EU-Förderung für Engagement und Partizipation in Europa mit Haken und Ösen

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Transkript:

EU-Förderung für Engagement und Partizipation in Europa mit Haken und Ösen Christine Wingert Das Programm»Europa für Bürgerinnen und Bürger«2014 2020 Nach langem Warten wurde endlich am 14. April 2014 das EU-Programm»Europa für Bürgerinnen und Bürger«(2014 2020) offiziell vom Rat der Europäischen Union (Ministerrat) verabschiedet. Grund für die lange Verzögerung des Programmstarts ist die euroskeptische Haltung einiger Politiker/innen in Großbritannien. Nicht nur, dass sich die britische Regierung brüstet, im Rahmen der EU-Haushaltsverhandlungen im Herbst 2013 erfolgreich dafür gesorgt zu haben, dass dieses Programm für den Zeitraum 2014 bis 2020 mit einem kleineren Budget ausgestattet wird (nämlich 185,47 Mio. Euro) als von der EU-Kommission vorgeschlagen (229 Mio. Euro). Schließlich blieb der Verordnungsvorschlag in einem Prüfungsausschuss hängen, der jeden EU-Rechtsakt vor der Verabschiedung durch das Unterhaus prüft (1). Zum Hintergrund: Aufgrund der gewählten Rechtsgrundlage für das Förderprogramm nämlich Art. 352 des EU-Vertrages mussten die nationalen Parlamente in Deutschland, Tschechien und Großbritannien ihre Regierungsvertreter/innen ermächtigen, im Ministerrat dem Verordnungsvorschlag zuzustimmen. In Tschechien erfolgte diese parlamentarische Zustimmung als erstes; nach der Bundestagswahl 2013 beeilte sich auch die neue Bundesregierung, das Prozedere vor dem Jahresende abzuschließen. Da aber Artikel 352 AEUV zugleich Einstimmigkeit vorschreibt, verzögerte der erst Anfang April aufgehobene Vorbehalt des britischen Parlaments doch die Verabschiedung auf europäischer Ebene. Welche Kritik äußerten die skeptischen Politiker/innen im Vereinigten Königreich? Die Förderung des europäischen Geschichtsbewusstseins, insbesondere die Aufarbeitung des Ersten Weltkrieges, stieß auf große Unterstützung. Unbehagen bis Ablehnung erzeugte allerdings die Verbindung dieses Fördergegenstandes mit der Förderung der Unionsbürgerschaft, die insbesondere die Partizipation der Bürgerinnen und Bürger an der Gestaltung der EU meint. Das politische Debakel um das kleine Förderprogramm»Europa für Bürgerinnen und Bürger«zeigt eines sehr deutlich: Das Programm vereint sehr unterschiedliche Förderabsichten unter einem Dach. Verbunden werden mit diesem Förderprogramm Stichworte wie Städtepartnerschaften, Begegnung zwischen Bürger/innen unterschiedlicher Nationalitäten, Auseinandersetzung mit europäischer Geschichte und europäischer Politik, Erfah- Seite 1

