Der Begleiter. Informationen zum Vorbereitungsdienst Kurs WHRS

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Transkript:

Der Begleiter Informationen zum Vorbereitungsdienst Kurs 2016 - WHRS Staatliches Seminar für Didaktik und Lehrerbildung Schwäbisch Gmünd (Abteilung WHRS) Lessingstraße 7 73525 Schwäbisch Gmünd Seminarleitung: Frau Direktorin Kristina Schmid Tel.: 07171 602-702 Stellvertretende Seminarleitung Abteilung WHRS: Herr Seminarschuldirektor Thomas Lenz, Dipl.-Päd. Tel.: 07171 602-704 Sekretariat/Verwaltung: Telefon Zentrale: 07171 602-700 Telefon Abt. WHRS: 07171 602-701 Fax: 07171 602-705 E-Mail: poststelle@seminar-gwhrs-gd.kv.bwl.de Homepage: www.gwhrs.seminar-schwaebisch-gmuend.de

Inhaltsverzeichnis 1 Vorwort... 3 1.1 Organigramm Verwaltung... 4 1.2 Organigramm Abteilung WHRS... 5 1.3 Mitarbeiterliste WHRS... 6 1.4 Geschichte des Seminargebäudes...10 2 Ausbildungsvorgaben...12 2.1 Die Ausbildung am Seminar...12 2.2 Ergänzende Veranstaltungen...14 2.3 Ausbildungselement Kooperation und Inklusion...15 2.4 Hinweise für Schulleitungen...16 2.5 Hinweise für Mentorinnen und Mentoren...18 2.6 Hinweise für Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter...22 2.7 Beratungsangebote für Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter...25 2.8 Prüfungen zum zweiten Staatsexamen: WHRPO II 2014...27 2.9 Hinweise für Unterrichtsbesuche und unterrichtspraktische Prüfungen...28 2.10 Schriftlicher Unterrichtsentwurf/mündlicher Vortrag mit Planungsskizze...30 2.11 Ausbildungsgespräche...31 2.12 Schriftliche Hausarbeit...34 2.13 Qualitätsmanagement am Seminar...35 3 Organisation...36 3.1 Pädagogik- und Fachdidaktik-Veranstaltungen...36 3.1.1 Ebene A (Montagsebene)...36 3.1.2 Ebene B (Mittwochsebene)...37 3.2 Ausbildungsplan Kurs 2016...38 3.2.1 Ebene A (Montagsebene)...38 3.2.2 Ebene B (Mittwochsebene)...40 4 Wissenswertes von A-Z...42 5 Anhang...49 5.1 Adressen...49 5.2 Raumpläne des Seminargebäudes...52 2

1 Vorwort Liebe Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter, wir heißen Sie gemeinsam und auch im Namen unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am Seminar in Schwäbisch Gmünd herzlich willkommen. Wir wünschen Ihnen, dass der neue Berufs- und Lebensabschnitt für Sie zu einem Gewinn wird und dass unsere Zusammenarbeit von einer vertrauensvollen und menschlich angenehmen Atmosphäre geprägt ist. Durch die Neustrukturierung der Seminarlandschaft wurden die seither getrennt geführten Staatlichen Seminare für Didaktik und Lehrerbildung (GWHS bzw. RS) am Standort Schwäbisch Gmünd zu einem gemeinsamen Seminar (GWHRS) umgestaltet. Dies bedeutet, dass wir ab dem Kurs 2016 unter gemeinsamer Leitung und Verwaltung für Sie da sind. Die Gesamtleitung hat Direktorin Kristina Schmid, für die "Abteilung Grundschule" ist als stellvertretende Seminarleiterin Seminarschuldirektorin Nicole Rathgeb, für die "Abteilung WHRS" ist als stellvertretender Seminarleiter Seminarschuldirektor Thomas Lenz zuständig. Wir versichern Ihnen, dass alle an der Ausbildung Beteiligten Seminarleitung, Bereichsleiterinnen und Bereichsleiter, Fachleiterinnen und Fachleiter sowie Lehrbeauftragte ihr Bestmöglichstes tun, Sie optimal auf Ihren zukünftigen Beruf als Lehrerin oder Lehrer an Grundschulen bzw. an Hauptschulen, Werkrealschulen, Realschulen sowie Gemeinschaftsschulen vorzubereiten, Sie zu begleiten und kompetent zu beraten. Um dieses Ziel zu erreichen ist es notwendig, dass auch Sie Ihre Ausbildung an Schule und Seminar aktiv, eigenverantwortlich und konstruktiv mitgestalten und Verantwortung für Ihr professionelles Lehrerhandeln übernehmen. Der Ihnen vorliegende Begleiter durch den Vorbereitungsdienst stellt wichtige Informationen über Struktur und Inhalte der Ausbildung zusammen. Ihr Seminar Schwäbisch Gmünd wünscht Ihnen einen guten Start, viel Erfolg und Zuversicht bei Ihrer neuen Aufgabe. Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit und die Begegnung mit Ihnen! Ihre Ihre Ihr Kristina Schmid Nicole Rathgeb Thomas Lenz Direktorin Seminarschuldirektorin Seminarschuldirektor 3

1.1 Organigramm Verwaltung 4

1.2 Organigramm Abteilung WHRS 5

1.3 Mitarbeiterliste WHRS Bereich Deutsch E-Mail Telefon dienstl. Raum BL Gesell, Hanspeter Hanspeter.Gesell@seminar-gwhrs-gd.kv.bwl.de 07171 602-758 001 Eiberger, Sonja (M.A.) Sonja.Eiberger@seminar-gwhrs-gd.kv.bwl.de 07171 602-710 G 1.03 FL Ruppert, Anita Anita.Ruppert@seminar-gwhrs-gd.kv.bwl.de 07171 602-710 G 0.18 Weber, Gisela Gisela.Weber@seminar-gwhrs-gd.kv.bwl.de 07171 602-710 G 0.18 Kieser, Vanessa Vanessa.Kieser@gwhrs-seminar-gmuend.de LB Nutsch, Silke Silke.Nutsch@gwhrs-seminar-gmuend.de Rössler, Maren Maren.Roessler@gwhrs-seminar-gmuend.de Schluchter, Nicole Nicole.Schluchter@seminar-gwhrs-gd.kv.bwl.de 07171 602-709 G 0.17 Bereich Fremdsprachen E-Mail Telefon dienstl. Raum BL Siegel, Klaus Klaus.Siegel@seminar-gwhrs-gd.kv.bwl.de 07171 602-733 B 3 Englisch FL Eberlein, Patrizia Patrizia.Eberlein@seminar-gwhrs-gd.kv.bwl.de 07171 602-707 G 0.08 Frey, Elisabeth Elisabeth.Frey@gwhrs-seminar-gmuend.de LB Kruschhausen, Michael Michael.Kruschhausen@gwhrs-seminar-gmuend.de Wizemann, Sabine Sabine.Wizemann@gwhrs-seminar-gmuend.de Europalehramt FL Eberlein, Patrizia Patrizia.Eberlein@seminar-gwhrs-gd.kv.bwl.de 07171 602-707 G 0.08 LB van Wensen, Elisabeth Elisabeth.vanWensen@gwhrs-seminar-gmuend.de Französisch Kling, Helen LB Helen.Kling@gwhrs-seminar-gmuend.de Wizemann, Sabine Sabine.Wizemann@gwhrs-seminar-gmuend.de Bereich Mathematik und Informationstechnik E-Mail Telefon dienstl. Raum BL Missale, Bettina Bettina.Missale@seminar-gwhrs-gd.kv.bwl.de 07171 602-729 B 2 FL LB Mathematik Bullinger, Roland Roland.Bullinger@seminar-gwhrs-gd.kv.bwl.de 07171 602-716 112 Poloczek, Joachim Joachim.Poloczek@seminar-gwhrs-gd.kv.bwl.de 07171 602-716 112 Fischer, Dagmar Frank, Christian Rieth, Alexander IT Dagmar.Fischer@gwhrs-seminar-gmuend.de Christian.Frank@gwhrs-seminar-gmuend.de Alexander.Rieth@gwhrs-seminar-gmuend.de FL Häfner, Manfred Manfred.Häfner@seminar-gwhrs-gd.kv.bwl.de 07171 602-718 209 Kuhn, Andreas Andreas.Kuhn@seminar-gwhrs-gd.kv.bwl.de 07171 602-755 010 LB Batsch-Weber, Cornelia Cornelia.Batsch-Weber@seminar-gwhrs-gd.kv.bwl.de 07171 602-766 113 Winter, Carsten Carsten.Winter@seminar-gwhrs-gd.kv.bwl.de 07171 602-740 009 6

Bereich Naturwissenschaften und Technik E-Mail Telefon dienstl. Raum BL Vater, Christian Christian.Vater@seminar-gwhrs-gd.kv.bwl.de 07171 602-764 122 Biologie FL Schöttler, Susanne Susanne.Schöttler@seminar-gwhrs-gd.kv.bwl.de 07171 602-735 B 5 van der Ahe, Birgit Birgit.vanderAhe@gwhrs-seminar-gmuend.de LB Ammon, Tamara Tamara.Ammon@gwhrs-seminar-gmuend.de Marquarth, Andreas Andreas.Marquarth@gwhrs-seminar-gmuend.de Sipple, Peter Peter.Sipple@gwhrs-seminar-gmuend.de Chemie FL Lang, Manfred Manfred.Lang@seminar-gwhrs-gd.kv.bwl.de 07171 602-718 209 LB van der Ahe, Birgit Birgit.vanderAhe@gwhrs-seminar-gmuend.de Physik FL Fallscheer, Herbert Herbert.Fallscheer@seminar-gwhrs-gd.kv.bwl.de 07171 602-717 114 Technik FL Waibel, Dietmar Dietmar.Waibel@seminar-gwhrs-gd.kv.bwl.de 07171 602-716 112 LB Linke, Horst Horst.Linke@gwhrs-seminar-gmuend.de Bereich Geistes- und Gesellschaftswissenschaften E-Mail Telefon dienstl. Raum BL Stengelin, Martin Martin.Stengelin@seminar-gwhrs-gd.kv.bwl.de 07171 602-734 B 4 Gemeinschaftskunde FL Hoppenz-Green, Christiane LB LB Fröhner, Kathrin (Dipl.-Päd.) Kathrin.Froehner@gwhrs-seminar-gmuend.de Seifert, Hariolf Geographie Arndt, Karin Karin.Arndt@gwhrs-seminar-gmuend.de Eggert, Heike Geschichte Hariolf.Seifert@gwhrs-seminar-gmuend.de Heike.Eggert@gwhrs-seminar-gmuend.de 07171 602-776 G 2.05 FL Lienert, Eva (Dipl.-Päd.) Eva.Lienert@seminar-gwhrs-gd.kv.bwl.de 07171 602-708 G 0.09 LB Blessing, Roman Roman.Blessing@gwhrs-seminar-gmuend.de Kessler, Jasmin Wirtschaftslehre FL Hoppenz-Green, Christiane LB Seifert, Hariolf Jasmin.Kessler@seminar-gwhrs-gd.kv.bwl.de Christiane.Hoppenz-Green@seminar-gwhrsgd.kv.bwl.de Christiane.Hoppenz-Green@seminar-gwhrsgd.kv.bwl.de Hariolf.Seifert@gwhrs-seminar-gmuend.de 07171 602-776 G 2.05 7

Bereich Ästhetische und kulturelle Bildung E-Mail Telefon dienstl. Raum BL Schulz, Margrit (Dipl.-Päd.) Margrit.Schulz@seminar-gwhrs-gd.kv.bwl.de 07171 602-724 B 1 Bildende Kunst Schulz, Margrit (Dipl.-Päd.) Margrit.Schulz@seminar-gwhrs-gd.kv.bwl.de 07171 602-724 B 1 MUM/AES Emmrich, Petra Petra.Emmrich@gwhrs-seminar-gmuend.de LB Lebeda, Christiane Christiane.Lebeda@gwhrs-seminar-gmuend.de Rössler, Maren Maren.Roessler@gwhrs-seminar-gmuend.de Musik FL Schilling, Eva Eva.Schilling@seminar-gwhrs-gd.kv.bwl.de 07171 602-717 114 Sport FL Schluchter, Nicole Nicole.Schluchter@seminar-gwhrs-gd.kv.bwl.de 07171 602-709 G 0.17 Krigar, Michael LB Michael.Krigar@gwhrs-seminar-gmuend.de Lang, Heike Heike.Lang@gwhrs-seminar-gmuend.de BL Bereich Theologie Gesell, Hanspeter (komm. Leitung) Ev. Religion E-Mail Telefon dienstl. Raum Hanspeter.Gesell@seminar-gwhrs-gd.kv.bwl.de 07171 602-758 001 FL Käss, Ingrid (Dipl.-Päd.) Ingrid.Käss@seminar-gwhrs-gd.kv.bwl.de 07171 602-726 B 1 LB Weilguni, Bernd Kath. Religion Bernd.Weilguni@gwhrs-seminar-gmuend.de FL Bentele-Lanzet, Christa Christa.Bentele-Lanzet@seminar-gwhrs-gd.kv.bwl.de 07171 602-709 G 0.17 LB Kadenbach, Sonia Sonia.Kadenbach@gwhrs-seminar-gmuend.de 8

