Juristen und Ökonomen im Dialog, Charles River Associates 40. FIW-Seminar, Köln, 5.7.2012 1
Was sind (und was können) Ökonomen? Die Ökonomik ist eine sozialwissenschaftliche Disziplin, die alle Aspekte des wirtschaftlichen Handelns und Verhaltens von einzelnen Akteuren, Märkten und Institutionen untersucht. Erklärung und Vorhersage des Verhaltens angesichts gegebener Anreize steht dabei oft im Mittelpunkt. Rationales Verhalten (mehr oder weniger weit ausgelegt) wird zu Vereinfachungszwecken häufig, aber keineswegs immer, unterstellt. Grundsätzlich wertfreier Versuch, oft äußerst komplexe Strukturen und Wirkungsketten anhand wissenschaftlicher Methoden zu beleuchten. Zu den wesentlichen methodischen Ansätzen gehören: Theorie (Modelle): mathematisch ausgedrückte Annahmen zu relevanten Voraussetzungen, von denen Schlussfolgerungen logisch abgeleitet werden Empirie (Ökonometrie): Anwendung statistischer Methoden, um Rückschlüsse zu ökonomischen Fragestellungen von beobachteten Daten abzuleiten Wettbewerbsökonomik (Teil der angewandten Industrieökonomik) befasst sich vorrangig mit Verhalten von Anbietern und Abnehmern in Märkten. 2
Wie gut verstehen Juristen und Ökonomen einander? eine Verfügung nach 26 Abs. 4, 30 Abs. 3 oder 34 Abs. 1 getroffen oder 3.eine Erlaubnis nach 42 Abs. 2 Satz 2 widerrufen oder geändert wird. (2) Wird eine Verfügung, durch die eine einstweilige Anordnung nach 60 getroffen wurde, angefochten, so kann das Beschwerdegericht anordnen, dass die angefochtene Verfügung ganz oder teilweise erst nach Abschluss des Beschwerdeverfahrens oder nach Leistung einer Sicherheit in Kraft tritt. Die Anordnung kann jederzeit aufgehoben oder geändert werden. (3) 60 gilt entsprechend für das Verfahren vor dem Beschwerdegericht. Π( k, a) = Π( k, a) = k irk at at e ( xn 1 e + x(1 e ) i= 0 0 i= 0 e irk x n 1 1 e a+ r ( a+ r) k e rt 1 e + x r dt rk 1 e a+ r ( a+ r) k 3
Wo und zu welchen Themen stehen Juristen und Ökonomen heute im Dialog? Wo? Vor Kartellbehörden Vor Gerichten (allgemein sowie kartellrechtlich spezialisiert) Ökonomische und juristische Berater untereinander In Foren zur wettbewerbspolitischen Debatte Weltweit in allen entwickelten Kartellrechtsjurisdiktionen Zu welchen Themen? Technische / quantitative Fragen Z.B. Messung (statistische/ökonometrische Untersuchungen), theoretische Modellierung Anwendung kartellrechtlicher Begriffe im Einzelfall Z.B. Marktabgrenzung, Marktbeherrschung, Abschottung, Wettbewerbsschädigung, Vorhersage von Marktauswirkungen (z.b. Fusionskontrolle) sowie ex post Analyse/ Wertung eines Sachverhalts Zweck und Mittel des Kartellrechts (wettbewerbspolitische Debatte) 4
Wie hat sich der Dialog entwickelt? Ökonomische Beiträge in der Fallpraxis einst vorwiegend auf technische bzw. quantitative Fragen beschränkt (Messung, Datenauswertung, usw.) Mittlerweile beschäftigen sich Ökonomen regelmäßig mit nahezu allen materiellen Fragen der Kartellrechtsanwendung Warum? Ökonomisierung des Kartellrechts ( more economic approach usw.) Ökonomische Aufrüstung der Behörden Entwicklung auch von Juristen vorangetrieben (u.a. Richtern z.b. EuG-Entscheidungen Airtours, Tetra Laval, General Electric) Ökonomische Kenntnisse der Kartellrechtler, wie auch Kartellrechtskenntnisse der Ökonomen, haben zugenommen Juristen und Ökonomen sprechen zunehmend dieselbe Sprache 5
5 Regeln für Ökonomen im Dialog mit Juristen 1. Ausdrucksweise/Terminologie ans Publikum anpassen Z.B. Kartellrechtsexperten in der Behörde oder nicht spezialisierte Richter? 2. Den maßgeblichen rechtlichen Rahmen erkennen und beachten Die relevante Frage beantworten; Orientierung an den eigenen Wunschvorstellungen der Rechtsnorm vermeiden! 3. Ergebnisse nicht als black box darstellen Wovon hängen Schlussfolgerungen maßgeblich ab? Warum? 4. Begrenzungen der eigenen Aussagen anerkennen Ergebnisse eines Modells? Oder empirischer Untersuchungen? Allgemeingültigkeit der Aussage? 5. Nie vergessen, dass es um Kartellrecht geht! 6
Was sollte der Jurist beachten? 1. Möglichkeiten der Ökonomik weder unter- noch überschätzen: Ökonomische Theorie ist weder wertlos noch ein Allheilmittel Vorteile (logisch stimmige Ableitung der Folgerungen) und Einschränkungen (Wenn-dann-Aussage anhand vereinfachender Prämissen) erkennen Empirische Analyse bringt i.d.r. Mehrwert, kann aber nicht immer alle Fragen präzise beantworten Bei Ökonometrie/Statistik geht es um Wahrscheinlichkeit, nicht Gewissheit Vorsicht vor plakativen Allgemeinaussagen! 2. Ökonomische Einschätzung erfordert Kenntnis des Zusammenhangs Z.B. Marktabgrenzung bei Fusion A+B evtl. anders als bei Fusion A+C bzw. bei Prüfung einer Vereinbarung, eines Missbrauchsvorwurfs, usw. 3. Nicht alle kartellrechtlichen Begriffe finden sich 1:1 in ökonomischen Begriffen wieder Z.B. Bedarfsmarktkonzept? (Gemeinsame) Marktbeherrschung? Auch weiterhin reichlich Gesprächsstoff 7
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