rungsaustausch zwischen Kommunen, Engagement (insbesondere aber nicht nur für die europäische Integration) und Partizipation sei es im Sinne von Teilhabe am gesellschaftlichen Leben oder im Sinne von Mitgestaltung der politischen Agenda. Damit spricht das Programm einen großen Kreis möglicher Nutzer an, es weckt Hoffnungen und Ängste gleichermaßen. Aber betrachten wir zunächst einmal systematisch die Grundstruktur des Programms. Die Ziele und die Struktur des neuen Bürgerschaftsprogramms Die Europäische Union bürgernäher zu gestalten, ist das übergeordnete Ziel des EU-Programms»Europa für Bürgerinnen und Bürger«(2014 2020). Kommunen, Vereine, Verbände und andere Organisationen und Einrichtungen können Zuschüsse zu ihren Aktivitäten beantragen, die dazu beitragen, den Informationsstand der Bürger/innen über die Europäische Union, ihre Geschichte und Vielfalt zu verbessern sowie die Unionsbürgerschaft zu fördern und die Voraussetzungen für eine stärkere Beteiligung der Bürger/innen auf Unionsebene zu schaffen. Gegliedert ist das neue Bürgerschaftsprogramm in zwei Förderbereiche:»Europäisches Geschichtsbewusstsein«und»demokratisches Engagement und Partizipation«. Förderbereich 1:»Europäisches Geschichtsbewusstsein«Mit dem ersten Förderbereich werden Projekte unterstützt, die zur Reflexion über die europäischen Werte beitragen, zur Auseinandersetzung mit den Ursachen totalitärer Regime, zur Wahrung des Gedenkens an die Opfer totalitärer Regime, insbesondere des Nationalsozialismus und des Stalinismus, sowie zur Beschäftigung mit wichtigen Momenten der jüngeren europäischen Geschichte. Jährlich werden Schwerpunktthemen definiert, für das Jahr 2014 sind dies der 100. Jahrestag des Ausbruchs des 1. Weltkriegs, der 25. Jahrestag des Falls der Berliner Mauer und der 10. Jahrestag der Erweiterung der Europäischen Union um die Länder Mittel- und Osteuropas. Ein Haken wird vermutlich sein, dass die Themen für das Jahr 2015 erst im Herbst 2014 bekannt gegeben werden und so eine inhaltliche Vorbereitung der Anträge für Projekte, die im Jahr 2015 stattfinden sollen, nicht langfristig erfolgen kann. Förderbereich 2:»Demokratisches Engagement und Partizipation«Der zweite Förderbereich ist auf die Stärkung der demokratischen Bürgerbeteiligung auf Unionsebene ausgerichtet, indem den Bürger/innen der politische Entscheidungsprozess in der Union näher gebracht wird und Möglichkeiten für gesellschaftliches und interkulturelles Engagement und Freiwilligentätigkeit auf Unionsebene gefördert werden. Er ist in vier Fördermaßnahmen unterteilt: Bürgerbegegnungen im Rahmen von Kommunalpartnerschaften, die Bildung von thematischen Netzwerken zwischen Kommunen zu Themen von gemeinsamem Interesse sowie Seite 2

die Förderung von transnationalen, zivilgesellschaftlichen Projekten, die Bürger/innen zur Reflexion über europäische Politik anregen und Partizipation an europäischen Entscheidungsprozessen ermöglichen. Die Schwerpunktthemen 2014 sind die Wahlen zum Europäischen Parlament in diesem Jahr sowie Teilhabe der Bürger/innen am demokratischen Leben der EU. Betriebskostenzuschüsse Neben den Zuschüssen für Projekte werden mehrjährige Betriebskostenzuschüsse vergeben: Europaweit tätige Organisationen der Zivilgesellschaft, die zur Stärkung des europäischen Geschichtsbewusstseins oder zur Partizipation der Bürger/innen am demokratischen Leben beitragen, können einen mehrjährigen Zuschuss zu ihren laufenden Kosten beantragen. Der erste Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen erfolgte Ende 2013 für die Jahre 2014 bis 2017; der nächste Aufruf ist 2017 zu erwarten. Die Antragstellung Jährlich gibt es zwei Einreichfristen: den 1. März und den 1. September. Allerdings ist zu beachten, für welche Fördermaßnahmen zu welchem Zeitpunkt Anträge eingereicht werden können und für welche Durchführungszeiträume die jeweilige Frist gilt. Da das Programm erst im April 2014 vom Ministerrat verabschiedet werden konnte, gelten in diesem Jahr andere Fristen bzw. sie sind zum Teil mit ungünstigen Durchführungszeiträumen im Jahr 2015 verknüpft. Die Antragstellung erfolgt mit einem digitalen Formular, das per Internet eingereicht wird. Voraussetzung ist, dass sowohl der Antragsteller als auch alle Partner in den beteiligten Ländern bei der EU registriert sind. Informationen und Hilfe bei der Antragstellung bietet die Kontaktstelle Deutschland»Europa für Bürgerinnen und Bürger«bei der Kulturpolitischen Gesellschaft e.v. (KS EfBB). Auf der Internetseite www.kontaktstelleefbb.de sind die Ziele des Programms, die Teilnahmebedingungen sowie praktische Hinweise zur Antragstellung und Links zu den Antragsdokumenten zu finden. Das wichtigste Dokument ist der Programmleitfaden, den jeder Antragsteller zuerst herunterladen sollte. Ausrichtung des Bürgerschaftsprogramm auf die EU-Politik Das Programm»Europa für Bürgerinnen und Bürger«ist nun politischer als sein Vorgänger. Im Programmleitfaden heißt es, Projekte mit einem Bezug zur»politischen Agenda der Union«würden bevorzugt (Europäische Kommission/EACEA 2014: 20, 23). Was ist damit gemeint? Im Arbeitsprogramm 2014 für die Umsetzung des Bürgerschaftsprogramms wird dies ausführlicher dargestellt:»europa steht (...) für die nächsten sieben Jahre vor einem anspruchsvollen politischen Programm, in dem es um bedeutende Fragen geht. Notwendig sind Entscheidungen und politische Maßnahmen zu Fragen, die vom Seite 3