Bereich Pädagogik E-Mail Telefon dienstl. Raum BL Schutzbach, H.-J. (Dipl.-Päd.) Hans-Jürgen.Schutzbach@seminar-gwhrs-gd.kv.bwl.de 07171 602-728 B 2 LB Barthel, Andrea Andrea.Barthel@gwhrs-seminar-gmuend.de 07171 602-731 B 3 BL Gesell, Hanspeter Hanspeter.Gesell@seminar-gwhrs-gd.kv.bwl.de 07171 602-758 001 FL Käss, Ingrid (Dipl.-Päd.) Ingrid.Käss@seminar-gwhrs-gd.kv.bwl.de 07171 602-726 B 1 LB Dr. Kinzl, Bernd Bernd.Kinzl@gwhrs-seminar-gmuend.de 07171 602-739 B 4 BL Missale, Bettina Bettina.Missale@seminar-gwhrs-gd.kv.bwl.de 07171 602-729 B 2 FL Schöttler, Susanne Susanne.Schöttler@seminar-gwhrs-gd.kv.bwl.de 07171 602-735 B 5 BL Schulz, Margrit (Dipl.-Päd.) Margrit.Schulz@seminar-gwhrs-gd.kv.bwl.de 07171 602-724 B 1 BL Siegel, Klaus Klaus.Siegel@seminar-gwhrs-gd.kv.bwl.de 07171 602-733 B 3 BL Stengelin, Martin Martin.Stengelin@seminar-gwhrs-gd.kv.bwl.de 07171 602-734 B 4 BL Vater, Christian Christian.Vater@seminar-gwhrs-gd.kv.bwl.de 07171 602-764 122 Schulrecht E-Mail Telefon dienstl. Bischoff, Eberhard poststelle@04126780.schule.bwl.de 07195 9538-0 Bochtler, Alexander Alexander.Bochtler@gwhrs-seminar-gmuend.de 07348 9862-41 Ege, Erich poststelle@04158148.schule.bwl.de 07162 922-610 Epp, Eugen schulleitung@04120029.schule.bwl.de 0731 880075-0 Hörsch, Walter schulleitung@04124825.schule.bwl.de 07175 99821-21 Käßmann, Dieter schulleitung@04160763.schule.bwl.de 0791 93121-0 Mak-Troche, Gerlinde Gerlinde.Mak-Troche@gwhrs-seminar-gmuend.de 07163 91240-0 Sommer, Franz schulleitung@04112914.schule.bwl.de 07331 243-41 Weber, Christa poststelle@04161767.schule.bwl.de 07172 186-200 Wittenbeck, Brigitte poststelle@04124813.schule.bwl.de 07363 9614-0 Bitte beachten Sie die unterschiedlichen E-Mail-Adressen für hauptamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Bereichsleiter und Fachleiter) sowie für Lehrbeauftragte. 9

1.4 Geschichte des Seminargebäudes Bereits seit 1825 waren die Seminaristen des katholischen Lehrerseminars im ehemaligen Gmünder Franziskanerkloster untergebracht. Da bis 1902 die Zahl der Zöglinge im Lehrerseminar auf 105 angewachsen war, machten die räumliche Enge und hygienische Missstände einen Neubau nötig. Zwischen 1903 und 1905 wurde nach den Plänen des königlichen Baurats Albert von Beger ein neues Seminargebäude für das katholische Lehrerseminar am heutigen Standort in der Lessingstraße errichtet. Das 92 Meter lange schlossartige Gebäude wurde im Neorenaissancestil mit barocken und Jugendstilelementen errichtet. Ab 1905 wohnten die Seminaristen nun in diesem Haus und hatten anfangs nur wenig Kontakt zur Außenwelt. Der Unterricht basierte meist auf Lehrbüchern und Leitfäden. Lerngänge in Biologie, Erdkunde oder Geologie fehlten noch gänzlich. Übungsstunden in den naturwissenschaftlichen Fächern waren nicht vorgesehen. Das Pädagogenschlösschen wird ein Waisenhaus Weil 1934 das Evangelische Landeswaisenhaus in Ellwangen für die SS geräumt werden musste, verfügte man kurzerhand die Aufhebung des Gmünder Seminars und verlegte dessen noch vorhandene Klassen an das Lehrerseminar in Rottweil. Ins Gmünder Seminargebäude zogen nun 130 Waisenkinder aus Ellwangen ein. 10

Zusatzbelegung im Zweiten Weltkrieg Nach dem Großangriff auf Stuttgart im Juli 1944 wurden 40 Schwerverletzte im Erdgeschoss untergebracht. Von Oktober 1944 bis April 1945 kamen die Soldaten einer Panzerabwehr-Kompanie hinzu. Anfang 1945 wurden weitere 100 Personen, Obdachlose und Vertriebene, im Festsaal untergebracht. Die Gänge des Untergeschosses dienten für die fast 300 Hausbewohner als Luftschutzräume. Ab 1946 wurden in dem Gebäude, in dem immer noch die Waisenkinder lebten, wieder Lehrer ausgebildet. Der erste Kurs startete mit 56 angehenden Lehrerinnen und Lehrern. 1953 beschloss das Kultusministerium, das Landeswaisenhaus von Gmünd nach Esslingen zu verlegen. Von 1953 bis 1957 erfolgte der Umzug nach Esslingen auf Raten. Die Lehrerausbildung kehrt zurück Das ganze Gebäude stand nun dem Pädagogischen Institut zur Verfügung. 1962 wurde dieses zur Pädagogischen Hochschule erhoben. 1975 war die Zahl der PH-Studenten auf fast 1 600 angewachsen, so dass die Lehrerausbildung in den Neubau auf den Hardt verlegt werden musste. Der Umzug erfolgte über mehrere Jahre, lediglich das Fach Musik verblieb bis heute auch wegen der Orgeln im Festsaal und in der Kapelle. Anfang der 1980er-Jahre erfolgte eine grundlegende Reform der Lehrerbildung durch die Einführung einer eigenständigen zweiten Phase im Anschluss an das erste Staatsexamen. 1981 wurde daher im Westflügel das GHS-Seminar untergebracht, ab 1984 gefolgt vom Realschullehrerseminar. In die frei gewordenen Räume im Obergeschoss zog das Staatliche Schulamt ein und blieb bis zur Verwaltungsreform 2005. Heute ist der Ostflügel des denkmalgeschützten Gebäudes durch das Polizeirevier Schwäbisch Gmünd belegt, im Westflügel startet mit dem Kurs 2016 das gemeinsame GWHRS-Seminar in eine neue Ära der Lehrerausbildung. 11

Lehrer/-in an einer Werkrealschule, Hauptschule, Realschule oder Gemeinschaftsschule Zweite Staatsprüfung für Lehramt an Werkrealschulen, Hauptschulen und Realschulen Erste Staatsprüfung für Lehramt an Werkrealschulen, Hauptschulen und Realschulen Abitur Begleiter durch den Vorbereitungsdienst 2 Ausbildungsvorgaben 2.1 Die Ausbildung am Seminar Grundlage für die Ausbildung Grundlage für die Ausbildung der Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter ist die Verordnung des Kultusministeriums über den Vorbereitungsdienst und die Zweite Staatsprüfung für das Lehramt an Werkrealschulen, Hauptschulen und Realschulen (WHRPO II 2014) in der aktuell gültigen Fassung. Im Vorbereitungsdienst werden die Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten aus dem Studium in engem Bezug zur Schulpraxis und auf der Grundlage der Bildungspläne so erweitert und vertieft, dass angesichts der Heterogenität der Schülerinnen und Schüler der Erziehungs- und Bildungsauftrag an Werkrealschulen, Hauptschulen sowie Realschulen und Gemeinschaftsschulen erfolgreich und verantwortlich erfüllt werden kann. ( ) Die Entwicklung der Berufsfähigkeit und der Lehrerpersönlichkeit sowie die Stärkung der Eigenverantwortlichkeit sind die wesentlichen Ziele der Ausbildung (WHRPO II, 1, Absatz 1). Erste Phase Zweite Phase Pädagogische Hochschule Staatliches Seminar für Didaktik und Lehrerbildung (WHRS) Studium für das Lehramt an Werkrealschulen, Hauptschulen und Realschulen Ausbildung am Seminar und an einer Ausbildungsschule: Werkrealschule, Hauptschule, Realschule oder Gemeinschaftsschule Erster Ausbildungsabschnitt: Zweiter Ausbildungsabschnitt Seminarveranstaltungen an mind. 1 Tag pro Woche sowie in Kompaktwochen. Kontinuierlicher Übergang vom Hospitieren zum Unterrichten.* Seminarveranstaltungen in der Regel an einem Tag pro Woche. 13 Stunden eigenverantwortlicher Unterricht an einer Ausbildungsschule.* Studiendauer: 8 Semester 1.2.-31.7. ein halbes Schuljahr 1.8.-31.7. ein ganzes Schuljahr * nähere Erläuterungen der beiden Ausbildungsabschnitte siehe Leitlinien für Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter bzw. Leitlinien für Mentorinnen und Mentoren. Der Vorbereitungsdienst gliedert sich in zwei Ausbildungsabschnitte. In beiden Ausbildungsabschnitten werden die Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter an der Schule von Mentorinnen und Mentoren beraten und betreut, welche die entsprechenden Fächer studiert und Erfahrung im Unterrichten haben. Während des gesamten Vorbereitungsdienstes wird die schulische Ausbildung durch Lehrveranstaltungen am Seminar begleitet. Erster Ausbildungsabschnitt Der erste Ausbildungsabschnitt dauert ein Unterrichtshalbjahr, in welchem der stufenweise Übergang vom Hospitieren in den Klassen der Mentorinnen und Mentoren zu eigenen Unterrichtsstunden stattfindet. Dabei wird berücksichtigt, dass die Unterrichtserfahrungen und Voraussetzungen der Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter in ihren Fächern sehr unterschiedlich sind, so dass ihnen durch eine kontinuierliche Begleitung und Beratung von ihren Mentorinnen und Mentoren eine Hinführung zum eigenverantwortlichen Unterricht ermöglicht wird. 12

Ergänzende Veranstaltungen 30 Std. Begleiter durch den Vorbereitungsdienst Zweiter Ausbildungsabschnitt Der zweite Ausbildungsabschnitt dauert ein volles Schuljahr. In diesem Zeitraum erteilen die Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter 13 Wochenstunden selbstständigen Unterricht in den Ausbildungsfächern, davon mindestens elf Wochenstunden in kontinuierlichen Lehraufträgen. Es ist mindestens ein Lehrauftrag ab Klassenstufe 8 zu übernehmen. Die Mentorinnen und Mentoren stehen bei Bedarf beratend zur Seite und unterstützen so die zunehmende Eigenverantwortung der Lehramtsanwärterin oder des Lehramtsanwärters. Ausbildung am Seminar Für die Ausbildung am Seminar sind die Seminarleitung, die Bereichs- und Fachleitungen sowie die Lehrbeauftragten verantwortlich. Die Ausbildung umfasst folgende Veranstaltungen: Pädagogik 120 Std. Fachdidaktik 1 70 Std. Fachdidaktik 2 70 Std. Fachdidaktik 3 70 Std. davon 20 Std. als Blended Learning Kooperation und Inklusion 15 Std. Schulrecht 35 Std. EULA zusätzlich 35 Std. Nähere Einzelheiten der Organisation sind dem Ausbildungsplan unter 3.2 zu entnehmen. Die Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter werden während ihrer Ausbildung am Seminar von erfahrenen Seminarausbilderinnen und Seminarausbildern betreut. Theorie und Praxis werden in der Seminararbeit eng miteinander verzahnt. Die Seminarveranstaltungen gehen deshalb von konkreten schulischen Erfahrungen aus und werden fachdidaktisch fundiert und reflektiert. Durch die Verzahnung von Theorie und Praxis werden die Handlungsmöglichkeiten im Berufsfeld des Lehrers an Werkrealschulen, Hauptschulen, Realschulen und Gemeinschaftsschulen sichtbar gemacht. Die Seminarausbilderinnen und Seminarausbilder besuchen die Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter im Unterricht, beraten verschiedene Aspekte des Erziehens und Unterrichtens und bieten darüber hinaus an, auch im eigenen Unterricht zu hospitieren. Europalehramt Für Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter, die den Studiengang Europalehramt absolviert haben, ist die Ausbildung am Seminar ebenfalls auf drei Fächer gemäß WHRPO II ausgelegt. Es kommen 35 Stunden Bilinguales Lernen und Lehren (BLL) hinzu, bei denen didaktisch-methodische Aspekte bilingualen Unterrichtens im Mittelpunkt stehen. 13

