikation ( 23) selbständige, eigenverantwortliche Anwendung von Röntgenstrahlen am Menschen ( 24) Genehmigung bzw. Anzeige einer Röntgeneinrichtung Bestellung zum Strahlenschutzbeauftragten und zu jedem späteren Zeitpunkt, solange die Röntgeneinrichtung betrieben wird oder die Bestellung zum Strahlenschutzbeauftragten besteht. 1

geeignete Ausbildung (Approbation) praktische Erfahrungen (Nachweise, Sachkundezeiten, Untersuchungszahlen - Zeugnisse) erfolgreiche Teilnahme an anerkannten Kursen (Kenntnisse - Bescheinigungen) Die erfolgreiche Teilnahme am letzten Kurs darf nicht länger als 5 Jahre zurück liegen. 1. Schritt Teilnahme an einem 8-stündigen Einführungskurs zum Erwerb der Kenntnisse im Strahlenschutz, davon 4 Stunden theoretische Unterweisung, der praktische Teil der Kenntnisvermittlung erfolgt vor Ort durch einen Arzt mit der erforderlichen im Strahlenschutz. Beginn des Sachkundeerwerbs und Voraussetzung für den Besuch des Grund- und Spezialkurses 2. Schritt Teilnahme an einem 24-stündigen Grundkurs und einem oder mehreren Spezialkursen im Strahlenschutz Spezialkurse: Untersuchung mit Röntgenstrahlung (20 Stunden) Computertomografie (4 Stunden) Interventionsradiologie (4 Stunden) Behandlung mit Röntgenstrahlung (28 Stunden) 3. Schritt Der Erwerb der Sachkunde beinhaltet die A - Stellung rechtfertigenden Indikation, B - die technische Durchführung und C - die Beurteilung von Röntgenuntersuchungen unter besonderer Beachtung des Strahlenschutzes. Nr. Gebiet Dokumentierte Mindest- Untersuchungen zeit/monate 1. Gesamtgebiet der Röntgendiagnostik 5000 42 einschließlich CT (Gewichtung nach 3.1 3.6) (davon 12 CT) 2. Notfalldiagnostik (Schädel, Stamm u. Extremitäten, Thorax, Abdomen) 600 12 1 3. Röntgendiagnostik eines Organsystems/Anwendungsbereiches 3.1 Skelett (Schädel, Stamm u. Extremitäten) 1.200 je 12 1,2 3.2 Thorax (Lunge, Herz) 1.000 3.3 Abdomen, insbesondere Verdauungstrakt 200 3.4 Niere u. ableitende Harnwege 100 3.5 Mamma 500 3.6 Gefäßsystem (periphere/zentrale) 100 Nr. Gebiet Dokumentierte Mindest- Untersuchungen zeit/monate 4. Röntgendiagnostik in einem begrenzten Anwendungsgebiet: z.b. Schädel in HNO oder Zahnheilkunde, durchleuchtungsgestützte Endoskopie, einfache intraoperative Röntgendiagnostik, Thoraxdiagnostik auf Intensivstationen, weibliche Genitalorgane, Venensysteme u.a. begrenzte Bereiche je 100 je 6 1 5. CT nur in Verbindung mit 3. 1000 12 1,3 6. Röntgendiagnostik bei Kindern in einem speziellen Bereich mit speziellen Fragestellungen in Verbindung mit 3 oder 4 100 6 4 7. Anwendung von Röntgenstrahlung bei Interventionen in Verbindung mit 1. oder einem Anwendungsgebiet nach 3 ( nur für Interventionen des Anwendungsgebietes) 100 6 3 2