Wirtschaftswachstum über die Sicherheit bis hin zur Rolle Europas in der Welt reichen, weshalb es heute wichtiger denn je ist, die Bürgerinnen und Bürger an der Debatte zu beteiligen und sie in die Gestaltung der Politik einzubinden. Angesichts der Tatsache, dass die Unionsbürgerschaft einen maßgeblichen Beitrag zu Stärkung und Sicherung des europäischen Integrationsprozesses leistet, fördert die Europäische Kommission weiterhin das Engagement der Unionsbürgerinnen und -bürger in allen Bereichen des Lebens in ihrer Gemeinschaft und versetzt diese so in die Lage, sich am immer engeren Zusammenwachsen Europas zu beteiligen.«(europäische Kommission 2013: 8) Damit ist ein hoher Anspruch für das kleine Programm»Europa für Bürgerinnen und Bürger«formuliert, der vielen Akteuren in Kommunen und Vereinen Sorgen bereitet. Aus dem Blick gerät dabei möglicherweise, dass es um das Engagement»in allen Bereichen des Lebens in ihrer Gemeinschaft«geht. Damit ist auch Engagement in lokalen und regionalen Zusammenhängen gemeint, das allerdings und das muss als selbstverständlich angesehen werden für eine Förderung seitens der EU in einem europäischen Kontext stehen muss. Die häufig geäußerte Befürchtung, dass jetzt nur noch»große«projekte von»großen«organisationen oder Städten gefördert werden, lässt sich nicht bestätigen. Bilaterale Begegnungsprojekte, zu denen 25 Gäste aus der Partnerkommune eingeladen werden, können einen Zuschuss von 5.000 Euro erhalten. Das ist im europäischen Maßstab nicht wirklich groß. Zudem zeigt die Erfahrung, dass im Rahmen vieler kleiner wie großer Projekte, die mithilfe eines Zuschusses aus dem Programm»Europa für Bürgerinnen und Bürger«2007 2013 umgesetzt wurden, transnationale Debatten zu lokalen gesellschaftlichen Herausforderungen von europaweiter, oftmals auch globaler Relevanz stattfanden (z.b. der demografische Wandel, nachhaltige Energiekonzepte oder die Inklusion von Menschen mit Behinderungen). Die Themenpalette ist vielfältig, die Formate, die Projektträger für die Auseinandersetzung mit den Themen wählen, sind es ebenso. Und dies leisten kleine Kommunen oder Vereine genauso wie größere das ist eher eine Frage der Interessen der Aktiven, der Art des Engagements und/oder der Kooperationspartner in der Region sowie in anderen Ländern. Allerdings ist das Programm»Europa für Bürgerinnen und Bürger«tatsächlich kein Förderprogramm für kommunale Partnerschaftsarbeit als solche, auch wenn sein Vorvorvorläufer vor gut 20 Jahren dies einmal war. Der Begriff der»städtepartnerschaft«wurde bereits im Rahmen des Vorgängerprogramms ausgeweitet auf jegliche Art von Beziehung zwischen Kommunen, die von den Verwaltungen selbst oder von Vereinen, Verbänden bzw. anderen zivilgesellschaftlichen Organisationen gepflegt und inhaltlich gestaltet wird. Seite 4