2.2 Ergänzende Veranstaltungen Im Rahmen der Ausbildung werden ergänzende Veranstaltungen im Umfang von 30 Stunden besucht. Der Pflicht-Teil der ergänzenden Veranstaltungen umfasst 14 Stunden, die im Ausbildungsplan ausgewiesen sind. Für den Wahl-Teil im Umfang von 16 Stunden, steht ein Angebot zur Verfügung, zu dem sich die Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter nach Ihren Interessen und Ihrem Bedarf selbst anmelden können. In diesem Zeitrahmen müssen entweder eine zweitägige Veranstaltung (16 Stunden) oder zwei eintägige Veranstaltungen (je 8 Stunden) besucht werden. Optional kann bei Entscheidung für eine zweitägige Veranstaltung auch an einer zusätzlichen eintägigen Veranstaltung teilgenommen werden. Für den Wahl-Teil der ergänzenden Veranstaltungen werden von den Ausbilderinnen und Ausbildern Angebote in folgenden Themenschwerpunkten erstellt. Medienbildung Lehrerpersönlichkeit, Kommunikation, Beratung Fachspezifische Angebote Überfachliche Angebote Die genauen Themen für den Wahl-Teil werden in der Einführungswoche auf der Moodle-Plattform bekannt gegeben. In der 2./3. Woche erfolgt die Online-Anmeldung (https://moodle.gwhrs-seminar-gmuend.de/ moodle). Hier können alle Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter ihre Wünsche melden, wobei zwei Ersatzwünsche für jede Meldung abzugeben sind. Entsprechend der Meldungen wird vom Seminar das Angebot möglichst bedarfsabhängig angepasst. Die Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter werden anschließend über die erfolgte Gruppeneinteilung und Terminierung informiert. 14

2.3 Ausbildungselement Kooperation und Inklusion Die Umsetzung des Ausbildungselements Kooperation und Inklusion erfolgt am Staatlichen Seminar für Didaktik und Lehrerbildung Schwäbisch Gmünd (WHRS) im Rahmen eines 15-stündigen Moduls: Information nach Ostern 8 Std. Hospitation zwischen Ostern und Pfingsten ½ Tag Reflexion nach Pfingsten 3 Std. Inklusionstag am Seminar Pädagogik Haltungen und Einstellungen reflektieren, Fragehaltungen entwickeln, Grundwissen zum Thema erwerben Staatliches Schulamt Systemkenntnis erweitern Kleingruppenarbeit mit Experten Sonderpädagogische Arbeitsweisen, Bildungs- und Beratungsangebote kennen lernen Hospitation an Schulen mit inklusivem Profil Kleingruppen mit Pädagogikausbilderinnen und -ausbildern praktische Umsetzung erkunden Austausch mit Lehrkräften und Schulleitung Erfahrungen reflektieren Pädagogik Haltungen weiterentwickeln Umsetzungsmöglichkeiten für inklusiven Unterricht entwerfen Kooperationsmöglichkeiten in multiprofessionellen Teams reflektieren Darüber hinaus wird die Thematik in den Fachdidaktiken und in Schulrecht an geeigneten Stellen aufgegriffen und ergänzt. 15

2.4 Hinweise für Schulleitungen Für die Ausbildung an der Schule wird der Lehramtsanwärterin/dem Lehramtsanwärter eine Schule (Werkrealschule, Hauptschule, Realschule oder Gemeinschaftsschule) zugewiesen. Für die Ausbildung vor Ort ist die Schulleitung im Einvernehmen mit der Leitung des Seminars verantwortlich. Erster Ausbildungsabschnitt: (Februar bis Juli) Der erste Ausbildungsabschnitt dauert ein Unterrichtshalbjahr, in welchem die Lehramtsanwärterin/der Lehramtsanwärter nicht eigenverantwortlich unterrichtet. Sie/er hospitiert und unterrichtet im Umfang von 12 Wochenstunden in den Klassen der Mentorinnen und Mentoren und nimmt darüber hinaus an Schulveranstaltungen aktiv teil. Ziel ist der stufenweise Übergang vom Hospitieren zu eigenem Unterrichten. Dabei wird berücksichtigt, dass die Unterrichtserfahrungen und Voraussetzungen der Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter in ihren Fächern sehr unterschiedlich sind. Zweiter Ausbildungsabschnitt (September bis Juli) Die Schulleiterin bzw. der Schulleiter legt vor den Sommerferien den Lehrauftrag im Umfang von 13, bei Schwerbehinderung 12, Wochenstunden fest und berücksichtigt dabei nach Möglichkeit die Wünsche der Lehramtsanwärterin/des Lehramtsanwärters. Der Lehrauftrag umfasst dabei mindestens elf, bei Schwerbehinderung zehn, Wochenstunden in kontinuierlichen Lehraufträgen. Hierbei ist mindestens ein Lehrauftrag ab Klassenstufe 8 zu übernehmen. Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter nicht dürfen nicht in Vorbereitungsklassen eingesetzt werden. Die Schulleitung achtet bei der Stundenplangestaltung darauf, dass die Lehramtsanwärterin/der Lehramtsanwärter mit den Mentorinnen und Mentoren auch im zweiten Ausbildungsabschnitt ein geeignetes Zeitfenster für gegenseitige Unterrichtsbesuche und Besprechungen zur Verfügung haben. Beratungsbesuche durch Lehrbeauftragte: Die Lehramtsanwärterin/der Lehramtsanwärter erhält während des Vorbereitungsdienstes in jedem Fach mindestens zwei beratende Unterrichtsbesuche. Ein Planungsraster unterstützt die Terminierung der Unterrichtsbesuche. Die mit den Ausbilderinnen und Ausbildern vereinbarten Termine teilt die Lehramtsanwärterin/der Lehramtsanwärter der Schulleitung und den Mentorinnen und Mentoren zeitnah mit. Unmittelbar nach jedem Besuch wird ein Beratungsgespräch geführt, an dem auch die Mentorin bzw. der Mentor teilnimmt. Die Ausbilderin oder der Ausbilder verfasst ein Ergebnisprotokoll, das die Lehramtsanwärterin/der Lehramtsanwärter erhält. 16

Ausbildungsgespräche Im Anschluss an die Terminierung der fachdidaktischen Unterrichtsbesuche nehmen die Pädagogik- Ausbilderinnen und Ausbilder mit der Schulleitung Kontakt auf, um den Termin für das Ausbildungsgespräch zu vereinbaren. Im ersten Ausbildungsabschnitt ist das Ausbildungsgespräch mit einem Unterrichtsbesuch verbunden ( 2.11 Ausbildungsgespräche). Unterrichtsbesuche durch die Schulleiterin/den Schulleiter Die Schulleiterin/der Schulleiter ist verpflichtet, die Lehramtsanwärterin/den Lehramtsanwärter in jedem Ausbildungsfach mindestens einmal im Unterricht zu besuchen. Bestehen Bedenken im Hinblick auf den eigenverantwortlichen Unterricht im zweiten Ausbildungsabschnitt, sollte rechtzeitig Kontakt mit der Seminarleitung aufgenommen werden. Eine gemeinsame Entscheidung aller an der Ausbildung Beteiligten ist dann zu treffen. Die Prozessbeschreibung Verlängerung erster Ausbildungsabschnitt (WHRPO II 10 Absatz 4) regelt das genaue Vorgehen. Europalehramt Die Lehramtsanwärterin/der Lehramtsanwärter wählt aus den studierten Sachfächern eines als sogenanntes Bilingualfach. In diesem müssen in beiden Ausbildungsabschnitten ausgewählte Unterrichtseinheiten bilingual, d.h. in der Fremdsprache, unterrichtet werden (Sachfachunterricht in der Fremdsprache). Den Ausbildungsbedingungen an den Schulen wird im Rahmen der Ausbildung Rechnung getragen. In Absprache mit der Schulleitung und der Mentorin/dem Mentor wird vereinbart, in welchem Rahmen bilingualer Unterricht erteilt werden kann (z.b. im regulären Unterricht, in einzelnen Unterrichtssequenzen oder in Modulen). Schulkunde Während des Vorbereitungsdienstes bildet die Schulleiterin/der Schulleiter die Lehramtsanwärterin/den Lehramtsanwärter regelmäßig (im Allgemeinen wöchentlich) in Schulkunde aus. Schriftliche Schulleiterbeurteilung Die Schulleiterin/der Schulleiter erstellt etwa drei Monate vor Ende des Vorbereitungsdienstes eine schriftliche Beurteilung über die Berufsfähigkeit der Lehramtsanwärterin/des Lehramtsanwärters und beteiligt hierbei die Mentorinnen und Mentoren sowie die Ausbildungslehrkräfte des Seminars (WHRPO II 13, Absatz 5). Beurteilt werden vorrangig die Kompetenzbereiche Unterrichten, Erziehen sowie Schule Mitgestalten. Kriterien für die Beurteilung und Bewertung sind auf der Homepage des Landeslehrerprüfungsamts zu finden. Weitere Hinweise finden sich unter 4 Wissenswertes von A-Z 17

2.5 Hinweise für Mentorinnen und Mentoren Die Mentorinnen und Mentoren sind für das Staatliche Seminar für Didaktik und Lehrerbildung wichtige Partner. Sie fördern die fachlichen, didaktisch-methodischen und erzieherischen Potenziale der Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter. Auf der Grundlage des Bildungsplans führen sie u.a. ein in zeitgemäße Formen des Lehrens und Lernens, in zentrale Themen und Aufgaben der Schule und in Formen der Kooperation mit schulischen und außerschulischen Partnern. Im gesamten ersten Ausbildungsabschnitt: Die Mentorin oder der Mentor... führt die Lehramtsanwärterin/den Lehramtsanwärter durch kontinuierliche Begleitung und Beratung zum eigenverantwortlichen Unterricht und berücksichtigt dabei, dass die Unterrichtserfahrungen der Lehramtsanwärterin/des Lehramtsanwärters in den Fächern sehr unterschiedlichen sein können. unterstützt die Lehramtsanwärterin/den Lehramtsanwärter beim Planen und Reflektieren von Unterricht. lässt sich für jede Unterrichtsstunde die schriftliche Vorbereitung (Verlaufsskizze) der Lehramtsanwärterin/des Lehramtsanwärters vorlegen. macht die Lehramtsanwärterin/den Lehramtsanwärter mit dem Profil der Schule und dem Schulcurriculum vertraut. weist die Lehramtsanwärterin/den Lehramtsanwärter anhand praktischer Beispiele in die Bedeutung der Elternarbeit ein. ermöglicht die Teilnahme an Klassenpflegschaften ihrer/seiner Klasse. ermöglicht die aktive Teilnahme der Lehramtsanwärterin/des Lehramtsanwärters an schulischen und außerschulischen Veranstaltungen. tauscht sich mit den anderen Mentorinnen und Mentoren über die Fortschritte der Lehramtsanwärterin/des Lehramtsanwärters aus, damit die/der am Ausbildungsgespräch teilnehmende Mentorin/Mentor über den Entwicklungsstand der Lehramtsanwärterin/des Lehramtsanwärters in allen Fächern informiert ist. In den ersten 4 Wochen: Die Mentorin oder der Mentor... kümmert sich um eine rasche Integration der Lehramtsanwärterin/des Lehramtsanwärters in das Kollegium. informiert die Lehramtsanwärterin/den Lehramtsanwärter über Formen der Organisation der Schule (Infotafeln, Informationsfluss, usw.). informiert die Lehramtsanwärterin/den Lehramtsanwärter über Arbeitsmittel und Einrichtungen an der Schule (Kopierer, Fachräume, Sammlungsräume, usw.). bietet der Lehramtsanwärterin/dem Lehramtsanwärter in der ersten Woche vielfältige Hospitationsmöglichkeiten im Unterricht. erstellt zusammen mit der Lehramtsanwärterin/dem Lehramtsanwärter einen Stundenplan (1. Woche: 12 bis 15 U-Std. Hospitation; 2. 4. Woche: 16 U-Std., davon 6 bis 8 U-Std. selbst gehaltener Unterricht und 8 bis 6 U-Std. Hospitation) und berücksichtigt darüber hinaus Zeiten für die Vor- und 18