Formular zum Nachweis der Zeiten und Zahlen Name: Geburtsdatum: Anwendungs- Anzahl dok. Zeitraum Name des/der Datum u. Unterschrift gebiet Untersuchungen (monatlich) fachkundigen des/der fachkundigen A B C Arztes/Ärztin Arztes/Ärztin Erläuterungen: Die Zahlen und Zeiten sind monatlich von einem fachkundigen Arzt zu bestätigen. A - Stellen der rechtfertigenden Indikation B - Technische Durchführung C - Befundung www.aeksh.de unter Weiterbildung / n und Qualifikationen 4. Schritt Beantragen der bei der zuständigen Stelle (Ärztekammer) Es müssen Kenntnisse in der Röntgendiagnostik, im Strahlenschutz und in der Beurteilung von Röntgenaufnahmen des beantragten Anwendungsgebietes nachgewiesen werden. (Teilnahme an einem Fachgespräch) Ergebnis Der Erwerb der wird von der zuständigen Stelle geprüft und bescheinigt. Vorname Name Geburtsdatum Geburtsort Die gilt nur fort, wenn sie mindestens alle 5 Jahre durch die erfolgreiche Teilnahme an einem von der zuständigen Stelle anerkannten Kurs aktualisiert wird, oder wenn die Aktualisierung durch andere von der zuständigen Behörde als geeignet anerkannten Fortbildungsmaßnahmen nachgewiesen wird. Rechtfertigende Indikation 23 RöV Röntgenstrahlung darf unmittelbar am Menschen... nur angewendet werden, wenn eine Person nach 24 Abs. 1 Nr. 1 oder Nr. 2 hierfür die rechtfertigende Indikation gestellt hat. Die rechtfertigende Indikation erfordert die Feststellung, dass der gesundheitliche Nutzen der Anwendung am Menschen gegenüber dem Strahlenrisiko überwiegt. Rechtfertigende Indikation Eine rechtfertigende Indikation nach Satz 1 ist auch dann zu stellen, wenn die Anforderung eines überweisenden Arztes vorliegt. Die rechtfertigende Indikation darf nur gestellt werden, wenn der die rechtfertigende Indikation stellende Arzt den Patienten vor Ort persönlich untersuchen kann,... 3

Rechtfertigende Indikation Ausnahmen keine rechtfertigende Indikation Röntgen des Abdomens bei Drogenkurieren Röntgenaufnahmen von Geschwistern misshandelter Kinder Altersbestimmung von Asylanten und Kriminellen Ganzkörper- oder Oberflächenscanner zum Nachweis von Waffen und Paketen mit Drogen oder Plastiksprengstoff Berechtigte Personen Anwendung von Röntgenstrahlung = 1. Technische Durchführung und 2.a) Befundung einer Röntgenuntersuchung oder 2.b) Überprüfung und Beurteilung des Ergebnisses einer Röntgenbehandlung 3. nachdem eine fachkundige Person die rechtfertigende Indikation gestellt hat. Berechtigte Personen 24 RöV Anwendung: - Fachkundige Ärzte für Gesamtgebiet - Fachkundige Ärzte für Teilgebiete - Nicht fachkundige Ärzte unter ständiger Aufsicht eines fachkundigen Arztes Technische Durchführung: - MTA - Personen mit abgeschlossener sonstiger medizinischer Ausbildung und den erforderlichen Kenntnissen im Strahlenschutz unter ständiger Aufsicht ist, wer nach dem Atomgesetz, der Strahlenschutzverordnung oder der Röntgenverordnung einer Genehmigung bedarf oder eine Anzeige zu erstatten hat. Zum Strahlenschutzverantwortlichen wird man nicht ernannt, sondern dies ist man, wenn die rechtlichen Vorgaben zutreffen (Eigenschaft kraft Gesetz). ist der Besitzer radioaktiver Stoffe oder der Anlage zur Erzeugung ionisierender Strahlen. ( ist immer derjenige mit dem die arbeitsrechtliche Vereinbarung getroffen wird.) kann eine natürliche (1) oder juristische (2) Person sein, was von der Gesellschaftsform des Unternehmens abhängt. (1) gewerblicher Unternehmer als Firmeninhaber niedergelassener Arzt (2) Aktiengesellschaft Gesellschaft mit beschränkter Haftung Träger eines Krankenhauses / Forschungseinrichtung / Schule Universität/Hochschule Kapitalgesellschaften, Personengesellschaften bei denen das vertretungsberechtigte Organ (Vorstand, Geschäftsführung) aus mehreren Mitgliedern besteht oder mehrere Keiner Der Neue Herr Müller, der im Urlaub ist Ich nicht Strahlenschutz verantwortlicher? vertretungsberechtigte Gesellschafter existieren, müssen der zuständigen Behörde anzeigen, wer für die Gesellschaft die Aufgaben des Strahlenschutzverantwortlichen wahrnimmt. eine! natürliche Person Was ist das überhaupt? Immer der fragt Der Chef 4