Der Aspekt der transsektoralen Kooperation wurde im neuen Programm verstärkt: Um zu einem gewinnbringenden Austausch über aktuelle Fragestellungen von europäischer Relevanz zu kommen ob nun im Rahmen eines Geschichtsprojekts, einer Bürgerbegegnung, eines Städtenetzwerks oder eines so genannten zivilgesellschaftlichen Projekts, sollen möglichst unterschiedliche Organisationsformen und Funktionsträger zusammengebracht werden: Fachverwaltungen, Bürgergruppen, Einrichtungen, Politiker/innen, Schulen, Universitäten, Vereine, Verbände, Stiftungen etc. Die inhaltliche Arbeit erfordert in stärkerem Maße als der rein kulturelle Austausch den bewussten Einsatz von Methoden, um die aktive Beteiligung aller sicherzustellen, Lernziele zu erreichen und darstellbare Ergebnisse zu erzielen. Zudem wird der Erfolg des Programmes an der Anzahl der aktiv involvierten Personen gemessen; dementsprechend bemisst sich die Höhe des Zuschusses zu jedem Projekt nicht nur an der Anzahl der repräsentierten Länder, sondern auch an der Anzahl der Teilnehmer/innen. Ob der Anspruch dieses EU-Programms an die Projektträger nun zu hoch ist oder nicht, ist eine Frage der Perspektive. Aus unserer Sicht ist das Problem vielmehr, dass das Programmbudget viel zu klein ist: Es werden europaweit viel zu wenige Projekte gefördert; geplant sind in diesem Jahr ca. 550 (Europäische Kommission 2013: 26). Zahlreiche gute Ideen für europäische Projekte werden an uns herangetragen, die inhaltlich gut passen würden, für die sich jedoch aufgrund ihrer Struktur, des Projektzeitraumes oder der geplanten Aktivitäten eine Antragstellung nicht lohnt oder aber die trotz eines guten Antrags nicht zur Förderung ausgewählt werden. Damit kann das vorhandene Engagement nicht wirklich gefördert werden (im Gegenteil erzeugt die als restriktive empfundene Förderpolitik Frust und Enttäuschung). Außerdem können mit diesen geringen Mitteln auf europäischer Ebene kaum wahrnehmbare Ergebnisse erzielt werden ein Vorwurf, dem sich die Generaldirektion Kommunikation der Europäischen Kommission in den vergangenen Jahren verstärkt ausgesetzt sah. Damit drängt sich für uns die Frage auf: Wie kann der hohe Anspruch des Programms eingelöst werden, Bürger/innen und Zivilgesellschaft»in die Gestaltung der Politik einzubinden«, wie kann aus Engagement politische Mitgestaltung werden? Denn in den europäischen Kooperationsprojekten liegt großes Potenzial, da sie oftmals transnationale Debatten anregen, aus denen Veränderungswünsche und konkrete Vorschläge für alle politischen Ebenen hervorgehen. Dieses kann bisher nicht für europäische Entscheidungsprozesse genutzt werden, weil dafür noch gut zugängliche Mechanismen fehlen. Bedenkt man die Querelen bei der Einsetzung des Programms, steht allerdings zu befürchten, dass noch viel Überzeugungsarbeit sowohl für ein höheres Budget als auch für bessere Beteiligungsstrukturen auf EU-Ebene geleistet werden muss. Seite 5

Anmerkungen (1) Aufschluss über das Verfahren und die strittigen Inhalte gibt die Debatte am 02.04.2014 im britischen Prüfungsausschuss mit dem parlamentarischen Staatsminister für Kultur, Medien und Sport Edward Vaizey unter http://www.publications.parliament.uk/pa/cm201314/cmgeneral/euro/140402/140402s01.htm (abgerufen am 19.05.2014) Literaturverzeichnis Europäische Kommission: Durchführungsbeschluss der Kommission vom 31.10.2013 über die Annahme des Arbeitsprogramms 2014 und der Finanzmittel für die Durchführung des Programms»Europa für Bürgerinnen und Bürger«, C(2013) 7160 final, Brüssel 2013 Europäische Kommission/EACEA: Programmleitfaden, Version gültig ab Januar 2014 (http://eacea.ec.europa.eu/europe-for-citizens_en) Autorin Christine Wingert, Kulturwissenschaftlerin M.A., ist Wiss. Mitarbeiterin der Kulturpolitischen Gesellschaft e.v. und in diesem Kontext Leiterin der Kontaktstelle Deutschland»Europa für Bürgerinnen und Bürger«(KS EfBB) sowie Projektleiterin u.a. für das Portal www.europa-foerdert-kultur.info. Die KS EfBB ist offizielle Nationale Kontaktstelle für das Programm»Europa für Bürgerinnen und Bürger«und wird gefördert durch die Generaldirektion Kommunikation der Europäischen Kommission sowie vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Zuvor war Christine Wingert u.a. als Kulturbeauftragte der Gemeinde Worpswede (Niedersachsen) tätig. Kontakt Christine Winger Kontaktstelle Deutschland»Europa für Bürgerinnen und Bürger«bei der Kulturpolitischen Gesellschaft e.v. Weberstr. 59a 53113 Bonn Telefon: 02 28 / 201 67-21 Fax: 02 28 / 201 67-33 E-Mail: wingert@kontaktstelle-efbb.de Seite 6

www.kontaktstelle-efbb.de www.kupoge.de Redaktion Stiftung Mitarbeit Redaktion enewsletter Wegweiser Bürgergesellschaft Eva-Maria Antz, Ulrich Rüttgers Ellerstr. 67 53119 Bonn E-Mail: newsletter@wegweiser-buergergesellschaft.de Seite 7