Nachbesprechung von Unterrichtsstunden. Bei anderen Zeitrhythmen als 45 Minuten werden die U-Std. entsprechend umgerechnet. gibt der Lehramtsanwärterin/dem Lehramtsanwärter im Rahmen von Unterrichtshospitationen Einblicke in verschiedene fachtypische Arbeitsformen, Methoden und Stundentypen (Einführungsstunden, Übungsstunden, usw.). gibt der Lehramtsanwärterin/dem Lehramtsanwärter den eigenen Stoffverteilungsplan als Planungsgrundlage. gibt der Lehramtsanwärterin/dem Lehramtsanwärter die Möglichkeit, eine Schulklasse einen ganzen Schultag zu begleiten. gibt der Lehramtsanwärterin/dem Lehramtsanwärter die Möglichkeit, eine Lehrerin oder einen Lehrer einen ganzen Schultag zu begleiten. greift die vom Seminar angeregten Beobachtungsaufgaben auf und wendet diese auf konkrete Unterrichtssituationen an. Bis zu den Pfingstferien: Die Mentorin oder der Mentor... unterstützt schrittweise die zunehmend eigenständige Planung von Unterricht und ist bzgl. der Materialbeschaffung behilflich. gibt der Lehramtsanwärterin/dem Lehramtsanwärter die Möglichkeit, von den 12 Stunden an der Schule in zunehmendem Maße bis zu 9 Stunden wöchentlich zu unterrichten und die jeweils verbleibenden Stunden im eigenen Unterricht zu hospitieren. bespricht mit der Lehramtsanwärterin/dem Lehramtsanwärter regelmäßig die schriftlich vorgelegte Planung von Unterrichtstunden und reflektiert auf der Grundlage der Beobachtungen die durchgeführten Unterrichtsstunden. berät die Lehramtsanwärterin/den Lehramtsanwärter in Unterrichts- und Erziehungsaufgaben. gibt Einblick in die Planung und Durchführung von Unterrichtsstunden in heterogenen Lerngruppen sowie in Beratungssituationen mit einzelnen Schülerinnen oder Schülern. Bis zu den Sommerferien: Die Mentorin oder der Mentor... ermöglicht die Planung und Umsetzung einer ganzen Unterrichtseinheit. konzipiert zusammen mit der Lehramtsanwärterin/dem Lehramtsanwärter eine Leistungsfeststellung oder Lernstandserhebung und überträgt ihr/ihm ausgewählte Korrekturaufgaben. reflektiert Formen der Leistungsfeststellung. nimmt an den Beratungsbesuchen der Ausbilderinnen und Ausbilder des Seminars und an den Beratungsgesprächen teil. achtet darauf, dass die Lehramtsanwärterin/der Lehramtsanwärter in einer Kompaktwoche mind. 14 Stunden selbstständig unterrichtet (fünf Schultage, ggf. mit Unterbrechung durch den Seminartag oder das Wochenende). 19

entscheidet zusammen mit der Schulleitung und den Ausbilderinnen und Ausbildern des Seminars, ob die Lehramtsanwärterin/der Lehramtsanwärter im zweiten Ausbildungsabschnitt eigenverantwortlich unterrichten kann. unterstützt die Lehramtsanwärterin/den Lehramtsanwärter bei den Planungen für das neue Schuljahr. achtet zusammen mit der Schulleitung darauf, dass im zweiten Ausbildungsabschnitt mindestens ein Lehrauftrag ab Klassenstufe 8 übernommen werden kann (insgesamt 13 Stunden, davon mindestens 11 Stunden kontinuierlicher Lehrauftrag in den Fächern). Bei anderen Zeitrhythmen als 45 Minuten werden die U-Std. entsprechend umgerechnet. Vor Beginn des neuen Schuljahres: Die Mentorin oder der Mentor... berät die Lehramtsanwärterin/den Lehramtsanwärter bei der Erstellung der Stoffverteilungspläne. informiert die Lehramtsanwärterin/den Lehramtsanwärter über schulinterne Beschlüsse. informiert über Empfehlungen und Beschlüsse bezüglich der Gewichtung von Schülerleistungen (Transparenzerlass) bzw. über schulinterne Regelungen zur Durchführung von Coachinggesprächen und Lernstandserhebungen. Bis zu den Weihnachtsferien: Die Mentorin oder der Mentor... besucht die Lehramtsanwärterin/den Lehramtsanwärter regelmäßig im Unterricht (mindestens einmal pro Monat in jedem Fach) und führt mit der Lehramtsanwärterin/dem Lehramtsanwärter Beratungsgespräche. steht bei Bedarf für Fragen der Vor- und Nachbereitung des Unterrichts zur Verfügung und beachtet dabei die zunehmende Eigenverantwortung der Lehramtsanwärterin/des Lehramtsanwärters. unterstützt die Lehramtsanwärterin/den Lehramtsanwärter bezüglich allgemeiner Fragen der Leistungsfeststellung und der Gestaltung von Lernstandserhebungen. nimmt an den Beratungsbesuchen der Ausbilderinnen und Ausbilder des Seminars und an den Beratungsgesprächen teil. nimmt Einblick in die schriftlichen Planungen des Unterrichts der Lehramtsanwärterin/des Lehramtsanwärters. unterstützt die Lehramtsanwärterin/den Lehramtsanwärter bei Fragen zu Klassenpflegschaftssitzungen, Elternsprechstunden, Fachkonferenzen usw. unterstützt ggf. die Lehramtsanwärterin/den Lehramtsanwärter bei der Bewältigung von Konflikten. ermöglicht die Hospitation bei schulischen Überprüfungen wie z.b. dem Profil AC, der EuroKom- Prüfung, usw. (je nach Organisation der Schule auch später). tauscht sich mit den anderen Mentorinnen und Mentoren über die Fortschritte der Lehramtsanwärterin/des Lehramtsanwärters aus, damit die/der am Ausbildungsgespräch teilnehmende Mentorin/Mentor über den Entwicklungsstand der Lehramtsanwärterin/des Lehramtsanwärters in allen Fächern informiert ist. 20

Bis zu den Prüfungslehrproben: Die Mentorin oder der Mentor... besucht die Lehramtsanwärterin oder den Lehramtsanwärter regelmäßig im Unterricht (i.d.r. zwei- bis dreimal pro Fach bis zu den Prüfungslehrproben) und führt mit der Lehramtsanwärterin/dem Lehramtsanwärter Beratungsgespräche. ermöglicht der Lehramtsanwärterin/dem Lehramtsanwärter auf deren/dessen Wunsch, einen mündlichen Vortrag der Überlegungen zur Unterrichtsplanung vor Beginn der Unterrichtsstunde zu halten und diesen bei der folgenden Beratung zu reflektieren. Bis zu den Osterferien: Die Mentorin oder der Mentor... gibt der Schulleitung Rückmeldung über den Ausbildungsprozess und den erreichten Ausbildungsstand zur Erstellung des Schulleitergutachtens. Nach den Pfingstferien: Die Mentorin oder der Mentor... ermöglicht der Lehramtsanwärterin/dem Lehramtsanwärter die Hospitation bei verschiedenen Elementen der Abschlussprüfungen. ermöglicht die Teilnahme an außerschulischen Veranstaltungen der Klassen bzw. der Schule. führt die Lehramtsanwärterin/den Lehramtsanwärter in die Aufgaben und Pflichten einer Klassenlehrerin bzw. eines Klassenlehrers ein. Auf der Homepage des Seminars stehen zum einen die Qualitätskriterien für die Beratung von Unterricht und ergänzend dazu Besondere fachdidaktische Aspekte zum Download bereit. Beim Einsatz dieser Handreichung ist zu beachten, dass in der Regel nicht alle Merkmale in einer Unterrichtsstunde beobachtbar sind. Bei der Beratung ist auf eine sinnvolle Schwerpunktsetzung zu achten. Außerdem kann die Handreichung nicht zur quantitativen Einschätzung einzelner Merkmale verwendet werden. 21

2.6 Hinweise für Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter Leitlinien für die Ausbildung in der Schule Ausgehend von den pädagogischen, fachwissenschaftlichen und fachdidaktischen Kenntnissen und Erfahrungen sowie den Fähigkeiten und Fertigkeiten, welche die Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter während des Studiums erworben haben, hat die Ausbildung an Seminar und Schule das Ziel, die berufsfeldbezogenen Handlungskompetenzen weiter zu entwickeln. Von den Mentorinnen und Mentoren werden die Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter auf der Grundlage des Bildungsplans u.a. eingeführt in zeitgemäße Formen des Lehrens und Lernens, in die zentralen Themen und Aufgaben der Schule und in Formen der Kooperation mit schulischen und außerschulischen Partnern. In diesem Prozess entwickeln die Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter eine in pädagogischer Verantwortung handelnde Lehrerpersönlichkeit. Im gesamten ersten Ausbildungsabschnitt: Die Lehramtsanwärterin/der Lehramtsanwärter legt vor jeder zu haltenden Unterrichtsstunde der Mentorin/dem Mentor eine schriftliche Vorbereitung (Verlaufsskizze) vor. sammelt die schriftliche Vorbereitung von Unterrichtsstunden und ggf. deren Reflexion. bespricht mit der Mentorin/dem Mentor allgemeine Unterrichts- und Erziehungsaufgaben. bespricht mit der Mentorin/dem Mentor Handlungsmöglichkeiten erzieherischen Verhaltens. nimmt an der regelmäßigen Schulkundeveranstaltung der Schulleitung teil. macht sich mit dem Profil der Schule vertraut. nimmt an Klassenpflegschaftssitzungen teil. nimmt an schulischen und außerschulischen Veranstaltungen teil. Die ersten 4 Wochen: Die Lehramtsanwärterin/der Lehramtsanwärter informiert sich über Formen der Organisation der Schule (Infotafeln, Informationsfluss, usw.). informiert sich über Arbeitsmittel und Einrichtungen an der Schule (Kopierer, Fachräume, Sammlungsräume, usw.). erstellt zusammen mit den Mentorinnen und Mentoren einen Stundenplan (1. Woche: 12 bis 15 U-Std. Hospitation; 2. 4. Woche: 16 U-Std., davon 6 bis 8 U-Std. selbst gehaltener Unterricht und 8 bis 6 U-Std. Hospitation) und berücksichtigen darüber hinaus Zeiten für die Vor- und Nachbesprechung von Unterrichtsstunden. Bei anderen Zeitrhythmen als 45 Minuten werden die U-Std. entsprechend umgerechnet. erhält in der ersten Hospitationswoche Einblicke in den Unterricht der Mentorinnen und Mentoren. nimmt Einsicht in die Stoffverteilungspläne der Mentorinnen und Mentoren. beginnt ab der zweiten Woche mit eigenen Unterrichtsversuchen. erhält bei der Unterrichtsplanung und der Materialbeschaffung Unterstützung von Mentorinnen und Mentoren. begleitet eine Schulklasse einen ganzen Schultag. 22

begleitet eine Lehrerin oder einen Lehrer einen ganzen Schultag. bearbeitet die vom Seminar erteilten Beobachtungsaufgaben im Rahmen einer Blended-Learning- Umgebung. wird von den Mentorinnen und Mentoren durch kontinuierliche Begleitung und Beratung zu eigenen Unterrichtsversuchen geführt. Bis zu den Pfingstferien: Die Lehramtsanwärterin/der Lehramtsanwärter unterrichtet von den 12 Stunden an der Schule in zunehmendem Maße bis zu 9 Stunden wöchentlich und hospitiert die jeweils verbleibenden Stunden im Unterricht der Mentorinnen und Mentoren. reflektiert die gehaltenen Stunden mit der Mentorin/dem Mentor. hospitiert im Unterricht der Mentorin/des Mentors und ggf. anderer Kolleginnen oder Kollegen. nimmt Einblick in die Planung und Durchführung von Unterricht in heterogenen Lerngruppen sowie in Beratungssituationen mit einzelnen Schülerinnen oder Schülern. vereinbart mit den Ausbilderinnen und Ausbildern des Seminars die Termine für die beratenden Unterrichtsbesuche und leitet diese an die Mentorinnen und Mentoren und die Schulleitung weiter (Formblatt). erhält nach der Terminierung der Unterrichtsbesuche in den Fächern den zwischen der Ausbilderin/dem Ausbilder in Pädagogik und der Schulleitung vereinbarten Termin für das Ausbildungsgespräch mit begleitendem Unterrichtsbesuch. Die Termine der fachdidaktischen Unterrichtsbesuche werden dabei in angemessener Weise berücksichtigt. Bis zu den Sommerferien: Die Lehramtsanwärterin/der Lehramtsanwärter übernimmt die Planung und Umsetzung einer Unterrichtseinheit. konzipiert zusammen mit den Mentorinnen und Mentoren eine Leistungsfeststellung oder Lernstandserhebung und übernimmt Korrekturaufgaben. reflektiert Formen der Leistungsfeststellung. unterrichtet in einer Kompaktwoche mindestens 14 Stunden selbstständig (fünf Schultage, ggf. mit Unterbrechung durch den Seminartag oder das Wochenende). achtet bei den Lehrauftragswünschen für den zweiten Ausbildungsabschnitt darauf, dass mindestens ein Lehrauftrag ab Klassenstufe 8 übernommen werden kann (insgesamt 13 Stunden, davon mindestens 11 Stunden kontinuierlicher Lehrauftrag in den Fächern). Bei anderen Zeitrhythmen als 45 Minuten werden die U-Std. entsprechend umgerechnet. 23

Im gesamten zweiten Ausbildungsabschnitt: Die Lehramtsanwärterin/der Lehramtsanwärter bereitet alle Unterrichtsstunden schriftlich vor. sammelt weiterhin die schriftlichen Planungen des Unterrichts und ggf. deren Reflexionen. bespricht mit der Mentorin/dem Mentor wichtige Unterrichts- und Erziehungsaufgaben. nimmt als Fachlehrer an Klassenpflegschaftssitzungen teil. Vor Beginn des neuen Schuljahres: Die Lehramtsanwärterin/der Lehramtsanwärter informiert sich über schulinterne Beschlüsse. informiert sich über Empfehlungen und Beschlüsse bezüglich der Gewichtung von Schülerleistungen (Transparenzerlass) bzw. über schulinterne Regelungen zur Durchführung von Coachinggesprächen und Lernstandserhebungen. erstellt für jedes Fach/jeden Fächerverbund einen Stoffverteilungsplan und berücksichtigt dabei die Jahresplanung der Schule und das Schulcurriculum. Bis zu den Weihnachtsferien: Die Lehramtsanwärterin/der Lehramtsanwärter vereinbart mit den Ausbilderinnen und Ausbildern des Seminars die Termine für die beratenden Unterrichtsbesuche und leitet diese an die Mentorinnen und Mentoren und die Schulleitung weiter (Formblatt). erhält nach der Terminierung der Unterrichtsbesuche in den Fächern den zwischen der Ausbilderin/dem Ausbilder in Pädagogik und der Schulleitung vereinbarten Termin für das Ausbildungsgespräch mit begleitendem Unterrichtsbesuch. wählt in welchen beiden Ausbildungsfächern sie/er den ausführlichen schriftlichen Unterrichtsentwurf vorsieht und in welchem sie/er den mündlichen Vortrag der Überlegungen zur Unterrichtsplanung mit einer Planungsskizze hält (vgl. WHRPO II 21 Absatz 1). legt bis Ende Oktober das mit einer Ausbilderin oder einem Ausbilder des Seminars abgesprochene Thema der Hausarbeit zur Genehmigung vor. erarbeitet und erprobt das pädagogische Handlungsfeld für die Hausarbeit ( Schriftliche Hausarbeit 2.12). gibt den Mentorinnen und den Mentoren regelmäßig Einblick in den eigenen Unterricht (mindestens einmal pro Monat in jedem Fach) und reflektiert den Unterricht mit der jeweiligen Mentorin/dem jeweiligen Mentor. gibt den Mentorinnen und Mentoren sowie der Schulleitung ggf. Einblick in die schriftlichen Planungen des Unterrichts. informiert sich bei Bedarf bei den Mentorinnen und Mentoren über Fragen der Vor- und Nachbereitung von Unterricht. hospitiert bei schulischen Überprüfungen wie z.b. dem Profil AC, der EuroKom-Prüfung, usw. (je nach Organisation der Schule auch später). 24