Bereich öffentlicher Verwaltung Strahlenschutzverantwortliche - nur eine juristische Person, da nur diese über eine umfassende Rechtsfähigkeit verfügt. BRD - Endlager für radioaktive Abfälle Bundesland - Träger der Einrichtung Stadt - Trägerin des städtischen Krankenhauses Uni/Hochschule als rechtsfähige Körperschaft Endlager KKH Hagenow Städtisches KH Pirmasens Uni Lübeck Eine juristische Person ist zwar rechtsfähig, aber handlungsunfähig! Aufgaben des Strahlenschutzverantwortlichen - vertretungsberechtigte Organe (Ministerien, zuständige Behörden) - eine! natürliche Person BfS Präsident - Wolfram König Landkreis LWL - Ressortminister Stadtverwaltung - Oberbürgermeister Vorstandsvorsitzender - Prof. Dr. Scholz Endlager KKH Hagenow Städtisches KH Pirmasens Uni Lübeck Kein Begriff aus der Rechtsnorm, dennoch in der Praxis etabliert, vor allem bei großen Unternehmen. Der Strahlenschutzverantwortliche kann seine Aufgaben ganz oder teilweise auf den Strahlenschutzbevollmächtigten delegieren. Der Strahlenschutzverantwortliche behält weiterhin seine Verantwortlichkeit mit den strafrechtlichen und bußgeldrechtlichen Konsequenzen, d.h. der Strahlenschutzbevollmächtigte übt die Funktion des Strahlenschutzverantwortlichen aus, ohne dessen Verantwortlichkeit aufzuheben. Strahlenschutzbevollmächtigter = Eigentümer Arbeitgeber natürliche Person Firmenbesitzer niedergelassener Arzt Kapital-/Personengesell. juristische Person öffentliche Verwaltung AG BRD BfS - Präsident GmbH Bundesland Ressortminister Stadt Oberbürgermeister Uni/Hochschule Präsident/Rektor Vorstand Geschäftsführung (meist mehrere Personen) eine dieser Personen berufen Strahlenschutzbevollmächtigter Strahlenschutzbeauftragter Strahlenschutzbeauftragter Der Strahlenschutzverantwortliche/ Strahlenschutzbevollmächtigte muß nicht fachkundig sein! Verfügt der Strahlenschutzverantwortliche nicht über die, muß er immer einen oder mehrere Strahlenschutzbeauftragte bestellen. Kann der Strahlenschutzverantwortliche z.b. in großen Unternehmen nicht überall gleichzeitig seiner Aufsichtspflicht nachkommen, muß er für einzelne Bereiche einen oder mehrere Strahlenschutzbeauftragte bestellen. Ohne schriftliche Bestellung kommt keine gültige Beauftragung zustande. Die Bestellung des Strahlenschutzbeauftragten mit Angabe der Aufgaben und Befugnisse, Änderungen der Aufgaben und Befugnisse sowie das Ausscheiden aus seiner Funktion sind der zuständigen Behörde unverzüglich mitzuteilen. Bestellung Herr/Frau Aufgaben Entscheidungsbereich Befugnisse Ort/Datum SSV 5

Strahlenschutzbeauftragter Sind in der Bestellung keine Aufgaben explizit genannt, gelten grundsätzlich alle delegierbaren Aufgaben als übertragen. Aber: Wahrnehmung der Pflichten nur im Rahmen der festgelegten Befugnisse und des innerbetrieblichen Entscheidungsbereiches 6