Bis zu den Prüfungslehrproben: Die Lehramtsanwärterin/der Lehramtsanwärter gibt den Mentorinnen und Mentoren regelmäßig Einblick in den Unterricht (i.d.r. zwei- bis dreimal pro Fach) und reflektiert die Unterrichtsstunden mit der jeweiligen Mentorin/dem jeweiligen Mentor. erstellt die Stoffverteilungspläne für den Zeitraum der Beurteilung der Unterrichtspraxis. Sollte ein Prüfungstermin am Beginn oder Ende des Prüfungszeitraums liegen, so muss der Stoffverteilungsplan auch die Woche vor bzw. nach dem Prüfungszeitraum umfassen. hält auf eigenen Wunsch im Rahmen der Besuche der Mentorinnen/Mentoren einen mündlichen Vortrag der Überlegungen zur Unterrichtsplanung vor Beginn der Unterrichtsstunde und reflektiert diesen bei der folgenden Beratung. Bis zu den Sommerferien: Die Lehramtsanwärterin/der Lehramtsanwärter nutzt Möglichkeiten zur Hospitation bei verschiedenen Elementen der Abschlussprüfungen. nimmt an schulischen und außerschulischen Veranstaltungen teil. informiert sich über die Aufgaben und Pflichten einer Klassenlehrerin/eines Klassenlehrers. 2.7 Beratungsangebote für Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter Die sich ständig wandelnden Ansprüche des Bildungssystems im Allgemeinen sowie der Umgang mit Kolleginnen und Kollegen, Vorgesetzten, (schwierigen) Schülerinnen und Schülern, Eltern und die damit verbundenen Rollenerwartungen stellen hohe Anforderungen an Ihre Person. Das Handeln in diesen komplexen Situationen kann auch zu Konflikten führen. Wir am Seminar bieten Ihnen die Möglichkeit bei individuellen Schwierigkeiten und Problemen durch verschiedene Angebote geeignete Ansprechpartner zur individuellen Beratung aufzusuchen. Seminarinterne Beratung durch Seminarausbilderinnen und Seminarausbilder: Für Fragen, die sich im Zusammenhang mit Seminar und Schule ergeben, stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Seminarkollegiums sowie die Seminarleitung für individuelle Beratungsgespräche gerne zur Verfügung. Bereichsleiter Hanspeter Gesell ist ausgebildeter Transaktionsanalytiker (CTA) sowie Supervisor. Er bietet im Rahmen einer ergänzenden Veranstaltung Supervision an. Supervision begleitet und unterstützt Sie bei der Entwicklung Ihrer beruflichen Kompetenzen sowie bei der Klärung aktueller Schwierigkeiten und Konflikte. Bei Bedarf können auch individuelle Supervisionsgespräche vereinbart werden. In einem geschützten Rahmen (Schweigepflicht) haben Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter die Möglichkeit, ihre Denk- und Verhaltensmuster zu überprüfen und gemeinsam mit dem Supervisor individuell passende Lösungsmöglich- 25

keiten zu entwickeln. Die Teilnehmer gewinnen dadurch an Sicherheit und Klarheit für ihr Auftreten und ihr berufliches Handeln. Tel.: 07171 602-758 oder E-Mail an Hanspeter.Gesell@seminar-gwhrs-gd.kv.bwl.de Bereichsleiterin Elke Mailänder (Dipl.-Päd.) absolvierte ein Erweiterungsstudium in Spiel- und Theaterpädagogik sowie eine zertifizierte Ausbildung zum Coach und ist Theatermultiplikatorin fürs das Regierungspräsidium Stuttgart. Sie bietet im Rahmen einer ergänzenden Veranstaltung Präsenztraining an. Diese Veranstaltung unterstützt Sie in der Entwicklung Ihrer personalen Kompetenz. Sie lernen, Ihr Wirkungs- Potential zu erkennen und zu erweitern, erhalten Einblicke in die Wechselwirkungen von Atmung, Stimme und Körpersprache und lernen Erstaunliches über Ihr inneres Beraterteam. Selbstbewusstes Auftreten beginnt im inneren Erleben und zeigt sich dann in äußeren Merkmalen. Mit Techniken des Theaters, der Sprecherziehung, Methoden zur Entspannung, Konzentration und Stärkung der Vorstellungskraft können Hemmungen überwunden und Grenzen erweitert werden. Frau Mailänder steht Ihnen auch nach Abschluss der Veranstaltung für Beratungen und Fragen zur Verfügung. Tel.: 07171 602-761 oder E-Mail an Elke.Mailaender@seminar-gwhrs-gd.kv.bwl.de Externe Beratung durch Beratungslehrerinnen: Frau Bettina Gold (ausgebildete Beratungslehrerin) und Frau Monika Baumann (Supervisorin i.a. (EASC) und angehende Beratungslehrerin) waren viele Jahre als Lehrbeauftragte am Seminar tätig. Sie bieten individuelle, vertrauliche Beratungsgespräche an. Diese sind kostenfrei und unterliegen der Schweigepflicht. Frau Gold, Realschule Heubach Tel.: 07173 180811 (7.00-12.00 Uhr) oder E-Mail an Bettina.Gold@gwhrs-seminar-gmuend.de Frau Baumann, Georg-Elser-Schule in Königsbronn Tel.: 07321 947706 oder E-Mail an Monika.Baumann@gwhrs-seminar-gmuend.de Externe Beratung durch die Schulpsychologischen Beratungsstellen Die Schulpsychologischen Beratungsstellen Aalen und Göppingen bieten auch für Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter der Staatlichen Seminare für Didaktik und Lehrerbildung Beratung, Coaching und Supervision bei schulbezogenen Problemen und Konflikten an. Themenfelder sind z.b. Zeitmanagement, Lehrergesundheit, Umgang mit Konflikten im schulischen Umfeld, herausforderndes Schülerverhalten sowie berufliche Perspektiven. Die Beratung ist kostenlos, freiwillig und streng vertraulich. Schulpsychologische Beratungsstelle Aalen: Tel.: 07361 52656-0 Schulpsychologische Beratungsstelle Göppingen: Tel.: 07161 63-1585 5.1 Adressen In Aalen besteht die Möglichkeit einer telefonischen Kurzberatung ohne vorherige Terminvergabe zu folgenden Zeiten: Mi. 09.00-11.00 und 16.00-17.00 Uhr 26

Unterrichtspraktische Prüfungen 21 Begleiter durch den Vorbereitungsdienst 2.8 Prüfungen zum zweiten Staatsexamen: WHRPO II 2014 Rechtliche Grundlage der Prüfungen zum zweiten Staatsexamen ist die WHRPO II 2014 in der derzeit gültigen Fassung. Diese steht auf der Homepage des Landeslehrerprüfungsamtes zum Download bereit. Sept./Okt. 2016 Schulrechtsprüfung 18 Dauer ca. 20 min 1fach* Okt. 2016 Absprache des Themas der Hausarbeit 19 zu einem pädagogischen Handlungsfeld der eigenen schulischen Praxis mit einer Ausbilderin oder einem Ausbilder in Fachdidaktik Entscheidungen zur Unterrichtspraxis und den fachdidaktischen Kolloquien 18 und 21 Jan. 2017 Abgabe der Hausarbeit 19 15 Seiten + 10 Seiten Anhang 3fach* Febr./März 2017 Fachdidaktisches Kolloquium am Seminar 18 Dauer ca. 30 min 3fach* Pädagogisches Kolloquium 20 Dauer ca. 30 min 3fach* März bis Mai 2017 Mündl. Vortrag (max. 15 min) Unterrichtsentwurf Unterrichtspraxis (mind. 45 min) Unterrichtspraxis (mind. 45 min) 5fach* 5fach* Fachdidaktisches Kolloquium (ca. 30 min) Fachdidaktisches Kolloquium (am Seminar abgelegt) 3fach* Unterrichtsentwurf Unterrichtspraxis (mind. 45 min) 5fach* Mai 2017 Schulleitergutachten 13 (6) 5fach* *Gewichtung des Prüfungsteils innerhalb der gesamten Prüfungsleistung im Rahmen der 2. Staatsprüfung. 27

2.9 Hinweise für Unterrichtsbesuche und unterrichtspraktische Prüfungen Vorwort Schule und Unterricht befinden sich in weitreichenden Veränderungsprozessen, in denen Schulen sich auf eigenen Wegen weiterentwickeln. Daraus ergibt sich eine Vielfalt unterrichtlicher und organisatorischer Umsetzungsformen an den verschiedenen Ausbildungsschulen der Seminare wie z.b. Werkrealschulen, Realschulen, Gemeinschaftsschulen, Schulen mit inklusiven Profilen, etc. Die Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter wachsen in dieser Zeit der Veränderung in den Lehrerberuf hinein. Sie entwickeln im Spannungsfeld der unterschiedlichen Erwartungen ihre Lehrerpersönlichkeit und die Fähigkeit zur Gestaltung von Lehr-Lernprozessen. Bei Unterrichtsbesuchen und unterrichtspraktischen Prüfungen wird deshalb grundsätzlich von den Gegebenheiten ausgegangen, wie sie an den unterschiedlichen Schulen praktiziert werden. Modalitäten für Unterrichtsbesuche und unterrichtspraktische Prüfungen Beratende Besuche nach 12 Absatz 2 WHRPO II und unterrichtspraktische Prüfungen nach 21 WHRPO II orientieren sich an den organisatorischen und strukturellen Rahmenbedingungen der jeweiligen Schule und berücksichtigen den Schülerinnen und Schülern sowie den Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärtern gewohnte Gegebenheiten. Die Lehramtsanwärterin/der Lehramtsanwärter zeigt sich in verschiedenen Lehr-Lern-Situationen mit einem Spektrum der pädagogischen, fachlichen sowie fachdidaktischen Kompetenzen und agiert in verschiedenen Rollen. Die Lehramtsanwärterin/der Lehramtsanwärter hat in jedem Fall (bei beratenden Unterrichtsbesuchen und den unterrichtspraktischen Prüfungen) die alleinige Verantwortung für den gezeigten Unterricht einschließlich der Überlegungen zur Unterrichtsplanung. Angesichts der vielfältigen Möglichkeiten in der Gestaltung von Lehr-Lern-Situationen berücksichtigt die Lehramtsanwärterin/der Lehramtsanwärter, dass das studierte Fach einen inhaltlichen Schwerpunkt erfährt (siehe 4 Absatz 4 WHRPO II). Alle eingeplanten Materialien werden kritisch auf die Passung zum geplanten Lernzuwachs geprüft. Auf eine korrekte und vollständige Angabe aller Quellen ist zu achten. Bei den unterrichtspraktischen Prüfungen stellt die Lehramtsanwärterin/der Lehramtsanwärter die Überlegungen zur Unterrichtsplanung entweder in einem ausführlichen schriftlichen Unterrichtsentwurf oder in einem mündlichen Vortrag dar. Beide Verfahren werden in der Ausbildung entsprechend berücksichtigt (siehe 12 Absatz 2 WHRPO II). Der Umgang mit heterogenen Lernvoraussetzungen und individualisiertem Lernen ist dabei stets zu behandeln (siehe 21 WHRPO II). In den Überlegungen zur Unterrichtsplanung werden sowohl Schülerinnen und Schüler im Hinblick auf ihre Heterogenität in der jeweiligen Klasse als auch im Hinblick auf besonderen bzw. sonderpädagogischem Förderbedarf in Bezug auf die Unterrichtssequenz beschrieben. Daraus resultierende Konsequenzen für die Unterrichtsplanung und -gestaltung werden dargelegt. Informationen von schulischen und außerschulischen Fachkräften wie z.b. sonderpädagogischen Lehrkräften müssen in den Quellen angegeben werden. 28

Die für den Prüfungszeitraum geltenden Planungen wie z.b. Wochen- oder Stoffpläne, Kompetenzraster, Lernwegelisten etc. sowie das Klassentagebuch werden der Prüfungskommission zur Verfügung gestellt. Außerdem wird eine Einsicht in Medien oder Schülerarbeiten, die in der Lernsequenz eine tragende Rolle spielen, in geeigneter Form gewährleistet. Kompetenzen und Lernziele Die Formulierung der Kompetenzen und Lernziele hängt von der Gestaltung des gezeigten Unterrichts ab: Neben Kompetenzen und Lernzielen für gemeinsame Unterrichtsphasen werden bei Bedarf Kompetenzen und Lernziele für einzelne Schülerinnen und Schüler oder Schülergruppen formuliert. Anwesenheit weiterer Personen In begründeten Ausnahmefällen ist es möglich, dass weitere Personen während des Unterrichts anwesend sind. Voraussetzung dafür ist, dass die Anwesenheit dieser Personen den Regelfall im Unterricht und damit auch in den beratenden Unterrichtsbesuchen darstellt. Generell möglich ist die Anwesenheit von Lehrkräften Sonderpädagogik (Inklusion) sowie Betreuungslehrkräften für einzelne Schülerinnen und Schüler. Eingeschränkt möglich ist die Anwesenheit von Pädagogischen Assistentinnen und Assistenten. Diese können in der Regel nur anwesend sein, wenn sie tatsächlich in allen Wochenstunden im betreffenden Fach mit anwesend waren. Die weiteren Personen agieren im Rahmen ihrer üblichen Zuständigkeiten. Die Lehramtsanwärterin/der Lehramtsanwärter stellt die Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten dieser Personen in den didaktischen Überlegungen im schriftlichen Unterrichtsentwurf bzw. im mündlichen Vortrag dar (siehe auch: Eigenständigkeitserklärung). Die Anwesenheit der weiteren Personen wird im Protokoll vermerkt. Die weiteren anwesenden Personen werden durch die Schulleitung und/oder Prüfungsvorsitzenden und durch die Außenstellen des LLPA auf die Verschwiegenheitspflicht hingewiesen. Im Protokoll zur Prüfung wird unter den "Besonderen Vorkommnissen" die Anwesenheit weiterer Personen in der unterrichtspraktischen Prüfung dokumentiert. 29

2.10 Schriftlicher Unterrichtsentwurf/mündlicher Vortrag mit Planungsskizze Die Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter erhalten von ihren Ausbildungslehrkräften in jedem Ausbildungsfach mindestens zwei Unterrichtsbesuche, für die jeweils Unterrichtsentwürfe anzufertigen sind. In einem Entwurf wird die Unterrichtsplanung ausführlich schriftlich dargestellt. In einem Entwurf werden die Überlegungen zur Unterrichtsplanung in einer schriftlichen Planungsskizze dargestellt, die mündlich vorgetragen wird (siehe WHRPO II 12 Absatz 2). Die Darstellung der Unterrichtsplanung in Unterrichtsentwürfen ist wichtig für alle Beratenden, um die Überlegungen, die zum geplanten Unterricht geführt haben, nachvollziehen zu können. Sie ist außerdem Teil der Prüfungsleistungen zum zweiten Staatsexamen. Im ersten Ausbildungsabschnitt fertigen die Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter in zwei Fächern freier Wahl je einen schriftlichen Unterrichtsentwurf und in einem Fach eine schriftliche Planungsskizze als Grundlage für den mündlichen Vortrag. Im zweiten Ausbildungsabschnitt fertigen die Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter in einem Fach freier Wahl einen schriftlichen Unterrichtsentwurf und in zwei Fächern eine schriftliche Planungsskizze als Grundlage für den mündlichen Vortrag. Auf freiwilliger Basis ist die Anfertigung eines schriftlichen Unterrichtsentwurfs zusätzlich zum mündlichen Vortrag möglich. Für die unterrichtspraktischen Prüfungen legen die Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter nach den Sommerferien selbst fest, in welchem der beiden Ausbildungsfächer sie den ausführlichen schriftlichen Unterrichtsentwurf vorsehen und in welchem sie den mündlichen Vortrag der Überlegungen zur Unterrichtsplanung mit einer Planungsskizze wählen. Der Umgang mit heterogenen Lernvoraussetzungen und individualisiertem Lernen ist dabei stets zu behandeln (siehe WHRPO II 21 Absatz 1). Für die Gestaltung der Unterrichtsentwürfe und der schriftlichen Planungsskizzen werden am Seminar in Pädagogik und in den Fachdidaktiken Anregungen zur Gestaltung ausgegeben. 30

2.11 Ausbildungsgespräche Vorbemerkungen Dieser Leitfaden dient allen an der Ausbildung Beteiligten zur Vorbereitung und Durchführung eines Ausbildungsgesprächs. Die beiden Ausbildungsgespräche haben klärende und mit Blick auf die weitere Arbeit unterstützende Funktion. Ein besonderes Anliegen der Ausbilderinnen und Ausbilder in Pädagogik ist es, dass die Ausbildungsgespräche in einer Atmosphäre von Offenheit, gegenseitigem Respekt und Wertschätzung geführt werden. WHRPO II 12 Absatz 4 Im Vorbereitungsdienst finden verbindliche Ausbildungsgespräche statt, die Schulleiterin oder Schulleiter, Mentorin oder Mentor und eine Ausbilderin oder ein Ausbilder des Seminars gemeinsam während des ersten Ausbildungsabschnittes sowie vor den Prüfungen nach 21 mit den Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärtern führen. Intendierte Ziele des Ausbildungsgesprächs Unterstützung der beruflichen Entwicklung der Lehramtsanwärterin/des Lehramtsanwärters ( Unterstützungsgespräche, keine Bewertungsgespräche ) Reflexion der Ausbildung durch die Lehramtsanwärterin/den Lehramtsanwärter Gegenseitiger Austausch über den Stand der Ausbildung an Schule und Seminar Abgleich von Selbst- und Fremdwahrnehmung: individuelle Stärken bewusst machen, mögliche Defizite und Entwicklungsbereiche klar benennen Gemeinsames Entwickeln von Lösungsstrategien Gemeinsam getragene Zielvereinbarungen Rahmenbedingungen Am Ausbildungsgespräch nehmen die Lehramtsanwärterin/der Lehramtsanwärter, die Schulleiterin/der Schulleiter, eine Mentorin/ein Mentor sowie die Ausbilderin/der Ausbilder in Pädagogik teil. Beide Ausbildungsgespräche finden an der Schule statt und dauern maximal 45 Minuten. Das erste Ausbildungsgespräch ist an einen Unterrichtsbesuch gekoppelt. Auf Wunsch der Lehramtsanwärterin/des Lehramtsanwärters kann auch beim zweiten Ausbildungsgespräch ein Unterrichtsbesuch stattfinden. Grundlage für die Vorbereitung des Ausbildungsgesprächs sind die Kompetenzbereiche Unterrichten, Erziehen und Schule Mitgestalten, welche im Qualitätsrahmen für die Beratung von Unterricht näher ausgeführt sind. Dieser steht auf der Homepage des Seminars www.gwhrs.seminar-schwaebisch-gmuend.de zum Download bereit. Terminierung und Vorbereitung Im Vorfeld des Ausbildungsgesprächs erfolgt eine Abstimmung der Mentorinnen und Mentoren mit der teilnehmenden Mentorin/dem teilnehmenden Mentor. Ebenso wird die Ausbilderin/der Ausbilder in Pädagogik von den Fachdidaktik-Ausbilderinnen und -Ausbildern im Vorfeld auf der Grundlage bereits stattgefundener Unterrichtsbesuche über den Entwicklungsstand der Lehramtsanwärterin/des Lehramtsanwärters und das Einbringen in die Fachdidaktik-Seminarveranstaltungen informiert. 31

Die Lehramtsanwärterin/der Lehramtsanwärter vereinbart in Absprache mit der Schulleiterin/dem Schulleiter und den Mentorinnen und Mentoren das Fach und die Klasse für den Unterrichtsbesuch sowie die Mentorin/den Mentor, welche/r am Ausbildungsgespräch teilnimmt. Die Termine für die Ausbildungsgespräche werden von der Ausbilderin/dem Ausbilder in Pädagogik und der Schulleiterin/dem Schulleiter vereinbart; die Terminabsprache erfolgt nach der Terminierung der Unterrichtsbesuche in den Fachdidaktiken und berücksichtigt diese Termine in angemessener Weise. Terminierung Ausbildungsgespräch 1: Zeitraum Mai bis Juli Terminierung Ausbildungsgespräch 2: Zeitraum November bis Februar Die Moderation der Ausbildungsgespräche liegt bei der Ausbilderin/dem Ausbilder in Pädagogik. Nachbereitung und weitere Schritte Die Lehramtsanwärterin/der Lehramtsanwärter verschriftlicht innerhalb einer Woche die im Ausbildungsgespräch getroffenen Zielvereinbarungen und übergibt diese per Mail an die Seminarlehrkräfte sowie in geeigneter Form an alle an der Ausbildung Beteiligten an der Schule. Auf Wunsch der Ausbilderin/des Ausbilders in Pädagogik oder der Lehramtsanwärterin/des Lehramtsanwärters kann im Nachgang eine Beratung der Unterrichtsstunde der Lehramtsanwärterin/des Lehramtsanwärters durch die Ausbilderin/den Ausbilder in Pädagogik am Seminar erfolgen. Auf Wunsch kann am Ende des Vorbereitungsdienstes ein Bilanzgespräch zwischen der Ausbilderin/dem Ausbilder in Pädagogik und der Lehramtsanwärterin/dem Lehramtsanwärter erfolgen. 32

Vorbereiten Terminabsprache zwischen Pädagogik-Ausbilder/-in u. Schulleiter/-in nach Terminierung der U-Besuche in den Fächern. Formulierung der Schwerpunkte des Ausbildungsgesprächs durch die/den LA Vorbereiteung der Selbstreflexion der beruflichen Entwicklung durch die/den LA Pädagogik-Ausbilder/-in und Mentor/-in erhalten Informationen der anderen Ausbilder/-innen Schritt 1 Eröffnung des Gesprächs durch Pädagogik-Ausbilder/-in Herstellen von Einvernehmen über Intentionen des Unterstützungsgesprächs Vorstellen der Gesprächsablaufs: Rahmenbedingungen (Ziele, Zeit, Dauer, Ablauf/Struktur, Gesprächsregeln) Schritt 2 Selbsteinschätzung: LA reflektiert ihre/seine berufliche Entwicklung bezogen auf Unterricht, Erziehung und Schulentwicklung (Stärken und Entwicklungsfelder) Rückmeldungen zum Entwicklungsstand aus der Sicht von Schule und Seminar (Fremdeinschätzung) Schritt 3 Abgleich von Selbst- und Fremdeinschätzung Sammeln von möglichen Entwicklungsfeldern zunächst aus der Sicht der/des LA Auswahl von Schwerpunkten für die weitere Ausbildung der/des LA Schritt 4 Planung konkreter Handlungsschritte bzgl. der ausgewählten Entwicklungsfelder Klärung von Unterstützungsangeboten Formulierung von Zielvereinbarungen Positiver Abschluss des Gesprächs Weitere Schritte Verschriftlichung der Zielvereinbarungen des Ausbildungsgesprächs durch die/den LA innerhalb einer Woche und Aushändigung an die Seminarausbilder/-innen und an alle an der Ausbildung Beteiligten der Schule Auf Wunsch des LA oder des/der Pädagogik-Ausbilders/-in kann ein weiteres Beratungsgespräch zur Unterrichtsstunde am Seminar erfolgen 33

2.12 Schriftliche Hausarbeit Vorbemerkungen Dieser Leitfaden dient allen an der Ausbildung Beteiligten als Hilfe zur Vorbereitung, Genehmigung und Erstellung einer schriftlichen Hausarbeit. Die schriftliche Hausarbeit befasst sich mit einem pädagogischen Handlungsfeld aus der eigenen schulischen Praxis, welches einer der drei Fachdidaktiken zugeordnet werden kann. Damit zeigt die Lehramtsanwärterin/der Lehramtsanwärter, dass sie/er die eigene Unterrichtspraxis im Hinblick auf ausgewählte pädagogische Handlungsfelder dokumentieren und reflektieren kann. WHRPO II 19 (1) Die schriftliche Hausarbeit setzt sich mit einem pädagogischen Handlungsfeld der eigenen schulischen Praxis auseinander. Sie soll zeigen, dass erworbene Kenntnisse und Kompetenzen dargestellt, angewandt und reflektiert werden können. (2) Eine Ausbildungslehrkraft des Seminars, welche die Lehramtsanwärterin oder den Lehramtsanwärter nicht selbst ausbildet und die nach Absatz 3 Satz 1 ausbildende Person beurteilen nach 23 die Hausarbeit unabhängig voneinander. ( ) Die Notenbekanntgabe erfolgt im Anschluss an das pädagogische Kolloquium. (3) Nach Absprache mit einer Ausbildungslehrkraft am Seminar legen die Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter bis Ende Oktober das Thema der Hausarbeit zur Genehmigung vor. Die Hausarbeit wird im darauf folgenden Januar in zwei Papierexemplaren abgegeben. Zusätzlich ist die Hausarbeit auf einem elektronischen Speichermedium im PDF-Format beizufügen. Der Umfang soll nicht mehr als 15 Seiten DIN A 4 mit üblicher Gestaltung umfassen, wozu noch bis zu 10 Seiten für Inhaltsübersicht, Literaturangaben und gegebenenfalls Anhang hinzukommen können. Rahmenbedingungen Die Lehramtsanwärterin/der Lehramtsanwärter legt bis Ende Oktober das Thema der Hausarbeit, das sie/er mit einer Fachdidaktik-Ausbilderin/einem Fachdidaktik-Ausbilder abgesprochen hat, dieser Ausbilderin/diesem Ausbilder zur Genehmigung vor. Als Orientierung für die Themenfindung dienen die vom Seminar vorgeschlagenen pädagogischen Handlungsfelder. Das Thema der Hausarbeit wird ausschließlich von der eigenen Fachdidaktik-Ausbilderin/dem eigenen Fachdidaktik-Ausbilder des gewählten Faches genehmigt. Die Abgabe der Hausarbeit erfolgt am ersten Seminartag nach den Weihnachtsferien. Beurteilung und Bewertung Zur Beurteilung der Hausarbeit wird eine Pädagogik-Ausbilderin/ein Pädagogik-Ausbilder als Zweitkorrektorin/Zweitkorrektor bestimmt, welche/welcher die Lehramtsanwärterin/den Lehramtsanwärter nicht selbst ausbildet und als Prüfungsvorsitzende/Prüfungsvorsitzender für die Berücksichtigung der Hausarbeit im Pädagogik-Kolloquium verantwortlich ist. 34

Kommission Hausarbeit 19 Kommission Pädagogisches Kolloquium Eigene/r Fachdidaktik- Ausbilderin/ -Ausbilder Fremde/r Ausbilderin/ Ausbilder in Pädagogik Vorsitz: Fremde/r Ausbilderin/ Ausbilder in Pädagogik Prüfer/-in: Eigene/r Ausbilderin/ Ausbilder in Pädagogik 2.13 Qualitätsmanagement am Seminar Lehrende sind immer auch Lernende. Als lernende Organisation reagiert das Seminar einerseits auf wechselnde Anforderungen und Bedingungen, andererseits gilt es die Qualität der Ausbildung zu sichern und stetig zu optimieren. Am Seminar besteht eine lebendige Struktur mit einer zentralen Steuerungsgruppe, einem Koordinator und einem Gremium, das für die Erstellung und das Führen des Qualitätsmanagement-Handbuchs verantwortlich ist. Die Steuerungsgruppe der Qualitätssicherung und -entwicklung initiiert Projektgruppen, die nach Zustimmung des Kollegiums in allen Bereichen der Seminararbeit Abläufe und Ausbildungsprozesse anpassen oder weiterentwickeln. Die am Seminar in der Ausbildung involvierten Personen sind an der Wirkung ihrer Ausbildung interessiert. Neben Gesprächen, Rückfragen und Feedbackrunden werden in allen Veranstaltungen regelmäßig Individualfeedbacks durchgeführt, um kontinuierlich einen Eindruck von der Auswirkung der Ausbildungstätigkeit zu erhalten und um somit die Ausbildung kontinuierlich an die Beteiligten und die Bedürfnisse des Vorbereitungsdienstes anpassen bzw. gezielt verbessern zu können. Im Rahmen des Qualitätsmanagements ist Evaluation als Instrument der Qualitätssicherung leitend bei der Überprüfung und Weiterentwicklung von Abläufen, Strukturen und Konzeptionen. Hohe Transparenz, regelmäßige Fokusevaluationen durch anonyme Online-Umfragen und koordinierte Weiterarbeit mit den erhobenen Daten innerhalb der Strukturen des Qualitätsmanagements machen Seminarentwicklung so zu einem stetig laufenden Prozess, der von jeder einzelnen Person am Seminar getragen wird. 35

3 Organisation 3.1 Pädagogik- und Fachdidaktik-Veranstaltungen 3.1.1 Ebene A (Montagsebene) Pädagogik-Seminarveranstaltungen: Andrea Barthel -108 Bettina Missale 017/18 Hanspeter Gesell 020 Klaus Siegel 119 Ingrid Käss 126 Fachdidaktik-Seminarveranstaltungen: Fächer F1 F2 F3 Alltagskultur, Ernährung, Soziales Rössler 104 Bildende Kunst Schulz 117 Biologie Marquarth 115 Schöttler -108 Chemie Lang, M. -108 Deutsch Rössler 104 Ruppert 020 Schluchter -110 36 Ruppert 020 Weber, G. 126 Englisch Eberlein 119 Frey 119 Siegel 119 Französisch Kling/Wizemann 103 Gemeinschaftskunde Fröhner 126 Geschichte Lienert 020 Geographie Arndt 104 Mathematik Rieth 213 Rieth 213 Musik Schilling 213 Evangelische Religion Käss 126 Katholische Religion Bentele-Lanzet G 0.07 Sport Schluchter -110 Lang, H. -110 Wirtschaftslehre Hoppenz-Green G 2.04 Orte der Schulrecht-Veranstaltungen für die Montags- und die Mittwochsebene: R Bischoff Ludwig-Uhland-Schule Schwaikheim RR Bochtler Eugen-Gaus-Realschule Heidenheim R Ege Messelbergschule Donzdorf RR Epp Elly-Heuss-Realschule Ulm RR Hörsch Realschule Leinzell RR Käßmann Realschule Schenkensee Schwäbisch Hall RR'in Mak-Troche Raichberg-Realschule Ebersbach an der Fils RR Sommer Daniel-Straub-Realschule Geislingen RR in Weber, C. Schäfersfeldschule Lorch R in Wittenbeck Deutschordenschule Lauchheim

3.1.2 Ebene B (Mittwochsebene) Pädagogik-Seminarveranstaltungen: Dr. Bernd Kinzl 213 Hans-Jürgen Schutzbach 126 Susanne Schöttler -108 Martin Stengelin 017/018 Margrit Schulz 119 Christian Vater 104 Fachdidaktik-Seminarveranstaltungen: Fächer F1 F2 F3 Alltagskultur, Ernährung, Soziales Lebeda 126 Emmrich 126 Biologie van der Ahe 115 Ammon 020 Sipple 117 Chemie van der Ahe 115 Lang, M. -108 Deutsch Nutsch 126 Eiberger G 2.04 Eiberger G 2.04 Englisch Wizemann 119 Kruschhausen 119 Kieser 119 Gemeinschaftskunde Seifert G 1.14 Geschichte Blessing 104 Lienert 020 Geographie Eggert 104 Informatik Batsch-Weber -110 Kuhn -110 Mathematik Frank 104 Fischer 213 Poloczek 213 Poloczek 213 Physik Fallscheer -108 Evangelische Religion Weilguni 115 Katholische Religion Bentele-Lanzet G 0.07 Sport Krigar G 0.07 Technik Linke -102 Waibel -108 Wirtschaftslehre Hoppenz-Green G 2.04 Seifert G 1.14 Europalehramt Eberlein 017 van Wensen 020 3.2 Ausbildungsplan siehe folgende Seiten 37

3.2 Ausbildungsplan Kurs 2016 3.2.1 Ebene A (Montagsebene) 38

39

3.2.2 Ebene B (Mittwochsebene) 40

41

4 Wissenswertes von A-Z Änderung der persönlichen Verhältnisse Anschriften Anwesenheitspflicht Aufenthaltsräume Ausbildungsschulen Beihilfe und Besoldung Beratungsangebote Bibliotheken Bildungsplan Computernutzung Dienstweg Dienstliche E-Mail-Adressen Dienstunfall Dienstbefreiung bei Prüfungen Ferienregelung Freistellung von Seminarveranstaltungen Formulare Getränkeautomat Kopieren Krankheit an Schul- und Seminartagen Krankheit bei Prüfungen Krankenversicherung Lehrereinstellung Medienzentren Mehrarbeitszeitstunden (MAU) Moodle-Plattform Mutterschutz, Elterngeld und Erziehungsgeld Nebentätigkeit Parken Prüfung Rauchen Reisekosten Stadt Schwäbisch Gmünd Vertretungsunterricht W-LAN 42

Änderung der persönlichen Verhältnisse Änderungen der persönlichen Verhältnisse (z.b. Wohnungswechsel, Änderung der Bankverbindung, Heirat, Schwangerschaft, Geburt eines Kindes) müssen dem Seminar unverzüglich mitgeteilt werden. Das Seminar leitet die Information dem Regierungspräsidium und dem Landesamt für Besoldung und Versorgung (LBV) weiter. Der Vordruck hierfür ist unter www.lbv.bwl.de zu finden (Link auf Homepage des Seminars). Es genügt die einfache Ausfertigung. Anschriften 5.1 Anhang Adressen Anwesenheitspflicht Nach 9 der GPO II bzw. der WHRPO II sind die Lehramtsanwärterinnen und die Lehreramtsanwärter verpflichtet, an den sie betreffenden Veranstaltungen des Seminars und der Ausbildungsschulen teilzunehmen und die sonstigen im Rahmen der Ausbildung vorgeschriebenen Aufgaben zu erfüllen. Aufenthaltsräume Im Seminargebäude befinden sich im 1.OG 125 und im 3.OG 320 Aufenthaltsräume. Beim Verlassen der Räume ist darauf zu achten, dass die Fenster geschlossen sind und das Licht ausgeschaltet ist. Ausbildungsschulen Die Ausbildungsschulen des Seminars sind auf der Homepage zu finden: www.gwhrs.seminar-schwaebisch-gmuend.de Beihilfe und Besoldung Für Beihilfe und Besoldung ist das Landesamt für Besoldung und Versorgung Baden-Württemberg (LBV) zuständig. Vordrucke stehen unter www.lbv.bwl.de/vordrucke zum Download bereit. Den Beihilfeanträgen sind die Rechnungen und Rezepte als Fotokopien beizulegen. Beratungsangebote Den Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärtern stehen bei Bedarf verschiedene Beratungsangebote zur Verfügung. 2.7 Beratungsangebote Bibliotheken In Schwäbisch Gmünd können folgende Fachbibliotheken genutzt werden. Pädagogische Hochschule Oberbettringer Str. 200 73525 Schwäbisch Gmünd Tel.: 07171 983-0 E-Mail: bibliothek@ph-gmuend.de Homepage: www.bibliothek.ph-gmuend.de 43

Bibliothek des Religionspädagogischen Instituts (RPI) Franziskanergasse 3 (3. Stock) 73525 Schwäbisch Gmünd Tel.: 07171 39-156 Homepage: www.rpigd.de Bildungsplan Die aktuellen Bildungspläne aller Schularten stehen auf dem Landesbildungsserver Baden-Württemberg unter www.bildung-staerkt-menschen.de bzw. unter www.bildungsplaene-bw.de. Computernutzung Internet und Intranet stehen den Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärtern in den Computerräumen UG -110 und 2.OG 211 zur Verfügung. In der Mittagspause ist der Schlüssel zum Öffnen der Computerräume im Sekretariat erhältlich. Für die Anmeldung wird der Nachname, der erste Buchstaben des Vornamens sowie das persönliche Kennwort benötigt. Dienstweg Dienststelle der Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter ist das Seminar. Die jeweilige Ausbildungsschule ist der Dienstort. Bei Schreiben an das Regierungspräsidium, das Landeslehrerprüfungsamt oder das Kultusministerium ist der Dienstweg über das Seminar grundsätzlich einzuhalten. Dienstliche E-Mail-Adressen Die Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter erhalten vom Seminar eine dienstliche E-Mail-Adresse. Die gesamte Kommunikation läuft aus datenschutzrechtlichen Gründen ausschließlich über diese E-Mail- Adresse. Es gehört zu den dienstlichen Pflichten der Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter, dieses Postfach täglich zu überprüfen. Dienstunfall Dienstunfälle sind umgehend auf dem im Sekretariat erhältlichen Formular über das Seminar dem Regierungspräsidium anzuzeigen. Dienstbefreiung bei Prüfungen An Tagen, an denen eine Prüfung im Rahmen der Zweiten Staatsprüfung stattfindet, sind die Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter von allen weiteren dienstlichen Verpflichtungen befreit. Im Prüfungszeitraum wird zur Vorbereitung von Prüfungen an insgesamt zwei Tagen zusätzlich Dienstbefreiung gewährt. Die Termine dieser unterrichtsfreien Tage müssen direkt vor einem Prüfungstag liegen, sie können gegebenenfalls kumuliert werden. Diese Tage sind in Absprache mit den jeweiligen Schulleitungen frühzeitig festzulegen. 44

Ferienregelung Die Ferienpläne des Landes stehen unter www.kultusportal-bw.de zur Verfügung. Zu beachten ist, dass die darüber hinaus gehenden beweglichen Ferientage sich zum Teil in den einzelnen Schulbezirken unterscheiden. Da die Ausbildung der Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter sowohl der Schule als auch dem Seminar zugeordnet ist, kann es zu Terminüberschneidungen kommen. Freistellung von Seminarveranstaltungen Über eine Freistellung an Seminartagen wegen schulischer Veranstaltungen entscheidet die Seminarleitung. Freistellungsanträge sind mit dem entsprechenden Formular (Homepage) über die Schulleitung an die Seminarleitung zu richten. Während des Prüfungszeitraums sind mehrtägige Freistellungen (z.b. Schullandheim) in der Regel nicht möglich. Über eine Freistellung aus persönlichen Gründen (Sonderurlaub) entscheidet die Seminarleitung. Formulare Auf der Homepage des Seminars stehen unter der Rubrik Service verschiedene Formulare und Links bereit. Getränkeautomat Heiße und kalte Getränke können im Aufenthaltsraum 1.OG 125 erworben werden. Es wird darum gebeten, das Leergut dorthin zurück zu bringen. Kopieren Ein Münzkopierer steht im Aufenthaltsraum 1.OG 125 zur Verfügung. Krankheit an Schul- und Seminartagen Im Krankheitsfall ist stets das Seminar zu informieren. An Seminartagen ist bis spätestens 8.00 Uhr das zuständige Sekretariat des Seminars per Mail oder telefonisch zu informieren. Bei Seminarveranstaltungen außer Haus, z.b. Hospitationstage, Schulrecht (WHRS), ist zusätzlich die Ausbilderin bzw. der Ausbilder zu verständigen. Im Krankheitsfall an Schultagen ist sowohl die Schule (rechtzeitig vor Beginn der ersten Unterrichtsstunde) als auch das Seminar zu verständigen. Dauert die Erkrankung länger als eine Woche, so benötigt das Seminar eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Diese wird der Schule vorgelegt, die dann das Original an das Seminar weiterleitet. Krankheit bei Prüfungen Bei einer Erkrankung am Prüfungstag müssen das Landeslehrerprüfungsamt Außenstelle Stuttgart (LLPA) sowie das Seminar rechtzeitig vor Beginn der Prüfung telefonisch informiert werden. Zusätzlich ist im Laufe des Prüfungstages dem LLPA ein ärztliches Zeugnis vorzulegen, welches die für die Beurteilung der Prüfungsunfähigkeit nötigen medizinischen Befundtatsachen enthält ( 25 Absatz 2 der GPO II bzw. der WHRPO II). Hierfür steht ein entsprechendes Formular auf der Homepage des LLPA zum Download bereit. 45

Krankenversicherung Beamte auf Widerruf sind nicht versicherungspflichtig. Da die Beihilfe nur 50% der Kosten übernimmt, ist der Abschluss einer privaten Krankenversicherung dringend zu empfehlen. Lehrereinstellung Das Regierungspräsidium Stuttgart informiert im Laufe der Ausbildung über die Lehrereinstellung. Weitere Informationen sind unter www.lehrer-online-bw.de zu finden. Medienzentren Im Umkreis der Ausbildungsschulen stehen verschiedene Medienzentren zur Verfügung. Links zu diesen Medienzentren sind unter www.lmz-bw.de zu finden. Darüber hinaus stellen einige Schuldekanate Medien für den Religionsunterricht zur Verfügung. In Schwäbisch Gmünd sind diese zu finden unter: Kreismedienzentrum Schwäbisch Gmünd Oberbettringer Straße 166 73525 Schwäbisch Gmünd Tel.: 07171 32-4333 E-Mail: kmz.gd@ostalbkreis.de Homepage: www.kmz.ostalbkreis.de 46 Medienstelle des Religionspädagogischen Instituts (RPI) Franziskanergasse 3 (3. Stock) 73525 Schwäbisch Gmünd Tel.: 07171 39-156 Homepage: www.rpigd.de Mehrarbeitszeitstunden (MAU) Lehreranwärterinnen und Lehramtsanwärter können nach erfolgreicher Ablegung aller Prüfungsteile Mehrarbeit übernehmen. Hierzu muss von der Schulleitung das Einverständnis der Lehramtsanwärterin/des Lehramtsanwärters sowie des zuständigen Seminars eingeholt werden; das zuständige Schulamt ist zu informieren. Es werden immer nur die geleisteten Unterrichtsstunden vergütet, die über die Zahl der für selbstständigen Unterricht vorgesehenen Stunden hinausgehen. Pro Monat können maximal bis zu 24 Stunden Zusatzunterricht vergütet werden. Die Abrechnung ist von der Schule über das zuständige Regierungspräsidium, in dessen Einzugsbereich die Ausbildungsschule liegt, innerhalb von sechs Monaten einzureichen. Moodle-Plattform Die Moodle-Plattform ist über die Homepage des Seminars zu erreichen (https://moodle.gwhrs-seminargmuend.de/moodle). Für die Anmeldung wird der Nachname, der erste Buchstaben des Vornamens sowie das persönliche Kennwort benötigt. Die Zugangsschlüssel zu einzelnen Kursen erhalten die Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter von den jeweiligen Ausbilderinnen und Ausbildern.

Mutterschutz, Elternzeit und Erziehungsgeld Änderung der persönlichen Verhältnisse Weitere Informationen erhalten Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter über die Beauftragte für Chancengleichheit. Nebentätigkeit Die Genehmigung einer Nebentätigkeit ist bei der Seminarleitung unverzüglich zu beantragen. Das Formular dazu steht auf der Homepage zum Download bereit. Parken Das Parken auf dem Seminargelände ist den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern vorbehalten. Verbilligtes Parken für Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärtern ist im Parkhaus Stadtgarten möglich (P3, Rektor-Klaus-Straße 9). Karten für das Parkhaus sind vor der Einfahrt im Büro des Stadtgartens (Künstlereingang) erhältlich. Von den Parkgebühren werden bei der Reisekostenabrechnung 50% gegen Nachweis erstattet. Prüfung Das Landeslehrerprüfungsamt Außenstelle Stuttgart (LLPA) informiert im Laufe der Ausbildung über die Zweite Staatsprüfung. Die Prüfungsordnungen, Termine und notwendige Formulare werden über die Homepage des LLPA unter www.llpa-bw.de zum Download bereitgestellt. Rauchen Im Seminargebäude ist das Rauchen verboten. Auf dem Seminargelände ist Rauchen nur in der Raucherecke bei den Fahrradständern erlaubt. Bitte benutzen Sie den Aschenbecher! Raumpläne 5.2 Anhang Raumpläne Reisekosten Fahrten, die im Rahmen der Ausbildung am Seminar notwendig werden (z.b. Fahrten zu Seminarveranstaltungen, Fahrten zu anderen Schulen bei Hospitationen), sind Ausbildungsreisen. Für diese Fahrten werden 50 % der geltenden Reisekostensätze (Fahrkosten und ggf. Tagegeld) auf Antrag erstattet. Für Fahrten von der Wohnung an die Ausbildungsschule, also von der Wohnung an den Dienstort, werden keine Reisekosten erstattet. Die Kosten dieser Fahrten können später ggf. steuerlich als Werbungskosten bei der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden. Reisekostenformulare sind auf der Seminarhomepage oder in den Sekretariaten erhältlich. Die ausgefüllten, unterschriebenen und von den Ausbilderinnen und Ausbildern in Pädagogik als "sachlich richtig" abgezeichneten Anträge sind, sobald sie vollständig ausgefüllt sind (14 Fahrten), in den Sekretariaten abzugeben. Da der Anspruch auf Erstattung der Reisekosten nach sechs Monaten verfällt, sind die Anträge innerhalb dieser Ausschlussfrist schriftlich einzureichen. Die Frist beginnt mit dem Tag nach Beendigung der Dienstreise. Nähere Informationen zu den Reisekosten entnehmen Sie bitte dem in der Einführungswoche ausgehändigten Merkblatt. 47

Stadt Schwäbisch Gmünd Informationen und Stadtpläne sind beim i-punkt der Stadt Schwäbisch Gmünd oder über die Homepage www.schwaebisch-gmuend.de erhältlich. Vertretungsunterricht Die duale Ausbildung an Seminar und Schule entspricht vom Zeitumfang und von der Belastung her einem vollen Deputat. Um eine optimale Ausbildung zu gewährleisten, ist daher die Anordnung von Vertretungsstunden nur in besonders dringenden Fällen und in einem der Ausbildung Rechnung tragenden Umfang angebracht. Im ersten Ausbildungsabschnitt ist zu bedenken, dass Anwärter noch keinen eigenverantwortlichen Unterricht geben und i.d.r. die Mentorin/der Mentor im Unterricht dabei ist. Generell dürfen Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter nicht in Vorbereitungsklassen unterrichten. W-LAN Im Seminargebäude steht W-LAN zur Verfügung. Der aktuelle W-LAN-Schlüssel wird auf der Moodle- Plattform veröffentlicht. 48

5 Anhang 5.1 Adressen Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg Postfach 10 34 42 70029 Stuttgart Tel.: 0711 279-0 Homepage: www.km-bw.de Regierungspräsidium Stuttgart Landeslehrerprüfungsamt Ruppmannstraße 21 70565 Stuttgart Ansprechpartnerin: Frau Regierungsschuldirektorin Ulrike Michel Tel.: 0711 904-17810 Fax: 0711 904-17890 E-Mail: Ulrike.Michel@rps.bwl.de Homepage: www.llpa-bw.de Regierungspräsidium Stuttgart Schule und Bildung Ruppmannstraße 21 70565 Stuttgart Ansprechpartner für Einstellung (Referat 73): Herr Regierungsschuldirektor Andreas Pesch Tel.: 0711 904-17322 Fax: 0711 904-17491 E-Mail: Andreas.Pesch@rps.bwl.de Homepage: www.rp-stuttgart.de/rps/abt7 Ansprechpartner/-in bei Personalangelegenheiten für Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter: Frau Sarah Saraiva Herr Markus Szauer Tel.: 0711 904-17328 Tel.: 0711 904-17327 E-Mail: Sarah.Saraiva@rps.bwl.de Homepage: www.rp-stuttgart.de/rps/abt7 E-Mail: Markus.Szauer@rps.bwl.de Homepage: www.rp-stuttgart.de/rps/abt7 Landesamt für Besoldung und Versorgung Baden-Württemberg (LBV) 70730 Fellbach Tel.: 0711 34 26-0 Fax: 0711 34 26-2002 Homepage: www.lbv.bwl.de 49

Staatliches Schulamt Backnang Spinnerei 48 71522 Backnang Tel.: 07191 3454-0 Fax: 07191 3454-160 E-Mail: poststelle@ssa-bk.kv.bwl.de Homepage: www.schulamt-backnang.de Staatliches Schulamt Göppingen Burgstraße 14 16 73033 Göppingen Tel.: 07161 63-1500 Fax: 07161 63-1575 E-Mail: poststelle@ssa-gp.kv.bwl.de Homepage: www.schulamt-goeppingen.de Staatliches Schulamt Künzelsau Oberamteistraße 21 74653 Künzelsau Tel.: 07940 930 79-0 Fax: 07940 930 79-66 E-Mail: poststelle@ssa-kuen.kv.bwl.de Homepage: www.schulamt-kuenzelsau.de Staatliches Schulamt Biberach Rollinstraße 9 88400 Biberach Tel.: 07351 5095-0 Fax: 07351 5095-195 E-Mail: poststelle@ssa-bc.kv.bwl.de Homepage: www.schulamt-biberach.de 50

Schulpsychologische Beratungsstelle Backnang Eugen-Adolff-Straße 120 71522 Backnang Tel.: 07191 3454-241 Fax: 07191 3454-246 E-Mail: spbs@ssa-bk.kv.bwl.de Homepage: www.schulamt-backnang.de Schulpsychologische Beratungsstelle Göppingen Standort Göppingen Burgstraße 14 16 73033 Göppingen Standort Aalen Galgenbergstraße 8 73431 Aalen Tel.: 07161 63-1585 Tel.: 07361 52656-0 Fax: 07161 63-1578 Fax: 07361 52656-99 E-Mail: spbs@ssa-gp.kv.bwl.de Homepage: www.schulamt-goeppingen.de E-Mail: spbs@aa.ssa-gp.kv.bwl.de Homepage: www.schulamt-goeppingen.de Schulpsychologische Beratungsstelle Künzelsau Standort Künzelsau Bahnhofstraße 3 74653 Künzelsau Standort Tauberbischofsheim Am Wört 1 97941 Tauberbischofsheim Tel.: 07940 93079-40 Tel.: 09341 89544-0 Fax: 07940 93079-77 Fax: 09341 89544-19 E-Mail: spbs@ssa-kuen.kv.bwl.de Homepage: www.schulamt-kuenzelsau.de E-Mail: spbs@tbb.ssa-kuen.kv.bwl.de Homepage: www.schulamt-kuenzelsau.de Schulpsychologische Beratungsstelle Biberach Standort Biberach Rollinstraße 9 88400 Biberach Tel.: 07351 5095-171 Fax: 07351 5095-195 E-Mail: spbs@ssa-bc.kv.bwl.de Homepage: www.schulamt-biberach.de Standort Ulm Olgastraße 109 89073 Ulm Tel.: 0731 189-2730 Fax: 0731 189-2733 E-Mail: spbs@ul.ssa-bc.kv.bwl.de Homepage: www.schulamt-biberach.de 51

5.2 Raumpläne des Seminargebäudes Raumplan Seminargebäude, Lessingstraße 7 Erdgeschoss Zwischengeschoss Erstes Obergeschoss 52

Zweites Obergeschoss Drittes Obergeschoss Untergeschoss 53

Raumplan Seminargebäude "Blaues Haus", Goethestraße 9 Erdgeschoss Erstes Obergeschoss Dachgeschoss 54